Hallesche Verkehrs-Aktiengesellschaft
Freiimfelder Straße 74, 06112 Halle (Saale), DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Stefanie Guder seit 12.12.2022 | Prokura |
Andreas Völker seit 24.4.2020 | Prokura |
Erhard Krüger seit 10.12.2015 | Prokura |
Uwe Winkler seit 6.5.2013 | Prokura |
Vinzenz Schwarz seit 20.11.2012 | Vorstandsmitglied |
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Hallesche Verkehrs-AktiengesellschaftHalle (Saale)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 20231. Grundlagen der Hallesche Verkehrs-Aktiengesellschaft 1.1. Geschäftsmodell 1.1.1. Struktur und Beteiligungen Die Hallesche Verkehrs-Aktiengesellschaft (HAVAG) ist ein 100%iges Tochterunternehmen der Stadtwerke Halle GmbH (SWH). Als Führungsgesellschaft des Geschäftsfeldes Mobilität erstreckt sich der Gegenstand des Unternehmens hauptsächlich auf den öffentlichen Personennahverkehr mit Straßenbahnen und Omnibussen im Stadtgebiet Halle (Saale). Das Führungsteam der HAVAG besteht neben dem Vorstand aus drei Stabstellen sowie aus den Bereichsleitenden der fünf Struktureinheiten. Diese untergliedern sich in Betriebswirtschaft, Verkehr und Betrieb, Marketing/Vertrieb/ Kundenservice, Technik/Fahrzeuge und Technik/Infrastruktur. Mit Hilfe dieser Organisationsstruktur wird der Alleinvorstand durch eine zweite Führungsebene unterstützt. Die Gesellschaft wird derzeit durch den Vorstand und vier Prokuristen vertreten. Anteile an verbundenen Unternehmen hält die HAVAG zum Bilanzstichtag ausschließlich an der Servicegesellschaft Saale mbH, Halle (Saale). Vervollständigt werden die Unternehmensverbindungen durch die Beteiligungen an der Mitteldeutscher Verkehrsverbund GmbH, Halle (Saale) und der Einkaufs- und Wirtschaftsgesellschaft für Verkehrsunternehmen (beka) mbH, Köln. 1.1.2. Geschäftsfeld Kerngeschäftsfeld der HAVAG ist der flächendeckende öffentliche Personennahverkehr in der Stadt Halle (Saale). Dazu bietet das Unternehmen eine Infrastruktur für den Straßenbahnbetrieb sowie eine Flotte von Straßenbahnen und Fahrzeugen für den Omnibusbetrieb, an. Für das Stadtgebiet stellt das Unternehmen den wesentlichen Mobilitätsanbieter dar und wird im öffentlichen Personennahverkehr für die Bürgerinnen und Bürger durch weitere Marktteilnehmer des mitteldeutschen Verkehrsverbundes ergänzt. Das Rand- und Nebengeschäft der HAVAG erstreckt sich auf ergänzende Tätigkeiten, wie zum Beispiel Fahrten im Zuge der Sanierung von Grundschulen, die Betreibung der Parkeisenbahn sowie weitere Leistungen für Dritte. Des Weiteren erbringt die HAVAG aufgrund einer besonderen Betrauung Straßenbahnverkehrsleistungen im Landkreis Saalekreis. Im Jahr 2022 hat die HAVAG begonnen, getragen durch das Modellprojekt zur Stärkung des ÖPNV ("STADTLand+"), eine Geschäftsfelderweiterung im Auftrag der Stadt Halle (Saale) umzusetzen. Dies beinhaltet u.a. die Einführung von OnDemand-Verkehren und Multimodalitätsdienstleitungen, mit denen konkret in 2023 begonnen wurde und welche auch in 2024 im Sinne eines Markthochlaufes weiter vorangetrieben werden. Angaben zu § 6b Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Mit dem Verbund des Stadtwerke Halle Konzerns und unter Berücksichtigung des Betriebes einer Photovoltaikanlage, welche in das öffentliche Netz einspeist, ergibt sich, dass die HAVAG nach § 3 Nr. 38 EnWG ein vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen darstellt. Entsprechend § 6b Abs. 3 EnWG ist die HAVAG demzufolge aufgefordert, getrennte Konten für die Tätigkeit der Stromerzeugung zu führen. Die Zuordnung zu den Konten innerhalb des Elektrizitätssektors erfolgt dabei auf Basis direkt zurechenbarer Kosten, Erlöse sowie Vermögen und Schulden. Wesentliche Zuordnungsschlüssel sind wegen des überschaubaren Geschäftsumfanges nicht notwendig. 1.2. Ziele und Strategien Die Stadt Halle (Saale) hat als Aufgabenträger für den öffentlichen Straßenpersonennahverkehr einen Nahverkehrsplan aufgestellt. Dieser gibt den allgemeinen Rahmen für die Entwicklung des öffentlichen Personennahverkehrs im Stadtgebiet als Aufgabe der Daseinsvorsorge vor. Auf dieser Basis beauftragt die Stadt Halle (Saale) die Verkehrsleistungen, welche im öffentlichen Dienstleistungsauftrag (öDA) zwischen dem kommunalen Auftraggeber, der Muttergesellschaft und dem Nahverkehrsunternehmen beschrieben sind. Da der Betrieb des öffentlichen Personennahverkehrs mit Straßenbahnen und Omnibussen grundsätzlich nicht kostendeckend erfolgen kann, ist die HAVAG zur Finanzierung der Ausgaben und Durchführung von Investitionen sowie zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit auf Zuschüsse (sog. öDA-Ausgleichsleistungen) angewiesen. Die Priorität der HAVAG besteht in der Sicherung der Qualität des Angebotes für den öffentlichen Personennahverkehr auf einem wirtschaftlichen Niveau. Dabei strebt die HAVAG eine Begrenzung der öDA-Ausgleichsleistung an. Seit September 2019 stellt die Weiterentwicklung der HAVAG-Strategie "HAVAG 2030" ein zentrales Handlungsfeld dar. Ziel ist es, die Fahrgastzahlen (insbesondere nach der Beendigung der Corona-Pandemie und in Begleitung mit dem Deutschlandticket) zu steigern sowie die Kundenzufriedenheit weiter zu erhöhen. Des Weiteren stellt die Umstellung der Busflotte auf alternative Antriebe ein zentrales Handlungsfeld dar. 1.3. Steuerung Mit der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007, die am 3. Dezember 2009 in Kraft gesetzt wurde, ist ein Rechtsrahmen für die Vergabe und Finanzierung öffentlicher Personenverkehrsleistungen geschaffen worden. Durch die Inkraftsetzung eines novellierten Personenbeförderungsgesetzes zum 1. Januar 2013 wurde zugleich das nationale Recht an die Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 angepasst. Seit dem 1. Januar 2021 bildet der öDA die wesentliche Basis für das unternehmerische Handeln der HAVAG. Er trägt den veränderten Vorgaben für die Direktvergabe von Verkehrsleistungen laut Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 Rechnung und untersetzt die Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs unter Beachtung der beihilferechtlichen Anforderungen. Im Zuge der Einführung und Anwendung des Deutschlandtickets wurde eine Ergänzung zum öffentlichen Dienstleistungsauftrag durch die Stadt Halle (Saale) auf den Weg gebracht, im Stadtrat beschlossen und Ende September 2023 unterzeichnet. Mit der Gesellschafterweisung vom 15. September 2023 wurden die SWH und die HAVAG zur Umsetzung des Ergänzungstextes angewiesen. Für den Saalekreis wurde rückwirkend zum 1. Mai 2023 die Allgemeine Vorschrift über die Gewährung von Mitteln für eigenwirtschaftlich ausgestaltete Personenverkehrsdienste im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) des Landkreises Saalekreis im Territorium des Linienbündels 1 "Saalekreis Nord" sowie über die Anwendung und Anerkennung des Deutschlandtickets in Kraft gesetzt. Für das Unternehmen ist die konsequente Steuerung auf der Grundlage der geplanten Aufwendungen und Erträge maßgeblich. Die Planung jeder Struktureinheit für sich und der Gesellschaft gesamt sind dabei für die Einhaltung der Vorgabe maßgeblich. Mit der detaillierten Planung der einzelnen Geschäftsprozesse ist die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit sowohl im Jahresvergleich als auch über seine standardisierten Tätigkeiten als Verkehrsdienstleister im Drittvergleich möglich. Für die Vorabfestlegung der jährlichen öDA-Ausgleichsleistungen sind Plan-Aufwendungen und Plan-Erträge in einer Plan-Trennungsrechnung anzusetzen. Die Plan-Trennungsrechnung bildet die konkretisierende Vorabfestlegung der Ausgleichsparameter für das Folgejahr. 1.4. Veränderungen in der Gesellschaft Die HAVAG arbeitet an der Implementierung eines strukturierten Geschäftsprozessmanagements (GPM). Das GPM umfasst die Analyse und Überwachung sowie die Konstruktion und Anwendung von konzeptionellen Modellen der Geschäftsabläufe des Unternehmens. Die Umsetzung ist mit der Einführung einer entsprechenden Software verbunden. Im Rahmen dieses Projekts wurde in 2021 damit begonnen, die Prozesse im Bereich Betriebswirtschaft, Abteilung Rechnungswesen & Finanzen, aufzunehmen. Die Aufnahme relevanter Prozesse wurde im Jahr 2022 im Bereich ausgeweitet, bereichsübergreifend die Schnittstellen betrachtet und eine Modellierung vorgenommen. Eine strukturierte Prozessaufnahme wurde in 2023 mit anderen Bereichen und Prozessen fortgesetzt (z.B. Stadtbahnprogramm), befindet sich aber noch im Anfangsstadium. Im Rahmen von Tarifverhandlungen zwischen dem KAV und der ver.di wurde zum 1. Oktober 2023 eine neue Entgeltordnung in Kraft gesetzt. Die neue Entgeltordnung kann frühestens zu dem Zeitpunkt gekündigt werden, zu dem der TV-N LSA in der ab 1. Januar 2024 gültigen Fassung frühestens kündbar ist. Ende 2023 wurden seitens der Gewerkschaft ver.di der Manteltarifvertrag zum TV-N LSA, der Entgelttarifvertrag sowie der Tarifvertrag für Auszubildende mit Wirkung zum 31. Dezember 2023 gekündigt. Die Tarifverhandlungen für das Jahr 2024 sind angelaufen. In den Monaten Januar bis April 2024 wurde die HAVAG bereits an 8 Tagen von der ver.di bestreikt. In der Nacht zum 6. April 2024 konnte eine Einigung herbeigeführt werden. Die für die Wirtschaftsplanung 2024 unterstellte Tarifsteigerung in Höhe von 5,0 % wird nach jetzigem Erkenntnisstand nicht ausreichen, um den Abschluss wirtschaftlich abzudecken. Die HAVAG befindet sich derzeit noch in der Ermittlung der genauen Auswirkung. Die Einspruchsfrist für die Tarifparteien endet am 31. Mai 2024. 2. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen 2.1. Wirtschaftliche Entwicklung Die trotz der jüngsten Rückgänge nach wie vor hohen Preise auf allen Wirtschaftsstufen dämpften die Konjunktur Deutschlands in 2023. Ebenso beeinflussten ungünstige Finanzierungsbedingungen durch steigende Zinsen und eine geringere Nachfrage aus dem In- und Ausland die konjunkturelle Entwicklung. Neben dem Ukraine-Krieg sind neue geopolitische Unsicherheiten durch den Krieg im Nahen Osten ab Oktober 2023 hinzugekommen. Insgesamt konnte sich dadurch die Erholung der deutschen Wirtschaft vom tiefen Einbruch im Corona-Jahr 2020 nicht weiter fortsetzen. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) Deutschlands sank nach aktuellen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes in 2023 um 0,3 % im Vergleich zum Vorjahr. In Sachsen-Anhalt betrug der Rückgang im ersten Halbjahr 2023 gegenüber dem Vorjahres-Halbjahr 3,2 % und fiel damit deutlich stärker der Durchschnitt aller Bundesländer aus (deutschlandweit -0,3 %). 2.2. Arbeitsmarkt Die schwache Konjunktur ist ebenfalls nicht spurlos am Arbeitsmarkt vorübergegangen. Dennoch behauptet sich der Arbeitsmarkt angesichts des Ausmaßes an Belastungen und Unsicherheiten nach wie vor gut. Nach Informationen der Bundesagentur für Arbeit sind Erwerbstätigkeit und Beschäftigung so hoch wie nie zuvor und auch 2023 zählt zu den Jahren mit der niedrigsten Arbeitslosigkeit seit der Wiedervereinigung. Die Arbeitslosenquote stieg in Deutschland gegenüber dem Vorjahr um +0,4 Prozentpunkte auf 5,7 %, in Sachsen-Anhalt auf 7,5 % (Vorjahr 7,1 %). 2.3. Bevölkerungsentwicklung Die Stadt Halle (Saale) wies zum 31. Dezember 2023 einen Einwohnerstand von 244.501 (Vorjahr 244.099) aus. Damit konnte die Stadt zum dritten Mal in Folge einen leichten Zuwachs gegenüber dem Vorjahr verzeichnen. 