affinis AG
Selbe AdresseErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Raoul Menges seit 10.9.2025 | Geschäftsführer |
Tobias Mueser seit 15.7.2025 | Geschäftsführer |
Anil Altun seit 21.3.2025 | Prokura |
Ole Schütt seit 21.3.2025 | Geschäftsführer |
Jana Meitzner seit 30.7.2024 | Prokura |
Holger, geb. Meyer Schiller seit 21.12.2021 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
affinis AGBremenKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2021Vorbemerkung Die affinis AG mit Sitz in Bremen ist das Mutterunternehmen des affinis Konzerns. Der affinis Konzern (nachfolgend auch "affinis" oder "Konzern") umfasst das Mutter- und die Tochterunternehmen. Der Konzern berät Kunden hinsichtlich der Ausgestaltung und Integration von Softwaresystemen. In der Regel sind diese die ERP Systeme der Kunden. Das Ziel der affinis ist es als Beratungsunternehmen und strategischer IT-Partner Kunden in ihren digitalen Prozessherausforderungen bestmöglich zu unterstützen und ihre Geschäftssysteme und -prozesse zuverlässig zu implementieren und zu betreuen. Die technologischen Kernkompetenzen liegen in den Systemen SAP, Microsoft, ServiceNow, Adobe und ADITO. Die fachlichen Kompetenzen der affinis liegen in Branchen wie Energiewirtschaft, Versicherung & Finanzdienstleistungen, Real Estate Management und weitere Branchen. Seit 2021 verfolgt affinis durch eine konsequente "Join-and-Growth" Strategie eine wesentliche Steigerung des Geschäftsvolumens. Im 1. Halbjahr 2021 erfolgte die Übernahme der PTSGroup AG, Bremen. In der zweiten Jahreshälfte 2021 wurde die Übernahme der Information Works GmbH, Köln, vorangetrieben und am 16. Dezember 2021 mit Wirkung zum Januar 2022 vertraglich zum Abschluss gebracht. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen Die Branche (Abbildung blau umrandet) ist im Jahr 2021 trotz des anhaltenden Pandemiegeschehens relativ robust durch die Krise gekommen. Der Markt zeigte unter Bezugnahme auf das Umsatzvolumen ein moderates Wachstum. In 2022 wird, trotz der Ausweitung und Verschärfung der Ukraine-Krise und damit verbundener Risiken, ein ähnliches Marktgeschehen wie in 2021 erwartet. Das Geschäftssegment des Konzerns hat vor dem Hintergrund des zunehmenden Zwanges zur Digitalisierung und der stärkeren Automatisierung von Geschäftsprozessen auch in der Zukunft eine stabile Grundlage.
Abb. 1: Informations- und Telekommunikationsmarktzahlen (Quelle: Bitkom, EITO, IDC) Das bereits im Jahr 2020 erkennbare, branchenweite Problem der Personalgewinnung und der Herausforderung den Personalbestand zu halten, bleiben weiterhin im Fokus der affinis. Die im Laufe des Jahres 2021 ergriffenen Maßnahmen zur verstärkten Personalgewinnung und -bindung bleiben auch in 2022 ein unternehmerischer Schwerpunkt. Geschäftsverlauf und Auftragslage Im Januar 2021 erfolgte die Übernahme von 100 % der Anteile der PTSGroup AG, Bremen, die mit einem ähnlichen Geschäftsmodell Kunden durch IT-Dienstleistungen begleitete. Zum Zeitpunkt dieser Transaktion beschäftigte die PTSGroup AG ca. 150 Mitarbeiter und generierte einen Umsatz von ca. 17,0 Mio. EUR p.a. Im August 2021 wurde die formwandelnde Umwandlung und Umfirmierung der PTSGroup AG in affinis solutions GmbH beschlossen. In diesem Zuge wurde ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag geschlossen. Die abschließende Eintragung im Handelsregister erfolgte im November 2021. Infolge des Zusammenschlusses mit der PTSGroup AG wurde das erste Halbjahr 2021 dazu genutzt, das gemeinsame Unternehmen am Markt neu zu positionieren. Für die Zusammenführung wurden drei Säulen ausgeprägt, die das Zielbild des neu