Möller
Pro Media GmbH
Ahrensfelde
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Lagebericht
Möller Pro Media GmbH, Ahrensfelde
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023
Zur allgemeinen Lage wirtschaftlichen Lage der
Druckindustrie in Deutschland
Corona-Pandemie, Ukrainekrieg, Energie- und
Papierkrise - die vergangenen Jahre waren für die
Druck- und Medienindustrie und für die Wirtschaft
allgemein, Jahre der Extreme. Sie haben die Grundlagen des
wirtschaftlichen Handelns beeinflusst und nachhaltig
verändert.
Von Lockdowns, über Lieferengpässe, bis hin
zu Energiepreisschocks und Kostenexplosionen gab es eine
große Bandbreite an Herausforderungen, derer sich die
Wirtschaft gegenübersah. Diese haben letztlich in eine
rezessive Lage in Deutschland geführt, von der auch
die Druck- und Medienindustrie 2023 nicht verschont
geblieben ist.
Im Jahr 2022 konnte die Druckindustrie mit knapp 19
Milliarden Euro Umsatz fast das Vorkrisenniveau erreichen
und die Branche damit eine robuste Stärke beweisen.
Diese Umsätze waren jedoch vor allem durch die starken
kostengetriebenen Verkaufspreisanstiege gekennzeichnet,
während die Produktionsleistung gleichzeitig sank. In
der Folge zeigte sich jedoch, dass die Krisen der letzten
Jahre und die dadurch schwache allgemeine wirtschaftliche
Situation in Deutschland diese Ergebnisse in 2023 nicht
mehr zulassen.
Die Druckindustrie befindet sich seit vielen Jahren
in einem Strukturwandel. Dieser ist ausgelöst durch
eine Reihe von Faktoren. Geändertes Konsumverhalten,
ein Trend zu Onlinemedien und Digitalisierung prallten auf
Überkapazitäten, die auf der Produktionsseite
vorhanden waren. Hier zeigte sich, dass Klein- und
Kleinstbetriebe in diesem Markt nur noch im
Nischengeschäft eine Chance haben. Gleichzeitig
stellen Kunden an Groß- und mittelständische
Betriebe die Anforderung, über eine breite Palette an
Produkten und Dienstleistungen verfügen zu
müssen.
Auch wenn durch Onlinemedien und weitere
Digitalisierung die Bedarfe an Printprodukten sinken
dürften, so hat das gedruckte Produkt nach wie vor
seine Daseinsberechtigung. Schließlich können
haptische und sensorische Eindrücke mit digitalen
Medien nicht erzeugt werden. Nach wie vor ist ein Trend zu
erkennen, der gedruckte und digitale Medien miteinander
verknüpft. Für die Druck- und Medienindustrie
wird es wichtig sein, den Nutzen dieser Verbindung für
den Kunden aufzuzeigen.
Ein weiterer Trend hat sich auf Seiten von
Auftraggebern und Endverwendern gefestigt. Immer mehr steht
die Nachhaltigkeit von Produkten und Dienstleistungen im
Fokus. Bereits seit Jahren hat die Druck- und
Medienindustrie bewiesen, wie sehr sie ihre Produkte und
Produktionen auf Nachhaltigkeit, Ressourcenschonung und
Ökologie ausrichtet. Kaum eine Industrie in
Deutschland war in diesen Themen so führend und
innovativ wie die Druckbranche.
Mit größeren Kampagnen haben sich
Branchenverbände und Betriebe in 2023 noch deutlicher
zu der positiven Ökobilanz von Print positioniert. Sie
haben damit auch stärker auf die zunehmenden
Diskussionen reagiert, die Printprodukte mit der Rodung von
Wäldern in Verbindung gebracht haben. Über
Faktenveröffentlichungen in den Kampagnen konnten so
Auftraggeber und Endverbraucher die vielfältigen
Vorteile von Printprodukten nahegebracht werden.
Gleichzeitig machten die Informationen für die enormen
Energieverbräuche von Online- und Digitalmedien
bewusst. Diese stehen in krassem Widerspruch zu behaupteten
Ökologievorteilen, die angeblich bei digitalen Medien
vorhanden sein sollen und die Wahrnehmung in der
Öffentlichkeit falsch geprägt haben.
