GNYLW GmbH
Selbe AdresseBau von Schiffen und schwimmenden Vorrichtungen für zivile Zwecke, ohne Boots- und Yachtbau
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Josefine Schlüter seit 1.12.2025 | Prokura |
Matthias Schwennsen seit 27.11.2024 | Prokura |
Michael Domeyer seit 14.12.2022 | Prokura |
Rino Brugge seit 28.7.2021 | Geschäftsführer |
Jan Pieter Kluike seit 30.12.2013 | Prokura |
Klaus Kulalt seit 23.12.2011 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
CMN Naval S.A. | 89.90% |
AUGAFIELD Limited | 5.01% |
Privinvest Holding SAL | 4.15% |
Privinvest Holding SAL | 0.85% |
ABU DHABI MAR INVESTMENTS LLC | 0.05% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
Neues Forschungsschiff GmbHAufgelöst | 100.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
German Naval Yards Kiel GmbHKielJahresabschluss zum 31.12.2020BilanzAKTIVA
Gewinn- und VerlustrechnungGerman Naval Yards Kiel GmbH Gewinn- und Verlustrechnung zum 31.12.2020
Anhang zum Jahresabschluss 2020German Naval Yards Kiel GmbH, KielA. Allgemeine Angaben Die German Naval Yards Kiel GmbH ist im Handelsregister beim Amtsgericht Kiel unter der Nr. HRB 12343 KI eingetragen. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 1.1.2020 bis zum 31.12.2020 ist unter Beachtung der handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften aufgestellt worden. Bei der German Naval Yards Kiel GmbH handelt es sich um eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 3 HGB. Es sind die Vorschriften der §§ 238 ff. HGB in Verbindung mit dem GmbH-Gesetz anzuwenden. Zur Verbesserung der Klarheit der Darstellung sind gemäß § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung einzelne Posten zusammengefasst und im Anhang gesondert ausgewiesen. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Der Jahresabschluss wurde unter Annahme der Unternehmensfortführung (Going-Concern) aufgestellt. Mit Datum vom 29. Oktober 2020 wurde ein Überbrückungskredit mit dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) abgeschlossen. Ferner haben die Gesellschafter im Jahr 2020 die Eigenkapitalausstattung durch Zuzahlungen in die Kapitalrücklage weiter gestärkt. Auf Basis der Unternehmensplanung, die eine Ertrags,- Vermögens- und Liquiditätsplanung bis zum 31. Dezember 2026 umfasst, gehen wir derzeit davon aus, dass die Finanzkraft, auch unter Berücksichtigung des Überbrückungskredits des WSF, und der im Darlehensvertrag enthaltenen Bedingungen, mit überwiegender Wahrscheinlichkeit im Betrachtungszeitraum gewährleistet ist. Die Ertrags-, Vermögens- und Liquiditätsplanung wurde auf Basis von bestehenden Verträgen, sowie unter Berücksichtigung von Annahmen über zukünftige Entwicklungen aufgestellt. Sollten allerdings - wovon wir nicht ausgehen - die Umsatz-, Ertrags, und Liquiditätserwartungen nicht wie geplant erreicht werden, oder die Auszahlung bisher noch nicht von der Gesellschaft abgerufener Tranchen aus dem Darlehensvertrag mit dem Wirtschaftsstabilisierungsfond nicht erfolgen, wird sich die Gesellschaft in einer angespannten Liquiditätssituation befinden. Dies weist daher auf eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten (Bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB) hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Unternehmens zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können, und das Unternehmen daher möglicherweise nicht in der Lage ist, im gewöhnlichen Geschäftsverlauf seine Vermögenswerte zu realisieren sowie seine Schulden zu begleichen. Wir verweisen auch auf unsere Ausführungen im Abschnitt "Chancen- und Risikobericht" des Lageberichts. B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die von der Howaldtswerke-Deutsche Werft GmbH zum 1.9.2011 übernommenen Vermögensgegenstände wurden bis auf das Grundstück zu 1 Euro in das Anlagevermögen der Gesellschaft aufgenommen. Für neu angeschaffte Vermögensgegenstände gelten die folgenden Grundsätze: Die immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, bewertet. Als Nutzungsdauer wurden 5 Jahre zugrunde gelegt. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die Herstellungskosten enthalten Material- und Fertigungseinzelkosten sowie angemessene Teile der notwendigen Gemeinkosten und der Abschreibungen. Für planmäßige Abschreibungen werden überwiegend folgende Nutzungsdauern zugrunde gelegt: Gebäude 20-33 Jahre, Grundstückseinrichtungen 5-20 Jahre, Betriebsvorrichtungen 10-25 Jahre, technische Anlagen und Maschinen 4-15 Jahre, andere Anlagen 3-25 Jahre sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung 3-10 Jahre. Die Abschreibungen von Anlagegütern, die ab dem 1.1.2011 angeschafft wurden, sind nach der linearen Methode vorgenommen worden. Für Anlagegüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von mehr als 250 Euro bis maximal 1.000 Euro wurden Sammelposten gebildet, die über einen Zeitraum von 5 Jahren linear abgeschrieben werden. Geringwertige Anlagegüter mit einem Wert bis zu 250 Euro werden im Erwerbsjahr voll abgeschrieben und im Anschaffungsjahr als Abgänge ausgewiesen. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder mit den niedrigeren Werten am Abschlussstichtag angesetzt. Die Herstellungskosten umfassen neben den Einzelkosten auch angemessene Anteile der Fertigungs- und Materialgemeinkosten. Zinsen auf Fremdkapital wurden nicht berücksichtigt. Geleistete und erhaltene Anzahlungen werden zum Nennwert angesetzt Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit dem Nennwert oder mit ihren Anschaffungskosten angesetzt. Bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen wurden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko sowie der Unverzinslichkeit der Forderungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung angemessen Rechnung getragen. Die Guthaben bei Kreditinstituten werden zu Nennwerten aktiviert. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthalten getätigte Ausgaben, die in zukünftigen Geschäftsjahren aufwandswirksam werden und werden zum Nennwert aktiviert. Unter Ausübung des Aktivierungswahlrechts nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wurde auf den Ansatz aktiver latenter Steuern verzichtet. Aktive latente Steuern beruhen im Wesentlichen auf Differenzen in den Rückstellungen für Pensionen und aus Verlustvorträgen. Die Bewertung erfolgte mit einem Steuersatz von 30,825 %. Das Eigenkapital wurde zum Nennwert passiviert. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken sowie alle ungewissen Verpflichtungen und sind mit dem nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden nach versicherungs-mathematischen Grundsätzen unter Anwendung der "Richttafeln 2018 G" von Klaus Heubeck angesetzt. Die Bewertung erfolgte unter Anwendung des ratierlichen Anwartschaftsbarwertverfahrens nach IDW RS HFA 30 mit einem Rechnungszins von 1,60 %. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrags wird ein durchschnittlicher Marktzinssatz bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren berücksichtigt. Die Auswirkungen von Zinssatzänderungen werden im Finanzergebnis berücksichtigt. Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 HGB beträgt TEuro 105 (Vorjahr TEuro 192) und unterliegt insoweit einer Ausschüttungssperre. Eine Einkommenssteigerung wurde mit einem Satz von 2,00 % p. a. berücksichtigt. Eine Anpassung der laufenden Renten wurde mit einem Satz von 1,00 % p. a. für Anwartschaften sowie einem Satz von 1,00 % p. a. für laufende Renten berücksichtigt. Für weitere Risiken oder Verpflichtungen im Personalbereich, wie beispielsweise für Urlaubsansprüche, werden Rückstellungen nach handelsrechtlichen Grundsätzen gebildet. Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag passiviert. Passive Rechnungsabgrenzungsposten enthalten Einnahmen, die in zukünftigen Geschäftsjahren ertragswirksam werden. Sie werden zum Nennwert passiviert. Die Realisierung der Umsätze erfolgte in der Regel nach Ablieferung des fertigen Schiffes. Insbesondere in den Fällen, wo die German Naval Yards Kiel GmbH nicht selbst Auftragnehmer des originären Schiffbauvertrages ist, wird, soweit es die vertraglichen Grundlagen ermöglichen, eine Umsatzrealisierung nach Baufortschritt vorgenommen. C. Erläuterungen zur Bilanz (1) Anlagevermögen Die Aufgliederung und Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2020 ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres in einer Anlage zum Anhang dargestellt. (2) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthalten Wertberichtigungen i. H. v. TEuro 122 (Vorjahr TEuro 118). Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen i. H. v. TEuro 1.248 betreffen Lieferungen und Leistungen. Die Forderungen gegen Gesellschafter betreffen sonstige Vermögensgegenstände. Bei den sonstigen Vermögensgegenständen i. H. v. TEuro 587 handelt es sich um debitorische Kreditoren (TEuro 43), Forderungen aus Nebenkosten für Infrastruktur (TEuro 460) und sonstige Forderungen (TEuro 84). (3) Eigenkapital