geschaffenen Unternehmens tragen. Die Säule "Technology" bündelt das technologische Know-how in den Bereichen SAP, Microsoft, ServiceNow, Adobe, ADITO und Managed Services. Mit der Säule "Intelligence" wurde der Bereich Business Intelligence abgedeckt, um die affinis-Kunden auf dem Weg zu automatisierten Entscheidungsprozesse zu begleiten. Die am 16. Dezember 2021 mit Wirkung zum Januar 2022 vertraglich vereinbarte Akquisition der Information Works GmbH stärkt diese Säule wesentlich. Abgerundet wurde die strategische Ausrichtung durch die Säule "Smart Services". Kern dieser Säule ist der Aufbau der Service-Plattform "smart us" für intelligente Systeme im Bereich des Real Estate Managements. Die Zusammenführung mit der PTSGroup AG und die damit einhergehende kulturelle Integration konnte im ersten Halbjahr 2021 erfolgreich umgesetzt werden. Der Geschäftsverlauf der affinis erfolgte planmäßig. Aus konsolidierter Sicht, d.h. aus Sicht der affinis AG und der affinis solutions GmbH, konnten Umsatzerlöse inklusive Bestandsveränderungen (Gesamtleistung) in Höhe von 23,856 Mio. EUR realisiert werden. Das adjustierte EBITDA, bereinigt um die Formwechseleffekte und um weitere Aufwände zur Umsetzung der Join-and-Growth-Strategie, beträgt 3,015 Mio. EUR. Die Kundenstruktur und die Auftragslage haben sich im Jahr 2021 gut und stabil entwickelt. Die Kunden des Konzerns sind große Unternehmen sowie namhafte Mittelstandsunternehmen der genannten Zielbranchen und somit in etablierten Märkten engagiert. Ergebnisentwicklung und Ertragslage Umsatzentwicklung Die ausgewiesene Gesamtleistung von 23,856 Mio. EUR repräsentiert den Umsatz des Konzerns zuzüglich der Bestandsveränderung. Der bereits im 9-Monatsbericht ausgewiesene Forecast-Wert für das Geschäftsjahr 2021 i. H. v. 23,774 Mio. EUR, konnte damit leicht übertroffen werden. Dabei verteilten sich die Umsatzerlöse nach Erlösarten wie folgt:
Die wiederkehrenden Umsatzerlöse aus service-orientierten Geschäftsmodellen betragen damit ca. 60 % der gesamten Umsatzerlöse des Jahres 2021:
Geschäftsergebnis Das operative Ergebnis ist durch die Kosten der Fusion mit der PTSGroup AG und der weiteren Transaktion der Information Work GmbH geprägt; die Fusions- und Transaktionsaufwände belaufen sich auf 0,359 Mio. EUR. Vor Bereinigung dieser Aufwände wurde ein EBITDA von 2,656 Mio. EUR erzielt; dieses entspricht einer EBITDA-Marge von 11,1 %. Nach Adjustierung beläuft sich die EBITDA-Marge auf 12,6 %. Den Forecast-Wert des adjusted EBITDA wurde um knapp 2,5 % verfehlt. Es wurde ein Konzernperiodenüberschuss in Höhe von ca. 0,552 Mio. EUR erwirtschaftet. Finanzierung, Investitionen und Vermögenslage Investitionen Durch die Akquisition der PTSGroup AG entstand ein Geschäfts- und Firmenwert in Höhe von ursprünglich 10,162 Mio. EUR. Die wesentlichen weiteren Investitionen wurden in Personalbeschaffung sowie Weiterbildung der Mitarbeiter getätigt und betrugen konsolidiert ca. 0,4 Mio. EUR. Ersatzinvestitionen in die Betriebs- und Geschäftsausstattung wurden in Höhe von ca. 0,1 Mio. EUR vorgenommen. Weitere Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände zur Stärkung der Produktlösungskompetenz der affinis betrugen ca. 0,26 Mio. EUR. Vermögen Das Gesamtvermögen des Konzerns beläuft sich zum Bilanzstichtag unter Bezugnahme auf den Anteilserwerb der PTSGroup AG auf ca. 16,0 Mio. EUR zum 31. Dezember 2021. Die buchhalterische Eigenkapitalquote beträgt zum Jahresende 2021 unter Berücksichtigung des eingeworbenen Mezzanine-Kapitals 39 %. Die Höhe des Mezzaninekapitals betrug zum Stichtag 3,962 Mio. EUR. Finanzierung Die affinis finanziert ihr