Betriebswirtschaftliche Notwendigkeiten und
Marktanforderungen werden die Druckindustrie auch weiterhin
dazu veranlassen, die Nachhaltigkeit und Ökologie
Ihrer Produkte und Dienstleistungen zu optimieren. Allein
durch die hohen Kosten im Energiebereich werden hier
weitere Fortschritte bei der Energieeinsparung erfolgen.
Kostenentwicklung
Hatten im Jahr 2022 noch zwei Bereiche in
großem Maß zu explosionsartigen Anstiegen von
Kosten gesorgt, so zeigte sich bei Rohstoffen und
Materialien eine Stagnation der Preise auf hohem Niveau.
Bei den Papierpreisen, die sich im Vorjahr noch rund
verdoppelt hatten, trat ab Mitte des Jahres eine
Konsolidierung der Preise ein. Diese führte in der
zweiten Jahreshälfte sogar zu einem Abschmelzen der
Preise; jedoch auf Werte, die immer noch deutlich über
den Bezugspreisen vor der Papierkrise lagen. Preisanstiege
bei weiteren Roh- und Hilfsstoffen setzen sich ebenfalls
nicht weiter fort. Jedoch verblieben auch diese auf hohen
Werten.
Mit dem Ausbruch des Ukrainekrieges und den daraus
resultierenden Lieferausfällen durch den Bezugsstopp
von russischem Erdgas, entwickelte sich auf dem
Energiesektor eine Preisdynamik, die bisher ungekannte
Größenordnungen entwickelte. In der Folge wurden
langfristige Lieferverträge von Energieversorgern
gegenüber der Industrie aufgekündigt.
Preissteigerungen bis zu 460 Prozent allein auf dem
Strommarkt waren die Konsequenz. Hatten längerfristige
Verträge beim Energiebezug bis dato für
Sicherheit gesorgt, war die Kostenweitergabe - teilweise in
sehr kurzen Zyklen - in diesem Segment unausweichlich.
Mit dem Wechsel zu anderen Lieferstaaten zeigte sich
in 2023 eine Beruhigung auf dem Energiemarkt. Strompreise
pendelten sich in einem Bereich ein, der circa auf dem
doppelten Wert gegenüber dem Zeitpunkt vor der Krise
lag. Wie unkalkulierbar der Energiemarkt sich in 2023
weiterhin gab, zeigt ein Blick auf die Preiskonditionen
neuer, langfristiger Lieferverträge. Diese waren nur
mit deutlich höheren Preisen bei den Energieversorgern
möglich als der Preisindex des Tagesspotmarktes.
Bereits ab dem Sommer 2022 ist die Inflationsrate in
Deutschland steil angestiegen. Anfang 2023 ging der
Indexwert bis auf 8,8 nach oben und blieb bis Mitte des
Jahres deutlich über 6. Zum Ausgleich des
resultierenden Anstiegs der Lebenshaltungskosten, war ein
Trend zu Lohn- und Gehaltssteigerungen auf der
Personalkostenseite zu sehen. Der anhaltend hohe Bedarf an
Fach- und Arbeitskräften in der deutschen Wirtschaft
hat diesen Trend zusätzlich verstärkt.
Deutliche Kostensteigerungen waren in 2023 bei
Versand- und Transport erkennbar. Hier sind vor allem die
knappen Frachtraumkapazitäten - ebenfalls eine der
Folgen des Ukrainekrieges - zu nennen. Weiter spielen die
hohen Kraftstoffkosten dabei eine gewichtige Rolle.
Geschäftsverlauf 2023
Das Unternehmen arbeitete weiter intensiv an der
Verbesserung der Schnittstellen zwischen den einzelnen
Geschäftsbereichen. Im Besonderen die Analyse und
Optimierung der Prozesse sowohl in den einzelnen Bereichen
und Abteilungen, wie auch zwischen diesen, standen dabei im
Fokus. Aus dieser Arbeit heraus konnten sehr gute
Ergebnisse erzielt werden, die die geplante Automatisierung
und Digitalisierung des Unternehmens unterstützen
werden.
Die Auswirkungen des Fach- und
Arbeitskräftemangels zeigen sich auch in der Druck-
und Medienindustrie. Das Unternehmen konnte jedoch im
gesamten Jahr eine sehr stabile Personalsituation erzielen.
Ein großer Teil des Mitarbeiterstamms ist bereits
über viele Jahre im Unternehmen tätig. Ein etwas
geringerer Beschäftigungsgrad wurde im
Geschäftsjahr über die nichterfolgte
Nachbesetzung von herkömmlicher Mitarbeiterfluktuation
solide ausgeglichen.
