isorocket GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Josef Rücker seit 20.3.2024 | Prokura |
Franz Gerhard Wessendorf seit 17.12.2021 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
WE Group GmbH & Co. KGEmstekKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021AKTIVA
PASSIVA
Konzerngewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021
Konzernanhang zum 31. Dezember 2021I. Allgemeine Angaben Die WE Group GmbH & Co. KG, Emstek, ist beim Amtsgericht Oldenburg unter der Handelsregister-Nummer HRA 206859 eingetragen. Der Konzernabschluss wird nach den Vorschriften der §§ 290 ff. HGB aufgestellt. Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten der Konzernbilanz und Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfolgen im Konzernanhang, soweit dies zur Aufstellung eines klaren und übersichtlichen Konzernabschlusses erforderlich erscheint. Die Gliederung der Konzernbilanz erfolgt nach dem um konzernspezifische Posten erweiterten Gliederungsschema nach § 266 HGB für große Kapitalgesellschaften. Die Gliederung der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung entspricht dem Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB. Das Geschäftsjahr für den Konzern und die einbezogenen Unternehmen entspricht dem Kalenderjahr. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden im Berichtsjahr fortgeführt. II. Konsolidierungskreis 1. Angaben zu allen Konzernunternehmen Der Konzernabschluss umfasst neben der WE Group GmbH & Co. KG als Konzernmutterunternehmen die nachstehenden Unternehmen, bei denen die WE Group GmbH & Co. KG unmittelbar oder mittelbar die Mehrheit der Stimmrechte besitzt und / oder andere Voraussetzungen des § 290 Abs. 2 HGB erfüllt sind:
Die WE Group GmbH & Co. KG und sämtliche vorbezeichneten Tochtergesellschaften haben im Berichtsjahr teilweise von den Befreiungsvorschriften der §§ 264 Abs. 3, 264 b HGB Gebrauch gemacht. III. Konsolidierungsgrundsätze 1. Angaben zum Konsolidierungsstichtag Der Konzernabschluss wird auf den Stichtag des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021 des Mutterunternehmens aufgestellt. Der Bilanzstichtag der einbezogenen Tochterunternehmen ist der 31. Dezember 2021. 2. Zeitpunkt der Erstkonsolidierung Die Erstkonsolidierung erfolgte mit Vereinbarung vom 16. November 2020 aufgrund der Übertragung und Abtretung von Anteilen an wesentlichen Konzerngesellschaften gegen Gewährung von Kommanditanteilen unter dem Dach der WE Group GmbH & Co. KG als Holdinggesellschaft zum Zeitpunkt der Einbringung per 31. Dezember 2020. Die Erstkonsolidierung von Tochterunternehmen erfolgte nach der Neubewertungsmethode. Ein beherrschender Einfluss besteht gem. § 290 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 HGB stets, wenn dem Mutterunternehmen die Mehrheit der Stimmrechte an der Tochtergesellschaft zusteht, soweit deren Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns nicht von untergeordneter Bedeutung ist. Zudem ist ein Tochterunternehmen in den Konzernabschluss einzubeziehen, wenn ein Mutterunternehmen auf ein Tochterunternehmen unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss ausüben kann. Dieser beherrschende Einfluss wird auch unterstellt, wenn das Mutterunternehmen bei wirtschaftlicher Betrachtung die Mehrheit der Risiken und Chancen eines Unternehmens trägt, das zur Erreichung eines eng begrenzten und genau definierten Ziels des Mutterunternehmens dient. Ein sich bei der erstmaligen Einbeziehung aus der Aufrechnung des anteiligen Eigenkapitals mit dem Beteiligungsbuchwert ergebender aktiver oder passiver Unterschiedsbetrag wird den zum Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung vorhandenen Vermögensgegenständen und Schulden zugerechnet. Im Rahmen der Neubewertung wurde kein aktiver oder passiver Unterschiedsbetrag ermittelt. 