Ammer
Personalmanagement GmbH
Bodenkirchen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
40.186,00 |
43.524,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3,00 |
3,00 |
| II.
Sachanlagen |
40.183,00 |
43.521,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.441.187,34 |
1.329.753,05 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
756.968,56 |
481.807,86 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
684.218,78 |
847.945,19 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.833,33 |
5.223,84 |
| Aktiva |
1.486.206,67 |
1.378.500,89 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
27.146,74 |
79.116,02 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
53.551,43 |
52.064,20 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
51.969,28 |
-1.487,23 |
| B.
Rückstellungen |
76.042,13 |
132.054,80 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.383.017,80 |
1.167.330,07 |
| Passiva |
1.486.206,67 |
1.378.500,89 |
Anhang
1. REGISTERGERICHTINFORMATIONEN
Firmenname laut Registergericht: Ammer
Personalmanagement GmbH
Firmensitz laut Registergericht: Bodenkirchen
Registereintrag: 01.06.1995
Registergericht: Landshut
Register-Nr.: HRB 3969
2. ALLGEMEINE ANGABEN
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
2021 wurde nach den Vorschriften des Dritten Buches des HGB
(§§ 238 ff) unter Beachtung der ergänzenden
Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§
264 ff) in der Fassung des BilRUG sowie der Vorschriften
des GmbHG und des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.
Nach den in § 267 Abs. 1 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren gegliedert.
3. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind
gegenüber dem vorangegangenen Geschäftsjahr
unverändert beibehalten worden.
Die Bilanzierung des Anlagevermögens erfolgte zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung war die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs. 1 S.
1, Abs. 3 HGB). Bei den Anlagegütern wurde die lineare
Abschreibung gewählt.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden mit
ihrem Nennwert, vermindert um Einzel- und
Pauschalwertberichtigungen, bewertet. Dabei wurden alle
erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden
mit dem Nennwert angesetzt. Soweit erforderlich, wurden
Einzelwertberichtigungen vorgenommen.
Flüssige Mittel wurden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB).
Die Eigenkapitalpositionen wurden mit dem Nennwert
angesetzt.
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen
Rückstellungen wurden mit dem nach den
Grundsätzen vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet. Sie
beinhalten alle bis zur Bilanzerstellung erkennbaren
Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Rückstellungen
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit
dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre
abgezinst (§ 253 Abs. 2 S. 1 HGB).
Sämtliche Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs. 1 S. 2
HGB).
4. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ UND ZUR GEWINN- UND
VERLUSTRECHNUNG
1. Verbindlichkeiten
Bezeichnung
|
Stand
|
RLZ
|
RLZ
|
RLZ
|
|
31.12.2021
|
bis 1 Jahr
|
1 bis 5 Jahre
|
mehr als 5 Jahre
|
Verbindlichkeiten
ggü. Kreditinstituten
|
552.500,00 €
|
65.000,00 €
|
260.000,00 €
|
227.500,00 €
|
Verbindlichkeiten aus
LuL
|
50.580,68 €
|
50.580,68 €
|
- €
|
- €
|
sonstige
Verbindlichkeiten
|
779.937,12 €
|
779.937,12 €
|
- €
|
- €
|
Summe
|
1.383.017,80 €
|
895.517,80 €
|
260.000,00 €
|
227.500,00 €
|
5. SONSTIGE PFLICHTANGABEN
1. Haftungsverhältnisse (§ 251 HGB)
Die Gesellschaft hat sich nicht verbürgt.
Risiken aus Wechseln, Schecks und
Gewährleistungsverträgen bestehen nicht. Es
wurden keine Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten
bestellt.
2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Aus Miet- und Pachtverträgen bestehen
Verpflichtungen in geschäftsüblichem Umfang.
3. Gewährte Vorschüsse und Kredite an das
Geschäftsführungsorgan
An das Geschäftsführungsorgan wurden keine
Kredite und Vorschüsse gewährt.
sonstige Berichtsbestandteile
Bodenkirchen, den 20.04.2022
gez. Johann Ammer
Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.04.2022 festgestellt.
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