Stadtwerke Altensteig
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Florian Weinhardt seit 23.8.2023 | Eigentümer |
Udo Hirrle seit 16.4.2007 | Eigentümer |
Günther Garbe seit 23.10.2006 | Eigentümer |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
2 von 3 angezeigt
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Stadtwerke AltensteigAltensteigJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023LageberichtInhaltsübersicht 1. Grundlage des Eigenbetriebs 1.1 Geschäftsverlauf und gesamtwirtschaftliche Lage 1.2 Ziele und Strategien 1.3 Finanzielle Leistungsindikatoren 1.4 Nicht finanzielle Leistungsindikatoren 2. Darstellung der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage 2.1 Ertragslage des Betriebs 2.2 Entwicklung der Betriebssparten 2.3 Finanzlage 2.4 Vermögenslage 3. Zukunftsorientierte Angaben 3.1 Risiken und Chancen der voraussichtlichen Entwicklung 4. Prognosebericht 1. Grundlage des Eigenbetriebs 1.1. Geschäftsverlauf und gesamtwirtschaftliche Lage Die Stadtwerke Altensteig (SWA) sind ein Eigenbetrieb der Stadt Altensteig. Der Geschäftsbetrieb umfasst die Sparten Stromnetzbetrieb, Stromvertrieb- und -erzeugung, Gasnetzbetrieb, Gasvertrieb, Wasserversorgung, Wärmeversorgung, Parkhäuser, Bäder, Telekommunikation, Contracting sowie einen Installationsbetrieb und Warenhandel. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des MSBG wird die Marktrolle "grundzuständiger Messstellenbetreiber" seit 2017 in einer separaten Tätigkeit geführt. Die neue Sparte wurde erstmalig im Jahresabschluss 2017 separat dargestellt. Die wirtschaftliche Entwicklung der Stadtwerke Altensteig war im Jahr 2023 wesentlich durch die externen Einflüsse der fortschreitenden Regulierung des Netzbetriebs, die historische Situation an den Energiemärkten und dem anhaltenden Wachstum bei wiederum sehr hoher Investitionstätigkeit geprägt. Die Weltwirtschaft verzeichnete im Jahr 2023 ein historisch schlechtes Wachstum von 3,2%, wobei das Wirtschaftswachstum regional sehr unterschiedlich ausfiel. In der EU nahm die Wirtschaftsleistung aufgrund der Nachwehen des Energiepreisschocks und gestiegener Zinsen kaum zu. In Deutschland sank das Bruttoinlandsprodukt (BIP) preisbereinigt um 82,7 Milliarden Euro, bzw. um 0,3% (Statistisches Bundesamt). Nach dem wirtschaftlichen Einbruch in 2020 erhoffte sich die deutsche Wirtschaft eine Regeneration in den Folgejahren. Leider wurde die Regeneration durch den Krieg in der Ukraine und den damit verbundenen steigenden Energiepreisen sowie der Rekordinflation in 2022 stark abgeschwächt. In 2023 sank die Inflation zwar auf 6%, die Gesamtlage führte dennoch zu einer Rezession. Diese weltwirtschaftliche Entwicklung beeinflusst auch die Lage der Stadtwerke Altensteig und stellt den Strom- und Gasvertrieb durch weiterhin hohe Energiepreise und einer wieder wachsenden Anzahl an Billiganbietern auf dem Markt, vor große Herausforderungen. Dennoch konnte sich das Gesamtunternehmen weiterhin über Plan entwickeln. Grund dafür sind in erster Linie der Gas- und Stromnetzbetreib sowie die Erzeugung und die positive Entwicklung der Installation. Zudem konnte die Sparte Telekommunikation erneut positiv zum Gesamtergebnis beitragen. Die Besucherzahlen des Freibads und der Hallenbäder haben sich nach den Coronajahren wieder erholt, sind aber noch nicht auf dem vorherigen Niveau angekommen. Im Parkhaus wurde durch Umbaumaßnahmen der Parkbetrieb gestört, was zu einer Verschlechterung der Sparte beigetragen hat. Das Jahr 2023 war mit einer Durchschnittstemperatur von 10,6 Grad weiterhin wärmer, als das Vorjahr 2022 (10,5 Grad Celsius). 2023 war das bislang wärmste Jahr seit Beginn der Temperaturaufzeichnungen im Jahr 1881. Der Wasserabsatz lag über Planniveau, der Wärme- und Erdgasabsatz geprägt durch die Temperatur sowie die weiterhin hohen Preise unter Planniveau. Die regulierten Netze erzielten wie in den Vorjahren (stark) positive Beiträge zum Gesamtergebnis. 2020 war das neue Basisjahr im Erdgas, 2021 in der Stromverteilung. Für die vorangegangene Regulierungsperiode sind die Bescheide im Strom und Gas rechtskräftig. Die Großhandelspreise für Strom und Erdgas haben sich von ihren historischen Niveaus in den Jahren 2021 und 2022 wieder erholt und sind im Jahr 2023 wieder deutlich gesunken. Das günstige Marktniveau vor der Krise wird aber voraussichtlich nie mehr erreicht werden. Nach der Absenkung der EEG-Umlage auf null und dem deutlichen Anstieg der Netzentgelte prägen diese zwei Faktoren die Energiepreise des Endkunden mittlerweile im Wesentlichen. Auch die Einführung der CO 2 - Steuer sowie der Erdgasspeicherumlage wird die Erdgaspreise auch in den nächsten Jahren stufenweise immer weiter verteuern. Das gewaltige Investitionsvolumen der vergangenen Jahre konnte zinsgünstig finanziert werden. Für die anstehenden enormen Investitionen der kommenden Jahre (u.a. durch den Anbau) muss mit einem steigenden Fremdkapitalzins gerechnet werden. 1.2. Ziele und Strategien Bereits das Jahr 2021 war gekennzeichnet durch eine Vielzahl von Insolvenzen hauptsächlich der Billiganbieter sowie dem Belieferungsstopp von bspw. Stromio und Gas.de. Nach der vermeintlichen Entspannung im Frühjahr 2023 kehren viele Anbieter wieder auf die Portale zurück, und wir als Grundversorger haben mit einer Vielzahl von Kündigungen zu kämpfen und müssen die teuer eingekaufte Energie an den Spotmärkten mit Verlusten verkaufen. Auch als Netzbetreiber haben die SWA (Forderungsausfälle der Netzentgelte dieser Anbieter) sowie in ihrer Rolle als Vertrieb damit zu kämpfen. Der Vertrieb hat sich in 2023 bemüht durch die möglichst schnelle Umsetzung der Preisbremsen eine Entlastung für die Kunden zu schaffen. Zudem lag der Fokus auf einer möglichst regelmäßigen und günstigen Energiebeschaffung um zukünftig die Attraktivität der Preise wieder zu erhöhen. Der forcierte Ausbau der Nahwärmeversorgung ist bereits seit vielen Jahren ein Schwerpunkt der Stadtwerke Altensteig, um die Schadstoffbelastungen in Altensteig weiter zu reduzieren. Mit der Inbetriebnahme des Projekts Bioenergiedorf Wart konnte hier im Jahr 2020 ein weiterer Meilenstein gesetzt werden. Perspektivisch soll das Erdgas in den BHKW nach und nach durch Wasserstoff ersetzt werden. Auch das neue "BHKW Campus" ist bereits zu 60% H2- ready. Die mittlerweile beschlossene kommunale Wärmeplanung soll nun bundesweit alle Städte und Gemeinden zu einer Überprüfung Ihrer (Wärme-) Versorgungsinfrastruktur verpflichten, damit die Eigentümer die über das Gebäudeenergiegesetz vorgegebenen Möglichkeiten individuell bewerten können. Viele Bereiche in der Kernstadt und den Ortsteilen sind durch unser Nahwärmenetz mit über 15 km Länge bereits versorgt. Alle weiteren Gebiete werden untersucht und je nach vorhandener Infrastruktur nach und nach ausgebaut. 1.3 Finanzielle Leistungsindikatoren Die Steuerung und Überwachung des Eigenbetriebs erfolgt anhand eines Soll-Ist-Vergleichs zum Wirtschaftsplan. 1.4 Nicht finanzielle Leistungsindikatoren Als Dienstleister stellen unsere qualifizierten und motivierten Mitarbeiter unseren wesentlichen nicht finanziellen Leistungsindikator dar. Gemäß der unternehmerischen Strategie herrschen bei der SWA flache Hierarchien und kurze Entscheidungswege. Dies setzt bei den Mitarbeitern ein hohes Maß an Eigenverantwortung voraus. Die für unsere Branche geringe Mitarbeiterfluktuation spiegelt einen wichtigen Unternehmenswert wieder. Bei allen Entscheidungsprozessen im Unternehmen steht die Nachhaltigkeit und Ökologie neben den ökonomischen Aspekten immer im Fokus. Speziell Projekte in die erneuerbaren Energien und die Wärmeversorgung tragen dazu bei. Wobei durch die Zertifizierung nach der DINISO 50001 bereits vor vielen Jahren begonnen wurde, eigene Energieverbräuche zu dokumentieren, Effizienzmaßnahmen einzuleiten und Einsparungen zu generieren. Neben den o.g. DINISO 50001 haben die SWA auch in weiteren Bereichen Zertifizierungen erlangt bzw. sind aktuell in der Umsetzung. So konnte die Zertifizierung nach DINISO270001 im Jahr 2023 bereits zum dritten Mal rezertifiziert werden. Auch die Zertifizierung für das "Technische Sicherheitsmanagement Stromversorgung" konnte erfolgreich erlangt werden. Die Zertifizierung "Technisches Sicherheitsmanagement Wasserversorgung" konnte ebenfalls erfolgreich abgeschlossen werden. 2. Darstellung der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage 2.1. Ertragslage des Betriebs Die Ertragslage der Stadtwerke Altensteig hat sich im abgelaufenen Wirtschaftsjahr wiederum über Planniveau entwickelt. Der Jahresgewinn beträgt 971 T€, bei einem geplanten Jahresgewinn von 800 T€. Folgende Aspekte sind zu nennen: Die Ertragslage in den regulierten Netzen hat sich im Jahr 2023 auf gutem Niveau stabilisiert (Erdgas) bzw. nochmals weiter verbessert (Strom). Ursächlich im Strom hierfür war vor allem die anteilige Auflösung des prall gefüllten Regulierungskontos. Der Strom- und Erdgasvertrieb musste auch in 2023 mit den hohen Einkaufspreisen kämpfen, welche nicht immer vollständig an die Kunden weitergegeben werden konnten. Bereits seit dem Herbst 2023 müssen wir Kundenverluste verzeichnen, da wieder verstärkt Billiganbieter in den Markt drängen. In 2023 mussten erneut Drohverlustrückstellungen gebildet werden. Das Risiko besteht in zu teuer eingekaufter Energie, welche bei nicht Verbrauch zu einem Bruchteil am Spotmarkt verkauft werden muss. Im Tarifkundenbereich aufgrund von Kundenverlusten, im Sondervertragskundenbereich aufgrund von Minderverbräuchen durch die schwache Konjunktur. Die Stromerzeugung als Teil des Stromvertriebs konnte wiederum von dem hohen Preisniveau profitieren. Auch die Erträge aus Beteiligungen warfen einen wesentlichen Anteil ab. Der Erdgasvertrieb schloss leicht im positiven Bereich. Im Bereich Contracting belastet die vertragliche Regelung eines Festpreises für die ersten fünf Jahre das Ergebnis, sodass erstmalig ein Verlust zu verbuchen ist. Die Wärmesparte konnte positiv abschneiden, blieb jedoch unterhalb der Gebührenobergrenze. Ein weiterer Absatzrückgang konnte erneut durch die hohen Stromverkaufserlöse der BHKW's überkompensiert wurde. Die Verlustsparten Bäder und Parken schlossen jeweils in etwa auf zu erwartendem Niveau ab. Die Tätigkeit Telekommunikation konnte ihr Ergebnis nochmals weiter verbessern (Kundenzuwächse bzw. erhöhte Pachterlöse) und somit erneut mit einem positiven Ergebnis abschließen. In der Tätigkeit grundzuständiger Messstellenbetreiber können die festgelegten Erlöse für moderne Messeinrichtung die notwendigen CAPEX und OPEX auch weiterhin nicht decken. Die große Nachfrage nach Handwerkern spiegelt sich auch in der Auftragslage (Anzahl der Aufträge) unserer Installationssparte wieder. Auch die Auftragslage für Ladesäulen und PV-Anlagen ist sehr hoch. Nach dem Verlust im Jahr 2022 haben wir verschiedene Maßnahmen ergriffen welche dazu geführt haben, dass die Sparte Installation im Jahr 2023 wieder einen Gewinn erzielen konnte, trotz der dort anfallenden Kosten für die Ausbildung. Die Folgende Übersicht zeigt die Anzahl der Serviceaufträge:
Den wiederum stark belastenden äußeren Einwirkungen zum Trotz, sind wir mit dem Ergebnis im Jahr 2023 sehr zufrieden. Aufgrund der wiederholt zu hohen durchschnittlichen Jahrestemperaturen ist das Ergebnis bzw. der Absatz der Gasverteilung rückläufig gewesen. Die Wirtschaftlichkeit von Netzen ist für deren Betrieb Grundvoraussetzung für das Gelingen der Energiewende (ansonsten fehlt schlicht und ergreifend der Anreiz für die notwendigen Investitionen). Das politisch festgelegte Ende der Nutzung fossiler Energieträger birgt auch für uns als Gasnetzbetreiber ein entsprechendes Risiko. Aufgrund der langen Nutzungsdauern von Gasnetzen wurde die Strategie dahingehend verändert, dass nur noch Nachverdichtungen und Hausanschlüsse hergestellt werden. Ob die SWA vom KANU- Modell der BNetzA Gebrauch machen werden ist aufgrund der noch nicht final abzusehenden Konsequenzen noch offen. Eine detaillierte Betrachtung des Gasnetzes vor dem Hintergrund der anstehenden Gasnetztransformation führen wir bereits durch. Auch diese Ergebnisse werden Einfluss auf die kommunale Wärmeplanung haben. Die Betriebserträge, hier insbesondere die Umsatzerlöse, sind gegenüber dem Vorjahr aufgrund der Energiepreissteigerungen nochmals deutlich angestiegen. Im Vergleich zum Vorjahr gab es einen Anstieg um 22.567 T€ bzw. 64,4 % auf nun 57.631 T€ zu verzeichnen. Diese Entwicklung resultiert im Wesentlich aus der Steigerung des Stromvertriebs (aufgrund Mengen und Preissteigerungen) sowie des Gasvertriebs (Preissteigerungen): Im Folgenden wird die Entwicklung der Umsatzerlöse anhand einer Mengenstatistik dargestellt:
Die aktivierten Eigenleistungen haben sich mit 616 T€ im Vergleich zum Vorjahr mit 675 T€ reduziert, jedoch auf einem sehr hohen Niveau. Die in Eigenleistung erbrachten Leitungsverlegearbeiten bei diversen Projekten haben den technischen Bereich über die Maße beansprucht. Die sonstigen betrieblichen Erträge haben mit 740 T€ um 298 T€ zugenommen. Periodenfremde Erträge gab es in unwesentlichem Umfang. Die Steigerung rührt ausschließlich auf der Auflösung der Rückstellung. Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind um 21.349 T€ deutlich angestiegen, davon Strombezug +15.549 T€, sowie Gasbezug + 6.019 T€. Die Kosten für Umlagen haben sich um 1.748 T€ nochmals weiter reduziert. Die Fremdleistungen für Unterhaltungen sind um 170 T€ von 688 T€ auf 858 T€ angestiegen. Gestiegene Personalaufwendungen (+ 204 T€) u.a. durch die Lohnsteigerungen und Neueinstellungen werden um eine weitere Zunahme der Abschreibungen (+ 341 T€) ergänzt, davon wiederum 118 T€ außerplanmäßige Abschreibungen. Der Beitrag zum Haushalt der Stadt Altensteig hält sich bereits seit Jahren auf einem konstant hohen Niveau. Er erreicht mit dem Verwaltungskostenbeitrag (182 T€), der Pacht für PV-Anlagen (1 T€), der Erstattung der Stromsteuer (49 T€), den Konzessionsabgaben (675 T€) sowie den Verlustübernahmen für Bäder (678 T€) und Parkhäuser (133 T€) insgesamt rund 1.718 T€ (Vorjahr 1.490 T€) einen Rekordwert. Zusätzlich beträgt die Gewerbeertragssteuer rund 205 T€ (Vorjahr 186 T€) und die gemeinsame IT-Beschaffung bringt für die Stadt weitere Einsparungen mit sich. Die SWA leisten damit einen wesentlichen Beitrag um die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt aufrecht zu erhalten. 2.2. Entwicklung der Betriebssparten Die im Folgenden in den Sparten dargestellten Erträge beinhalten neben den Umsatzerlösen und den Innenumsätzen auch die aktivierten Eigenleistungen sowie die sonstigen betrieblichen Erträge. 2.2.1 Ergebnis der Stromversorgung Im Jahr 2023 konnten Erlöse ohne Stromsteuer von 42.594 T€ (Vorjahr: 26.128 T€) erzielt werden, wovon 1.354 T€ auf den angeschlossenen Installationsbetrieb mit Warenhandel entfielen. Diesen Erlösen stehen Aufwendungen in Höhe von 41.244 T€ (Vorjahr: 24.949 T€) gegenüber. Davon entfallen 1.237 T€ auf den Installationsbetrieb und Warenhandel. Die Eigenerzeugung der Stadtwerke aus Wasserkraftanlagen, Blockheizkraftwerken und Photovoltaikanlagen betrug im Jahr 2023 9,523 GWh Strom (Vorjahr: 8,366 GWh). Zu dieser Steigerung haben im Wesentlichen die Wasserkraftanlagen, aber auch der Zubau der PV beigetragen. Der Stromabsatz durch den Vertrieb erreichte im Jahr 2023 einen weiteren Rekordabsatz. Es wurden 99,87 GWh (Vorjahr 96,04 GWh) abgesetzt. Die Steigerung resultiert im Wesentlichen auf RLM-Sondervertragskunden Die Absatzplanung für 2024 wurde konservativ vorgenommen, wobei einzelnen Neukundenzuwächsen die Abkühlung der Wirtschaft sowie ein voraussichtlicher Verlust von Tarifkunden gegenübersteht sodass wir erneut von etwa 99 GWh Absatz ausgehen. Die Stadtwerke beabsichtigen ihre vertrieblichen Aktivitäten in den Bereichen Strom und Gas dennoch auch in anderen Netzgebieten zu festigen und nach Möglichkeit weiter auszubauen. Das Betriebsergebnis der Stromsparte verbesserte sich nochmals von 1.189 T€ im Vorjahr auf 1.231 T€ im Berichtsjahr. Diese Steigerung ist ausschließlich durch das verbesserte Ergebnis der Stromerzeugung zu erklären, wobei die Stromverteilung mit 616 T€ wiederum ein sehr gutes Ergebnis erzielt hat. Das aufgrund regulatorischen/ gesetzlichen Vorgaben immer noch prall gefüllte Regulierungskonto wird vermeintlich auch in den Folgejahren noch zu sehr guten Ergebnis führen. In Summe hat die Stromverteilung jedoch immer noch einen Verlustvortrag von rund 1.081 T€. 2.2.2 Ergebnis der Gasversorgung Die Verwerfungen am Energiemarkt haben sich im Jahr 2023 in der Gasversorgung wieder etwas beruhigt. An das Gasnetz werden nur noch in Ausnahmefällen neue Kunden angeschlossen. Der Gasabsatz bewegte sich in 2023 mit 80.305 GWh in etwa auf dem Niveau des Vorjahres (Vorjahr: 80,29 GWh), wobei dem Kundenverlust im Tarifkundenbereich ein Zuwachs bei den Sondervertragskunden gegenübersteht. Der Gasabsatz an die BHKW ́s der Wärmeversorgung und der Sparte Contracting war auf dem Niveau des Vorjahres. Es resultiert eine minimale Zunahme um etwa 2,9 % auf 19,82 GWh (Vorjahr: 19,27 GWh). In Summe konnte der Gasvertrieb mit 37 T€ wieder ein positives Ergebnis erzielen. Insgesamt konnte 2023 im Bereich der Gasversorgung erfreulicherweise mit 114 T€ (Vorjahr 116 T€) dennoch ein positives Ergebnis erzielt werden. Der Überschuss resultiert durch den Gewinn der Gasverteilung von 78 T€ (Vorjahr 121 T€). Die Kostenprüfung für die dritte Regulierungsperiode trägt weiter ihre Früchte, wobei bereits im Jahr 2023 die vierte Regulierungsperiode begonnen hat. In den vergangenen Jahren haben die SWA strategisch den kontinuierlichen Ausbau des Erdgasnetzes vorangetrieben. Aufgrund der derzeitigen (politischen) Unsicherheiten über die Zukunft des Energieträgers Erdgas und damit auch des Erdgasnetzes wurde diese Strategie angepasst. Neue Hausanschlüsse bei bereits verlegten Trassen werden vereinzelt noch hergestellt, neue Gebiete werden jedoch nicht mehr erschlossen. Die Nachfrage nach Hausanschlüssen ist sehr stark zurückgegangen. Die finalen Vorgaben beim Gebäudeenergiegesetz sowie der kommunalen Wärmeplanung bleiben abzuwarten. Diese - in Verbindung mit den regulatorischen Vorgaben nach KANU - werden die Zukunft der Gasnetze prägen. 2.2.3 Ergebnis der Wasserversorgung Die Wasserabgabe in Altensteig stieg in den Vorjahren kontinuierlich an. Im Jahr 2022 betrug der Absatz 524 Tm 3. Dem steht im Jahr 2023 ein Absatz von 514 Tm 3 gegenüber, welcher etwas unter Planniveau liegt. Eine saubere, sichere und zuverlässige Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser wird die Versorger die nächsten Jahre noch vor große Herausforderungen stellen. Das Frühjahr 2024 stellt hier eine positive Ausnahme dar. Durch den anhaltenden Niederschlag, konnte sich das durch die Vorjahre stark beanspruchte Grundwasser entsprechend erholen. Auch die SWA beschäftigen sich intensiv mit der Thematik der längeren wiederkehrenden Trockenperioden sowie entsprechender Lösungsmöglichkeiten. Dazu finden bspw. Probebohrungen im Nagoldtal statt. Auch die Verbindung der Wasserversorgung von Altensteig und Berneck resultiert aus diesen Überlegungen. An die Gemeinde Egenhausen wurde ganzjährig Wasser geliefert. Dies war mit rd. 102 Tm 3 nahezu gleich viel wie im Vorjahr (100 Tm 3 ). Des Weiteren wurde im Jahr 2023 Wasser an die Gemeinde Ebhausen geliefert. Dies waren wiederum rd. 28 Tm 3 (Vorjahr: 29 Tm 3 ). In der Wasserversorgung wurden Erträge von 2.346 T€ (Vorjahr 2.242 T€) erzielt. Dem stehen Aufwendungen in Höhe von 2.122 T€ gegenüber, davon für Fremdwasserbezug ca. 335 T€ (Vorjahr: 279 T€). Die Wasserversorgung schließt im Jahr 2023 mit einem Gewinn von rd. 224 T€ (Vorjahr: 196 T€) ab. Für die Kalkulation wurde wiederum die Durchschnittsabgabemenge der vergangenen Jahre herangezogen. Die Vorgehensweise der jährlichen Gebührenkalkulation wird beibehalten. Eine Gebührenausgleichsrückstellung war nicht notwendig, das Ergebnis beinhaltet allerdings die Auflösung aus Vorjahren i.H.v. 92 T€. Zum 31.12.2023 befinden sich rund 98 T€ in der Gebührenausgleichsrücklage. Des Weiteren wurde ein Betrag i.H.v. 52 T€ in die zweckgebundene Investitionsrücklage gebucht. Im Jahr 2023 wurde die Verbrauchsgebühr von 2,90 €/m 3 auf 3,30 €/m 3 erhöht. Wiederum mit der Auflage verbunden, einen daraus resultierenden Überschuss (0,10 €/m 2 ) als Rücklage für zukünftige Investitionen zu verwenden. Zum 31.12.2023 befinden sich in der zweckgebundenen Investitionsrücklage der Wasserversorgung rund 242 T€. 