3. Kapitalkonsolidierung Im Bereich der Kapitalkonsolidierung hat die Wertermittlung für neu erworbene bzw. gegründete Tochterunternehmen zum Erwerbs-/ Einbringungszeitpunkt gem. § 301 Abs. 2 HGB zu erfolgen. Seit dem 1. Januar 2010 wird gemäß BilMoG die Neubewertungsmethode angewendet. Hierbei werden vor Ermittlung des Unterschiedsbetrags aus Kapitalkonsolidierung mögliche stille Reserven und stille Lasten aufgedeckt und das auf diese Art ermittelte, neubewertete Eigenkapital den Anschaffungskosten gegenübergestellt. 4. Schuldenkonsolidierung Ausleihungen sowie alle Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den in den Konzern einbezogenen Unternehmen werden eliminiert. 5. Aufwands- und Ertragskonsolidierung Konzerninterne Umsätze werden mit den entsprechenden konzerninternen Aufwendungen verrechnet. Aufwendungen und Erträge aus sonstigen Geschäftsvorfällen zwischen den einbezogenen Unternehmen werden ebenfalls aufgerechnet. Soweit in den zum Bilanzstichtag ausgewiesenen Vorräten Zwischenergebnisse aus dem konzerninternen Lieferungs- und Leistungsverkehr enthalten sind, werden diese erfolgswirksam eliminiert. 6. Latente Steuern Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen werden die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und nicht abgezinst. Dabei werden auch Differenzen, die auf Konsolidierungsmaßnahmen gemäß den §§ 300 bis 307 HGB beruhen, berücksichtigt, nicht jedoch Differenzen aus dem erstmaligen Ansatz eines Geschäfts- oder Firmenwerts bzw. eines negativen Unterschiedsbetrags aus der Kapitalkonsolidierung. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgte gemäß §§ 274, 306 HGB nach dem bilanzorientierten Konzept durch einen Vergleich der handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätze der einzelnen Bilanzposten. Die passiven latenten Steuern resultieren aus temporären Differenzen im Anlagevermögen. IV. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Den Jahresabschlüssen der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen liegen grundsätzlich einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zugrunde. Bei der Abweichung werden die Jahresabschlüsse der Tochterunternehmen, die vollkonsolidiert oder at-equity einbezogen sind, um die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die im Konzern zur Anwendung kommen, angepasst. Die für den Konzernabschluss geltenden Vorschriften des § 298 HGB wurden beachtet. Immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Bei der Annahme einer längeren Nutzungsdauer von mehr als fünf Jahren eines Geschäfts- oder Firmenwerts wird auf die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen abgestellt. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um lineare und degressive Abschreibungen vermindert. In die Herstellungskosten werden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten einbezogen. Die Nutzungsdauer beträgt zwischen drei und 33 Jahren. Bei der Bilanzierung der Geringwertigen Anlagegüter wird bei Anschaffungskosten bis 800 EUR eine Sofortabschreibung vorgenommen. Vorräte sind generell zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bewertet. Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer und geminderter Verwertbarkeit ergeben, wird durch Wertabschläge Rechnung getragen. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren sowie geleistete Anzahlungen sind mit den Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungspreisminderungen aktiviert. Als Bewertungsvereinfachungsverfahren wird die Durchschnittsmethode angewandt. Fertige und unfertige Leistungen und Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten enthalten die nach § 255 Abs. 2 HGB aktivierungspflichtigen Bestandteile. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Die Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennbetrag angesetzt. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden die Vorauszahlungen, die Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen, zeitanteilig abgegrenzt. Das Eigenkapital wird zum Nennbetrag angesetzt. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Bei der Bildung der sonstigen Rückstellungen wurde den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen. Sie sind unter Berücksichtigung zukünftiger Preis- und Kostensteigerungen in der Höhe bemessen, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zur Erfüllung notwendig ist. Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt. Latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge sind nicht enthalten. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis der unternehmensindividuellen Gewerbesteuersätze sowie auf Basis eines aus Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag kombinierten Steuersatzes. Für latente Steuern nach § 274 HGB wurde das Wahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB für Zwecke des Konzernabschlusses dahingehend ausgeübt, dass keine aktive latente Steuern angesetzt werden. Soweit möglich werden aktive und passive Steuerlatenzen insgesamt saldiert ausgewiesen. Insofern erfolgt aufgrund des Passivüberhangs ein Ausweis als passive latente Steuer. Für die Ermittlung von latenten Steuern wird mit einem durchschnittlichen Konzernsteuersatz in Höhe von 13,3% für Gewerbesteuer gerechnet. V. Erläuterungen zur Konzernbilanz 1. Anlagevermögen Die Aufgliederung und Entwicklung des Anlagevermögens sowie der Geschäftsjahresabschreibungen je Posten der Bilanz sind aus dem Anlagespiegel zu entnehmen. 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Sämtliche Forderungen sind kurzfristig. Unter den sonstigen Vermögensgegenständen sind antizipative Beträge im Wesentlichen auf Grund von Umsatzsteuer-, Körperschaft- und Gewerbesteuer-Forderungen enthalten. 3. Eigenkapital Die ausgewiesenen Kapitalanteile spiegeln das Eigenkapital der Muttergesellschaft zum 31. Dezember 2021 wider, während der Konzernbilanzgewinn primär aus den thesaurierten Jahresergebnissen der einbezogenen Tochtergesellschaften resultiert. 4. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen umfassen im Wesentlichen die Rückstellungen für Personal und Gewährleistungspflichten. 5. Verbindlichkeiten und deren Sicherungsrechte Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt 633 T€. Die Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von ein bis fünf Jahren betragen 608 T€. Es handelt sich auch hier ausschließlich um Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Die übrigen Verbindlichkeiten haben eine Laufzeit von bis zu einem Jahr. Bzgl. der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bestehen die üblichen Besicherungen. 6. Sonstige Verbindlichkeiten Die sonstigen Verbindlichkeiten setzen sich zum überwiegenden Teil aus Steuerverbindlichkeiten und Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen zusammen. 7. Passive latente Steuern Die abziehbaren temporären Differenzen resultieren nahezu vollständig aus Bewertungsunterschieden im Bereich des Anlagevermögens und entfallen in voller Höhe auf einen passiven Überhang latenter Steuern gem. § 306 HGB. Die Änderungen der passiven latenten Steuern im Laufe des Geschäftsjahres stellen sich einschließlich der Art des Steuersatzes in der Konzernbilanz wie folgt dar:
VI. Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. 1. Aufgliederung der Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse betreffen Leistungen im Zusammenhang mit Systembeschichtungen. Die Erlöse entfallen nahezu vollständig auf das Inland. 2. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge setzten sich im Wesentlichen aus Erträgen aus Dienstleistungen und Sachbezügen für Arbeitnehmer sowie Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen zusammen. Im Vorjahr sind in Höhe von 2.067 T€ sind außergewöhnliche Erträge in den sonstigen betrieblichen Erträgen enthalten. Diese stammen aus der Neubewertung im Rahmen der Erstkonsolidierung von einbezogenen Tochtergesellschaften. Periodenfremde Erträge in Höhe von insgesamt 262 T€ (Vorjahr: 0 T€) resultieren primär aus der Auflösung von Rückstellungen und Erträge aus in Vorjahren wertberichtigten Forderungen. 