laufendes Geschäft durch thesaurierte Gewinne und laufendes Working Capital. Zusätzlich wurden zur Finanzierung der Kauftransaktion der PTSGroup AG zum 31. Dezember 2021 Bankenfinanzierungen in Höhe von 3,5 Mio. EUR in Anspruch genommen. Vor dem Hintergrund der Geschäftsstrategie zur Umsetzung der "Join-and-Growth" Strategie und der gegebenen gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen sieht der Vorstand die laufende Überwachung der Liquidität als eine seiner Kernaufgaben an. Die liquiden Mittel betrugen zum 31. Dezember 2021 ca. 1,46 Mio. EUR. Der Vorstand geht für die Zukunft von einer weiterhin soliden Finanzlage aus. Das Working Capital (kurzfristige Vermögenswerte abzgl. kurzfristige Schulden) betrug zum 31. Dezember 2021 - 0,126 Mio. EUR. Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von ca. 1,28 Mio. EUR betreffen im Wesentlichen Personalrückstellungen (Sondervergütungen und Urlaubsrückstellungen). Personalentwicklung Der Personalbestand ist durch die Zusammenführung der Personalbestände der affinis AG und der affinis solutions GmbH, vormals PTSGroup AG geprägt. Konzernweit wurden zum Jahresende 213 Mitarbeiter beschäftigt. Eine der wesentlichen Herausforderungen im Rahmen der Zusammenführung der Unternehmen war die kulturelle Integration der Mitarbeitenden. Nachdem im 1. Quartal 2021 eine erhöhte Fluktuation unter den Mitarbeitenden zu verzeichnen war, haben die ergriffenen Maßnahmen im Jahresverlauf dazu geführt, dass die Fluktuation unter das Niveau vergleichbarer Unternehmen gesenkt werden konnte. Neben den Maßnahmen zur Gewinnung neuer Mitarbeiter wurden die bestehenden Bindungsinstrumente auf den Prüfstand gestellt. Rollen und Entwicklungspfade wurden neu konzipiert, ein vereinheitlichtes Vergütungsmodell eingeführt. Formate zur Mitarbeiterintegration wie z.B. Mystery Dates, After Works und Company Calls wurden ein- und durchgeführt. Chancen- und Risikoberichterstattung Das Risikomanagement der affinis hat das Ziel, potenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen, um durch geeignete Maßnahmen drohenden Schaden für das Unternehmen abzuwenden und eine Bestandsgefährdung auszuschließen. Die Risikomanagementziele und -methoden sind der Gesellschaftsgröße, der flachen Hierarchiestruktur, der Mitarbeiteranzahl und dem Tätigkeitsfeld entsprechend ausgeprägt. Die affinis AG verfügt über angemessene Planungs- und Kontrollinstrumente. Diese unterstützen den Vorstand dabei, Geschäftsrisiken frühzeitig zu erkennen und wirksame Gegenmaßnahmen ergreifen zu können. Zur Überwachung und Steuerung der wesentlichen Risiken wird ein Risikomanagementsystem genutzt. Dadurch werden die Risiken in festgelegten Zeitabständen analysiert und relevante Abweichungen in der Risikoposition dem Vorstand gemeldet. Der Vorstand geht insgesamt davon aus, dass die Risiken für die Gesellschaft handhabbar sind. Der Umgang mit diesen Risiken wird strategisch als Chance aufgefasst, die ergriffen werden soll. Prognosebericht Der Konzern bewegt sich mit seinen angebotenen Leistungen weiterhin in einem Wachstumsmarkt. Die aktuellen Bedrohungen, die durch die anhaltende Covid-Pandemie und den Ukraine-Krieg hervorgerufen werden, bleiben für affinis weiterhin nicht wahrnehmbar. Die Kundenclientel, mit ihren Schwerpunkten in den Branchen Versicherungen / Finanzdienstleister, Energiewirtschaft (hier im engeren Sinne die Netzbetreiber) und Kunden aus dem Segment des Real Estate Managements sind bislang von wirtschaftlichen Eintrübungen verschont geblieben. Als Konzern, der sich gruppenweit auf die Beratung von Großkunden und mittelständischen Unternehmen mit dem Fokus