2.2.4 Ergebnis der Wärmeversorgung Nach einem bereits sehr schwachen Wärmeabsatz im Jahr 2022 mit 9,21 GWh erhöhte sich der Absatz im Jahr 2023 geringfügig um 0,4 % auf rund 9,25 GWh. Die Vielzahl an Neuanschlüssen konnten dazu beitragen, den Rückgang durch die milde Witterung in Verbindung mit den Energieeinsparvorgaben ausgleichen. Nachdem die Stromvergütung (anhand des KWK-Index) der BHKW ́s im Jahr 2022 mit rund 865 T€ ein Rekordniveau erreichte, wurden im Jahr 2023 mit rund 798 T€ erneut sehr hohe Vermarktungserlöse erzielt. Dieser Umstand hat wesentlich zu dem soliden Betriebsergebnis in 2023 beigetragen. Die Gutschrift nach dem KWK-Gesetz sowie den vNNE beliefen sich in Summe auf rd. 378 T€. Zum 31.12.2023 befinden sich rund 209 T€ in der Wärmegebührenausgleichsrückstellung. Die Erträge sind aufgrund der starken Erhöhung der Wärmegebühr deutlich auf rd. 4.233 T€ (Vorjahr: 2.630 T€) angestiegen. Dem gegenüber stehen Aufwendungen in Höhe von 4.125 T€ (Vorjahr 2.543 T€), welche aufgrund der Verteuerung des Erdgases ebenfalls gegenüber dem Vorjahr deutlich angestiegen sind. Dies führt insgesamt zu einem Gewinn der Wärmeversorgung von 108 T€, wobei hier die Auflösung der sehr hohen Gebührenausgleichsrückstellung von 308 T€ mit inbegriffen ist. Zum 01.01.2024 fand den rückläufigen Energiepreisen entsprechend folgende Reduzierung der Wärmegebühr statt, wobei die gesetzlichen Preisbremsen im Frühjahr 2024 ausgelaufen sind: Arbeitspreis: 13,18 ct/kWh (netto) (bislang 21,48 ct/kWh), Leistungspreis: 50,32 €/kW und Jahr (netto) (bislang 52,32 €/kW und Jahr), Messentgelt: 106,27 €/Jahr (2024 neu eingeführt). 2.2.5 Ergebnis Parken Der Betriebszweig "Parkhäuser" wird im steuerlichen Querverbund (§ 4 Abs. 6 Körperschaftssteuergesetz) mit den Versorgungssparten der Stadtwerke geführt. Das negative Ergebnis von - 133 T€ in 2023 (Vorjahr - 122 T€) wird überwiegend durch Abschreibungen und Zinsen verursacht. Die verhältnismäßig immer noch geringen Betriebserträge in Höhe von 125 T€ (Vorjahr 87 T€) können diese Aufwendungen nicht annähernd decken. Die Steigerung in 2023 sind auf den Einmaleffekt der aktivierten Eigenleistungen für die Überdachung samt PV-Anlage zurück zu führen. Beim Parkhaus sind die Überdachung, Belagssanierung sowie PV-Anlage mittlerweile so gut wie vollständig abgeschlossen. Beim Parkdeck hat der Gemeinderat beschlossen notwendige Unterhaltungsmaßnahmen in Form von Stahlträgern umzusetzen, damit das Parkdeck voraussichtlich noch einige wenige Jahre genutzt werden kann. Spätestens im Jahr 2026 müsste das Parkdeck i.Z.d. Stadtsanierung abgerissen werden, um die entsprechenden Zuschüsse noch zu erhalten. Die Entscheidung der Weiternutzung samt Gestaltung dieses gesamten Bereichs muss die nächsten Monate forciert werden. 2.2.6 Ergebnis des Bäderbetriebs Den historisch hohen Aufwendungen im Jahr 2023 von rd. 958 T€ stehen Erträge von rd. 280 T€ entgegen. Die größten Aufwandspositionen stellen der Personalaufwand (290 T€), der innerbetriebliche Leistungsbezug mit Strom, Wasser und Wärme (235 T€), die Abschreibungen (226 T€; davon 74 T€ außerplanmäßige Abschreibungen) sowie die Zinsen (35 T€) dar. In "normalen" Jahren, können die Aufwendungen bereits nicht annährend über die Eintrittsgelder gedeckt werden. Nach 2020, 2021 und 2022 können wir auch im Jahr 2023 mit den Besucherzahlen nicht zufrieden sein. Das Defizit i.H.v. -678 T€ (Vorjahr -569 T€) befindet sich ohne die außerplanmäßige Abschreibung mit 604 T€ deutlich über dem Niveau der Vorjahre. Hauptgrund waren die Energiepreise im Jahr 2023. Alle Bäder wurden in den letzten Jahren saniert und befinden sich technisch auf dem aktuellen Stand. Die Personalsituation ist jedoch im Bäderbereich im Allgemeinen - aber auch bei den SWA - angespannt. 2.2.7 Ergebnis Telekommunikation Das Ergebnis dieser Sparte fällt mit 21 T€ (Vorjahr 14 T€) erneut positiv aus. Insgesamt war die Ergebnisentwicklung in den vergangenen Jahren sehr positiv, sodass wir nun im "schwarzen Bereich" angekommen sind. Dies resultiert zum einen aus immer weiter steigenden Pachterlösen, im Jahr 2023 i.H.v. 148 T€ (Vorjahr: 135 T€). Über die Ergebnisübernahme von der SWA InfoCom GmbH konnte mit 60 T€ wiederum ein Gewinn übernommen werden (Vorjahr 43 T€). 2.2.8 Ergebnis Contracting Hierüber werden im Wesentlichen Wärme-Contracting-Projekte mit Kunden abgebildet. Über die Sparte konnte im Jahr 2023 4.298 MWh Wärme verkauft werden (Vorjahr:4.429 MWh). Das Ergebnis dieser Sparte fällt mit -31 T€ (Vorjahr 93 T€) erstmals negativ aus. Dem Betriebsertrag von 1.075 T€ stehen Aufwendungen i.H.v. 1.106 T€ gegenüber. Die positive Entwicklung dieser Sparte war in den vergangenen Jahren hauptsächlich aufgrund des Projekts "Bioenergiedorf Wart" möglich, welches im Dezember 2020 in Betrieb genommen wurde. Wobei ein kontinuierlicher Zubau weiterer Heizzentralen und Projekte ebenfalls ergebnissteigernd wirkt. Die Jahresergebnisse der Heizzentrale in Wart sind in 2023 und 2024 vorübergehend nicht kostendeckend, da mit den dortigen Sondervertragskunden ein Festpreis für die ersten fünf Jahre vereinbart wurde. Die die im Vertrag definierte Preisanpassungsklausel wird sich das Ergebnis ab dem Jahr 2025 wieder ins positive drehen. 2.2.9 Ergebnis grundzuständiger Messstellenbetreiber Die rechtlichen, technischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in dieser Sparte sind weiterhin turbulent. Zwar haben die SWA bei sich selbst mittlerweile den ersten Gateway verbaut, dennoch gibt es derzeit immer noch Lieferschwierigkeiten am Markt und die systemseitigen Herausforderungen zur Abbildung der Geräte sind auch schwierig. Moderne Messeinrichtungen werden als Standardzähler bereits seit einigen Jahren ausschließlich verbaut, was zu einer Steigerung der Erträge auf rund 79 T€ (Vorjahr: 64 T€) geführt hat. Durch Aufwendungen i.H.v. 136 T€ (Vorjahr: 94 T€) wurde insgesamt ein Verlust von 57 T€ (Vorjahr: 31 T€) erzielt. 2.3. Finanzlage Unsere Finanzierungsstrategie sieht vor, dass die Geschäftstätigkeit des Betriebs aus dem Eigenkapital, Bankdarlehen sowie aus dem Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit finanziert wird. Im Jahr 2023 investierten die Stadtwerke Altensteig einen Betrag von 6.957 T€ in die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen (Vorjahr: 7.003 T€). Zuschüsse wurden i.H.v. 1.130 T€ vereinnahmt. Die Investitionstätigkeit war dabei wieder recht breit gefächert. Neben den Investitionen in Verteilungsanlagen (Strom, Wasser, Wärme, Contracting und Telekommunikation) wurde auch verstärkt in Erzeugungsanlagen sowie in die Überdachung des Parkhauses investiert. Der Bestand an AiB hat sich um 1.464 T€ auf 1.573 T€ reduziert (Vorjahr: 3.037 T€). Diese umfangreichen Investitionen erforderten (und erfordern auch weiterhin) zusätzliches Fremdkapital. Im Wirtschaftsjahr 2023 stehen dem Zugang an einem neuen Darlehen von 3.600 T€, planmäßige Tilgungen von 2.035 T€ gegenüber. Ein Kassenkredit war auch zum Stichtag 31.12.2023 nicht notwendig. Von den gesamten Darlehensverbindlichkeiten von 36.513 T€ haben 26.229 T€ eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren. Die Eigenkapitalquote von 30,3 % (Vorjahr 30,9 %) hat sich deutlich um 0,6 % reduziert. Mit der aktuellen Eigenkapitalquote sind die Stadtwerke Altensteig noch solide aufgestellt. In den nächsten Wirtschaftsjahren werden aufgrund weiterhin sehr großer Investitionen weitere Kreditaufnahmen notwendig. Die Eigenkapitaleinlagen seitens der Stadt für die Netzübernahmen sind mit dem Jahr 2020 abgeschlossen, auch für die EEG-Umlage gab es 2022 zum letzten Mal eine Eigenkapitaleinlage. Ein nachhaltiges Absinken der Eigenkapitalquote unter 30 % sollte eigentlich vermieden werden, scheint aber unter den aktuellen Umständen unausweichlich. Mit dieser Aussicht ist heute noch nicht absehbar, wie bspw. die bevorstehende Wärmewende finanziert werden kann. Mit der aktuellen Systematik der Wärmegebühren werden sich diese erheblichen Investitionen jedenfalls nicht umsetzten lassen. Es wird deshalb bundesweit diskutiert, wie Finanzierungsmodelle für die anstehenden Aufgaben der Energie- und Wärmewende aussehen können. Die SWA rechnen für die nächsten Jahre mit einem Investitionsvolumen im mittleren 8-stelligen Bereich. Der Finanzmittelfonds hat sich um 732 T€ auf 1.285 T€ verringert. Aufgrund unserer Finanzierungsstrategie waren wir jederzeit in der Lage unsere finanziellen Verpflichtungen vollumfänglich und zeitnah erfüllen zu können. 2.4. Vermögenslage Die Bilanzsumme hat sich nochmals deutlich um 4.685 T€ erhöht. Das Eigenkapital hat um 1.006 T€ ebenfalls zugenommen. Die Eigenkapitalquote hat sich aufgrund dieser Entwicklungen um 0,6 %-Punkte verschlechtert. Der Anstieg des Gesamtvermögens resultiert im Wesentlichen aus der Erhöhung des Anlagevermögens. Zugängen von 6.957 T€ stehen erhaltene Zuschüsse von 1.130 T€, Abschreibungen von 2.690 T€ und Abgänge von 120 T€ gegenüber. Auch das Umlaufvermögen hat um 1.496 T€ erhöht, im Wesentlichen die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Die Vorräte, hier im speziellen die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, haben sich von 1.035 T€ auf 975 T€ leicht vermindert. Die Zunahme des Gesamtkapitals ist über die Zunahme von Eigen- (+1.006 T€) und Fremdkapital in Form von Verbindlichkeiten (+3.770 T€) finanziert. Die Rückstellungen insgesamt haben sich um 63 T€ auf 1.650 T€ leicht reduziert. 