Stammdaten

Register
Amtsgericht Oldenburg HRB 215421
Eingetragen
17.6.2020
Branche
Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenGroßhandel mit WerkzeugmaschinenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten
Gegenstand
Kauf und Verkauf von Maschinen zur Verarbeitung von Milch und Fruchtsaft sowie Demontage und Montage der Maschinen, ferner Vermietung und Verpachtung von Immobilien

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Simon Alex Matthew Schwartz
Garrel
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

M.S.D. GmbH

Oldenburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 15.05.2020 bis zum 31.12.2020

Bilanz

Aktiva

31.12.2020
EUR
15.5.2020
EUR
A. Anlagevermögen 136.536,00 0,00
I. Sachanlagen 136.536,00 0,00
B. Umlaufvermögen 331.621,09 0,00
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 298.109,25 0,00
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 200.000,00 0,00
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 33.511,84 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 468.157,09 0,00

Passiva

31.12.2020
EUR
15.5.2020
EUR
A. Eigenkapital 185.234,08 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 0,00
II. Jahresüberschuss 160.234,08 0,00
B. Rückstellungen 187.139,52 0,00
C. Verbindlichkeiten 95.783,49 0,00
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 95.783,49 0,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 468.157,09 0,00

Anhang

Allgemeine Angaben

Die M.S.D. GmbH wird beim Registergericht Oldenburg unter der Nummer 215421 geführt. Der Sitz der Gesellschaft ist 26122 Oldenburg, Abraham 17 .

Der Jahresabschluss zum 31.12.2020, wurde auf der Grundlage der Vorschriften für Kapitalgesellschaften des Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) aufgestellt. Er besteht aus Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung sowie dem Anhang.

Die Vorschriften des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrages wurden beachtet.

Die Gesellschaft erfüllt die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 Abs. 1 und 4 HGB.

Die Gesellschaft erfüllt die Größenmerkmale einer Kleinstkapitalgesellschaft i. S. d. § 267a HGB.

Die Gliederung der Bilanz erfolgte nach den Vorschriften des § 266 HGB. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Die Vorjahreszahlen der Umsatzerlöse sind aufgrund der Neufassung von § 277 Abs. 1 HGB durch das BilRUG nicht vergleichbar. Bei Anwendung von § 277 Abs. 1 HGB in der Fassung des BilRUG hätten sich für das Vorjahr Umsatzerlöse in Höhe von Euro 0,00 (Neugründung) ergeben.

Die Gesellschaft hat Anlagevermögen veräußert. Dabei kam es zu einem Verlust von Euro 12.247,76.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von den größenabhängigen Erleichterungsvorschriften (§§ 266 Abs. 1, 274a, 276 und 288 HGB) teilweise Gebrauch gemacht. Bei der Offenlegung des Jahresabschlusses wurde von den Erleichterungsvorschriften des § 326 HGB Gebrauch gemacht.

Soweit möglich, wurden handelsrechtliche Bilanzierungswahlrechte in Übereinstimmung mit den steuerrechtlichen Vorschriften einheitlich ausgeübt.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen um planmäßige Abschreibungen vermindert. Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden nicht aktiviert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar um planmäßige Abschreibungen vermindert. In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten i. S. v. 255 Abs. 2 bis 3 HGB einbezogen. Es wurden Fremdkapitalzinsen i. H. v. Euro 0,00 in die Herstellungskosten einbezogen.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach den voraussichtlichen Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Die Nutzungsdauern liegen dabei zwischen 1 und 5 Jahren.

Bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten bis Euro 800,00 wurden im Jahr des Zugangs aktiviert und voll abgeschrieben.

Vermögensgegenstände mit einem Wert von Euro 150,00 bis Euro 1.000,00 werden in einem Sammelposten mit Poolabschreibung über fünf Jahre eingestellt.

Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt oder mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.

Finanzanlagen, die dem Zugriff aller Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Altersversorgungsverpflichtungen dienen, werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet Euro 0,00 und mit den Rückstellungen für Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen Euro 0,00 saldiert. Ein daraus verbleibender aktiver Saldo wird in der Bilanz gesondert als "Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung" ausgewiesen. Ein daraus verbleibender passiver Saldo wird auf der Passivseite ausgewiesen.

Außerplanmäßige Abschreibungen gem. § 277 Abs. 3 HGB wurden in Höhe von Euro 0,00 vorgenommen.

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten (Einzelkosten, angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie Werteverzehr des Anlagevermögens, soweit durch die Fertigung veranlasst) bewertet, sofern nicht nach § 253 Abs. 3 HGB um noch anfallende Aufwendungen geminderte Verkaufswerte anzusetzen sind. Es wurden Fremdkapitalzinsen i. H. v. Euro 0,00 in die Herstellungskosten einbezogen.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Vermögensgegenstände wurden unter Beachtung aller erkennbaren Risiken mit dem Nennwert angesetzt und bewertet. Für erkennbare Einzelrisiken wurden Wertberichtigungen gebildet. Dem allgemeinen Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde zusätzlich durch eine ausreichend bemessene Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen.

Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert bewertet.

Die Rückstellungen beinhalten alle erkennbaren Risiken und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt worden.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet.

Die Gesellschaft hat von dem Wahlrecht gem. § 274a Nr. 4 HGB, auf die Abgrenzung latenter Steuern zu verzichten, Gebrauch gemacht.

Erläuterungen zur Bilanz

Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von Euro [haben eine Restlaufzeit von über einem Jahr. Sämtliche weitere Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind Forderungen gegen Gesellschafter von Euro 0,00 enthalten.

In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen gegen Gesellschafter von Euro 0,00   enthalten.

In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern von insgesamt Euro 0,00  enthalten resultieren aus gewährten Darlehen.

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstitute von insgesamt Euro 0,00 sind durch Grundschulden oder ähnliche Pfandrechte besichert. Außer den üblichen Eigentumsvorbehalten wurden für die übrigen Verbindlichkeiten keine Sicherheiten gestellt.

Sonstige Angaben

Die durchschnittliche Arbeitnehmerzahl der Gesellschaft beträgt 3 (Vorjahr 0).
Die Gesellschaft hat keine Vorjahreswerte, da es sich um eine Neugründung hanelt.

Oldenburg, den 03. Dezember 2021

_________________________________________
Ali Achour

sonstige Berichtsbestandteile


Der Unterzeichner ist der Gesellschafter-Geschäftsführer.


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 03.12.2021 festgestellt.

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