Sparkasse Parchim - LübzLiquidiert

Stammdaten

Register
Amtsgericht Schwerin HRA 1727
Eingetragen
8.12.1999
Branche
Kreditinstitute des SparkassensektorsKreditinstitute mit SonderaufgabenBausparkassen
Gegenstand
Betreiben aller banküblichen Geschäfte im Sinne der Sparkassenverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Historie

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Konzern- und Jahresabschlüsse

Sparkasse Parchim - Lübz

Parchim

Jahresabschluss 2019

Lagebericht für das Jahr 2019

1. Grundlagen

Die Sparkasse ist eine im Landkreis Ludwigslust-Parchim tätige Sparkasse in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts. Träger der Sparkasse ist der Zweckverband Sparkasse Parchim-Lübz. Der Zweckverband wurde durch den ehemaligen Landkreis Parchim und die Städte Parchim, Lübz und Sternberg gebildet.

Die Sparkasse ist Mitglied im Ostdeutschen Sparkassenverband (OSV) und gehört dessen Sicherungseinrichtung, dem Sparkassenstützungsfonds des OSV an. Damit ist sie im Haftungsverbund der deutschen Sparkassenorganisation integriert.

Die Sparkasse betreibt als Universalbank alle üblichen Bankgeschäfte mit privaten Haushalten, Unternehmen, Selbstständigen, Freiberuflern, Kommunen und institutionellen Kunden. Daneben ist das soziale und kulturelle Engagement in der Region der Sparkasse zu nennen.

Für den Geschäftsbetrieb der Sparkasse gilt das Regionalprinzip. Danach umfasst das Geschäftsgebiet der Sparkasse das Territorium des ehemaligen Landkreises Parchim.

Mit insgesamt 10 Geschäftsstellen sichert die Sparkasse die geld- und kreditwirtschaftliche Versorgung der Bevölkerung, der Wirtschaft und der Kommunen. Durch die Vergabe von Krediten ermöglicht die Sparkasse Unternehmen und Selbstständigen, Investitionen zu tätigen und Arbeitsplätze zu schaffen - zum Wohle der Region.

Mit der Einführung der Direkt-Filiale im I. Quartal 2019 wurde der Multikanalvertrieb ausgebaut, d.h. der stationäre Vertrieb mit Serviceleistungen entlastet, Produkte werden über mediale Kanäle abgeschlossen und Kunden bedarfsgerecht medial beraten sowie mit Dienstleistungen bedient. Die Direkt-Filiale ist aktuell über die Kanäle Telefon und Text-Chat erreichbar.

Die Sparkasse ist - zusammen mit ihren Verbundpartnern - ein wichtiger Finanzpartner in ihrem Geschäftsgebiet.

2. Wirtschaftsbericht

2.1 Gesamtwirtschaftliche Lage und Rahmenbedingungen für die Geschäftstätigkeit 1

Die deutsche Volkswirtschaft wuchs gemessen am realen Bruttoinlandsprodukt 2019 um 0,6 %. Das ist die schwächste Jahreswachstumsrate seit 2013. Dabei gab es deutliche Unterschiede in den einzelnen Sektoren: Die Bautätigkeit und auch viele Dienstleistungsbranchen boomten weiter. Somit entwickelten sich weite Teile der Binnenwirtschaft gut. Gegenläufige Rückgänge konzentrierten sich dagegen im Verarbeitenden Gewerbe, vor allem in den exportorientierten Industriezweigen.

Innerhalb der Binnennachfrage trugen alle Komponenten der Endverwendung zum Wachstum bei. Der private Konsum war mit realen Zuwächsen von 1,6 % stark aufwärtsgerichtet. Er wurde von einer guten Arbeitsmarktlage und steigenden Einkommen gestützt. Die Sparquote der privaten Haushalte blieb dabei mit 10,9 % praktisch unverändert. Im Rahmen der Investitionstätigkeit legten vor allem die Bauinvestitionen noch einmal um real 3,8 % stark zu. Die Ausrüstungsinvestitionen erhöhten sich 2019 deutlich langsamer um 0,4 %.

Die Arbeitslosenquote in Deutschland ist um 0,2 %-Punkte auf 5,0 % (in der Definition der Bundesagentur für Arbeit) zurückgegangen und hat somit wiederum den niedrigsten Stand Gesamtdeutschlands seit der Wiedervereinigung erreicht. Im Geschäftsgebiet der Sparkasse lag die Arbeitslosenquote bei 5,6 %.

Der Preisauftrieb blieb 2019 ähnlich wie schon in den vorangegangenen Jahren moderat. In Deutschland stiegen die Verbraucherpreise um 1,4 %. Auf der Ebene des Euroraums waren es 1,2 %. Die Entwicklung blieb damit weiterhin unter der Zielgröße der Europäischen Zentralbank. Aufgrund dieser Preistrends zusammen mit der Abschwächung der Konjunktur sah sich die EZB veranlasst, ihre Geldpolitik im September 2019 erneut zu lockern. Seit November 2019 kaufen die Notenbanken des Eurosystems wieder neue Anleihen mit einem monatlichen Aufwuchs von 20 Mrd. Euro an. Außerdem hat die EZB mit ihrer Lockerungsentscheidung vom September 2019 den negativ verzinslichen Satz für die Einlagefazilität von -0,4 % auf nunmehr -0,5 % weiter abgesenkt.

1 Erste Schätzung des Statistischen Bundesamtes zur Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung 2019 vom 15. Januar 2020

Die gemeinsame Prognose der Chefvolkswirte der Sparkassen-Finanzgruppe geht in der im April 2020 veröffentlichten Publikation in Folge der Corona-Pandemie von einem Einbruch der deutschen Wirtschaft aus. Für das deutsche Bruttoinlandsprodukt wird für 2020 ein Rückgang von 4,2 % beziffert. Ein Wachstum wird erst für 2021 mit einer kräftigen konjunkturellen Erholung erwartet.

Es werden sinkende verfügbare Einkommen der privaten Haushalte erwartet, denen steigende monetäre Sozialleistungen infolge steigender Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit entgegenstehen. Die Kaufkraft der privaten Haushalte wird durch den geringen Preisauftrieb, der vor allem aus dem Absturz der Rohölpreise resultiert, gestützt. Für 2020 erwartet die Gemeinschaftsprognose bei den Verbraucherpreisen für Deutschland nur eine Rate von 0,6 %.

Für die Geschäftstätigkeit der Sparkasse ist die demografische Entwicklung im Geschäftsgebiet nach wie vor ein wesentlicher Einflussfaktor. Entsprechend des letzten vom Statistischen Amt Mecklenburg-Vorpommerns veröffentlichten Berichtes zum Bevölkerungsstand war die Zahl der Einwohner auch im Jahr 2018 rückläufig. Die Bevölkerungszahl ist vom 31. Dezember 2017 bis zum 31. Dezember 2018 um 0,3 % zurückgegangen. Mit dieser Entwicklung, die in der Tendenz auch für die nächsten Jahre zu erwarten ist, wird sich die Altersstruktur der Bevölkerung im Geschäftsgebiet weiterhin wandeln. Der Anteil älterer Einwohner wird zu Lasten des Anteils der jüngeren Bevölkerung steigen.

Der Marktanteil der Sparkasse im Kreditgeschäft, der durch den Anteil der Forderungen an Nichtbanken der Sparkasse im Geschäftsgebiet ermittelt wird, ist im Vergleich zum Vorjahr in geringem Maß gestiegen. Der Marktanteil der Sparkasse an den Kundeneinlagen, der auf Grundlage des Anteils der Verbindlichkeiten gegenüber Nichtbanken im Geschäftsgebiet berechnet wird, hat ebenfalls einen geringen Anstieg zu verzeichnen. 2

Auch die Sparkasse unterliegt dem steigenden, branchenspezifischen Regulierungsdruck. Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht hat mit der Zielstellung, einen globalen Regulierungsrahmen für widerstandsfähigere Banken zu schaffen, Regelungen zur Verschärfung der Eigenkapitalvorschriften erarbeitet. Mit dem SREP-Bescheid, den die Sparkasse im September 2017 erhalten hat, ist ein Zuschlag auf die Gesamtkapitalquote in Höhe von 2,25 %-Punkten anzuwenden.

In der Geschäftsstrategie hat die Sparkasse Zielgrößen definiert, die als bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren die Eigenkapitalrentabilität und die Cost-Income-Ratio umfassen.

2.2 Geschäftsverlauf der Sparkasse

2.2.1 Kundenkreditgeschäft

Durch das Darlehensneugeschäft in 2019, mit dem unsere Erwartungen übertroffen wurden, konnte der Bestand der Darlehen gegenüber dem Vorjahr im gewerblichen Bereich spürbar und im privaten Bereich leicht erhöht werden. Der Darlehensbestand öffentlicher Haushalte ist in geringem Umfang gestiegen. Das Volumen der Kontokorrentkredite ist aufgrund der geringeren Inanspruchnahmen der Kontokorrentkredite an Geschäftskunden spürbar gesunken. Kontokorrentkredite an Privatkunden sind im Vergleich zum Vorjahr nur geringfügig höher in Anspruch genommen worden.

Damit hat sich der Bestand der Kundenkredite (Forderungen an Kunden nach Bewertungsmaßnahmen einschließlich Treuhandkredite) gegenüber dem Vorjahr um 7,9 % auf 386,0 Mio. EUR erhöht.

2 Die Ermittlung der Marktanteile erfolgt anhand eigener Berechnungen auf der Grundlage der Veränderung von Daten gemäß den Veröffentlichungen des Statistischen Amtes M-V und Bankstatistischer Regionalergebnisse der Deutschen Bundesbank des Jahres 2018 gegenüber 2017.

Aus Branchensicht gab es gegenüber dem Vorjahr bei den Krediten an Kunden mit Ausnahme des Kfz-Handels in allen Branchen Bestandzuwächse.

Das für 2019 geplante jahresdurchschnittliche Volumen im Kundenkreditgeschäft wurde insgesamt in geringem Umfang überschritten und resultiert aus der leichten Überschreitung des Plans der Durchschnittsbestände überwiegend der Kontokorrentkredite und der Weiterleitungsdarlehen. Der Plan der Darlehen aus eigenen Mitteln wurde in geringem Umfang überschritten.

Die angestrebten Durchschnittsbestände im privaten Bereich wurden nicht in vollem Umfang erreicht. Im geschäftlichen Bereich können gegenüber der Planung in geringen Umfang höhere Volumen ausgewiesen werden. Im kommunalen Sektor und bei den Weiterleitungsdarlehen konnten leicht höhere Durchschnittsbestände generiert werden als geplant waren.

Im Rahmen des Risikomanagements hat sich die Sparkasse zur Absicherung von Risiken im Kundenkreditgeschäft an Kreditbaskettransaktionen der Sparkassenorganisation bei Einsatz von Credit Linked Notes mit einem Nominalvolumen von 5,1 Mio. EUR beteiligt. Es handelt sich dabei um derivative Geschäfte, bei denen die in den Investoren- und Originatoren Credit Linked Notes enthaltenen Credit Default Swaps abgespalten werden. Die in den Investoren Credit Linked Notes enthaltenen Credit Default Swaps werden als Eventualverbindlichkeit unter dem Bilanzstrich ausgewiesen. In 2019 mussten Verbindlichkeitsrückstellungen in Höhe von 37,7 TEUR gebildet und konnten in Höhe von 30,8 TEUR aufgelöst werden. Verbindlichkeitsrückstellungen mussten in 2019 in Höhe von 28,8 TEUR verbraucht werden. Der Bestand der Verbindlichkeitsrückstellungen hat sich damit auf 54,1 TEUR verringert. In 2019 sind Direktabschreibungen in Höhe von 14,1 TEUR erfolgt.

2.2.2 Eigenanlagen und Beteiligungen

Die Eigenanlagen setzen sich aus Forderungen an Kreditinstitute und Wertpapieren zusammen und weisen ein Volumen in Höhe von 373,7 Mio. EUR auf, das um 11,2 % gegenüber dem Vorjahr spürbar gestiegen ist. Dieser Anstieg resultiert vorrangig aus den höheren Forderungen an Kreditinstituten. Daneben hält die Sparkasse täglich fällige Guthaben bei der Bundesbank über das Mindestreserve-Soll hinaus, die der Barreserve zugeordnet ist. Unter Anrechnung dieses Volumens auf die Eigenanlagen in Höhe von 62,0 Mio. EUR würden die Eigenanlagen 435,8 Mio. EUR umfassen, was eine Ausweitung um 8,6 % bedeutet. Diese Ausweitung basiert auf den gestiegenen Kundeneinlagen.

Zum Jahresende 2019 waren Wertpapiere mit einem Nominalvolumen in Höhe von 36,5 Mio. EUR an die DekaBank Deutsche Girozentrale, die Landesbank Baden-Württemberg und Hessen-Thüringen verliehen, die in der Bilanz nach der modernen Methode im Bestand der Wertpapiere verbleiben.

In den Forderungen an Kreditinstituten mit 69,5 Mio. EUR sind überwiegend laufende Guthaben bei Kreditinstituten sowie eine Namensschuldverschreibung von Kreditinstituten enthalten.

Die Wertpapiere mit einem Buchwert in Höhe von 289,7 Mio. EUR umfassen börsennotierte Anleihen und Schuldverschreibungen von Kreditinstituten, von Unternehmen, von ausländischen Staaten und ausländischen Banken sowie von deutschen Bundesländern. Außerdem hat die Sparkasse Fondsanteile von Immobilienspezialfonds und Private Debt-Fonds sowie in relativ geringem Umfang Aktien im Bestand, die zusammen einen Buchwert in Höhe von 14,5 Mio. EUR umfassen. Bei den Kreditinstituten handelt es sich überwiegend um Institute der Sparkassenfinanzgruppe. Daneben befinden sich Wertpapiere anderer deutscher Banken sowie weiterer europäischer Kreditinstitute und us-amerikanischer Banken im Portfolio. Die Unternehmensanleihen sind Schuldtitel von in- und ausländischen Unternehmen aus dem verarbeitenden Gewerbe, dem Verkehr und der Nachrichtenübermittlung, dem Handel, dem Gastgewerbe, der Energie- und Wasserversorgung, dem Kredit- und Versicherungsgewerbe sowie aus dem Dienstleistungsbereich.

Gegenüber dem Ende des Vorjahres ist der Bestand der Tages- und Termineinlagen um 52,9 % gestiegen. Es handelt sich dabei um Forderungen mit einer Laufzeit von einem Tag bis 6 Monaten. Der Nominalbestand der Namensschuldverschreibungen in Höhe von 5 Mio. EUR wurde beibehalten. Daneben ist ein Darlehen an die S-Kreditpartner GMBH mit einem Volumen in Höhe von 2 Mio. EUR im Bestand. Insgesamt sind die Bestände in der Position "Forderungen an Kreditinstitute" gegenüber dem Jahresende 2018 deutlich gestiegen.

Das Volumen der Anleihen und Schuldverschreibungen wurde 2019 um 2,8 % erhöht. Die prozentualen Anteile des Anlagevermögens und der Liquiditätsreserve haben sich gegenüber dem Vorjahr nur in geringem Ausmaß verändert.

In den Wertpapierbestand wurde gegenüber der Planung etwas stärker investiert. In Summe wurde das geplante Volumen der Eigenanlagen durch die deutliche Ausweitung der Geldhandelsbestände über das geplante Volumen hinaus spürbar überschritten.

In der Bilanzposition Beteiligungen wird der Anteilsbesitz der Sparkasse mit einem Volumen in Höhe von 4,2 Mio. EUR ausgewiesen. Gegenüber dem Vorjahr wurde der Bestand aufgrund der Umsetzung der Kapitalmaßnahme für die NORD/LB über den Sparkassenbeteiligungszweckverband Mecklenburg-Vorpommern (SZV M-V) um 2,1 Mio. EUR aufgestockt. Weitere neue direkte Verbundbeteiligungen strebt die Sparkasse nicht an.

2.2.3 Einlagen- und Verbundgeschäft

Die Kundeneinlagen (Verbindlichkeiten gegenüber Kunden einschließlich der nachrangigen Verbindlichkeiten) sind mit einem Bestand in Höhe von 762,6 Mio. EUR um 9,5 % gegenüber dem Vorjahr gewachsen. Aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase sind vor allem Zuwächse in den Sichteinlagen zu verzeichnen. In 2019 wurde der Bestand nachrangiger Verbindlichkeiten durch Verkauf von Sparkassenkapitalbriefen zur Stärkung der Eigenkapitalbestandteile um 1,3 Mio. EUR ausgeweitet.

Der Bestand der Kundeneinlagen wurde gegenüber der Planung leicht überschritten.

Der Nettoabsatz der Fremdemissionen (Käufe von Wertpapieren durch die Kunden abzüglich der Verkäufe durch die Kunden) war im Jahr 2019 mit 2,4 Mio. EUR positiv und liegt insbesondere aufgrund der geringeren Wertpapierkäufe durch die Kunden deutlich unter dem Vorjahresergebnis. Insgesamt wurden Wertpapierkäufe mit einem Volumen in Höhe von 20,3 Mio. EUR vermittelt. Die vermittelte Bausparsumme beläuft sich auf 16,5 Mio. EUR und ist um 18,5 % höher als im Vorjahr. Die Summe des vermittelten Jahresbeitrages im Versicherungsgeschäft wurde mit 9,1 Mio. EUR um 160,4 % im Vergleich zum Vorjahr erhöht.

Die ursprünglich geplanten Versicherungssummen von Lebensversicherungen konnten deutlich überschritten werden. Im Bauspargeschäft wurde das Planvolumen spürbar und die geplanten Jahresbeiträge weiterer Versicherungen deutlich unterschritten.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bestehen zum Jahresende 2019 fast ausschließlich aus Weiterleitungsmitteln für das Kundenkreditgeschäft im Rahmen von Förderprogrammen. Das Volumen der Weiterleitungsmittel wurde gegenüber dem Vorjahr leicht verringert. In 2019 wurden die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten geringfügig niedriger in Anspruch genommen als ursprünglich geplant. Das Refinanzierungsgeschäft mit Kreditinstituten wurde aufgrund des Zuflusses von Kundeneinlagen nur sporadisch und im Vergleich zum Kundeneinlagengeschäft nur in geringem Umfang genutzt.

