Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Pilger Fahrzeugtechnik GmbHLiquidiert
53604 Bad Honnef, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Rainer Pilger seit 27.8.2014 | Liquidator |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Pilger Fahrzeugtechnik GmbHLohmarJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012BilanzAktiva
Anhang1. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Pilger Fahrzeugtechnik GmbH weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 264 Abs. 1 i.V.m. § 267 Abs. 1 HGB auf. Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Gliederungsschemata der §§ 266, 275 HGB erstellt, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren zur Anwendung kommt. Die Gegenstände des Sachanlagevermögens sind mit deren Anschaffungskosten, bei Anfall von Anschaffungsnebenkosten, einschließlich dieser Kosten, aktiviert. Die Sachanlagen werden entsprechend der nach steuerlichen Grundsätzen ermittelten Nutzungsdauer abgeschrieben. Im Berichtsjahr wurden keine Vermögensgegenstände angeschafft. Sonderabschreibungen wurden im Berichtsjahr nicht in Anspruch genommen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zu ihrem Nennwert angesetzt. Die Rückstellungen wurden in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag bewertet. Für eventuelle Unterschiedsbeträge zwischen Rückzahlungs- und Ausgabenbetrag ( Aktivierungswahlrecht gem. § 250 Abs. 3 HGB) sind keine Wahlrechte ausgeübt worden. 2. Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. 3. Sonstige finanzielle Verpflichtungen gem. § 285 Nr. 3 HGB: Nach Aussagen der Geschäftsführung bestanden zum 31.12.2012 für das Unternehmen nur Verpflichtungen von untergeordneter Bedeutung. 4. Mitglied des Geschäftsführungsorgans Im Berichtsjahr war Herr Rainer Pilger Geschäftsführer der Gesellschaft. Er war alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. 5. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Das Wahlrecht gem. § 286 Abs. 4 HGB, die Geschäftsführergehälter im Anhang nicht anzugeben, wurde in Anspruch genommen. In diesem Zusammenhang wird auf den Kontennachweis zur Gewinn- und Verlustrechnung verwiesen.
Bad Honnef, den 03.07.2014 Pilger Fahrzeugtechnik GmbH Geschäftsführung gez. Rainer Pilger sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 03.07.2014 festgestellt. |
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