Kyritzer Wohnungsbaugesellschaft mbH
Selbe AdresseVerwaltung von Wohngrundstücken, Wohngebäuden und Wohnungen für Dritte
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Thomas Fiebig seit 14.4.2014 | Geschäftsführer |
Falko Schindler seit 14.4.2014 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
EMB Energie Mark Brandenburg GmbH | 49.00% |
| 25.50% | |
Stadt Perleberg | 13.61% |
Landkreis Prignitz | 10.83% |
Stadt Bad Wilsnack | 0.55% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
NGK Netzgesellschaft Kyritz GmbHKyritzJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Anhang für das Geschäftsjahr 2023Allgemeine Grundsätze Die NGK Netzgesellschaft Kyritz GmbH hat ihren Sitz in Kyritz und ist im Handelsregister beim Amtsgericht Neuruppin unter HRB 10752 NP eingetragen. Dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 liegen die Vorschriften des Handelsgesetzbuches über die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften, die ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung, des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sowie die Regelungen des Gesellschaftsvertrages zugrunde. Die Aufstellung des Jahresabschlusses richtet sich gemäß Gesellschaftsvertrag nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches für mittelgroße Kapitalgesellschaften und nach den Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes. Besonderheiten der Versorgungswirtschaft werden in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung durch Ergänzung oder Untergliederung einzelner Posten berücksichtigt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren gewählt. Einzelne Positionen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung werden im Folgenden erläutert. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit den Erträgen verrechnet worden, soweit dies nach den Vorschriften des § 246 HGB nicht ausdrücklich gefordert wird. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Die Entwicklung des Anlagevermögens wird gesondert dargestellt Die Sachanlagen werden mit Ihren Anschaffungs- und Herstellungskosten, abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt. Kapitalzuschüsse werden im Jahr des Zugangs abgesetzt. Die Anschaffungs- und Herstellungskosten umfassen alle direkt zurechenbaren Kosten. Zinsen für Fremdkapital bleiben außer Ansatz. Die Abschreibungen erfolgen nach der linearen Methode, wobei die Anschaffungskosten über die erwartete Nutzungsdauer der Vermögenswerte wie folgt auf den Restbuchwert abgeschrieben werden:
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände sowie liquide Mittel sind zum Nennwert bilanziert. Der Ansatz des Eigenkapitals erfolgt zum Nennbetrag. Die Bewertung der Zuschüsse (Investitionszuschüsse, Bau- und Ertragszuschüsse) erfolgt zum Erfüllungsbetrag. Die Auflösung erfolgt planmäßig. Die Rückstellungen enthalten in angemessener Höhe alle erkennbaren Risiken sowie ungewisse Verbindlichkeiten und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages unter Berücksichtigung erwarteter künftiger Preis- und Kostenänderungen angesetzt. Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag passiviert. Anlagevermögen Die Zugänge des Anlagevermögens in Höhe von T€ 40 (i.V. T€ 139) beinhalten Rohrnetz- und Messeinrichtungen. Sonstige Vermögensgegenstände Bei den sonstigen Vermögensgegenständen handelt es sich um Erstattungsansprüche aus Steuern gegenüber dem Finanzamt. Sie haben eine Laufzeit von unter einem Jahr. Eigenkapital
Das Stammkapital wird unverändert zu 51,0 % von der PVU Prignitzer Energie- und Wasserversorgungsunternehmen GmbH und zu 49,0 % von der EMB Energie Mark Brandenburg GmbH gehalten. Investitionszuschüsse und Bau- und Ertragszuschüsse Investitionszuschüsse werden linear über einen Zeitraum von 30 Jahren aufgelöst. Bau- und Ertragszuschüsse beinhalten die erhaltenen Kundenbeiträge für Hausanschlusserstellungen oder Leitungsumlegungsmaßnahmen und werden entsprechend der Abschreibung des zu Grunde liegenden Anlagevermögens aufgelöst. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von T€ 78 (i.V. T€ 6) berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch eine Sicherungsübereignung des erworbenen Gasnetzes Kyritz besichert. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse entwickeln sich wie folgt:
Unter den Nebenerlösen werden die Erträge aus einem Netz-Pachtvertrag in Höhe von T€ 252 (i.V. T€ 261) ausgewiesen. Die Erlöse wurden vollständig im Inland generiert. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von T€ 15 (i.V. T€ 18) betreffen im Wesentlichen Erträge aus Weiterberechnungen der Konzessionsabgaben Gas an die Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg GmbH (NBB). Materialaufwand
Die Aufwendungen für bezogene Leistungen entfallen mit TEUR 35 (i.V. TEUR 34) auf Aufwendungen aus einem Dienstleistungsvertrag und mit TEUR 51 (i.V. TEUR 0) auf sonstige Fremdleistungen. Abschreibungen Hierzu wird auf die Darstellung "Entwicklung des Anlagevermögens 2023" verwiesen. Das Abschreibungsvolumen setzt sich wie folgt zusammen:
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die Berechnung der Konzessionsabgaben erfolgte gemäß der Konzessionsabgabenverordnung vom 09. Januar 1992. Die übrigen Aufwendungen beinhalten im Wesentlichen Rechts- und Beratungskosten. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten TEUR 19 periodenfremde Aufwendungen. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge Hierbei handelt es sich um Festgeldzinsen. Zinsen und ähnliche Aufwendungen Hierbei handelt es sich um Zinsaufwendungen für bestehende Darlehen und Zinsen für die Inanspruchnahme des Kontokorrentkredites. Ergänzende Angaben Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Haftungsverhältnisse (gem. § 251 HGB bestanden zum Bilanzstichtag nicht. Es bestehen für das Jahr 2023 Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen Unternehmen i.H.v. T€ 36. Organe der Gesellschaft Geschäftsführung
Die Mitglieder der Geschäftsführung erhielten im Geschäftsjahr keine Organbezüge. Aufsichtsrat
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhielten im Geschäftsjahr keine Vergütung. Angaben zu Geschäften mit verbundenen Unternehmen Als Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen Unternehmen sind der Geschäftsbesorgungsvertrag über kaufmännische Dienstleistungen vom 24. April 2014 mit der PVU Prignitzer Energie- und Wasserversorgungsunternehmen GmbH zu nennen. Die Geschäfte mit verbundenen Unternehmen erfolgen zu marktüblichen Bedingungen. Vorschlag zur GewinnverwendungDie Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag von € 17.412,66 auf neue Rechnung vorzutragen und mit dem Gewinnvortrag zu verrechnen. Nachtragsbericht Nach dem Bilanzstichtag sind keine Entwicklungen eingetreten, die die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich beeinflussen.
Kyritz, den 29. April 2024 NGK Netzgesellschaft Kyritz GmbH Thomas Fiebig, Geschäftsführer Falko Schindler, Geschäftsführer Entwicklung des Anlagevermögens 2023
Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1.1.2023 bis zum 31.12.2023
3. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben wir den nachfolgend wiedergegebenen Bestätigungsvermerk erteilt: Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers"Wiedergabe des Bestätigiungsvermerk An die NGK Netzgesellschaft Kyritz GmbH, Kyritz Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der NGK Netzgesellschaft Kyritz GmbH, Kyritz, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der NGK Netzgesellschaft Kyritz GmbH, Kyritz, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Prüfungsurteile Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir den Tätigkeitsabschluss für die Tätigkeit Gasverteilung nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 des Jahresabschlusses, die gleichzeitig die Bilanz des Tätigkeitsabschlusses darstellt, und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 des Jahresabschlusses, die gleichzeitig die Gewinn- und Verlustrechnung des Tätigkeitsabschlusses darstellt - geprüft.
Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und des Tätigkeitsabschlusses in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrates für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung des Tätigkeitsabschlusses nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Tätigkeitsabschluss entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung des Tätigkeitsabschlusses entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung.
Düsseldorf, den 29. April 2024 Grant
Thornton AG
Bonse, Wirtschaftsprüfer Schulze Osthoff, Wirtschaftsprüfer" Bei Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses und/oder des Lageberichts in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; wir weisen insbesondere auf § 328 HGB hin. Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023Rahmenbedingungen Die NGK Netzgesellschaft Kyritz GmbH (NGK) ist Eigentümerin des Gasverteilnetzes mit Hoch-, Mittel- und Niederdruckleitungen sowie Gasdruckregelanlagen, Hausanschlüssen, sonstigen Nebenanlagen und Zubehör im Stadtgebiet Kyritz. An der NGK sind die PVU Prignitzer Energie- und Wasserversorgungsunternehmen GmbH (PVU) mit 51% und die EMB Energie Brandenburg GmbH haben mit 49% beteiligt. Den Betrieb, die Errichtung, den Erwerb und die Unterhaltung einschließlich Instandhaltung sowie Aufbau und Ausbau dieses Erdgasnetzes überlässt die NGK der NBB Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg mbH & Co. KG (NBB) zur entgeltlichen Nutzung. Die NBB wurde in die Lage versetzt, alle Aufgaben als Netzbetreiber gemäß §§ 11 ff. des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (EnWG) zu erfüllen. Die NGK verfügt über kein eigenes Personal. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben dienen der Gesellschaft abgeschlossene Verträge mit der NBB (Netzpachtvertrag) und der PVU (Vertrag über kaufmännische Dienstleistungen). Diese Verträge gewährleisten die ordnungsgemäße Durchführung des Geschäfts. Bericht gemäß § 6b Abs. 7 S. 4 EnWG Gemäß § 6b Abs. 3 EnWG haben Energieversorgungsunternehmen zur Vermeidung von Diskriminierung und Quersubventionierung in ihrer internen Rechnungslegung jeweils getrennte Konten für jede ihrer Tätigkeiten so zu führen, wie dies erforderlich wäre, wenn diese Tätigkeiten von rechtlich selbstständigen Unternehmen ausgeführt würden. Die NGK ist nur im Bereich Gasverteilung tätig. Insofern sind die hier aufgeführten Werte diesem Tätigkeitsfeld zuzuordnen. Ertragslage Die Umsatzerlöse im Geschäftsjahr 2023 i.H.v. 285 T€ sind im Vergleich zum Vorjahr um 10 T€ gesunken. Die Erlöse resultieren aus vertraglich festgelegten Pachteinnahmen mit der NBB sowie dem Einfluss des Kapitalkostenabgleiches für das Jahr 2023. Das Geschäftsjahr 2023 schließt die NGK mit einem Jahresverlust nach Steuern in Höhe von 17 T€ ab. Das Jahresergebnis 2023 wurde maßgeblich beeinflusst durch außerordentliche Aufwendungen i.H.v. 48 T€ in Form einer Machbarkeitsstudie zur Transformation des Erdgasverteilnetzes auf Wasserstoff. Wegen der Umstellung der Gastransportleitung der ONTRAS auf Wasserstoff im Rahmen des Vorhabens "DoingHydrogen", ergibt sich die Möglichkeit, Kyritz mittelfristig auf Wasserstoff umzustellen. Für diese komplexe Aufgabe wurden die Experten des Fraunhofer Institutes beauftragt. Darüber hinaus ist das Ergebnis durch Erstattungen von Pachtentgelten für die Jahre 2018-2023 an den Pachtgeber NBB in Höhe von 39 T€ reduziert. Neben den Materialaufwendungen (i.W. Aufwendungen