Vielfort
GmbH
Althengstett
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.649,00 |
6.826,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
4,00 |
4,00 |
| II.
Sachanlagen |
1.645,00 |
6.822,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
608.105,85 |
670.334,52 |
| I.
Vorräte |
56.398,97 |
6.132,53 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
27.352,56 |
31.313,95 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
524.354,32 |
632.888,04 |
| Aktiva |
609.754,85 |
677.160,52 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
403.147,03 |
436.135,44 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
410.570,85 |
171.503,10 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
32.988,41 |
-239.067,75 |
| B.
Rückstellungen |
191.690,00 |
218.731,44 |
| C.
Verbindlichkeiten |
14.917,82 |
22.293,64 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
14.917,82 |
22.293,64 |
| Passiva |
609.754,85 |
677.160,52 |
Anhang
A. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der Vielfort GmbH für das
Geschäftsjahr 2023 wurde auf der Grundlage der
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des dritten
Buches des HGB aufgestellt.
Die Gliederung und Bewertung der Bilanz- und
GuV-Posten entsprechen den gesetzlichen Vorschriften.
Die vorliegende Bilanz zum 31. Dezember 2023
schließt an die Bilanz zum 31. Dezember 2022 an.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gemäß
§ 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Der Jahresabschluss per 31. Dezember 2023 wurde nach
den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter
Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften §§ 264 ff. HGB in der
Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes erstellt.
Über die angewandten Bewertungsmethoden
berichten wir wie folgt:
a) Aktivposten
Das abnutzbare Anlagevermögen wurde zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibungen bewertet. Zu
aktivierende Eigenleistungen lagen nicht vor.
Den Abschreibungen liegen die steuerlich anerkannten
Nutzungsdauern zu Grunde.
In 2023 wurde die Sofortabschreibung für
geringwertige Wirtschaftsgüter bis € 1.000
angewandt und nicht die Poolabschreibung für alle
Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs- oder
Herstellungskosten zwischen € 250 und € 1.000
betrugen.
Das Umlaufvermögen wurde zum Niederstwertprinzip
bewertet. Bei den Vorräten kamen dabei die
Anschaffungs- und Herstellungskosten unter Einbeziehung
üblicher Gängigkeitsabschläge zum Ansatz.
Die unfertigen Arbeiten wurden mit dem Wert der geleisteten
Arbeiten und dem Materialeinsatz abzüglich eines
Gewinnabschlages bewertet.
Die Forderungen sind mit ihrem Nennbetrag angesetzt.
Sämtliche Forderungen haben Restlaufzeiten von weniger
als einem Jahr.
Der Bankbestand ist durch gleichlautende
Bankauszüge des Kreditinstitutes nachgewiesen; der
Kassenbestand zum Jahresende stimmt mit den Aufzeichnungen
im Kassenbuch überein.
b) Passivposten
Die Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten in Höhe der
erwarteten Inanspruchnahme.
Der nach der Steuerbilanz sich ergebende
Steueraufwand entspricht nicht dem Ergebnis der
Handelsbilanz. Die Steuerbilanz zeigt einen niedrigeren
Verlust.
Von der Möglichkeit einen Aktivposten für
latente Steuererträge zu bilden wurde aufgrund §
274 HGB kein Gebrauch gemacht.
Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung in der
Handelsbilanz wurde das Deckungskapitalverfahren nach IDW
RH FAB 1.021 als Bewertungsverfahren angewendet.
Aufgrund der erstmaligen Anwendung dieses Verfahrens
und da keine Rückdeckungsversicherung besteht wurde
kein Wahlrecht zwischen Aktivprimat- oder
Passivprimat-Vorgehensweise ausgeübt.
Die Verbindlichkeiten sind zum
Rückzahlungsbetrag passiviert. Abzuzinsende
Verbindlichkeiten liegen nicht vor. Sämtliche
Verbindlichkeiten haben Restlaufzeiten von weniger als
einem Jahr.
c) Gewinn- und Verlustrechnung
Steuerliche Vergünstigungen, die das
Jahresergebnis beeinflussen können, liegen nicht vor.
Wesentliche periodenfremde Erträge sind im
Geschäftsjahr 2023 nicht angefallen.
Die Abgrenzung von Aufwendungen und Erträgen
erfolgte periodengerecht.
B. Angaben zu Organen und Mitarbeitern der
Gesellschaft
Als einzelvertretungsberechtigte
Geschäftsführerin ist Frau Sabine Vielfort
bestellt.
Einen Aufsichtsrat hat die Gesellschaft nicht.
Im Geschäftsjahr 2023 waren neben den
Geschäftsführern und ohne Aushilfen
durchschnittlich drei Arbeitnehmer beschäftigt, davon
eine Gehaltsempfängerin.
sonstige Berichtsbestandteile
Althengstett, den
17.Dezember 2025
gez.
Sabine Vielfort, Geschäftsführerin
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.12.2024
festgestellt.
|