3. Zukunftsorientierte Angaben 3.1. Risiken und Chancen der voraussichtlichen Entwicklung Die Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklungen der SWA lassen sich in einer derart dynamischen Branche wie der Energieversorgung nicht in allen Bereichen final abschätzen. Die Corona-Pandemie sowie der russische Angriffskrieg und die damit verbundenen Verwerfungen an den Energiemärkten und Lieferketten hat gezeigt, wie schnell solide aufgestellte Unternehmen in wirtschaftlich schwierige Fahrwasser geraten können. Durch die bereits seit vielen Jahren praktizierte Diversifizierung der Sparten sowie jeweils nur geringen Anteilen an Beteiligungen wird versucht, Risiken grundsätzlich von vorneherein einzuschränken. Gerade diese breite Aufstellung sollte es denn Stadtwerken ermöglichen, diese schwierige Periode zu überstehen. Auch der kontinuierliche Ausbau der Strom- und Wärmeversorgung soll zur Reduzierung einzelner Effekte beitragen. Dem Risiko des Fachkräftemangels soll verstärkt durch Ausbildung in den möglichen Bereichen sowie durch ein attraktives und modernes Arbeitsumfelds durch den geplanten Anbau entgegengewirkt werden. Derzeit läuft das Verfahren zur Vergabe der Stromkonzession in der Kernstadt. Der Verlust dieser Konzession wäre sicherlich ein schwerwiegender Einschnitt in der Entwicklung der SWA. 3.1.1. Risikomanagement Durch zeitnahes Monitoring, Maßnahmen zur Steigerung der Wettbewerbsposition und gemeinsame Beschaffungsstrategien mit der Südwestdeutschen Stromhandels GmbH wird aktiv daran gearbeitet diese Risiken systematisch zu steuern und weiter zu reduzieren. Das bereits im Jahr 2017 eingeführte Risikomanagementsystem/-handbuch wird kontinuierlich weiterentwickelt. Dabei wurden mögliche Risiken aller Sparten, verstärkt jedoch Markt- und Beschaffungsrisiken (Strom- und Gas) identifiziert und beschrieben. Alle identifizierten Risiken werden laufend überwacht, ergänzt und nach Möglichkeit reduziert. Die Bedeutung eines Risikomanagementsystems verbunden mit der strikten Einhaltung der dort definierten Regeln zeigt gerade in der aktuellen Phase diese Wichtigkeit. Bereits einzelne, falsche Entscheidungen bspw. bei offenen Positionen in den Portfolien können drastische finanzielle Auswirkungen mit sich bringen. Im Bereich des Netzleitsystems fand im Jahr 2023 bereits die zweite Rezertifizierung nach DIN 27001 "IT-Sicherheit" statt. Wir sind hier seit mittlerweile 6 Jahren zertifiziert. Cyberangriffe auf Unternehmen haben stark zugenommen, sodass sich nicht die Frage stellt ob man selbst angegriffen wird, sondern nur wann und wie man darauf reagiert bzw. wie man vorbereitet ist. 3.1.2. Chancen- und Risikobericht Die Stadtwerke Altensteig sehen in der aktuellen Lage vier wesentliche Risikopositionen. Zum einen die bereits mehrfach beschriebenen Preisentwicklungen durchweg durch alle Commodity's. Durch die Beschaffungsstrategie der Tarifkunden in Tranchen und die Back-to-Back Beschaffung der größeren Sondervertragskunden entstehen zwar nur geringe offene Positionen, aber bereits diese können große finanzielle Auswirkungen mit sich bringen. Wobei grundversorgte Kunden mittlerweile eine höhere Wechselbereitschaft erkennen lassen was das Mengenrisiko durch Kundenverluste entsprechend erhöht. Die Portfolien werden monatlich zu aktuellen Marktpreisen bewertet, wodurch für die SWA ein Monitoring des Marktpreisrisikos möglich ist. Kundenverträge werden bis maximal zum 31.12.2027 abgeschlossen, was bei der oben genannten Back-to-Back Beschaffung dann ein Risiko darstellen kann, wenn die Kunden Ihre Verträge nicht erfüllen. 2018 wurde mit den Stadtwerken Heidenheim ein Beschaffungsvertrag bis einschließlich 2025 abgeschlossen, im Jahr 2022 dann zusätzlich bis 2030. Durch den weiteren Ausbau eigener Erzeugungsanlagen - verbunden mit der Eigennutzung des erzeugten Stroms - soll versucht werden sich für die Tarifkunden ein Stückweit von den Preisen an der Börse zu lösen. Wobei auch die Bewertung des selbst produzierten Stroms sich immer an Marktpreisen orientiert. Als weiteres wesentliches Risiko sehen wir die Verfügbarkeit bzw. Lieferzeiten von Materialien aller Art. Seien es PV-Module oder "einfach" nur Stromkabel bzw. Trafostationen. Am Markt herrscht immer noch eine Knappheit, wodurch Projekte bzw. Aufträge teilweise verschoben werden müssen. Die Preissteigerungen (vgl. Inflation) schlagen auch auf fast alle Materialbeschaffungen voll durch. Auch notwendige Partner wie Planer und Baufirmen sind vollends mit Projekten überlinkt und kämpfen teilweise immer noch mit Projekten aus der Coronazeit. Teilweise fallen bereits Projekte aufgrund der Verschiebungen und Preissteigerungen aus dem wirtschaftlichen Rahmen und können deshalb nicht umgesetzt werden. Wie sich die Rezession bei den SWA konkret auswirkt, bleibt abzuwarten. Der Fachkräftemangel beschäftigt mittlerweile so gut wie alle Bereiche massiv. In früheren Jahren wurde das Thema zwar bereits diskutiert, allerdings (zumindest in unserer Wahrnehmung) war der Druck bei weitem nicht so groß wie er heute ist. Das Thema ist auch politisch seit einigen Jahre auf der Agenda. Wirklich Lösungen (vgl. Renteneintritt oder Fachkräftezuwanderung) wurden bislang nicht gefunden. Die SWA versuchen durch Ausbildung und stetiger Weiterentwicklung der Mitarbeiter die Fluktuation so gering wie möglich zu halten und an das notwendige neue Fachpersonal zu kommen. Die immer weitere ausartende Bürokratie stellt ebenfalls ein wesentliches Risiko dar. Die regulatorischen Anforderungen explodieren, es gibt immer mehr gesetzlich geforderte Abfragen, Nachweise und Dokumentationen. Die extrem lange Bearbeitungsdauer von Behörden bei Bescheiden jeglicher Art sowie immer komplexer und umfangreicher werdende Genehmigungsverfahren stellen uns vor erhebliche Herausforderungen. Aufgaben welche gesetzlich vorgeschrieben werden (Lieferantenwechsel in 24h, dynamische Tarife, §14 EnWG, etc.) sind in vielen Teilen noch gar nicht ausreichend geregelt. Wie die Energieversorgung im Jahr 2050 aussehen soll wird derzeit auf verschiedenen politischen Ebenen diskutiert. Der Einsatz neuer Technologien wie Wasserstroff spielt dabei eine wichtige Rolle. Inwiefern das bestehende Energiesystem - hier speziell das Gasnetz - weiter genutzt werden kann/ darf, ist noch nicht geklärt. Die abgesetzten Gasmengen werden sicherlich ab den 2030er Jahren kontinuierlich zurückgehen. Ob ein Gesamtrückbau, ein Teilrückbau, eine Weiter- oder Teilweiternutzung umzusetzen ist, bleibt abzuwarten. Die SWA werden diese Diskussionen eng verfolgen und bei Bedarf entsprechend reagieren. Der von der Landesregierung Baden-Württemberg vorgestellte Koalitionsvertrag enthält für die Energieversorger in dieser Hinsicht ganz gute Aussichten. Demnach sollen die vorhandenen Gas- und Wärmenetze so auf/ umgerüstet werden, dass diese auch für den Transport von Wasserstoff geeignet sind. Speziell in unseren Heizzentralen sehen wir eine gute Möglichkeit Stück für Stück bzw. irgendwann die Umstellung von Erdgas auf Wasserstoff vorzunehmen. Dennoch muss das Risiko einer zumindest kürzeren Restnutzungsdauer regulatorisch aufgegriffen und abgegolten werden. Bis spätestens zum Jahr 2028 soll die kommunale Wärmeplanung abgeschlossen sein. Parallel müssen wir einen Transformationsplan für unser Gasnetz entwickeln. Diese Themen überschneiden sich in verschiedenen Bereichen. Das Gebäudeenergiegesetz - nach schwierigen Diskussionen in Verbindung mit der kommunalen Wärmeplanung - gebrachte zentrale Steuerungsgesetz setzt die Rahmenparameter für die zukünftige Gestaltung der Energieversorgung in Deutschland. Dabei hat der Angriffskrieg von Russland gegen die Ukraine nach wie vor erhebliche Auswirkungen auf diesen Prozess. Die Lieferung des "Übergangsenergieträger Erdgas" wurde von Russland Ende 2022 auf null reduziert. Was 2023 zu einer Umschichtung der benötigten Mengen auf andre Importländer wie beispielsweise Norwegen, Niederlande und Belgien unter erheblichen Preissteigerungen nach sich zog. Zur Sicherstellung der Wärmeversorgung wurde bereits im Jahr 2022 Heizöl eingekauft, welches zum größten Teil nicht verbraucht wurde. Um sich hiervon nach und nach unabhängiger zu machen, sind entsprechende politische Rahmenbedingungen für eine ökologische Energieversorgung der Zukunft notwendig. Die SWA werden die kommunale Wärmeplanung im Wesentlichen für die Stadt übernehmen und versuchen dies als Chance wahrzunehmen und sich entsprechend zu positionieren. Risiken, aber auch gewisse Chancen ergeben sich weiterhin durch den starken Wettbewerb auf dem Strom- und Gasmarkt. Dem Risiko von Kundenverlusten aus dem aktuell bestehenden Portfolio und sinkenden Margen stehen Chancen in der Kundengewinnung außerhalb und innerhalb des eigenen Netzgebietes gegenüber. Dabei setzen die Stadtwerke Altensteig auf ökologische Angebote, gute Kundenbetreuung, marktfähige Preise und wettbewerbsfähige Kostenstrukturen in Beschaffung und Vertrieb. Über die Südwestdeutsche Stromhandels GmbH nutzen die SWA weiterhin günstige Einkaufskonditionen. Spartenübergreifende Produkte, die Weiterentwicklung des vorhandenen Produkt- und Dienstleistungsportfolios sowie ein noch genaueres Monitoring der eigenen Portfolien stehen im Vordergrund. Am Markt gibt es mittlerweile für Strom- und Erdgaskunden wieder Angebote. Das erhebliche und vorhergesagte Risiko der Phase, wenn die Strompreise wieder sinken, ist in der Form eingetroffen. Es sind wieder vermehrt Billiganbieter auf den Markt zurückgekommen. Dies führte zu Kundenverlusten, sodass sehr teure Terminbeschaffungen in den Büchern zu günstigen Spotmarktpreisen veräußert werden müssen. Wie sich dieses Spiel in 2024 fortsetzt ist nicht vorherzusagen. Das europäische Wirtschaftswachstum in 2023 lag bei rund 0,4%. Für 2024 erwartet die EU-Kommission eine leichte Erholung auf 1% (Prognose vom 15.05.2024), wobei zwischenzeitlich auch entsprechende Rezessionssorgen im Raum standen. Die anhaltenden Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine sowie weitere geopolitische Veränderungen bzw. Risiken können an dieser Stelle noch