2.2.4 Bilanzsumme und Geschäftsvolumen

Die Bilanzsumme hat sich gegenüber dem Vorjahr um 68,7 Mio. EUR auf 861,6 Mio. EUR erhöht. Dies resultiert vorrangig aus dem Zuwachs der Kundeneinlagen in Verbindung mit einer Ausweitung des Kundenkreditvolumens und der Eigenanlagen unter Einbeziehung des über das Mindestreserve-Soll hinausgehenden Volumens des Guthabens bei der Bundesbank.

Die erreichte Bilanzsumme übersteigt die Planung leicht. Aktivseitig ist eine spürbare Ausweitung der Eigenanlagen erfolgt, der geplante Anstieg der Forderungen an Kunden konnte in geringem Umfang überschritten werden. Passivseitig liegen das Volumen der Kundeneinlagen und die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten leicht über dem Planwert. Die übrigen Passivpositionen, wie bspw. Rückstellungen und Treuhandkredite, weisen etwas niedrigere Volumen als in der Planung auf.

Das Geschäftsvolumen umfasst zusätzlich zur Bilanzsumme Eventualverbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungen inkl. ihrer Rückstellungen (7,9 Mio. EUR) sowie Wertberichtigungen und Vorsorgereserven (9,3 Mio. EUR). Das Geschäftsvolumen weist somit 878,8 Mio. EUR auf und ist gegenüber dem Vorjahr um 69,4 Mio. EUR gestiegen.

2.2.5 Personalbereich, Sachinvestitionen, Geschäftsstellen und Auslagerungen

Im Jahresdurchschnitt waren 17 Vollzeitkräfte, 138 Teilzeitkräfte und 6 Auszubildende beschäftigt. Im Jahr 2019 haben zwei Auszubildende ihre 3-jährige Ausbildung zum Bankkaufmann begonnen. Die Sparkasse setzt im Rahmen des Tarifvertrages ein System der leistungsorientierten Vergütung ein. Zusätzlich können im Geschäftsbereich Vertrieb/Markt die Beschäftigten neben dem Jahresfestgehalt Prämien unter Beachtung der Institutsvergütungsverordnung aus einem zielorientierten Vergütungssystem auf der Grundlage einer Dienstvereinbarung zur außertariflichen leistungsorientierten Vergütung der Beschäftigten im Vertrieb erhalten.

Schwerpunkte der Aus- und Fortbildung im Jahr 2019 waren Schulungen zur Stärkung der Vertriebsleistungen und Schulungen zum Ausbau des Angebots der Direkt-Filiale, Seminare zur Bewältigung der Anforderungen der Bankenaufsicht sowie die Weiterentwicklung der Führungskräfte.

Das Filialnetz wurde den sich verändernden Rahmenbedingungen wie z. B. die abnehmende Bevölkerungsdichte, wachsende Digitalisierung und zunehmenden Kostendruck durch die Schließung zweier Filialen und den Aufbau einer Direkt-Filiale angepasst.

Das Investitionsvolumen war mit 199 TEUR um 22 TEUR geringer als im Vorjahr. Dabei wurden 12 TEUR in Grundstücke und Gebäude sowie 187 TEUR in Betriebs- und Geschäftsausstattung investiert.

Zum Jahresende 2019 waren die folgenden, wesentlichen Bereiche der Sparkasse auf andere Unternehmen ausgelagert:

Datenverarbeitung/Nutzung der zentralen Plattform und

Datenauswertungen für das Adressenrisiko und für operationelle Risiken.

2.2.6 Zusammenfassende Darstellung zum Geschäftsverlauf der Sparkasse

Die Geschäftsentwicklung entsprach im Wesentlichen unseren Erwartungen. Im Kundeneinlagengeschäft wurden sie übertroffen. Die Bestandsentwicklung der Kundeneinlagen basiert überwiegend auf der Ausweitung der Sichteinlagen. Aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase, die den Verkauf länger laufender Geldanlageprodukte erschwerte, blieb die Entwicklung in diesem Bereich unter unseren Erwartungen. Die Erwartungen an die Entwicklung der Bestände des Kundenkreditgeschäftes konnten erfüllt werden. Das gegenüber der Planung spürbar höher erreichte Bestandsvolumen im Eigengeschäft resultiert neben dem leicht höheren Wertpapierbestand aus den deutlich über unsere Erwartungen hinaus gewachsenen Geldhandelsbeständen, die den Zinsüberschuss aufgrund der Negativzinsen in Verbindung mit fehlenden Anlagealternativen stark belastet haben.

Das erzielte Jahresergebnis war insbesondere von der Gewinnrealisierung durch außerplanmäßige Wertpapierverkäufe geprägt, die der Ergebnissicherung des laufenden Geschäftsjahres aufgrund der ungewissen Bewertungserfordernisse aus der Kapitalmaßnahme für die NORD/LB über den Sparkassenbeteiligungszweckverband M-V dienten. Der Planwert wurde deutlich überschritten und ermöglicht durch die Zuführungen zur Sicherheitsrücklage und zu den im Fonds für allgemeine Bankrisiken gebundenen Vorsorgereserven eine leichte Stärkung der Eigenkapitalausstattung. Somit beurteilt die Sparkasse den Geschäftsverlauf als zufriedenstellend.

3. Lage der Sparkasse

3.1 Ertragslage

Die Ausführungen zur Ertragslage enthalten abweichende Werte zum Jahresabschluss, da die Planung entsprechend der Gliederung des Betriebsvergleichs der Sparkassen vorgenommen wird.

Die die Ertragslage der Sparkasse beeinflussenden Positionen haben sich auf Grundlage der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2019 wie folgt entwickelt:

Position 31.12.2019
in TEUR
31.12.2018
in TEUR
Veränd.
in TEUR
Veränd.
in %
Zinsüberschuss 12.082 12.572 -490 -3,9
Provisionsüberschuss 5.027 4.942 85 1,7
Nettoertrag Handelsbestand 0 3 -3 -100,0
Übriger ordentlicher Ertrag 190 186 4 2,2
Ordentlicher Aufwand 14.912 14.450 462 3,2
Betriebsergebnis I 2.387 3.253 -866 -26,6
Bewertungsergebnis 2.247 774 1.473 190,3
Betriebsergebnis II 4.634 4.027 607 15,1
Steuern -1.519 -2.163 644 -29,8

Zu dem Ergebnis im Einzelnen:

a) Zinsüberschuss

Aufgrund der weiterhin anhaltenden Niedrigzinsphase haben sich die Zinserträge und Zinsaufwendungen im Vergleich zum Vorjahr verringert. Die Zinserträge hatten einen Rückgang um 0,5 Mio. EUR zu verzeichnen, der im Eigengeschäft mit -0,4 Mio. EUR deutlich stärker als im Kundengeschäft mit -0,2 Mio. EUR ausgeprägt ist. Im Eigengeschäft

konnten insbesondere die Wiederanlagen der im Verlauf des Jahres 2019 zur Ergebnissicherung im Zusammenhang mit der ungewissen Bewertung der durch die Kapitalmaßnahme eingegangenen Beteiligung an der NORD/LB vorgenommenen Wertpapierverkäufe nur zu niedrigen Konditionen erfolgen. Zudem haben die gegenüber dem Vorjahr spürbar gestiegenen Geldhandelsbestände, die sich aufgrund der eingeschränkten Anlagealternativen weiterhin auf hohem Niveau befinden, durch die zu zahlenden Negativzinsen zum Rückgang der Zinserträge beigetragen. Im Kundenkreditgeschäft ist der geringe Rückgang der Zinserträge auf eine niedrigere Durchschnittsverzinsung zurückzuführen, der durch Zinsertragssteigerung aus Bestandserhöhungen abgemildert werden konnte. Der Rückgang der Zinsaufwendungen fiel gegenüber den Zinserträgen mit -0,1 Mio. EUR deutlich geringer aus und ist überwiegend auf geringere Zinsaufwendungen für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten aus den Weiterleitungsmitteln aufgrund des gesunkenen Zinsniveaus zurückzuführen. Die niedrigeren Zinsaufwendungen aus dem Kundeneinlagengeschäft ist vorrangig durch Fälligkeiten von Einmalanlagen bestimmt. Das von Geschäftskunden zu zahlende Verwahrentgelt für Sichteinlagen hat ebenfalls zu einer Zinsentlastung beigetragen. Im Ergebnis hat sich der Zinsüberschuss der Sparkasse absolut verringert. Er liegt mit 1,47 % der Durchschnittsbilanzsumme (DBS) unter dem Vorjahreswert von 1,65 % der DBS und deutlich unter dem Landesdurchschnitt der Sparkassen von Mecklenburg-Vorpommern (1,78 % der DBS).

Im Vergleich zur Planung muss ein in geringem Umfang niedrigerer Zinsüberschuss ausgewiesen werden.

Position Ist-Wert 31.12.2019
in TEUR
Plan-Wert 31.12.2019
in TEUR
Veränd.
in TEUR
Veränd.
in %
Zinsüberschuss 12.082 12.266 -184 -1,5
Zinsertrag 14.054 14.330 -277 -1,9
Zinsaufwand 1.972 2.064 -93 -4,5

Im Rahmen der Planungserstellung ist die Sparkasse von leicht steigenden Marktzinsen ausgegangen. Aufgrund des jedoch weiterhin gesunkenen Zinsniveaus sind die Zinserträge und -aufwendungen geringer als ursprünglich geplant. Dabei konnte durch den stärkeren Rückgang des Zinsertrages der geplante Zinsüberschuss für das Jahr 2019 nicht erwirtschaftet werden.

Der niedrigere Zinsertrag des vorläufigen Ergebnisses gegenüber der Planung 2019 ist vorrangig auf eine geringere Durchschnittsverzinsung des Kundenkreditgeschäftes und auf die gestiegene Zahlung von Verwahrentgelten für laufende Konten der Sparkasse aufgrund deutlich gestiegener Geldhandelsbestände zurückzuführen.

Der Zinsaufwand lag unter den Erwartungen und resultiert vorrangig aus geringeren Zinsaufwendungen für das Kundeneinlagengeschäft, da die Kunden stärker variabel verzinste, kurzfristig verfügbare Anlageformen präferierten als in der Planung unterstellt wurde und aufgrund der gestiegenen Sichteinlagen wodurch deutlich höhere Verwahrentgelte im gewerblichen Kundengeschäft vereinnahmt werden konnten.

b) Provisionsüberschuss

Der Provisionsüberschuss in Höhe von 5,0 Mio. EUR übersteigt den Vorjahresbetrag in geringem Umfang. Der Provisionsertrag konnte in geringem Maße gesteigert werden und resultiert überwiegend aus deutlich höheren Provisionserträgen aus der Vermittlung von Versicherungen. Daneben konnten insbesondere Provisionen aus Wertpapierleihegeschäften und Darlehensgebühren gesteigert werden, die die spürbar gesunkenen Erträge aus dem Auslandsgeschäft und vor allem die deutlich gestiegenen Aufwendungen für die Vermittlung von Darlehensneugeschäften auffangen konnten.

Das geplante Provisionsergebnis wurde in geringem Umfang unterschritten und resultiert aus höheren Provisions- und Gebührenaufwendungen, die ebenfalls auf die deutlich gestiegenen Aufwendungen für die Vermittlung von Darlehensneugeschäften zurückzuführen sind. Innerhalb der Provisions- und Gebührenerträge ist es insbesondere im Wertpapierdienstleistungsgeschäft nicht gelungen, die Ertragsziele durch einen entsprechenden Wertpapierumsatz zu erreichen. Dieser Rückgang konnte vorrangig durch gegenüber der Planung höheren Erträgen aus der Vermittlung von Versicherungen, aus höher vereinnahmten Darlehensgebühren und aus höheren Erträgen aus Wertpapierleihegeschäften gemildert werden.

Position Ist-Wert 31.12.2019
in TEUR
Plan-Wert 31.12.2019
in TEUR
Veränd.
in TEUR
Veränd.
in %
Provisionsüberschuss 5.027 5.289 -262 -5,0
Provisionsertrag 5.676 5.709 -33 -0,6
Provisionsaufwand 649 420 229 54,7

c) Ordentlicher Aufwand

Der ordentliche Aufwand setzt sich überwiegend aus Personal- und Sachaufwendungen zusammen und wurde gegenüber dem Vorjahr in geringem Umfang ausgeweitet.

Der Personalaufwand ist gegenüber dem Vorjahr geringfügig um 1,9 % gestiegen. Die Sachaufwendungen sind um 6,0 % leicht höher als im Vorjahr.

Der Planwert der ordentlichen Aufwendungen konnte mit 99,9 % eingehalten werden.

Position Ist-Wert 31.12.2019
in TEUR
Plan-Wert 31.12.2019
in TEUR
Veränd.
in TEUR
Veränd.
in %
Ordentlicher Aufwand 14.912 14.927 -15 -0,1
Personalaufwand 9.616 9.449 167 1,8
Sachaufwand 5.160 5.351 -191 -3,6
sonstiger ordentlicher Aufwand 136 127 9 7,8

Der gegenüber der Planung geringere Sachaufwand resultiert hauptsächlich aus geringeren Kosten für Aufwendungen für Geschäftsräume, Aufwendungen für das Rechenzentrum und für EDV-Dienstleistungen Dritter. Die Überschreitung der Personalaufwendungen ist überwiegend auf ungeplante Neueinstellungen, auf eine Rückstellung aus Rechtsstreitigkeiten zur Eingruppierung und auf die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen für die Sozialversicherungsbeiträge verbunden mit einem erhöhten Arbeitgeberaufwand zurückzuführen.

Insgesamt werden die ordentlichen Aufwendungen im Berichtsjahr absolut mit 14,9 Mio. EUR leicht über dem Vorjahresniveau (14,5 Mio. EUR) ausgewiesen und liegen mit 1,82 % der DBS deutlich über dem Landesdurchschnitt von 1,57 %. Dabei sind weiterhin markante Abweichungen der Personalaufwendungen vom Landesdurchschnitt auffällig.

d) Betriebsergebnis vor Bewertung

Die Ertragslage der Sparkasse hat sich im Jahr 2019 gemessen am Betriebsergebnis vor Bewertung (0,29 % der DBS) gegenüber dem Vorjahr (0,43 % der DBS) deutlich negativ entwickelt. Es liegt nach wie vor deutlich unter dem Durchschnitt der Sparkassen in Mecklenburg-Vorpommern (1,02 % der DBS). Ursächlich für diese Abweichung sind ein geringerer Zinsertrag, ein höherer Zinsaufwand, ein geringerer Provisionsüberschuss und höhere Personalaufwendungen. Dieses spiegelt sich auch in der Cost-Income-Ratio wider, die sich mit 86,2 % deutlich über dem Landesdurchschnitt von 60,3 % bewegt. Die Cost-Income-Ratio übersteigt ebenfalls die geplante Quote von 84,1 % und das Vorjahresergebnis von 81,5 %.

e) Bewertungsergebnis

Im Bewertungsergebnis ergibt sich in 2019 ein positiver Saldo, der maßgeblich durch Bewertungserträge aus Wertpapieren beeinflusst ist. Das positive, im Vergleich zum Vorjahr deutlich geringere Bewertungsergebnis im Wertpapiergeschäft resultiert im Wesentlichen aus der Realisierung von Kursgewinnen aufgrund von Veräußerungen von Wertpapieren vor Fälligkeit. Diese Verkäufe dienten der Ergebnissicherung des Geschäftsjahres 2019 aufgrund von ungewissen Bewertungserfordernissen aus der Kapitalmaßnahme für die NORD/LB über den Sparkassenbeteiligungszweckverband M-V, die letztendlich nicht erforderlich waren. Das Bewertungsergebnis im Kundenkreditgeschäft weist ein negatives Ergebnis aus und ist insbesondere durch gegenüber dem Vorjahr deutlich geringere Eingänge auf abgeschriebene Forderungen und deutlich höhere Direktabschreibungen geprägt. Daneben wurde der bestehenden Pauschalwertberichtigung zur Abschirmung des latenten Kreditrisikos ein geringes Volumen zugeführt, wogegen im Vorjahr eine Auflösung vorgenommen werden konnte.

Im Vergleich zur Planung ist das Bewertungsergebnis deutlich besser als erwartet eingetreten.

Position Ist-Wert 31.12.2019
in TEUR
Plan-Wert 31.12.2019
in TEUR
Veränd.
in TEUR
Veränd.
in %
Bewertungsergebnis gesamt 2.247 -1.106 3.353 303,1
Bewertung Kundenkreditgeschäft -197 -828 631 -76,2
Bewertung Eigenanlagen 2.432 -278 2.710 974,9
Sonstige Bewertung 12 0 12 0,0

Das Bewertungsergebnis für das Kundenkreditgeschäft lag in 2019 deutlich unter unseren Erwartungen. Insbesondere die Zuführungen zu den Einzelwertberichtigungen brauchten nicht in dem der Planung unterstellten Umfang vorgenommen werden und hatten die größte positive Auswirkung. Demgegenüber sind deutlich höhere Direktabschreibungen notwendig gewesen.

Die Bewertung der eigenen Wertpapiere ist insbesondere durch gegenüber der Planung deutlich höheren Veräußerungsgewinnen geprägt, die aufgrund von ungewissen, potenziellen Bewertungserfordernissen aus der Kapitalmaßnahme für die NORD/LB realisiert wurden. Abschreibungen sind in geringerem Umfang als der Planung unterstellt angefallen.

f) Betriebsergebnis nach Bewertung vor Steuern

Insgesamt mündet die aufgezeigte Entwicklung der Ertragslage in einem deutlich über den Erwartungen liegenden Betriebsergebnis nach Bewertung, da in der Bewertung Wertpapiere Kursgewinne zur Ergebnissicherung realisiert wurden, die potenzielle Abschreibungsrisiken aus der vorgenommenen Kapitalmaßnahme für die NORD/LB abdecken sollten.