(4) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen betragen TEuro 1.522 (Vorjahr TEuro 1.263). (5) Übrige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen decken alle erkennbaren Risiken ab. Sie betreffen vor allem Beträge für nachlaufende Herstellkosten (TEuro 9.050; Vorjahr TEuro 20.012) und Personalaufwendungen (TEuro 6.285; Vorjahr TEuro 3.789). (6) Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben unverändert eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und betreffen wie im Vorjahr Lieferungen und Leistungen. Die sonstigen Verbindlichkeiten haben i.H.v. TEuro 10.215 (Vorjahr TEuro 142) eine Restlaufzeit von über fünf Jahren und betreffen i.H.v. TEuro 10.000 den Überbrückungskredit zum Wirtschaftsstabilisierungsfond. Bei Warenlieferungen bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte. (7) Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Die Gesellschaft haftet im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft gesamtschuldnerisch. Auf Basis der vorliegenden Projektkalkulation wird das Risiko einer Inanspruchnahme als sehr gering eingeschätzt. Zum Bilanzstichtag wurden Barmittel i. H. v. 2 Mio. Euro (Vorjahr 2 Mio. Euro) als Sicherheit für Überstunden von Mitarbeitern hinterlegt, die Verfügungsbeschränkungen unterliegen. Es bestehen folgende finanzielle Verpflichtungen aus Miet- bzw. Leasingverträgen:
D. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung (8) Umsatzerlöse
(9) Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge i. H. v. TEuro 275 enthalten im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (TEuro 59), sonstige betriebliche Erträge (TEuro 88) sowie periodenfremde Erträge (TEuro 33) die hauptsächlich aus einer Auszahlung zu einer Bonusregelung mit einem Lieferanten resultieren. (10) Materialaufwand
(11) Personalaufwand
Im Jahresdurchschnitt wurden beschäftigt:
Zusätzlich waren im Jahresdurchschnitt 25 Auszubildende (Vorjahr 22) sowie 5 Studenten/Praktikanten (Vorjahr 9) beschäftigt. (12) Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen i. H. v. TEuro 10.776 enthalten u. a. Instandhaltungsaufwendungen (TEuro 1.752), Housing-Kosten (TEuro 1.429), Versicherungsprämien (TEuro 413), Mietaufwendungen (TEuro 373), Beratungskosten (TEuro 2.104) sowie Restrukturierungskosten (TEuro 1.400). Die gesamten sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten periodenfremde Aufwendungen i. H. v. TEuro 353, die größtenteils auf einen Beitragsbescheid der Berufsgenossenschaft aus dem Vorjahr zurück zu führen sind. Die Aufwendungen aus Währungskursdifferenzen betragen im Geschäftsjahr 179,22 EUR (Vorjahr 26,76 EUR). (13) Zinsergebnis
Die Zinsaufwendungen enthalten Beträge aus der Abzinsung der Pensionsrückstellungen i. H. v. TEuro 144 (Vorjahr TEuro 143) sowie Avalgebühren i.H.v. TEuro 523 (Vorjahr TEuro 491). (14) Steuern
Die Steuern vom Einkommen und Ertrag enthalten einen periodenfremden Ertrag von 28 TEuro. (15) Gewinnverwendung Der Jahresfehlbetrag soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. E. Sonstige Angaben (16) Von dem Abschlussprüfer berechnetes Gesamthonorar
17) Gesellschafter Die Anteile an der Gesellschaft befinden sich zum 31. Dezember 2020 zu 94,05 % im Besitz der Privinvest Holding S.A.L., Beirut/Libanon. Minderheitengesellschafter sind die Augafield Ltd., Hitchin/GB mit einem Anteil von 5,01 % sowie die German Naval Yards Holdings GmbH, Hamburg (0,89 %) und die Abu Dhabi MAR Verwaltungs-GmbH & Co. KG, Hamburg (0,05 %). (18) Konzernzugehörigkeit Die German Naval Yards Kiel GmbH, Kiel, gehört zum Konzern der Privinvest Holding S.A.L. mit Sitz in Beirut/Libanon. Die Privinvest Holding S.A.L. stellt den Konzernabschluss für den größten und den kleinsten Kreis von Konzernunternehmen auf. Der Konzernabschluss ist dort erhältlich. (19) Mitglieder der Geschäftsführung Jörg Herwig, CEO, Schwentinental, Diplom-Ingenieur Philipp Maracke, Kiel, Diplom-Kaufmann (bis zum 01.04.2020) Andreas Schnautz, CFO, Mühlheim an der Ruhr, Diplom-Ökonom (seit 12.02.2020) Da im laufenden Geschäftsjahr nur maximal drei Geschäftsführer für die Gesellschaft tätig waren, wird unter Bezugnahme auf § 286 Abs. 4 HGB auf die Angabe der Bezüge verzichtet. (20) Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Die Gesellschaft hat zur Absicherung des WSF-Darlehens eine entsprechende Grundschuld in das Grundbuch eintragen lassen.