nicht final abgeschätzt werden. Durch die LNG- Lieferungen konnte es zu einer Beruhigung der Energiepreise kommen, wobei bspw. ein sehr kalter Winter oder ein zeitnahes Kriegsende die Situation schlagartig wieder verändern kann. Die anhaltende Inflation hat die Zinsen im Laufe des Jahres 2023 immer weiter steigen lassen. Aufgrund der rechtlichen Unselbstständigkeit der Stadtwerke als kommunaler Eigenbetrieb können die Stadtwerke Altensteig u.a. bei Darlehenslaufzeiten allerdings zusätzliche Vorteile für sich generieren. Lange Laufzeiten unserer Darlehen tragen der Langlebigkeit der Investitionsgüter der SWA Rechnung. Für die im Sommer 2024 anstehende Darlehensaufnahme rechnen wir mit einem Zinssatz etwas unter 4 %. Mit dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende (GDEW), hat die Bundesregierung die Ausrichtung der Energiebranche für die nächsten Jahre vorgegeben. Das Herzstück dieses Gesetzes, das sogenannte Messstellenbetriebsgesetz (MSBG), setzte die Energieversorger vor grundlegende strategische Entscheidungen. Die meisten Versorger - so auch die SW Altensteig - haben sich entschieden, die Rollen des grundzuständigen Messstellenbetreibers auszufüllen. Das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende legt nun erneut einen festen Fahrplan zum Einbau und umfassender Verbreitung der Smart Meter fest. Die Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiter, im Zuge eines immer komplexer werdenden Umfelds, sowie die Gewinnung neuer Fachkräfte im technischen und kaufmännischen Bereich stellt alle Stadtwerke, speziell aber auch die SWA durch die ländliche Lage vor immense Herausforderungen. Um dem bestmöglich entgegen wirken zu können, setzten die SWA vermehrt auf die Ausbildung in allen Unternehmensbereichen. Aufgrund der geringen Fluktuation ist dieses Risiko derzeit noch als eher gering einzuschätzen. Dies kann sich aber in kurzer Zeit rapide verändern. Auch der Anbau an das Verwaltungsgebäude soll dem Rechnung tragen. Grundsätzlich herrscht bereits seit einiger Zeit ein erheblicher Platzmangel im bestehenden Gebäude und es gibt keine Sozialräume. Außerdem entspricht die Bürowelt nicht mehr den Anforderungen moderner Arbeitsplätze. Durch den Neubau werden die Stadtwerke den bestehenden Mitarbeitern und zukünftigen neuen Fachkräften ein angenehmes und modernes Arbeitsumfeld bieten. Die breite Fächerung an Sparten, Produkten und Dienstleistungen stellen sich für die SWA als wesentlicher Vorteil heraus. Da viele verschiedene Sparten einen positiven Beitrag zum Ergebnis - bzw. zum Ausgleich der Verlustsparten beitragen, können einzelne Umstände in den meisten Fällen nicht das gesamte Ergebnis ins Negative wandeln. Neben den klassischen "Ertragsbringern" wird vor allem die Sparte Contracting mit den dort angegliederten Dienstleistungen immer wichtiger. Potentielle Risiken ergeben sich vor allem in den folgenden Bereichen: - Sinkende Margen in den Geschäftsfeldern Strom und Gas, - Risiken in der langfristigen Energiebeschaffung, - Risiken aufgrund offener Positionen in den Portfolien - Kundenverluste durch verstärkten Wettbewerb um Commodity-Produkte, - Verschärfung kartellrechtlicher, regulatorischer und gesetzgeberischer Vorgaben (insbesondere: KWKG, EEG, StromStG, ARegV) - Steigende Darlehenszinsen - Bürokratische Anforderungen wie das ISMS, DSGVO, die Beihilfetransparenzverordnung - Nichterfüllung der notwendigen Aufgaben aufgrund überbordender Bürokratie sowie Fachkräftemangel 3.1.3. Zusammenfassung Trotz der vorstehend beschriebenen Risiken sehen wir momentan keine Risiken, die die künftige Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Betriebs nachhaltig wesentlich negativ beeinflussen werden. Weiterhin sind auch keine Risiken erkennbar, die den Fortbestand des Betriebs gefährden könnten. 4. Prognosebericht Der beschriebene Anbau an das Verwaltungsgebäude wird neben weiteren Großinvestitionen wie der Nahwärmeversorgung für Berneck, sowie die Modernisierung bzw. der Ersatz von BHKW's und der geplante Anschluss an das UW in Nagold das Investitionsvolumen der Jahre 2024 ff. bestimmen. Verstärkter Fokus wird weiterhin auf energienahe Dienstleistungen gelegt. Das Thema der Nahwärmeversorgung spielt in einer Vielzahl von Nachbarkommunen eine wichtige Rolle. Die SWA übernehmen hierbei in einigen Fällen Beratungsleistungen. Für die Nahwärmeversorgung Glatten wurden bereits entsprechende technische und kaufmännische Betriebsführungsverträge unterzeichnet. Für weitere EE- Projekte werden noch Flächen und Projekte untersucht bzw. teilweise sogar über den Flächennutzungsplan vorbereitet. Durch einen Gemeinderatsbeschluss sind die Dächer aller öffentlichen Gebäude und Hallen für PV-Anlagen der Stadtwerke reserviert, wobei mittlerweile die meisten Dächer belegt sind. Auch Projekte mit Ost/West-Ausrichtung werden untersucht. In den nächsten Jahren werden die energienahen Dienstleistungen für viele Stadtwerke ein entscheidender Wachstumspfad sein. Die Branche geht davon aus, dass rund 25 % des Umsatzes in diesem Bereich erwirtschaftet wird. Die SWA positionieren sich deshalb entsprechend. Das Risiko eines Adressausfalls bzw. von Insolvenzen ist bei den SWA grundsätzlich durch den Abschluss einer entsprechenden Versicherung begrenzt. Die aufgrund der Pandemie befürchtete Insolvenzwelle hat sich in der Praxis nicht bewahrheitet, wobei aufgrund der derzeitigen konjunkturellen Schwächephase dieses Thema noch nicht vom Tisch ist. Neben den wirtschaftlichen Auswirkungen, steht die Versorgungssicherheit der Bürgerinnen und Bürger jedoch im Vordergrund. Die Sichere Versorgung mit Strom, Gas, Wasser und Wärme war, ist und muss weiterhin gewährleistet sein. Im Bereich des Gasnetzes soll ein Ausbau ausschließlich an bereits verlegten Hauptsträngen erfolgen. Neue Gebiete werden nicht mehr erschlossen. Der Absatz lag im Jahr 2023 mit rund 57 GWh wieder etwa auf dem Niveau des Jahres 2022 mit rund 60 GWh. In der Wasserversorgung zeigt die jährlich stattfindende Gebührenkalkulation den Werteverzehr dieser Sparte deutlich auf. Die kalkulatorischen Abschreibungen liegen oberhalb der Investitionen. Auch die kalkulatorischen Zinsen liegen deutlich über den handelsrechtlichen, was auf eine bevorstehende Investitionswelle in diesem Bereich hinweist. Der Gemeinderat hat für das Jahr 2023 abermals eine zweckgebundene Investitionsrücklage i.H.v. 0,10 €/m 3 beschlossen. Auch bei uns im Schwarzwald wird die lebensnotwendige Ressource Wasser immer knapper. Um sich rechtzeitig Gedanken zu weiteren Bezugsmöglichkeiten bzw. Quellen zur Sicherstellung der Wasserversorgung zu machen, finden bereits seit Sommer 2022 Bohrungen im Nagoldtal statt. Diese werden noch einige Jahre weitergeführt werden müssen, bis hier finale Ergebnisse vorliegen. Aufgrund der Risiken in der Gasversorgung soll die Wärmeversorgung (auch durch die oben dargestellte vorgeschriebene Wärmeplanung) noch verstärkter ausgebaut werden. Die Gebühren konnten zum 01.01.2024 wieder deutlich gesenkt werden, trotz steigender CO 2 - Steuer. Die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen liefen im Frühjahr 2024 aus. Der Bäderbetrieb ist mit laufenden Unterhaltungs- und Modernisierungsarbeiten immer auf dem neuesten Stand zu halten. Gleichzeitig wird es immer schwieriger, (geeignetes) Personal zu gewinnen. Sollte dies dauerhaft nicht gelingen, müssen die Öffnungszeiten verkürzt werden. Das Hohenbergbad wurde im Frühjahr 2024 final geschlossen. Die Auslastung des Hallenbads in Walddorf konnte so gesteigert werden. Die Einheiten für das Schulschwimmen können alle in Walddorf abgebildet werden. Der Bereich der Glasfaserinfrastruktur soll weiter ausgebaut werden. Hier soll insbesondere über die SWA InfoCom GmbH die Wertschöpfung an den Dienstleistungen in diesem Bereich erfolgen. Die Nachfrage nach den Anschlüssen über das schnelle Glasfasernetz und damit das Kundenwachstum ist wie erhofft groß. Mittlerweile werden über 700 Kunden versorgt, Tendenz weiter steigend. Die Laufzeit mit dem bestehenden Kooperationspartner endet zum 31.12.2025. Derzeit wird die neue Ausschreibung vorbereitet. Deren Gestaltung (zukünftiger Besitzer der aktiven Technik etc.) muss akribisch vorbereitet werden. Das starke investive, wirtschaftliche und personelle Wachstum der SWA sollte in den Folgejahren eigentlich etwas geringer ausfallen, mit dem Ziel einer Konsolidierung. Es sind jedoch bereits Projekte und Entwicklungen absehbar welche ein Wachstum in verschiedenen Bereichen weiterhin absehen lässt. Positive wirtschaftliche Jahresergebnisse sind aus unserer Sicht jedoch mittelfristig weiterhin möglich. Wie beschrieben sind unsere Mitarbeiter der wesentliche Leistungsindikator. Mit dem bestehenden Verwaltungsgebäude sind wir jedoch an die Kapazitätsgrenze gestoßen. Weitere Stellenbesetzungen sind bereits absehbar, doch Arbeitsplätze hierfür sind nicht vorhanden. Attraktive Arbeitsplätze sind heute außerdem ein wesentlicher Standortfaktor. Die Schaffung von modernen Arbeitsplätzen und Pausenräumen ist daher absolut notwendig. Des Weiteren können wir im bestehenden Gebäude unseren Kunden keinen barrierefreien Zugang ermöglichen. Auch dieser Makel wird durch den Anbau mit dem neuen Kundenservice - barrierefrei zugänglich ohne Treppe - behoben werden. Der Wirtschaftsplan 2024 sieht Erträge von 43.425 T€ und Aufwendungen von 42.832 T€ vor, woraus sich ein erwarteter Gewinn von 593 T€ ergibt. Ob dieser Gewinn tatsächlich erwirtschaftet werden kann bleibt im Angesicht der Risiken durch bspw. Unternehmensinsolvenzen abzuwarten. Der Wirtschaftsplan für 2024 sieht bei abermals erheblichen Investitionen (10.207 T€) außerdem eine Darlehensaufnahme i.H.v. 7.500 T€ vor. Grundsätzlich wird bezüglich der Planungen für das Wirtschaftsplan 2024 darauf hingewiesen, dass diese auf Annahmen und Erfahrungswerten beruhen und somit mit Unsicherheiten behaftet sind. Die tatsächlichen Ergebnisse können von den Planergebnissen abweichen, woraus sich sowohl Chancen als auch Risiken ergeben können.
