Freja & Ramsing GmbHLiquidiert

25923 Süderlügum, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Flensburg HRB 7143 FL
Eingetragen
30.9.2008
Branche
Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Gegenstand
Der Ankauf und die Herrichtung des im Grundbuch von Süderlügum Blatt 314 verzeichneten Grundstücks und die anschließende wirtschaftliche Verwertung desselben durch Vermietung/Verpachtung als Lagerraum für Feuerwerkskörper sowie die entgeltliche Ausführung damit zusammenhängender Dienstleistungen.

Historie

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Management

NameRolle
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

50.00% identifiziert50.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
50.00%

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Zaimo ApSDNK
50.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Zaimo ApS
Denmark
12.500 €
50.00%
Brian Drøhse Ramsing
Mads Clausensvej 3, DK-6360 Tinglev
12.500 €
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Freja & Ramsing GmbH, Vermietung von Bunkern

Süderlügum

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 432.848,90 350.173,49
I. Sachanlagen 432.848,90 350.173,49
B. Umlaufvermögen 3.906,69 7.214,55
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.185,59 2.769,54
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 2.721,10 4.445,01
Bilanzsumme, Summe Aktiva 436.755,59 357.388,04

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital -83.912,78 -91.546,72
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzverlust 108.912,78 116.546,72
B. Rückstellungen 4.250,00 2.250,00
C. Verbindlichkeiten 516.418,37 446.684,76
Bilanzsumme, Summe Passiva 436.755,59 357.388,04

Anhang

Anhang zum 31. Dezember 2010

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss


Der Jahresabschluss der Firma Freja & Ramsing GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Gemäß § 264 Abs. 1 S. 1 HGB ist für Kapitalgesellschaften der Anhang "Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses", der denselben Prüfungs- und Offenlegungspflichten unterliegt. Der Anhang besteht aus folgenden Angaben, soweit in der Bilanz keine Angaben erfolgten:
-          Angaben zum Jahresabschluss insgesamt
-          Angaben zur Gliederung und Darstellung
-          Angaben über Ansatz und Bewertung der Bilanzposten
-          Sonstige Angaben
 

Gliederung und Darstellung


Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der §§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt.
In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Der Ausweis des Anlagenspiegels erfolgt wie im Vorjahr in den Anlagen.
Die Bilanzierung erfolgte nach der Verwendung des Jahresergebnisses.
Für eine klare und übersichtliche Darstellung von allen geforderten Informationen war der verfügbare Platz in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nicht ausreichend. Die Ausweiswahlrechte wurden daher überwiegend im Anhang dargestellt.
 

Fremdwährungsumrechnung


Die Bewertung der Valuta-Forderungen und -Verbindlichkeiten/der Rückstellungen für Fremdwährungsschulden sowie die darauf entfallenden Erträge/Aufwendungen erfolgte zu dem am Entstehungstag maßgeblichen Wechselkurs, soweit nicht am Bilanzstichtag ein gesunkener/gestiegener Kurs eine Abwertung der Forderung/eine Höherbewertung der Verpflichtung erforderlich machte.
Soweit G+V-Posten auf Valuta-Forderungen oder -Verbindlichkeiten einschließlich Rückstellungen für Fremdwährungsschulden beruhen, erfolgte ihre Bewertung zu dem am Entstehungstag maßgeblichen Wechselkurs.
 

Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften


Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Nachfolgend werden folgende Angaben zu den Bilanzierungsgrundsätzen gemacht:
-          Bewertungsgrundsätze mit besonderer Angabe bei Abweichungen von früheren Methoden und Darstellung des Einflusses auf das Jahresergebnis
-          Angaben über Unterschiedsbeträge bei Bewertungen nach § 240 Abs. 4 und § 256 Satz 1 HGB
-          Einbeziehung von Fremdkapitalzinsen, soweit gegeben, in die Herstellungskosten
-          angewandte Abschreibungsmethoden
-          Vorrätebewertung
 
