Stammdaten

Register
Amtsgericht Bayreuth HRB 3658
Eingetragen
22.7.2002
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenUnternehmensberatung
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Finanzbuchhaltung und das Controlling für Dritte, insbesondere die Bearbeitung von Konzepten und Analysen sowie das laufende Controlling und die Betriebsberatung.

Finanzübersicht

Historie

Keine Bekanntmachungen für diesen Filter verfügbar

Management

NameRolle
Margit Lunz
seit 24.9.2003
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

Identifizierte Personen (5)

NameAnteil
40.00%
40.00%
H***** L******
10.00%

Gesellschafter
Beta

5 Gesellschafter

GmbH-Struktur

4 von 5 angezeigt

Name
Ort
Betrag
Anteil
Siegfried Meisel
Hollfeld
10.000 €
40.00%
Margit Lunz
Hollfeld
10.000 €
40.00%
H***** L******
2.500 €
10.00%
H****** v** D***
1.250 €
5.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

ConSanEx GmbH

Bayreuth

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016

Bilanz

Aktiva

31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Anlagevermögen 29.607,00 39.747,00
I. Sachanlagen 29.607,00 39.747,00
B. Umlaufvermögen 94.910,97 86.894,08
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 93.936,77 77.112,95
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 974,20 9.781,13
Bilanzsumme, Summe Aktiva 124.517,97 126.641,08

Passiva

   
  31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Eigenkapital 63.797,08 60.947,36
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.500,00 -12.500,00
2. eingefordertes Kapital 12.500,00 12.500,00
II. Gewinnvortrag 48.447,36 50.041,42
III. Jahresüberschuss 2.849,72 -1.594,06
B. Rückstellungen 23.174,15 19.978,78
C. Verbindlichkeiten 37.546,74 45.714,94
Bilanzsumme, Summe Passiva 124.517,97 126.641,08

Anhang

Bearbeitungshinweis:

(Version 10.8)

Die Dokumentvorlage wurde zur aktuellen Version angepasst. Die Details der Änderungen entnehmen Sie dem verlinkten Info-Datenbank Dok.-Nr. 1015880.

Diese Dokumentvorlage enthält die vollumfänglichen Anforderungen nach dem BilRUG, welches für Geschäftsjahre mit Wirtschaftsjahresbeginn nach dem 31.12.2015 anzuwenden ist.

Für Dokumente mit Wirtschaftsjahr bis einschließlich 2015 verwenden Sie bitte die Anhangsvorlage "Anhang (vor BilRUG)".

(Der Bearbeitungshinweis kann über den Bedingungsassistenten inaktiv gesetzt werden.)

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Im Falle einer erstmaligen Anwendung der neuen Schwellenwerte zur Einstufung der Größenklassen gemäß Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) sind zusätzliche Angaben zu machen. Diese sind in den beiden nachfolgenden Texten anzugeben.

Auf Grund der erstmaligen Anwendung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) wurde auch der Vorjahreswert der Umsatzerlöse angepasst, ein Vergleich mit dem Jahresabschluss des Vorjahres ist damit nicht möglich.

Werden die rechtlichen Bestimmungen des BilRUG nicht auf die Umsatzerlöse des Vorjahres angewandt, so betragen diese EUR &IND&.

Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht

Firmenname laut Registergericht: ConSanEx GmbH
Firmensitz laut Registergericht: Bayreuth
Registereintrag Handelsregister
Registergericht Bayreuth
Register-Nr.: 3658

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Folgende Anhaltspunkte begründen Zweifel an der Unternehmensfortführung:

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und degressiv vorgenommen.

Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt.

Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet:

- Beteiligungen zu Anschaffungskosten

- Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten

- Ausleihungen zum Nennwert

- unverzinsliche und niedrig verzinsliche Ausleihungen zum Barwert

- sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten

Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Angaben zur Bilanz

Angabe zu Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr

Gemäß § 268 HGB ist der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bei jedem gesondert ausgewiesenen Bilanzposten zu vermerken. Für diesen Bilanzausweis gibt es kein generelles Ausweiswahlrecht zugunsten der Bilanz oder dem Anhang. Das heißt, dass diese Angaben in der Regel nicht im Anhang auszuweisen sind.

Bei Anwendung des Wahlrechtes gem. § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB können die Restlaufzeitvermerke als ein Betrag zusammengefasst werden, wobei dann im Anhang unter dem Punkt "Ausweis der nach § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB zusammengefassten Posten" die einzelnen Beträge dargestellt werden müssen.

Im DATEV-Assistenten zur Offenlegung beim Bundesanzeiger werden diese Restlaufzeitvermerke in der Fachlichen Zuordnung als Wahlrechte dargestellt. Sie haben dadurch die Möglichkeit, für die Offenlegung die Restlaufzeitvermerke in der Bilanz zu unterdrücken. In diesem Fall sind die Beträge zu den Forderungen und Verbindlichkeiten im Anhang anzugeben.

Überprüfen Sie, ob ein Ausweis im Anhang notwendig ist. Wählen Sie den Ausweis der Restlaufzeitvermerke in der Bilanz, kann dieser Textabschnitt inaktiv gesetzt werden.

Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt EUR &IND& (Vorjahr: EUR &IND&).

Eigenkapitalanteil von Wertaufholungen

Von der Möglichkeit, die Eigenkapitalanteile von Wertaufholungen in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen, wurde Gebrauch gemacht. Der eingestellte Eigenkapitalanteil beträgt EUR &IND&.

Gewinn-/Verlustvortrag bei teilweiser Ergebnisverwendung

Bei Aufstellung der Bilanz unter Berücksichtigung der teilweisen Ergebnisverwendung wurde im Bilanzgewinn ein &IND&vortrag von EUR &IND& einbezogen.

Bei Aufstellung der Bilanz unter Berücksichtigung der teilweisen Ergebnisverwendung wurde im Bilanzverlust ein &IND&vortrag von EUR &IND& einbezogen.

Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre und der Sicherungsrechte

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt EUR &IND& (Vorjahr: EUR &IND&).

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt EUR &IND&.

Die nachfolgenden Sicherungsarten und Sicherungsformen sind mit den Verbindlichkeiten verbunden:

Angabe zu Restlaufzeitvermerken

Gemäß § 268 HGB sind die Beträge der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr und größer einem Jahr bei jedem gesondert ausgewiesenen Bilanzposten zu vermerken. Für diesen Bilanzausweis gibt es kein generelles Ausweiswahlrecht zugunsten der Bilanz oder dem Anhang. Das heißt, dass diese Angaben in der Regel nicht im Anhang auszuweisen sind.

Bei Anwendung des Wahlrechtes gem. § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB können die Restlaufzeitvermerke als ein Betrag zusammengefasst werden, wobei dann im Anhang unter dem Punkt "Ausweis der nach § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB zusammengefassten Posten" die einzelnen Beträge dargestellt werden müssen.

Im DATEV-Assistenten zur Offenlegung beim Bundesanzeiger werden diese Restlaufzeitvermerke in der Fachlichen Zuordnung als Wahlrechte dargestellt. Sie haben dadurch die Möglichkeit, für die Offenlegung die Restlaufzeitvermerke in der Bilanz zu unterdrücken. In diesem Fall sind die Beträge zu den Forderungen und Verbindlichkeiten im Anhang anzugeben.

Überprüfen Sie, ob ein Ausweis im Anhang notwendig ist. Wählen Sie den Ausweis der Restlaufzeitvermerke in der Bilanz, kann dieser Textabschnitt inaktiv gesetzt werden.

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt EUR 12.033,06 (Vorjahr: EUR 13.547,50).

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt EUR 25.513,68 (Vorjahr: EUR 32.167,44).

Nicht bilanzierte sonstige finanzielle Verpflichtungen

Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von EUR &IND& sonstige finanzielle Verpflichtungen.

Im Einzelnen beinhalten diese Verpflichtungen folgende Sachverhalte:

Im Gesamtbetrag der nicht bilanzierten sonstigen finanziellen Verpflichtungen sind folgende Angaben betreffend der Altersversorgung aufzuführen:

Im Gesamtbetrag der nicht bilanzierten sonstigen finanziellen Verpflichtungen sind folgende Angaben betreffend verbundener Unternehmen aufzuführen:

Im Gesamtbetrag der nicht bilanzierten sonstigen finanziellen Verpflichtungen sind folgende Angaben betreffend assoziierter Unternehmen aufzuführen:

Sonstige Angaben

Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 0,0.

Unterschrift der Geschäftsführung

Der § 328 HGB legt fest, dass im Rahmen der vollständigen oder teilweisen Offenlegung des Jahresabschlusses die Abschlüsse so wiederzugeben sind, dass sie den für ihre Aufstellung maßgeblichen Vorschriften entsprechen.

Dies bedeutet, dass laut § 245 HGB unterhalb des Abschlusses der Unterzeichner (und soweit vorhanden alle persönlich haftenden Gesellschafter) und das Unterschriftsdatum angegeben werden müssen.

Im Rahmen der elektronischen Weitergabe der Daten an den Bundesanzeiger können die erforderlichen handschriftlichen Unterschriften durch die maschinenschriftliche Nennung der Unterzeichnenden ersetzt werden, z.B. gez. Markus Mustermann.

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 27.12.2017 festgestellt.

Nachrichten & Medien

Insolvenzbekanntmachungen

Aktuelle Insolvenzverfahren

Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen

Handelsregister Dokumente

Gesellschafterliste
Aktueller Abdruck
Chronologischer Abdruck

Organisationen an dieser Adresse

4 nahegelegene Organisationen

Liste von Unternehmen und Organisationen an oder in der Nähe dieser Geschäftsadresse. Die Daten umfassen Firmennamen, Adressen, Registrierungsdetails und Branchenklassifikationen.
Die Informationen auf dieser Seite stammen aus öffentlichen Quellen, offiziellen Registern oder werden von Drittanbietern bereitgestellt. Fusionbase übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Daten. Melde dich bei Fragen oder Anregungen über unser Kontaktformular.