Altensteig, den 20. Juni 2024 Stadtwerke Altensteig Udo Hirrle, Kaufmännischer Werkleiter Günther Garbe, Technischer Werkleiter Florian Weinhardt, Kaufmännischer Werkleiter BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang für das Wirtschaftsjahr 2023Stadtwerke AltensteigA. Allgemeine Angaben Die Stadtwerke Altensteig haben ihren Sitz in Altensteig und werden beim Amtsgericht Stuttgart im Handelsregister unter der Nummer HRA 341084 geführt. Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde gemäß Eigenbetriebsverordnung (EigBVO) in Verbindung mit §§ 240 ff. und §§ 264 ff. HGB erstellt. Es gelten gemäß § 7 EigBVO die Vorschriften des HGB für große Kapitalgesellschaften. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den Vorjahren das Gesamtkostenverfahren gewählt. In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Wirtschaftsjahres angegeben. Die Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten. B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, und soweit abnutzbar, vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Als Anschaffungskosten werden die Nettorechnungsbeträge zuzüglich Anschaffungsnebenkosten und abzüglich Anschaffungskostenminderungen angesetzt. Fremdkapitalzinsen werden nicht aktiviert. Die aktivierten Eigenleistungen umfassen direkt zuordenbare Einzelkosten sowie angemessene Teile der Gemeinkosten. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer ausgegangen. Die Abschreibungen erfolgen linear. Im Zugangsjahr werden sie zeitanteilig berücksichtigt. Die Nutzungsdauern betragen zwischen drei und 45 Jahren. Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten zwischen 250 € und 1.000 € - netto) werden in einen Jahressammelposten eingestellt und linear über 8 Jahre abgeschrieben. Bei geringwertigen Wirtschaftsgütern unter 250 € wurde die Sofortabschreibung ausgeübt. Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen sind zu Anschaffungskosten bewertet. Sofern voraussichtliche dauerhafte Wertminderungen vorliegen, sind die Beteiligungsbuchwerte um Abschreibungen vermindert angesetzt. Der Beteiligungswert an der im Jahr 2021 erworbenen Beteiligung solarcomplex AG wurde zum Stichtag geprüft. Dabei lag der Aktienkurs über dem Kurs zu welchem die Aktien erworben wurden. Da auch der Geschäftsausblick positiv ist, ist keine Wertkorrektur vorzunehmen. Vorräte sind zu durchschnittlichen Anschaffungskosten bewertet. Das Niederstwertprinzip wurde beachtet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu Nennwerten angesetzt. Alle erkennbaren Einzelrisiken und das allgemeine Kreditrisiko sind durch angemessene Einzel- und Pauschalwertberichtigungen (1,60 %) berücksichtigt. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zu Nominalwerten angesetzt. Der Rechnungsabgrenzungsposten enthält nur transitorische Posten im engeren Sinne. Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bemessen. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag bilanziert. Soweit Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB gebildet werden, kommen folgende Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zur Anwendung: Ökonomische Sicherungsbeziehungen werden durch die Bildung von Bewertungseinheiten bilanziell nachvollzogen. Im Rahmen der Bilanzierung von Bewertungseinheiten kommt die Einfrierungsmethode zu Anwendung. Dabei werden Wertänderungen bzw. Zahlungsstromänderungen von Grund- und Sicherungsgeschäften weder in der Bilanz noch in der GuV berücksichtigt, soweit sie auf den effektiven Teil der Sicherungsbeziehungen entfallen, sich also kompensieren. Übersteigen die negativen Wertänderungen die positiven Wertänderungen, so ist nach dem Imparitätsprinzip dieser unrealisierte Verlust ergebniswirksam durch Bildung einer Drohverlustrückstellung zu erfassen. C. Angaben zur Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens ist aus dem beigefügten Anlagenspiegel für das Wirtschaftsjahr 2023 ersichtlich. Die Stadtwerke Altensteig halten folgende Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen:
1) Ergebnisabführungsvertrag * Wert aus 2021 ** Wert aus 2022 Beim Zweckverband Interkom Nagold-Enz sind die Stadtwerke Altensteig nur an der Sparte Wasserversorgung beteiligt. Forderungen Sämtliche Forderungen sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig. Eigenkapital Das Gezeichnete Kapital wird zum Nennbetrag in Höhe von 12.000 T€ ausgewiesen (Vorjahr 12.000 T€). Die Kapitalrücklagen haben sich im Berichtsjahr um 34.545,00 Euro erhöht. Hintergrund ist die vom Gemeinderat im Dezember 2022 beschlossene Einlage von drei Garagen beim Gymnasium, welche von den Stadtwerken Altensteig genutzt werden. Ergebnis des Vorjahres Vom Gewinn des Vorjahres wurden 909.837,89 Euro auf neue Rechnung vorgetragen und 52.480,60 Euro in die zweckgebundene Rücklage verbucht. Der Gewinnvortrag beträgt zum 31.12.2023 2.451 T€. Empfangene Ertragszuschüsse Empfangene Ertragszuschüsse werden seit dem Jahr 2003 aktivisch abgesetzt und damit gemäß dem BMF-Schreiben vom 07.10.2004 entsprechend der Nutzungsdauer des Vermögensgegenstandes aufgelöst. Die Zugänge bis zum Jahr 2002 wurden passiviert und werden mit 5 % jährlich aufgelöst. Im Jahr 2010 wurden im Zusammenhang mit der Gasnetzübernahme die von der EnBW nicht aufgelösten Zuschüsse passiviert. Diese werden analog der Vorgehensweise der EnBW ebenfalls mit 5 % jährlich erfolgswirksam aufgelöst. Im Jahr 2015 wurden im Zusammenhang mit der Übernahme der 1. Tranche des Stromnetzes von der NetzeBW auch die nicht aufgelösten Zuschüsse passiviert. Diese werden analog der Vorgehensweise der NetzeBW ebenfalls mit 5% jährlich erfolgswirksam aufgelöst. Selbiges Vorgehen wurde bei der Übernahme der 2. Tranche im Jahr 2018 angewendet. Steuerrückstellungen Die für das Kalenderjahr 2023 geleisteten Körperschaftssteuervorauszahlungen sowie Gewerbesteuervorauszahlungen war zu gering angesetzt. So mussten noch weitere 35 T€ Körperschaftssteuerrückstellung sowie 61 T€ an Gewerbesteuerrückstellung eingestellt werden. Da für das Jahr 2022 noch kein Bescheid des Finanzamts vorliegt, sind zum Stichtag in Summe 142 T€ für Körperschaftssteuer (inkl. Soli) sowie 102 T€ für Gewerbesteuer zurück gestellt. Für die Erstellung der Steuererklärung wurden 2 T€ zurück gestellt. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen decken alle erkennbaren Risiken und Verpflichtungen ab. In den sonstigen Rückstellungen sind u.a. Rückstellungen für Urlaubsverpflichtungen (60 T€), für Jubiläen (11 T€), für Eichkosten (4 T€), für Ableseverpflichtungen (1 T€), für die interne und externe Jahresabschlusserstellung bzw. -prüfung (34 T€) sowie für die Aufbewahrungspflicht von Geschäftsunterlagen (10 T€) enthalten. Mit 437 T€ wurden Rückstellungen nach dem BEHG für CO 2 - Zertifikate gebildet. Es sind außerdem Rückstellungen für die Berufsgenossenschaft (20 T€) sowie für weitere diverse kleinere Vorgänge gebildet worden. Für zu viel eingenommene Wasser- und Wärmegebühren musste keine Gebührenausgleichsrückstellung vorgenommen werden. Wie in den Jahren 2021 und 2022 wurden auch im Jahr 2023 Drohverlustrückstellungen im Strom- und Erdgasvertrieb gebildet. Im Stromvertrieb 434 T€ (dem steht eine Auflösung aus 2022 i.H.v. 153 T€ gegenüber) sowie im Erdgasvertrieb 38 T€ (dem steht eine Auflösung aus 2021 i.H.v. 70 T€ gegenüber. Für noch unsichere EWSG Soforthilfen Gas und Wärme ("Dezemberhilfe 2022") wurden außerdem die bislang erhaltenen Hilfen von 3 T€ zurück gestellt. Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten und gewährten Sicherheiten der Verbindlichkeiten gehen aus beigefügtem Verbindlichkeitenspiegel hervor. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde, gegenüber verbundenen Unternehmen und gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde werden in der Bilanz grundsätzlich saldiert ausgewiesen. Im Jahr 2023 ergeben 370 T€ Forderungen und 834 T€ Verbindlichkeiten eine auf der Passivseite saldiert ausgewiesene Verbindlichkeit in Höhe von 464 T€ gegenüber der Gemeinde. Die Forderungen gegen die Stadt Altensteig bestehen aus Forderungen aus der Gewerbesteuer (26 T€) sowie diverser Forderungen gegen das Tiefbauamt aus verschiedenen Baumaßnahmen. Die Verbindlichkeiten bestehen ausschließlich aus Verbindlichkeiten aufgrund der Umsatzsteuerjahresmeldung. Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen den Liefer- und Leistungsverkehr (6 T€). Aufgrund des bestehendes Gewinnabführungsvertrages mit der SWA InfoCom GmbH wurde im Jahr 2023 ein Gewinn von 60 T€ übernommen. Die daraus resultierende Forderung ist ebenfalls in den Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten. Die Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, betreffen wie im Vorjahr den Liefer- und Leistungsverkehr, hier vor allem die GIS- Abrechnung bzw. Verbindlichkeiten für Strom bzw. Erdgaslieferungen. Latente Steuern Insgesamt ergeben sich aktive latente Steuern. Von dem Ansatzwahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wird kein Gebrauch gemacht. D. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse (ohne Energiesteuern) Zusammensetzung der Umsatzerlöse:
Die Umsatzerlöse beinhalten auch die Auflösung von passivierten Ertragszuschüssen (28 T€, Vorjahr: 31 T€). Sonstige betriebliche Erträge In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind hauptsächlich Auflösungen von Rückstellungen (400 T€), die Strom- und Energiesteuererstattungen sowie 2 T€ aus Erträgen aus Anlagenabgängen enthalten. Es wurden außerdem periodenfremde Erträge i.H.v. 7 T€ vereinnahmt, hauptsächlich aus Strombezugsabrechnungen. Sonstige betriebliche Aufwendungen In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind die Konzessionsabgabe (675 T€) sowie der Verwaltungskostenbeitrag (182 T€) enthalten. Die Ausgaben für die Datenverarbeitung und EDV belaufen sich auf 422 T€. Die Abschreibungen auf Forderungen betragen 4 T€. Zusätzlich wurden Wertberichtigungen auf Forderungen sowohl einzeln (21 T€), als auch pauschal (-5 T€) vorgenommen. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag In den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sind 205 T€ für die Gewerbesteuer, 211 T€ für die Körperschaftssteuer (inklusive Solidaritätszuschlag) sowie 34 T€ Kapitalertragssteuer enthalten. E. Honorar des Abschlussprüfers Die Kosten der Jahresabschlussprüfung wurden in den sonstigen Rückstellungen mit einem Wert von 13 T€ berücksichtigt. Des Weiteren wurden andere Bestätigungsleistungen (EEG + KWKG- Testierung) mit in Summe 1 T€ zurückgestellt. Steuerberatungsleistungen sowie sonstige Leistungen wurden vom Abschlussprüfer nicht erbracht. F. Sonstige Angaben Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die zum Bilanzstichtag bereits getätigten Strombeschaffungen für die Folgejahre belaufen sich auf Abnahmeverpflichtungen i.H.v. 22.034 T€ (Vorjahr: 37.213 T€), denen absatzseitig Verträge in entsprechendem Umfang gegenüberstehen. Die Abnahmeverpflichtungen für Gasbeschaffungen für Folgejahre belaufen sich auf 7.025 T€ (Vorjahr: 10.637 T€), denen absatzseitig Verträge in entsprechendem Umfang gegenüberstehen. Die SWA schließt für das Strom- und Gasgeschäft keine derivativen Finanzgeschäfte als Handelsgeschäfte ab. Lediglich zur Sicherung von Bezugspreisen wurden Termingeschäfte abgeschlossen. Bewertungseinheiten werden gebildet im Rahmen der Beschaffung der Vertriebslast Strom sowie der Vertriebslast Gas. Die Bewertungseinheiten werden bis zum Ende der physischen Belieferung durchgehalten. Sollte es bis dahin zu Anpassungen der Grundgeschäfte kommen, werden die bestehenden Sicherungsgeschäfte ebenfalls angepasst. Drohverlustrückstellungen werden dann gebildet, wenn der Saldo aus den prognostizierten Umsatzerlösen, den prognostizierten Beschaffungskosten und den offenen mark-to-market bewerteten Positionen pro Lieferjahr negativ ist. Im Rahmen des Grundgeschäfts werden neben kontrahierten Verträgen geplante sowie hoch wahrscheinliche Umsatzerlöse aus dem Absatz von Strom und Gas für die Folgejahre einbezogen. Bei der gebildeten Bewertungseinheit für die Beschaffung der Vertriebslast Strom und Gas handelt es sich bei dem Grundgeschäft um die Lieferungen der SWA an ihre Kunden. Zur Absicherung des Preisrisikos werden Termingeschäfte in Form von Standarthandelsprodukten (Base und Peak) getätigt. Da die Sicherungsgeschäfte dem gleichen Underlying, Laufzeiten und Nominalvolumen wie die Grundgeschäfte unterliegen, kompensieren die Absicherungsgeschäfte weitestgehend die Wertentwicklung aus den Grundgeschäften. Für die zentralen Kopiergeräte besteht seit dem Jahr 2020 ein Mietvertrag mit der Firma Mercator GmbH. Weitere wesentliche finanzielle Verpflichtungen aus Miet- oder Leasingverträgen bestehen nicht. Die Arbeitnehmer der Stadtwerke Altensteig sind bei der Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbands Baden-Württemberg in Karlsruhe versichert. Es bestehen Versorgungszusagen, die den versicherten Arbeitnehmern eine zusätzliche Alters-, Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung gewährleisten. Der Umlagesatz betrug im Wirtschaftsjahr 2023 unverändert 6,3% der Bruttolohn- Gehaltssumme (AG + AN - Anteil). Zusätzlich ist ein Sanierungsgeld in Höhe von 2,3 % zu entrichten. Die umlagepflichtigen Löhne und Gehälter beliefen sich im Wirtschaftsjahr 2023 auf 2.795.807,82 € (Vorjahr 2.584.551,63 €). Der Stadtwerke Altensteig zahlten im Wirtschaftsjahr 2023 an die Versorgungskasse Umlagen in Höhe von 232.803,29 € (Vorjahr: 227.361,46 €). Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen sowie Gesellschafter größeren Umfangs gemäß § 6 b Abs. 2 EnWG
Werkleitung In der Werkleitung waren im Berichtsjahr Herr Günther Garbe als technischer sowie Herr Udo Hirrle und Herr Florian Weinhardt als kaufmännische Werkleiter bestellt. Herr Udo Hirrle wird bei den Stadtwerken Altensteig nicht in der Personalstatistik geführt, seine Leistung wird stattdessen über den Verwaltungskostenbeitrag der Stadt Altensteig verrechnet. Angaben zu Gesamtbezügen der Werkleitung gemäß § 285 Nr. 9 HGB wurden unter Verweis auf § 286 Abs. 4 HGB unterlassen. Durchschnittliche Arbeitnehmerzahl Der nach § 285 Nr. 7 HGB im Durchschnitt ermittelte Personalbestand im Berichtsjahr setzte sich wie folgt zusammen:
Werksausschuss Der Werksausschuss setzte sich im Wirtschaftsjahr 2023 wie folgt zusammen: - Herr Bürgermeister Gerhard Feeß, Vorsitzender des Werksausschusses - Herr Franz Schuler - Herr Joachim Lang - Herr Werner Koch - Frau Dr. Ursula Utters - Herr Dieter Renz - Tobias Schmid - Holger Reichert Die Bezüge der Mitglieder des Werksausschusses richten sich nach der Satzung für ehrenamtliche Entschädigung. Sie werden von der Stadt Altensteig ausgezahlt und über den Verwaltungskostenanteil den Stadtwerken belastet. Der Werksausschuss tagte im Jahr 2023 an zwei Sitzungen. Gesellschafterversammlung Der Gemeinderat setzte sich im Wirtschaftsjahr 2023 wie folgt zusammen: - Herr Bürgermeister Gerhard Feeß, Vorsitzender des Gemeinderats
Nachtragsbericht Die Auswirkungen des Ukrainiekriegs sind im Lagebericht erläutert. Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahreseingetreten sind und über die gemäß § 285 Nr. 33 HGB zu berichten wäre, liegen nicht vor. ErgebnisverwendungsvorschlagDie Werkleitung schlägt vor, von dem Jahresgewinn 2023 in die zweckgebundene Rücklage der Wasserversorgung 51.393,00 € einzustellen, sowie 919.733,03 auf neue Rechnung vorzutragen.