Das Ergebnis des Vorjahres wird deutlich überschritten, liegt jedoch mit einem Ergebnis vor Steuern i. H. v. 0,54 % der DBS deutlich unter dem Landesdurchschnitt von 0,89 % der DBS.

g) Verfügbares Ergebnis

Das nach Ertragsteuern verbleibende verfügbare Ergebnis wurde in Höhe von 2,6 Mio. EUR zur Erhöhung des Fonds für allgemeine Bankrisiken verwendet.

Das verfügbare Ergebnis wurde im Vergleich zur Planung um 2,1 Mio. EUR überschritten. Die Stärkung des Eigenkapitals konnte in einem höheren Umfang erfolgen als geplant.

Die Kapitalrendite gemäß § 26a Abs. 1 KWG, berechnet als Quotient aus Jahresüberschuss und der Bilanzsumme, beträgt 0,04 %.

Insgesamt wird die Ertragslage des Jahres 2019 von der Sparkasse vor dem Hintergrund der anhaltenden Niedrigzinsphase, gemessen am Betriebsergebnis vor und nach Bewertung sowie mit Blick auf das verfügbare Ergebnis, als zufriedenstellend beurteilt.

3.2 Finanzlage

Die Kapitalstruktur ist geprägt durch das Mittelaufkommen von Kunden sowie das wirtschaftliche Eigenkapital. Wesentliche Veränderungen gegenüber dem Vorjahr ergaben sich nicht.

Im Berichtsjahr wurden keine wesentlichen Investitionen vorgenommen.

Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im Geschäftsjahr 2019 auf Grund einer planvollen und ausgewogenen Liquiditätsvorsorge jederzeit gegeben. Die eingeräumte Kreditlinie der NORD/LB in Höhe von 6,0 Mio. EUR wurden im Rahmen der Verrechnung des Zahlungsverkehrs im Jahresverlauf nicht in Anspruch genommen. Eine Refinanzierungslinie der Deutschen Bundesbank auf der Grundlage des Nominalwertes des Dispositionsdepots der Sparkasse besteht Ende 2019 nicht. Zur Erfüllung der Mindestreservevorschriften wurden entsprechende Guthaben bei der Deutschen Bundesbank unterhalten.

Die Sparkasse identifiziert neben den Kundeneinlagen als interne Finanzierungsquelle die Landesbanken, die Deka Bank und die Bundesbank als relevante, externe Refinanzierungsquellen. Der dauerhafte Zugang zu diesen Refinanzierungsquellen wird regelmäßig überprüft. Aus diesen Überprüfungen ergaben sich keine Hinweise auf deren Einschränkungen.

Die Sparkasse hat zum Bilanzstichtag unwiderrufliche Kreditzusagen in Höhe von 16,4 Mio. EUR abgegeben. Darüber hinaus bestehen nicht ausgenutzte Kreditlinien mit einem Volumen von 46,1 Mio. EUR aus Kontokorrent- und Dispositionskrediten sowie Avalen.

Mit der LCR (Liquidity Coverage Ratio) soll sichergestellt werden, dass eine Bank über ausreichend erstklassige liquide Aktiva verfügt, um eine erhebliche, einen Monat andauernde Stresssituation zu überstehen. Die LCR nach der delegierten Verordnung konnte in jedem Monat des Jahres 2019 eingehalten werden und betrug Ende 2019 349,0 %.

Mit der Planung und Steuerung der Liquidität ist eine vorausschauende Gestaltung der Mittelverwendung und des Mittelaufkommens gewährleistet worden, die auf die Erreichung des geplanten Zinsüberschusses zielte und die die jederzeitige Zahlungsfähigkeit der Sparkasse ermöglichte. Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse ist in Anbetracht der vorhandenen liquiden Mittel und der Möglichkeiten der Refinanzierung am Geld- und Kapitalmarkt auch zukünftig gesichert.

Die Finanzlage wird von der Sparkasse für das Geschäftsjahr 2019 als gut beurteilt.

3.3 Vermögenslage

Mit der Feststellung des Jahresabschlusses 2019 wird der Sicherheitsrücklage der Sparkasse der Bilanzgewinn in Höhe von 0,3 Mio. EUR zugeführt. Die Sicherheitsrücklage wird somit 30,8 Mio. EUR betragen und damit 3,6 % der Bilanzsumme ausmachen. Dem Fonds für allgemeine Bankrisiken werden 2,6 Mio. EUR aus dem Jahresergebnis 2019 zugeführt. Er erreicht dadurch ein Volumen von 29,2 Mio. EUR. Damit hat sich das Kernkapital der Sparkasse auf 60,0 Mio. EUR erhöht und erreicht 7,0 % der Bilanzsumme. Neben der Sicherheitsrücklage und dem Fonds für allgemeine Bankrisiken verfügt die Sparkasse über ergänzende Eigenkapitalbestandteile in Form von Sparkassenkapitalbriefen. In 2019 wurde der Verkauf einer Tranche von Sparkassenkapitalbriefen in Höhe von 1,4 Mio. EUR mit einer Laufzeit von 10 Jahren vorgenommen. Unter Berücksichtigung der Fälligkeiten und der Anrechnungssystematik gemäß Basel III der Sparkassenkapitalbriefe haben sich die im haftenden Eigenkapital als Ergänzungskapital angerechneten Nachrang-verbindlichkeiten gegenüber dem Vorjahr um 0,5 Mio. EUR auf 8,7 Mio. EUR erhöht.

Im Dezember 2019 wies die Sparkasse eine Gesamtkapitalquote entsprechend der CRR von 17,61 % aus. Die von der Sparkasse einzuhaltende Gesamtkapitalquote von 12,75 %, die die gesetzlich geforderte Mindestunterlegung zuzüglich des Kapitalerhaltungspuffers von 10,50 % und des angeordneten SREP-Zuschlags umfasst, wurde erfüllt. Die Basis für die zukünftige Geschäftstätigkeit der Sparkasse Parchim-Lübz ist damit weiterhin gegeben.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren in der Bilanzstruktur keine bedeutenden Veränderungen zu verzeichnen.

Der Anteil der Forderungen an Kunden (ohne Treuhand- und Avalkredite) an der Bilanzsumme ist im Jahresverlauf 2019 von 44,8 % auf 44,6 % gesunken. Der Anteil der Eigenanlagen (Forderungen an Kreditinstitute und Wertpapiere) an der Bilanzsumme ist im selben Zeitraum von 42,4 % auf 43,4 % gestiegen.

Die Bestände der Wertpapiere sind gegenüber dem Vorjahr um 4,9 % ausgeweitet worden. Die Tages- und Termingelder sind im Vergleich zum Vorjahr um 52,9 % gestiegen, von denen die täglich fälligen Gelder um 40,6 % gestiegen sind.

Der Anteil der täglich fälligen Gelder (Bestände auf Verrechnungskonten für den Zahlungsverkehr und Tagesgeldanlagen) und der Termingeldanlagen an der Bilanzsumme ist mit 6,7 % zum Jahresende 2019 im Vergleich zum Vorjahr gefallen. Die Barreserve hat in 2019 einen Rückgang von 10,2 % auf 9,6 % der Bilanzsumme zu verzeichnen. Neben dem Kassenbestand und der Mindestreserve werden weitere täglich fällige Guthaben auf dem laufenden Konto der Bundesbank geführt.

Die Wertpapiere (festverzinsliche Wertpapiere sowie Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere) haben einen Anteil von 35,3 % an der Bilanzsumme. Im Vorjahr betrug der Anteil 36,6 %. Der Anteil des Bestandes der Namenspapiere an der Bilanzsumme ist im Jahr 2019 mit 0,6 % unverändert.

Die Bewertung der Wertpapiere im Eigenbestand der Sparkasse unterliegt bei Wertpapieren der Liquiditätsreserve dem strengen Niederstwertprinzip. Die dem Anlagevermögen zugeordneten Wertpapiere werden nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet.

Das Mittelaufkommen von Kunden der Sparkasse (Verbindlichkeiten gegenüber Kunden, nachrangige Verbindlichkeiten sowie verbriefte Verbindlichkeiten) erreichte Ende 2019 einen Anteil von 89,1 % an der Bilanzsumme gegenüber 88,4 % im Vorjahr. Der Anteil der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ist demgegenüber im selben Zeitraum von 2,8 % auf 2,5 % gesunken.

Im Rahmen von Sparkassen-Kreditbaskets werden derivative Finanzinstrumente (Credit Default Swaps) zur Absicherung von Geschäften abgeschlossen. Sie wurden zur Begrenzung von Bonitätsrisiken eingesetzt.

Mit den gebildeten Wertberichtigungen und Rückstellungen wurde den Risiken im Kundenkreditgeschäft Rechnung getragen. Die übrigen Vermögensgegenstände wurden im Rahmen handelsrechtlicher Wahlrechte bewertet. Neben den Gebäuden, die sich im Sachanlagenbestand der Sparkasse befinden, wird das Gebäude der Geschäftsstelle Lübz im Rahmen eines Leasingvertrages genutzt. In Bezug auf geleaste Vermögenswerte bestehen zu der Geschäftsstelle Lübz Leasingverpflichtungen bis zum Jahr 2033.

Im Hinblick auf die verlustfreie Bewertung des Zinsbuches gemäß IDW RS BFA 3 ergab sich kein Rückstellungsbedarf.

Die Vermögenslage ist geordnet. Im Vergleich zu anderen Sparkassen ist die wirtschaftliche Eigenkapitalausstattung unterdurchschnittlich.

3.4 Gesamtaussage der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage

Das Betriebsergebnis vor Bewertung hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 14 Basispunkte auf 0,29 % der Durchschnittsbilanzsumme verschlechtert. Der Landesdurchschnitt Mecklenburg-Vorpommerns lag mit einem Wert in Höhe von 1,02 % der Durchschnittsbilanzsumme deutlich darüber.

Das Ergebnis aus der ordentlichen Geschäftstätigkeit lag spürbar unter den Erwartungen an die Ertragslage der Sparkasse. Die Folgen der anhaltenden Niedrigzinsphase sind weiterhin belastend und spiegeln sich insbesondere in der Entwicklung des Zinsüberschusses wieder.

Die Eigenkapitalrentabilität vor Steuern erreichte 2019 eine Relation von 7,7 %. Der Vorjahreswert von 4,3 % und Planwert von 2,2 % wurden deutlich überschritten.

Die Finanzlage der Sparkasse ist geordnet und wird weiterhin als stabil beurteilt.

Das angestrebte verfügbare Ergebnis (Bilanzgewinn und die Zuführung zum Fonds für allgemeine Bankrisiken) konnte um 2,1 Mio. EUR deutlich überschritten werden. Die Zuführung zum Eigenkapital ermöglicht eine geringe Erhöhung des Risikodeckungspotenzials der Sparkasse.

Insgesamt beurteilt die Sparkasse die Geschäftsentwicklung und die Lage vor dem Hintergrund der anhaltenden Niedrigzinsphase als zufriedenstellend.

Im Vergleich zu den Sparkassen im Land Mecklenburg-Vorpommern sehen wir noch Verbesserungspotential.

4. Prognose-, Chancen- und Risikobericht

4.1 Prognose

Die nachfolgenden Einschätzungen haben Prognosecharakter und basieren auf der Mittelfristigen Unternehmensplanung. Insofern können die tatsächlichen künftigen Ergebnisse gegebenenfalls deutlich von den zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts getroffenen Erwartungen über die voraussichtlichen Entwicklungen abweichen.

Zum Zeitpunkt der Erstellung der Mittelfristigen Unternehmensplanung wird in der konjunkturellen Entwicklung Deutschlands eine Wiederbelebung der Auftriebskräfte erwartet, die weiterhin von der Binnenkonjunktur getragen werden soll. Dabei dienen der private Konsum und der Boom im Bausektor untermauert von einer robusten Einkommensentwicklung, günstigen Finanzierungsbedingungen und einem bestehenden Baurückstand sowie der Staatsverbrauch weiterhin als wichtige Konjunkturstützen. Die Sparquote der privaten Haushalte wird in gleicher Höhe wie in 2019 erwartet, sodass das Wachstum der Kundeneinlagen positiv beeinflusst wird. Bei den Investitionen wird angesichts der sehr guten Arbeitsmarktlage mit einer einhergehenden ungebrochen hohen Nachfrage nach Wohnraum aufgrund begrenzter Kapazitäten ein gedämpftes Wachstum der Bauinvestitionen im Bereich des Wohnungsbaus erwartet, was auch von der anhaltend expansiven Fiskalpolitik Unterstützung bekommt. Diese Entwicklung kann sich positiv auf die Nachfrage nach Krediten auswirken. Unter Berücksichtigung dieser wirtschaftlichen Aussichten geht die Sparkasse tendenziell von positiven Auswirkungen auf das Kundenkreditgeschäft aus. Gleichzeitig erwartet die Sparkasse im aktuellen Niedrigzinsumfeld weiterhin eine Priorisierung von Anlageprodukten mit kurzen Laufzeiten durch die Kunden. 3

Die Auswirkungen der im ersten Quartal 2020 ausgebrochenen Corona-Pandemie auf die deutsche Wirtschaft sind nach den bisherigen Erkenntnissen schwer abzuschätzen. Dementsprechend sind die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse ebenfalls schwer absehbar und können zu negativen Abweichungen von den für die bedeutsamsten Leistungsindikatoren getroffenen Prognosen führen.

Die demografische Entwicklung wird auch in den nächsten Jahren von einem leichten Rückgang der Bevölkerungszahl im Landkreis Ludwigslust-Parchim geprägt sein. Verursacht wird diese Entwicklung von der natürlichen Bevölkerungsentwicklung, das heißt, es wird mehr Sterbefälle als Geburten geben. Diese Entwicklung wird voraussichtlich anteilig durch einen leicht positiven Wanderungssaldo mit einer höheren Zahl von Zuzügen in den Landkreis gegenüber den Wegzügen kompensiert. Durch die weitere Veränderung der Altersstruktur der Bevölkerung im Geschäftsgebiet ergibt sich für die zukünftige Entwicklung der Sparkasse eine Reihe von Konsequenzen.

Entsprechend den Annahmen der mittelfristigen Unternehmensplanung geht die Planung der Sparkasse für 2020 davon aus, dass das Volumen des Kundenkreditgeschäfts unter Berücksichtigung der planmäßigen Tilgungen um 11,2 % auf 421,9 Mio. EUR spürbar steigt. Der Zuwachs resultiert vorrangig aus dem geplanten Neugeschäft gewerblicher Kunden aber auch privater Kunden, das die planmäßigen Tilgungen deutlich übersteigt, und beinhaltet die Ausweitung des Bestandes von Schuldscheindarlehen als Kundenkreditersatzgeschäft um 9,0 Mio. EUR.

3 Die Ausführungen basieren überwiegend auf dem gesamtwirtschaftlichen Jahresrück- und -ausblick des DSGV, der ifo Konjunkturprognose Winter 2019 sowie dem Ausblick 2020 von dbResearch.

Bei den Kundeneinlagen gehen wir für 2020 insgesamt von einer leichten Steigerung des Volumens um 5,0 % auf 754,9 Mio. EUR aus. Neben dem leicht geplanten Anstieg der Sichteinlagen werden ebenfalls leichte bzw. geringe Zuwächse in den Eigenemissionen durch den Verkauf von Nachrangkapital sowie in den Produkten Normalspareinlagen und Ratensparverträge erwartet.

Das Volumen der Eigenanlagen wird aufgrund der geplanten Entwicklung des Kundengeschäftes in geringem Umfang um 1,2 % auf 406,8 Mio. EUR sinken. Dabei wird bei den Wertpapieren eine nahezu konstante Entwicklung unterstellt und im Geldhandel von einem leichten Rückgang um 5,9 % ausgegangen.

In der Festlegung der Zinsmeinung geht die Sparkasse von einem weiteren andauernden niedrigen Zinsumfeld bei tendenziell leicht steigenden Zinsen bis 2021 aus. Der leichte Anstieg wird auf das schwache Wirtschaftswachstum Deutschlands gestützt. Da erst mit einer allmählichen Erholung des Exportgeschäfts zum Jahresbeginn 2020 auch mit einer Belebung der Investitionstätigkeit zu rechnen ist, wird ab 2022 ein weiterer Zinsschritt erwartet.

Die Sparkasse erwartet im Jahr 2020 einen gegenüber dem Vorjahr in geringem Umfang steigenden Zinsüberschuss um 2,8 % auf 12,4 Mio. EUR, der überwiegend auf einen höheren Zinsertrag zurückgeführt werden kann. Dabei steigt der Zinsertrag in 2020 vorrangig in den Eigenanlagen zum einen aufgrund der geringer geplanten Negativzinsen für die bei der Bundesbank gehaltenen Überschussliquidität durch die Einführung von Freibeträgen im Herbst 2019 und zum anderen aufgrund höherer Erträge aus Fondsinvestitionen durch weitere, erwartete Abrufe bereits gezeichneter Fonds. Der gegenüber dem Vorjahr geringfügig niedriger geplante Zinsaufwand resultiert vorrangig aus den geringer Zinsaufwendungen für Pensionsrückstellungen von Pensionsanwärtern.

Für den Personalaufwand geht die Sparkasse im Vergleich zu 2019 auf Basis der Tariferhöhung in 2020 in Höhe von 1,1 % in Verbindung mit der zukünftigen Personalbestandsentwicklung von einem geringen Anstieg um 1,2 % auf 9,7 Mio. EUR aus. Der Sachaufwand ist für das Jahr 2020 mit 5,3 Mio. EUR im Vergleich zum Vorjahreswert um 2,9 % höher geplant. Dieser Anstieg resultiert vorrangig aus höher geplanten Positionen für Aufwendungen für das Rechenzentrum sowie für Beiträge und Gebühren.

Das Betriebsergebnis vor Bewertung wird mit dieser geplanten Entwicklung im Jahr 2020 ggü. 2019 deutlich um 26,9 % auf 3,0 Mio. EUR bzw. 0,35 % der DBS steigen.