auf die Softwarelösungen SAP, Microsoft, ServiceNow, Adobe und ADITO sowie Managed Services konzentriert, kann affinis ein breites Spektrum an Digitalisierungsleistungen anbieten. Die affinis versteht sich als Problemlöser und Ansprechpartner in der Implementierung digitaler Prozesslösungen mit diesen Standardsoftwareprodukten. Standardisierung und Prozessoptimierung sind wesentlicher Bestandteil der digitalen Strategie der affinis-Kunden. Bis 2026 soll das Leistungsspektrum auf das Schaffen intelligenter Systeme und Prozesse beim Kunden ausgebaut werden, um für die Kunden zusätzliche Mehrwerte im Rahmen der Digitalisierung zu schaffen. Die Information Works GmbH, mit ihrem Dienstleistungsschwerpunkt des Business Intelligence, wird hierzu beginnend mit dem Geschäftsjahr 2022, einen maßgeblichen Beitrag leisten. Risiken, die den Fortbestand der affinis gefährden können, sind derzeit nicht ersichtlich. Investitionen Wesentliche direkte Investitionen in das immaterielle und materielle Anlagevermögen sind nicht geplant und auch nicht notwendig. Die Investitionen betreffen vor allem die Umsetzung der "Join-and-Growth" Strategie und auch die Investition in Talente und Mitarbeiter. Wettbewerber Der für die affinis relevante Markt für Beratung in der Implementierung und Anwendung von Standardsoftware zeichnet sich deutschlandweit durch eine hohe Anzahl untereinander im Wettbewerb stehender Anbieter aus. Neben einigen großen und auch überregional agierenden gibt es eine Vielzahl kleinerer Unternehmen, die sich regional abgrenzen oder sich auf bestimmte Zielgruppen und Technologien spezialisiert haben. Die affinis AG forciert durch eine konzentrierte "Join-and-Growth" Strategie die Erweiterung der Beratungskapazitäten und - kompetenzen in dem Marktsegment. Unternehmensprognose Der affinis Konzern trotzt durch Flexibilisierung der Arbeitswelten der Corona Pandemie. Gründe sind die flexible Anpassung des Managements an die sich ständig ändernden Rahmenbedingungen, die Motivation und Leistungsbereitschaft der Mitarbeiter und der sich als krisenfest herausstellende Dienstleistungsmix. Insbesondere die Kunden der affinis AG haben sich als krisenfest hinsichtlich des Virus herausgestellt. Das Management sieht die affinis Gruppe, im Rahmen der erwarteten Aufhellung der aktuellen makroökonomischen Rahmenbedingungen, weiterhin mittel- und langfristig gut aufgestellt. Die wesentlichen Wachstumstreiber wie Standardisierung, Reglementierung in speziellen Branchen und Digitalisierung auch auf Prozessebene werden weiter an Bedeutung gewinnen. Insofern wird die Erreichung des mittelfristigen Wachstumsziels des Konzerns von 40,0 Mio. EUR Umsatz bei einer EBIT-Marge von ca. 15 % pro Jahr als realistisch eingeschätzt. Neben der weiteren Fokussierung auf zukunftsfähige Kundenprodukte und -potenziale wird durch die konsequente Verfolgung der "Join-and-Growth" Strategie das mittelfristige Wachstumsziel realistisch. Die Prognose für das Gesamtgeschäftsjahr 2022 wird vom Vorstand weiterhin bestätigt. Im Jahr 2022 plant die affinis nach aktuellem Kenntnisstand einen Konzernumsatz in Höhe von 30 Mio. EUR zu erwirtschaften, von denen 4 Mio. EUR auf die Information Works GmbH entfallen. Im Jahr 2022 wird ein konzernweites EBITDA von 3,9 Mio. EUR und damit einer EBIT-Marge von über 10 % erwartet. Ukraine-Krise Inwieweit dennoch unvorhersehbare Ereignisse im Zuge der Ukraine-Krise das Geschäft im weiteren Jahresverlauf beeinflussen werden, ist jedoch zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar. Sonstige Angaben Forschung und Entwicklung Die affinis betreibt keine Forschung oder Entwicklung.