3. Sonstige betriebliche Aufwendungen Unter dieser Position sind hauptsächlich Raumkosten, Versicherungen und Beiträge sowie Reparaturen und Instandhaltungen sowie Kosten für Arbeitnehmerüberlassungen ausgewiesen. Das Honorar des Konzernabschlussprüfers beträgt für das Berichtsjahr 5 T€ und betrifft Abschlussprüfungsleistungen. Periodenfremde Aufwendungen von insgesamt 224 T€ (Vorjahr: 0 T€) betreffen Verluste aus Anlagenabgängen und Veränderungen der Wertberichtigungen. 4. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag In den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag ist latenter Steueraufwand in Höhe von -1 T€ (Vorjahr: 0 T€) enthalten. VII. Angaben zur Konzernkapitalflussrechnung Die Erträge aus Erstkonsolidierungen im Vorjahr stehen im Zusammenhang mit der Einbringung von Geschäftsanteilen und sind insoweit nicht zahlungswirksam. VIII. Sonstige Angaben Organe der Gesellschaft Als Geschäftsführer ist Herr Franz Wessendorf, Emstek, bestellt. Hinsichtlich der Geschäftsführerbezüge wurde von der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht. Sonstige finanziellen Verpflichtungen Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen zum Bilanzstichtag resultieren im Wesentlichen aus Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen in Höhe von 824 T€. Verpflichtungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr betragen insgesamt 81 T€. Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer Während des Geschäftsjahrs waren in den im Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen insgesamt 35 Arbeitnehmer beschäftigt. Nahestehende Personen Im Geschäftsjahr wurden keine Geschäfte mit nahestehenden Personen zu nicht marktüblichen Bedingungen durchgeführt. Besondere Vorgänge nach dem Schluss des Geschäftsjahres Seit dem 24. Februar 2022 sind russische Streitkräfte in die Ukraine einmarschiert. Vor diesem Hintergrund werden im Jahr 2022 weltwirtschaftliche Veränderungen eintreten, die auch zu zahlungswirksamen Verlusten führen können, welche die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Jahr 2022 belasten (insbesondere durch steigende Rohstoffpreise bzw. Einkaufspreise, Veränderungen an den Kapitalmärkten). Die Einschätzung der konkreten Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 2022 ist zurzeit noch nicht hinreichend verlässlich möglich.
Emstek, 20. Dezember 2022 Franz Wessendorf Entwicklung des Anlagevermögens in der Zeit vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Kapitalflussrechnung zum Konzernabschlussder WE Group GmbH & Co. KGIn der Kapitalflussrechnung sind die Zahlungsströme nach den Cashflows für die Bereiche der laufenden Geschäftstätigkeit, Investitions- und Finanzierungstätigkeit gesondert dargestellt. Die Ermittlung erfolgt unter Anwendung des Deutschen Rechnungslegungs Standards Nr. 21 (DRS 21).
Konzerneigenkapitalspiegel
Konzernlagebericht zum 31. Dezember 20211. Grundlagen des Konzerns (a) Geschäftsmodell des Konzerns Die WE Group GmbH & Co. KG ist das Mutterunternehmen der WESSENDORF-Gruppe, welches als traditionelles Familienunternehmen handwerkliche Leistungen in den Kompetenzfeldern: Fassadensysteme, Bodensysteme und Oberflächentechnik anbietet. Mit den ganzheitlichen systemischen Produktlinien (isoline ® , isyline ® , topline ® ) kann die WESSENDORF-Gruppe nahezu alle individuellen Kundenanforderungen im System abbilden. Die Produktlinie isoline ® steht mit ihren Systembausteinen für ganzheitliche Fassadengestaltung nach den individuellen Kundenwünschen. Hierzu gehören insbes. Leistungen der Wärmedämmung, Aussenputz und Verblendfassaden. Ergänzend gehören