In den geplanten Bewertungserfordernissen sind Belastungen aus Bewertungen des Kundenkreditgeschäftes in Höhe von 1,1 Mio. EUR bzw. 0,13 % der DBS vorgesehen. Für das Bewertungsergebnis Wertpapiere wird ebenfalls eine Belastung aus der Bewertung in Höhe von 0,2 Mio. EUR bzw. 0,02 % der DBS erwartet. Insgesamt gehen wir davon aus, dass das Bewertungsergebnis durch das Betriebsergebnis vor Bewertung abgedeckt werden kann.

Zur Aufstockung der Vorsorgereserven und des Eigenkapitals wird ein Ergebnis nach Steuern in Höhe von 0,8 Mio. EUR bzw. 0,09 % der DBS erwartet. Die Cost-Income-Ratio wird mit 83,2 % und die Eigenkapitalrentabilität vor Steuern mit 2,1 % geplant.

Im Februar 2020 wurden ergebnisoffene Sondierungsgespräche über einen möglichen Zusammenschluss mit der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin aufgenommenen.

4.2 Chancen und Risiken

Als Chancen werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse positiven Prognose- bzw. Zielabweichung führen können. Als Risiken hingeben bezeichnen wir mögliche zukünftige Entwicklungen, die negative Abweichungen von unseren Prognosen und Zielen verursachen können.

Für die zukünftige Entwicklung sehen wir Chancen vor allem in einem besser als erwarteten Konjunkturverlauf, der durch steigenden Konsumausgaben aufgrund von stabilen Arbeitsmarktdaten und einer weiter wachsenden Nachfrage nach Arbeitskräften, durch weiterhin niedrige Verbraucherpreise und einen verhältnismäßig niedrigen Ölpreis, von dem Verbraucher und die Industrie profitieren, sowie durch die niedrigen Sparzinsen angekurbelt werden kann. Durch günstiges Baugeld, der anhaltenden Nachfrage nach Immobilien auch als Geldanlage und aufgrund der erwarteten Zuwanderung dürfte das Interesse an Wohnimmobilien weiter wachsen. Dies würde zu einer stärkeren Kreditnachfrage und somit zu einem höheren Neugeschäftsvolumen bei den Kundenkrediten führen.

Die Sparkasse konzentriert sich weiterhin auf das regionale Privatkunden- und Firmenkundengeschäft. Unser Geschäftsstellennetz sehen wir hier als wichtigen Bestandteil unserer regionalen Infrastruktur und als Wettbewerbsvorteil. Die Kundennähe und die Präsenz vor Ort gewährleisten die persönliche Beratung bei wichtigen Finanzentscheidungen. Durch langjährige Kundenbeziehungen kann die Sparkasse eine intensive Kundenbindung aufweisen. Daraus ergeben sich weiterhin Chancen zur Nutzung von Potenzialen im Vertrieb, die insbesondere auch durch den Ausbau der medialen Vertriebswege intensiviert werden können.

Weiterhin bestehen Chancen bei einer steileren Zinsstrukturkurve, Geschäfte abschließen zu können, die der Erzielung höherer Zinskonditionenbeiträge dienen könnten. Daneben sieht die Sparkasse ihre Chancen in der Nutzung der Möglichkeiten zur Fristentransformation bei den Eigenanlagen.

Mit einem möglichen Zinsanstieg verbinden sich auch Risiken. So können sich insbesondere bei kurzfristig deutlich steigenden Marktzinsen relativ hohe Bewertungserfordernisse in den Wertpapiereigenanlagen ergeben. Auch das Risiko einer Rückstellungspflicht aus den Berechnungen für die verlustfreie Bewertung des Zinsbuchs nach den Vorgaben von IDW RS BFA 3 erhöht sich bei stark steigenden Zinsen.

Durch die anhaltende Niedrigzinsphase und den steigenden Wettbewerb im traditionellen Bankgeschäft steht die Ertragskraft weiter unter Druck. Bei weiterem Andauern der gegenwärtigen Struktur niedriger Marktzinsen mit einer flachen, zum Teil negativen Zinskurve können sich in den Folgejahren bei vergleichsweise hohen ordentlichen Aufwendungen deutlich rückläufige Betriebsergebnisse ergeben, die sich sehr belastend auf die Ertragslage auswirken können. Insbesondere in den Eigenanlagen der Sparkasse bestehen in den Folgejahren Wiederanlagerisiken durch fällige Wertpapiere. Durch die niedrigen Zinsen und die gute konjunkturelle Lage besteht ebenfalls die Gefahr, dass die Schuldentragfähigkeit von Kunden überschätzt wird und sich hieraus negative Auswirkungen aus wegbrechenden Zinserträgen und auf den Bewertungssaldo des Kundenkreditgeschäftes ergeben.

Daneben bestehen Risiken in steigenden Verwaltungsaufwendungen aus der Umsetzung der aufsichtsrechtlichen und verbraucherrechtlichen Anforderungen. Bewertungsrisiken können sich aus den von der Sparkasse gehaltenen mittelbaren Beteiligungen ergeben, die die Ertragslage ungünstig beeinflussen können. Risiken aus Beteiligungen hat die Sparkasse im Risikomanagementsystem durch entsprechende Überwachungs- und Controllingmaßnahmen erfasst.

Weitere Risiken liegen - neben den in der Risikoberichterstattung dargestellten unternehmerischen und banküblichen Gefahren - hauptsächlich im weiteren Nachlassen der wirtschaftlichen Dynamik (bspw. durch Auswirkungen des neuartigen Coronavirus oder durch Folgen des technologischen Wandels in der Automobilbranche) sowie in der demografischen Entwicklung im Geschäftsgebiet.

Ferner kann nicht ausgeschlossen werden, dass weitere Schocks im Finanzsystem, die auf Grund der großen geopolitischen Risiken (bspw. durch eine Verschärfung der Handelskonflikte oder die Ausgestaltung des Brexits) schlagend werden können, negative Auswirkungen auf die realwirtschaftliche Entwicklung haben.

4.3 Risikomanagement

Die bewusste Übernahme, gezielte Steuerung und zielgerichtete Transformation von Risiken sind Kernfunktionen von Kreditinstituten. Als Risiko wird in der Sparkasse die Gefahr von unerwarteten potenziellen Verlusten und Ergebnisrückgängen vom erwarteten bzw. geplanten GuV-Ergebnis definiert. Bei der Steuerung der Risiken wird vom Grundsatz der Unternehmensfortführung (Going-Concern-Prinzip) ausgegangen. Die Sparkasse gewährleistet ein kontrolliertes Eingehen von Risiken im Rahmen eines Risikotragfähigkeitskonzeptes in einer ertragsorientierten Banksteuerung unter Beachtung gesetzlicher und aufsichtsrechtlicher Anforderungen. Das Risikoszenario ist für die Sparkasse steuerungsrelevant.

Das Risikomanagement hat das vorrangige Ziel, die für die Sparkasse wesentlichen Risiken frühzeitig zu identifizieren und zu bewältigen. Es soll die Risiken des Sparkassenbetriebs transparent und dadurch steuerbar machen.

Der Risikomanagementprozess ist auf die Umsetzung der Geschäfts- und der Risikostrategien der Sparkasse ausgerichtet. Die darin festgelegten Ziele, Limite und Verfahren sind die Grundlage der Organisationsrichtlinien für den Risikomanagementprozess. Ein wesentliches Grundprinzip des Risikomanagements ist die strikte organisatorische Trennung der Ausführung risikobehafteter Geschäfte von der Risikoüberwachung und Kontrolle.

Das Risikomanagement der Sparkasse ist im Risikohandbuch geregelt. Der Risikomanagementprozess umfasst die regelmäßige Identifizierung, Bewertung, Messung, Steuerung, Kontrolle, Kommunikation und das Reporting der Risiken und bindet parallel das Management von Risikokonzentrationen ein. Es beinhaltet die Festlegung von Strategien, Verfahren zur Ermittlung und Sicherstellung der Risikotragfähigkeit sowie die Einrichtung interner Kontrollverfahren mit einem internen Kontrollsystem und einer Internen Revision.

Zuständig für das Risikomanagement ist die Abteilung Unternehmenssteuerung, die eine unabhängige Überwachung und Kommunikation der Risiken gewährleistet.

Die für die Überwachung und Steuerung von Risiken zuständige Risikocontrolling-Funktion wird durch die Abteilung Unternehmenssteuerung wahrgenommen. Diese untersteht dem Marktfolgevorstand und ist damit von den Bereichen getrennt, die Geschäfte initiieren bzw. abschließen. Die Leitung der Risikocontrolling-Funktion obliegt der Leiterin der Abteilung Unternehmenssteuerung. Sie ist an allen wichtigen risikopolitischen Entscheidungen des Vorstandes zu beteiligen. Die Aufgaben der Risikocontrolling-Funktion umfassen insbesondere die Ausgestaltung eines Systems zur Begrenzung der Risiken, die Einrichtung und Weiterentwicklung der Risikosteuerungs- und -controllingprozesse. Darüber hinaus ist sie verantwortlich für die Durchführung der Risikoinventur, die Einrichtung und Weiterentwicklung eines Systems von Risikokennzahlen, eines Risikofrüherkennungsverfahrens, die laufende Überwachung der Risikosituation der Sparkasse und der Risikotragfähigkeit sowie die Einhaltung der eingerichteten Risikolimite.

Die Position der MaRisk Compliance-Funktion wird von einer Person mit direkter Unterstellung gegenüber dem Vorstand wahrgenommen. Die Prüfung des Risikomanagementsystems ist wesentlicher Bestandteil der Prüfungstätigkeit der Internen Revision.

Aus Proportionalitätsgründen wurde kein separater Risikoausschuss gebildet. Die entsprechenden Aufgaben werden durch den gesamten Verwaltungsrat wahrgenommen.

Die Sparkasse stellt im Rahmen der Risikotragfähigkeitsberechnung für die Abschirmung der Risiken Deckungspotenzial zur Verfügung. Das Risikodeckungspotenzial setzt sich aus der Sicherheitsrücklage, dem Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB, den ungebundenen Vorsorgereserven nach § 340f HGB, den Nachrangverbindlichkeiten und dem Betriebsergebnis nach Steuern des Planjahres zusammen. Ab Mitte des Jahres erfolgt zusätzlich eine Ableitung der Risikotragfähigkeit bis zum übernächsten Bilanzstichtag.

Bei der teilweisen Verwendung des Fonds für allgemeine Bankrisiken ist die Einhaltung einer internen Mindestkapitalsollquote von 11,0 % nachzuweisen. Aus dem bereitgestellten Anteil des einsetzbaren Risikodeckungspotenzials werden Limite für die wesentlichen Risiken der Sparkasse abgeleitet.

Das Risikomanagement hat die Aufgabe, die Höhe der Risiken im Rahmen des einsetzbaren Anteils des Risikodeckungspotenzials unter Ertragsgesichtspunkten zu steuern.

Zur Planung des zukünftigen Kapitalbedarfs hat die Sparkasse einen mehrjährigen Kapitalplanungsprozess eingerichtet. Er ergänzt die Risikotragfähigkeitskonzeption der Sparkasse und ermöglicht, über den Risikobetrachtungshorizont hinaus, etwaigen Kapitalbedarf (intern und regulatorisch) rechtzeitig zu identifizieren und erforderlichenfalls frühzeitig geeignete Maßnahmen einzuleiten. Der Kapitalplanungsprozess ist somit ein Frühwarnverfahren bezüglich der zukünftigen Kapitalausstattung.

Der Kapitalplanungshorizont der Sparkasse umfasst fünf Jahre und orientiert sich grundsätzlich am Betrachtungszeitraum der Mittelfristigen Unternehmensplanung, die gleichzeitig die Grundlage zur Kapitalplanung darstellt. Der Planungszeitraum wird um weitere zwei Jahre zur Integration einer zukunftsorientierten Komponente mit entsprechenden Annahmen ergänzt.

Bei der Planung des zukünftigen Kapitalbedarfs berücksichtigen wir auch mögliche adverse Entwicklungen, die von den Erwartungen abweichen.

Unter Berücksichtigung steigender Eigenkapitalanforderungen entsprechend der getroffenen Planannahmen kann die Sparkasse für die folgenden Jahre eine ausreichende Eigenkapitalausstattung gewährleisten, die jedoch zukünftig zur vollständigen Abdeckung der Eigenmittelzielkennziffer eine teilweise Anrechnung von Reserven nach § 340f HGB erfordert.

Die Sparkasse betrachtet Risikokonzentrationen innerhalb der Risikoarten unter Berücksichtigung eventueller Abhängigkeiten. Risikokonzentrationen sind damit ein bedeutender Aspekt der betreffenden Risikoart, sie stellen jedoch keine eigene, abgrenzbare Risikoart wie zum Beispiel das Adressenrisiko oder das Marktpreisrisiko dar. Durch den Ablauf des Risikomanagementprozesses und der damit einbezogenen Analyse möglicher Risikokonzentrationen in der Risikoerkennung sind Risikokonzentrationen in der Steuerung integriert, womit Vorkehrungen zur Begrenzung von Risikokonzentrationen getroffen sind. Um eine Begrenzung bestimmter Risikokonzentrationen zu erreichen, werden in der Strategie, in der Mittelfristigen Unternehmensplanung und in den Prozessen der Sparkasse qualitative Vorgaben und quantitative Vorgaben, festgelegt. Über die Messung und Steuerung der wesentlichen Risiken im Rahmen der Risikotragfähigkeitskonzeption werden die Risikokonzentrationen implizit berücksichtigt.

Für die wesentlichen Risiken und risikoartenübergreifende Effekte wurden entsprechend den Anforderungen der MaRisk Frühwarnindikatoren erarbeitet, für die größtenteils Warnschwellen auf Gesamtbankebene definiert wurden. Bei den Frühwarnindikatoren bezüglich risikoartenübergreifender Effekte wurde auf die Definition von Warnschwellen verzichtet. Die Risikofrühwarnindikatoren auf Gesamtbankebene sind durch die Abteilung Unternehmenssteuerung regelmäßig zu ermitteln und in einem monatlichen Report an den Vorstand darzustellen. Bei Überschreiten der Warnschwellen hat die Abteilung Unternehmenssteuerung eine kritische Beurteilung vorzunehmen und ggf. Handlungsvorschläge zu unterbreiten.

In der jährlichen Risikoinventur haben wir das Gesamtrisikoprofil analysiert und Adressen-, Marktpreis-, Liquiditäts- und operationelle Risiken als wesentliche Risiken eingestuft. Die Ableitung der Wesentlichkeit von Risiken erfolgte durch quantitative und oder qualitative Faktoren. Es wurden Risikokonzentrationen innerhalb von Risikoarten bzw. über mehrere unterschiedliche Risikoarten untersucht und identifiziert.

Mit Ausnahme des Zahlungsunfähigkeitsrisikos werden alle wesentlichen Risiken im Rahmen der Risikotragfähigkeitsberechnung mit Risikotragfähigkeitspotenzial unter Berücksichtigung der hiermit verbundenen Risikokonzentrationen unterlegt. Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko kann nicht sinnvoll mit Risikodeckungspotenzial unterlegt werden, es wird jedoch in den Risikocontrollingprozessen der Sparkasse berücksichtigt. Die Unterlegung des Länderrisikos mit Risikodeckungspotenzial erfolgt implizit über Adressen- und Marktpreisrisiken.

Das Adressenrisiko beinhaltet die Gefahr, dass auf Grund von Bonitätsveränderungen oder des Ausfalls eines Schuldners, zu der eine wirtschaftliche Beziehung besteht, Verluste über das geplante Maß hinaus entstehen.

Das Adressenrisiko im Kundenkreditgeschäft wird in erster Linie durch Risikolimite auf der Ebene des einzelnen Kredits gesteuert. Die Risikoklassifizierung der Kreditkunden und die regelmäßige Arbeit mit dem Frühwarnsystem dienen ebenfalls der Risikosteuerung. Zur Risikoklassifizierung nutzt die Sparkasse ein Ratingsystem mit Rating- und Scoringmodulen der Sparkassen Rating und Risikosysteme GmbH, die nach Verfahren und Kundengruppen differenziert sind. Das Ratingsystem umfasst 17 Ratingklassen für nicht ausgefallene Kredite (1 bis 15 C) und 3 Ausfallklassen (16 bis 18). Die Note 1 untergliedert sich in 8 zusätzliche Subnoten von AAAA bis A-. Zur Deckung akuter Kreditrisiken werden bei ausfallgefährdeten Engagements Einzelwertberichtigungen bzw. Rückstellungen gebildet, die auf der handelsrechtlichen Kreditbewertung basieren. Darüber hinaus beinhaltet unsere Kreditrisikovorsorge Pauschalwertberichtigungen für latente Risiken.

Auf Portfolioebene werden Limite bzw. Zielwerte für ausgewählte Branchen zur Diversifizierung des Risikos eingesetzt, um eventuellen Risikokonzentrationen entgegenzuwirken. Für das Adressenrisikomanagement besteht die Möglichkeit, derivative Absicherungsgeschäfte vorzunehmen (Kreditderivate). Die Sparkasse ist an mehreren Sparkassen-Kreditbaskets, einer synthetischen Form des Risikotransfers einzelner Forderungen innerhalb der S-Finanzgruppe, beteiligt.

Zur Überwachung der Planannahmen wird quartalsweise eine Einschätzung des Bewertungsaufwandes aus dem Kundenkreditgeschäft des laufenden Jahres vorgenommen und dem Planwert der mittelfristigen Unternehmensplanung gegenübergestellt. Im Rahmen der Risikotragfähigkeitsberechnungen wird ebenfalls vierteljährlich ein Risikowert für den Bewertungsaufwand aus dem Kundenkreditgeschäft ermittelt und auf das dafür bereitgestellte Limit angerechnet. Die quantitative Risikomessung erfolgt unter Berücksichtigung der bereits bekannten Wertberichtigungen und darüber hinaus mit Hilfe der Ergebnisse eines stochastischen Modells (Credit Portfolio View = CPV) sowie eines Puffers zur Berücksichtigung des geplanten Neugeschäftes. In CPV wird die perioden- bzw. die GuV-orientierte Sicht genutzt.