3. Geschäftsverlauf 3.1. Wesentliche Ereignisse des Geschäftsjahres Die Auswirkungen für die HAVAG im Rahmen der Corona-Pandemie haben sich im Jahr 2023 weiter abgeschwächt. Im Jahr 2023 waren im Fahrgastbetrieb, aber auch für die Mitarbeitenden keine Corona-Einschränkungen mehr zu verzeichnen. Am 1. Mai 2023 ist das Deutschlandticket an den Start gegangen - digital, bundesweit gültig und monatlich kündbar. Für 49 EUR im Monat können Bürgerinnen und Bürger den öffentlichen Nahverkehr in ganz Deutschland nutzen - unabhängig von Bundesland, Verkehrsverbund oder Tarifgebiet. Zuvor hatten Bundestag und Bundesrat am 31. März 2023 dem Entwurf zum Neunten Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes zugestimmt. Bund und Länder stellen für das Deutschlandticket ab 2023 jeweils 1,5 Mrd. EUR jährlich zur Verfügung. Sie haben sich weiterhin darauf verständigt, dass die notwendige Auskömmlichkeit des Tarifs für das Deutschlandticket für 2023 gewährleistet wird (Verlustausgleich). Etwaige Mehrkosten für die Kontrolle und Umstellung des Vertriebs, die den Unternehmen im Einführungsjahr entstehen, werden pauschal ausgeglichen. Die Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zum Ausgleich nicht gedeckter Ausgaben im öffentlichen Personennahverkehr im Zusammenhang mit dem Deutschlandticket im Jahr 2023 in Sachsen-Anhalt (Richtlinien Deutschlandticket-Billigkeitsleistungen ÖPNV LSA 2023) wurde am 25. Juli 2023 in Kraft gesetzt. Die HAVAG hat im Jahr 2023 den Antrag fristgerecht gestellt und die Billigkeitsleistungen vereinnahmt. Im September 2021 erhielt die HAVAG die Fördermittelzusage für die 1. Stufe des Modellprojektes "Stärkung des ÖPNV" (HAVAG-Antrag "STADTLand+") und wurde dabei als ein Modellpartner des Bundes aus ca. 160 Anträgen ausgewählt. Der entsprechende Zuwendungsbescheid in Folge des gestellten Fördermittelantrages erging am 29. Dezember 2021. Zur Attraktivierung des ÖPNV sieht das Modellprojekt "STADTLand+" die Schaffung neuer Schnellbuslinien (StarPark, X1 + X2), die modellhafte Einführung eines OnDemand-Verkehrs sowie die Taktverdichtung bestehender Linienverkehre vor. Des Weiteren werden multimodale Mobilitätsstationen errichtet, die unter anderem als Zugangspunkt zum ebenfalls geplanten E-BikesharingSystem (inkl. Lastenräder) dienen sollen. Im Hinblick auf Tarifpreismaßnahmen soll u.a. ein eTarif eingeführt werden. Die Schaffung und Integration eines multimodalen Tarifs ermöglicht darüber hinaus die kundenfreundliche Nutzung aller verfügbaren Mobilitätsformen. Mit dem Ziel, die ÖPNV-Nutzung im Pendlerverkehr zu steigern, sollte der bestehende Jobticket-Tarif weiterentwickelt und eine betriebliche Mobilitätsberatung für Arbeitgeber geschaffen werden. Aufgrund der Einführung des Deutschlandtickets wurde jedoch von der Umsetzung dieser Maßnahme abgesehen. Infrastrukturell ist außerdem die technische Aufrüstung von existenten Haltepunkten zu digitalen Haltestellen im Stadtgebiet geplant. Hinsichtlich der Stadt-Land-Verzahnung im ÖPNV sind umfangreiche Verknüpfungs- und Verbesserungsmaßnahmen vorgesehen. Takte werden enger aufeinander abgestimmt, neue Linienverkehre eingeführt, Verknüpfungspunkte geschaffen und ausgebaut sowie technische Komponenten zur Anschlusssicherung optimiert. Verbundweit wird die Konzeption und Einführung der multimodalen Mobilitätsplattform "Movemix" angestrebt. Im Jahr 2022 konnten insbesondere die Schnellbuslinien zum StarPark, die Verbesserung der Stadt-/Umlandverkehre durch eine Anpassung von Regional- und Stadtlinien sowie der e-Tarif (Luftlinientarif) im Stadtgebiet Halle (Saale) erfolgreich eingeführt werden. Für das Jahr 2023 kann die Einführung eines 10-Grundminuten-Taktes auf der Linie 7 (Montag bis Freitag) sowie die Inbetriebnahme des OnDemand-Verkehres mit der parallelen Inbetriebnahme der offiziellen Mobilitätsplattform der HAVAG (App) "movemix" sowie der verbundweite Start der Check-In-Check-out-App "Fairtiq" als wesentliche Meilensteine nachgewiesen werden. Darüber hinaus startete das öffentliche Fahrradverleihsystem movemix_bike unter der neuen Mobilitätsmarke der HAVAG "movemix". Mit dem neuen BikeSharing-System konnten auch die ersten beiden Mobilitätsstationen movemix_station an den Haltestellen Büschdorf und Trotha in Betrieb genommen werden. Die Projektlaufzeit ist aus Sicht des Fördermittelgebers bis zum 31. Dezember 2024 begrenzt. Ab 2025 wird die HAVAG die Maßnahmen fortführen. Die laufenden Betriebskosten werden von der Stadt Halle (Saale) im Rahmen des öDA übernommen Der Entfall von Corona-Reglungen, den ersten Nutzungseffekten aus dem Projekt "STADT Land+" sowie dem in 2023 eingeführten Deutschlandticket führten zu einem Anstieg der Fahrgastzahlen gegenüber 2022 und nahezu zum Erreichen der Fahrgastzahlen aus dem Jahr 2019, dem sogenannten Vor-Corona-Jahr. Die negative Auswirkung der Einführung des Deutschlandtickets auf die Fahrgeldeinnahmen und somit auf die originär durch die Stadt Halle (Saale) und SWH zu erbringende öDA-Ausgleichsleistung wurden durch die Hilfsgelder auf Bundes- und Landesebene (der sog. "Billigkeitsleistungen") kompensiert. Im Saalekreis wurden die Fahrgeldeinnahmeverluste ebenfalls durch die Billigkeitsleistungen ausgeglichen. Am 24. Dezember 2022 sind die gesetzlichen Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen in Kraft getreten. Durch den maßgeblichen Aufwand für Fahrstrom ist die Strompreisbremse für die HAVAG von großer Bedeutung. Insgesamt konnte die HAVAG durch die Strompreisbremse die Aufwendungen für Strom aus betriebswirtschaftlicher Sicht um TEUR 3.031 reduzieren. Im Rahmen der Straßenbahnersatzbeschaffung fand am 23. August 2022 die feierliche Vertragsunterzeichnung mit der Stadler Bussnang AG (Schweiz) und der Stadler Deutschland GmbH statt. Die erste Anzahlungsrechnung in Höhe von TEUR 50.400 wurde im September 2022 fällig. Im Jahr 2023 hat die HAVAG die zweite Anzahlungsrechnung ebenfalls in Höhe von TEUR 50.400 beglichen. Als wesentlicher Meilenstein in 2023 ist der Konstruktionsabschluss der neuen Straßenbahnfahrzeuge ,TINA` zu nennen. Die Produktionsphase der neuen Bahnen hat Anfang 2024 begonnen. Damit werden planmäßig zum Jahresende 2024 die ersten Fahrzeuge geliefert. Die bestellten 56 Straßenbahnfahrzeuge sollen alle in Sroda und Sedlice (Polen) gefertigt werden. Im Jahr 2023 hat die HAVAG zum siebten Mal in Folge an einer bundesweit einheitlichen Kundenzufriedenheitsbefragung im "ÖPNV Kundenbarometer" teilgenommen und den besten Wert seit Erhebungsbeginn im Jahr 2017 mit 2,54 erreicht. Die Zielgruppe waren ÖPNV-Nutzer, welche die öffentlichen Verkehrsmittel der HAVAG nutzen. Durch telefonische Einzelinterviews sowie über Onlinebefragungen wurde die Zufriedenheit der Kunden mit Hilfe einer 5er-Skala erfasst, um den Einfluss einzelner Leistungsmerkmale auf die Globalzufriedenheit zu messen. Im Ergebnis ist festzustellen, dass die HAVAG in den Merkmalen Informationen bei Störungen oder Verspätungen im Verkehrsmittel, Informationen bei Störungen oder Verspätungen an den Haltestellen oder Stationen, Zugang und Nutzung für mobilitätsbeeinträchtigte Personen an den Haltestellen oder Stationen, Fahrkarten-Verkaufsstellen des Verkehrsunternehmens, Handy-Ticket sich unter den besten drei Unternehmen der Branche platzieren konnte. Darüber hinaus ist allerdings festzustellen, dass die HAVAG insbesondere in den Bereichen Sauberkeit, Sicherheit, Tarifsystem und Preis-Leistungsverhältnis große Verbesserungspotentiale aufweist. Nachdem der Aufsichtsrat der HAVAG am 29. September 2023 zugestimmt hat, dass sich die HAVAG an der bevorstehenden Ausschreibung der Linienverkehrsleistungen im Saalekreis für den Betrieb der Straßenbahnlinie 5 im Saalekreis ab dem 1. Januar 2025 beteiligen kann, hat die HAVAG die Vergabeabsicht des Saalekreises nach der Ausschreibungsveröffentlichung (EU-weite Bekanntmachung) am 8. November 2023 zur Kenntnis genommen. Die HAVAG hat am 15. Februar 2024 ein Angebot abgegeben und befindet sich derzeit in Verhandlungsgesprächen mit dem Saalekreis. Auskunftsgemäß ist mit einer Zuschlagserteilung bis zum 15. Mai 2024 zu rechnen, nachdem der Kreistag einem Vergabevorschlag seine Zustimmung erteilt hat. Im Zuge des Stadtbahnprogramms wurden die Planungen für den grundhaften Ausbau der halleschen Straßenbahninfrastruktur fortgesetzt. Besonders hervorzuheben sind hierbei der Ausbau der Merseburger Straße Mitte, des Böllberger Weg Süd und der Mansfelder Straße. Darüber hinaus begannen im Herbst 2023 die Vorleistungen der HWS in der Dessauer Straße. Die HAVAG erhielt im Juni 2023 ein finales offizielles Schreiben vom Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt zur Förderung bei Baustellenallgemeinkosten im Rahmen des Stadtbahnprogramms. Durch dieses Schreiben musste die Abrechnungssystematik geändert werden, was zur Folge hat bzw. hatte, dass Fördermittel für vergangene und zukünftige Baumaßnahmen reduziert wurden. Die HAVAG hatte im Vorfeld mit Schriftverkehr und in diversen Abstimmungsgesprächen mit dem Landesverwaltungsamt vergeblich versucht, die von der HAVAG bislang praktizierte Verfahrensweise beizubehalten. Diese Änderung betrifft am Stadtbahnprogramm beteiligte Versorgungsunternehmen, deren zu leistende Eigenanteile aufgrund des geringeren Förderumfangs von Baustellenallgemeinkosten steigen werden. Bei der Errichtung der neuen Elisabethbrücke in der Mansfelder Straße konnten im Jahr 2023 wichtige Meilensteine für den Ersatzneubau erreicht werden. Die alte Brücke, die durch das Hochwasser 2013 stark beschädigt wurde, wird nach Fertigstellung des Brückenneubaus in 2024 abgerissen. Der Brückenneubau wird als Zusatzmaßnahme innerhalb der Stadtbahnbaumaßnahme Mansfelder Straße eingebettet und aus Flutmitteln durch den Baulastträger Stadt Halle (Saale) finanziert. 3.2. Marktbezogene Entwicklung Der ÖPNV bietet eine umweltschonende Alternative zum motorisierten Individualverkehr. Bei der Beurteilung der Wettbewerbsfähigkeit des Angebotes der HAVAG gegenüber dem Individualverkehr spielt die kundenfreundliche Leistung im öffentlichen Personennahverkehr für seine Nutzer eine entscheidende Rolle. Die HAVAG ist bestrebt, stets nach weiteren Effizienzmöglichkeiten zu suchen und neue Kunden für die Nutzung des ÖPNV zu gewinnen, um den steigenden Aufwendungen zu begegnen. Darüber hinaus werden die Themen Umsetzung von serviceverbessernden Kundenmaßnahmen sowie Digitalisierung den öffentlichen Personennahverkehr in der Zukunft noch stärker beeinflussen und eine zentrale Rolle in der Vernetzung von Fahrgast und Unternehmen einnehmen. Insbesondere die Einführung des Deutschlandtickets im Jahr 2023 wird den ÖPNV im Nutzungsverhalten der Kunden und beim Thema Tarifentwicklung nachhaltig beeinflussen. Die Tarifanzeige erfolgte zum 31. Dezember 2023 durch den Aufgabenträger bei der Genehmigungsbehörde. Am 30. November 2023 wurde der Beschluss in der Gesellschafterversammlung des MDV zur Fortführung der Anerkennung und Anwendung des D-Tickets auf Basis der Beschlussfassung der Ministerpräsidentenkonferenz vom 6. November 2023 gefasst. Dieser gilt unter der Maßgabe des vollständigen Ausgleichs nicht gedeckter Ausgaben im Zusammenhang mit dem Deutschlandticket durch Bund und Länder. Weiterhin zeitlich unklar ist die Etablierung eines Einnahmeaufteilungsverfahrens zum Deutschlandticket, insbesondere durch die deutschlandweite Nutzungsmöglichkeit im Nahverkehr. Im Jahr 2023 konnten die Verkehrsunternehmen die Einnahmen durch den Verkauf der Tickets zu 100 % einbehalten, wobei diese wiederum im Rahmen der Antragstellung der Billigkeitsleistungen gegen den originären Verlust anzurechnen waren. Derzeit wird davon ausgegangen, dass sich diese Methode auch in 2024 fortsetzen und die zweite Stufe eines Einnahmeaufteilungsverfahrens erst im Jahr 2025 zum Tragen kommen wird. Die Tarife außerhalb des Deutschlandtickets werden sich zum 1. August 2024 um 5 % bis 8 % erhöhen. 