Kiel, den 8. April 2021 German Naval Yards Kiel GmbH Jörg Herwig, CEO Andreas Schnautz, CFO Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020German Naval Yards Kiel GmbH, KielAllgemeine Angaben Die German Naval Yards Kiel GmbH, Kiel (GNYK), ist eine auf den Neubau von komplexen Marineschiffen ab einer Länge von 60 m spezialisierte Werft, die im August 2011 aus der Übernahme des Überwasserschiffbaus der Howaldtswerke-Deutsche Werft entstanden ist. Die Privinvest Holding S.A.L., Beirut/Libanon ist Mehrheitsgesellschafterin der German Naval Yards Kiel GmbH und hält direkt 94,05% sowie indirekt weitere 0,94% des Stammkapitals. Das Geschäftsjahr 2020 war bei der German Naval Yards Kiel GmbH hauptsächlich geprägt durch den Neubau-Auftrag für die anteilige Konstruktion (50%) und den Bau von 4 Korvetten des Typs PC-IN, der bereits im November 2015 unter Vertrag genommen wurde. Die GNYK ist hier Partner in einer Arbeitsgemeinschaft mit der Thyssenkrupp Marine Systems und der Fertigungsbeginn erfolgte Ende 2017. Im Geschäftsjahr 2020 wurde das erste Schiff erfolgreich an den Kunden ausgeliefert, die verbleibenden 3 Schiffe sollen in 2021 an den Endkunden übergeben werden. Mit Vertrag vom September 2017 wurde die GNYK in die Arbeitsgemeinschaft Korvette Klasse 130 (ARGE K 130), bislang bestehend aus der Fr. Lürssen Werft GmbH & Co. KG und Thyssenkrupp Marine Systems GmbH, aufgenommen. Im Anschluss, ebenfalls im September 2017, erfolgte die Auftragsvergabe der Boote 6-10 durch das Bundesministerium der Verteidigung an die ARGE K 130. Der Fertigungsbeginn des Leistungsanteils der GNYK erfolgte im Sommer 2020, die Fertigstellung des Leistungsanteils der GNYK ist für Ende 2022 geplant. Im April 2019 unterschrieb die GNYK einen Geschäftsbesorgungsvertrag mit der Nobiskrug GmbH zum Bau eines iMerz für den Einsatzgruppenversorger "Frankfurt am Main". Dieser soll das vorhandene Merz-System ablösen. Die Auslieferung ist in 2021 geplant. Im Mai und Oktober 2020 lieferte die GNYK erfolgreich zwei Kaskobauten an die Nobiskrug GmbH aus, die sich seit dem Geschäftsjahr 2000 sukzessive auf den Bau von Luxus-Megayachten mit einer Länge ab 60 m fokussiert und das Geschäftsfeld ausbaut. Des Weiteren übernahm die GNYK im Auftrag der benachbarten ThyssenKrupp Marine Systems Fertigungsanteile in der U-Boot-Fertigung für deren Exportaufträge. Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB: Die Gesellschaft hat zum Geschäftsjahresende eine Geschäftsführung bestehend aus zwei Geschäftsführern. Es wurden keine Zielgrößen und Fristen bzgl. eines Frauenanteils in der Geschäftsführung und in den beiden Führungsebenen unterhalb der Geschäftsführung festgelegt. Geschäftsverlauf Die bestehenden eigenen Aufträge der GNYK sowie die Abarbeitung der Aufträge der Nobiskrug GmbH führten ursprünglich zu einer ausreichenden Auslastung bis in das Geschäftsjahr 2022 hinein. Auf Grund der Corona-Pandemie wurden zwei Aufträge Seitens der Nobiskrug GmbH zur Fertigung von Stahl-Kaskos im Mai 2020 storniert, was zu einer Unterauslastung für die nächsten beiden Geschäftsjahre führt. Die Gesellschaft reagierte mit Kurzarbeit und plant zudem umfangreiche Restrukturierungsmaßnahmen. Zusätzlich stehen zugesagte Mittel des Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) und der Gesellschafter zur Verfügung, um diese Phase zu überbrücken. Der Geschäftsverlauf wird für die noch vorhandenen Projekte insgesamt als zufriedenstellend eingeschätzt und entspricht mehrheitlich unseren Erwartungen, auch wenn die Auswirkungen der Corona Krise verstärkt zu spüren sind. Die diesbezüglich ergriffenen Maßnahmen führen insbesondere beim Projekt PC-IN zu umfangreichen Mehrkosten. Die vereinbarten Meilensteine der bearbeiteten Projekte konnten nicht vollumfänglich erreicht werden, hauptsächlich ein Resultat des verlängerten Lockdowns zum Jahresende. Weitere Abstimmungen hierzu laufen zurzeit mit den Kunden. Die im Rahmen des iMerz Projektes entstandenen Herausforderungen wurden aufgearbeitet und entsprechend adressiert. In Abstimmung mit dem Kunden konnten Termine neu aufgesetzt werden, allerdings hat das Projekt Mehrkosten zu verzeichnen. Das Unternehmen hat große Anstrengungen zur Erlangung des Auftrages MKS 180 im Geschäftsjahr 2019 unternommen und ein umfangreiches Angebot abgegeben. Im Januar 2020 wurde eine Vergabeentscheidung gegen das Angebot des Unternehmens, vorbehaltlich der Geltendmachung von Rechtsmitteln der Verfahrensbeteiligten, seitens der Vergabeinstanzen