auch professionelle Malerarbeiten und Gerüstbau zu diesem Portfolio. Darüber hinaus bieten wir mit unserer Eigenentwicklung - dem isorocket ® Dauergerüstanker - branchenweit höchste Sicherheit für jedes Baugerüst. Die Produktlinie isyline ® steht mit ihren Systembausteinen für ganzheitliche Bodengestaltung ganz nach Ihren individuellen Wünschen. Hierzu gehören Estriche und Estrichdämmungen, flexible oder belastbare Beschichtungen sowie besondere Einsatzbereiche wie Klinik- oder Parkdeckböden. Unter der Marke topline ® bieten wir innovative Verfahrenstechniken und systemische Lackierprozesse für verschiedene Branchen und Materialien. Wir sind Spezialist für High-End-Lackierungen im Premiumbereich und bieten professionelle Handlackierung für unterschiedlichste Materialien sowie vollautomatisierte 360°-Roboterlackierung für Kunststoffbauteile (z.B. Automobilindustrie) in ESD-Qualität (kleine und mittlere Serien, komplizierte Geometrien, schnelle Farbwechsel). Von der Unterstützung der Planung bis zur Projektumsetzung oder Auslieferung von Einzelteilen oder Baugruppen bietet die WE Group alles aus einer Hand. Als reiner Dienstleister sind wir ständig bemüht, unser Produkt- und Leistungsspektrum auf die sich ständig wandelnden Bedürfnisse und Erfordernisse unserer Kundschaft auszurichten. Aufgrund dieser Anstrengungen konnten wir unsere Stellung in den für uns wesentlichen Marktsegmenten in den letzten Jahren ausbauen und sehen weiteres Potential für die Zukunft. (b) Forschung und Entwicklung Der ständige Austausch mit Kunden und Endanwendern bringt uns wichtige Impulse für innovative Lösungen, die ständig in der Entwicklung sind. Eine eigene Forschungs- und Entwicklungsabteilung wird hingegen nicht betrieben. 2. Wirtschaftsbericht (a) Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Das preis- und kalenderbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) lag im Jahr 2021 nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) um 2,7% höher als 2020. "Die konjunkturelle Entwicklung war auch im Jahr 2021 stark abhängig vom Corona- Infektionsgeschehen und den damit einhergehenden Schutzmaßnahmen. Trotz der andauernden Pandemiesituation und zunehmender Liefer- und Materialengpässe konnte sich die deutsche Wirtschaft nach dem Einbruch im Vorjahr erholen." 1 Derzeit lässt sich jedoch das Ausmaß der pandemiebedingten Liefer- und Materialengpässe weiterhin kaum abschätzen, da das regemäßig in die internationalen Lieferketten involvierte Produktionsland China weiterhin rigoros an der Null-Covid-Strategie festhält. Große Unsicherheit besteht diesbezüglich zusätzlich durch den im Februar 2022 begonnenen Einmarsch Russlands in die Ukraine (Ukraine-Krieg). Die Marktpreise im Bereich der Oberflächenveredelung unterliegen dem Wettbewerb und hängen sehr von den weltweit gehandelten Lackrohstoffpreisen und Energiepreisen ab. Es ist uns in den vergangenen Jahren gelungen, durch kontinuierliche Verbesserungsprozesse, bezogen auf unsere internen Abläufe zu stabilisieren personelle und technische Umstrukturierungen, weiter zu steigern. (b) Geschäftsverlauf Die avisierten Umsatzerlöse konnten im Geschäftsjahr 2021 - insbesondere im ersten Halbjahr - nicht wie geplant generiert werden. Unerwartete Lieferengpässe blieben jedoch weitgehend aus, sodass Kunden grundsätzlich termingerecht und zuverlässig bedient werden konnten. Die Corona-Pandemie wirkte sich jedoch weiterhin auf den Umsatz aus, da Kundenaufträge zurückgestellt wurden. Durch die anziehende Konjunktur (Nachholeffekte) in allen Marktsegmenten erwarten wir entsprechende Nachholeffekte im Folgejahr. (c) Darstellung der Lage des Konzerns Ertragslage Die im Geschäftsjahr erzielte Gesamtleistung (Nettoumsatz, Bestandsveränderung und aktivierte Eigenleistungen) beträgt 8.291 T€. Ein Vorjahreswert wird aufgrund der Erstkonsolidierung zum Ende des Vorjahres nicht ausgewiesen.