3.3. Politische und rechtliche Entwicklung Die Stadt Halle (Saale) hat mit Stadtratsbeschluss vom 21. November 2018 entschieden, die HAVAG ab dem 1. Januar 2021 im Wege der Direktvergabe mit dem Betrieb des Stadtverkehrs mit Straßenbahnen und Bussen in der Stadt Halle (Saale) unter Verzicht auf die Durchführung eines wettbewerblichen Verfahrens zu betrauen. Zur Durchführung des Stadtratsbeschlusses erfolgte eine Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags (öDA) seitens der Stadt Halle (Saale) unter Einbeziehung der SWH an die HAVAG. Der öDA trat zum 1. Januar 2021 in Kraft und gilt für 22,5 Jahre. Für die Ausführungen zum von der Bundesregierung beschlossenen Deutschlandticket verweisen wir auf die Abschnitte 1.3, 3.1 und 3.4. 3.4. Wesentliche Erfolgsfaktoren Das Verkehrsangebot des Jahres 2023 erstreckte sich auf 13 Straßenbahn- und 25 Omnibuslinien der HAVAG mit einer Linienlänge von 359,4 Kilometern. Die nachlaufenden Auswirkungen für die HAVAG im Rahmen der Corona-Pandemie haben sich im Jahr 2023 weiter abgeschwächt. Im Jahr 2023 waren keine Corona-Einschränkungen mehr vorhanden, sodass eine Fahrgastrückgewinnung die Folge war. Hinzu kam die Einführung des 10-Minuten-Taktes auf der Linie 7 aus dem Fördermittelprojekt STADTLand+ sowie die Einführung des Deutschlandtickets ab Mai 2023. Die zum 1. August 2019 eingeführte zeitlich eingeschränkte Erweiterung zur verbundweiten Nutzung der 'SchoolCard' führte bereits in den Jahren 2021 und 2022 zu weiteren Zuwächsen in der Stammkundschaft. Im Jahr 2023 konnte der Bestand im Bereich der Schülerkarten, trotz Einführung des Deutschlandtickets, gehalten werden. Der Bestand an Stammkunden (inkl. Jobticket, Schüler und Kunden des Deutschlandtickets) konnte um 47 % gesteigert werden. Das zum 1. Januar 2021 eingeführte AzubiTicket Sachsen-Anhalt wurde mit der Einführung des Deutschlandtickets abgeschafft. Insgesamt sind ca. 45 % der bisherigen Stammkunden in den etablierten MDV-Produkten geblieben (Stand Jahresende 2023). Das im November 2019 eingeführte Check-In/Check-Out-System ,FAIRTIQ' wurde als Handyticket mit Tagesbestpreisabrechnung auch im Jahr 2023 als kontaktlose Möglichkeit des Erwerbs von Fahrkarten beworben und genutzt. Auch die im Juli 2020 eingeführte MDV-Fahrplanauskunfts- und Ticket-App ,moovme ́ als Nachfolge-App für ,Easy Go ́ wurde aufgrund der neuen Bezahlmöglichkeiten gut angenommen. Im Rahmen des Fördermittelprojektes STADTLand+ konnte im 4. Quartal 2023 die multimodale HAVAG-App ,movemix' eingeführt werden. Gegenüber 2022 wurde im Jahr 2023, trotz und auch wegen der Einführung des Deutschlandtickets, eine Einnahmesteigerung in den beiden Apps von über 20 % erreicht. Die MDV-Tariferhöhung erfolgte mit durchschnittlich 6,2 % zum 1. August 2023 über alle Fahrkartenarten. Das gesamte Verkehrsangebot der HAVAG nutzten im Jahr 2023 insgesamt 54,0 Mio. Fahrgäste. Im Vergleich zum Vorjahr stellt dies eine Steigerung um 2,0 Mio. Beförderungsfälle dar. Dies entspricht einer prozentualen Steigerung gegenüber 2022 von 3,9 %. Das gestellte Planziel von 55,8 Mio. Fahrgästen konnte nicht erreicht werden. Ein Großteil der Verluste gegenüber 2019, die durch die Corona-Pandemie eingetreten sind, konnten aufgeholt werden. Die Differenz zu 2019 beträgt nur noch 4,6 % der Fahrgäste. Als Basis der Berechnung der Beförderungsfälle für 2023 wurde die Erhebung der Nutzungshäufigkeiten aus dem Jahr 2019 angesetzt. Die HAVAG führte im Jahr 2022 eine Erhebung durch. Allerdings sind diese Ergebnisse durch die Nachwirkungen der Corona-Pandemie sowie der kurzzeitigen Einführung des 9-Euro-Tickets aus Sicht der HAVAG für das Jahr 2023 nicht mehr ansetzbar. Durch eine Analyse der Linienbeförderungsfälle und deren Tendenz gegenüber 2019 hat sich die HAVAG entschieden, die Ergebnisse aus der Marktforschung aus dem Jahr 2019 (vor Corona) anzusetzen. Somit ist sichergestellt, dass eine gleiche Tendenz zwischen den Jahren 2019 und 2023 bei den Unternehmensbeförderungsfällen und den Linienbeförderungsfällen ausgewiesen wird. Bei den zahlenden Personen im Linienverkehr erreichte die HAVAG im Jahr 2023 einen Wert von 0,93 EUR je Fahrgast und weist somit, im Wesentlichen bedingt durch das 9-Euro-Ticket im Jahr 2022, eine Steigerung gegenüber dem Vorjahreswert um 0,18 EUR je Fahrgast aus. Die HAVAG wird als Berater und Gestalter der Mobilitätswende in Halle (Saale) angefragt und arbeitet gemeinsam mit dem Aufgabenträger, der Kommunalpolitik, dem Gesellschafter, dem Verkehrsverbund und den Anspruchsgruppen an der Steigerung der Attraktivität des ÖPNV in der Stadt Halle (Saale). Im Besonderen unterstützt die HAVAG die Stadt Halle (Saale) bei dem im Herbst 2020 begonnenen Entwicklungsprozess für ein "Ganzheitliches städtisches Mobilitätskonzept", welches die Mobilitätsentwicklungsziele der Saalestadt bis in das Jahr 2040 hinein beschreiben soll. Dies auch mit der Motivation, die Rolle des ÖPNV in Halle (Saale) als zentraler Mobilitätsdienstleister auszubauen und zu stärken, um somit als Unterstützer zur Erreichung der Klimaneutralitätsziele der Stadt mitzuwirken. 3.5. Forschung und Entwicklung Im Jahr 2022 startete der Einsatz der ersten drei Elektrobusse im Linienbetrieb der HAVAG, die durch kommunale Förderung auf Grundlage der Richtlinie "Förderung von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)" den Fuhrpark erweiterten. Im gleichen Jahr erhielt die HAVAG die Förderzusage des Bundes für die Durchführung einer Machbarkeitsstudie; Grundlage dafür bildete die BMVI-Richtlinie "... zur Förderung alternativer Antriebe von Bussen im Personenverkehr" aus dem Jahr 2021. Mit zusätzlicher Unterstützung durch das Land Sachsen-Anhalt konnte die Studie zur Entwicklung eines nachhaltigen Konzeptes für Beschaffung, technische Einsatzbelange, infrastruktureller Erfordernisse und zur Anpassung von Betriebsabläufen durch den Einsatz von Bussen mit elektrischen Antrieben auf Basis der Batterie- und/oder Brennstoffzellentechnologie sowie zu Finanzierungsmöglichkeiten ausgeschrieben und zu Beginn des Jahres 2023 vergeben werden. Erste Ergebnisse bildeten ab Mitte 2023 die Grundlage für die Erarbeitung von Umsetzungsszenarien zur Umstellung der Busflotte und des internen Fuhrparks auf alternative Antriebe. Zum Ende des Jahres 2023 wurde nach Auswertung der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie die Technologie-Entscheidung für batteriebetriebene Elektrobusse und der diesbezüglichen Infrastruktur getroffen. Auf dieser Grundlage erfolgte im ersten Quartal 2024 die konkretisierende Projektplanung. Parallel dazu sollen Varianten der Förderung und Finanzierung auf kommunaler Ebene und Landesebene geprüft werden, da eine Bundesförderung zur Elektromobilität gemäß BMDV aktuell nicht mehr vorgesehen ist. Im Jahr 2023 konnte die Umrüstung von mehr als 60 Fahrzeugen mit dem "Barrierefreien Informations- und Orientierungssystem" (BIOS) abgeschlossen werden. Das System wird künftiger Standard in den Fahrzeugen der HAVAG und leistet einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Nutzbarkeit des HAVAG-Angebots für Blinde und sehbehinderte Fahrgäste. Die kontinuierliche Verbesserung der Fahrgastinformation ist eines der Fokusthemen der HAVAG. Nachdem bereits in den Vorjahren im Rahmen eines geförderten Projekts 24 Haltestellen mit modernen Informationsanlagen ausgestattet wurden, konnten im Verlauf des Jahres 2023 im Rahmen des Modellprojektes STADTLand+ neun zusätzliche digitale Haltestellen eingerichtet werden. An zwei ausgewählten Standorten wurden im ersten Quartal 2023 im Rahmen eines Pilotprojektes Displays installiert, die Fahrplaninformationen als E-Paper präsentieren. Die Geräte benötigen keine Netzanbindung (Strom, Daten), liefern Informationen zu den nächsten Abfahrten, Fahrplänen sowie Preisen und verfügen zusätzlich über eine Vorlesefunktion als zusätzlichen Service. Nach Ende der Pilotphase werden Nutzerbewertungen (Fahrgastumfrage) und Erfahrungen seitens der HAVAG analysiert und die Möglichkeiten einer Ausweitung des E-Paper-Einsatzes für weitere Standorte geprüft. Über das Bundesförderprogramm 'Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme' des BDMV hat die HAVAG die Bewilligung von Fördermitteln zur Umsetzung von Maßnahmen erhalten, die im Rahmen des Masterplanes "Luftreinhaltung Green-City-Plan der Stadt Halle (Saale) gemeinsam definiert worden waren. Zu den ausgewählten Maßnahmen gehört die Einführung eines "Elektronischen Ticketings". Ziel sind die Ablösung des klassischen Papierfahrscheins und die Einführung des bargeldlosen Zahlens. Aus der Einführung des 9-Euro-Tickets im Jahr 2022 und des Nachfolgers Deutschlandticket ergaben sich veränderte vertriebliche Bedingungen, so dass 2023 die konzeptionelle Anpassung sowie die daraus resultierenden IT-Arbeiten im Fokus standen. Der Abschluss des Projekts ist für die zweite Jahreshälfte 2024 geplant. Mit der Weiterentwicklung des Handytickets und der Fortführung der Pilotphase für den Luftlinientarif FAIRTIQ auf Basis des digitales Ticketing-Systems per Check-In-/Check-Out-Verfahren konnte der digitale Vertrieb der HAVAG signifikant gestärkt werden. Nach Abschluss der Pilotphase Ende 2024 wird es auf Basis der ausgewerteten Daten zu Akzeptanz, zum vertrieblichen Erfolg und zur Umweltwirkung eine Entscheidung zum weiteren Ausbau des digitalen Vertriebs geben. Mit der Inbetriebnahme der modernisierten Leitstelle zu Beginn des Jahres 2023 startete der Einsatz eines weiterentwickelten Systems für die Fahrgastinformation für die akustische Übertragung von Verkehrsmeldungen. Weitere Maßnahmen zur Ausstattung des Fuhrparks mit Technik zur Fahrgastinformation sowie ein Ereignismanagementtool werden im nächsten Schritt folgen. Seit Mitte des Jahres 2023 erfolgte die Bestandsaufnahme und Bedarfsermittlung für ein umfassendes Digitalisierungsprojekt: die Einführung von mobilen Endgeräten für alle HAVAG-Beschäftigten im Fahrdienst. Auf der Grundlage der Erhebungen (z.B. Mitarbeiterbefragung) und der definierten technischen Anforderungen entstand das Konzept für CLARA "CLevererARbeitsplatzAssistent", das künftige Fahrertablet. Für das Jahr 2024 stehen in den nächsten Schritten Entscheidungen zu Soft- und Hardware, Ausschreibung und interne Kommunikation sowie die Vorbereitung der Einführung nach einem Testbetrieb an. Um den Umweltverbund in der Stadt Halle (Saale) sowie im Saalekreis zu stärken und um die Attraktivität und Leistungsfähigkeit des ÖPNV zu steigern, werden im Rahmen der laufenden Strategieentwicklung zusätzliche Maßnahmen entwickelt. Als Verkehrsunternehmen kann die HAVAG einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele leisten, zu denen sich die SWH-Gruppe mit der "Roadmap Klimaneutralität" (Erreichung der Klimaneutralität bis 2045) verpflichtet hat. Auch dafür werden Maßnahmen und Projekte erarbeitet sowie technische Lösungen getestet und evaluiert. Beispielhaft sei hier der Testbetrieb von Kleinst-PV-Anlagen auf den Dächern von Haltestellen genannt. Die Auswertung der Pilotphase führte zur Entscheidung, dass eine Ausweitung nicht erfolgen wird. 3.6. Personal und Personalentwicklung Zum Stichtag 31. Dezember 2023 sind in der HAVAG 793 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Personalstand) und 55 Auszubildende beschäftigt. Die Steigerung gegenüber dem Vorjahr resultiert aus zusätzlichen Personalbedarf im Fahrdienst aufgrund der Aufnahme der Leistungen im on-Demand-Verkehr und der Taktverdichtung auf der Linie 7 im Zuge des Projektes STADTLand+. Des Weiteren wurden insbesondere in den Verwaltungsbereichen zum 31. Dezember 2022 offene Stellen im Jahr 2023 wiederbesetzt sowie zusätzliche Stellen im Rahmen der Einführung des Deutschlandticktes geschaffen. Auch bei der Analyse der Vollzeitbeschäftigteneinheiten ergibt sich eine Steigerung um 18,0 von 744,0 im Vorjahr auf 762,0 zum Stichtag. Damit wurde der angestrebte Planwert von 763,5 Vollzeitbeschäftigten nur knapp unterschritten. Das Durchschnittsalter zum Stichtag verringerte sich von 46,7 Jahren auf 46,4 Jahre. Auch die durchschnittliche Betriebszugehörigkeit sank um 1,0 Jahre auf nun 18,3 Jahre. Das Niveau der durchschnittlichen Fehlzeiten in Folge von Krankheit ist mit 10,3 %, im Vergleich zu 11,1 % im Vorjahr, gesunken. Die HAVAG wird weiterhin durch unterstützende Maßnahmen im betrieblichen Gesundheitsmanagement an der Verringerung der krankheitsbedingten Fehlzeiten arbeiten. Die HAVAG stellt sich den Herausforderungen des demographischen Wandels. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Rekrutierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus den eigenen Reihen durch Berufsausbildung. Eine detaillierte Nachfolgeplanung ist weiterhin die zentrale Maßnahme, um den Folgen der demographischen Entwicklung rechtzeitig entgegenzuwirken. In sämtlichen Unternehmensbereichen ist das Finden und Binden von geeignetem Personal für das Unternehmen schwieriger geworden. Die Anspannung am Arbeitsmarkt fällt am ehesten im Bereich des Fahrdienstes auf, da hier eine große Anzahl an Mitarbeitenden benötigt wird, aber auch da aufgrund des direkten Bezugs zur Leistungserstellung die Situation für unseren Kunden direkt greifbar ist. 16 Auszubildende beendeten im Jahr 2023 ihre Ausbildung bei der HAVAG. Aufgrund ihrer positiven Prüfungsergebnisse und gemäß Betriebsvereinbarung konnten drei Auszubildende in ein befristetes und 12 Auszubildende in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen werden. Des Weiteren unterstützt die HAVAG Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, welche sich berufsbegleitend qualifizieren wollen, sowohl organisatorisch als auch finanziell. Darüber hinaus haben diese die Möglichkeit, die Angebote der SWH-Mitarbeiterentwicklung zu nutzen. Im Rahmen der zentralen Mitarbeitendenentwicklung wurden Workshops und Trainings in den Bereichen Resilienz, Projektmanagement, MS-Office sowie ein Visualisierungstraining angeboten. Des Weiteren wurde das Austausch- und Beteiligungsformat "Zukunftswerkstatt" eingeführt und sowie ein Sekretariats- und Assistenztag durchgeführt. Im Rahmen der zentralen Führungskräfteentwicklung wurden in 2023 die Themen "Mitarbeitergespräche führen", "Konflikttraining", "Gesundheitsstärkend Führen" sowie "Führen im Generationenmix" in ein- bis zweitägigen Seminaren angeboten. Zudem wurde mit den "Führungs-Impulsen" ein neues Format etabliert. Hier setzen sich die Führungskräfte in drei- bis vierstündigen Terminen mit einer aktuellen Fragestellung austauschorientiert auseinander. Durchgeführt wurden Führungs-Impulse zum Thema "Wie schaffe ich das noch 20 Jahre", "Führung in der Krise" sowie "Führung in Sandwichpositionen". Erklärung zur Unternehmensführung Am 1. Mai 2015 ist das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst durch den Bundestag in Kraft getreten. Änderungen und Ergänzungen brachte das am 12. August 2021 in Kraft getretene Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft. Mit den gesetzlichen Regelungen zur Geschlechterquote und der Festlegung verbindlicher Zielgrößen soll der Anteil von Frauen in Führungspositionen mittelfristig gesteigert werden. Mit Einführung des Gesetzes wurden alle Unternehmen der Stadtwerke Halle-Gruppe auf den Ebenen Geschäftsführung/Vorstand und den beiden oberen Führungsebenen analysiert. Daraufhin wurde eine Zielgröße mit einer Umsetzungsfrist jeweils bis zum 30. Juni 2017 und bis zum 30. Juni 2022 entwickelt. Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Halle GmbH hat der Zielvereinbarung mit Beschluss vom 18. Dezember 2015 zugestimmt. Auf der Ebene Geschäftsführung/Vorstand sollte ein Frauenanteil von ca. 25 % bis Mitte 2022 erreicht werden. Auf den beiden Führungsebenen darunter sollte der Frauenanteil bei ca. 31 % gehalten werden. Die Zielquotenfestlegung/-umsetzung soll nun auch weiter erfolgen. Daher wurde für die Stichtage 30. Juni 2027 und 30. Juni 2032 auf allen Ebenen ein Frauenanteil von 40 % zum Ziel gesetzt. Zusätzlich zu der reinen prozentualen Betrachtung müssen Maßnahmen und Instrumente zur Motivation und Qualifizierung von Frauen in Führungspositionen weiter eine Rolle spielen. Auf Vorstandsebene der HAVAG beträgt die Quote 0 %, was insbesondere auf die Bestellung nur eines Vorstands für die Gesellschaft zurückzuführen ist. Der Frauenanteil zum Bilanzstichtag für die 1. Führungsebene konnte im Vergleich zum Vorjahr konstant bei 40 % gehalten werden. Für die 2. Führungsebene ergab sich eine geringfügige Veränderung von 25 % im Vorjahr auf 24 % im Betrachtungsjahr. Der Aufsichtsrat der HAVAG setzt sich zusammen aus Gesellschaftervertretern sowie Arbeitnehmervertretern. Gesellschaftervertreter werden - bedingt durch die Stellung der Gesellschaft als öffentliches Unternehmen der Stadt Halle (Saale) - von den Fraktionen des Stadtrates vorgeschlagen. Die Arbeitnehmervertreter werden von den Beschäftigten des Unternehmens gewählt. Diesem Prozedere immanent ist, dass eine zentrale Steuerung der Geschlechterverteilung durch die Hauptversammlung nicht möglich ist. Dennoch wird eine ausgewogene Besetzung des Aufsichtsrates mit Frauen und Männern angestrebt. Der Aufsichtsrat der HAVAG hat am 2. Dezember 2022 beschlossen, bis zum 31. Dezember 2026 einen Anteil an Frauen im Aufsichtsrat von vier (44 %) zu erreichen. Der Anteil von Frauen im Aufsichtsrat der HAVAG liegt per 31. Dezember 2023 bei 44 %. 4. Lage der Gesellschaft 4.1. Ertragslage Die HAVAG konnte ein ereignisreiches Jahr 2023 mit einer Gewinnabführung in Höhe von TEUR 563 abschließen.
Insgesamt wurden im Jahr 2023 Umsatzerlöse von TEUR 74.288 erwirtschaftet, dies entspricht einem Zuwachs von TEUR 24.171 gegenüber dem Vorjahr. Im Wesentlichen resultiert dieser Zuwachs aus der Erhöhung der Fahrgeldeinnahmen um TEUR 10.082 sowie verbesserte Erträge aus Weiterberechnung von Investitionen um TEUR 14.328. Die sonstigen betrieblichen Erträge erhöhen sich um TEUR 9.829 gegenüber dem Jahr 2022. Hauptursache für die Steigerung gegenüber dem Vorjahr sind die Erträge aus nichtaktivierungsfähigen Folgekosten in Höhe von TEUR 4.848. Eine weitere ertragssteigernde Position, im Vergleich zum Vorjahr, sind die sonstigen Erträge in Höhe von TEUR 4.495. Positiv wirken in dieser Position maßgeblich die Entlastungsbeträge nach Strompreisbremsegesetz sowie die Erträge im Zusammenhang mit dem Modellprojekt STADTLand+. Für den Materialaufwand von TEUR 44.707 ist ein Aufwuchs von TEUR 18.232 gegenüber dem Jahr 2022 ausgewiesen. Die wesentlichste Abweichung in dieser Position stellen die Aufwendungen aus der Weiterberechnung von Investitionen für Verkehrsbaumaßnahmen mit TEUR 14.328 sowie die Antriebsenergie mit TEUR 3.453 dar. Bei den Weiterberechnungen von Investitionen ist der Bau der Elisabethbrücke maßgeblich. Bei der Antriebsenergie sind die gestiegenen Bezugspreise für den Fahrstrom als wesentliche Begründung zu nennen. Auf Grundlage des geltenden Tarifvertrages ergibt sich für das abgeschlossene Jahr 2023 ein Personalaufwand von TEUR 43.606. Gegenüber dem Jahr 2022 wird somit ein Anstieg von TEUR 2.893 ausgewiesen. Ursächlich dafür ist im Wesentlichen der gem. Entgelttarifvertrag zum 1. April 2023 vereinbarte Anstieg in der Entgelttabelle, die neue Entgeltordnung sowie ein Aufwuchs an Mitarbeitern insbesondere beim Fahrpersonal und im Bereich Marketing/Vertrieb/Kundenservice. Der wesentliche Anstieg der übrigen betrieblichen Aufwendungen um TEUR 5.536 ist maßgeblich durch den Aufwuchs der Aufwendungen für Folgekosten für Verkehrsbaumaßnahmen von TEUR 3.688 zu erklären. Des Weiteren sind gestiegene Kosten der Verwaltung zu verzeichnen. Die Abschreibungen von TEUR 23.763 im Jahr 2023 weisen gegenüber dem Vorjahr einen Anstieg um TEUR 1.355 aus. Das Zinsergebnis stellt sich gegenüber dem Jahr 2022 um TEUR 1.194 verschlechtert dar. Wesentlich hierfür sind die allgemeinen Zinssteigerungen und die hohe Cash Pool-Inanspruchnahme. Die sonstigen Steuern liegen auf dem Niveau von 2022. Die Ausgleichsleistung des abgelaufenen Geschäftsjahres beträgt TEUR 32.092 und ist im Vorjahresvergleich um TEUR 4.515 gesunken. Der Rückgang der benötigten öDA-Ausgleichsleistungen ist im Wesentlichen auf die gestiegenen Fahrgeldeinnahmen zurückzuführen, wobei die temporäre Einführung des 9-Euro-Tickets mindernd auf die Fahrgeldeinnahmen im Jahr 2022 wirkte und somit im Vorjahr den Umfang der benötigten öDA-Ausgleichsleistungen erhöhte. Trotz der Einführung des preisverminderten Deutschlandtickets konnten die Fahrgeldeinnahmen gegenüber 2022 vor allem deshalb deutlich erhöht werden. Gegenläufig wirken Aufwandssteigerungen in den Bereichen Personalaufwand und Antriebsenergie, wobei die vereinnahmten Entlastungsbeträge gemäß Strompreisbremsegesetz die Aufwandssteigerungen um TEUR 3.031 dämpften. In den Ausgleichsleistungen sind für das Jahr 2023 TEUR 2.953 Billigkeitsleistungen für das Deutschlandticket enthalten (im Vorjahr Billigkeitsleistungen ÖPNV-Rettungsschirm 2022: TEUR 10.543). Der Ausgleichsbedarf des Stadtbahnprogramms betrug 2023 TEUR 2.563 und lag damit um TEUR 1.159 unter dem des Vorjahres. Insgesamt kann die HAVAG ein ereignisreiches Jahr 2023 mit einem positiven Ergebnis vor Ergebnisabführungsvertrag abschließen. 4.2. Finanzlage Ohne Berücksichtigung der Ausgleichsleistungen, der Ergebnisabführung sowie wesentlicher periodenfremder oder einmaliger Sondereffekte erreichte die Gesellschaft einen Kostendeckungsgrad von 74,1 % (Vorjahr: 74,9 %). Im Geschäftsjahr 2023 hat die HAVAG Zugänge zum Anlagevermögen (investive Leistungen) in Höhe von TEUR 95.147 abgerechnet. Die Finanzierung erfolgte über Zuschüsse des Bundes und des Landes in Höhe von TEUR 62.434 zuzüglich neu aufgenommener Kredite von TEUR 23.623 sowie über Eigenmittel. Zur unterjährigen Finanzierung des operativen Geschäftsverlaufes nutzt die HAVAG ihren Cash Pool-Rahmen. 4.2.1. Kapitalstruktur Nach Abrechnung aller tatsächlich realisierten Investitionen erfolgt die endgültige Entscheidung ihrer Finanzierung über Eigen- beziehungsweise Fremdmittel. Für das Geschäftsjahr 2022 ergab die endgültige Abrechnung einen Finanzierungsbedarf im Folgejahr 2023 in Höhe von TEUR 1.350. Im Geschäftsjahr 2023 wurde darüber hinaus ein Gesellschafterdarlehen für die Straßenbahnbeschaffung in Höhe von TEUR 22.273 aufgenommen. Die Finanzverbindlichkeiten lagen nach der Neuaufnahme in 2023 für den Finanzierungsbedarf aus 2022 und der Tilgung bestehender Verbindlichkeiten aus Vorjahren zum Bilanzstichtag bei TEUR 61.477 und erhöhten sich damit zum vorjährigen Bestand um TEUR 21.503.
