EuroSoft
EDV GmbH
Pfaffenhofen a.d. Roth
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
17.602,00 |
16.299,00 |
| I.
Sachanlagen |
17.602,00 |
16.299,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
239.285,49 |
343.593,11 |
| I.
Vorräte |
2.408,97 |
2.860,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
115.988,62 |
147.247,45 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
244,00 |
244,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
120.887,90 |
193.485,66 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
873,39 |
93,68 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
257.760,88 |
359.985,79 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
203.414,75 |
162.445,99 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
0,00 |
-12.500,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
25.000,00 |
12.500,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
195.911,62 |
121.927,10 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
17.496,87 |
-28.018,89 |
| B.
Rückstellungen |
17.584,55 |
76.779,96 |
| C.
Verbindlichkeiten |
36.761,58 |
120.759,84 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
36.761,58 |
72.121,38 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
257.760,88 |
359.985,79 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2010
A. Allgemeine Angaben
Die nachfolgend zitierten Paragraphen beziehen sich,
soweit nichts anderes angegeben ist, auf Vorschriften des
Handelsgesetzbuches. Die Form der Darstellung des
Jahresabschlusses erfolgte unter Anwendung der handels-
rechtlichen Gliederungsvorschriften (§265 I).
B. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
(§ 284 II Nr. I )
Bilanzierungsmethoden (§ 264 - § 251)
1.Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und
Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes
bestimmt ist.
2.Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten
der Passivseite und Aufwendungen nicht mit
Erträgen verrechnet worden.
3.Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital und die Schuldensind in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend gegliedert.
4.Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind,dem Geschäftsbetrieb dauernd zu
dienen.
5.Rückstellungen sind nur im Rahmen des §
249 gebildet worden.
Bewertungsmethoden (§ 252 - 256)
1.Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
2.Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen
auch tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht
entgegen.
3. Die Vermögensgegenstände und Schulden
sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.
4. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden
sind, Gewinne sind nur berücksichtigt worden,
wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind.
5. Einzelne Positionen sind wie folgt bewertet
worden:
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten
abzüglich planmäßiger Abschreibungen
bewertet.
Bei der Bemessung der planmäßigen
Abschreibung sind die Anschaffungskosten auf die
Geschäftsjahre verteilt worden, in denen der
Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt
wird.
Abschreibungen im Rahmen vernünftiger
kaufmännischer Schätzung sind nicht vorgenommen
worden.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.
Die Rückstellungen wurden nach üblicher
kaufmännischer Schätzung ermittelt.
6. Die Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig von den
Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im
Jahresabschluss berücksichtigt worden.
7. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
C. Angaben zur Bilanz
Anlagevermögen
Siehe Anlagenspiegel
Die Sachanlagen wurden zu den Anschaffungskosten,
vermindert um die planmäßigen Abschreibungen,
bewertet, es wurde die lineare und degressive Ab-
schreibungsmethode angewendet. Zusätzlich wurde
die Sonder-AfA nach § 7g (1) EStG in Anspruch
genommen.
Die Nutzungsdauer der einzelnen
Anlagegegenstände wurde auf der Basis der steuerlichen
AfA-Tabellen geschätzt, wobei die jeweiligen
Mindestwerte zum Ansatz kamen.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 10.02.2012 festgestellt.
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