Nordland Spedition GmbHLiquidiert
24211 Preetz, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Philipp Christian Daniel Lerchner seit 8.7.2021 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Evers & Evers GmbH & Co. KGMeldorfKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2021 bis zum 30.06.2022Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Evers & Evers GmbH & Co. KG, Meldorf Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der Evers & Evers GmbH & Co. KG, Meldorf, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 30. Juni 2022, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2021 bis zum 30. Juni 2022 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Evers & Evers GmbH & Co. KG, Meldorf, für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2021 bis zum 30. Juni 2022 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit§ 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzerntageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Hamburg, 7. November 2022 Ebner
Stolz GmbH & Co. KG
Dirk Heide, Wirtschaftsprüfer Ines Waller, Wirtschaftsprüferin Konzernbilanz zum 30. Juni 2022Aktiva
Passiva
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Juli 2021 bis zum 30. Juni 2022
Konzernkapitalflussrechnung der Evers & Evers GmbH & Co. KG, Meldorf, für das Geschäftsjahr 2021/2022
Konzerneigenkapitalspiegel der Evers & Evers GmbH & Co. KG, Meldorf, für das Geschäftsjahr 2021/2022
Konzernanhang der Evers & Evers GmbH & Co. KG, Meldorf, für das Geschäftsjahr 2021/2022A. Vorbemerkung/Allgemeine Grundsätze Die Evers & Evers GmbH & Co. KG (Amtsgericht Pinneberg, HRA 1648 ME), Meldorf, ist gemäß § 290 i.V.m. § 264a HGB zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet. Der Konzernabschluss wurde unter Beachtung der Vorschriften des HGB erstellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Die Muttergesellschaft geht bei der Aufstellung des Konzernabschlusses zum 30. Juni 2022 von der Annahme der Unternehmensfortführung (Going Concern-Prämisse) aus. Grundlage hierfür ist die Unternehmensplanung der Gruppe für die folgenden zwölf Monate. B. Abgrenzung des Konsolidierungskreises In den Konzernabschluss wurden gemäß § 294 Abs. 1 HGB als Mutterunternehmen die Evers & Evers GmbH & Co. KG, Meldorf, sowie 9 (Vj. 10) inländische und 2 (Vj. 3) ausländische Tochterunternehmen einbezogen. Die Anteile an der COMOSOFT GmbH, Hamburg, und der COMOSOFT Inc., Frisco/USA, wurden mit Wirkung zum 30. April 2022 veräußert und die Gesellschaften entkonsolidiert. Aus der Entkonsolidierung hat sich ein positiver Ergebniseffekt von EUR 1,6 Mio. ergeben. Da die Gesellschaften im Geschäftsjahr 2021/2022 noch für 10 Monate in den Konzernabschluss einbezogen wurden, sind die übrigen Auswirkungen auf die Vergleichbarkeit der Werte in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung von untergeordneter Bedeutung. Auch die Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögenslage in der Konzernbilanz durch die Änderungen im Konsolidierungskreis sind von untergeordneter Bedeutung. Daneben wird eine Gesellschaft (Vj. 1) at Equity einbezogen. Die in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen sowie die übrigen wesentlichen Beteiligungen sind in einer separaten Aufstellung einzeln aufgeführt. Diese Aufstellung der Angaben nach § 313 Abs. 2 HGB (Anlage 7) ist integraler Bestandteil des Konzernanhangs. C. Konsolidierungsgrundsätze und Währungsumrechnung Dem Konzernabschluss liegen die Jahresabschlüsse der einbezogenen Unternehmen zu Grunde. Bei sämtlichen in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen deckt sich der Stichtag des Einzelabschlusses mit dem Stichtag des Konzernabschlusses zum 30. Juni 2022. Die Kapitalkonsolidierung der voll einbezogenen Unternehmen erfolgte nach der angelsächsischen Methode (Erwerbsmethode), die zwischen Erstkonsolidierung und Folgekonsolidierung differenziert. Die Kapitalkonsolidierung für Erwerbsvorgänge ab der erstmaligen Anwendung des BilMoG erfolgt gemäß § 301 Abs. 1 