Bremen, den 30. Juni 2022 Heiko Harms Heiko Droese Dr. Norbert Warnken Lars Schneider Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021AKTIVA
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2021
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2021I. Allgemeine Hinweise Die affinis AG (nachfolgend auch "affinis" oder "Gesellschaft") hat ihren Sitz in Bremen und ist in das Handelsregister beim Amtsgericht Bremen unter der Nr. HRB 36910 HB eingetragen. Mit Wirkung zum 1. Januar 2021 erfolgte die vollständige Übernahme der PTSGroup AG. Im gleichen Jahr wurde diese Gesellschaft mit Beschlüssen vom 25.08.2021 in die affinis solutions GmbH, Bremen umgewandelt und es wurde ein unbefristeter Gewinnabführungsvertrag mit Wirkung zum 01.01.2021 mit der affinis AG, Bremen abgeschlossen. Die Eintragungen im Handelsregister erfolgten jeweils am 15.11.2021. Die affinis AG stellt daher in diesem Jahr erstmalig einen Konzernabschluss auf. Bei dem vorliegenden Konzernabschluss handelt es sich um einen freiwilligen Abschluss, da die Größenkriterien gemäß § 293 Abs. 1 HGB unterschritten wurden. Die Aufstellung von Konzernabschluss und Konzernlagebericht erfolgte nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Konzernrechnungslegung. Befreiungsregelungen hinsichtlich Ansatz-, Bewertungs- oder Konsolidierungswahlrechten wurden zum Teil in Anspruch genommen. Ausweiswahlrechte wurden weitgehend zugunsten des Konzernanhanges ausgeübt. Der Konzernabschluss hat hinsichtlich der Pflicht zur Aufstellung, Prüfung und Offenlegung von Jahresabschluss und Lagebericht für das Tochterunternehmen affinis solutions GmbH (vormals PTSGroup AG), Bremen befreiende Wirkung nach § 264 Absatz 3 HGB. Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Darstellung der Absetzung der auf Bestellungen erhaltenen Anzahlungen von dem Posten Vorräte wurde entsprechend dem Wortlaut des Gesetzes und der üblichen Bilanzierungsweise vorgenommen. II. Konsolidierungskreis Der Konzernabschluss umfasst die affinis AG, Bremen, sowie ein inländisches Tochterunternehmen. Folgende Tochterunternehmen werden zum 31. Dezember 2021 in den Konzernabschluss einbezogen:
III. Angaben zu den Konsolidierungsgrundsätzen Die Kapitalkonsolidierung wurde nach der Neubewertungsmethode zum Zeitpunkt der erstmaligen Konsolidierung auf den 1. Januar 2021 vorgenommen und fortgeführt. Bei der Kaufpreisallokation gem. § 301 HGB wurden stille Reserven identifiziert, die zu fortgeführten Buchwerten eines Geschäfts- oder Firmenwerts (9,48 Mio. EUR) aktiviert sind. Die planmäßigen Abschreibungen belaufen sich seit 2021 auf insgesamt ca. 0,68 Mio. EUR. Forderungen und Verbindlichkeiten, Umsätze sowie Aufwendungen und Erträge innerhalb des Konsolidierungskreises wurden eliminiert. Zwischenergebnisse bestehen nicht. Erfolgswirksame Konsolidierungsmaßnahmen führten weder zu aktivisch noch passivisch zu bilanzierenden steuerlichen Latenzen. IV. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen Die Abschlüsse der in den Konzernabschluss der affinis AG einbezogenen Unternehmen wurden nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen erstellt. Realisations- und Imparitätsprinzip wurden beachtet; Vermögensgegenstände höchstens zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Die Bilanz ist gemäß § 266 Abs. 2 und 3 HGB gegliedert. Das Gliederungsschema gemäß § 266 HGB wurde aufgrund der wesentlichen Bedeutung um den Posten "Verbindlichkeiten Mezzanine Finanzierung" ergänzt. Die immateriellen Vermögensgegenstände sowie Sach- und Finanzanlagen wurden zu fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter Berücksichtigung von Abschreibungen bewertet. Planmäßige Abschreibungen nahmen wir ausschließlich linear vor. Die unfertigen Leistungen werden entsprechend ihres Fertigungsgrades mit den anteiligen Herstellungskosten gem. § 255 Abs. 2 HGB bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zu Nennwerten abzüglich der Wertabschläge für Einzelrisiken und für das allgemeine Kreditrisiko bilanziert. Der Ansatz der flüssigen Mittel erfolgte zum Nennwert. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden für Ausgaben vor dem Stichtag gebildet, die Aufwand für eine gewisse Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen. Bei der Bemessung der Rückstellungen wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden Abzinsungen auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Die Verbindlichkeiten wurden mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. Angaben zur Währungsumrechnung gem. § 308a HGB Da alle einbezogenen Jahresabschlüsse in Euro aufgestellt wurden, erfolgt keine Währungsumrechnung gem. § 308a HGB. Ebenso ergaben sich in den Einzelabschlüssen keine Aufwendungen oder Erträge aus § 256 a HGB. V. Erläuterungen zur Konzernbilanz Anlagevermögen Unter den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt im Wesentlichen der Ausweis eines Geschäfts- oder Firmenwertes (TEUR 9.484) aus dem Erwerb der affinis solutions GmbH (vormals PTSGroup AG). Bei der Bemessung des Geschäfts- oder Firmenwertes wurde auf den Erwerbszeitpunkt 1. Januar 2021 eine Nutzungsdauer von ca. 15 Jahren unterstellt. Die Nutzungsdauer orientiert sich an der geschätzten durchschnittlichen Kundenbindung und den daraus resultierenden Erträgen. Das Sachanlagevermögen beinhaltet den Ausweis der Betriebs- und Geschäftsausstattung, die zu großen Teilen im Rahmen planmäßiger linearer Abschreibung abgewertet sind. Bei dem Finanzanlagevermögen handelt es sich um Anschaffungsnebenkosten für den Erwerb von Anteilen an verbundenen Unternehmen mit Wirkung zum neuen Geschäftsjahr. Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in Anlage 4 als Bestandteil des Anhangs dargestellt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Im Bereich der sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Stichtag im Wesentlichen Steuererstattungsansprüche, Kautionen und Mitarbeiterdarlehen ausgewiesen. Es bestehen sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von TEUR 10. Darüber hinaus sind sämtliche Forderungen innerhalb eines Jahres fällig. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital entspricht dem bei der Muttergesellschaft ausgewiesenen Grundkapital und ist vollständig eingezahlt. Das Grundkapital ist zum Stichtag in 820.000 auf den Inhaber lautende (vinkulierte), nennwertlose Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital à EUR 1,00 eingeteilt. Bei allen Aktien handelt es sich um Stammaktien mit je einem Stimmrecht. Die Entwicklung des Konzernbilanzgewinns im Jahr 2021 ergibt sich nachfolgend:
Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Der aktive Unterschiedsbetrag aus Vermögensrechnung und die Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden mit dem Erfüllungsbetrag in Höhe des Zeitwerts angesetzt, da sich die zugesagten Leistungen ausschließlich aus den Leistungen der zu Grunde liegenden Rückdeckungsversicherungen ergeben. Der Zeitwert des zu verrechnenden Vermögens aus der Rückdeckungsverpflichtung und damit auch der Erfüllungsbetrag der Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen beträgt zum Stichtag TEUR 744, sodass eine Saldierung auf TEUR 0 erfolgt. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Personalrückstellungen (Sondervergütungen und Urlaubsrückstellungen). Verbindlichkeiten Die jeweiligen Restlaufzeiten sind aus dem nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegel ersichtlich:
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind in voller Höhe durch konzernweite Forderungsabtretungen und Bürgschaften durch das Tochterunternehmen besichert. Latente Steuern Steuerliche Latenzen ergeben sich aus Differenzen zwischen handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen immaterieller Vermögensgegenstände. Die Bewertung der steuerlichen Latenzen im Konzernabschluss erfolgte mit einem bereinigten Steuersatz von 31,925 %. Bei der im Konzernabschluss ausgewiesenen Steuerquote ist zu berücksichtigen, dass sich die Abschreibungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert und die Bildung der passiven latenten Steuern steuerlich nicht auswirken. Im Geschäftsjahr sind Aufwendungen aus passiven latenten Steuern i. H. v. TEUR 58 angefallen. Haftungsverhältnisse zugunsten Dritter Haftungsverhältnisse für Verpflichtungen aus der Gewährung von Bürgschaften oder über das geschäftsübliche hinaus gegebene Zusagen im Rahmen von Gewährleistungsverträgen oder Bestellungen von Sicherheiten für Dritte bestanden nicht. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Sonstige finanzielle Verpflichtungen betreffen Miet- und Leasingverträge über die unkündbare Vertragslaufzeit von insgesamt TEUR 1.296. VI. Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzverteilung
Die Umsätze wurden hauptsächlich im Inland erzielt. Sonstige betriebliche Aufwendungen und Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen und darüberhinaus geringfügige periodenfremden Erträge, Versicherungsentschädigungen, Boni und AAG Erstattungen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten im Wesentlichen Kosten für Hard- und Software, Kraftfahrzeugkosten, Raumkosten, Rechts- und Beratungskosten sowie sonstige Personalkosten für die Weiterbildung und Personalbeschaffung. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betreffen Steuern auf das laufende Ergebnis (TEUR 672) und Aufwendungen aus latenten Steuern (TEUR 58). VII. Sonstige Angaben Anzahl der Arbeitnehmer