1 DeStatis Pressemitteilung Nr. 20 vom
14.01.2022
Insgesamt fällt das Konzernergebnis aufgrund der direkten und mittelbaren Folgen der Corona-Pandemie deutlich negativ aus. Die Auswirkungen zeigten sich konkret im Wesentlichen in einem deutlichen Rückgang der Umsatzerlöse im Bereich "Automotive", erheblich gestiegenen Materialpreisen als Hauptkostentreiber und einer deutlich schlechteren Produktivität infolge hoher Krankenstände. Konkret erzielt der Konzern für das Geschäftsjahr 2021 ein negatives Ergebnis von 770 T€ (Vorjahr: +T€ 2.064). Allerdings weisen wir darauf hin, dass die Konzernergebnisse durch konsoldierungsbedingte Maßnahmen im Zusammenhang mit der im Vorjahr erfolgten erstmaligen Aufstellung des Konzerns beeinflusst sind. Vermögens- und Finanzlage
Die Gesamtinvestitionen des Konzerns im Berichtsjahr betragen T€ 322. Hinsichtlich der ausgewiesenen historischen Anschaffungskosten im Anlagenspiegel ist zu beachten, dass diese aufgrund der im Rahmen der Neubewertung im Rahmen der Kapitalkonsolidierung zur Anwendung kommenden "Erwerbsmethode" im Wesentlichen den Buchwerten der einbezogenen Tochtergesellschaften entsprechen. Die Unternehmensgruppe weist eine Eigenkapitalquote von 35,4% aus. Die langfristig ausgerichtete Unternehmenspolitik spiegelt sich in guten Bilanzrelationen in allen Bereichen wider, insbesondere in einem starken wirtschaftlichen Eigenkapital des Konzerns. Die Liquiditätslage erlaubte es, die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten planmäßig zurückzuführen. Die Zahlungsfähigkeit war jederzeit sichergestellt. (d) Finanzielle und nicht finanzielle Leistungsindikatoren Für die Unternehmenssteuerung werden mehrere kaufmännische Kennzahlen sowie Kennzahlen aus dem Controlling herangezogen. Insbesondere erfolgt auch eine zeitnahe Überwachung der in Arbeit befindlichen Aufträge. Aus der regelmäßigen Analyse dieser Kennzahlen, einem Auftragsstatus sowie einer monatlich erstellten betriebswirtschaftlichen Auswertung inklusive Liquiditätsvorschau kann die Geschäftsführung entscheidende Situationen, die für die Gesellschaft von Belang sind, rechtzeitig erkennen und geeignete Maßnahme zur Gegensteuerung ergreifen. 3. Prognose-, Chancen- und Risikobericht Risiken Die Konzernergebnisse hängen im Wesentlichen vom Erreichen der kalkulierten Margen der angenommenen Aufträge bzw. gefertigten Produkte ab. Die kalkulierten Margen wiederum hängen von den Preisen des eingesetzten Materials und des erforderlichen Energieeinsatzes ab. Insbesondere hinsichtlich der Energiekosten besteht im aktuellen Umfeld das Risiko, dass sich die kalkulierten Margen nicht vollständig erzielen lassen. Schwierigkeiten bereitet die gestörten Lieferketten infolge Chinas "Null-Covid-Strategie", was generell zu Versorgungsengpässen und höheren Beschaffungskosten führt. Auch wenn wir davon nicht direkt betroffen sind, könnten entsprechende Probleme bei größeren Kundenprojekten aus vorgelagerten Tätigkeiten auch Verzögerungen unserer Auftragsarbeiten zur Folge haben. Aktuell gehen wird nicht davon aus, dass sich die teilweise schwierige Versorgungsituation bei Rohstoffen bereits im Kalenderjahre 2023 wiedergänzlich normalisiert. Dagegen sollte sich die zuletzt schlechte Produktivität (Covid/Krankenstand) wieder verbessern. Das Finanz- und Liquiditätsrisiko wird durch die Bonität der Kunden und Forderungsausfälle bestimmt. Die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft ist auch davon abhängig, dass sie entsprechend ihrer Planung die Liquiditätsziele erreicht. Bei einer Unterschreitung müssen gegebenenfalls Kreditrahmen stärker in Anspruch genommen oder weitere Liquidität durch die Gesellschafter oder sonstige Geldgeber bereitgestellt werden. In diesem Zusammenhang gehen wir davon aus, dass