Satzungsgemäß fanden vier gemeinsame
Sitzungen von Beirat und Geschäftsführung im Jahr
statt. Darin wurden permanent aktueller Status, Chancen-
und Risiken des Unternehmens analysiert. Weiterhin wurde
die strategische und vertriebliche Ausrichtung des
Unternehmens abgestimmt.
Ertragslage
Die Gesamtleistung (definiert als Zwischensumme der
Positionen 1 bis 3 des § 275 Abs. 2 HGB)
verminderte sich um T€ 1.445 oder 6,1 % und somit auf
T€ 22.155. Der Materialaufwand hat sich im Vergleich
zum Vorjahr um 0,7 % vermindert. Die
Materialaufwandsquote im Verhältnis zur Gesamtleistung
stieg auf 51,7 % (i. Vj. 48,9 %). Die
Personalaufwendungen der Möller Pro Media GmbH stiegen
im Vergleich zum Vorjahr um 2,8 % auf
T€ 5.941 (i. Vj. T€ 5.777).
Die Personalaufwandsquote betrug im Geschäftsjahr nun
26,8 % (i. Vj. 24,5 %).
Die sonstigen betrieblichen Erträge betrugen im
Geschäftsjahr 2023 insgesamt T€ 383
(i. Vj. T€ 326). Die Erträge
setzten sich insbesondere aus den Schadenersatzzahlungen
wegen Nichteinhaltung des Stromlieferungsvertrages
(T€ 120) sowie aus den Erträgen aus der
Herabsetzung von Einzelwertberichtigungen auf Forderungen
(T€ 125) zusammen. Weiterhin waren
Auflösungen von Rückstellungen von
T€ 13 und Erträge aus abgeschriebenen
Forderungen in Höhe von T€ 5 in den
sonstigen betrieblichen Erträgen enthalten. Die
sonstigen betrieblichen Aufwendungen sanken im Vergleich
zum Vorjahr um insgesamt 18,9% auf T€ 4.305.
Das Betriebsergebnis hat sich gegenüber dem
Vorjahr von T€ 212 auf T€ - 219
vermindert. Das Finanzergebnis erhöhte sich im
Geschäftsjahr 2023 gegenüber dem Vorjahr um
T€ 33 auf T€ - 21 (i. Vj.
T€ - 54).
Finanzlage und Investitionen
Die Finanzlage des Unternehmens ist, wie in den
vorangegangenen Geschäftsjahren als gut zu bezeichnen.
Eingangsrechnungen konnten durch die gute Liquidität
stets innerhalb der Skontofristen bezahlt werden.
Insgesamt konnten 2023 technischen Anlagen im Wert
von T€ 8 in Betrieb genommen werden. Weiterhin
wurden T€ 149 in die Betriebs- und
Geschäftsausstattung sowie in Software investiert.
Vermögenslage
Die Vermögenslage des Unternehmens ist nach wie
vor stabil. Die Bilanzsumme hat sich zum Bilanzstichtag
gegenüber dem Vorjahr um T€ 948 auf T€ 8.803
vermindert. Dies resultiert unter anderem aus der Minderung
der Bestände des Anlagevermögens um
T€ 896, der Minderung des Umlaufvermögens
auf T€ 6.272 (i. Vj. T€ 6.334).
Die Vorräte haben sich um T€ 1.036
vermindert, die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände um T€ 359 erhöht.
Die Guthaben bei Kreditinstituten betrugen zum Stichtag
T€ 1.864 gegenüber dem Vorjahr mit
T€ 1.249.
Auf der Passivseite ist die Minderung der Bilanzsumme
insbesondere durch den Abbau der Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten um T€ 225 sowie der
Minderung der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern um T€ 248 begründet.
Die Eigenkapitalquote erhöhte sich im
Geschäftsjahr 2023 auf 60,2 % nach 57,1 % im Vorjahr.
Risiko- und Chancenbericht
Nach wie vor hohe Kosten für Energie, Papier und
Transport reduzieren die Vorteile von Printprodukten
gegenüber den digitalen Medien. Die Verringerung von
Bedarfen, bedingt durch die Umstellung auf digitale Medien,
erhöht den Wettbewerbsdruck. Es steigt das Risiko,
dass Unternehmen versuchen, unterhalb von notwendigen
Preisgrenzen zu agieren. Hier ist eine permanente
Marktbeobachtung erforderlich.