Satz 2 HGB nach der Neubewertungsmethode. Für Erwerbsvorgänge nach der erstmaligen Anwendung des BilMoG (Neufälle) wird der Wertansatz der dem Mutterunternehmen gehörenden Anteile mit dem auf diese Anteile entfallenden Betrag des Eigenkapitals der Tochtergesellschaften verrechnet. Das Eigenkapital ist dabei entsprechend der Neubewertungsmethode mit dem Betrag anzusetzen, der dem Zeitwert der in den Konzernabschluss aufzunehmenden Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten und Sonderposten entspricht, der diesen zum Erstkonsolidierungszeitpunkt beizulegen ist. Rückstellungen sind nach § 253 Abs. 1 Satz 2 und 3 HGB und latente Steuern nach § 274 Abs. 2 HGB zu bewerten. Die Verrechnung erfolgt gemäß § 301 Abs. 2 HGB zu dem Zeitpunkt, zu dem das Unternehmen Tochterunternehmen geworden ist. Bei der Erstkonsolidierung von Erwerbsvorgängen vor der erstmaligen Anwendung des BilMoG wurde die Buchwertmethode gemäß § 301 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HGB a. F. mit den gemäß § 301 Abs. 2 HGB a.F. möglichen Erstkonsolidierungszeitpunkten angewandt. Die gegenseitigen Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den Konzerngesellschaften wurden untereinander aufgerechnet. Bei der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wurden Umsätze zwischen den Konzerngesellschaften und die übrigen konzerninternen Erträge und Aufwendungen einschließlich der Gewinnausschüttungen von Konzernunternehmen eliminiert. Zwischenergebnisse im Anlage- und Umlaufvermögen wurden - soweit wesentlich - eliminiert. Die Ermittlung der latenten Steuern wurde auf Basis der zukünftigen Steuerbelastungen der betreffenden Gesellschaften vorgenommen. Aktive latente Steuern aus Einzelabschlüssen wurden in Ausübung des Wahlrechts nach § 306 HGB i.V.m. § 274 HGB nicht aktiviert. Die Abgrenzung latenter Steuern aus Konsolidierungsmaßnahmen erfolgt gemäß § 306 HGB insoweit, als dass sich der abweichende Steueraufwand in den späteren Geschäftsjahren ausgleicht. Die Währungsunterschiede, die sich durch die Umrechnung der Vermögens-, Kapital- und Schuldposten ausländischer Konzerngesellschaften sowie Währungsunterschiede, die sich aus der historischen Umrechnung des erstkonsolidierungspflichtigen Kapitals und des erwirtschafteten Konzernergebnisses von nicht in Euro geführten Gesellschaften ergeben, wurden erfolgsneutral der "Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung" zugeordnet. Im Übrigen wurde der Grundsatz der Stetigkeit der Konsolidierungsmethoden beachtet. D. Rechnungslegungsgrundsätze Bei den in den Konzernabschluss einbezogenen ausländischen Gesellschaften wurden die nach landesrechtlichen Vorschriften aufgestellten Jahresabschlüsse der Konsolidierung zu Grunde gelegt. Die Jahresabschlüsse der ausländischen und inländischen Konzernunternehmen wurden, soweit dies erforderlich war, im Rahmen der Konsolidierung an die konzerneinheitlichen Bilanzierungsgrundsätze angepasst. Die Grundsätze der Bilanzierungs-, Ausweis- und Bewertungsstetigkeit wurden beachtet. Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um kumulierte Abschreibungen, bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert nach § 253 Abs. 3 Satz 3 HGB bewertet. Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich über die individuell ermittelte Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bzw. zu den niedrigeren beizulegenden Werten nach § 253 Abs. 3 Satz 3 HGB bewertet. Ein Unternehmen im Sinne des § 311 HGB, bei dem ein maßgeblicher Einfluss auf die Geschäfts- und Finanzpolitik ausgeübt werden kann, wird gemäß § 312 Abs. 1 i. V. m. Abs. 4 HGB mit den fortgeführten Buchwerten bewertet. Der Wertansatz der Beteiligung und der Unterschiedsbetrag sind auf der Grundlage der Wertansätze zu dem Zeitpunkt ermittelt worden, zu dem das Unternehmen assoziiertes Unternehmen geworden ist. Am Stichtag beträgt der Buchwert der Anteile TEUR 0. Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Bilanzstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Stellt sich in einem späteren Geschäftsjahr heraus, dass die Gründe hierfür nicht mehr bestehen, so wird der Betrag dieser Abschreibungen im Umfang der Werterhöhung unter Berücksichtigung der Abschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, zugeschrieben. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren werden zu Anschaffungskosten bewertet. Für Ersatzteile wurden Festwerte gebildet. Die unfertigen Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten enthalten neben den Material- und Fertigungseinzelkosten auch angemessene Teile der Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie herstellungsbezogene Verwaltungsgemeinkosten. Für Nichtgängigkeit und Wertminderungen der Bestände wurden bei allen Gesellschaften angemessene Abschläge berücksichtigt. Die ermittelten Wertansätze werden retrograd für Zwecke der verlustfreien Bewertung überprüft. Bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen wurden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt. In der Regel wurden zusätzlich angemessene Pauschalwertberichtigungen für die Forderungen aus dem Liefer- und Leistungsverkehr gebildet. Im Übrigen sind die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände zum Nominalwert ausgewiesen. Latente Steuern aus den Einzelabschlüssen der einbezogenen Gesellschaften und latente Steuern aus Konsolidierungsmaßnahmen wurden auf der Basis der zukünftigen Steuerbelastung der einbezogenen Gesellschaften ermittelt. Die Pensionsverpflichtungen werden nach den Vorschriften des HGB anhand versicherungsmathematischer Methoden ermittelt. Die Bewertung der Pensionsverpflichtungen erfolgt nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik mittels dem Teilwertverfahren. Als biometrische Rechnungsgrundlage werden die "Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck verwendet. Bei der Festlegung des laufzeitkongruenten Rechnungszinssatzes wurde in Anwendung des Wahlrechts nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB der von der Deutschen Bundesbank ermittelte und veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der letzten zehn Jahre verwendet, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Der zum Bilanzstichtag verwendete Rechnungszinssatz beläuft sich auf 1,78 % (Vj. 2,09 %). Aus der Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich zum 30. Juni 2022 im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre eine Verminderung der Rückstellungen für Pensionen in Höhe von TEUR 65 (Unterschiedsbetrag). Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen, unbelastet und insolvenzsicher sind sowie ausschließlich zur Erfüllung von Schulden aus Pensionsverpflichtungen dienen (Deckungsvermögen), wurden gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB unmittelbar mit den korrespondierenden Schulden verrechnet. Der beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens in Form von Wertpapieren entspricht dem Kurswert am Bilanzstichtag. Der beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens in Form von Rückdeckungsversicherungen entspricht den fortgeführten Anschaffungskosten gemäß § 255 Abs. 4 Satz 3 HGB und besteht aus dem so genannten geschäftsplanmäßigen Deckungskapital des Versicherungsunternehmens zuzüglich eines gegebenenfalls vorhandenen Guthabens aus Beitragsrückerstattungen (so genannte unwiderrufliche Überschussbeteiligung). Erfolgswirkungen aus der Aufzinsung der Pensionsrückstellungen, Zeitwertänderungen des Deckungsvermögens und laufende Erträge des Deckungsvermögens werden im Finanzergebnis gezeigt. Die übrigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der von der Deutschen Bundesbank zum Bilanzstichtag ermittelt wurde, abgezinst. Sämtliche Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag bilanziert. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen sind mit dem Nennwert angesetzt. Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr werden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet. Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen am Stichtag nicht. E. Erläuterungen zur Konzernbilanz und Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung I. Konzernbilanz 1. Anlagevermögen Die gesondert dargestellte Entwicklung des Anlagevermögens ist integraler Bestandteil des Anhangs. 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Unter den sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen in Höhe von TEUR 17 (Vj. TEUR 6) mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr ausgewiesen. Die übrigen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Von den sonstigen Vermögensgegenständen sind TEUR 172 (Vj. TEUR 95) erst nach dem Stichtag rechtlich entstanden und bestehen in voller Höhe aus Forderungen aus Ertragsteuern für das Geschäftsjahr 2021/2022. 3. Gewinnvortrag Im Posten Konzernbilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag von TEUR 23.059 enthalten. 4. Pensionsrückstellungen Die unter den Pensionsrückstellungen ausgewiesenen Verpflichtungen aus Pensionszusagen sind zum 30. Juni 2022 mit dem Erfüllungsbetrag in Höhe von TEUR 1.143 angesetzt. Das Deckungsvermögen in Form von Wertpapieren und Rückdeckungsversicherungen wurde mit dem Zeitwert in Höhe von TEUR 1.369 angesetzt und in Höhe von TEUR 836 mit den Pensionsrückstellungen saldiert. Die Anschaffungskosten des Deckungsvermögens betragen TEUR 722. Aufwendungen aus Zeitwertänderungen des Deckungsvermögens in Höhe von TEUR 27 wurden mit den Aufwendungen aus der Aufzinsung der Pensionsverpflichtungen in Höhe von TEUR 27 zusammengefasst und im Zinsertrag ausgewiesen. 5. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für Drohverluste (TEUR 2.390), Personalrückstellungen von TEUR 2.676 (z. B. Urlaub, Altersteilzeit, Überstunden), ausstehende Rechnungen (TEUR 1.669) und Rückstellungen für Abfindungen (TEUR 1.357). 6. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind in Höhe von TEUR 3.060 durch Grundpfandrechte, Sicherungsübereignung von Maschinen bzw. Forderungsabtretungen besichert. Für die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen bei einzelnen Gesellschaften teilweise branchenübliche Eigentumsvorbehalte der Lieferanten. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Steuern von TEUR 528 (Vj. TEUR 488) und Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit von TEUR 8 (Vj. TEUR 15) enthalten. II. Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 1. Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse werden zu rund 79 % im Inland und zu 21 % im Ausland erzielt. Nach Tätigkeitsbereichen gliedert sich der Umsatz wie folgt:
2. Aufwendungen für Altersversorgung Aufwendungen für Altersversorgung sind in der Position "Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung" in Höhe von TEUR 20 (Vj. TEUR 127) enthalten. 3. Auf- und Abzinsung von Rückstellungen Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen betreffen in Höhe von TEUR 21 (Vj. TEUR 0) Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen. Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge enthalten in Höhe von TEUR 0 (Vj. TEUR 26) Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen (verrechnet mit Erträgen aus Deckungsvermögen). 4. Kursgewinne und -verluste In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Erträge aus der Währungsumrechnung von TEUR 82 (Vj. TEUR 50) enthalten. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten Aufwendungen aus der Währungsumrechnung von TEUR 108 (Vj. TEUR 157). 5. Periodenfremde Aufwendungen und Erträge Periodenfremde Erträge und Aufwendungen sind in folgenden Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung enthalten:
Die periodenfremden sonstigen betrieblichen Erträge ergeben sich im Wesentlichen aus Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen sowie aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens. Die periodenfremden sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten insbesondere Aufwendungen aus Forderungsverlusten/Wertberichtigungen auf Forderungen und Verluste aus dem Verkauf von Anlagevermögen. 6. Außergewöhnliche Aufwendungen und Erträge Im Geschäftsjahr 2021/2022 ergab sich aus der Entkonsolidierung von zwei Tochtergesellschaften ein Ertrag von TEUR 1.613. Sonstige Aufwendungen aus der Schließung des Standorts Alzey in Höhe von TEUR 2.861 haben das Konzernergebnis gemindert. Im Geschäftsjahr 2020/2021 haben Aufwendungen für die Bildung von Restrukturierungsrückstellungen von TEUR 3.085 und Erträge aus der Auflösung von Steuerrückstellungen von TEUR 1.755 das Ergebnis beeinflusst. 7. Außerplanmäßige Abschreibungen Im Geschäftsjahr 2021/2022 wurden außerplanmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen in Höhe von TEUR 3.469 vorgenommen. F. Sonstige Angaben 1. Beteiligungsverhältnisse Hinsichtlich der Beteiligungen und der Inanspruchnahme von Aufstellungs- bzw. Offenlegungserleichterungen verweisen wir auf die gesonderte Aufstellung der Angaben nach § 313 Abs. 2 HGB, die integraler Bestandteil des Anhangs ist. 2. Personal Der Konzern beschäftigte im Jahresdurchschnitt 2021/2022 797 Mitarbeiter (ohne Geschäftsführer und Auszubildende), davon 514 als gewerbliche Arbeitnehmer, 72 als Aushilfen und 211 als Angestellte (ohne Geschäftsführer und Auszubildende). Bei den angegebenen Mitarbeiterzahlen handelt es sich nicht um Vollzeitäquivalente. 3. Derivative Finanzinstrumente Der Konzern setzt derivative Finanzinstrumente zur Sicherung von zukünftigen Zahlungsströmen aus Forderungen in Fremdwährung ein. Dazu werden als Sicherungsinstrumente Devisentermingeschäfte abgeschlossen. Zum Stichtag bestanden Devisentermingeschäfte mit einem Nominalbetrag von TSEK 21.600 und TNOK 7.000, die negative Marktwerte von TEUR 12 haben. Als schwebende Geschäfte sind die Devisentermingeschäfte nicht bilanziert worden. 4. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Aus offenen Bestellungen resultiert zum Stichtag ein Bestellobligo von rd. EUR 5,4 Mio. für Roh, Hilfs- und Betriebsstoffe. Daneben bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen für Miet- und Leasingverträge in Höhe von EUR 1,0 Mio. 5. Ergänzende Angaben zur Kapitalflussrechnung Die Kapitalflussrechnung wurde nach den Regelungen des DRS 21 aufgestellt. Der Finanzmittelfonds beinhaltet Kassenbestände und Bankguthaben in Höhe von TEUR 4.295 (Vj. TEUR 14.638) sowie kurzfristige Bankverbindlichkeiten von TEUR 492 (Vj. TEUR 547). 6. Organe des Mutterunternehmens Die Geschäftsführung erfolgt durch die Komplementärin Evers & Evers Beteiligungs-GmbH, Meldorf, diese vertreten durch ihre Geschäftsführer:
Die Angabe der Vergütung der Geschäftsführung unterbleibt gemäß § 314 Abs. 3 HGB i.V.m. § 286 Abs. 4 HGB. 7. Persönlich haftende Gesellschafterin Persönlich haftende Gesellschafterin des Mutterunternehmens ist die Evers & Evers Beteiligungs-GmbH, Meldorf, mit einem Stammkapital in Höhe von TEUR 26. Mit der Komplementärin besteht eine Einheitsgesellschaft. Sie ist am Kapital der Muttergesellschaft nicht beteiligt. 8. Honorar für Leistungen des Konzernabschlussprüfers Das Gesamthonorar des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021/2022 beträgt TEUR 137 und entfällt mit TEUR 125 auf Abschlussprüfungsleistungen und mit TEUR 12 auf sonstige Bestätigungsleistungen. 9. Nachtragsbericht Mit Vertrag aus Juli 2022 wurde die Immobilie Alzey veräußert. Daneben haben sich keine Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Abschluss des Geschäftsjahres 2021/2022 ereignet, über die an dieser Stelle zu berichten wäre.
Meldorf, 7. November 2022 Evers & Evers Beteiligungs-GmbH Geschäftsführung Philipp Lerchner Entwicklung des Konzernanlagevermögens der Evers & Evers GmbH & Co. KG, Meldorf, im Geschäftsjahr 2021/2022
Aufstellung der Angaben nach § 313 Abs. 2 HGB zum 30. Juni 2022
Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2021/22Konzernstruktur Die Evers & Evers GmbH & Co. KG ist die Muttergesellschaft der Eversfrank Gruppe. Sie steuert die Gruppe und übernimmt die zentralen Verwaltungsfunktionen. Die Tätigkeiten der Gruppe umfassen im Geschäftsjahr 2021/22 Druck & Weiterverarbeitung, Softwarelösungen für Medienmanagement und Umweltschutz. Druck und Weiterverarbeitung sind das Kerngeschäft der Gruppe. In diesem Segment ist die Unternehmensgruppe ein landesweit führender Anbieter. In dem abgelaufenen Geschäftsjahr wurden dafür drei Standorte mit im Jahresdurchschnitt insgesamt 740 Mitarbeitern (VÄ ohne Auszubildende) (Vorjahr 869 Mitarbeiter) betrieben. Das Geschäft in den ausländischen Märkten wird durch Vertriebsgesellschaften in den Niederlanden und in Dänemark unterstützt. Die Geschäftstätigkeit im Medienmanagement wurde von der Comosoft GmbH mit Sitz in Hamburg betrieben. Comosoft gehört zu den führenden Anbietern von PIM-, Content-Management- und Database-Publishing-Systemen und ist auf 3 Kontinenten tätig. Zu Ende April 2022 hat die Evers & Evers GmbH & Co. KG alle Anteile an der Comosoft GmbH veräußert. Der Bereich Umweltschutz umfasst die Firmen Evers-ReForest GmbH & Co. KG, Evers Energie und Klimaschutz GmbH & Co. KG und RHK Rohstoffhandel Kiel GmbH & Co. KG. Die Evers-ReForest GmbH & Co. KG ist das forstwirtschaftliche Unternehmen der Eversfrank Gruppe. Landwirtschaftlich nicht genutzte Flächen in Schleswig-Holstein werden durch das Unternehmen aufgeforstet und in Laubmischwälder umgewandelt. Ziel ist es, den Kunden damit die Kompensation von produktionsbedingten Treibhausgasen zu ermöglichen. Die Evers Energie und Klimaschutz GmbH & Co. KG koordiniert die auf Nachhaltigkeit gerichteten Aktivitäten und engagiert sich in der Erzeugung erneuerbarer Energie. Die RHK Rohstoffhandel Kiel GmbH & Co. KG mit Sitz in Kiel ist ein Recyclingunternehmen, an dem eine Minderheitenbeteiligung gehalten wird. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen Das wirtschaftliche Umfeld der Druckindustrie bleibt geprägt von den Folgen der fortschreitenden Digitalisierung. Das sinkende Druckvolumen setzt die Branche einem hohen Wettbewerbsdruck aus, der sich unter anderem in Form sinkender Preise für Druckereileistungen zeigt. Die Zahl der Druckunternehmen sinkt kontinuierlich, wie auch die Zahl der Beschäftigten. Die Entwicklung der Digitalisierung bringt auch Vorteile. So werden interne Prozesse und der Austausch mit Lieferanten durch Digitalisierung schneller und effizienter gestaltet. Die gezielte Nutzung von Daten verbessert in der Kommunikation mit Kunden die gezielte Ansprache und die Effizienz von Werbemaßnahmen. Die sinkende Zahl von Druckereiunternehmen und die Abschaltung einzelner Maschinen im Markt führte zu sinkenden Kapazitäten. Da der Markt in mindestens der gleichen Geschwindigkeit wie das Kapazitätsangebot sinkt, herrscht trotzdem weiterhin ein starker preislicher Wettbewerb. Verschärft wird der Wettbewerbsdruck durch ausländische Wettbewerber, deren Lohn- und Kostenniveau weit unter dem in Deutschland liegt. Auch die geringeren regulatorischen Anforderungen und geringere Energiekosten sind Vorteile vieler ausländischer Wettbewerber. Der Krieg in der Ukraine seit Februar 2022 führte u.a. zu deutlich gestiegenen Energiekosten. Die Kostensteigerungen erhöhen die Kosten für den Druckvorgang selbst und für das bedruckte Papier. Der dadurch gestiegene Preis für gedruckte Produkte verstärkt den Trend zu anderen Werbemedien weiter und beschleunigt damit die Konsolidierung im Druckmarkt. Geschäftsverlauf und Lage der Gesellschaft Die Marktbedingungen sind herausfordernd geblieben. Nachdem die Folgen der Corona-Pandemie überwunden scheinen, stellten die in 2022 stark gestiegenen Energiepreise und ein monatelanger Streik bei einem der wichtigsten Papierlieferanten das Unternehmen vor neue, ungeplante Herausforderungen. So haben sich die Einkaufspreise bei vielen Papiersorten mehr als verdoppelt. Trotzdem liegen durch die konsequente Umsetzung der geplanten Restrukturierungsmaßnahmen sowohl der Rohertrag als auch das Ergebnis nach Steuern im Plan. Die Gesamtleistung lag mit 176,3 Mio. € um 16,0 Mio. € (10,0 %) über dem Vorjahr. Grund für den Anstieg ist die Weitergabe der stark gestiegenen Papierpreise an die Kunden. Die Aussagekraft der Gesamtleistung ist dadurch nicht mehr für die Beurteilung der Leistung geeignet. Stattdessen wird in der Unternehmenssteuerung der Rohertrag herangezogen. Der Rohertrag lag bei 57,1 Mio. € (Vorjahr 62,9 Mio. €). Der Rückgang ist eine Folge der Schließung des Standorts Alzey im April 2022 und der Außerbetriebnahme von zwei Maschinen in Preetz. Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten Erträge aus dem Verkauf der Comosoft GmbH (1,6 Mio. €), aus Anlagenverkäufen (0,6 Mio. €) und aus der Auflösung von Rückstellungen (1,1 Mio. €), die hauptsächlich für die Restrukturierung des Standortes Preetz gebildet wurden. Als Messgröße des operativen Betriebsergebnisses wird das operative EBITDA verwendet. Bereinigt um Sondereffekte lag das operative EBITDA mit 5,4 Mio. € um 0,5 Mio. € über dem bereinigten Vorjahreswert von 4,9 Mio. €. Das unbereinigte EBITDA beträgt 2,7 Mio. € (Vorjahr 1,5 Mio. €). Im Geschäftsjahr 2021/2022 ist das unbereinigte EBITDA durch die o.a. Sondereffekte in den sonstigen betrieblichen Erträgen positiv beeinflusst, daneben aber insbesondere durch Aufwendungen im Zusammenhang mit der Schließung des Standorts Alzey (2,4 Mio €) und eine Zuführung zu den Drohverlustrückstellungen von 1,2 Mio. € belastet. Im Vorjahr beinhaltete das unbereinigte EBITDA insbesondere Aufwendungen für die Bildung von Rückstellungen für die Restrukturierung des Standortes Preetz. Daneben wurden außerplanmäßige Abschreibungen auf Maschinen an den Standorten Alzey und Preetz in Höhe von 3,5 Mio. € vorgenommen. Das Ergebnis nach Steuern lag aufgrund dieser Effekte mit -9,3 Mio. € um 2,6 Mio. € unter dem Vorjahreswert. Die Eigenkapitalausstattung ist im Berichtszeitraum aufgrund des negativen Konzernergebnisses um 9,3 Mio. € gesunken und belief sich zum Bilanzstichtag auf 24,8 Mio. € (Vorjahr: 34,1 Mio. €). Die Eigenkapitalquote lag bei 37,2 % (Vorjahr: 41,9 %). Der Konzern war jederzeit in der Lage, seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Neben den liquiden Mitteln in Höhe von 4,3 Mio. € verfügte die Unternehmensgruppe zum Stichtag über 10,0 Mio. € freie Kreditlinien. Der Cash-Flow aus operativer Tätigkeit lag bei -5,7 Mio. €, worin Auszahlungen für die Restrukturierung am Standort Preetz und für die Schließung des Standorts Alzey von 4,1 Mio. € enthalten sind Aus der Finanzierungstätigkeit waren vorrangig aus Darlehenstilgungen Mittelabflüsse von insgesamt 5,2 Mio. € zu verzeichnen. Voraussichtliche Entwicklung / Annahmen Die Marktentwicklung wird als weiterhin rückläufig eingeschätzt. Bei den Energiepreisen wird von einer Stabilisierung auf hohem Niveau ausgegangen. Das gleiche gilt für die Papierpreise. Für das Geschäftsjahr 2022/2023 wird eine inflationsbedingt höhere Gesamtleistung erwartet. Der Rohertrag ist deutlich unter dem Vorjahr geplant. Durch die bereits umgesetzten Kostensenkungen ist das operative EBITDA dennoch voraussichtlich auf dem Niveau des Jahres 2021/2022. Das unbereinigte EBITDA im Geschäftsjahr 2021/2022 war geprägt durch hohe Einmaleffekte aus der Schließung des Standortes Alzey. In der Planung des Geschäftsjahres 2022/23 sind keine weiteren Aufwendungen für Restrukturierungen enthalten. Es wird jedoch ein positiver Sondereffekt aus der Veräußerung der Immobilie erwartet. Das Ergebnis nach Steuern ist daraus abgeleitet positiv und damit deutlich verbessert zum Vorjahr geplant. Weitere Kostensenkungen werden durch Personalanpassungen und die Stilllegung einzelner Maschinen erwogen und gegebenenfalls umgesetzt. Forschung und Entwicklung Kerngeschäft der Eversfrank Gruppe sind Druck und damit zusammenhängende Dienstleistungen. Dabei werden branchenüblich keine Forschungs- und Entwicklungsleistungen getätigt. Chancen & Risiken Chancen und Risiken der Unternehmensgruppe werden regelmäßig durch die interne Berichterstattung und durch Marktbeobachtung überwacht. Chancen ergeben sich für die Unternehmensgruppe aus der konsequenten Fortführung der Neuausrichtung. Diese hat