des öffentlichen Auftraggebers getroffen. Diesbezüglich hatte die GNYK eine Rüge eingereicht und den hiermit initiierten Prozess intensiv bis zum 14.05.2020 weiterverfolgt. Zu diesem Zeitpunkt wurde die Rüge offiziell zurückgenommen und ein entsprechendes Schreiben der Vergabekammer übermittelt. So sind die Vertragsverhandlungen mit der Damen-Gruppe finalisiert worden und der Auftrag wurde platziert. Die GNYK unterstützt das Projekt als Unterauftragnehmer der Lürssen Gruppe entsprechend wurde Anfang 2021 ein Vertrag zum Bau der Vorschiffe unterzeichnet. Als wesentliche finanzielle Leistungsindikatoren stehen das Jahresergebnis und verstärkt auch der Cash Flow im Mittelpunkt, der rollierend regelmäßig analysiert wird. Zusätzlich besteht ein regelmäßiges Reporting zur Arbeitssicherheit und im Rahmen der Corona-Krise wurde ein Krisenstab zur Koordinierung geeigneter Maßnahmen und auch zur Überwachung der getroffenen Beschränkungen eingerichtet. Das Jahresergebnis deckt sich mit unserer Prognose und zeigt für das Geschäftsjahr 2020 den obigen Jahresfehlbetrag im unteren zweistelligen Millionenbereich. Der Cash Bestand zum Jahresende fällt wesentlich besser aus. Dies ist insgesamt den im Dezember 2020 erhaltenen Darlehensmitteln aus dem WSF-Darlehen zuzurechnen. Insgesamt zeigt der Markt für Schiffsneubauten der nationalen und internationalen Marinen eine positive Entwicklung. So konnten deutsche Werften Aufträge für Fregatten und OPV im arabischen Markt sowie in Südamerika gewinnen. Insbesondere der heimische Markt für Neubeschaffungen im maritimen Bereich erfährt eine Neuorientierung, so dass in den nächsten Jahren Ersatz- bzw. Neubeschaffungen für Tanker, Flottendienstboote und auch ein weiteres Los für Korvetten der K 130 Klasse zu erwarten sind. Auf Grund von Corona-Auflagen meldete die Gesellschaft Ende März 2020 für alle laufenden Projekte "force majeurs" an und vollzog einen kompletten Werft-Shut-Down bis Anfang Mai 2020. Dies führte zu terminlichen Verzögerungen in den Projekten, auf Grund der weltweiten Corona Problematik werden Auswirkungen im Rahmen von Pönale Zahlungen nicht erwartet. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Die Bilanzsumme erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 6.442 TEuro und beträgt zum 31.12.2020 insgesamt 51.576 TEuro (Vorjahr 45.133 TEuro). Der Anstieg resultiert auf der Aktivseite im Wesentlichen aus höheren Forderungen gegen den Gesellschafter sowie einem Anstieg der liquiden Mittel aufgrund der erhaltenen Darlehensmittel des WSF. Die Passivseite ist geprägt von um 15.466 TEuro höheren sonstigen Verbindlichkeiten, wovon der wesentliche Betrag von 10.000 TEuro das Darlehen gegenüber dem WSF darstellt. Das Anlagevermögen beträgt zum Stichtag 17.185 TEuro. Die im Geschäftsjahr 2020 durchgeführten Investitionen in Höhe von 469 TEuro bezogen sich im Wesentlichen auf technische Anlagen und Maschinen sowie Lizenzrechte. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nahmen im Geschäftsjahr im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit stichtagsbedingt von 16.140 TEuro im Vorjahr um 1.483 TEuro auf 14.657 TEuro ab. Die Forderungen gegen Gesellschafter sind um 4.459 TEuro gestiegen. Dies resultiert aus der Schuldenübernahme des Gesellschafters von einem Schwesterunternehmen der German Naval Yards Kiel. Der Zahlungsmittelbestand betrug zum 31.12.2020 13.394 TEuro (Vorjahr 5.000 TEuro). Hiermit wurde der geplante Wert erreicht. Das Eigenkapital sank auf 1.927 TEuro (Vorjahr 3.403 TEuro). Die Gesellschafter haben im Dezember 2020 die Kapitalrücklage um 30.000 Teuro erhöht, so dass der Rückgang bei einem Jahresfehlbetrag von 31.476 Teuro moderat ausfiel. Die Eigenkapital-Quote beträgt 3,74%. Die Gesamtleistung des Unternehmens betrug im Geschäftsjahr 43.696 TEuro, im Vorjahr 96.872 TEuro. Die Gesamtleistung 2020 beinhaltet im Wesentlichen die Umsätze für erbrachte Leistungen im Zusammenhang mit den Korvetten-Neubauten des Typs PC-IN sowie die Auslieferung der Kaskobauten. Die Umsatzrealisierung erfolgt entsprechend der vertraglichen Gestaltung nach Baufortschritt. Die Minderung der Gesamtleistung in 2020 ist u.a. der Corona-Pandemie und der daraus resultierenden Unterauslastung geschuldet, die zudem durch die Kündigung von 2 Verträgen für Stahl-Kasko-Bauten verschärft wurde. Die sonstigen betrieblichen Erträge sanken von 1.346 TEuro in 2019 auf 416 TEuro im Jahre 2020. Dies ist hauptsächlich in einem hohen Ertrag aus der Herabsetzung einer