Fritz Koch
GmbH
Fürth
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
152.153,50 |
178.083,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
11.897,00 |
6.399,00 |
| II.
Sachanlagen |
140.256,50 |
171.684,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.888.569,58 |
3.702.017,76 |
| I.
Vorräte |
830.431,68 |
1.702.625,13 |
| 1.
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen |
7.733.156,27 |
4.704.462,72 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
644.821,85 |
697.480,19 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.413.316,05 |
1.301.912,44 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
12.630,61 |
11.786,10 |
| Aktiva |
3.053.353,69 |
3.891.886,86 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.525.719,58 |
2.052.799,23 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
205.000,00 |
205.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
1.797.799,23 |
1.845.566,49 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
477.079,65 |
-2.232,74 |
| B.
Rückstellungen |
479.526,39 |
492.545,81 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.048.107,72 |
1.346.541,82 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
350.000,00 |
350.000,00 |
| Passiva |
3.053.353,69 |
3.891.886,86 |
Anhang
Fritz Koch GmbH
Fürth
Anhang
für das Geschäftsjahr vom
1. Januar 2023 bis
31. Dezember 2023
A.
ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
1.
Grundsätzliche Angaben
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023
wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs
über die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften,
den ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend
die Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie den
Regelungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.
Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die
Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne
des § 267 Abs. 1 HGB Anwendung.
B.
ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND
BEWERTUNGSGRUNDSÄTZEN
1.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1.1
Bilanzierungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB
sowie unter Berücksichtigung der besonderen
Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften,
§§ 264, 265-266, 268-274, 276-277 HGB, und unter
Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der
§§ 252-256a HGB aufgestellt.
1.2
Bewertungsmethoden
Die Bewertungsmethoden wurden im Einzelnen wie folgt
angewandt:
ANLAGEVERMÖGEN
Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte und
Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten
Die immateriellen Vermögensgegenstände
wurden zu Anschaffungskosten vermindert um
planmäßige Abschreibungen bewertet.
Den planmäßigen Abschreibungen liegt eine
Nutzungsdauer von 3 Jahre zugrunde.
Sachanlagen
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und
Bauten einschließlich der Bauten auf fremden
Grundstücken
sind mit den Anschaffungskosten zuzüglich
Anschaffungsnebenkosten abzüglich
Anschaffungspreisminderungen oder mit den
Herstellungskosten bewertet.
Die planmäßigen Abschreibungen erfolgten
unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer mit den steuerlich zulässigen
Höchstsätzen. Die Vermögensgegenstände
werden linear abgeschrieben.
Technische Anlagen und Maschinen
sind mit den Anschaffungskosten zuzüglich
Anschaffungsnebenkosten abzüglich
Anschaffungspreisminderungen bewertet.
Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen
unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer. Die Vermögensgegenstände werden
linear abgeschrieben.
Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung
sind mit den Anschaffungskosten zuzüglich
Anschaffungsnebenkosten abzüglich
Anschaffungspreisminderungen bewertet.
Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen
unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer. Die Vermögensgegenstände werden
grundsätzlich linear abgeschrieben.
Auf geringwertige Anlagegegenstände deren Wert
EUR 250,00 aber nicht EUR 1.000,00 übersteigt werden
die steuerlichen Vorschriften zur Bildung eines
Sammelpostens und zur Auflösung über 5 Jahre
gemäß 6 Abs. 2a EStG angewendet.
UMLAUFVERMÖGEN
Vorräte
unfertige Leistungen
wurden entsprechend ihres Fertigungsgrades mit
anteiligen Herstellungskosten bewertet.
Die Herstellungskosten umfassen Fertigungs- und
Materialeinzelkosten sowie aktivierungspflichtige
Gemeinkosten und den Wertverzehr des Anlagevermögens.
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
sind mit Erfüllungsbeträgen angesetzt und
aktivisch von den unfertigen Leistungen abgesetzt
(§ 268 Abs. 5 HGB).
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
sind mit ihrem Nominalwert angesetzt. Erkennbare
Risiken sind mit Einzelwertberichtigungen erfasst. Dem
allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch eine
Pauschalwertberichtigung in Höhe von 2% auf die
Netto-Forderungen Rechnung getragen.
Sonstige Vermögensgegenstände
sind mit ihren Nominalwerten, Zahlungsbeträgen
angesetzt. Rückdeckungsansprüche sind mit dem
Zeitwert bewertet.
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
sind zum Nennwert bewertet.
RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
sind zu Nennwerten unter Absetzung
planmäßiger, linearer Abschreibungen bewertet.
RÜCKSTELLUNGEN
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen
wurden nach den anerkannten
versicherungsmathematischen Grundsätzen mittels
Project-Unit-Credit-Methode bei Zugrundelegung eines
Zinssatzes von 1,82 % auf der Basis der Richttafeln 2018 G
von Prof. Klaus Heubeck mit dem Barwert bewertet. Bei dem
zugrunde gelegten Rechnungszins für die Abzinsung der
Pensionsverpflichtungen handelt es sich um den von der
deutschen Bundesbank ermittelten und veröffentlichten
Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre
für eine angenommene Restlaufzeit von 15 Jahren.
Sonstige Rückstellungen
wurden in Höhe der voraussichtlichen
Erfüllungsbeträge nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung dotiert und
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen.
Die Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr sind mit dem der Restlaufzeit
entsprechenden, von der Deutschen Bundesbank ermittelten
und veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz
der vergangengen sieben Geschäftsjahre abgezinst.
VERBINDLICHKEITEN
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen,
Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern und sonstige Verbindlichkeiten
wurden zu Erfüllungsbeträgen bilanziert.
C.
ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
1.
Anlagevermögen
Auf die Darstellung eines Anlagengitters wird nach
§ 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB verzichtet.
2.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Restlaufzeiten
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben in Höhe von EUR
569.311,71 (Vorjahr: EUR 623.823,54) eine Restlaufzeit bis
zu einem Jahr und in Höhe von EUR 75.510,14 (Vorjahr:
EUR 73.656,65) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.
3.
Aktive latente Steuern
Von dem Wahlrecht nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB
zum Ausweis von aktiven latenten Steuern wurde kein
Gebrauch gemacht.
4.
Verbindlichkeiten
4.1
Restlaufzeiten und Angaben zur Besicherung
Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine
Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
4.2
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern in Höhe von EUR 350.000,00 (Vorjahr:
EUR 350.000,00).
D.
SONSTIGE ANGABEN
1.
Haftungsverhältnisse
Es bestehen keine Haftungsverhältnisse.
2.
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 49.
3.
Gesellschaftsorgane
Geschäftsführung
Geschäftsführer der Gesellschaft waren im
Berichtsjahr:
Herr Egbert Koch, Kaufmann, Fürth
Herr Thomas Koch, Kaufmann, Fürth
4.
Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt vor, den
Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 477.079,65 zusammen
mit dem Gewinnvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von EUR
1.797.799,23 auf neue Rechnung vorzutragen.
sonstige Berichtsbestandteile
Fürth, den 12. Dezember
2024
gez.
Egbert Koch, Geschäftsführer
gez.
Thomas Koch, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.12.2024
festgestellt.
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