schon jetzt zu hoher Kosteneffizienz und Agilität geführt. Die aus der Neuausrichtung gewonnene finanzielle Flexibilität bietet Chancen für gezielte Investitionen in weitere Optimierungsmaßnahmen und die Erschließung neuer Geschäftsfelder. Risiken im Zusammenhang mit Investitionen, Projekten und Akquisitionen werden im Vorfeld analysiert und durch die Geschäftsführung und die Gesellschafter bewertet. Effekte aus Energiepreisschwankungen werden einerseits durch Sicherungsgeschäfte mit Energieversorgern und andererseits durch Preisgleitklauseln mit Kunden abgefedert. Risiken in der Materialversorgung werden durch die Konzentration auf Schlüssellieferanten mit langfristigen Verträgen und intensiven geschäftlichen Beziehungen begegnet. Auch hier gelten teilweise Preisgleitklauseln. Es verbleibt ein Risiko der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung. Eine verhalten negative Entwicklung bietet eine Chance durch die verstärkte Preissensibilität der Verbraucher, was zu erhöhtem Werbedruck führt. Ein Zusammenbruch der wirtschaftlichen Aktivitäten durch unterbrochene Energieversorgung ist nicht abgesichert und wird nicht erwartet. Es besteht das Risiko, dass die Preissteigerungen bei Papier höher als geplant ausfallen und nicht korrespondierend an die Kunden weitergegeben werden können. Auch bei einer Weitergabe von Preissteigerungen an die Kunden besteht das Risiko, dass diese u.U. ihre Budgets kürzen und weniger Printmedien bestellen, mit der Folge rückläufiger Umsätze und geringerer Deckungsbeiträge. Außerdem besteht ein Risiko, dass Papierlieferanten ihre Liefermengen einseitig kürzen und geplante Umsätze möglicherweise nicht erzielt werden können. Es bestehen keine materiellen Währungs- und Zinsrisiken. Forderungsausfallrisiken begegnet die Unternehmensgruppe regelmäßig durch eine Warenkreditversicherung und durch kundenspezifische Kreditlimitvorgaben. Auf Basis der Planung für das Geschäftsjahr 2022/2023 und der zugesagten Finanzmittel sind Risiken für den Fortbestand der Gruppe derzeit nicht zu erkennen. Die Prozesse der Unternehmensgruppe sind so organisiert dass Risiken erkannt und gesteuert werden können. Deutliche Planabweichungen können aber dazu führen, dass Gegenmaßnahmen ergriffen werden müssen.
Meldorf, im November 2022 Die Geschäftsführung Protokoll der Gesellschafterversammlung der Evers & Evers GmbH & Co. KGUnter Einhaltung von Form und Fristen für die Einberufung einer Gesellschafterversammlung beschließt die Gesellschafterin der oben genannten Gesellschaft folgendes:
Meldorf, 16. November 2022 Kay Julius Evers Karsten Evers Dietmar Frank Christan Evers Katrin Evers Philipp Lerchner Dietmar Frank in Vollmacht für Alexander Frank, Johanna Frank, Ferdinand Frank Vollmacht für die Vertretung auf der GesellschafterversammlungHiermit erteile ich, Alexander Frank, meinem Vater Dietmar Frank die Vollmacht, mich auf der am 16.11.2022 stattfindenden Gesellschafterversammlung der Evers & Evers GmbH & Co. KG und der Evers & Evers Beteiligungsgesellschaft mbH zu vertreten, das Rede- und Fragerecht auszuüben und in meinem Namen abzustimmen.
29.10.22, Hamburg Alexander Frank Vollmacht für die Vertretung auf der GesellschafterversammlungHiermit erteile ich, Ferdinand Frank, meinem Vater Dietmar Frank die Vollmacht, mich auf der am 16.11.2022 stattfindenden Gesellschafterversammlung der Evers & Evers GmbH & Co. KG und der Evers & Evers Beteiligungsgesellschaft mbH zu vertreten, das Rede- und Fragerecht auszuüben und in meinem Namen abzustimmen.
14.11.2022 Datum, Ort Ferdinand Frank Vollmacht für die Vertretung auf der GesellschafterversammlungHiermit erteile ich, Johanna Frank, meinem Vater Dietmar Frank die Vollmacht, mich auf der am 16.11.2022 stattfindenden Gesellschafterversammlung der Evers & Evers GmbH & Co. KG und der Evers & Evers Beteiligungsgesellschaft mbH zu vertreten, das Rede- und Fragerecht auszuüben und in meinem Namen abzustimmen.
29.09.2022,Syit Johanna Frank |
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