Wertberichtigung sowie Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen im Vorjahr begründet. Der Materialaufwand sank im Vergleich zum Vorjahr um 28.847 TEuro auf 16.492 TEuro. Grund dafür ist die Inanspruchnahme von Rückstellungen für nachlaufende Herstellkosten wie auch die Reduktion von Fremdleistungen im Zuge der Unterauslastung. Der Personalaufwand stieg um 2.092 TEuro auf 41.627 TEuro und liegt im Wesentlichen an der Berücksichtigung von Restrukturierungskosten, die mit einer Rückstellung abgedeckt wurden. Die Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten belaufen sich auf 3.560 TEuro. Diese Abschreibung resultiert aus einem Projekt, welches nicht kostendeckend veräußert werden kann. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen liegen mit 10.776 TEuro auf Vorjahresniveau von 10.816 TEuro. Das Finanzergebnis hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 87 TEuro leicht verbessert. Der Jahresfehlbetrag beträgt -31.476 TEuro und ist im Wesentlichen auf erhöhte Kosten im Rahmen der Corona-Pandemie und damit verbundenen prozessualen Veränderungen in den Arbeitsabläufen der Projekte zurückzuführen. Personal, Ausbildung und Qualifizierung Der Personalbestand hat sich im Vergleich zum Vorjahr leicht gemindert und betrug zum 31.12.2020 525 Mitarbeiter (Vorjahr 538). Zum Geschäftsjahresende sind 32 Auszubildende (Vorjahr 26) bei GNYK beschäftigt. Zum Ausbildungsbeginn am 01.09.2020 wurden 10 Auszubildende (Vorjahr 11) eingestellt. Die Ausbildung wird den eigenen Fachkräftebedarf in den nächsten Jahren decken und dazu beitragen, eine Verjüngung der Belegschaft durchzuführen. Mit individuellen, zielgerichteten Schulungsmaßnahmen, die sowohl intern als auch extern durchgeführt werden, wird die Qualifikation der Mitarbeiter gefördert und weiter erhöht. Investitionen und Instandhaltung Im Geschäftsjahr 2020 wurden Investitionen in Höhe von 469 TEuro getätigt (Vorjahr 1.710 TEuro). Die Investitionen liegen im vergangenen Geschäftsjahr deutlich unter den Abschreibungen in Höhe von 1.978 TEuro und sind gekennzeichnet durch die eingeleiteten Sparmaßnahmen als Reaktion auf die Corona Effekte. Der Instandhaltungsaufwand betrug im Geschäftsjahr 3.050 TEuro (Vorjahr 4.423 TEuro). Von den Instandhaltungsaufwendungen entfallen 1.752 TEuro auf externe Dienstleister und 1.298 TEuro auf selbsterbrachte Instandhaltungsleistungen. Finanzierung Die GNYK verfügt zum Stichtag 31.12.2020 über verschiedene, fest kontrahierte Aufträge unterschiedlicher Kunden. Die Abrechnung dieser Auftragstätigkeiten an die Auftraggeber erfolgt nach vereinbarten Zahlungsplänen. Der Finanzierungsbedarf wurde bisher aus eigenen Mitteln und im Unternehmensverbund der Privinvest gedeckt. Aufgrund der vereinbarten Zahlungsmodalitäten war vor den Auswirkungen der Corona Krise die Liquidität somit jederzeit gesichert. Durch den Corona basierten Wegfall der o.g. Projekte der Nobiskrug GmbH erhielt die GNYK im Oktober 2020 die Zusage des Wirtschaftsstabilisierungsfonds für einen dadurch notwendigen Überbrückungskredit. Zusätzlich hat der Gesellschafter das Eigenkapital der GNYK im Geschäftsjahr 2020 wie beschrieben wesentlich gestärkt und 30.000 TEuro der Kapitalrücklage zugeführt. Diese Maßnahmen sind ausreichend, um die Gesellschaft über die Auslastungslücke zu führen, bis die geplanten neuen Auftragseingänge greifen. Ausblick Die GNYK sieht sich im Markt gut aufgestellt, allerdings haben die Auswirkungen der Corona-Krise das Unternehmen erreicht und zu Auslastungsproblemen geführt. Des Weiteren führen die diesbezüglich ergriffenen Hygiene-Maßnahmen zu erheblichen Mehrkosten. Der vorhandene eigene Auftragsbestand reicht nicht mehr komplett aus, die Werft bis an die neuen Auftragseingänge bezüglich der Kapazitätsauslastung heranzuführen, so dass einschneidende Maßnahmen zur Restrukturierung und Finanzierung dieser Lücke ergriffen wurden. In den letzten Monaten wurde zusammen mit den Sozialpartnern ein Konzept zum Personalabbau erarbeitet, die Vertragsgestaltung wurde finalisiert und die darauf basierende Umsetzungsphase eingeleitet. Die GNYK wird sich so sozialverträglich wie möglich von ungefähr einem Viertel der Mitarbeiter trennen und das Unternehmen strukturell neu ausrichten. Durch die Auswirkungen der Corona-Krise und damit verursachter Verschiebungen für Aufträge und insbesondere dem Verlust des Auftrages für den Bau der MKS 180 , musste die GNYK im Geschäftsjahr 2020 wie erwartet ein negatives Ergebnis hinnehmen. Durch intensive