M.S.D.
GmbH
Oldenburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 15.05.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
15.5.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
136.536,00 |
0,00 |
| I.
Sachanlagen |
136.536,00 |
0,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
331.621,09 |
0,00 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
298.109,25 |
0,00 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
200.000,00 |
0,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
33.511,84 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
468.157,09 |
0,00 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
15.5.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
185.234,08 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
0,00 |
| II.
Jahresüberschuss |
160.234,08 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
187.139,52 |
0,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
95.783,49 |
0,00 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
95.783,49 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
468.157,09 |
0,00 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Die M.S.D. GmbH wird beim Registergericht Oldenburg
unter der Nummer 215421 geführt. Der Sitz der
Gesellschaft ist 26122 Oldenburg, Abraham 17 .
Der Jahresabschluss zum 31.12.2020, wurde auf der
Grundlage der Vorschriften für Kapitalgesellschaften
des Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) aufgestellt. Er
besteht aus Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung sowie
dem Anhang.
Die Vorschriften des GmbH-Gesetzes und des
Gesellschaftsvertrages wurden beachtet.
Die Gesellschaft erfüllt die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
i. S. d. § 267 Abs. 1 und 4 HGB.
Die Gesellschaft erfüllt die
Größenmerkmale einer Kleinstkapitalgesellschaft
i. S. d. § 267a HGB.
Die Gliederung der Bilanz erfolgte nach den
Vorschriften des § 266 HGB. Für die Gewinn- und
Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren
gewählt.
Die Vorjahreszahlen der Umsatzerlöse sind
aufgrund der Neufassung von § 277 Abs. 1 HGB durch das
BilRUG nicht vergleichbar. Bei Anwendung von § 277
Abs. 1 HGB in der Fassung des BilRUG hätten sich
für das Vorjahr Umsatzerlöse in Höhe von
Euro 0,00 (Neugründung) ergeben.
Die Gesellschaft hat Anlagevermögen
veräußert. Dabei kam es zu einem Verlust von
Euro 12.247,76.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von
den größenabhängigen
Erleichterungsvorschriften (§§ 266 Abs. 1, 274a,
276 und 288 HGB) teilweise Gebrauch gemacht. Bei der
Offenlegung des Jahresabschlusses wurde von den
Erleichterungsvorschriften des § 326 HGB Gebrauch
gemacht.
Soweit möglich, wurden handelsrechtliche
Bilanzierungswahlrechte in Übereinstimmung mit den
steuerrechtlichen Vorschriften einheitlich ausgeübt.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
ausgegangen (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Selbst
erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens werden nicht aktiviert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar um
planmäßige Abschreibungen vermindert. In die
Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar
zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten i. S. v.
255 Abs. 2 bis 3 HGB einbezogen. Es wurden
Fremdkapitalzinsen i. H. v. Euro 0,00 in die
Herstellungskosten einbezogen.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
den voraussichtlichen Nutzungsdauern der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Die
Nutzungsdauern liegen dabei zwischen 1 und 5 Jahren.
Bewegliche Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens mit Anschaffungskosten bis Euro 800,00
wurden im Jahr des Zugangs aktiviert und voll
abgeschrieben.
Vermögensgegenstände mit einem Wert von
Euro 150,00 bis Euro 1.000,00 werden in einem Sammelposten
mit Poolabschreibung über fünf Jahre eingestellt.
Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt
oder mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.
Finanzanlagen, die dem Zugriff aller Gläubiger
entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung
von Altersversorgungsverpflichtungen dienen, werden zum
beizulegenden Zeitwert bewertet Euro 0,00 und mit den
Rückstellungen für Pensionen und ähnlichen
Verpflichtungen Euro 0,00 saldiert. Ein daraus
verbleibender aktiver Saldo wird in der Bilanz gesondert
als "Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung" ausgewiesen. Ein daraus
verbleibender passiver Saldo wird auf der Passivseite
ausgewiesen.
Außerplanmäßige Abschreibungen gem.
§ 277 Abs. 3 HGB wurden in Höhe von Euro 0,00
vorgenommen.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die
Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese
angesetzt.
Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu
Herstellungskosten (Einzelkosten, angemessene Material- und
Fertigungsgemeinkosten sowie Werteverzehr des
Anlagevermögens, soweit durch die Fertigung
veranlasst) bewertet, sofern nicht nach § 253 Abs. 3
HGB um noch anfallende Aufwendungen geminderte
Verkaufswerte anzusetzen sind. Es wurden Fremdkapitalzinsen
i. H. v. Euro 0,00 in die Herstellungskosten einbezogen.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie
die sonstigen Vermögensgegenstände wurden unter
Beachtung aller erkennbaren Risiken mit dem Nennwert
angesetzt und bewertet. Für erkennbare Einzelrisiken
wurden Wertberichtigungen gebildet. Dem allgemeinen
Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen wurde zusätzlich durch eine ausreichend
bemessene Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen.
Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert
bewertet.
Die Rückstellungen beinhalten alle erkennbaren
Risiken und sind in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrags angesetzt worden.
Die Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet.
Die Gesellschaft hat von dem Wahlrecht gem. §
274a Nr. 4 HGB, auf die Abgrenzung latenter Steuern zu
verzichten, Gebrauch gemacht.
Erläuterungen zur Bilanz
Sämtliche Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit bis
zu einem Jahr.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von
Euro [haben eine Restlaufzeit von über einem Jahr.
Sämtliche weitere Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände
haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
sind Forderungen gegen Gesellschafter von Euro 0,00
enthalten.
In den sonstigen Vermögensgegenständen sind
Forderungen gegen Gesellschafter von Euro 0,00
enthalten.
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern von
insgesamt Euro 0,00 enthalten resultieren aus
gewährten Darlehen.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstitute von
insgesamt Euro 0,00 sind durch Grundschulden oder
ähnliche Pfandrechte besichert. Außer den
üblichen Eigentumsvorbehalten wurden für die
übrigen Verbindlichkeiten keine Sicherheiten gestellt.
Sonstige Angaben
Die durchschnittliche Arbeitnehmerzahl der
Gesellschaft beträgt 3 (Vorjahr 0).
Die Gesellschaft hat keine Vorjahreswerte, da es sich
um eine Neugründung hanelt.
Oldenburg, den 03. Dezember 2021
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Ali Achour
sonstige Berichtsbestandteile
Der Unterzeichner ist der
Gesellschafter-Geschäftsführer.
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 03.12.2021
festgestellt.
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