Prüferhonorar Das im Geschäftsjahr aufwandswirksam erfasste Gesamthonorar des Abschlussprüfers beträgt TEUR 30 und entfällt in voller Höhe auf Abschlussprüfungsleistungen. Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen erfolgten stets zu Bedingungen wie mit Dritten. Vorstand Der Vorstand setzt sich wie folgt zusammen: Herr Heiko Harms, Hamburg, (Sprecher des Vorstandes) Herr Dr. Norbert Warnken, Weyhe, (seit dem 12. Januar 2021) Herr Heiko Droese, Grefrath Herr Lars Schneider, München Herr Marc Trümper, Hörden, (seit dem 12. Januar 2021 bis zum 19. Oktober 2021) Herr Heiko Harms ist alleinvertretungsberechtigt. Die übrigen Vorstandsmitglieder sind jeweils mit einem weiteren Vorstandsmitglied in Gemeinschaft zur Vertretung berechtigt. Gesamtbezüge des Vorstands Die Gesamtbezüge des Vorstandes betragen für das Geschäftsjahr 2021 TEUR 759. Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat setzt sich wie folgt zusammen: Herr Jochen James Fischer, Hamburg, Unternehmer, (Vorsitzender) Herr Christian Hillermann, Hamburg, Unternehmer, (stellv. Vorsitzender) Herr Prof. Dr. Olaf Arlinghaus, Münster, Universitätsprofessor (seit dem 15. Juni 2021) Herr Hans-Ulrich Salmen, Delmenhorst, Geschäftsführer der Stadtwerke Delmenhorst GmbH (bis zum 15. Juni 2021) Gewährte Gesamtbezüge für den Aufsichtsrat Die gewährten Gesamtbezüge des Aufsichtsrates betragen für das Geschäftsjahr 2021 TEUR 37. Vorschüsse und Kredite an Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats sowie Haftungsverhältnisse zugunsten von Mitgliedern des Vorstands oder Aufsichtsrats Zum Stichtag besteht ein Vorschuss auf Tantieme in Höhe von TEUR 15 gegenüber einem Vorstandsmitglied. Vorschlag zur ErgebnisverwendungDer Vorstand schlägt vor, den sich nach Einstellung des notwendigen Betrages in die gesetzliche Rücklage ergebenden Bilanzgewinn der Muttergesellschaft für das Jahr 2021 in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen. Ereignisse nach dem Abschlussstichtag Mit Wirkung nach Abschluss des Geschäftsjahres erfolgte der Erwerb von 100 % der Anteile an der INFORMATION WORKS - Unternehmensberatung und Informationssysteme GmbH, Köln. Die gesamtwirtschaftliche Situation zum Jahresbeginn 2022 ist weiterhin durch die anhaltende Corona Pandemie und den neu begonnen Ukraine Krieg gekennzeichnet. Insgesamt geht der Vorstand davon aus, dass die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft hiervon nicht wesentlich negativ betroffen sein wird. Weitere wesentliche Geschäftsvorfälle nach dem Bilanzstichtag ergaben sich nicht.
Bremen, den 30. Juni 2022 Heiko Harms Heiko Droese Dr. Norbert Warnken Lars Schneider Entwicklung des Anlagevermögens 2021
Konzern-Kapitalflussrechnung für das Jahr 2021
Erläuterung nach DRS 21: Die Kapitalflusrechnung wurde nach dem Gliederungsschema des DRS 21 gegliedert. Der Finanzmittelfonds setzt sich ausschließlich aus Bankguthaben und Kassenbestände abzüglich von Kontokorrentverbindlichkeiten zusammen. Konzerneigenkapitalspiegel zum 31. Dezember 2021
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die affinis AG, Bremen PRÜFUNGSURTEILE Wir haben den Konzernabschluss der affinis AG, Bremen, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der affinis AG, Bremen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2021 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 und - vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES AUFSICHTSRATS FÜR DEN KONZERNABSCHLUSS UND DEN KONZERNLAGEBERICHT Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTS Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. - beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. - beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. - holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile. - beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. - führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Münster, den 3. August 2022 Clauß
Paal & Partner mbB