Das Eigenkapital der HAVAG von TEUR 83.583 bleibt konstant und bildet somit eine Eigenkapitalquote von 19,8 %. Unter Einbeziehung des Sonderpostens für Investitionszuschüsse ergibt sich ein wirtschaftliches Eigenkapital mit einer Quote von 72,6 %. Aus der Entwicklung der Finanzierungsverbindlichkeiten von TEUR 39.974 auf TEUR 61.477 bei gleichzeitiger Verringerung der liquiden Mittel um TEUR 9.675 berechnet sich eine Nettoverschuldung von TEUR 88.456. Im Jahresverlauf stellt dies eine Erhöhung um TEUR 31.178 dar. Aufgrund des negativen EBITDA ergibt sich ein negativer dynamischer Verschuldungsgrad von 16,8 Jahren für das Jahr 2023. 4.2.2. Investitionen Die HAVAG hatte für das Jahr 2023 Investitionen von TEUR 101.011 gemäß bestätigtem Wirtschaftsplan vorgesehen. Es wurden Investitionen in einem Gesamtumfang von TEUR 95.213 realisiert. Einen maßgeblichen Anteil am Investitionsvolumen des Jahres 2023 hat die 2. Anzahlungsrechnung für die Ersatzbeschaffung von 56 Niederflurgelenktriebwagen in Höhe von TEUR 50.400. Auch im Jahr 2023 wurden die Bauaktivitäten im Rahmen des Stadtbahnprogramms fortgeführt. Die Baumaßnahmen Böllberger Weg Süd und Südstadtring sowie Merseburger Straße (Mitte) wurden in 2023 weitergeführt und werden voraussichtlich im Jahr 2024 abgeschlossen. Des Weiteren wurde die Baumaßnahme Mansfelder Straße sowie die Dessauer Straße in 2023 begonnen. Insgesamt belief sich das Investitionsvolumen für die Maßnahmen im Stadtbahnprogramm auf TEUR 37.558. Im Rahmen der Realisierung des BMDV-Förderprogramms "Modellprojekte zur Stärkung des ÖPNV" (STADTLand+) wurden Investitionen im Umfang von TEUR 2.543 getätigt. Darüber hinaus wurde unter anderem in die Erneuerung/Nachrüstung von Bahnstromunterwerken, in Anlagen zur Weichensteuerung sowie in Router für Busse und Bahnen im Rahmen des Projekte Green City Plan investiert. 4.2.3. Liquidität Die Liquidität der Gesellschaft wurde durch die stetige Bereitstellung der Ausgleichsleistungen öDA, die Ausgleichszahlungen für den Ausbildungsverkehr, die Erstattungsleistungen nach § 231 Sozialgesetzbuch IX, die Investitionszuschüsse, die Zahlungen im Rahmen der Billigkeitsleistungen im Zusammenhang mit dem Deutschlandticket sowie die Einbindung der HAVAG in den Cash Pool der SWH-Gruppe jederzeit gesichert. Der zusätzliche Finanzierungsbedarf des Geschäftsjahres ist über die zuvor beschriebenen Kredite abgebildet.
Die Finanzierung der SWH-Gruppe erfolgt seit November 2017 grundsätzlich zentral über die SWH durch Ausreichung von Gesellschafterdarlehen an die Tochterunternehmen entsprechend der abgestimmten Finanzbedarfsplanung. 4.3. Vermögenslage Zum 31. Dezember 2023 weist die HAVAG eine Bilanzsumme von TEUR 423.112 aus. Dieser Wert steigt gegenüber dem Vorjahr um TEUR 59.071 und wird wesentlich durch eine Erhöhung des Anlagevermögens und der Forderungen beeinflusst.
Auf der Passivseite wird ein unverändertes Eigenkapital ausgewiesen. In dem Sonderposten für Investitionszuschüsse ist eine erhöhte Zuführung im Vergleich zum Verbrauch aufgezeigt, daraus resultiert die nachfolgend dargestellte Entwicklung des wirtschaftlichen Eigenkapitals.
Eine Reduzierung der Rückstellungen auf TEUR 5.892 ist zum Bilanzstichtag zu verzeichnen. Für den Anstieg der Verbindlichkeiten sind insbesondere die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen ausschlaggebend. 4.4. Gesamtaussage Mit einer Gewinnabführung in Höhe von TEUR 564 und damit TEUR 277 über Plan schließt die HAVAG ein erfolgreiches Jahr 2023 ab. Insbesondere die Einführung des Deutschlandtickets gab dem ÖPNV einen Aufschwung. Aufgrund der Zahlungen der Billigkeitsleistungen vom Land konnten die negativen finanziellen Auswirkungen kompensiert werden. Die Kostensteigerungen in der Antriebsenergie konnten im Wesentlichen durch die Strompreisbremse aufgefangen werden. Des Weiteren wurden erhöhte Schadensersatzleistungen im Jahr 2023 verbucht. Diese Einmaleffekte wirkten sich positiv auf den geplanten Ausgleichsbedarf aus. Diese zuletzt genannten Einmaleffekte wirkten sich positiv auf den geplanten Ausgleichsbedarf aus. Neben der wirtschaftlichen Beurteilung ist für die HAVAG die Entwicklung der Zahl der Fahrgäste von Bedeutung. Die im Jahr 2014 zu konstatierende positive Wende der zuvor stets rückläufigen Entwicklung der Beförderungsfälle konnte in den Jahren 2020 und 2021 pandemiebedingt nicht fortgesetzt werden. Im Jahr 2022 konnte allerdings ein positiver Trend mit einem deutlichen Fahrgastwachstum gegenüber dem Vorjahr verzeichnet werden, welcher sich im Jahr 2023 erfolgreich fortsetzte. Die HAVAG ist bestrebt, an das Fahrgastaufkommen des Jahres 2019 sukzessive wieder anzuknüpfen. Im Rahmen der im öDA geforderten Trennungsrechnung auf Basis der tatsächlichen Aufwendungen und Erträge wird die Beurteilung der Erfüllung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung des Geschäftsjahres bestätigt. 5. Chancen- und Risikobericht 5.1. Risikomanagementsystem In der Stadtwerke Halle - Gruppe findet ein konzerneinheitliches Risikofrüherkennungssystem Anwendung. Dieses gruppenweite, bereichsübergreifende System vereint die Aktivitäten im Umgang mit Risiken. Das Risikomanagement zielt darauf ab, bestehende und potentielle Risiken und Chancen frühzeitig zu identifizieren, zu kontrollieren und zu steuern. Das Risikomanagement stellt damit und ebenso durch seine Verzahnung mit der Wirtschaftsplanung eine wichtige Unterstützung der Steuerungs- und Führungsprozesse im Konzern dar. Das Risikomanagement ist ein ineinandergreifender Kreislauf aus den Prozessen der Beteiligungsunternehmen und der Holding. Aufbauend auf einer Risikoinventur im Zuge der jährlichen Planung werden alle relevanten Risikopotenziale des Wirtschaftsplanjahres und der dazugehörigen vier Vorschaujahre strukturiert nach Risikokategorien bei den Beteiligungsgesellschaften erfasst und nach prozentualer Eintrittswahrscheinlichkeit und finanzieller Schadenshöhe als voraussichtliche Abweichung vom geplanten Ergebnis vor Steuern/vor Ergebnisabführung bewertet. Gruppe-1-Risiken weisen dabei die höchsten Eintrittswahrscheinlichkeiten-Schadenshöhen-Kombinationen auf, Gruppe-2-Risiken geringere Kombinationen. Mit der quartalsweisen Risikoaktualisierung, der Akutberichterstattung und den Monatsberichten werden unterjährige signifikante Veränderungen der Risiken erfasst und gesteuert. Um den Ordnungsrahmen für das Risikomanagementsystem sicherzustellen, sind Verfahrensweisen und Verantwortlichkeiten in einer Konzernrichtlinie zum Risikomanagement- und Frühwarnsystem eindeutig geregelt. Der Risikomanagementprozess wird durch eine Risikomanagementsoftware unterstützt. Die Verantwortung für ein angemessenes Risikomanagement tragen die Geschäftsleitungen der Gesellschaften im Konzernverbund. 5.2. Chancen und Risiken Zum Stand 31. Dezember 2023 wurden für das Jahr 2024 bei der HAVAG insgesamt 12 Risiken ermittelt (Vorjahr 16). Unter diesen Risiken lässt sich kein Einzelrisiko der Gruppen 1 und 2 zuordnen, welche sich wie folgt auf die nachfolgend dargestellten Risikokategorien und Risikogruppen unterteilen:
Insbesondere die Entwicklung der Investitionskosten des Stadtbahnprogramms und der damit einhergehenden teilweisen Finanzierung über die öDA-Ausgleichsleistung der Stadt stellt ein Risiko dar. Darüber hinaus erfordert auch die Abkündigung von einzelnen Bauteilen im Straßenbahn- und Busbereich ein ständiges Monitoring und wird im Risikomanagementsystem der HAVAG gepflegt. Des Weiteren werden Compliance- sowie Datenschutzthemen als Risiken geführt. Ein weiteres Risiko liegt in der abgeschlossenen Tarifverhandlung des Kommunalen Arbeitgeberverband Sachsen-Anhalt (KAV) mit der Gewerkschaft ver.di. Im Wirtschaftsplan unserer Gesellschaft für das Jahr 2024 wurde eine gegenüber den Steigerungsraten der Vorjahre überdurchschnittliche Tariferhöhung berücksichtigt. Jedoch ist mit Abschluss der Tarifverhandlung ersichtlich, dass die vorsorglich berücksichtigte Steigerung den Tarifabschluss nicht vollumfänglich abfangen kann. Dies führt zu einer zusätzlichen Belastung und zu einer Erhöhung des Ausgleichsbedarfs. Dementgegen stehen die positiven Entwicklungen der Fahrgeldeinnahmen gegenüber der Planung, welche zu einer Reduzierung des Ausgleichsbedarfs führen. Zusammenfassend schätzt die Gesellschaft gemäß aktuellen Erkenntnissen ein, dass die geplante öDA-Ausgleichsleistung für das Jahr 2024 ausreichend ist. Das Investitionsprogramm der HAVAG (insbesondere Stadtbahnprogramm, Straßenbahnen) erfordert zur Finanzierung die eingeplanten Fördermittel. Kürzungen oder Rückzahlungen von Fördermitteln würden zu risikobehafteten Auswirkungen auf die Finanzlage der Gesellschaft führen. Als wesentliche Chance ist die politisch forcierte Mobilitätswende zu sehen. 5.3. Gesamtbild Die Herausforderung, sich in einem ständig wechselnden Umfeld und an immer neue Rahmenbedingungen anzupassen, nimmt die HAVAG an. Nur durch eine intensive und detaillierte Betrachtung der örtlichen Marktentwicklungen und der politischen Rahmenbedingungen kann eine rechtzeitige Reaktion hergeleitet werden, um gleichfalls die Risiken für das Unternehmen zu minimieren und Wachstumspotenziale zu begreifen. Dabei ist die Gesellschaft stets auf der Suche nach Chancen, um sich für einen erfolgreichen Fortbestand weiterzuentwickeln und um die Wachstumsmöglichkeiten auszuschöpfen. 