Sauer Bauunternehmen GmbHLiquidiert

96155 Buttenheim, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Bamberg HRB 3018
Eingetragen
19.3.1996
Branche
BeteiligungsgesellschaftenBauträger für andere Gebäude und BauwerkeSpezialisierte Bautätigkeiten im Tiefbau
Gegenstand
Der Betrieb eines Bauunternehmens. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art erwerben, pachten, sich an solchen Unternehmen beteiligen oder die Geschäfte solcher Unternehmen führen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten.

Historie

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Management

NameRolle
Günter Hartmann
seit 20.12.2018
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.

Gesellschafter

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

1 von 3 angezeigt

Marianne Sauer geb. Schmitt und Susanne Boeser geb. Sauer in Erbengemeinschaft
Germany
30.000 DM
60.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Sauer Bauunternehmen GmbH

Buttenheim, OT Gunzendorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013

Bilanz

AKTIVA

Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Anlagevermögen        
I. Immaterielle Vermögensgegenstände        
II. Sachanlagen   7.479,00   19.855,00
III. Finanzanlagen        
B. Umlaufvermögen        
I. Vorräte   267,70   334.336,12
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände   245.574,22   279.661,03
III. Wertpapiere        
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks   272.128,36   388.493,71
C. Rechnungsabgrenzungsposten   4.668,00   3.834,00
Summe Aktiva   530.117,28   1.026.179,86

PASSIVA

Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Eigenkapital        
I. Gezeichnetes Kapital   30.000,00   30.000,00
II. Bilanzgewinn   334.182,27   350.614,73
III. Gewinnrücklagen        
IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag        
V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag        
B. Rückstellungen   111.210,00   148.585,56
C. Verbindlichkeiten   54.725,01   496.979,57
D. Rechnungsabgrenzungsposten        
Summe Passiva   530.117,28   1.026.179,86

Anhang

Bei der Berichtsfirma handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 folgende und 264 folgende HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt.

Nachdem es sich bei der Berichtsfirma um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB handelt, werden die Erleichterungsvorschriften der §§ 266 Abs. 1 Satz 3 in Verbindung mit § 268 Abs. 4 und 5 (Restlaufzeitangaben), 274 a, 276 und 288 HGB, sowie bezüglich der Offenlegung die Erleichterungen des § 326 HGB in Anspruch genommen.

Forderungen bzw. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind nach § 42 Abs. 3 GmbHG in der Bilanz gesondert ausgewiesen.

Bilanzierung und Bewertung erfolgen unter Beachtung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung nach Änderung durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz vom 25. Mai 2009 und unter zusätzlicher Beachtung der steuerrechtlichen Bestimmungen. Die Vorjahresbeträge wurden nicht an die geänderte Bilanzierung und Bewertung angepasst.

Immaterielle Vermögensgegenstände, soweit entgeltlich erworben, werden zu Anschaffungskosten bewertet, die um planmäßige Abschreibungen vermindert werden. Sachanlagen werden mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Die Nutzungsdauer der einzelnen Vermögensgegenstände wird aufgrund der wirtschaftlichen Abnutzung festgelegt. In die Herstellungskosten werden die Material- und Fertigungseinzelkosten sowie angemessene Gemeinkostenanteile einbezogen. Zinsen für Fremdkapital werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen (§ 255 Abs. 3 HGB). Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens werden zeitanteilig vorgenommen. Die geringwertigen Wirtschaftsgüter bis zu einem Netto-Einzelwert von EUR 410,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wurde unterstellt. Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bewertet. Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Ausleihungen sind auf den Barwert abgezinst. Auf das gesamte Anlagevermögen werden, soweit erforderlich, Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen.

Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgt bei Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen zu Anschaffungskosten. Das strenge Niederstwertprinzip wird beachtet. Handelswaren sind zu Anschaffungskosten oder niedrigeren Marktpreisen bilanziert. Die unfertigen und fertigen Leistungen werden zu Herstellungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegendem Stichtagswert angesetzt. Die Herstellungskosten enthalten die Einzelkosten sowie die notwendigen Gemeinkosten. Zinsen für Fremdkapital werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. In allen Fällen wurde verlustfrei bewertet, d.h. es wurden von den voraussichtlichen Verkaufspreisen Abschläge für noch anfallende Kosten und angemessenen Gewinn vorgenommen. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert unter Abzug von Einzelwert­berichtigungen bei erkennbaren Einzelrisiken und Pauschalwertberichtigungen zur Abgeltung des allgemeinen Kreditrisikos angesetzt.

Die sonstigen Wertpapiere des Umlaufvermögens wurden zu Anschaffungskosten oder gegebenenfalls nach § 253 Abs. 4 HGB zu den niedrigeren Werten, die sich aus den Börsen- oder Marktpreisen am Stichtag ergeben, angesetzt.

Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d. h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden mit dem Devisenmittelkurs am Tage des Geschäftsvorfalls berücksichtigt. Kursverluste bis zum Bilanzstichtag werden bei der Bewertung der Forderungen und Verbindlichkeiten erfasst. (§ 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB).

Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die einen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben, sind nicht gegeben. (§ 284 Abs. 2 Nr. 3 bzw. Bewertungsstetigkeit § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB).

Besondere Umstände, dass der Jahresabschluss kein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Berichtsfirma vermittelt, liegen nicht vor (§ 264 Abs. 2 HGB).

Angaben zu Haftungsverhältnissen ( § 268 Abs. 7 HGB)

Zum 31.12.2013 bestanden Eventualverbindlichkeiten gemäß § 251 HGB in Höhe von € 263.869,50

Aus Avalkreditverträgen bei der Sparkasse Bamberg, aufgrund von Vorauszahlungs-, Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaften, die diese im Auftrag des Unternehmens für die Abwicklung von Bauaufträgen übernommen haben.

Mitglieder der Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane (§ 285 Abs. 10 HGB)

Name: Hartmann

ausgeschriebener Vorname: Günter

ausgeübter Beruf: Geschäftsführer

 

Gunzendorf, den 09. September 2014

gez. Hartmann Günter

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 09.09.2014

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