Als Sicherheiten im Kundenkreditgeschäft im Rahmen von Kreditminderungen nutzt die Sparkasse Grundpfandrechte, sowie Bürgschaften und Garantien, sofern es sich bei den Sicherungsgebern um Zentralstaaten, regionale oder lokale Gebietskörperschaften, sonstige öffentliche Stellen oder eine Bürgschaftsbank handelt.

Im Risiko-Szenario auf der Basis eines Konfidenzniveaus von 95,0 % werden für die Sparkasse Parchim-Lübz mit Sicht auf den 31.12.2020 Adressenrisiken im Kundenkreditgeschäft in Höhe von 2,7 Mio. EUR gesehen.

Die Größenklassenstruktur der Sparkasse stellt weiterhin eine bedeutende Risikokonzentration dar. Die Festlegungen in der Geschäfts- und Risikostrategie sollen eine Ausweitung von Risikokonzentrationen in hohen Größenklassen und für bestimmte Branchen verhindern. Die Risikosituation wird als beherrschbar eingeschätzt.

Das Adressenrisiko in den Eigenanlagen der Sparkasse wird im Rahmen der Risikotragfähigkeitsberechnungen sowie durch bonitätsabhängige Volumenlimite begrenzt.

Adressenrisiken im Eigengeschäft werden quartalsweise grundsätzlich im Rahmen der Simulation von Ausfall- und Migrationsrisiken mit Hilfe des Programms CPV in der Risikotragfähigkeitsberechnung berücksichtigt, die auch Risiken aus Wertpapierleihegeschäften beinhalten. Die Quantifizierung von Adressenrisiken für Private Debt-Fonds erfolgt auf Basis von Ausfallwahrscheinlichkeiten, die auf die DSGV-Masterskala gemappt werden. Adressenrisiken in Aktien werden anhand des Totalausfall der größten, im Bestand befindlichen Aktieneinzelposition einbezogen.

Im Risiko-Szenario werden für die Sparkasse Parchim-Lübz mit Sicht auf den 31.12.2020 Adressenrisiken im Eigengeschäft auf der Basis eines Konfidenzniveaus von 95,0 % in Höhe von 0,7 Mio. EUR gesehen.

Die bonitätsabhängigen Volumenlimite für jeden Emittenten und Kontrahenten werden täglich überwacht.

Die ausgeprägte Risikokonzentration bei den Eigenanlagen auf die Anlagen bei Kreditinstituten der Sparkassenfinanzgruppe in Form von Bankschuldverschreibungen ist bewusst eingegangen worden. Große Volumina bestehen bei Emittenten der Sparkassen-Finanzgruppe, die dem Haftungsverbund unterliegen, dem die Sparkasse großes Vertrauen entgegenbringt. Die Initiativen des DSGV sowie die für die jeweiligen Landesbanken zuständigen Regionalverbände und Bundesländer gewährleisten unseres Erachtens, unter Berücksichtigung der Umsetzung von EU-Auflagen, mit hinreichender Sicherheit für unsere Anlageentscheidungen die Stabilität der S-Finanzgruppe.

Die Struktur der Eigenanlagen ist durch Bankschuldverschreibungen deutscher Kreditinstitute vorrangig von Landesbanken und Anleihen deutscher Bundesländer dominiert. Zur Beimischung bzw. Diversifikation wurden Anlagen in Alternativen Investmentfonds (AIF) eingegangen.

Die Sparkasse hält direkte und indirekte Beteiligungen ausschließlich innerhalb des Sparkassenverbundes. Es handelt sich hierbei um kein Kreditersatzgeschäft.

Im Jahr 2019 wurde die Beteiligung der Sparkasse an der Norddeutschen Landesbank über den Sparkassenbeteiligungszweckverband Mecklenburg-Vorpommern (SZV M-V) aufgrund der Kapitalisierungsmaßname in Höhe von 2,1 Mio. EUR aufgestockt.

Das Beteiligungsrisiko wurde als Risikokonzentration identifiziert.

Die Berechnung von Beteiligungsrisiken erfolgt auf Basis einer Expertenschätzung unter Berücksichtigung von Ratinginformationen sowie historisch und hypothetisch abgeleiteter Annahmen. Mit Sicht auf den Jahresultimo 2020 wird im Risikoszenario das Adressenrisiko aus Beteiligungen in Höhe von 1,7 Mio. EUR ermittelt.

Unter dem Marktpreisrisiko, in den für die Sparkasse relevanten Ausprägungen des Spreads- und Zinsänderungsrisikos einschließlich des Aktienkursrisikos sowie des Immobilien- und Währungskursrisikos wird zum einen das Risiko der Wertminderung durch Kursänderungen bei Wertpapieren, das sich im Bewertungsergebnis Wertpapiergeschäft niederschlägt, und zum anderen die mögliche Verminderung des Zinsüberschusses der Sparkasse in Form des Zinsspannenrisikos durch Veränderungen der Marktzinsen, die über den Planwert hinaus gehen, verstanden.

Optionen in Form von expliziten und impliziten Optionen werden jeweils bei der Ermittlung innerhalb der betroffenen Risikokategorien berücksichtigt.

Auf Grundlage der Simulationen mit verschiedenen Szenarien wird jährlich mit den Daten per Dezember das Szenario mit der schädlichsten GuV-Wirkung des Zinsspannenrisikos und des Bewertungsergebnisses Wertpapiere als Risikoszenario bestimmt. Für die Berechnung der Risikosimulationen werden für die Bewertung der Wertpapiere die Software "Sim Corp Dimension" und für die Simulation des Zinsüberschusses die IT-Anwendungen der "Integrierten Zinsbuchsteuerung" genutzt.

Spreadrisiken ergeben sich aus unerwarteten Spreadänderungen bei gleichbleibendem Rating. Sie fließen in die Simulation des Bewertungsergebnisses Wertpapiergeschäft in der Risikotragfähigkeitsberechnung unter Berücksichtigung der Risikoklassen sowie den Abhängigkeiten zwischen den Risikoklassen über die Simulation mit "Spread-Marktdatenszenarien" ein. Hier nutzt die Sparkasse ein standardisiertes Verfahren der Spreadberücksichtigung in der Software "Sim Corp Dimension". Dazu werden die verzinsten Wertpapiere Kategorien und somit Spreadklassen zugeordnet. Die definierten Spreadklassen entsprechen den Empfehlungen der Sparkassen Rating und Risikosysteme GmbH (SR) zum Einsatz von Standardparametern für die periodische Risikotragfähigkeit im Marktpreisrisiko.

In der Simulation verwendet die Sparkasse Renditeszenariowerte, die eine Kombination der Risikofaktoren Zins und Spread unter Berücksichtigung von Korrelationseffekten umfassen. Die Renditeszenariowerte werden auf die Bewertungskurve der Wertpapiere aufgeschlagen und unter deren Verwendung ein theoretischer Wertpapierkurs in Bezug auf das jeweilige Jahresende ermittelt wird.

Für Aktien wird im Risikoszenario eine handelsrechtliche Bewertung ebenfalls unter Anwendung der SR-Standardparameter simuliert. Dabei wird der Planbestand für das Jahresende zu Grunde gelegt. Der Risikowert wird anhand eines Kursrückgangs der Aktienpositionen differenziert nach dem jeweiligen Aktienindex ermittelt und in die Marktpreisrisiken im Depot A-Geschäft eingerechnet.

Im Risiko-Szenario werden auf der Basis eines Konfidenzniveaus von 95,0 % für die Sparkasse Parchim-Lübz mit Sicht auf den 31.12.2020 Marktpreisrisiken im Depot A-Geschäft für die verzinsten Wertpapiere einschließlich des Bestandes verliehener Wertpapiere zuzüglich Aktien in Höhe von 14,6 Mio. EUR ermittelt.

Zur Anrechnung der Immobilienfondspositionen wird ein Risikowert unter Berücksichtigung der erwarteten Abrufe gezeichneter Voluminas auf der Grundlage des Benchmarkportfolioansatzes ermittelt. Hierbei wird ein repräsentativer "maßgeschneiderter" Index - die Benchmarkzeitreihe - herangezogen, der dem Fondsportfolio in der Zusammensetzung nach Ländern und Immobilienarten exakt entspricht.

Im Risiko-Szenario werden für die Sparkasse Parchim-Lübz mit Sicht auf den 31.12.2020 Marktpreisrisiken in Immobilienfonds auf der Basis eines Konfidenzniveaus von 95,0 % in Höhe von 1,5 Mio. EUR gesehen.

Die SR-Standardparameter werden gleichermaßen zur Berechnung von Risiken aus Währungsbestandteilen in Private Debt-Fonds herangezogen.

Mit Sicht auf den Jahresultimo 2020 werden im Risikoszenario Marktpreisrisiken in Währungspositionen auf der Basis eines Konfidenzniveaus von 95,0 % in Höhe von 0,2 Mio. EUR gesehen.

Die Auswirkungen von Zinsänderungsrisiken des Risikoszenarios werden in der Risikotragfähigkeitsberechnung als Zinsspannenrisiken reportet. Zusätzlich erfolgt eine Betrachtung über den Bilanzstichtag hinaus innerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung. Die Länge des Betrachtungszeitraumes richtet sich nach der mittleren Kapitalbindungsdauer der Sparkasse.

Im Risiko-Szenario werden auf der Basis eines Konfidenzniveaus von 95,0 % für die Sparkasse Parchim-Lübz mit Sicht auf den 31.12.2020 keine Zinsspannenrisiken ermittelt.

Die Sparkasse ist gemäß dem Rundschreiben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zum Thema "Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch; Ermittlung der Auswirkungen einer plötzlichen und unerwarteten Zinsänderung" aufgrund der Höhe des Zinsrisikokoeffizienten von mehr als 20 % seit Juni 2012 ein "Institut mit erhöhtem Zinsänderungsrisiko". Zum 31.12.2019 wird ein Zinsrisikokoeffizient in Höhe von 35,0 % ausgewiesen.

Marktpreisrisiken werden insgesamt als sehr hoch, aber vertretbar eingeschätzt.

Das Liquiditätsrisiko setzt sich aus dem Zahlungsunfähigkeits- und dem Refinanzierungsrisiko zusammen. Das Marktliquiditätsrisiko ist Bestandteil beider Risikoausprägungen.

Unter dem Zahlungsunfähigkeitsrisiko der Sparkasse wird die Gefahr verstanden, dass die Sparkasse ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr uneingeschränkt nachkommen kann. Es wird zum einen monatlich auf kurz- und mittelfristige Sicht durch die Simulation der Berechnung der regulatorischen Liquiditätskennzahlen für die Folgemonate und zum anderen quartalsweise auf langfristige, strategische Sicht durch Simulationsrechnungen unter Aufstellung eines Liquiditäts-Cashflows unter Stressgesichtspunkten überwacht. Das Refinanzierungsrisiko ist definiert als die Gefahr einer negativen Abweichung vom Erwartungswert der Refinanzierungskosten. Das Refinanzierungsrisiko wurde im Rahmen der Risikoinventur als unwesentlich beurteilt.

Das durch die MaRisk als wesentlich zu beurteilende Zahlungsunfähigkeitsrisiko wird aufgrund der nicht sinnvoll möglichen Unterlegung mit Risikodeckungspotenzial nicht in die Risikotragfähigkeitsberechnung einbezogen. Eine Berücksichtigung in der Risikosteuerung der Sparkasse wird sichergestellt.

Im Risiko-Szenario wird untersucht, welche Auswirkungen sich bei Abweichungen von der geplanten Bilanzstruktur, zum Beispiel einem starken Abfluss sonst dauerhafter Kundeneinlagen und gleichzeitig höheren Refinanzierungszinsen für die Sparkasse ergeben.

Dabei werden für die Sparkasse über den Betrachtungszeitraum von fünf Jahren keine Refinanzierungskosten ermittelt.

Bezüglich der Einrichtung eines Verrechnungssystems für Liquiditätskosten, -nutzen und -risiken erfüllt die Sparkasse die Anforderungen an eine vereinfachte Umsetzung eines Verrechnungssystems gemäß BTR 3.1 der MaRisk. Die Erwirtschaftung der Liquiditätskosten der Sparkasse kann hiermit nachgewiesen werden.

Das Liquiditätsrisiko der Sparkasse wird als gering eingeschätzt. Die Sparkasse ist in der Lage, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, was auch auf absehbare Zeit gewährleistet werden kann. Auch bei Annahme eines Risikoszenarios, bei dem Ausfälle von Zahlungsmitteln simuliert werden, was Liquiditätsverluste nach sich ziehen würde, kann die Zahlungsfähigkeit in ausreichendem Maß gewährleistet werden.

Operationelle Risiken resultieren aus der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder von externen Einflüssen. Hierzu zählen IT-Risiken in Verbindung mit Cyber-Risiken und Compliance-Risiken.

Die Sparkasse steuert operationelle Risiken passiv bspw. über die Einrichtung der Prozesse in der Sparkasse, über Notfallkonzepte und Versicherungen. Bisher waren eingetretene operationelle Risiken in der Sparkasse überwiegend über Versicherungen abgedeckt und sind nur in relativ geringem Umfang aufgetreten.

Die Quantifizierung des operationellen Risikos erfolgt mit dem OpRisk-Schätzverfahren der Sparkassen Rating- und Risikosysteme GmbH. Dieses basiert auf den institutsindividuellen historischen Schadensfällen sowie den zentral bereitgestellten Pool-Parametern. Mit Sicht auf den 31.12.2020 werden operationelle Risiken in Höhe von 0,2 Mio. EUR ermittelt.

Um die Auswirkungen extrem ungünstiger Entwicklungen in Bezug auf die Anfälligkeit des Geschäftsmodells der Sparkasse zu analysieren und Erkenntnisse zur Risikofrüherkennung ableiten zu können, werden regelmäßig Stresstests unter Zugrundelegung extremer aber möglicher Veränderungen einzelner Risikofaktoren, die risikoartenspezifisch zusammengefasst werden, und risikoartenübergreifende Szenarioanalysen durchgeführt. Hierzu führt die Sparkasse vierteljährlich Stresstests für die als wesentlich definierten Risiken unter Berücksichtigung von Risikokonzentrationen durch, die somit das Adressen-, das Marktpreis- und das Liquiditätsrisiko sowie die operationellen Risiken umfassen. Für die risikoartenübergreifenden Stresstests nutzt die Sparkasse die von der SR erarbeiteten Standardstressszenarien eines schweren konjunkturellen Abschwungs, einer Markt- und Liquiditätskrise sowie einer Immobilienkrise aufgrund eines Zinsanstiegs.

Zusätzlich werden einmal jährlich ein inverser Stresstest und der Wegfall der Erweiterten Zusammenfassungsrechnung (EZR) als Stresstest erstellt. Im inversen Stresstest wird ermittelt, wie hoch Verluste in der Gewinn- und Verlustrechnung sein müssten, um die Möglichkeit der Fortführung der Geschäftstätigkeit der Sparkasse ernsthaft zu gefährden und was mit einzelnen Risikofaktoren geschehen müsste, um diese Verluste zu erreichen.

Zu den bedeutendsten Risiken insbesondere aus der Historie der Sparkasse zählt das Adressenrisiko aus dem Kundenkreditgeschäft. Zur Risikobewältigung hat die Sparkasse Wertberichtigungen in Form von Einzelwertwertberichtigungen in Höhe von 2,6 Mio. EUR und Pauschalwertberichtigungen in Höhe von 0,7 Mio. EUR sowie Rückstellungen mit einem Volumen von 0,2 Mio. EUR vorgenommen. Zur weiteren Risikoreduzierung nimmt die Sparkasse an Sparkassenbasket-Transaktionen teil, mit denen ein Volumen des Kundenkreditgeschäftes in Höhe von 4,9 Mio. EUR abgesichert sind.

Über die Entwicklung der Gewinn- und Verlustrechnung, der Auslastung der einzelnen Risikolimite, die Ergebnisse der Simulationen zu Adressenrisiken, Marktpreis- und Liquiditätsrisiken, operationellen Risiken sowie die Ergebnisse der Stresstests werden dem Vorstand vierteljährlich berichtet. Die Marktpreisentwicklung der Eigenanlagen wird dem Vorstand täglich zur Kenntnis gegeben.

Ereignisse von wesentlicher Bedeutung sind dem Vorstand gegebenenfalls dem Verwaltungsrat ad hoc zu melden. Vierteljährlich wird der Verwaltungsrat über die Entwicklung aller wesentlichen Risiken und über die Geschäftsentwicklung mit dem Schwerpunkt der Gewinn- und Verlustrechnung informiert.

Die Risikomessverfahren entsprechen gängigen Standards und richten sich im Rahmen der Proportionalität am Risikogehalt der Positionen der Sparkasse aus. Die Verfahren sind geeignet, die Risikotragfähigkeit in einem Going-Concern-Ansatz unter Beachtung der strategischen Vorgaben sicherzustellen.

Die Risikoziele der Sparkasse werden durch die eingesetzten Verfahren messbar, transparent und steuerbar.

4.4 Zusammenfassung Risikolage

Im Jahr 2019 war die Sparkasse jederzeit in der Lage, die ermittelten Risiken innerhalb des Risikodeckungspotenzials abzubilden, die maßgeblich durch Marktpreis- und Adressenrisiken beeinflusst sind. Die Risikotragfähigkeit war insgesamt jederzeit gewährleistet. Bestandsgefährdende Risiken sind nicht ersichtlich.

Die Risikolage wird als vertretbar beurteilt.

Die geplanten geschäftlichen Aktivitäten führen aus heutiger Sicht zu keiner Änderung der bestehenden stabilen Risikolage, so dass die Risikotragfähigkeit auch über das Jahr 2020 hinaus gegeben ist.