6. Prognosebericht 6.1. Umsatz- und Ergebnisentwicklung Die Zielstellung der HAVAG für die nächsten Jahre besteht darin, die Qualität und Wirtschaftlichkeit des Angebotes für den öffentlichen Personennahverkehr in der Stadt Halle (Saale) durch eine weiterführende und konsequente Umsetzung der Ergebnisse des Strategieentwicklungsprozesses zu sichern und auszubauen. Diese Projekte beinhalten unter anderem die Ausrichtung und Erweiterung des Verkehrsangebotes an die Marktbedürfnisse bei gleichzeitiger Ertragssteigerung, die Erarbeitung von Rationalisierungspotenzialen zur Aufwandsreduzierung und einem effektiven Ressourceneinsatz. Oberstes Ziel der HAVAG ist es, an den Erfolgen der Fahrgastgewinnung bis 2019 anzuknüpfen, um nach dem coronabedingten Fahrgastverlust ein erneutes Wachstumspotenzial anzustreben. Das bereits in 2022 und 2023 angestiegene Fahrgastaufkommen soll in 2024 auf ein erneut wachsendes Fahrgastniveau in Höhe von ca. 60,9 Mio. Beförderungsfällen gesteigert werden. Dieses Ziel versucht die HAVAG zu erreichen. In den Monaten Januar bis März 2024 konnte die geplante Zielstellung noch nicht erreicht werden. Mit der Einführung des Semester-Deutschlandtickets ab dem Sommersemester 2024 wird sich der positive Trend in der Nutzung des Deutschlandtickets fortsetzen. Die mit dem Deutschlandticket einhergehenden Fahrgeldeinnahmenverluste werden auch in 2024 durch eine Billigkeitsrichtlinie des Landes im Rahmen des öffentlichen Dienstleistungsauftrages ausgeglichen. Diese Billigkeitsleistungen werden gesetzlich geregelt vom Bund und Land bereitgestellt. Die Umsatz- und Leistungsziele, denen ein stabiles Grundverkehrsangebot in Verbindung mit einem abgestimmten Schienenersatz- und Umleitungsverkehrskonzept im Zuge der Baumaßnahmen im Stadtbahnprogramm zugrunde liegt, sollen mit einer gezielten Preis-/Produkt-/Vertriebs- und Kommunikationsstrategie erreicht werden. Grundsätzlich geht die HAVAG in der Wirtschaftsplanung von steigenden Beförderungsfällen und im Rahmen des verbliebenen Gestaltungspielraums bei den MDV-Tarifprodukten von einer Optimierung der Fahrgeldeinnahmen aus. Dies hängt aber maßgeblich von der inhaltlichen und preislichen Weiterentwicklung des Deutschlandtickets ab, welches kein MDV-Ticket sondern ein Bundesticket darstellt. Zum 1. August 2024 erfahren die Tickets des MDV eine Tariferhöhung von 5 % bis 8 %. Insgesamt beruhen die geplanten Fahrgeldeinnahmen und Beförderungsfälle auf der Umsetzung der Vertriebs- und Marketingstrategie der HAVAG mit Hilfe der geplanten Umsetzung der eTicket-Ziele, der Weiterentwicklung der MDV-Tarifprodukte, einem verbesserten Online-Ticket, dem Ausbau der Mobilitäts-App ,FAIRTIQ ́ sowie der zunehmenden Digitalisierung von Kundenbetreuungsprozessen. Zudem ist geplant, dass durch die Realisierung verschiedenster Maßnahmen aus dem Modellprojekt STADTLand+ (z.B. Multimodalität, OnDemand), das Kundenverhalten durch die neuen alternativen Verkehrsangebote ein weiteres Wachstumspotenzial bieten wird. Die weitere Entwicklung am Markt mit Auswirkungen auf die Energiepreise sowie auf die Beschaffungspreise für Material und Leistungen stellt die HAVAG vor große Herausforderungen, insbesondere um den Ausgleichsfinanzierungsbetrag auf ein Mindestmaß zu beschränken. Zum Zeitpunkt der Wirtschaftsplanung bekannte Entwicklungen wurden entsprechend in dieser berücksichtigt. Insbesondere der oben genannte Tarifabschluss zum Mantel- und Entgelttarifvertrag TV-N hat maßgeblichen Einfluss auf den Personalaufwand der kommenden Jahre und war in dieser Größenordnung nicht in der Wirtschaftsplanung verankert. Ebenfalls werden sich die Arbeitsniederlegungen negativ auf die Ertrags- und Finanzlage (vor Ausgleichsleistungen) der Gesellschaft niederschlagen. Der Vorstand geht davon aus, dass die Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit fähig ist. Es bestehen keine bestandsgefährdenden, berichtspflichtigen Risiken. Die vom Aufsichtsrat am 29. September 2023 bestätigte Wirtschaftsplanung für das Jahr 2024 sieht eine Ausgleichsleistung im Rahmen des öffentlichen Dienstleistungsauftrages in Höhe von TEUR 46.635 vor. In dieser Ausgleichsleistung sind die Billigkeitsleistung für die Fahrgeldeinnahmenverluste im Zuge des Deutschlandtickets in Höhe von TEUR 10.286 enthalten. Die Planung unterstützt den hohen Qualitätsanspruch an den öffentlichen Personennahverkehr in der Stadt Halle (Saale), nach den im Nahverkehrsplan formulierten Rahmenbedingungen. Sie berücksichtigt die Wirtschaftlichkeit der Verkehrsleistung und entspricht den grundlegenden Anforderungen der EU-Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Derzeit geht die Gesellschaft davon aus, dass die in der Wirtschaftsplanung ermittelte öDA-Ausgleichsleistung für das Jahr 2024 ausreichend ist. 6.2. Investitionen Die HAVAG hat für das Jahr 2024 Investitionen von TEUR 50.728 gemäß bestätigtem Wirtschaftsplan vorgesehen. Den Hauptanteil liegt in der Fortführung des Stadtbahnprogramms als Komplexmaßnahme der Stadt Halle (Saale) und der Unternehmen der SWH-Gruppe. Zudem wird das Investitionsgeschehen von der Einführung einer digitalen Informations- und Kommunikationsplattform für den Fahrdienst (so genannte Fahrertablets = CLARA) sowie die Umsetzung des letzten Projektjahres zum BMDV-Förderprogramm "Modellprojekt zur Stärkung des ÖPNV" (STADTLand+) bestimmt. 6.3. Finanzierung Das Stadtbahnprogramm nimmt in den nächsten Jahren weiterhin eine zentrale Position in den Investitionen ein. Diese Investitionen werden zu einem Großteil durch Fördermittel des Bundes und des Landes abgedeckt. Des Weiteren stehen die Ersatzbeschaffung von 56 Straßenbahnfahrzeuge und deren finanzielle Auswirkungen im Mittelpunkt des Handelns für die folgenden Jahre. Diese Nachhaltigkeitsinvestition wird durch Fördermittel des Landes, der Stadt Halle (Saale) sowie über die Inanspruchnahme eines Gesellschafterdarlehens abgesichert. Im Rahmen des "Modellprojekts zur Stärkung des ÖPNV (STADTLand+)" setzt sich die Finanzierung der Einzelmaßnahmen aus einer Bundesförderung in Höhe von 80 %, einer anteiligen Landesfinanzierungsbeteiligung in Höhe von 10 % an ausgewählten Projektmodulen sowie einer städtischen Beteiligung zusammen. Neben den projektbegleitend geplanten Fahrgeldeinnahmen und Abschreibungen soll der dann verbleibende, geringe Eigenmittelanteil für Aufwendungen sowie Investitionen durch die HAVAG gedeckt werden. Da die HAVAG diese Modellprojektmaßnahmen für die Stadt Halle (Saale) erbracht hat, wird sich diese -gedeckt durch einen Beschluss des Stadtrates der Stadt Halle (Saale) vom September 2021 - auch nach Projektende (ab 2025) finanziell an den Nachhaltigkeitskosten der evaluierten und mit einem Nachhaltigkeitsnachweis versehenen Maßnahmen beteiligen. Ein Ausgleich der Verluste im Zusammenhang mit der Anwendung des Deutschlandtickets erfolgt durch Billigkeitsleistungen von Bund und Land als öDA-Ausgleichsleistungen. 6.4. Ergebniserwartung Die HAVAG als zentraler Dienstleister für den öffentlichen Personennahverkehr beabsichtigt, an der Stärkung des ÖPNV und einer permanenten Steigerung der Attraktivität des Verkehrsangebotes für die Einwohner/-innen und Gäste der Stadt Halle (Saale) weiterzuarbeiten. Eine qualitativ hochwertige innerstädtische Mobilität beziehungsweise die Sicherung der Aufgabe aus der Daseinsvorsorge soll mit einer stabilen Lage des Unternehmens einhergehen. Mit seinen prinzipiellen klima- und umweltpolitischen Vorteilen eines modernen Nahverkehrsunternehmens will die Gesellschaft zur Senkung der Emissions- und Immissionsbelastung in der Stadt beitragen. Für die Erfüllung der Ergebniserwartung vor Ausgleichszahlungen ist es erforderlich, dass die Gesellschaft flexibel auf mögliche Veränderungen der wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen reagiert. Dazu sollen die initiierten Projekte und Maßnahmen beitragen sowie geeignete neue Möglichkeiten gesucht werden, um den Erfolg der HAVAG nachhaltig zu sichern. Die HAVAG strebt an, die geplante öDA-Ausgleichsleistung für das Jahr 2024 in Höhe von TEUR 46.635, trotz der schwierigen Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit aktuellen Marktentwicklungen insbesondere im Personalbereich, einzuhalten. Der Ausgleich der Fahrgeldverluste aus der Einführung des Deutschlandtickets ist in den geplanten Ausgleichsleistungen enthalten. Darüber hinaus geht die Gesellschaft davon aus, aus dem Rand- und Nebengeschäft ein positives Ergebnis in Höhe von TEUR 271 zu erwirtschaften, welches über den Gewinnabführungsvertrag mit der SWH an den Gesellschafter abzuführen ist. Demzufolge ergibt sich für die HAVAG am Ende des Jahres 2024 ein ausgeglichenes Ergebnis nach Gewinnabführung/Verlustübernahme. Trotz der anhaltenden wirtschaftlichen Folgen der seit dem 24. Februar 2022 eingesetzten Ukraine-Krise wird die HAVAG versuchen, die Versorgung mit Mobilitätsdienstleistungen in der Stadt Halle (Saale) qualitätsgerecht und zuverlässig sicherzustellen. Die HAVAG kann auf Basis der aktuellen Erkenntnisse und der Krisensituation nicht ausschließen, dass sich weitere bislang nicht geplante Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ergeben. Die Auswirkungen des Deutschlandtickets auf den Ausgleichsfinanzierungsbetrag werden annahmegemäß durch Bund und Land gedeckt. Die HAVAG baut darauf, dass die SWH und die Stadt Halle (Saale) als Aufgabenträger Wege finden werden, um den in den letzten Jahren gestiegenen Ausgleichfinanzierungsbedarf zur Sicherung des aktuellen Fahrplanangebotes für die jährlich ca. 54 Mio. Fahrgäste bereitstellen zu können. Die HAVAG wird als Berater und Gestalter der Mobilitätswende in Halle (Saale) angefragt und arbeitet gemeinsam mit dem Aufgabenträger, der Kommunalpolitik, dem Gesellschafter, dem Verkehrsverbund, dem zuständigen Landesministerium und weiteren Anspruchsgruppen an der Steigerung der Attraktivität des ÖPNV in der Stadt Halle (Saale). Im Besonderen unterstützt die HAVAG die Stadt Halle (Saale) bei dem im Herbst 2020 begonnenen Entwicklungsprozess für ein "Ganzheitliches städtisches Mobilitätskonzept", welches die Mobilitätsentwicklungsziele der Saalestadt bis in das Jahr 2040 hinein beschreiben wird. Dies mit der besonderen Motivation, die Rolle des ÖPNV in Halle (Saale) auszubauen und zu stärken sowie als Unterstützer zur Erreichung der Klimaneutralitätsziele der Stadt mitzuwirken.