die derzeitigen Finanzierungsmöglichkeiten bei den Banken und Gesellschaftern auch künftig zu vergleichbaren Konditionen bestehen bleiben. Zudem besteht ein gewisses Risiko in der weiteren Entwicklung der COVID-19-Pandemie, welche sich im Jahr 2021 nicht nur in Deutschland, sondern in der ganzen Welt verbreitet hat. Die Dynamik mit unterschiedlichen Ausbruchswellen ist noch immer kaum einzuschätzen. Das anhaltende Infektionsgeschehen aufgrund der Pandemie könnte auch weitere Lockdown-Maßnahmen nach sich ziehen und die seit dem Sommer 2021 wieder steigende Nachfrage erheblich reduzieren. Hinsichtlich des Einmarsches russischer Streitkräfte in die Ukraine wird auf die Berichterstattung über die Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Stichtag im Anhang des Konzernabschlusses verwiesen. Inwieweit die aus dem Krieg resultierenden Risiken die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der WESSENDORF-Gruppe betreffen, sind zurzeit insgesamt noch nicht final absehbar. Primär sind jedoch weiterhin eher hohe Energiekosten zu erwarten. Wir haben jedoch mögliche Risiken in unserer kurz- und mittelfristigen Planung hinreichend berücksichtigt. Aufgrund der soliden Finanzierungs-, Liquiditäts- und Eigenkapitalstruktur der Unternehmensgruppe werden die oben beschriebenen Risiken als beherrschbar betrachtet. Chancen Aktuell sehen wir sowohl aus der Bauindustrie als auch aus der Prozessindustrie weiterhin noch eine eher hohe Nachfrage bzw. eine sich abzeichnende hohe Nachfrage aufgrund von vorhandenen Projektplanungen. Daher gehen wir davon aus, dass diese auch noch weiterhin anhalten wird, soweit die zuletzt weiter gestiegene Inflation zeitnah wieder zurückgeführt werden kann. Das umfangreiche und innovative Leistungsangebot der Unternehmensgruppe bietet Möglichkeiten, die wir auf Grund der überregionalen Präsenz und der fokussierten Vorgehensweise nutzen. Die bestehenden Produktlinien bieten überregional weitere Möglichkeiten (ganzheitliche Wertschöpfungsverbesserung). Prognose In der Planung für das Jahr 2022 kalkulieren wir mit einem ausgeglichenen Konzernergebnis. Die vorläufigen Ergebnisse für 2022 bewegen sich ebenfalls in diesem Rahmen. Bis auf das oben geschilderte Risiko hinsichtlich höherer Energiekosten infolge des Ukraine-Krieges gibt es keine außergewöhnlichen oder unkontrollierten finanzintensiven und sonstigen risikoreichen Geschäftsvorfälle. Bestandsgefährdende Risiken, insbesondere mit Auswirkungen auf die Liquidität der WESSENDORF-Gruppe, sind auf Basis der heutigen Erkenntnisse für die folgenden 12 Monate nicht zu erwarten. Von der geplanten Ausgliederung des Gerüstbaus infolge der Novellierung der Handwerksordnung, insgesamt veränderten Strukturen innerhalb der Betriebe und einem höheren Digitalisierungsgrad erwarten wir positive Effekte. Vor diesem Hintergrund gehen wir für unsere Unternehmensgruppe für 2022, auch unter Berücksichtigung tendenziell höherer Energiekosten aufgrund der Ukraine-Krise, von einer im Vergleich zu 2021 gestiegenen Gesamtleistung und einem ausgeglichenen bis leicht positivem Konzernergebnis aus.
Emstek, 20. Dezember 2022 Franz Wessendorf Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die WE Group GmbH & Co. KG, Emstek Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der WE Group GmbH & Co. KG, Emstek, - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der WE Group GmbH & Co. KG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs.3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, , der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wildeshausen, 20. Dezember 2022 Meier
und Kossen GmbH
Dipl.-Bw. (FH) P. Thölking, Wirtschaftsprüfer Dipl.-Kfm. Lars Schlinker, Wirtschaftsprüfer |
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