 

Parchim, 4. Mai 2020

Sparkasse Parchim-Lübz

Vorstand

Ziegler

Fredrich

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019

der Sparkasse Parchim-Lübz, Sitz Parchim

eingetragen beim

Amtsgericht Schwerin
Handelsregister-Nr. 1727

Jahresbilanz zum 31. Dezember 2019

Aktivseite

EUR EUR EUR 31.12.2018
TEUR
1. Barreserve        
a) Kassenbestand   13.091.772,33   9.349
b) Guthaben bei der Deutschen Bundesbank   69.448.432,41   71.753
      82.540.204,74 81.102
2. Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur Refinanzierung bei der Deutschen Bundesbank zugelassen sind        
a) Schatzwechsel und unverzinsliche Schatzanweisungen sowie ähnliche Schuldtitel öffentlicher Stellen   0,00   0
b) Wechsel   0,00   0
      0,00 0
3. Forderungen an Kreditinstitute        
a) täglich fällig   57.428.707,01   40.839
b) andere Forderungen   12.068.565,57   5.244
      69.497.272,58 46.083
4. Forderungen an Kunden     383.992.488,52 355.080
darunter:        
durch Grundpfandrechte gesichert 141.314.280,36 EUR       (138.313)
Kommunalkredite 30.941.258,13 EUR       (31.153)
5. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere        
a) Geldmarktpapiere        
aa) von öffentlichen Emittenten 0,00     0
darunter:        
beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 0,00 EUR       (0)
ab) von anderen Emittenten 0,00     0
darunter:        
beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 0,00 EUR       (0)
    0,00   0
b) Anleihen und Schuldverschreibungen        
ba) von öffentlichen Emittenten 58.329.580,86     65.401
darunter:        
beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 56.779.299,81 EUR       (63.887)
bb) von anderen Emittenten 231.356.893,85     216.432
darunter:        
beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 69.261.226,36 EUR       (186.322)
    289.686.474,71   281.833
c) eigene Schuldverschreibungen   0,00   0
Nennbetrag 0,00 EUR       (0)
      289.686.474,71 281.833
6. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere     14.547.485,40 8.296
6a. Handelsbestand     0,00 0
7. Beteiligungen     4.227.647,62 2.154
darunter:        
an Kreditinstituten 0,00 EUR       (0)
an Finanzdienstleistungsinstituten 175.321,99 EUR       (175)
8. Anteile an verbundenen Unternehmen     0,00 0
darunter:        
an Kreditinstituten 0,00 EUR       (0)
an Finanzdienstleistungsinstituten 0,00 EUR       (0)
9. Treuhandvermögen     2.005.655,28 2.538
darunter:        
Treuhandkredite 2.005.655,28 EUR       (2.538)
10. Ausgleichsforderungen gegen die öffentliche Hand einschließlich Schuldverschreibungen aus deren Umtausch     0,00 0
11. Immaterielle Anlagewerte        
a) Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte   0,00   0
b) entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten   19.316,00   36
c) Geschäfts- oder Firmenwert   0,00   0
d) geleistete Anzahlungen   0,00   0
      19.316,00 36
12. Sachanlagen     14.647.366,61 15.464
13. Sonstige Vermögensgegenstände     395.526,61 293
14. Rechnungsabgrenzungsposten     4.022,59 32
Summe der Aktiva     861.563.460,66 792.912

Passivseite

       
EUR EUR EUR 31.12.2018
TEUR
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten        
a) täglich fällig   81.249,11   82
b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist   21.307.084,51   21.837
      21.388.333,62 21.919
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden        
a) Spareinlagen        
aa) mit vereinbarter Kündigungsfrist von drei Monaten 158.206.767,50     163.441
ab) mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten 2.239.669,28     1.810
    160.446.436,78   165.252
b) andere Verbindlichkeiten        
ba) täglich fällig 587.942.822,22     517.110
bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 3.872.874,10     5.257
    591.815.696,32   522.367
      752.262.133,10 687.619
3. Verbriefte Verbindlichkeiten        
a) begebene Schuldverschreibungen   5.107.910,80   4.308
b) andere verbriefte Verbindlichkeiten   0,00   0
darunter:        
Geldmarktpapiere 0,00 EUR       (0)
      5.107.910,80 4.308
3a. Handelsbestand     0,00 0
4. Treuhandverbindlichkeiten     2.005.655,28 2.538
darunter:        
Treuhandkredite 2.005.655,28 EUR       (2.538)
5. Sonstige Verbindlichkeiten     607.832,93 694
6. Rechnungsabgrenzungsposten     157.514,71 182
7. Rückstellungen        
a) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen   6.305.574,30   6.006
b) Steuerrückstellungen   785.073,11   966
c) andere Rückstellungen   2.612.796,67   2.508
      9.703.444,08 9.481
8. (weggefallen)        
9. Nachrangige Verbindlichkeiten     10.356.700,00 9.086
10. Genussrechtskapital     0,00 0
darunter:        
vor Ablauf von zwei Jahren fällig 0,00 EUR       (0)
11. Fonds für allgemeine Bankrisiken     29.200.000,00 26.600
12. Eigenkapital        
a) gezeichnetes Kapital   0,00   0
b) Kapitalrücklage   0,00   0
c) Gewinnrücklagen        
ca) Sicherheitsrücklage 30.486.172,08     30.314
    30.486.172,08   30.314
d) Bilanzgewinn   287.764,06   172
      30.773.936,14 30.486
Summe der Passiva     861.563.460,66 792.912
1. Eventualverbindlichkeiten      
a) Eventualverbindlichkeiten aus weitergegebenen abgerechneten Wechseln 0,00   0
b) Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen Über eine weitere, nicht quantifizierbare Eventualverbindlichkeit wird im Anhang berichtet. 7.730.613,90   7.093
c) Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten 0,00   0
    7.730.613,90 7.093
2. Andere Verpflichtungen      
a) Rücknahmeverpflichtungen aus unechten Pensionsgeschäften 0,00   0
b) Platzierungs- und Übernahmeverpflichtungen 0,00   0
c) Unwiderrufliche Kreditzusagen 16.446.777,87   15.633
    16.446.777,87 15.633

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019

EUR EUR EUR 1.1.-31.12.2018
TEUR
1. Zinserträge aus        
a) Kredit- und Geldmarktgeschäften 10.625.634,34     11.404
darunter:        
abgesetzte negative Zinsen 313.733,13 EUR       (266)
b) festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen 3.214.878,23     3.097
    13.840.512,57   14.501
2. Zinsaufwendungen   1.816.782,56   1.881
darunter:        
abgesetzte positive Zinsen 75.356,53 EUR       (48)
aus der Aufzinsung von Rückstellungen 26,47 EUR       (0)
      12.023.730,01 12.621
3. Laufende Erträge aus        
a) Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren   293.651,55   179
b) Beteiligungen   183.471,28   151
c) Anteilen an verbundenen Unternehmen   0,00   0
      477.122,83 330
4. Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsverträgen     0,00 0
5. Provisionserträge   5.704.864,00   5.394
6. Provisionsaufwendungen   652.605,84   482
      5.052.258,16 4.912
7. Nettoertrag des Handelsbestands     0,00 3
8. Sonstige betriebliche Erträge     373.668,57 419
9. (weggefallen)     17.926.779,57 18.284
10. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen        
a) Personalaufwand        
aa) Löhne und Gehälter 7.827.502,11     7.646
ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 1.947.890,82     2.023
darunter:        
für Altersversorgung 402.615,01 EUR       (559)
    9.775.392,93   9.669
b) andere Verwaltungsaufwendungen   4.224.132,74   3.960
      13.999.525,67 13.629
11. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen     1.027.800,76 1.002
12. Sonstige betriebliche Aufwendungen     693.434,59 693
darunter:        
aus der Aufzinsung von Rückstellungen 540.498,18 EUR       (524)
13. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft   0,00   0
14. Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft   2.262.527,97   3.816
      2.262.527,97 3.816
15. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere   13.732,57   4.293
16. Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren   0,00   0
      13.732,57 4.293
17. Aufwendungen aus Verlustübernahme     0,00 0
18. Zuführungen zum Fonds für allgemeine Bankrisiken     2.600.000,00 100
19. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit     1.854.813,95 2.384
20. Außerordentliche Erträge   0,00   0
21. Außerordentliche Aufwendungen   30.406,93   30
darunter: Übergangseffekte aufgrund des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes 30.406,93 EUR       (30)
22. Außerordentliches Ergebnis     30.406,93 30
23. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag   1.518.520,61   2.163
24. Sonstige Steuern, soweit nicht unter Posten 12 ausgewiesen   18.122,35   18
      1.536.642,96 2.181
25. Jahresüberschuss     287.764,06 172
26. Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr     0,00 0
      287.764,06 172
27. Entnahmen aus Gewinnrücklagen        
a) aus der Sicherheitsrücklage   0,00   0
b) aus anderen Rücklagen   0,00   0
      0,00 0
      287.764,06 172
28. Einstellungen in Gewinnrücklagen        
a) in die Sicherheitsrücklage   0,00   0
b) in andere Rücklagen   0,00   0
      0,00 0
29. Bilanzgewinn     287.764,06 172

Anhang zum Jahresabschluss 2019

0. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der Sparkasse Parchim-Lübz wurde nach den für Kreditinstitute geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellt.

I. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden entspricht den allgemeinen Bewertungsvorschriften der §§ 252 ff. HGB unter Berücksichtigung der für Kreditinstitute geltenden ergänzenden Vorschriften (§§ 340 ff. HGB).

Forderungen

Forderungen an Kreditinstitute und Kunden wurden mit dem Nennwert bilanziert. Bei Darlehen wurde der Differenzbetrag zwischen Nennwert und Auszahlungsbetrag in die Rechnungsabgrenzungsposten der Passivseite aufgenommen. Die erfolgswirksame Auflösung erfolgte grundsätzlich laufzeit- und kapitalanteilig. Im Fall von Festzinsvereinbarungen erfolgte die Verteilung auf die Dauer der Festzinsbindung.

Von Dritten erworbene Schuldscheinforderungen und Namensschuldverschreibungen wurden mit dem Nennwert angesetzt.

Bei den Forderungen an Kunden wurde dem akuten Ausfallrisiko durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Auf den latent gefährdeten Forderungsbestand wurden basierend auf den Erfahrungswerten der Vergangenheit angemessene Pauschalwertberichtigungen gebildet. Bei der Ermittlung der Pauschalwertberichtigung wurde, abweichend zum Vorjahr, ein Abschlag von 15 % vom durchschnittlichen Forderungsausfall (im Vorjahr 30 %) berücksichtigt. Die Änderung der Bewertungsmethode wurde vorgenommen, um den latenten Risiken aus den erwarteten Verlusten im Kreditgeschäft ausreichend Rechnung zu tragen und hat auf die Vermögens- und Finanzlage nur unbedeutende Auswirkungen gehabt. Das ausgewiesene Jahresergebnis fiel durch die Änderung um ca. 141 TEUR niedriger aus.

Soweit die Gründe für eine Wertberichtigung nicht mehr bestehen, sind Zuschreibungen (Wertaufholungen) bis zu den Zeit- bzw. Nominalwerten vorgenommen worden.

Wertpapiere

Bei Wertpapieren in Girosammelverwahrung wurden die Anschaffungskosten bei gleicher Wertpapiergattung nach der Durchschnittsmethode ermittelt. Während die Bewertung der Wertpapiere der Liquiditätsreserve zum strengen Niederstwertprinzip erfolgte, sind die Wertpapiere des Anlagevermögens zu den Anschaffungskosten bzw. zu den fortgeführten Buchwerten angesetzt worden. Wertaufholungen wurden durch Zuschreibungen auf den höheren Kurs, maximal aber bis zu den Anschaffungskosten, berücksichtigt. Für die Bewertung von Wertpapieren wurde der beizulegende Wert aus einem Börsen- und Marktpreis bestimmt, soweit dieser auf einem aktiven Markt ermittelbar war. Für die Abgrenzung aktiver und inaktiver Märkte wurden erstmals die Kriterien zur Marktliquidität der MiFID II (Markets in Financial Instruments Directive - Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014) herangezogen. Aufgrund der Einstufung als illiquides Wertpapier i. S. der MiFID II wurden die festverzinslichen Wertpapiere zum Bilanzstichtag überwiegend dem inaktiven Markt zugeordnet. In diesen Fällen wurde grundsätzlich der beizulegende Wert anhand von Kursen des Kursinformationsanbieters Reuters bestimmt, denen unter Verwendung laufzeit- und risikoadäquater Zinssätze ein Discounted Cashflow-Modell zugrunde lag. Bei einem Teil der festverzinslichen Wertpapiere, wo kein liquider und damit auch kein aktiver Markt vorlag, wurde der niedrigere beizulegende Wert von den Börsen- oder Marktpreisen gleichwertiger Finanzinstrumente abgeleitet.

Bei den Wertpapierleihegeschäften verbleibt das wirtschaftliche Eigentum der Wertpapiere beim Verleiher. Die verliehenen Wertpapiere werden unverändert in den originären Bilanzposten bilanziert.

Bei im Bestand gehaltenen Anteilen an Investmentvermögen ist für die Bewertung grundsätzlich der nach investmentrechtlichen Grundsätzen bestimmte Rücknahmepreis maßgeblich. Bei Anteilen an offenen Immobilienfonds, die dem Anlagevermögen zugeordnet wurden, sind vertraglich geregelte Rückgabefristen zu beachten.

In den Wertpapieren sind Credit Linked Notes von 5,0 Mio. EUR enthalten, die von der Sparkasse als Investor im Rahmen von Sparkassen-Kreditbasket-Transaktionen erworben wurden. Diese basieren auf der Ausgabe von Inhaberschuldverschreibungen, deren Rückzahlung vorbehaltlich des Eintritts von definierten Kreditereignissen erfolgt. Die in einem Pool gesammelten Kreditrisiken werden durch einen implizit enthaltenen CDS diversifiziert an die Investoren weitergereicht. Die Sparkasse ist Sicherungsgeber. Der CDS ist nach Regeln für das Bürgschafts- bzw. Garantiegeschäfts zu behandeln. Es erfolgt eine Verbindlichkeitsrückstellung in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages.

Beteiligungen

Die Beteiligung am Sparkassenbeteiligungszweckverband Mecklenburg-Vorpommern, Schwerin, (SZV M-V) ist aufgrund einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung der vom SZV M-V gehaltenen Beteiligung an der Norddeutschen Landesbank auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben worden.

Die übrigen Beteiligungen wurden zu den Anschaffungskosten bilanziert.

Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagevermögen

Entgeltlich erworbene Software wurde nach den Vorgaben des IDW - Rechnungslegungsstandards "Bilanzierung von Software beim Anwender" (IDW RS HFA 11) unter dem Bilanzposten "Immaterielle Anlagewerte" ausgewiesen. Sie sind mit den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt worden, wobei eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 3 Jahren zugrunde gelegt wurde.

Die planmäßigen Abschreibungen für Gebäude des Anlagevermögens wurden linear bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 10 bis 50 Jahren vorgenommen.

Mit Ausnahme der im Jahr 2000 angeschafften und degressiv abgeschriebenen Wirtschaftsgüter wurden die höherwertigen entsprechend ihrer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben.

Die Abschreibungen auf Um- und Ausbauten in fremden Gebäuden erfolgten linear entsprechend den für Gebäude maßgeblichen Grundsätzen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 1.000 EUR sowie Software bis 410 EUR sind im Erwerbsjahr voll abgeschrieben worden.

Bei Gebäuden in Vorjahren vorgenommene Abschreibungen nach steuerrechtlichen Vorschriften (z. B. Sonderabschreibungen nach dem FördG) wurden gemäß Art. 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB unter Anwendung der für sie bis zum Inkrafttreten des BilMoG geltenden Vorschriften fortgeführt.

Aufgrund der steuerrechtlichen Abschreibungen lag der ausgewiesene Jahresüberschuss um etwa 0,1 Mio. EUR über dem Betrag, der sonst auszuweisen gewesen wäre.

Sonstige Vermögensgegenstände

Die sonstigen Vermögensgegenstände werden nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag bilanziert worden. Die Disagien zu Verbindlichkeiten wurden in den Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite aufgenommen. Unterschiedsbeträge zwischen Ausgabe- und Erfüllungsbetrag bei Verbindlichkeiten werden auf die Laufzeit erfolgswirksam aufgelöst.

In den Verbindlichkeiten sind Credit Linked Notes von 5,1 Mio. EUR enthalten, die von der Sparkasse als Originator im Rahmen der Teilnahme an Kreditbaskets emittiert wurden. Diese basieren auf der Ausgabe von Inhaberschuldverschreibungen, deren Rückzahlung vorbehaltlich des Eintritts von definierten Kreditereignissen erfolgt. Implizit ist dadurch ein Credit Default Swap enthalten, wobei die Sparkasse Sicherungsnehmer ist. Die Inhaberschuldverschreibungen sind zum Nennwert (maximaler Erfüllungsbetrag) passiviert.

Rückstellungen

Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Künftige Preis- und Kostensteigerungen wurden berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Ursprungslaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem Rechnungszins der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) abgezinst. Von dem Abzinsungswahlrecht, bei einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger abzuzinsen, wurde kein Gebrauch gemacht.

Rückstellungen für Pensionen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen auf der Grundlage der Richttafeln RT 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck entsprechend dem Teilwertverfahren unter Berücksichtigung der zukünftig erwarteten Gehaltstrends von 2,0 % sowie Rententrends mit 2,0 % ermittelt. Sie wurden mit einem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahre ergibt. Der Rechnungszinssatz für Pensionen beträgt 2,71 %.

Bei der Aufzinsung der Pensionsrückstellungen wurde unterstellt, dass sich der Verpflichtungsumfang sowie der Rechnungszinssatz erst zum Ende der Periode ändern.

Aufwendungen aus der Aufzinsung der Pensionsrückstellungen wurden im sonstigen betrieblichen Aufwand erfasst.

Der Rückstellungsbetrag für die Verpflichtungen aus abgeschlossenen Altersteilzeitvereinbarungen wurde nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Berücksichtigung der zukünftig erwarteten Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,7 % ermittelt und für eine durchschnittliche Restlaufzeit von 0,90 Jahren mit einem auf das Jahresende prognostizierten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre von 0,50 % abgezinst.

Die Rückstellungen für Beihilfen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Berücksichtigung der zukünftig erwarteten Erhöhungen der Beihilfeleistungen von 2,00 % ermittelt. Bei der Ermittlung der Beihilferückstellungen wurde ein von der Deutschen Bundesbank veröffentlichter durchschnittlicher Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre von 1,97 % für eine Restlaufzeit von 15 Jahren zugrunde gelegt.