Altensteig, den 20. Juni 2024 Günther Garbe, Techn. Werkleiter Udo Hirrle, Kaufm. Werkleiter Florian Weinhardt, Kaufm. Werkleiter AnlagespiegelStadtwerke Altensteig Übersicht über die Entwicklung des Anlagevermögens im Wirtschaftsjahr 2023 (01.01. bis 31.12.)
sonstige BerichtsbestandteileTätigkeiten-Bilanz für das Wirtschaftsjahr 2023 (zum 31.12.)Stadtwerke Altensteig
Tätigkeiten-Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2023 (01.01. - 31.12.)Stadtwerke Altensteig
Anhang für das Wirtschaftsjahr 2023Stadtwerke AltensteigErläuterungen zu den Tätigkeitsbereichen in der internen Rechnungslegung für das Wirtschaftsjahr 2023 A. Allgemeine Angaben und Erläuterungen I. Tätigkeitendarstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Die Stadtwerke Altensteig haben nach § 6b Abs. 3 EnWG für folgende Tätigkeiten intern jeweils eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung aufzustellen: • Stromverteilung, • andere Tätigkeiten innerhalb der Stromversorgung, • Gasverteilung, • andere Tätigkeiten innerhalb der Gasversorgung, • Grundzuständiger Messstellenbetrieb • Tätigkeiten außerhalb der Strom- und Gasversorgung. Die Tätigkeiten bei der Stromversorgung beinhalten zunächst den Betrieb der Stromverteilungsnetze der Mittel- und Niederspannung. Hierzu zählen auch Leitungen und Hausanschlüsse in Altensteig und den Teilorten Berneck, Altensteig-Dorf, Spielberg, Wart, Bruderhaus, Garrweiler, Hornberg, Überberg und Walddorf. Die Stromversorgung beinhaltet auch den Strombezug von Dritten sowie von anderen Betriebszweigen und den Stromvertrieb in und außerhalb des Netzgebiets des assoziierten Netzbetreibers. Des Weiteren zählt hierzu die Stromerzeugung mittels Spitzendiesel, Wasserkraft- und Photovoltaik-Anlagen. Nach § 7c Absatz 1 EnWG dürfen Betreiber von Elektrizitätsverteilnetzen weder Eigentümer von Ladepunkten für Elektromobile sein noch diese Ladepunkte entwickeln, verwalten oder betreiben. Nach unserer Auffassung kann mit diesem Verbot nicht das gesamte vollintegrierte (nicht rechtlich entflochtene) Stadtwerk gemeint sein, sondern die "Marktrolle" Netzbetrieb des Stadtwerks. Wir haben die öffentlichen Ladepunkte der Sparte "Strom-Vertrieb" zugeordnet und sind der Auffassung, dass das Betreiben der Ladepunkte eine sonstige Tätigkeit innerhalb des Elektrizitätssektors darstellt. Basierend auf dieser Rechtsauffassung haben wir daher auf die Erstellung eines separaten Tätigkeitsabschlusses für Ladepunkte verzichtet. Nichts desto trotz hat der Gemeinderat beschlossen, die vollständige öffentliche Ladeinfrastruktur zum 01. Januar 2024 an die SWA InfoCom GmbH zu übertragen. Die Tätigkeiten bei der Gasversorgung beinhalten den Gasbezug von Dritten sowie den Gasvertrieb in und außerhalb des Netzgebiets des assoziierten Netzbetreibers. Die Gasversorgung beinhaltet den Betrieb der Gasverteilungsnetze, bestehend aus Mitteldruckleitungen und Hausanschlüssen in der Kernstadt Altensteig und den Ortsteilen Spielberg, Walddorf und Altensteig-Dorf. Im Jahr 2017 wurde mit der Gemeinde Simmersfeld ein Konzessionsvertrag unterzeichnet. Seit Ende 2018 befinden sich die Kunden in Belieferung. Für Tätigkeiten außerhalb der Strom- und Gasversorgung sind ebenfalls eigene Konten zu führen, die zusammengefasst werden können. Diese Tätigkeiten beinhalten die Wasserversorgung, die Lieferung von Wärme über eigene Blockheizkraftwerke sowie eine Holzhackschnitzelanlage und Wärmenetze in Altensteig, Spielberg, Walddorf und Wart, den Betrieb eines Parkhauses am Altensteiger Marktplatz sowie eines Parkdecks in der Wilhelmstraße, den Betrieb des Hallenbades in Walddorf sowie des Hohenbergbades und Freibades in Altensteig, einen Installationsbetrieb und Warenhandel sowie den Aufbau einer Breitbandinfrastruktur in Altensteig und in dessen Ortsteilen. Die Sparte Contracting wird ab 2016 unter den Tätigkeiten außerhalb der Strom- und Gasversorgung geführt. Die Sparte grundzuständiger Messstellenbetreiber wird seit 2017 ebenfalls separat geführt. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben ist hierfür auch ein eigener Tätigkeitsabschluss zu erstellen. Der Betriebszweig Bäder wurde zum 01.01.2001 in die Stadtwerke eingegliedert. Seit dem Jahr 2005 wird das Hallenbad in Walddorf bei den Stadtwerken geführt. In der Gemeinderatssitzung im April 2024 wurde die dauerhafte Schließung des Hohenbergbads beschlossen. Der Betriebszweig Telekommunikation wurde im Jahr 2010 neu eingerichtet. Die Stadtwerke Altensteig sind ein Eigenbetrieb der Stadt Altensteig. Die Stadt Altensteig verfügt über acht Ortsteile, welche Altensteigdorf, Berneck mit Bruderhaus, Garrweiler, Hornberg, Spielberg, Überberg, Walddorf mit Monhardt und Wart sind. II. Angaben zu den Tätigkeitenabschlüssen Die Tätigkeitsabschlüsse zum 31. Dezember 2023 sind nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des HGB aufgestellt worden. Für die Gewinn- und Verlustrechnungen wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Wesentliche innerbetriebliche Lieferbeziehungen zwischen den einzelnen Tätigkeiten wurden zu Marktpreisen bewertet. Bei den für das Gesamtunternehmen geführten Konten werden alle Buchungen mit geschäftsbereichsbezogenen Kontierungen (Geschäftsbereiche: Stromverteilung und andere Tätigkeiten innerhalb der Stromversorgung, Gasverteilung und andere Tätigkeiten innerhalb der Gasversorgung, Wasser, Wärme, Parkhaus, Bäder, Installationsbetrieb, Telekommunikation, Contracting, gMSB und Gemeinsame) versehen, die es ermöglichen, eine Zuordnung zu den einzelnen Geschäftsbereichen über die Kostenrechnung vorzunehmen. Zu diesem Zweck werden die Jahresabschlussdaten aus dem Buchhaltungs- und Kostenrechnungssystem SAP/R3 verwendet. Aufgrund der Organisation des Rechnungswesens ist eine tiefe verursachungsgerechte Spartenzuordnung, insbesondere der Splittung bei Strom und Gas jeweils in "Verteilung" und "andere Tätigkeiten innerhalb der Versorgung" und der "sonstigen Tätigkeiten" sowie "gMSB" gegeben. In Zusammenhang mit der Erstellung des Jahresabschlusses werden Buchungen, die unter dem Geschäftsbereich Gemeinsame oder Strom und Gas allgemein erfasst worden sind, auf die Sparten Strom bzw. Stromverteilung und andere Tätigkeiten innerhalb der Stromversorgung, Gas bzw. Gasverteilung und andere Tätigkeiten innerhalb der Gasversorgung, Wasser, Wärme, Parkhaus, Bäder, Installationsbetrieb, Telekommunikation, Contracting und gMSB verteilt. Nach plausibel hinterlegten Schlüsseln werden diese nicht direkt zugeordneten Werte auf die Sparten Strom bzw. Stromverteilung und andere Tätigkeiten innerhalb der Stromversorgung, Gas bzw. Gasverteilung und andere Tätigkeiten innerhalb der Gasversorgung, Wasser, Wärme, Parkhaus, Bäder, Installationsbetrieb, Telekommunikation, Contracting und gMSB verteilt. Die Unterteilung der Sparten Strom und Gas in der Gewinn- und Verlustrechnung jeweils in "Verteilung" und "andere Tätigkeiten innerhalb der Versorgung" erfolgt entsprechend den Auswertungen der Kostenrechnung. Die Unterteilung der Sparte Strom und Gas in der Bilanz jeweils nach "Verteilung" und "andere Tätigkeiten innerhalb der Versorgung" erfolgt ebenfalls entsprechend den Auswertungen der Kostenrechnung sowie durch einzelne Beurteilungen der Posten. Das Ergebnis aus direkt zugeordneten und verteilten Beträgen wird per Excel als Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung der jeweiligen Tätigkeit gezeigt. Die Aufbewahrungsfristen für die Unterlagen werden eingehalten. B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die im Anhang des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2023 beschriebenen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze sind gleichfalls maßgebend für die Erstellung der Tätigkeitsabschlüsse. Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte werden einheitlich ausgeübt. C. Zuordnungsregeln zur Abgrenzung der Unternehmenstätigkeiten I. Tätigkeiten Bilanzen Die Positionen der Aktiva und Passiva konnten weitestgehend aus den Geschäftsbereichen des EDV-Systems den einzelnen Tätigkeiten direkt zugeordnet werden. In den übrigen Fällen ohne direkte Zuordnung erfolgte die Aufteilung über Schlüssel. In der Bilanz wurden die Ansätze des allgemeinen Bereiches, der im Wesentlichen die Verwaltung umfasst, gemäß jeweiligem Umlageschlüssel den Tätigkeiten "Stromverteilung", "andere Tätigkeiten innerhalb der Stromversorgung", "Gasverteilung", "andere Tätigkeiten innerhalb der Gasversorgung", "gMSB" und den "Tätigkeiten außerhalb der Strom- und Gasversorgung" zugeordnet. Beträge im Bereich der allgemeinen Strom- und Gasversorgung wurden zu jeweils 50% der Verteilung und den anderen Tätigkeiten innerhalb der Strom- bzw. Gasversorgung zugeordnet. Im Übrigen erfolgte überwiegend eine direkte Kostenzuordnung. Es folgen Anmerkungen zu den Posten der Bilanz: Für die Aufteilung des Anlagevermögens bildete die "Übersicht über die Entwicklung des Anlagevermögens im Wirtschaftsjahr 2023" (Anlagennachweis) die Grundlage. Hierbei ist zu beachten, dass in der "Übersicht über die Entwicklung des Anlagevermögens im Wirtschaftsjahr 2023 (01.01. bis 31.12.)" die Gemeinsamen Anlagen und die Anlagen im Bau separat abgebildet bleiben, obwohl diese und deren Abschreibungen in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung auf die Tätigkeiten verteilt wurden. Die Restbuchwerte der immateriellen Vermögensgegenstände wurden direkt den Sparten zugeordnet oder mittels des "Verwaltungsschlüssels" verteilt. Die Restbuchwerte der Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten wurden direkt den Sparten zugeordnet oder anhand des "Verwaltungsschlüssels" sowie die Lagerhalle im Turmfeld anhand des Schlüssels "TURM" auf die Tätigkeiten verteilt. Erzeugungs-, Gewinnungs- und Bezugsanlagen konnten direkt zugeordnet werden. Verteilungsanlagen wurden direkt zugeordnet. Sonstige technische Anlagen konnten den Tätigkeiten außerhalb der Strom- und Gasversorgung direkt zugeordnet werden. Die Betriebs- und Geschäftsausstattung wurde direkt sowie nach dem "Verwaltungsschlüssel" und den "Netzlängen" auf die Tätigkeiten aufgeteilt. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau konnten überwiegend direkt zugeordnet werden. Die sich im allgemeinen Bereich befindlichen Werte wurden anhand des "Verwaltungsschlüssels" oder nach "Netzlängen" verteilt. Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen konnten vollständig direkt den Tätigkeiten zugeordnet werden. Die Vorräte konnten überwiegend direkt zugeordnet werden. Sehr geringfügige Werte im allgemeinen Bereich wurden anhand von Umlageschlüsseln auf die Tätigkeiten verteilt. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen konnten ebenso überwiegend direkt zugeordnet werden, sodass nur geringfügige Werte über Umlageschlüssel verteilt wurden. Forderungen gegen verbundene Unternehmen und gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, konnten den Tätigkeiten außerhalb der Strom- und Gasversorgung direkt zugeordnet werden. Die Aufteilung der Sonstigen Vermögensgegenstände und Rechnungsabgrenzungsposten erfolgte hauptsächlich direkt. Die Umgliederung der debitorischen Kreditoren fand anhand von festen Werten statt. Die Positionen unter Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten wurden im Verhältnis der "Umsatzerlöse" auf die Tätigkeiten verteilt, wobei ein Bankkonto der Gasverteilung direkt zugeordnet werden konnte. Das Stammkapital sowie die Rücklagen wurden direkt zugeordnet. Der Jahresgewinn 2023 wurde aus der Tätigkeiten- GuV 2023 übernommen. Die Zuordnung der Empfangenen Ertragszuschüsse erfolgte direkt auf die Tätigkeiten. Soweit möglich, wurden die Rückstellungen direkt den Tätigkeiten zugeordnet. Die restlichen Rückstellungsbeträge wurden mittels Umlageschlüsseln, vorwiegend mit dem "Verwaltungsschlüssel" und nach "Netzlängen", verteilt. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurden nach dem Verhältnis der Umsatzerlöse sowie bei Darlehen anhand der Abschreibungswerte aufgeteilt. Die Aufteilung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen erfolgte für den im allgemeinen Bereich befindlichen Betrag anhand von Umlageschlüsseln. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, konnten direkt den Bereichen zugeordnet werden. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde werden in der Bilanz grundsätzlich saldiert ausgewiesen. Im Jahr 2023 ergeben 370 T€ Forderungen und 834 T€ Verbindlichkeiten eine auf der Passivseite saldiert ausgewiesene Verbindlichkeit in Höhe von 464 T€ gegenüber der Gemeinde. Die Forderungen gegen die Stadt Altensteig bestehen aus Forderungen aus der Gewerbesteuer (26 T€) sowie diverser Forderungen gegen das Tiefbauamt aus verschiedenen Baumaßnahmen. Die Verbindlichkeiten bestehen ausschließlich aus Verbindlichkeiten aufgrund der Umsatzsteuerjahresmeldung. Die restlichen Sonstigen Verbindlichkeiten wurden mittels Umlageschlüsseln verteilt, u.a. nach "Umsatzerlöse der Vertriebe". II. Tätigkeiten Gewinn- und Verlustrechnungen In der Gewinn- und Verlustrechnung wurden die Ansätze des allgemeinen Bereiches, der im Wesentlichen die Verwaltung umfasst, gemäß jeweiligem Umlageschlüssel den Tätigkeiten "Stromverteilung", "andere Tätigkeiten innerhalb der Stromversorgung", "Gasverteilung", "andere Tätigkeiten innerhalb der Gasversorgung", "gMSB" und den "Tätigkeiten außerhalb der Strom- und Gasversorgung" zugeordnet. Beträge im Bereich der allgemeinen Strom- und Gasversorgung wurden zu jeweils 50 % der Verteilung und den anderen Tätigkeiten innerhalb der Strom- bzw. Gasversorgung zugeordnet. Im Übrigen erfolgte bei Erstellung der Gewinn- und Verlustrechnung eine direkte Kostenzuordnung. Die Grundlage der Zuteilung der Erträge undAufwendungen ist die tief gegliederte und spartenspezifische auf das "Unbundling" abgestimmte Kostenrechnung. Es erfolgte somit eine weitgehend direkte Zuordnung/ Zubuchung zur Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung der einzelnen Tätigkeiten. Die restlichen Umsatzerlöse wurden mittels Umlageschlüsseln verteilt. Es folgen Anmerkungen zu den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung: Die Umsatzerlöse wurden nahezu vollständig den Tätigkeiten direkt zugeordnet. Die aktivierten Eigenleistungen konnten größtenteils direkt zugeordnet werden. Die sich danach noch im allgemeinen Bereich befindlichen Werte wurden dann u.a. mit dem "Verwaltungsschlüssel" zugeordnet. Die sonstigen betrieblichen Erträge wurden ebenso weitestgehend direkt zugeordnet. Geringfügig erfolgte die Verteilung u.a. für Mahn- und Einzugsgebühren ISU nach den "Umsatzerlösen Vertriebe ISU". Der Materialaufwand wurde nahezu vollständig den Tätigkeiten direkt zugeordnet. Die danach verbleibenden Werte im allgemeinen Bereich wurden geschlüsselt, u.a. wurden Treibstoffe für den Fuhrpark nach den "Netzlängen" verteilt, Lagerentnahmen für die Hauptwerkstatt wurden nach dem "Zählerschlüssel" verteilt, Fremdlieferungen wurden vorwiegend nach den "Zähleranzahlen" und dem "Verwaltungsschlüssel" verteilt, Fremdleistungen für die allgemeine Verwaltung wurden überwiegend nach dem "Verwaltungsschlüssel" verteilt. Der Personalaufwand wurde - soweit sachgerecht - direkt zugeordnet. Aufwendungen im allgemeinen Bereich wurden mittels des "Verwaltungsschlüssels" oder nach "Netzlängen" verteilt. Der Teil der Abschreibungen, welcher nicht direkt zugeordnet werden konnte, wurde u.a. anhand des "Verwaltungsschlüssels" verteilt, wie zum Beispiel Abschreibungen des Verwaltungsgebäudes. Hierbei ist zu beachten, dass in der "Übersicht über die Entwicklung des Tätigkeiten-Anlagevermögens im Wirtschaftsjahr 2023 (01.01. bis 31.12.)" die Gemeinsamen Anlagen separat abgebildet bleiben, obwohl diese und deren Abschreibungen in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung auf die Tätigkeiten verteilt wurden. Die Sonstigen betrieblichen Aufwendungen wurden nach mehreren Schlüsseln verteilt, zum Beispiel wurden allgemeine Versicherungen, Gebühren, Beiträge, Datenverarbeitung, Fernsprechgebühren und Bürobedarf nach dem "Verwaltungsschlüssel", Kraftfahrzeugversicherungen im Verhältnis der "Netzlängen" und Werbungskosten nach dem Schlüssel "Energievertriebe" verteilt. Die Erträge aus Beteiligungen wurden direkt der Stromversorgung und (falls vorhanden) der Wasserversorgung zugeordnet. Die Ergebnisübernahme der SWAInfoCom GmbH wurde direkt den sonstigen Tätigkeiten (Sparte Telekommunikation) zugeordnet. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge im Berichtsjahr wurden ausschließlich über den Schlüssel "Umsätze" auf die Tätigkeiten verteilt. Zinsen und ähnliche Aufwendungen wurden ausschließlich über den Schlüssel "Restbuchwert" auf die Tätigkeiten verteilt. Die Zinsen aus den Kassenkrediten wurden den Tätigkeiten Strom- und Gasvertrieb zugeordnet. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag wurden im Verhältnis der positiven Spartenergebnisse des Jahres 2023 der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit der einzelnen Tätigkeiten ermittelt und entsprechend zugeordnet. Sonstige Steuern fielen 2023 in Form von Kraftfahrzeugsteuer sowie Grundsteuer an. Die Grundsteuer konnte größtenteils direkt zugeordnet werden, die Grundsteuer für das Verwaltungsgebäude wurde anhand des Verwaltungskostenschlüssels, die Grundsteuer der Lagerhalle wurde nach dem Schlüssel "TURM" verteilt. Die nicht direkt zugeordnete KFZ-Steuer wurde anhand der "Netzlängen" verteilt. Die Leistungsbeziehungen zwischen den Tätigkeitsbereichen wurden vorwiegend auf der Grundlage der angefallenen Kosten bewertet bzw. geringfügig anhand von Schlüsseln verteilt. Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 22.10.2024 festgestellt. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS" An die Stadtwerke Altensteig, Altensteig VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Stadtwerke Altensteig - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Stadtwerke Altensteig für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Baden-Württemberg i.V.m. den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der landesrechtlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbetriebs zum 31.12.2023 sowie seiner Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 01.01. bis zum 31.12.2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein unter Beachtung der landesrechtlichen Vorschriften zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Baden-Württemberg i.V.m. den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Baden-Württemberg unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Werksausschusses für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Baden-Württemberg i.V.m. den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der landesrechtlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein unter Beachtung der landesrechtlichen Vorschriften zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Baden-Württemberg i.V.m. den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Baden-Württemberg zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Werksausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Eigenbetriebs zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein unter Beachtung der landesrechtlichen Vorschriften zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Baden-Württemberg entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Baden-Württemberg unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme des Eigenbetriebs abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Eigenbetrieb seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der landesrechtlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Eigenbetriebs. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Prüfungsurteile Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 01.01. bis zum 31.12.2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten "Elektrizitätsverteilung", "Gasverteilung" und "Messstellenbetrieb" nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG sowie § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31.12.2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01. bis zum 31.12.2023 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft. • Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten. • Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entsprechen die beigefügten Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F.) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Werksausschusses für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht. Der Werksausschuss ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, • ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben und • ob die Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG entsprechen. Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sowie nach § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können."
Stuttgart, 08.08.2024 EversheimStuible
Treuberater GmbH
Schnäbele, Wirtschaftsprüfer Hartmann, Wirtschaftsprüfer |
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