Im Allgemeinen waren dies folgende Grundsätze und Methoden:
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
In die Herstellungskosten wurden, soweit erforderlich, neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen.
Die Herstellungskosten umfassen damit alle folgenden Pflichtbestandteile nach § 255 HGB:
-          notwendige Materialgemeinkosten,
-          notwendige Fertigungsgemeinkosten und
-          Wertverzehr des Anlagevermögen (den Fertigungsbereich betreffend).
In die Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens wurden auch Zinsen für Fremdkapital einbezogen. Das betreffende Fremdkapital dient ausschließlich der Finanzierung des längerfristigen Herstellungsvorgangs. Eingerechnet wurde nur der auf den Zeitraum der Herstellung entfallende Zinsaufwand.
Forderungen und Wertpapiere sowie Rückstellungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Im Übrigen waren für die Erstellung des Jahresabschlusses die unter II. genannten und gegenüber dem Vorjahr unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.
 

Erläuterungen zur Bilanz


Anlagevermögen
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen. Die Abschreibung auf Zugänge des Anlagevermögens erfolgte zeitanteilig. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt.
Für bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit einem Wert von 150,00 EUR bis EUR 1.000 wurden in vorhergehenden Jahren im Zugangsjahr Sammelposten gebildet. Der Sammelposten wird über 5 Jahre linear aufgelöst.
Bei geringwertigen Wirtschaftsgütern wurde im aktuellen Jahr im Jahr der Anschaffung der Vollabgang gemäß § 6 Abs. 2 EStG unterstellt. Die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter ist in der Geschäftsjahresabschreibung enthalten.
 
Gewinnvortrag
Der Verlustvortrag betrug am Anfang des Geschäftsjahres:  116.546,72 Euro (Vorjahr: -2.113,83 Euro).
 
Umlaufvermögen
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind nicht vorhanden (§ 268 Abs. 4 HGB).
 
Aktivposten / Passivposten für latente Steuererträge
Der sich nach der Steuerbilanz ergebende Steueraufwand entspricht dem Ergebnis der Handelsbilanz. Deshalb wird keine latente Steuer ausgewiesen.
 
Rückstellungen
Die Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten wurden in Höhe eines Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
 
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr liegen in Höhe von 64.056,98 Euro vor.
Die bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren betragen insgesamt 452.361,39 Euro.
Der Gesellschafter Brian Ramsing und Herr Thomas Hansen als Gesellschafter der Zaimo ApS haben eine Rangrücktrittserklärung gegenüber der Freja & Ramsing GmbH abgegeben. Zur Vermeidung einer bilanziellen Überschuldung der Freja & Ramsing GmbH haben sich beide damit verpflichtet, Ihre Forderungen (einschließlich Zinsen)
erst nach Befriedigung sämtlicher anderer Gläubiger der Gesellschaft und - bis zur Abwendung der Krise - auch nicht vor, sondern nur zugleich mit den Einlagenrückgewährungsansprüchen der Gesellschafter geltend zu machen.
 
Haftungsverhältnisse
Am Bilanzstichtag bestanden keine in der Bilanz nicht ausgewiesenen Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB.
 

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage


Der Jahresabschluss ergibt nach § 264 Abs. 2 HGB ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.
 

Sonstige Angaben


Angaben über die Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch folgende Personen geführt:
-          Herr Thomas Peter Hansen
Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
 
Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
Die Gesellschaft besaß am Bilanzstichtag gegenüber folgenden Gesellschaftern oder deren Angehörigen diese Forderungen oder Verbindlichkeiten:
 


 

Forderungen (in EUR)

Verbindlichkeiten (in EUR)

Brian Drohse Ramsing

0,00

298.199,91

Thomas Peter Hansen (100% Gesellsch. Der Zaimo ApS )

0,00

194.783,97
Unterlassene Angaben


Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB und macht von den größenabhängigen Erleichterungen bei der Aufstellung des Anhangs gemäß § 274a, § 276, § 286 sowie § 288 HGB Gebrauch. Daher wurde auf weitere Angaben verzichtet.
 
 
Gezeichnet in Süderlügum am 18.05.2011
 
Herr Thomas Peter Hansen

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