Sparmaßnahmen zur Absicherung sowie Eindämmung der Auswirkungen werden weitere Beeinträchtigungen jedoch in einem vertretbaren Ausmaß gehalten. Die negative Situation setzt sich im Geschäftsjahr 2021 fort, zeigt aber nicht mehr die im Geschäftsjahr aufgetretenen Ausmaße. In den weiteren Jahren zeigt die Planung wieder die Rückkehr in die Gewinnzone. Im Mai 2020 hat die GNYK eine Rahmenvereinbarung mit der Lürssen-Gruppe abgeschlossen, um einen Zusammenschluss der Marine-Sparten beider Unternehmen vorzubereiten und anschließend in ein Gemeinschaftsunternehmen zu überführen. Hieraus ergeben sich neue Zusammenarbeitsmöglichkeiten und Flexibilität, die langfristig die Beschäftigung am Standort Kiel sichert und auch eine Weiterentwicklung gewährleisten. Die sich abzeichnenden weiteren größeren Bauprojekte der deutschen Marine sind für die nächsten Geschäftsjahre der Garant für die Auslastung des Standortes und werden den Auftragsbestand signifikant erhöhen, wenn diese durchgeführt werden. Das Unternehmen ist hierauf, auch durch den geplanten Zusammenschluss, gut vorbereitet. Chancen- und Risikobericht Das bestehende Auftragsbuch führt bedingt durch die Stornierung zweier Stahlbau-Aufträge nicht mehr zu einer Vollauslastung der Werft in den Jahren 2021 und 2022. Erst durch die eingeleitete Restrukturierung, ergänzt durch Kurzarbeit, wird diesem Effekt angemessen begegnet und flankierend durch die freigegebenen Mittel des WSF die Zukunft sichergestellt, bis die eingeplanten Auftragseingänge die Situation wieder entspannen. Die langfristige Entwicklung der GNYK hängt im Wesentlichen davon ab, inwieweit es gelingt, neue Aufträge zu kontrahieren und das neue Gemeinschaftsunternehmen mit der FLW erfolgreich aufzusetzen. Aufgrund der gestiegenen Reputation und Marktwahrnehmung unseres Unternehmens (durch pünktliche und qualitativ gute Ablieferung der beiden Fregatten MEKO A-200 sowie der Erstellung des wettbewerbsfähigen Angebotes für MKS 180) spüren wir positive Resonanz und erwarten, dass sich dieses für weitere Neubau-Projekte positiv in den nächsten Jahren auswirken wird. Risiken der künftigen Entwicklung sehen wir zudem nach wie vor in den Auswirkungen einer Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise sowie den langfristigen Auswirkungen der Corona-Krise auf die Wirtschaft und den entsprechenden geänderten Budgetentscheidungen des öffentlichen Auftraggebers in Deutschland. Aufgrund unserer Kundenstruktur, bei der der deutsche öffentliche Auftraggeber eine herausragende Rolle spielt, sind Zahlungsschwierigkeiten diesbezüglich nicht zu erwarten, jedoch kann es zu Verschiebungen bei Aufträgen kommen, die dann gegebenenfalls aufgefangen werden müssen. Die Auswirkungen der Corona Krise, denen das Unternehmen mit einem umfangreichen Maßnahmenplan und eindeutigen Verhaltensregeln begegnet und durch Beantragung von Kurzarbeit versucht zu kompensieren, führten zumindest für das Geschäftsjahr 2020 zu einem Einbruch der Ergebnisse und Verschiebungen bei den Liquiditätszuflüssen. Hinzu kommen übergeordnete Vorgaben der Behörden, die in ihrem Umfang durch das Unternehmen komplett umgesetzt wurden und die Ergebnissituation zusätzlich belasten. Sollten neue Aufträge nicht oder nicht zum richtigen Zeitpunkt eingeworben werden können, so führt dies in einzelnen Gewerken zur Unterauslastung, was die Ertragslage und Liquiditätslage zusätzlich belastet. Die Planung der Gesellschaft geht davon aus, dass sowohl für die Risiken aus bereits kontrahierten Aufträgen entsprechende Vorsorge geleistet wurde als auch zukünftige Aufträge mit Gewinn und entsprechenden Liquiditätszuflüssen fertiggestellt werden können. Sollten allerdings, wovon wir nicht ausgehen, die Umsatz-, Ertrags- und Liquiditätserwartungen nicht wie geplant erreicht werden oder die Auszahlung bisher noch nicht von der Gesellschaft abgerufener Tranchen aus dem Darlehensvertrag mit dem Wirtschaftsstabilisierungsfond nicht erfolgen, wird sich die Gesellschaft in einer angespannten Liquiditätssituation befinden, was auf eine wesentliche Unsicherheit und damit ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB hinweist. In diesem Zusammenhang verweisen wir auch auf unsere Ausführungen im Abschnitt "Allgemeine Angaben" des Anhangs. Im Bereich der Aufträge für Yacht-Bauten sind größere Auswirkungen der Corona Krise zu erwarten und zusätzliche Aufträge für entsprechende Stahlbauten werden zurzeit nicht eingeplant. Die zunehmende Anzahl von politischen und wirtschaftlichen