Die Rückstellung für Spareinlagen wurde mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst, der von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht wird. Bei Restlaufzeiten zwischen ein und vier Jahren ergaben sich Zinssätze zwischen 0,59 % und 0,86 %.

Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit einem ihrer Restlaufzeit entsprechenden und von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Bei Restlaufzeiten zwischen einem Jahr und 39 Jahren ergaben sich Zinssätze zwischen 0,59 % und 2,21 %.

Aufwendungen aus der Aufzinsung der anderen Rückstellungen wurden im Zinsergebnis und im sonstigen betrieblichen Aufwand erfasst.

Aufwendungen aus der Änderung des Abzinsungssatzes wurden im sonstigen betrieblichen Aufwand ausgewiesen.

Angaben zu nicht passivierten pensionsähnlichen Verpflichtungen

Sparkassen haben ihren Arbeitnehmern Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach Maßgabe des "Tarifvertrags über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes - Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K)" zugesagt. Um den anspruchsberechtigten Mitarbeitern die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung gemäß ATV-K zu verschaffen, ist die Sparkasse Parchim-Lübz Mitglied in der Kommunalen Zusatzversorgungskasse Mecklenburg-Vorpommern (ZMV).

Die ZMV finanziert die Versorgungsverpflichtungen im Umlage- und Kapitaldeckungsverfahren (Hybridfinanzierung). Hierbei werden im Rahmen eines Abschnittdeckungsverfahrens ein Umlagesatz und ein Zusatzbeitrag bezogen auf die zusatzversorgungspflichtigen Entgelte der versicherten Beschäftigten ermittelt. Aus den Zusatzbeiträgen wird gemäß § 64 ZMV-Satzung innerhalb des Vermögens der ZMV ein separater Kapitalstock aufgebaut.

Der Umlagesatz betrug im Geschäftsjahr 2019 1,3 % der zusatzversorgungspflichtigen Entgelte. Der Zusatzbeitrag betrug im Geschäftsjahr 2019 vom 01.01. - 31.12. 4,8 %. Davon beträgt der Arbeitnehmeranteil 2,4 %. Dadurch vermindert sich der Gesamtbeitrag zur Kapitaldeckung um 2,4 %. Der Umlagesatz bleibt im Jahr 2020 unverändert.

Der Rechtsanspruch der versorgungsberechtigten Mitarbeiter zur Erfüllung des Leistungsanspruchs gemäß ATV-K richtet sich gegen die ZMV, während die Verpflichtung der Sparkasse ausschließlich darin besteht, der ZMV im Rahmen des mit ihr begründeten Mitgliedschaftsverhältnisses die erforderlichen, satzungsmäßig geforderten Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen. Die Gesamtaufwendungen für die Zusatzversorgung bei versorgungspflichtigen Entgelten von 7.125 TEUR betrugen im Geschäftsjahr 2019 283 TEUR.

Nach der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) in seinem Rechnungslegungsstandard IDW RS HFA 30 n. F. vertretenen Rechtsauffassung begründet die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung bei einem externen Versorgungsträger wie der ZMV handelsrechtlich eine mittelbare Versorgungsverpflichtung. Die ZMV hat im Auftrag der Sparkasse den nach Rechtsauffassung des IDW (vgl. IDW RS HFA 30 n. F.) zu ermittelnden Barwert der auf die Sparkasse im umlagefinanzierten Abrechnungsverband entfallenden Leistungsverpflichtung zum 31. Dezember 2019 ermittelt. Unabhängig davon, dass es sich bei dem Kassenvermögen um Kollektivvermögen aller Mitglieder des umlagefinanzierten Abrechnungsverbandes handelt, ist es gemäß IDW RS HFA 30 n. F. für Zwecke der Angaben im Anhang nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB anteilig in Abzug zu bringen. Auf dieser Basis beläuft sich der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebene Betrag auf 6.488 TEUR.

Die quantitative Ermittlung erfolgte nach einer bundesweit einheitlichen Methodik, die der Rechtsauffassung des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) entspricht. Der Barwert der auf die Sparkasse entfallenden Leistungsverpflichtung wurde danach in Anlehnung an die versicherungsmathematischen Grundsätze und Methoden (Anwartschaftsbarwertverfahren), die auch für unmittelbare Pensionsverpflichtungen angewendet wurden, unter Berücksichtigung einer gemäß Satzung der ZMV unterstellten jährlichen Rentensteigung von 1 % und unter Anwendung der Heubeck-Richttafeln RT 2005 G ermittelt. Als Diskontierungszinssatz wurde gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB i. V. m. der Rückstellungsabzinsungsverordnung der auf Basis der vergangenen zehn Jahre ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz von 2,71 % verwendet, der sich bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Da es sich nicht um ein entgeltbezogenes Versorgungssystem handelt, sind erwartete Gehaltssteigerungen nicht zu berücksichtigen. Die Daten zum Versichertenbestand der Versorgungseinrichtung per 31. Dezember 2019 liegen derzeit noch nicht vor, sodass auf den Versichertenbestand per 31. Dezember 2018 abgestellt wurde.

Der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebende Betrag bezieht sich auf die Einstandspflicht der Sparkasse gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, bei der die Sparkasse für die Erfüllung der zugesagten Leistung einzustehen hat (Subsidiärhaftung), sofern die ZMV die vereinbarten Leistungen nicht erbringt. Hierfür liegen gemäß der Einschätzung des verantwortlichen Aktuars im Aktuar-Gutachten 2019 für die Sparkasse keine Anhaltspunkte vor. Vielmehr bestätigt der Verantwortliche Aktuar der ZMV in diesem Gutachten die Angemessenheit der rechnungsmäßigen Annahmen zur Ermittlung des Finanzierungssatzes und bestätigt auf Basis des versicherungsmathematischen Äquivalenzprinzips die dauernde Erfüllbarkeit der Leistungsverpflichtungen der ZMV.

Fonds für allgemeine Bankrisiken

Es besteht ein Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB.

Strukturierte Produkte

Die strukturierten Produkte in Form von Forward-Darlehen, Forward-Zinsvereinbarungen, Darlehen mit Sondertilgungsrecht, Wertpapieren mit Zinsober- und -untergrenzen und Spareinlagen mit Sonderkündigungsrecht wurden nach den hierfür maßgeblichen handelsrechtlichen Regeln einheitlich bilanziert und bewertet. Bei Produkten mit eingebetteten, nicht trennungspflichtigen Derivaten wird die aus dem Derivat resultierende oder drohende Verringerung der Zinsleistung bei der Bewertung berücksichtigt.

Im Rahmen der Sparkassen-Kreditbaskets XII, XIII, XIV, XV und XVI erfolgte eine Aufspaltung der strukturierten Finanzinstrumente in Basisvertrag (Wertpapier) und eingebettetes Derivat (Abspaltung der in den Investoren- und Originatoren Credit Linked Notes enthaltenen Credit Default Swaps). Die in den Investoren Credit Linked Notes enthaltenen Credit Default Swaps werden als Eventualverbindlichkeit unter dem Bilanzstrich ausgewiesen. War am Abschlussstichtag ernsthaft mit dem Eintritt des Kreditereignisses zu rechnen, wurde eine Verbindlichkeitsrückstellung in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrags gebildet.

Die in den Originatoren CLN's enthaltenen derivativen Finanzinstrumente (Credit Default Swaps) wurden zur Absicherung abgeschlossen. Sie wurden zur Begrenzung von Bonitätsrisiken eingesetzt und werden bei der Bewertung des abgesicherten Geschäfts d. h. bei der Ermittlung von Einzel- und Pauschalwertberichtungen im Kreditgeschäft berücksichtigt.

Verlustfreie Bewertung der zinsbezogenen Geschäfte des Bankbuchs (Zinsbuchs)

Alle bilanziellen und außerbilanziellen zinsbezogenen Finanzinstrumente außerhalb des Handelsbestands (Bankbuch) wurden in eine Gesamtbetrachtung einbezogen, der die Methodik der barwertorientierten Betrachtungsweise zugrunde liegt. Nach dem Prinzip der verlustfreien Bewertung von Zinsrisiken im Jahresabschluss von Kreditinstituten ergibt sich die Notwendigkeit zur Bildung einer Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften nur insoweit, dass der Buchwert des Bankbuchs größer ist als der Barwert des Bankbuchs. Aus der Überprüfung zum Bilanzstichtag ergab sich kein Rückstellungsbedarf für Zinsänderungsrisiken, da der (Netto-)Buchwert aller zinstragenden Positionen durch den kongruent ermittelten (Netto-)Barwert unter Berücksichtigung der dem Zinsbuch zurechenbaren Risiko- und Verwaltungskosten überdeckt wurde.

II. Erläuterungen zur Jahresbilanz

Aktivseite:

Posten 3: Forderungen an Kreditinstitute

In diesem Posten sind enthalten:

Forderungen an die eigene Girozentrale 54.267 TEUR

Posten 4: Forderungen an Kunden

31.12.2019 31.12.2018
In diesem Posten sind enthalten:    
Forderungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 1.769 TEUR 1.769 TEUR

Posten 5: Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere

Von den in diesem Posten enthaltenen börsenfähigen Wertpapieren sind

börsennotiert 262.125 TEUR
nicht börsennotiert 27.561 TEUR

Nicht nach dem Niederstwertprinzip bewertet wurden Wertpapiere mit

Buchwert 55.261 TEUR
Beizulegender Wert 54.466 TEUR

Es handelt sich bei den nicht zum Niederstwert bewerteten Wertpapieren um festverzinsliche Schuldverschreibungen und um variabel verzinsliche Wertpapiere.

Die festverzinslichen Schuldverschreibungen haben Endfälligkeiten zwischen 2020 und 2029 und werden zum Nennbetrag eingelöst. Die Wertminderung ist aufgrund eines veränderten Zinsniveaus (Zinsanstieg) eingetreten und nicht als dauerhafte Wertminderung anzusehen, weil sich zwischenzeitliche Wertschwankungen bis zur Einlösung der Wertpapiere wieder ausgleichen. Bonitätsinduzierte Wertminderungen lagen zum Bilanzstichtag nicht vor.

Bei den variabel verzinslichen Wertpapieren (Endfälligkeiten ab 2021), gehen wir davon aus, dass die ausschließlich marktzinsbedingte Wertminderung nur bis zum folgenden Zinsanpassungstermin andauern wird.

Posten 6: Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere

Von den in diesem Posten enthaltenen börsenfähigen Wertpapieren sind

börsennotiert 535 TEUR
nicht börsennotiert 0 TEUR

Posten 7: Beteiligungen

Name und Sitz Eigenkapital
TEUR
Beteiligungsquote
%
Ergebnis 2018
TEUR
Ostdeutscher Sparkassenverband, Berlin 179.674 0,65 -1.435
Sparkassenbeteiligungszweckverband Mecklenburg-Vorpommern, Schwerin 749 5,26 -82.144

Im Hinblick auf die untergeordnete Bedeutung der restlichen Beteiligungen für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse wird auf Angaben gemäß § 285 Nr. 11 HGB i. V. m. § 286 Abs. 3 Nr. 1 HGB verzichtet.

Posten 9: Treuhandvermögen

Das Treuhandvermögen betrifft in voller Höhe die Forderungen an Kunden. Posten 12: Sachanlagen

Die für sparkassenbetriebliche Zwecke genutzten Grundstücke und Bauten haben einen Bilanzwert in Höhe von 12.535 TEUR
Der Bilanzwert der Betriebs- und Geschäftsausstattung beträgt 610 TEUR

Posten 15: Aktive latente Steuern

Aufgrund abweichender Ansatz- und Bewertungsvorschriften zwischen Handels- und Steuerbilanz bestehen zum 31. Dezember 2019 Steuerlatenzen. Dabei wird der Gesamtbetrag der künftigen Steuerbelastungen, resultierend aus bilanziellen Ansatzunterschieden insbesondere bei den Sachanlagen, durch absehbare Steuerentlastungen überdeckt. Die Steuerentlastungen resultieren aus bilanziellen Ansatzunterschieden insbesondere bei den Beteiligungen der Sparkasse an Personenhandelsgesellschaften und bei der Forderungs- und Wertpapierbewertung. Eine passive Steuerabgrenzung war demzufolge nicht erforderlich, auf den Ansatz aktiver latenter Steuern wurde verzichtet. Die Ermittlung der Differenzen erfolgte bilanzpostenbezogen unter Zugrundelegung eines Steuersatzes von ca. 28 % (Körperschaft- und Gewerbesteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag). Aus Beteiligungen an Personengesellschaften resultierende, lediglich der Körperschaftsteuer und dem Solidaritätszuschlag unterliegende Differenzen, wurden bei den Berechnungen mit ca. 16 % bewertet.

Anlagenspiegel

Entwicklung des Anlagevermögens (Angaben in TEUR)
Immaterielle Anlagewerte Sachanlagen
Entwicklung der Anschaffungs-/Herstellungskosten Stand am 1.1. des Geschäftsjahres 466 41.437
  Zugänge 7 192
  Abgänge 0 453
  Umbuchungen 0 0
  Stand am 31.12. des Geschäftsjahres 473 41.176
Entwicklung der kumulierten Abschreibungen Stand am 1.1. des Geschäftsjahres 430 25.973
  Abschreibungen im Geschäftsjahr 24 1.005
  Zuschreibungen im Geschäftsjahr 0 0
  Änderung der gesamten Abschreibungen im Zusammenhang mit Zugängen 0 0
    im Zusammenhang mit Abgängen 0 449
    im Zusammenhang mit Umbuchungen 0 0
  Stand am 31.12. des Geschäftsjahres 454 26.529
Buchwerte Stand am 31.12. des Geschäftsjahres 19 14.647
  Stand am 31.12. des Vorjahres 36 15.464
Entwicklung des Anlagevermögens (Angaben in TEUR) Bilanzposten Buchwert am 31.12. des Vorjahres * ) Nettoveränderungen Buchwert am 31.12. des Geschäftsjahres *)
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 228.820 -968 227.852
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 7.919 6.018 13.937
Beteiligungen 2.154 2.074 4.228

*) ohne antizipative Zinsen und sonstige Abgrenzungen

Es wurde von der Zusammenfassungsmöglichkeit des § 34 Abs. 3 RechKredV Gebrauch gemacht. Die Fortführung der Spalte Anschaffungskosten ist wegen der Anwendung von § 34 Abs. 3 Satz 2 RechKredV nicht möglich.

Passivseite:

Posten 1: Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

In diesem Posten sind enthalten:

Der Gesamtbetrag der als Sicherheit für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten übertragenen Vermögensgegenstände beläuft sich auf 21.307 TEUR

Posten 4: Treuhandverbindlichkeiten

Die Treuhandverbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 1.580 TEUR
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 426 TEUR

Posten 6: Rechnungsabgrenzungsposten

31.12.2019 31.12.2018
Unterschiedsbeträge zwischen dem Auszahlungsbetrag bzw. den Anschaffungskosten von Forderungen gegenüber dem höheren Nominalwert sind enthalten in Höhe von 82 TEUR 87 TEUR

Posten 7: Rückstellungen

Der bilanzielle Ansatz der Pensionsrückstellungen i. H. v. 6.306 TEUR wurde nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangen zehn Geschäftsjahren ermittelt. Auf Basis des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangen sieben Geschäftsjahren beträgt der Erfüllungsbetrag der Pensionsrückstellungen 6.836 TEUR. Zum Bilanzstichtag ergibt sich hieraus ein Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB i. H. v. 530 TEUR. Der Jahresüberschuss kann voll ausgeschüttet werden.

Soweit aufgrund der geänderten Bewertung durch die Umstellung auf das BilMoG eine Zuführung zu den Rückstellungen für Pensionen erforderlich wurde, erfolgt eine ratierliche Ansammlung durch die Anwendung der Fünfzehntelregelung gemäß Art. 67 Abs. 1 S. 1 EGHGB. Die Zuführungsbeträge wurden erfolgswirksam erfasst und gesondert unter dem GuV-Posten 21 "Außerordentliche Aufwendungen" ausgewiesen. Die in der Bilanz nicht ausgewiesenen Rückstellungen für Pensionen betragen 152 TEUR.

Posten 9: Nachrangige Verbindlichkeiten

Für nachrangige Verbindlichkeiten sind im Berichtsjahr Zinsen in Höhe 216 TEUR von 143 TEUR angefallen.

Die Bedingungen der Nachrangigkeit bei diesen Mitteln entsprechen § 10 Abs. 5a KWG a. F. bzw. Artikel 63 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR).

Die Mittelaufnahmen sind im Durchschnitt mit 2,35 % verzinslich. Die Ursprungslaufzeiten bewegten sich zwischen 5 und 10 Jahren. Im Folgejahr werden aus diesen Mittelaufnahmen 90 TEUR zur Rückzahlung fällig.

Passiva unter dem Strich:

Posten 1: Eventualverbindlichkeiten

Die im Rahmen der Sparkassen-Kreditbaskets XII, XIII, XIV, XV und XVI enthaltenen Credit Default Swaps werden i. H. v. 4,7 Mio. EUR als Eventualverbindlichkeit unter dem Bilanzstrich ausgewiesen. Für das Risiko der Inanspruchnahme wurde eine Rückstellung i. H. v. 54 TEUR gebildet.

Im Zusammenhang mit der Unterbeteiligung des Ostdeutschen Sparkassenverbandes an einer Erwerbsgesellschaft mbH & Co. KG hat der Hauptbeteiligte gegenüber dem Unterbeteiligten Anspruch auf Ersatz seiner Finanzierungskosten, sofern die von der Erwerbsgesellschaft mbH & Co. KG erzielten Erträge nicht ausreichen, die Finanzierungskosten zu begleichen. In einem solchen Fall hat die Sparkasse die Verpflichtung übernommen, anteilig für den anfallenden Aufwendungsersatz (Zinsen und Darlehensverbindlichkeiten) einzustehen. Die Sparkasse hat darüber hinaus die Verpflichtung übernommen, für anfallende Zinsen aus einer Darlehensschuld des Ostdeutschen Sparkassenverbandes (Unterbeteiligter) einzustehen. Ein Betrag, zu dem die Inanspruchnahme aus dem Haftungsverhältnis künftig greifen kann, ist nicht quantifizierbar.