Das Risiko von Forderungsausfällen ist in den
letzten Monaten nach Einschätzung von
Inkassounternehmen gestiegen. Ein konsequentes Monitoring
ist hier zu Risikominimierung erforderlich. Die Möller
Pro Media GmbH verfügt bereits über sehr wirksame
Controllinginstrumente. Das Risiko von
Forderungsausfällen kann als weitest möglich
reduziert eingeschätzt werden.
Mit der Einführung einer vorausschauenden
Personalbedarfsanalyse konnten die Risiken, die der Fach-
und Arbeitskräftemangel erzeugt, minimiert werden.
Durch die Verknüpfung mit Umsatzeinschätzungen
können auch zukünftige Personalbedarfe und
eventuelle Personalanforderungen sehr genau ermittelt und
gesteuert werden.
Die Möller Pro Media GmbH ist insgesamt sehr
solide aufgestellt. Dies gilt sowohl in der
kaufmännischen wie auch in der technischen Betrachtung
des Unternehmens. Die geplanten vertrieblichen
Aktivitäten und die weitere permanente technische
Anpassung des Unternehmens lassen ein weiteres, geordnetes
Wachstum der Gesellschaft erwarten.
Prognosebericht 2024
Die wirtschaftliche Gesamtlage in Deutschland
lässt im Moment nur geringe Erwartungen für das
Geschäftsjahr 2024 zu. Nach wie vor hohe Kosten bei
Materialien, Energie und steigende Kosten auf der
Personalseite erschweren Umsatzsteigerungen. Gespräche
mit den bedienten Kundengruppen bestärken auch auf der
Auftraggeberseite, dass von einem eher schwachen
Geschäft ausgegangen werden muss.
Die permanente Kostenanalyse, die Verbesserung der
innerbetrieblichen Prozesse und der weitere Fokus auf
Automatisierung und Digitalisierung der Arbeitsabläufe
sollen einen Ausgleich zu eventuell geringeren
Umsätzen bilden und so für solide
Geschäftsergebnisse sorgen.
Die Versorgung mit Energie, Roh- und Hilfsstoffen und
Papier ist aktuell in allen Bereichen abgesichert. Es
bleibt abzuwarten, ob sich eine weitere Konsolidierung auf
der Anbieterseite der Papierindustrie nachteilig bei
Beschaffung und Preis der Materialien auswirkt.
Der Lagebericht enthält Aussagen, die sich auf
die zukünftige Entwicklung der Möller Pro Media
GmbH sowie auf die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung
beziehen. Diese Aussagen stellen eine subjektive
Einschätzung dar, die wir auf der Basis der uns
aktuell zur Verfügung stehenden Informationen
getroffen haben. Sollten die zugrunde liegenden Annahmen
nicht eintreten oder andere Risiken wirksam werden, so
können die tatsächlichen Ergebnisse von den
derzeitigen Prognosen abweichen.
Ahrensfelde, 3. Mai 2024 Möller Pro Media GmbH
____________________________ Thomas Bertelt
Geschäftsführer
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.488.458,50 |
3.384.910,63 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
4.201,50 |
10.405,00 |
| II.
Sachanlagen |
2.484.257,00 |
3.374.505,63 |
| 1.
technische Anlagen und Maschinen |
2.246.653,50 |
3.174.954,50 |
| 2.
andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung |
237.603,50 |
198.475,50 |
| 3.
geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau |
0,00 |
1.075,63 |
| B.
Umlaufvermögen |
6.271.552,21 |
6.333.990,96 |
| I.
Vorräte |
1.299.681,20 |
2.336.100,97 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
3.108.047,92 |
2.748.974,17 |
| 1.
Forderungen gegen Gesellschafter |
0,00 |
31,03 |
| 2.
sonstige Vermögensgegenstände |
3.108.047,92 |
2.748.943,14 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
125.000,00 |
288.488,86 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.863.823,09 |
1.248.915,82 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
42.903,00 |
31.660,50 |
| Aktiva |
8.802.913,71 |
9.750.562,09 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
5.301.750,14 |
5.567.865,34 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
245.600,00 |
245.600,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
1.746.844,67 |
1.746.844,67 |
| III.
Gewinnrücklagen |
807.066,51 |
807.066,51 |
| IV.
Bilanzgewinn |
2.502.238,96 |
2.768.354,16 |
| davon
Gewinnvortrag |
2.768.354,16 |
2.629.820,88 |
| B.
