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Lorenz & Partner GmbH i.L.BerlinJahresabschluss zum 31. Dezember 2008BILANZEN ZUM 31. DEZEMBER 2008 UND ZUM 31. DEZEMBER 2007LORENZ & PARTNER GMBH i. L.AKTIVA
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2008LORENZ & PARTNER GMBH I. L.I. ALLGEMEINE ANGABENDer Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2008 der Lorenz & partner GmbH i. L. wird nach den gesetzlichen Vorschriften des HGB aufgestellt. Steuerliche Vorschriften werden, soweit ihnen nicht handelsrechtliche Bestimmungen entgegenstehen, ebenfalls angewandt. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 HGB auf. Ausweisänderungen gegenüber dem Vorjahr haben sich nicht ergeben. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gliederungsschema des Gesamtkostenverfahrens gemäß § 275 HGB angewandt. Von den Erleichterungen bei der Aufstellung des Anhangs gemäß § 288 Satz 2 HGB wird Gebrauch gemacht. Die Gesellschaft beabsichtigt, die Erleichterungen des § 327 HGB bei der Offenlegung in Anspruch zu nehmen. Von der Erstellung eines Lageberichtes hat die Gesellschaft gem. § 264 Abs. 1 HGB abgesehen. II. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZEDie Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden unverändert zum Vorjahr angewandt (Stetigkeitsgebot). Das Anlagevermögen wird zu fortgeführten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilanziert. Die immateriellen Vermögensgegenstände und die Gegenstände des Sachanlagevermögens werden linear entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Auf Mietereinbauten erfolgte eine außerplanmäßige Abschreibung (§ 253 Abs. 2 S. 3). Selbständig nutzbare, bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens, die der Abnutzung unterliegen, werden bei Anschaffungs- und Herstellungskosten bis 150,00 € im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Bei Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen 150,00 € und 1.000,00 € wird eine lineare Abschreibungsdauer von fünf Jahren (Abschreibungspool) angewandt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit Nennwerten angesetzt. Uneinbringliche Posten bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden einzelwertberichtigt. Das Niederstwertprinzip und der Grundsatz der verlustfreien Bewertung wurden beachtet. Forderungen in Fremdwährungen sind nicht vorhanden. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen in angemessenem Umfang. Sonstige Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten werden in Höhe des Betrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist. Die Verbindlichkeiten werden mit den Rückzahlungsbeträgen angesetzt. Verbindlichkeiten in Fremdwährungen bestanden zum Abschlussstichtag nicht. III. ERLÄUTERUNGEN ZU EINZELNEN POSTEN DER BILANZ1. Anlagevermögen Das Anlagevermögen besteht aus der Betriebs- und Geschäftsausstattung. Zu den Abschreibungsmethoden wird auf die Ausführungen unter II. verwiesen. 2. Verbindlichkeiten
Als Sicherheit für einen Kontokorrentrahmen von 20.000,00 € der Berliner Volksbank eG dienen selbstschuldnerische Bürgschaften des Gesellschafter-Geschäftsführers Klaus Kolpack in Höhe von 9.600,00 € bzw. 24.000,00 €. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind durch die im allgemeinen Geschäftsverkehr üblichen Sicherheiten besichert. IV. SONSTIGE ANGABEN1. Überschuldung Die Gesellschaft ist zum Bilanzstichtag buchmäßig mit T€ 7 überschuldet. Der Gesellschafter Herr Klaus Kolpack hat erklärt, dass er wegen der möglichen Überschuldung mit seinen Forderungen gegen die Gesellschaft in Höhe von T€ 7 hinter die Ansprüche aller anderen Gläubiger der Gesellschaft derart zurücktritt, dass er Befriedigung dieser Forderung nur verlangen wird, wenn in einer zukünftigen Bilanz der Gesellschaft, die gemäß den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung erstellt wurde, die angesetzten Vermögensgegenstände wertmäßig die Verbindlichkeiten übersteigen. Im Falle der Liquidation, des Vergleichs oder des Konkurses wird er von der Geltendmachung seiner Forderung solange absehen, bis sämtliche anderen Gläubiger der Gesellschaft befriedigt sind. Wir haben die Geschäftsführung auf die Vorschriften des § 64 GmbHG hingewiesen. 2. Liquidation Auf der Grundlage des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 17. Juni 2009 befindet sich die Gesellschaft in Liquidation. 3. Geschäftsführung Im Geschäftsjahr 2008 erfolgte die Geschäftsführung der Lorenz & partner GmbH i. L. durch den Geschäftsführer:
Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wurde nach § 286 Nr. 4 HGB verzichtet.
Berlin, 28. September 2009 Lorenz & Partner GmbH i. L. Klaus Kolpack |
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