aus dem Dienstleistungsvertrag für kaufmännische und technische Fremdleistungen) und den sonstigen betrieblichen Aufwendungen (i.W. Konzessionsabgaben Gas) stellen die linearen Abschreibungen auf das Rohrnetz und die Messeinrichtungen mit 141 T€ den größten Kostenblock dar. Finanz- und Vermögenslage Bei einer Bilanzsumme i.H.v. 3.279.490 € zum 31.12.2023 hatte das Umlaufvermögen einen Anteil am Gesamtvermögen von 15%. Die Finanzierung der Gesellschaft erfolgt i.W. durch Eigenkapital (1.243 T€; i.V. 1.275 T€) und Bankdarlehen (1.879 T€; i.V. 2.037 T€). Die unverändert hohen liquiden Mittel von 460 T€ (i.V. 540 T€) resultieren aus den bis zum Bilanzstichtag noch nicht vollständig verwendeten Mittelzuflüssen aus der in 2022 erfolgten Darlehensaufnahme. Die Zahlungsfähigkeit war während des Geschäftsjahres 2023 jederzeit gesichert. Der Anteil des Eigenkapitals am Gesamtkapital beträgt ca. 38%. Die Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft wird als gut eingeschätzt und die Geschäftsentwicklung liegt insgesamt im Rahmen der Erwartungen. Investitionen Die vom Aufsichtsrat der NGK genehmigten und von der NBB realisierten Investitionen in das Gasnetz beliefen sich bis zum 31.12.2023 auf 40 T€. Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung Zur Überwachung und Steuerung der Risiken der NGK werden gängige Management- und Kontrollsysteme genutzt. Die Risikoberichterstattung erfolgt halbjährlich. Zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit hat sich die NBB als Pächterin des Gasnetzes in Kyritz verpflichtet, die netztechnischen Anlagen nach den "allgemein anerkannten Regeln der Technik" im Sinne des § 49 EnWG ordnungsgemäß zu betreiben und auf ihre Kosten instand zu halten. Die NBB stellt sicher, dass die Qualität und die Funktionalität des Pachtgegenstandes über die gesamte Pachtdauer erhalten werden. Die NGK unterliegt mit ihrer unternehmerischen Tätigkeit den staatlichen Regulierungsprozessen in der Energiewirtschaft nur mittelbar. Wesentliche Ergebnisveränderungen aufgrund kurzfristiger Änderungen im politischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Umfeld werden nicht erwartet. Mit der NBB wurde für das Jahr 2024 eine Basispacht unter Berücksichtigung des Erlösobergrenzenbescheides der Bundesnetzagentur für den Netzbetreiber NBB und des aktualisierten Kapitalkostenabgleiches vereinbart. Ausblick Die erwartete Unternehmensentwicklung basiert auf der im Dezember 2023 erstellten Mittelfristplanung. Für das Geschäftsjahr 2024 wird ein positives Jahresergebnis i.H.v. 31 T€ erwartet. Die Nachfrage im Bereich des Neubaus von Hausanschlüssen im Gasnetz der NGK ist niedrig. Mit einer steigenden Nachfrage nach Hausanschlüssen ist aufgrund des Gebäude-Energie-Gesetzes 2024 nicht zu rechnen. Für das Jahr 2024 plant die NGK Investitionen in Höhe von 59 T€. Die Geschäftsführung und die Gesellschaftervertreter der EMB und der PVU analysieren in den kommenden Monaten die vom Fraunhofer Institut herausgearbeiteten Versorgungsszenarien zur Wärmeversorgung einzelner städtischer Cluster in Kyritz. Die Rahmenbedingungen für den Transformationsprozess sind mittlerweile durch den Gesetzgeber vorgegeben. Unter Nutzung öffentlicher Fördermittel versucht die NGK sein Geschäftsfeld auszubauen.
Kyritz, 29. April 2024 NGK Netzgesellschaft Kyritz GmbH Falko Schindler, Geschäftsführer Thomas Fiebig, Geschäftsführer |
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