Consignas GmbH
Brunnhuberstraße 18, 84453 Mühldorf a. Inn, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Alexander Siegl seit 15.1.2015 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Consignas GmbHKranzbergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
Anhang zum 31.12.2010I. Allgemeines Vorliegender Jahresabschluss der Consignas GmbH, Kranzberg, zum 31.12.2010 wurde erstmalig unter Anwendung der neuen handelsrechtlichen Bilanzierungsvorschriften aufgestellt, die durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) in das deutsche Recht eingeführt wurden. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt. Die Gesellschaft nahm am 01. Januar 2010 ihre Geschäftstätigkeit auf, so dass Vorjahreswerte nicht vorhanden sind. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Gesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. II. Erläuterungs- und Angabepflichten zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die angewandten Bilanzierungsmethoden entsprechen den Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, die Verbindlichkeiten zu Rückzahlungsbeträgen angesetzt. Die Anschaffungskosten des Sachanlagevermögens sind um nutzungsbedingte, plan-mäßige Abschreibungen gemäß der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer gemindert. Die Abschreibungen wurden linear vorgenommen. Die flüssigen Mittel sind unbefristet angelegt und werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 HGB). Rückstellungen sind für alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Die Bewertung erfolgte nach vorsichtigen Schätzungen aufgrund vernünftiger kaufmännischer Beurteilung. Die Berechnung der latenten Steuern beruht auf der außerbilanziellen Berücksichtigung des Investitionsabzugsbetrags. Nach § 274 Abs. 1 HGB besteht für diesen Sachverhalt die Pflicht zur Bildung einer Rückstellung für latente Steuern. Die Rückstellung wird aufgelöst sobald die höhere Steuerbelastung eintritt oder mit ihr nicht mehr zu rechnen ist. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. III. Sonstige Erläuterungs- und Angabepflichten Die Gesellschaft beschäftigte im Wirtschaftsjahr 2010 vier Arbeitnehmer. In der Position "Sonstige Vermögensgegenstände" sind Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von EUR 8.622,34 enthalten. Die Verbindlichkeiten haben alle eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Geschäftsführer waren im Geschäftsjahr: - Frau Aline Siegl, Geschäftsführerin, Petershausen - Herr Alexander Siegl, Geschäftsführer, Petershausen Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Von der Schutzvorschrift gemäß § 286 Abs. 4 HGB zur Angabe der Vergütung der Geschäftsführer wurde zu Recht Gebrauch gemacht.
Aline Siegl und Alexander Siegl Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 01.07.2011 |
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