Elb-Havel-Pension LimitedLiquidiert
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Elb-Havel-Pension Ltd.Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011Bilanz (Kurzfassung) Stand zum 31.12.11
Die Direktoren bestätigen, dass das Unternehmen von der Überprüfung gemäß Abschnitt 249A (1) des Gesetzes über Kapitalgesellschaften von 1985 befreit ist; des weiteren haben die Gesellschafter gemäß Abschnitt 249B (2) des Gesetzes keine Buchführung der Unternehmenskonten für das betreffende Jahr gefordert. Die Direktoren erkennen ihre Verantwortung dafür an, dass das Unternehmen Bücher gemäß Abschnitt 221 des Gesetzes über Kapitalgesellschaften von 1985 führt, und dass gemäß den Bestimmungen in Abschnitt 226 Jahresabschlüsse erstellt werden, aus denen der finanzielle Status quo des Unternehmens sowie seines Gewinns per 31.12.2011 hervorgehen und die auch in anderer Form mit den Bestimmungen des Gesetzes hinsichtlich der Jahresabschlüsse konform sind, sofern sie für das Unternehmen gelten. Die gemäß den für Kleinunternehmen geltenden Sonderbestimmungen von Teil VII des Gesetzes über Kapitalgesellschaften von 1985 abgefassten Bilanzkurzfassungen wurden vom Board am 31.12.2011 genehmigt und entsprechend unterzeichnet.
Director AnhangDie Hinweise auf Seite 4 und 5 sind Bestandteil dieses Jahresabschlusses. Anmerkungen zum Jahresabschluss für das Jahr endend zum 31/12/20111. Bilanzierungsgrundsätze1.1 Grundlagen für die Erstellung des Jahresabschlusses Der vollständige Jahresabschluss, auf dessen Grundlage diese Kurzfassung erstellt wurde, wurde gemäß den Istkosten der Vergangenheit und den deutschen Steuergesetzen für Unternehmen abgefasst. 1.2 Cashflow Der Jahresabschluss enthält keine Liste des Cashflows, da das Unternehmen als Kleinunternehmen gemäß dem Standard für Vorlage von Abschlüssen für Kleinunternehmen (gültig seit Juni 2002) nicht zur Zusammenstellung einer solchen Liste verpflichtet ist. 1.3 Umsatz Der Umsatz setzt sich aus dem in Rechnung gestellten Wert der vom Unternehmen gelieferten Waren und Dienstleistungen ohne Mehrwertsteuer zusammen. 1.4 Ausländische Währung Alle Zahlen sind in Euro. 1.5 Sachanlagen und Abschreibung Sachanlagen werden als Kosten abzüglich der Abschreibung aufgeführt. Die Abschreibung unterliegt den Einheiten, die zur Abschreibung der Kosten der Anlagevermögen festgelegt wurden, abzüglich des geschätzten Restwertes gegenüber der Nutzungsdauer, gemäß folgender Grundlage:
2. Materielle Aktiva
3. Gesellschaftsanteile
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