Posten 2: Andere Verpflichtungen

Durch die künftige Inanspruchnahme der unter den anderen Verpflichtungen ausgewiesenen unwiderruflichen Kreditzusagen entstehen nach den Erkenntnissen des Bilanzstichtages werthaltige Forderungen. Es sind keine Anhaltspunkte für wirtschaftliche Belastungen der Sparkasse aus den unwiderruflichen Kreditzusagen erkennbar.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Es besteht ein Leasingvertrag für ein Geschäftsstellengebäude mit einer jährlichen Belastung von zurzeit 283 TEUR. Der Vertrag läuft noch 14 Jahre, so dass sich die jährlich steigende Belastung auf insgesamt ca. 4,0 Mio. EUR kumuliert. Risiken bestehen in der unkündbaren Mietzeit sowie in der zukünftigen Zinsentwicklung.

Die Sparkasse gehört dem institutsbezogenen Sicherungssystem der Deutschen Sparkassen-Finanzgruppe (Sicherungssystem) an, das elf regionale Sparkassenstützungsfonds durch einen überregionalen Ausgleich miteinander verknüpft (freiwillige Institutssicherung). Zwischen diesen und den Sicherungseinrichtungen der Landesbanken und Landesbausparkassen besteht ein Haftungsverbund. Durch diese Verknüpfung steht im Stützungsfall das gesamte Sicherungsvolumen der Sparkassen-Finanzgruppe zur Verfügung. Das Sicherungssystem basiert auf dem Prinzip der Institutssicherung. Ziel dabei ist es, die angehörenden Institute selbst zu schützen und bei diesen drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten abzuwenden. Auf diese Weise schützt die Institutssicherung auch sämtliche Einlagen der Kunden.

Das Sicherungssystem ist als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt (gesetzliche Einlagensicherung). Unabhängig von der Institutssicherung hat der Kunde gegen das Sicherungssystem jedenfalls einen Anspruch auf Erstattung seiner Einlagen i. S. v. § 2 Absätze 3 bis 5 EinSiG bis zu den Obergrenzen gem. § 8 EinSiG (derzeit 100.000 Euro pro Person).

Die Sparkassen-Finanzgruppe hat das bisherige System der freiwilligen Institutssicherung für alle deutschen Sparkassen, Landesbanken und Landesbausparkassen beibehalten. Zusätzlich erfüllt das Sicherungssystem auch die Anforderungen des EinSiG und wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als Einlagensicherungssystem anerkannt.

Im Bedarfsfall entscheiden die Gremien der zuständigen Sicherungseinrichtungen darüber, ob und in welchem Umfang Stützungsleistungen im Rahmen der freiwilligen Institutssicherung zugunsten eines Instituts erbracht und an welche Auflagen diese ggf. geknüpft werden. Der Einlagensicherungsfall hingegen würde von der BaFin festgestellt. In diesem Fall hat das Sicherungssystem die Funktion der Auszahlungsstelle.

Das Sicherungssystem der deutschen Sparkassenorganisation besitzt ein effizientes Risikomonitoringsystem zur Früherkennung von Risiken sowie eine risikoorientierte Beitragsbemessung bei gleichzeitiger Ausweitung des Volumens der verfügbaren Mittel (Barmittel und Nachschusspflichten).

Die künftigen Einzahlungsverpflichtungen in ein nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 43 Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) als Einlagensicherungssystem anerkanntes institutsbezogenes Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe ("Sicherungssystem") belaufen sich am Bilanzstichtag auf insgesamt 907 TEUR. Bis zum Erreichen des individuellen Zielvolumens in 2024 sind jährliche Beiträge zu entrichten. Der Jahresbeitrag wurde in 2019 in Höhe von 30% als unwiderrufliche Zahlungsverpflichtung, die mit Schuldsicherheiten (Guthaben bei der Deutschen Bundesbank) unterlegt ist, erbracht. Dem Sicherungssystem wurden die Auszahlungsansprüche der Sparkasse gegen die Deutsche Bundesbank aus dem Geldkonto verpfändet. Die noch ausstehenden Barzahlungsverpflichtungen gegenüber dem Sicherungssystem betragen am Bilanzstichtag 135 TEUR.

Es bestehen zugesagte, aber noch nicht abgerufene Zeichnungssummen für Investmentfonds i. H. v. 17.126 TEUR.

Restlaufzeitengliederung

Die gemäß § 9 RechKredV geforderte Gliederung der Forderungen und Verbindlichkeiten nach Restlaufzeiten ergibt sich für die folgenden Posten:

Posten der Bilanz Restlaufzeit bis zu 3 Monaten - mehr als 3 Monate bis zu 1 Jahr - mehr als 1 Jahr bis zu 5
Jahren
- mehr als 5 Jahre
Angaben
in TEUR
Aktiva 3 b)        
andere Forderungen an Kreditinstitute 0 10.000 2.000 0
Aktiva 4        
Forderungen an Kunden 5.891 19.277 101.731 247.863
Passiva 1 b)        
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 312 923 4.596 15.476
Passiva 2 a ab)        
Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten 517 1.723 0 0
Passiva 2 b bb)        
andere Verbindlichkeiten gegenüber Kunden mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 2.869 325 665 14

Im Bilanzbestand enthaltene anteilige Zinsen und Verwahrentgelte wurden gemäß § 11 RechKredV in die Restlaufzeitengliederung nicht einbezogen.

Angabe der Beträge, die in dem auf den Bilanzstichtag folgenden Jahr fällig werden (ohne anteilige Zinsen):

Posten Aktiva 5  
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 21.359 TEUR
Posten Passiva 3 a  
Begebene Schuldverschreibungen 400 TEUR

Im Posten Aktiva 4, Forderungen an Kunden, sind Forderungen in Höhe von 8.889 TEUR mit unbestimmter Laufzeit enthalten.

III. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Posten 1: Zinserträge

Im Rahmen der Mindestreservehaltung und der Geldanlagen bei Kreditinstituten hat die Sparkasse im abgelaufenen Geschäftsjahr negative Zinsen an die Europäische Zentralbank, an die Norddeutsche Landesbank und an die Hamburg Commercial Bank gezahlt. Diese Negativzinsen wurden im GuV-Posten 1a mit den Zinserträgen, die üblicherweise bei derartigen Geschäftsvorfällen anfallen, durch offene Absetzung in einer zusätzlichen Vorspalte verrechnet.

Posten 2: Zinsaufwendungen

Bei einzelnen Geschäftsvorfällen kommt es aufgrund der Auswirkungen des vorherrschenden Niedrigzinsumfeldes dazu, dass die Sparkasse für die Hereinnahme von Einlagen eine Vergütung (positive Zinsen) erhält. Diese positiven Zinsen wurden im GuV-Posten 2 mit den Zinsaufwendungen, die üblicherweise bei derartigen Geschäftsvorfällen anfallen, durch offene Absetzung in einer zusätzlichen Vorspalte verrechnet.

Posten 5: Provisionserträge

Die wesentlichen Provisionserträge für die für Dritte erbrachten Dienstleistungen für Verwaltung und Vermittlung entfallen auf die Vermittlung von Produkten der Verbundpartner (Versicherung, Bausparverträge, Immobilien, Investmentzertifikate, Leasingverträge und Fondsanteile).

Posten 25: Jahresüberschuss

Es wird vorgeschlagen den Jahresüberschuss der Sicherheitsrücklage zuzuführen.

IV. Sonstige Angaben

Die Auswirkung der Corona-Pandemie ab dem ersten Quartal 2020 betrachten wir als Ereignis mit wertbegründendem Charakter, das negative Auswirkungen auf die Entwicklung unserer Vermögens- und Ertragslage im Jahr 2020 haben wird. Das Ausmaß dieser Entwicklung und deren negative Auswirkung für den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 ist zum heutigen Zeitpunkt nur schwer abzuschätzen und kann insofern nicht quantifiziert werden. Mit Sicherheit lässt sich bereits jetzt festhalten, dass die negativen Folgen für die Wirtschaftsleistung umso stärker sind, je länger die Pandemie anhält.

Den Organen der Sparkasse gehören an:

Verwaltungsrat:

Vorsitzender  
Herr Stefan Sternberg Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim seit dem 29.08.2019
Frau Gudrun Stein ehem. Bürgermeisterin der Stadt Lübz bis zum 28.08.2019
Stellvertretende Vorsitzende  
Herr Armin Taubenheim (1. Stellvertreter) Bürgermeister der Stadt Sternberg  
Herr Dirk Flörke (2. Stellvertreter) Bürgermeister der Stadt Parchim  
Mitglieder  
Herr Dietmar Arendt Lehrer  
Frau Astrid Becker Bürgermeisterin der Stadt Lübz seit dem 01.10.2019
Frau Doreen Brandt Sparkassenangestellte, Leiterin Unternehmenssteuerung  
Herr Lorenz Josl Rechtsanwalt bis zum 24.11.2019
Herr Marco Kinski Amtsleiter Stadtverwaltung Goldberg bis zum 28.08.2019
Frau Manuela Logge Sparkassenangestellte, Betriebsorganisation bis zum 28.08.2019
Frau Gudrun Stein ehem. Bürgermeisterin der Stadt Lübz 29.08.2019 - 30.09.2019 seit dem 25.11.2019
Frau Corinna Streek Sparkassenangestellte, Individualkundenberaterin vermögende Kunden  
Herr Thomas Wien Sparkassenangestellter, Leiter Firmenkundenbetreuung seit dem 29.08.2019

Vorstand:

Vorsitzender Mitglied
Herr Joachim Ziegler Frau Heike Fredrich

Verhinderungsvertreter gemäß § 19 Abs. 8 SpkG M-V

Frau Monika Schoen Herr Sven Hochmuth

Die Aufwandsentschädigungen der Mitglieder des Verwaltungsrates und des Kreditausschusses betrugen im Geschäftsjahr 2019 acht TEUR.

An frühere Mitglieder des Vorstandes und deren Hinterbliebenen wurden im Geschäftsjahr Versorgungsbezüge in Höhe von 362 TEUR gezahlt.

Die Pensionsrückstellungen für die früheren Mitglieder des Vorstandes und ihre Hinterbliebenen betragen am 31. Dezember 2019 4.994 TEUR.

Den Mitgliedern des Vorstandes wurden Kredite in Höhe von 89 TEUR und den Mitgliedern des Verwaltungsrates wurden Kredite in Höhe von 854 TEUR gewährt.

Im Geschäftsjahr wurde von dem Abschlussprüfer folgendes Gesamthonorar berechnet:

für Abschlussprüfungsleistungen 238 TEUR
andere Bestätigungsleistungen 1 TEUR
darunter:  
für Prüfungen nach § 89 WpHG 1 TEUR

Im Jahresdurchschnitt wurden beschäftigt:

17 Vollzeitkräfte
138 Teilzeitkräfte
6 Auszubildende

 

Parchim, 4. Mai 2020

Sparkasse Parchim-Lübz

Vorstand

Ziegler

Fredrich

Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG zum 31. Dezember 2019 ("Länderspezifische Berichterstattung")

Die Sparkasse Parchim-Lübz hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Sparkasse in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Sparkasse Parchim-Lübz besteht im Wesentlichen darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren.

Die Sparkasse Parchim-Lübz definiert den Umsatz als Saldo aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Erträge aus Gewinngemeinschaften etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen, Nettoertrag/- aufwand des Handelsbestands und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2019 17.927 TEUR.

Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt im Jahresdurchschnitt 135.

Der Gewinn vor Steuern beträgt 1.824 TEUR.

Die Steuern auf den Gewinn betragen 1.519 TEUR. Die Steuern betreffen in Höhe von 1.330 TEUR laufende Steuern und in Höhe von 189 TEUR Steuern für Vorjahre.

Die Sparkasse Parchim-Lübz hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten.

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Sparkasse Parchim-Lübz

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Sparkasse Parchim-Lübz - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Sparkasse Parchim-Lübz für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Sparkasse zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit §317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Sparkasse unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchstabe f) EU-APrVO, dass alle von uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:

1. Bewertung der Forderungen an Kunden

2. Bewertung der Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere sowie der Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapiere

Unsere Darstellung der besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert:

a) Risiko für den Jahresabschluss

b) Unsere Vorgehensweise in der Prüfung

c) Verweis auf weitergehende Informationen

1. Bewertung der Forderungen an Kunden

a) Das Kundenkreditgeschäft ist ein maßgebliches Geschäftsfeld der Sparkasse. Durch die Bewertung der Forderungen an Kunden können sich wesentliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss der Sparkasse, insbesondere auf die Ertragslage, ergeben. Bei der Bewertung einzelner Kundenforderungen ist das Adressenausfallrisiko des Kreditnehmers, d. h. insbesondere die Wahrscheinlichkeit, mit der ein Kreditnehmer seinen vertraglichen Leistungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann (Ausfallwahrscheinlichkeit), maßgeblich. Bei der Beurteilung der Ausfallwahrscheinlichkeit bestehen handelsrechtlich zulässige Ermessensspielräume.

b) Wir haben den von der Sparkasse eingerichteten Prozess zur Bewertung der Kundenforderungen gemäß §§ 340e Abs. 1 Satz 2, 253 Abs. 1 und 4 HGB geprüft. Den Bewertungsprozess haben wir auf der Basis der Organisationsrichtlinien beurteilt. Daneben haben wir Prüfungshandlungen zur Wirksamkeit des Prozesses vorgenommen. Bei einer risikoorientiert vorgenommenen bewussten Auswahl von Kreditengagements haben wir auf der Grundlage von Kreditunterlagen die von der Sparkasse vorgenommene Beurteilung des kreditnehmerbezogenen Adressenausfallrisikos sowie die Bewertung der Kreditsicherheiten bei ausfallgefährdeten Forderungen und die dabei zugrunde gelegten Bewertungsparameter geprüft.

c) Weitere Informationen zum Bestand und zur Bewertung der Forderungen an Kunden sind im Anhang zum Jahresabschluss in den Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und zum Bilanzposten Aktiva 4 enthalten.

2. Bewertung der Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere sowie der Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapiere

a) Das Wertpapiereigengeschäft beeinflusst den Jahresabschluss der Sparkasse aufgrund seiner Höhe maßgeblich. Durch die marktpreisorientierte Bewertung der Wertpapiere können sich wesentliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss der Sparkasse, insbesondere auf die Ertragslage, ergeben. Die Sparkasse hat Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sowie Aktien und nicht festverzinsliche Wertpapiere (Anteile an Investmentvermögen) im Portfolio, die sie sowohl der Liquiditätsreserve als auch dem Anlagevermögen zugeordnet hat. Für Zwecke der Bewertung der Wertpapiere gemäß §§ 340e Abs. 1 Satz 2, 253 Abs. 1, 3 und 4 HGB wird der beizulegende Wert herangezogen. Hierfür untersucht die Sparkasse zunächst, ob für die Wertpapiere ein aktiver bzw. inaktiver Markt vorliegt. Unter Berücksichtigung dieser Einstufung legt die Sparkasse als beizulegenden Wert einen Markt- und Börsenwert bzw. den von einem Dienstleister theoretisch berechneten Kurs den von einem gleichwertigen Finanzinstrument abgeleiteten Kurs zugrunde. Für die Bewertung der Anteile an Investmentvermögen ist der nach investmentrechtlichen Grundsätzen bestimmte Rücknahmepreis maßgeblich.

b) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir die Angemessenheit und Wirksamkeit des internen Kontrollsystems zur Bewertung der Wertpapiere geprüft. Dabei haben wir bei der Nutzung theoretischer Kurse für die Ermittlung des beizulegenden Werts von Renten die vorliegende Berichterstattung nach IDW PS 951 n. F. Typ 2 beim Auslagerungsunternehmen verwendet. Wir haben die ergänzenden Tätigkeiten der Sparkasse bei der Ermittlung des beizulegenden Werts der Wertpapiere anhand der Dokumentation der Sparkasse nachvollzogen. Dabei beurteilten wir die Angemessenheit der vom Vorstand der Sparkasse angewandten Bewertungsmethoden und -annahmen sowie die Vertretbarkeit der angesetzten beizulegenden Werte.

c) Weitere Informationen zu den Beständen und zur Bewertung sind im Anhang zum Jahresabschluss in den Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und zu den Bilanzposten Aktiva 5 und 6 enthalten.

Verantwortung des Vorstands und des Verwaltungsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Der Vorstand der Sparkasse ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Verwaltungsrat der Sparkasse ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Sparkasse abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Sparkasse ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben im Jahresabschluss sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Sparkasse.

führen wir Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit dem Verwaltungsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie etwaige bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber dem Verwaltungsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Verwaltungsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir sind nach § 340k Abs. 1 und 3 HGB in Verbindung mit § 26 Abs. 2 SpkG gesetzlicher Abschlussprüfer der Sparkasse.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem Bericht nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Gunther Weihmann.

 

Berlin, 6. Mai 2020

Sparkassenverband für die Sparkassen in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, im Freistaat Sachsen und im Land Sachsen-Anhalt (Ostdeutscher Sparkassenverband)
Prüfungsstelle

Weihmann, Wirtschaftsprüfer

Feststellung des Jahresabschlusses 2019 und Billigung des Lageberichtes

Der mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der Prüfungsstelle des Ostdeutschen Sparkassenverbandes versehene Jahresabschluss 2019 der Sparkasse Parchim-Lübz mit einer Bilanzsumme von 861.563.460,66 EUR und einem Bilanzgewinn von 287.764,06 EUR wird festgestellt.

Der Lagebericht des Vorstands wird gebilligt.

Beschluss über die Gewinnverwendung

Der Bilanzgewinn des Jahres 2019 in Höhe von 287.764,06 EUR wird der Sicherheitsrücklage zugeführt.

Beschluss des Verwaltungsrates zur Entlastung des Vorstandes

Der Verwaltungsrat beschließt die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2019.

 

Vorstand

Ziegler

Fredrich

Nachrichten & Medien

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Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen

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