Konflikten, wie in Russland, im Mittelmeerraum und in Syrien, nimmt vermehrt Einfluss auf die Bestelltätigkeit potentieller Kunden. Aktuell sehen wir eine steigende Tendenz im heimischen wie auch auf dem militärischen Exportmarkt. Ein weiteres Risiko besteht darin, dass der Schiffbau als zyklisches Geschäft derzeit und perspektivisch in den kommenden Jahren eine hohe Auslastung für die Zulieferindustrie bedeutet. Damit verbunden besteht ein zunehmender Wettbewerb bei Fachkräften und Zulieferern. Etwaige Corona Effekte sind hier nicht berücksichtigt. Währungsrisiken in nennenswertem Umfang bestehen nicht. Die Auswirkungen der Corona-Krise auf den weltweiten Markt des Marineschiffbaus sind noch nicht abzuschätzen. Es besteht durchaus die Gefahr, dass Budgets gekürzt oder anderen Verwendungen zugeführt werden. Für den heimischen Markt sind diese Entwicklungen nicht zu beobachten Im Gegenteil, seit der Einstufung des Marineschiffbaus als sicherheits- und schlüsseltechnologierelevante Industrie sollen entsprechende Projekte die deutsche Industriebasis stärken und weiterentwickeln. Eine Beschleunigung von Vergabeprozessen zur Stützung der Konjunktur und Stärkung des heimischen Schiffbaus sind hieraus zu erwarten. Aufgrund der weltweit guten Kontakte zu Marinen, insbesondere durch die Muttergesellschaft, und durch die Partnerschaft mit tkMS auf einem gemeinsamen Betriebsgelände sowie zusätzlich durch den sich anbahnenden Zusammenschluss mit dem Marinegeschäft der Lürssen-Gruppe, sehen wir verbesserte Auftragschancen für den Marinemarkt. Zusätzlich geben die für die Deutsche Marine angekündigten und geplanten Vorhaben einen durchweg positiven Ausblick mit vollständiger Auslastung des Unternehmens, demensprechend wird ein deutlich verbessertes Ergebnis für das Geschäftsjahr 2021 erwartet, das zwar immer noch negativ ist, aber den erwarteten Turnaround widerspiegelt. Das Unternehmen plant für 2022 wieder in die Gewinnzone zurückzukehren. Die Entwicklung der liquiden Mittel ist in den nächsten beiden Geschäftsjahren hauptsächlich geprägt durch die Finanzierungsleistungen des WSF, die die German Naval Yards ausreichend mit Finanzmitteln ausstatten und die Liquidität durchgehend sichern. Die entsprechenden Gelder werden nach Bedarf abgerufen. Eine Erhöhung der Barbestände ist entsprechend nicht geplant. Insgesamt überwiegen die Chancen, insbesondere mittelfristig, die Risiken im Markt. Hierbei hat der geplante Zusammenschluss einen nicht unerheblichen Anteil und stärkt den Standort in Kiel. Bzgl. der wesentlichen Unsicherheit verweisen wir auf die o.g. Darstellung. Forschung und Entwicklung Die GNYK führt zurzeit keine eigenen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten durch. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Die Gesellschaft hat zur Absicherung des WSF-Darlehens eine entsprechende Grundschuld in das Grundbuch eintragen lassen.
Kiel, 08. April 2021 German Naval Yards Kiel GmbH Jörg Herwig, CEO Andreas Schnautz, CFO BestätigungsvermerkNach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben wir mit Datum vom 8. April 2021 den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt: " BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS An die German Naval Yards Kiel GmbH, Kiel Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der German Naval Yards Kiel GmbH, Kiel, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der German Naval Yards Kiel GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit Wir verweisen auf die Angaben in Abschnitt "A. Allgemeine Angaben" im Anhang sowie die Angaben in Abschnitt "Chancen- und Risikobericht" im Lagebericht, in denen die gesetzlichen Vertreter beschreiben, dass der Fortbestand der Gesellschaft vom Erreichen der Umsatz-, Ertrags- und Liquiditätserwartungen insbesondere aufgrund der zeitgerechten Kontrahierung neuer und gewinnbringender Aufträge sowie der Auszahlung bisher noch nicht von der Gesellschaft abgerufener Tranchen aus dem Darlehensvertrag mit dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds abhängig ist. Wie in Abschnitt "A. Allgemeine Angaben" im Anhang und Abschnitt "Chancen- und Risikobericht" im Lagebericht dargelegt, deuten diese Ereignisse und Gegebenheiten auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen."
Kiel, den 8. April 2021 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Dr. Andreas Focke, Wirtschaftsprüfer ppa. Martin Zucker, Wirtschaftsprüfer |
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