Halle (Saale), den 12. April 2024 Hallesche Verkehrs-Aktiengesellschaft Der Vorstand Vinzenz Schwarz Bilanz zum 31.12.2023AKTIVSEITE
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023Die Hallesche Verkehrs-Aktiengesellschaft mit Sitz in Halle (Saale) ist beim Amtsgericht Stendal unter HRB-Nr. 200820 eingetragen. Angaben zu Form und Darstellung von Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde nach den für große Kapitalgesellschaften maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Daneben fand die Verordnung über die Gliederung des Jahresabschlusses von Verkehrsunternehmen Beachtung. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenEntgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten, das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- und Herstellungskosten, im Fall von abnutzbaren Anlagegütern vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungen werden in Abhängigkeit von der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer in Anlehnung an die steuerlichen AfA-Tabellen (insbesondere die branchenbezogene AfA - Tabelle) linear vorgenommen. Im Einzelfall wird auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgestellt. Soweit erforderlich, werden außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis € 800,00 werden im Jahr der Anschaffung vollständig abgeschrieben. Die den Herstellungskosten zugerechneten aktivierten Eigenleistungen enthalten außer den Einzelkosten auch die Material- und Lohngemeinkosten. Betreffen sie Maßnahmen, für welche die Gesellschaft Zuwendungen gemäß Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG), Entflechtungsgesetz (EntflechtG), Investitionsförderungsgesetz (IFG), Regionalisierungsgesetz (RG), Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr im Land Sachsen-Anhalt (ÖPNVG LSA) erhält, beruht die Bewertung der aktivierten Eigenleistungen auf dem Eisenbahnkreuzungsgesetz i.V.m. der 1. Eisenbahnkreuzungsverordnung. Das Finanzanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten bewertet. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind mit den fortgeschriebenen Durchschnittspreisen unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Der niedrigere Wert ergibt sich vorrangig aus dem beschaffungsmarktorientiert ermittelten Marktpreis des Vorratsguts. Des Weiteren werden vom Unternehmen Gängigkeitsabschläge für selten benötigte Ersatzteile durchgeführt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit den Nennwerten erfasst. Erkennbare Ausfallrisiken wurden durch Einzel- und Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt. Die Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten sind zu Nominalwerten aktiviert. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand innerhalb eines bestimmten Zeitraums danach darstellen. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag bewertet. Die Zuflüsse im Sonderposten für Investitionszuschüsse sind zu Nennwerten passiviert und werden nach der Aktivierung der bezuschussten Vermögensgegenstände des Anlagevermögens kongruent über deren Nutzungsdauer abgeschrieben. Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen dienen, sind nach § 253 Abs. 1 Satz 4 HGB mit dem beizulegenden Zeitwert anzusetzen. Der Bewertung der Ansprüche aus Rückdeckungsversicherung für Pensionen und Ansprüche aus der Sicherung von Wertguthaben im Rahmen der Altersteilzeitregelung liegen Mitteilungen des Versicherungsunternehmens bzw. des Sicherungsunternehmens zugrunde. Bei den Rückstellungen sind alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten berücksichtigt. Sie wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Bei der Bewertung der Rückstellungen für Pensionen wurde der Rechnungslegungshinweis des Institutes der Wirtschaftsprüfer (IDW) für die Bilanzierung von rückgedeckten Pensionszusagen (IDW RH FAB 1.021) angewandt. Hierbei wurde das Deckungskapitalverfahren mit Passivprimat gewählt. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen gebildet. Die Berechnung erfolgte gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB, § 253 Abs. 2 HGB sowie § 246 Abs. 2 HGB. Als Bewertungsverfahren wurde in Übereinstimmung mit den Regeln internationaler Standards die "Projected-Unit-Credit-Methode" angewandt und der Barwert der Verpflichtung ausgewiesen. Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die Richttafeln von Prof. Dr. Klaus Heubeck 2018 G verwendet. Ein Rechnungszins von 1,83 % und ein Rententrend von 2,50 % wurden bei der Bewertung berücksichtigt. Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften wurde der Zeitraum für die Ermittlung der Durchschnittszinssätze zur Bewertung von Pensionsrückstellungen verlängert. Nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB sind Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen nunmehr mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn (anstatt zuvor sieben) Geschäftsjahre abzuzinsen. Der sich aus der Anwendung dieser Regelung ergebende Unterschiedsbetrag beläuft sich auf € 3.347,00. Die Pensionsrückstellung wird nach Verrechnung mit dem Deckungsvermögen ausgewiesen. Die gleichen versicherungsmathematischen Grundsätze wurden bei der Ermittlung der Rückstellung für die Inanspruchnahme der Altersteilzeitregelung (Blockmodell) angewandt. Diese sind unter den sonstigen Rückstellungen erfasst. Die Abzinsung erfolgt hier nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Bei der Altersteilzeit wurde ein Zinssatz von 1,04 % (Stand 31. Dezember 2023: Restlaufzeit zwei Jahre) und eine Tarifentwicklung von 2,50 % berücksichtigt. Das Deckungsvermögen wurde verrechnet. Die Aufwandsrückstellung (Rückbau stillgelegte Gleise) wurde gemäß Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 EGHGB 2010 beibehalten und der Bilanzansatz des Jahres 2019 fortgeführt. Die sonstigen Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB abgezinst. Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag passiviert. Die erhaltenen Anzahlungen werden mit den Nettobeträgen ausgewiesen. Im passiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, die Erträge innerhalb eines bestimmten Zeitraums danach darstellen. Erläuterungen zur BilanzAnlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens im Jahre 2023 ergibt sich aus dem Anlagenspiegel, der Bestandteil dieses Anhanges ist. Anteile an verbundenen UnternehmenDer Anteil der HAVAG an der Servicegesellschaft Saale mbH, Halle (Saale), beträgt unverändert € 50.000,00 bzw. 100 % am Stammkapital. Die Bewertung erfolgte zu Anschaffungskosten in Höhe von € 165.500,00. Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2023 einen Gewinn von € 20.061,80 erzielt. Das Eigenkapital beträgt am 31. Dezember 2023 € 302.828,10. Beteiligungen Beteiligungen bestehen an der beka GmbH, Köln, von T€ 4 (0,63 % am Stammkapital) sowie an der Mitteldeutscher Verkehrsverbund GmbH, Halle Saale, (MDV), von T€ 8 (10,59 % am Stammkapital). Vorräte In den Vorräten T€ 4.036 (Vorjahr T€ 3.956) werden im Wesentlichen Maschinenbauteile für Fahrzeuge und Streckenausrüstungen bevorratet. Der Bestand an Treibstoffen (Diesel) wird auch zu Handelszwecken genutzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Alle Forderungen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. In den sonstigen Vermögensgegenständen T€ 18.642 (Vorjahr T€ 21.654) werden Vorleistungen im Rahmen des Stadtbahnprogrammes auf Folgekosten aus Baumaßnahmen für Dritte von T€ 2.367 sowie Erstattungen städtebaulicher Maßnahmen von T€ 12.604 (davon T€ 691 am Abschlussstichtag rechtlich noch nicht entstanden) ausgewiesen. Von den sonstigen Vermögensgegenständen betreffen T€ 567 Vorsteuererstattungsansprüche (Vorjahr T€ 9.762) gegen das Finanzamt (am Abschlussstichtag rechtlich noch nicht entstanden). Von den Forderungen gegen verbundene Unternehmen entfallen T€ 6.262 (Vorjahr T€ 462) auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, T€ 293 (Vorjahr T€ 453) auf Forderungen aus öDA Ausgleichsleistungen und T€ 10.224 (Vorjahr T€ 171) auf Steuerforderungen. Rechnungsabgrenzungsposten Im aktiven Rechnungsabgrenzungsposten von T€ 269 (Vorjahr T€ 276) sind folgende Ausgaben abgegrenzt: • Entgelt für Dienstleistungsverträge T€ 234, • Versicherungsprämien, Kfz-Steuer und Mitgliedsbeiträge T€ 35. Gezeichnetes Kapital Das satzungsmäßige Gezeichnete Kapital wird in unveränderter Höhe ausgewiesen. Das Grundkapital entfällt auf 100 Namensaktien von je € 512.000,00. Die Aktien werden zum 31. Dezember 2023 unverändert von der Stadtwerke Halle GmbH, Halle (Saale), (SWH), gehalten. Die Mehrheitsbeteiligung wurde der HAVAG gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt. Investitionszuschüsse Gemäß GVFG, EntflechtG, IFG, RG, EFRE und ÖPNVG LSA erhaltene Fördermittel sowie Investitionszuschüsse der Stadt Halle (Saale) und anderer Zuschussgeber werden gesondert auf der Passivseite ausgewiesen. Im Jahr 2023 hatte die Gesellschaft Mittelzuflüsse von T€ 62.434 zu verzeichnen. Die Zugänge beinhalten Zahlungen des Bundes, des Landes und der Stadt Halle (Saale). Die Abgänge im Jahr 2023 in Höhe von T€ 26.017 betreffen mit T€ 12.958 die Auflösung der Zuschüsse, mit T€ 12.958 die Auflösung in die sonstigen betrieblichen Erträge für Folgekosten aus Baumaßnahmen für Dritte im Rahmen des Stadtbahnprogrammes und mit T€ 101 sonstige Abgänge (Rückzahlungsverpflichtungen von nicht in Anspruch genommenen Fördermitteln). Rückstellungen Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen T€ 79 (Vorjahr T€ 85) werden nach Verrechnung mit dem Deckungsvermögen ausgewiesen. Unverrechnet beträgt die Rückstellung T€ 353 und der Anspruch aus der Rückdeckungsversicherung T€ 274. In den sonstigen Rückstellungen T€ 5.813 (Vorjahr T€ 6.661) wurden vor allem folgende Sachverhalte berücksichtigt: • Altersteilzeitverpflichtungen T€ 2.029, • Personalaufwendungen T€ 1.191, • Haftpflichtumlage T€ 485, • Ausbau stillgelegter Gleise T€ 480, • Ungewisse Verbindlichkeiten T€ 378, • Sonstige Instandhaltung T€ 354, • Rückzahlungsverpflichtungen T€ 239, • Objektsicherung/Abbruchmaßnahmen T€ 212, • Instandhaltung Fahrzeuge T€ 75. Die Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtungen wird nach Verrechnung mit dem Deckungsvermögen ausgewiesen. Unverrechnet beträgt die Rückstellung T€ 4.382. Die Ansprüche aus dem Vermögen der Insolvenzsicherung betragen T€ 2.353 und sind mit dem Erfüllungsrückstand verrechnet. Verbindlichkeiten Die Entwicklung, Restlaufzeiten und die gewährten Sicherheiten gehen aus dem als Anlage dem Anhang beigefügten Verbindlichkeitenspiegel hervor. Von den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen T€ 56.179 (Vorjahr T€ 33.480) Verbindlichkeiten aus Gesellschafterdarlehen, T€ 27.551 (Vorjahr T€ 23.740) Verbindlichkeiten aus Cash-Pooling, T€ 3.585 (Vorjahr T€ 1.806) Verbindlichkeiten aus Rückführung öDA Ausgleichsleistungen, T€ 2.687 (Vorjahr T€ 1.616) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, T€ 564 (Vorjahr T€ 310) Verbindlichkeiten aus Gewinnabführung und T€ 364 (Vorjahr T€ 8.772) Verbindlichkeiten aus abzuführenden Steuern (ebenfalls gegenüber der Gesellschafterin). Von den sonstigen Verbindlichkeiten entfallen T€ 371 (Vorjahr T€ 323) auf Steuern. Rechnungsabgrenzungsposten Im passiven Rechnungsabgrenzungsposten von T€ 3.154 (Vorjahr T€ 3.808) sind folgende Einnahmen abgegrenzt: • Einnahmen aus dem Verkauf von Zeitfahrausweisen für 2024 T€ 2.308 • vereinnahmte Ausgleichsleistungen für die Weiterführung des Stadtbahnprogramms im Folgejahr T€ 567 • Sonstige Abgrenzungen T€ 279. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse Von den Umsatzerlösen T€ 74.288 (Vorjahr T€ 50.117) - abzüglich des Einnahmeanteils Dritter - entfallen T€ 51.664 auf Linien- und sonstigen Verkehr und T€ 22.623 auf übrige Umsatzerlöse. Sämtliche Umsätze werden ausschließlich im Inland erzielt. In den Umsatzerlösen aus Verkehrsleistungen sind Ausgleichszahlungen gemäß § 9 ÖPNVG (T€ 3.515), § 231 ff. SGB IX (T€ 1.503) sowie für den Ausgleich verbundbedingter Belastungen (T€ 995) erfasst. Die übrigen Umsatzerlöse beinhalten im Wesentlichen Erträge aus der Weiterberechnung von Baumaßnahmen für Dritte im Rahmen des Stadtbahnprogramms (T€ 19.452), Erträge aus sonstigen Dienstleistungen (T€ 774), Vermietungen und Werbung (T€ 1.049) und Verkauf von Waren (T€ 630), Sonderverkehre (T€ 698) und periodenfremde Erlöse (T€ 20). Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge T€ 23.246 (Vorjahr T€ 14.017) betreffen im Wesentlichen die Auflösung von Zuschüssen für Folgekosten aus Baumaßnahmen für Dritte im Rahmen des Stadtbahnprogrammes (T€ 12.958), Erträge aus der Entlastung gemäß Strompreisbremsengesetz (T€ 3.031), Zuschüsse (T€ 2.047), periodenfremde Erträge (T€ 1.506), Schadenersatzleistungen (T€ 645) und Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (T€ 364). Ausgleichsleistungen Die Ausgleichsleistungen beruhen auf dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag (öDA) vom 25. November 2020, der am 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist. Vom Gesellschafter wurden Ausgleichsleistungen T€ 32.092 (Vorjahr: T€ 36.607) zur Aufrechterhaltung der Leistungsbereitschaft gemäß öDA gewährt. In den Ausgleichsleistungen sind Zahlungen (Billigkeitsleistungen) gemäß der Richtlinie des Landes Sachsen-Anhalt zum Ausgleich der Schäden durch den Verkauf des Deutschlandtickets (T€ 2.953) enthalten. Materialaufwand Die wesentlichen Bestandteile der Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind der Energie- und Wasserverbrauch mit T€ 7.817 und der Materialverbrauch mit T€ 3.687. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen umfassen hauptsächlich Aufwendungen für Fremdleistungen von Dritten T€ 11.585 sowie Weiterberechnungen des Investitionsbereiches T€ 19.452. Personalaufwand Die Aufwendungen für Altersversorgung betragen T€ 1.371 (Vorjahr T€ 1.247). Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen T€ 27.571 (Vorjahr T€ 22.035) betreffen im Wesentlichen Aufwendungen für Folgekosten aus Baumaßnahmen für Dritte im Rahmen des Stadtbahnprogrammes (T€ 15.522), Instandhaltungs- und Betriebskosten des Verwaltungs- und Vermietungsbereichs (T€ 6.261), Mieten und Pachten (T€ 448), Versicherungsprämien (T€ 1.083), Beratungs-, Gerichts- und Gutachterkosten (T€ 667) und periodenfremde Aufwendungen (T€ 84). Zinsergebnis Die Zinserträge betreffen mit T€ 1,1 (Vorjahr T€ 0,5) Erträge aus der Abzinsung von sonstigen Rückstellungen und mit T€ 27,7 saldierte Erträge aus der Verrechnung des Deckungsvermögens aus Altersteilzeitverpflichtungen. Bei den Altersteilzeitverpflichtungen wurde ein Aufwand von T€ 21,4 aus der Aufzinsung und T€ 49,1 aus Zinserträgen verrechnet (Vorjahr verrechneter Aufwand T€ 9,6). Die Zinsaufwendungen betreffen mit T€ 2.357 (Vorjahr T€ 1.070) verbundene Unternehmen, mit T€ 0,7 (Vorjahr T€ 1,6) Aufwendungen aus der Aufzinsung von sonstigen Rückstellungen und mit T€ 2,9 (Vorjahr T€ 16,2) den saldierten Aufwand aus der Verrechnung des Deckungsvermögens aus Pensionsverpflichtungen. Verrechnet wurden bei den Pensionen T€ 6,4 (Vorjahr T€ 6,3) Aufwand aus der Aufzinsung und T€ 3,5 (Vorjahr T€ 9,9 Minderung Aktivwert) Erträge aus der Erhöhung des Aktivwertes. Aufwand aus Gewinnabführung Die Aufwendungen T€ 564 (Vorjahr T€ 310) betreffen den mit der VVV geschlossenen Gewinnabführungsvertrag vom 15. November 2002, der durch Verschmelzung mit der Stadtwerke Halle GmbH, Halle (Saale) seit 21. September 2009 auf die Stadtwerke Halle GmbH, Halle (Saale), übergegangen ist. Aufgrund des Gewinnabführungsvertrags und der ertragsteuerlichen Organschaft mit der SWH werden keine Ertragsteuern ausgewiesen. Ergänzende Angaben Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat bestand aus folgenden Mitgliedern: • Herr Egbert Geier, Bürgermeister der Stadt Halle (Saale), Vorsitzender • Herr Roland Salz, Betriebsratsvorsitzender HAVAG • Frau Anja Krimmling-Schoeffler, Wahlkreismitarbeiterin (DIE LINKE) • Herr Johannes Ernst, Projektleiter, Bauer Elektroanlagen Nord GmbH & Co. KG, Halle (Saale) • Frau Grit Rademacher, kaufmännische Sachbearbeiterin, Servicegesellschaft Saale mbH, Halle (Saale) • Frau Beate Thomann, Rentnerin • Herr Johannes Streckenbach, wissenschaftlicher Mitarbeiter (Thomas Keindorf, MdL) • Herr Dr. Sven Thomas, Beamter (ab 1. Januar 2023) • Frau Undine Sonnabend, kaufmännische Sachbearbeiterin, HAVAG (ab 9. Juni 2023). Die Bezüge des Aufsichtsrates betrugen im Jahr 2023 T€ 15 (Vorjahr T€ 16). Vorstand Vorstand ist Herr Dipl.-Betriebswirt (FH), Dipl.-Ing. (FH) Vinzenz Schwarz. Die Pensionsleistungen an ein früheres Mitglied des Vorstandes betrugen im Geschäftsjahr T€ 10. Die gebildeten Rückstellungen für Pensionen betreffen ehemalige Vorstandsmitglieder. Belegschaft (durchschnittlich)
Konzernzugehörigkeit Gemäß § 271 Abs. 2 HGB i.V.m. § 290 HGB ist die HAVAG ein verbundenes Unternehmen der Stadtwerke Halle GmbH und wird zusammen mit der Servicegesellschaft Saale GmbH in den Konzernabschluss der Stadtwerke Halle GmbH (kleinster und größter Konsolidierungskreis) einbezogen. Die Stadtwerke Halle GmbH wird beim Amtsgericht Stendal unter HRB 210568 geführt. Der Konzernabschluss wird beim Betreiber des Bundesanzeigers eingereicht und ist über das Unternehmensregister abrufbar. Wegen befreiender Wirkung gemäß § 291 HGB entfällt die Verpflichtung zur Aufstellung eines Konzernabschlusses für die HAVAG. Geschäfte größeren Umfangs, die mit verbundenen oder assoziierten Unternehmen getätigt werden (§ 6b Abs. 2 EnWG) Die übrigen Umsatzerlöse enthalten mit T€ 95 Erträge aus Stromlieferungen an die Energieversorgung Halle Netz GmbH, Halle (Saale). Abschlussprüferhonorar Das im Geschäftsjahr 2023 berechnete Gesamthonorar des Abschlussprüfers wird im Konzernabschluss des Mutterunternehmens SWH angegeben werden. Nachtragsbericht Nach dem Bilanzstichtag haben sich keine Vorgänge ereignet, die für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der HAVAG und der Beteiligungen von besonderer Bedeutung wären. Finanzielle Verpflichtungen Aus Auftragsvergaben bzw. Vertragsabschlüssen bestehen für das Jahr 2023 im Investitionsbereich Verpflichtungen in Höhe von T€ 107.682. Die Verpflichtungen bestehen im Wesentlichen für die Ersatzbeschaffung von Straßenbahnen, Vorhaben im Stadtbahnprogramm, u.a. Ausbau Mansfelder Straße, Merseburger Straße, Böllberger Weg/Südstadtring und Dessauer Straße/Verlängerung Frohe Zukunft. Für den für das Geschäftsjahr 2024 sowie 2025 bereits beschafften Fahrstrom bestehen finanzielle Verpflichtungen in Höhe von T€ 7.777 sowie für Gaslieferungen von T€ 1.082. Lieferant ist ein verbundenes Unternehmen. Im übrigen Liefer- und Leistungsbereich bestehen Verpflichtungen von T€ 5.979, davon gegenüber verbundenen Unternehmen T€ 315. Aus Leasingverträgen ergeben sich für das Jahr 2024 für 3 Omnibusse (Schülerverkehr), Laufzeit bis zum Jahr 2027, Zahlungen von T€ 140 und aus Leasingverträgen für 19 PKW bzw. Nutzfahrzeuge, Laufzeit bis zum Jahr 2027, T€ 145. Aus Mietverträgen (Gebäude, TK-Anlagen, DV-Technik) ergeben sich Zahlungen von T€ 304, davon an verbundene Unternehmen T€ 127. Im Dezember 2020 hat die SWH GmbH als Kreditnehmer zur Sicherung der mittel- bis langfristigen Finanzierungssicherheit der SWH-Gruppe verschiedene Finanzierungsverträge mit unterschiedlichen Laufzeiten abgeschlossen. Die Konzernfinanzierung der SWH beinhaltet ein 7-jähriges endfälliges variables Konsortialdarlehen in Höhe von 170 Mio. EUR, 2 Schuldscheindarlehen und 4 Namensschuldverschreibungen über 80 Mio. € in Summe mit Laufzeiten von 8 bis 25 Jahren sowie einen Rahmenvertrag über 200 Mio. € bei der Europäischen Investitionsbank. Mit dem im Geschäftsjahr 2023 erfolgten Abruf eines 25-jährigen Tilgungsdarlehens in Höhe von 22,3 Mio. € aus dem Darlehensrahmen der Europäischen Investitionsbank beläuft sich die Gesamtinanspruchnahme nunmehr auf 75,9 Mio. €. Die Weiterkreditierung der Konzernfinanzierung an die Tochterunternehmen erfolgt unverändert über einen Rahmenvertrag für Gesellschafterdarlehen. Im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung treten die SWH GmbH, die EVH GmbH, die HWS GmbH und die HAVAG per 31. Dezember 2023 für einen Betrag von 325,9 Mio. € (ohne Zinsabgrenzung) als Garantiegeber auf. Die Verpflichtungen aus dem Konsortialkreditvertrag werden nach unseren Erkenntnissen in allen Fällen erfüllt. Als Garantiegeber gehen wir daher nicht davon aus, in Anspruch genommen zu werden. Mitarbeiter, die das 17. Lebensjahr vollendet haben und eine Wartezeit von 60 Monaten erfüllen, ist eine Zusatzversorgung nach den Regeln der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst zugesagt. Sie beruht auf der Mitgliedschaft im Kommunalen Versorgungsverband Sachsen-Anhalt - Zusatzversorgungskasse. Die Zusatzversorgung umfasst: • Renten bei Berufs- und Erwerbsunfähigkeit • Altersrenten • Hinterbliebenenrente • Sterbegeld. Die Umlage bemisst sich nach dem zusatzversorgungspflichtigen Entgelt der Mitarbeiter. Ab dem 1. Januar 2010 gilt ein Umlagesatz von 1,5 %. Der Zusatzbeitrag beträgt seit dem 1. Juli 2018 4,8 %. Er ist zu 50 % vom Arbeitgeber zu tragen und dient dem Aufbau einer kapitalgedeckten Altersversorge.
Halle (Saale), den 12. April 2024 Hallesche Verkehrs-Aktiengesellschaft Der Vorstand Vinzenz Schwarz Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023
*) Aufwendungen für Folgekosten Baumaßnahmen
Verbindlichkeitenspiegel zum 31. Dezember 2023
Bericht des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat hat seine Überwachungs- und Beratungspflichten gegenüber dem Vorstand entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen und der Satzung der HAVAG uneingeschränkt wahrgenommen. Er hat sich im Geschäftsjahr 2023 durch eine regelmäßige und umfassende Berichterstattung durch den Vorstand über die Lage und die Geschäftsentwicklung der HAVAG und deren Tochtergesellschaft informiert, Berichte abgefordert und einschlägige Beschlüsse gefasst. Die Geschäftsvorfälle von wesentlicher Bedeutung waren Gegenstand eingehender Beratungen. Darüber hinaus hat sich der Vorsitzende des Aufsichtsrates auch außerhalb von Sitzungen vom Vorstand zu Einzelsachverhalten berichten lassen. Im Geschäftsjahr 2023 hatte die Hallesche Verkehrs-AG einen Aufsichtsrat gemäß den Regelungen des Aktiengesetzes. Der Aufsichtsrat setzte sich aus 9 Mitgliedern zusammen, dabei wurden 5 Mandate durch den Stadtrat der Stadt Halle, 1 Mandat durch die Stadt Halle und 3 Mandate durch die Arbeitnehmervertreter der Halleschen Verkehrs-AG besetzt. Im Geschäftsjahr 2023 fanden vier ordentliche Aufsichtsratssitzungen an nachfolgenden Terminen statt: 03. März, 09. Juni, 29. September und 01. Dezember. Themenschwerpunkte waren vor allem: 1) Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 2) Wirtschaftsplanung für 2024 sowie mittelfristige Wirtschaftsplanung für 2025 ff. 3) Aktuelle Marktentwicklung - veränderte Rahmenbedingungen 4) Fortführung des Stadtbahnprogramms 5) Managementsysteme (internes Kontrollsystem, Revisionssystem, Risikomanagementsystem, Compliance-Managementsystem, Informationssicherheitsmanagementsystem) 6) Finanzierungsthemen der Stadtwerke Halle 7) Fahrpersonalrecruiting 8) Fahrzeugersatzbeschaffung Straßenbahn 9) Machbarkeitsstudie zur Einsatzmöglichkeit von Bussen mit alternativen Antrieben 10) Berichterstattungen zum Deutschlandticket 11) Berichterstattung zur Umsetzung des BMVI-Förderprogramms "Modellprojekte zur Stärkung des ÖPNV" - HAVAG-Antrag "STADTLand+" 12) Kundenzufriedenheitsanalyse 2022 13) Öffentlicher Dienstleistungsauftrag für Straßenbahnleistungen der Linie 5 im Saalekreis 14) Tarifverhandlungen zum TV-N LSA und neue Entgeltordnung 15) Ganzheitliches städtisches Mobilitätskonzept Stadt Halle Interessenkonflikte von Aufsichtsratsmitgliedern sind dem Vorstand nicht bekannt geworden. Ebenso sind der Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im Rahmen der Durchführung der Jahresabschlussprüfungen des Unternehmens keine Sachverhalte für mögliche Interessenkonflikte von Aufsichtsratsmitgliedern bekannt geworden. Eine Beauftragung von Aufsichtsratsmitgliedern durch die Gesellschaft im Rahmen von Berater- oder sonstigen Dienstleistungs- und Werkverträgen ist im Geschäftsjahr 2023 nicht erfolgt. Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss sowie der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 sind von der Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, Zweigniederlassung Halle (Saale), geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Die Jahresabschlussprüfung erstreckte sich auch auf die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung nach § 53 HGrG. Der Abschlussprüfer hat an der Bilanzsitzung des Aufsichtsrates teilgenommen und dem Aufsichtsrat über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung berichtet und Nachfragen beantwortet. Der Aufsichtsrat nimmt den Bericht der Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 sowie des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2023 zur Kenntnis. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung erhebt der Aufsichtsrat keine Einwendungen. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss festgestellt. Der Aufsichtsrat dankt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie der Geschäftsführung für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und spricht allen Beteiligten seine ausdrückliche Anerkennung für die erfolgreiche Tätigkeit aus.
Halle (Saale), 7. Juni 2024 Hallesche Verkehrs-AG Egbert Geier, Aufsichtsratsvorsitzender Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Hallesche Verkehrs-Aktiengesellschaft, Halle (Saale) VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Hallesche Verkehrs-Aktiengesellschaft, Halle (Saale), - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Hallesche Verkehrs-Aktiengesellschaft, Halle (Saale), für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Die im Abschnitt 3.6 des Lageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die in Abschnitt 3.6 des Lageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote). Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen • wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder • anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten. Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist nachfolgend weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG. Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben. Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.
Halle (Saale), den 12. April 2024 Deloitte
GmbH
Christian Schwarz, Wirtschaftsprüfer Thomas Drüppel, Wirtschaftsprüfer |
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