Kungsleden
Werder GmbH
München
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
10.750.000,00 |
12.768.210,85 |
| I.
Sachanlagen |
10.750.000,00 |
12.768.210,85 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.380.846,85 |
813.717,75 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
109.329,64 |
25.408,37 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.271.517,21 |
788.309,38 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.866,59 |
2.744,91 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
4.634.919,14 |
3.758.543,41 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
16.768.632,58 |
17.343.216,92 |
Passiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
3.783.543,41 |
3.582.439,14 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
876.375,73 |
201.104,27 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
4.634.919,14 |
3.758.543,41 |
| B.
Rückstellungen |
19.972,00 |
24.400,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
16.748.660,58 |
17.318.816,92 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
16.768.632,58 |
17.343.216,92 |
Anhang zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012
Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und
zur Darstellung im Jahresabschluss
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
2012 wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des HGB
aufgestellt.
Gemäß den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen für Kapitalgesellschaften
erfolgt die Gliederung der Bilanz gemäß §
266 Abs. 2 HGB nach den Vorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften. Darüber hinaus werden
sämtliche größenabhängigen
Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften
für die Erstellung und Offenlegung in Anspruch
genommen.
Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im
Vorjahr einen Betrag ausweisen, wurden gemäß
§ 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben. Soweit Wahlrechte
für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt
werden können, wurde die Angabe im Anhang
gewählt.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden an
den ertragsteuerlichen Vorschriften unter Beachtung der
Vorschriften des HGB ausgerichtet. Es sind insbesondere die
nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend:
Das
Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert
bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren
Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit
erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene
Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen
werden abgeschrieben.
Die
liquiden Mittel werden mit den Nennwerten angesetzt.
Als
aktiver Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben
vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand
für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag sind.
Rückstellungen werden für alle erkennbaren
Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet.
Die Bewertung erfolgt zum Erfüllungsbetrag. Dabei
werden Rückstellungen mit einer Laufzeit von über
einem Jahr mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten sieben Jahre
abgezinst.
Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag
bewertet.
Latente Steuern werden gebildet, wenn zwischen den
handelsrechtlichen Wertansätzen von
Vermögensgegenständen, Schulden und
Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen
Wertansätzen Differenzen bestehen, die sich in
späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen
und sich daraus eine Steuerentlastung oder -belastung in
der Zukunft ergibt. Die sich ergebende Steuerbe- und die
sich ergebende Steuerentlastung wird verrechnet und in
dieser Höhe entweder aktive latente Steuern oder
passive latente Steuern bilanziert. Der Betrag, der sich
ergebenden Steuerentlastung oder -belastung wird mit dem
unternehmensindividuellen Steuersatz im Zeitpunkt des
Abbaus der Differenzen bewertet und nicht abgezinst. Der
Posten wird aufgelöst, sobald die Steuerentlastung
bzw. -belastung eintritt oder mit ihr nicht mehr zu rechnen
ist. Steuerliche Verlustvorträge sind bei der
Berechnung aktiver latenter Steuern in Höhe der
innerhalb der nächsten fünf Jahre zu erwartenden
Verlustverrechnung berücksichtigt.
Angaben zu der Nutzung von Wahlrechten bei den
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Gesetzliche Wahlrechte bei den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden wurden wie folgt genutzt:
Die planmäßigen Abschreibungen im
Sachanlagevermögen werden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Beim
Sachanlagevermögen wird, soweit eine dauerhafte
Wertminderung zum Bilanzstichtag eingetreten ist, der
niedrigere beizulegende Wert angesetzt.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden im
Vergleich zum Vorjahr stetig angewandt.
Angaben zu der Nutzung von Wahlrechten bei der
Darstellung des Jahresabschlusses
Die Darstellung im Jahresabschluss erfolgt stetig im
Vergleich zum Vorjahr.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten
Vermögen und Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Alle
Forderungen haben eine Restlaufzeit von unter einem
Jahr.
Eigenkapital und Schuldposten
Die Gesellschaft ist zum Stichtag
bilanziell überschuldet. Eine bilanzielle
Überschuldung bedeutet nicht zwingend, dass die
Gesellschaft auch im insolvenzrechtlichen Sinne
überschuldet ist. Eine insolvenzrechtliche
Überschuldung liegt vor, wenn das zum Zeitwert
bewertete Vermögen der Gesellschaft die bestehenden
Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die
Fortführung des Unternehmens ist nach den
Umständen überwiegend wahrscheinlich.
Nach Einschätzung der Geschäftsleitung
führt die bilanzielle Überschuldung nicht zu
einer nachhaltigen Bestandsgefährdung der Gesellschaft
und die Fortführung des Unternehmens ist nach den
Umständen überwiegend wahrscheinlich. Daher wurde
der Jahresabschluss unter der Annahme der
Unternehmensfortführung gemäß § 252
Abs. 1 Nr. 2 HGB aufgestellt. Diese Einschätzung
begründet sich wie folgt:
Zur Beseitigung der bilanziellen Überschuldung
ist die Kungsleden Fastighets AB, Schweden, mit ihren
Forderungen in Höhe von Euro 16.693.750,00 bis zu
einer Höhe von Euro 5.000.000,00 gegenüber allen
derzeitigen und künftigen Forderungen nebst Zinsen
sämtlicher Gläubiger zurückgetreten. Die
Kungsleden Fastighets AB verpflichtet sich, die
nachrangigen Ansprüche bis zu der oben genannten
Höhe gegenüber der Gesellschaft solange nicht
geltend zu machen, wie deren vollständige oder
teilweise Befriedigung zu einer Überschluldung im
Sinne von § 19 InsO der Gesellschaft führen
würde.
Alle
Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von unter
einem Jahr.
In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern in Höhe von Euro
50.000,00 enthalten.
Sonstige Angaben
Haftungsverhältnisse, die nach § 251 HGB
und § 268 Abs. 7 HGB angegeben werden müssen,
bestanden zum Bilanzstichtag nicht.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch die
Geschäftsführer
Thomas Erik Torsten Erséus,
Dipl.-Ingenieur (bis April 2013)
Ake Theblin, Anwalt
geführt.
Die Gesellschaft ist ein 100-%iges Tochterunternehmen
der Kungsleden Holding GmbH, München. Die Kungsleden
Holding GmbH ist nach § 293 Abs. 1 HGB von der
Aufstellung eines Konzernabschlusses befreit.
Der Name und Sitz des Mutterunternehmens mit dem
größten Konsolidierungskreis lautet: Kungsleden
AB Stockholm, Schweden. Die Gesellschaft wird in deren
Konzernabschluss miteinbezogen. Der Konzernabschluss wird
unter www.kungsleden.se veröffentlicht.
München, den 30. April 2013
Geschäftsführer:
gez. Ake Theblin
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.04.2013
festgestellt.
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