Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Andreas Walther seit 17.7.2017 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
RTS GmbHPeitzJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2023AKTIVA
PASSIVA
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023I ALLGEMEINE FESTSTELLUNGEN Die RTS GmbH, Peitz, hat ihren Sitz in Peitz und ist eingetragen in das Handelsregister B beim Amtsgericht Cottbus unter der Nummer HRB 5998 CB. Die Erstellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG). Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 Absatz 1 HGB auf. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde gemäß § 244 HGB in der Währung Euro aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz entspricht den Vorschriften des § 266 Absatz 2 und 3 HGB. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Vorschriften des § 275 Absatz 2 HGB. Die Gliederungsgrundsätze sind im Verhältnis zum Vorjahr unverändert. II ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den handelsrechtlichen Vorschriften. Die angewandten Bewertungsmethoden sind im Verhältnis zum Vorjahr unverändert angewandt worden. Die Gesellschaft stellt den Jahresabschluss unter der Prämisse der Unternehmensfortführung gemäß § 252 Absatz 1 Nr. 2 HGB auf. Anlagevermögen Das Anlagevermögen ist mit den Anschaffungskosten und/oder Herstellungskosten gemäß § 255 Absatz 1 und/oder Absatz 2 HGB, vermindert um planmäßige Abschreibungen gemäß § 253 Absatz 2 Satz 1 und 2 HGB aktiviert. Alle Anlagegüter werden nach Maßgabe der jeweils kürzesten für zulässig gehaltenen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden analog der steuerrechtlichen Vorschriften des § 6 Absatz 2 EStG abgeschrieben. Umlaufvermögen Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zu Anschaffungskosten. Die unfertigen Leistungen sind zu Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten umfassen direkt zurechenbare Einzelkosten und notwendige Gemeinkosten. Das Vorsichtsprinzip gemäß § 252 Absatz Nr. 4 HGB wird beachtet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert aktiviert. Risiken werden mit Wertberichtigungen berücksichtigt. Rechnungsabgrenzungsposten Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind mit dem Nominalwert bewertet. Rückstellungen Die Rückstellungen werden gemäß § 253 Absatz 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr sind nicht zu verzeichnen. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind gemäß § 253 Absatz 1 HGB mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Währungsumrechnung Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung sind nicht vorhanden. Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB sind nicht zu verzeichnen. III ANGABEN ZUR BILANZ Die Entwicklung der in der Bilanz erfassten Anlagegegenstände im Geschäftsjahr 2023 wird gemäß § 288 Absatz 1 HGB nicht dargestellt. Die Restlaufzeiten der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten sind in der Bilanz zum Bilanzstichtag angegeben. Unter den Verbindlichkeiten werden Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von EUR 171.892,59 (Vorjahr: EUR 145.708,49) ausgewiesen, die in Höhe von EUR 44.575,42 (Vorjahr: EUR 19.350,92) aus Lieferungen und Leistungen resultieren. Die Bilanz wird nicht unter dem Gesichtspunkt der Ergebnisverwendung aufgestellt. IV ANGABEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG Die Angaben des Personalaufwandes für Organmitglieder unterbleiben gemäß § 286 Absatz 4 HGB. Weitere Angaben werden gemäß § 326 HGB nicht vorgenommen. V SONSTIGE ANGABEN Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung wird der Gesellschafterversammlung vorschlagen, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen. VI ORGANE DER GESELLSCHAFT Geschäftsführung Der Geschäftsführung gehörten im Geschäftsjahr 2023 an: Herr Dipl.-Ing. Andreas Walther, Cottbus
Peitz, den Dipl.-Ing. Andreas Walther, Geschäftsführer |
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