Michael Benkhoff, Wirtschaftsprüfer Stefan Evers, Wirtschaftsprüfer Bericht des AufsichtsratsSehr geehrte Damen und Herren, der Aufsichtsrat hat die ihm nach dem Gesetz und nach der Satzung obliegenden Aufgaben im Geschäftsjahr 2021 ordnungsgemäß wahrgenommen und den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens beraten und überwacht. Der Aufsichtsrat wurde vom Vorstand in sämtliche grundlegende Unternehmensentscheidungen eingebunden und stets zeitnah über aktuelle Entwicklungen informiert. In schriftlicher und mündlicher Form wurde der Aufsichtsrat insbesondere über sämtliche für die Gesellschaft relevanten Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsführung sowie der Risikolage und -Entwicklung unterrichtet. Der Vorstand ist seinen Informationspflichten jederzeit nachgekommen. Neben den turnusmäßigen und außerordentlichen Sitzungen als Präsenz-, Online- oder Hybrid-Sitzung unter den gesetzlichen Rahmenbedingungen angesichts der COVID-19-Pandemie, berichtete der Vorstand zudem regelmäßig über die aktuelle wirtschaftliche Lage, gab einen Ausblick auf den jeweiligen Rest des laufenden Geschäftsjahres und zog Vergleiche mit vorangegangenen Berichtsperioden, sodass jederzeit aktuelle Informationen vorlagen. Rückfragen von Aufsichtsratsmitgliedern wurden im Bedarfsfall auch außerhalb der Sitzungen vom Vorstand zeitnah und umfassend beantwortet. Darüber hinaus informierte der Vorstand den Aufsichtsrat über die Entwicklung der Gesellschaft in Form von schriftlichen Quartalsberichten. Zu den Beschlussvorschlägen des Vorstandes hat der Aufsichtsrat unter Berücksichtigung der gesetzlichen und satzungsgemäßen Vorgaben seine Entscheidungen in den Aufsichtsratssitzungen abgegeben. Zudem gab es weitere Entscheidungen des Aufsichtsrates im schriftlichen Umlaufverfahren. Im Geschäftsjahr 2021 haben elf Aufsichtsratssitzungen stattgefunden. Damit hat der Aufsichtsrat die aktienrechtlichen Vorgaben in Hinblick auf den Turnus von Aufsichtsratssitzungen deutlich übererfüllt. Der Aufsichtsrat tagte am 12. Januar, 09. Februar, 12. März, 23. April, 10. Juni, 23. Juni, 07. Juli, 25. August, 13. September, 05. Oktober und am 10. Dezember. Im Zuge der Abwahl des Aufsichtsratsmitgliedes Hans-Ulrich Salmen in der Hauptversammlung vom 15. Juni 2021 wurde Prof. Dr. Olaf Arlinghaus als neues Mitglied des Aufsichtsrates gewählt. Der Aufsichtsrat wählte Christian Hillermann zum stellvertretenden Vorsitzenden und Jochen James Fischer zum Vorsitzenden des Aufsichtsrates. Aufgrund der geringen Mitgliederzahl des Aufsichtsrates (drei Personen) wurde auf die Bildung von Ausschüssen verzichtet. Der vom Vorstand vorgelegte Lagebericht und Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2021 wurde von der CPP Wirtschaftsprüfungs- & Steuerberatungsgesellschaft, Münster, geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Abschlussprüfer, Herr WP Stb Stefan Evers, hat über die Prüfung mündlich berichtet und stand dem Aufsichtsrat für ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Inhaltlich stimmen die vom Vorstand im Lagebericht getroffenen Einschätzungen mit den unterjährigen Berichten an den Aufsichtsrat überein. Nach Prüfung des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht) hat der Aufsichtsrat dem Ergebnis der Prüfung zugestimmt und den Jahresabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Aufsichtsrat und Vorstand stehen in engem Kontakt, um in einer Form der konstruktiven Zusammenarbeit die affinis-Gruppe erfolgreich weiterzuentwickeln. Operative und strategische Anpassungen werden jeweils vorgelegt und eingehend zwischen Vorstand und Aufsichtsrat erörtert. Das abgelaufene Geschäftsjahr war gekennzeichnet von der Herausforderung, einerseits vor allem den operativen Integrationsprozess der affinis AG mit der PTSGroup AG erfolgreich zu vollziehen, andererseits aber zugleich die für ein Integrationsjahr hoch gesteckten Unternehmensziele hinsichtlich Umsatz und Ertrag zu erreichen und zudem noch eine neue, markt- und innovationsorientierte Organisations- und Wachstumsstruktur für die kommenden Jahre zu definieren. Darüber hinaus wurde auch der Sitz der Gesellschaft von Hamburg nach Bremen verlegt. Im vierten Quartal kamen noch die Übernahmeverhandlungen mit der mittlerweile ebenfalls erfolgreich integrierten dritten Säule der affinis-Gruppe, der INFORMATION WORKS Unternehmensberatung & Informationssysteme GmbH in Köln, hinzu. Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der affinis AG sowie ebenso allen Geschäftspartnern der Gesellschaft für die hervorragende Arbeit, Beratung, Unterstützung sowie für die gute und vor allem vertrauensvolle Zusammenarbeit unter verschiedensten herausfordernden Rahmenbedingungen im Berichtsjahr 2021! Nach dem Integrationsjahr 2021 sollte im Übergangsjahr 2022 und dann im "Normaljahr" 2023 das wirtschaftliche Potenzial der Gesellschaft noch weitaus klarer zu erkennen sein.
Bremen, im August 2022 Jochen James Fischer, Vorsitzender des Aufsichtsrates Sonstiger BerichtsteilDer Konzernabschluss wurde am 18. August 2022 gebilligt. |
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