Rückstellungen |
807.093,00 |
464.927,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.630.311,81 |
3.651.109,47 |
| 1.
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten |
712.500,00 |
937.500,00 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
162.500,00 |
225.000,00 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
550.000,00 |
712.500,00 |
| 2.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern |
860.000,00 |
1.107.546,93 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
240.000,00 |
247.546,93 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
620.000,00 |
860.000,00 |
| 3.
sonstige Verbindlichkeiten |
1.057.811,81 |
1.606.062,54 |
| davon
mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.057.811,81 |
1.606.062,54 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
63.758,76 |
66.660,28 |
| Passiva |
8.802.913,71 |
9.750.562,09 |
Gewinn- und Verlustrechnung
|
1.1.2023 - 31.12.2023
EUR |
1.1.2022 - 31.12.2022
EUR |
| 1.
Rohergebnis |
11.081.256,91 |
12.386.564,51 |
| 2.
Personalaufwand |
5.941.355,21 |
5.776.928,37 |
| a)
Löhne und Gehälter |
4.943.700,38 |
4.655.374,84 |
| b)
soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für Unterstützung |
997.654,83 |
1.121.553,53 |
| davon
für Altersversorgung |
8.182,94 |
10.257,28 |
| 3.
Abschreibungen |
1.054.071,54 |
1.088.185,99 |
| a)
auf immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens und Sachanlagen |
1.054.071,54 |
1.088.185,99 |
| 4.
sonstige betriebliche Aufwendungen |
4.305.153,22 |
5.309.796,76 |
| 5.
sonstige Zinsen und ähnliche Erträge |
26.928,08 |
3.728,26 |
| davon
aus verbundenen Unternehmen |
493,80 |
|
| 6.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen |
48.198,23 |
58.072,42 |
| davon
sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen aus
Abzinsung |
2.808,14 |
3.097,20 |
| 7.
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag |
23.760,00 |
16.943,96 |
| 8.
Ergebnis nach Steuern |
-264.353,21 |
140.365,27 |
| 9.
sonstige Steuern |
1.761,99 |
1.831,99 |
| 10.
Jahresfehlbetrag |
266.115,20 |
-138.533,28 |
| 11.
Gewinnvortrag aus dem Vorjahr |
2.768.354,16 |
2.629.820,88 |
| 12.
Bilanzgewinn |
2.502.238,96 |
2.768.354,16 |
Anhang
Möller Pro Media GmbH, Ahrensfelde
Anhang für das Geschäftsjahr 2023
1.
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die Möller Pro Media GmbH (im Folgenden auch
"Gesellschaft" genannt) hat ihren Sitz in Ahrensfelde. Sie
ist im Handelsregister des Amtsgericht Frankfurt/Oder unter
HRB 12480 FF eingetragen. Die GmbH hat
gemäß Verschmelzungsvertrag vom
6. Mai 2021 mit der Eintragung im Handelsregister
am 30. Juni 2021 rückwirkend zum 1. Januar 2021 die
Schwestergesellschaften Möller Medien Versand GmbH,
Ahrensfelde, die Möller Medienagentur GmbH,
Ahrensfelde und die Möller Neue Medien Verlags GmbH,
Ahrensfelde, in sich aufgenommen.
2.
Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss der Möller Pro Media GmbH
zum 31. Dezember 2023 ist nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches (HGB) und des Gesetzes betreffend
Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG)
aufgestellt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer mittelgroßen GmbH
gemäß § 267 Abs. 2 HGB auf.
Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den §§ 266 bzw.
275 HGB, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das
Gesamtkostenverfahren Anwendung findet. Die
Postenbezeichnungen wurden den Bedürfnissen der
Gesellschaft angepasst.
Der Berichtszeitraum umfasst das mit dem Kalenderjahr
identische Geschäftsjahr 2023.
Die in der Bilanz sowie in der Gewinn- und
Verlustrechnung oder wahlweise im Anhang geforderten
Angaben werden aus Gründen der Klarheit und
Übersichtlichkeit weitestgehend im Anhang
aufgeführt.
Der vorliegende Jahresabschluss ist unter
Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss
angewendeten Gliederungsgrundsätze nach den für
mittelgroße Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt worden.
3. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die
immateriellen Vermögensgegenstände wurden
zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare
Abschreibungen, bewertet. Die betriebsgewöhnliche
Nutzungsdauer liegt bei drei Jahren.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten
aktiviert und gemäß der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von einem Jahr bis
14 Jahren abgeschrieben. Für die ab 2008 angeschafften
Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens
erfolgt die Abschreibung ausschließlich linear
über die Nutzungsdauer. Davor angeschaffte
Vermögensgegenstände wurden sowohl
geometrisch-degressiv als auch linear über die
Nutzungsdauer abgeschrieben. Geringwertige
Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten bis
€ 800,00 nicht übersteigen, werden im
Zugangsjahr voll abgeschrieben.
Die
Vorräte wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips
bewertet. In die Herstellungskosten werden neben den
Einzelkosten auch notwendige Gemeinkosten gemäß
§ 255 Abs. 2 Satz 2 HGB sowie Verwaltungsgemeinkosten
gemäß § 255 Abs. 2 Satz 3 HGB einbezogen.
Bei den
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen wurden erkennbare
Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen
berücksichtigt. Dem allgemeinen Ausfall- und
Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung
in Höhe von 1,0% (Vorjahr: 1,0%) auf die
Netto-Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
ausreichend Rechnung getragen.
Die
liquiden Mittel wurden mit ihrem Bestand zum
Nennwert angesetzt.
Die
Pensionsrückstellung wurde aufgrund einer
vertraglichen Versorgungszusage gebildet. Die Bewertung der
Pensionsrückstellung erfolgte nach anerkannten
Grundsätzen der Versicherungsmathematik nach dem
modifizierten Teilwertverfahren als Barwert der laufenden
Pension. Zum Bilanzstichtag erfolgte die Bewertung der
Pensionsrückstellung nach Maßgabe des § 253
HGB. Danach wurde die Pensionsrückstellung mit einem
durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn
Geschäftsjahren in Höhe von 1,82 % (Vorjahr: 1,78
%) p.a. abgezinst. Entsprechend dem Pensionsvertrag wurde
keine Gehaltssteigerung berücksichtigt.
Rentenanpassungen sind mit 1,1% p.a. eingerechnet worden.
Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die Richttafeln
2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck angewandt.
Die
sonstigen Rückstellungen entsprechen dem
Betrag, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist und berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Entsprechend § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
erfolgt der Ansatz mit dem Erfüllungsbetrag.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden zum Stichtag mit dem von der Deutschen
Bundesbank bekanntgegebenen Zinssatz abgezinst, soweit die
hieraus resultierenden Abzinsungsbeträge wesentlich
sind. Als Zinssatz wird der durchschnittliche
laufzeitadäquate Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre verwendet.
Die
Verbindlichkeiten wurden mit den
Erfüllungsbeträgen bilanziert.
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewandten Bewertungsmethoden sind beizubehalten.
4. Erläuterungen zur Bilanz
Anlagevermögen
Die Zusammensetzung und Entwicklung des
Anlagevermögens ist im Anlagespiegel (Anlage zum
Anhang) dargestellt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Sonstige Vermögensgegenstände mit einer
Laufzeit von mehr als einem Jahr bestehen in Höhe von
T€ 125 (Vorjahr: T€ 288). Sämtliche weitere
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
sind vor Ablauf eines Jahres fällig.
Eigenkapital und Ergebnisverwendung
Im Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag von T€
2.768 (Vorjahr T€ 2.630) enthalten.
Pensionsrückstellung
Der Unterschiedsbetrag zwischen der Bewertung der
Pensionsrückstellung mit dem Zehn- und dem
Siebenjahresdurchschnittszinssatz zum 31. Dezember 2023
beläuft sich auf T€ 1 (Vorjahr: T€ 4).
In Höhe des Unterschiedsbetrages der
Pensionsrückstellung besteht gemäß §
253 Abs. 6 HGB eine Ausschüttungssperre. Gewinne
dürfen nur ausgeschüttet werden, wenn die nach
der Ausschüttung verbleibenden frei verfügbaren
Rücklagen zuzüglich eines Gewinnvortrags und
abzüglich eines Verlustvortrags mindestens dem
Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB
entsprechen.
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen (T€ 621)
enthalten Inflationsausgleichsprämien
(T€ 250), Provisionsansprüche bzw. Tantiemen
(T€ 82), Ansprüche aus noch nicht
ausgeglichenem Urlaub von Mitarbeitern (T€ 58),
Beiträge zur Berufsgenossenschaft (T€ 55),
Aufbewahrungskosten der Geschäftsunterlagen (T€
20), Jahresabschluss- und Prüfungskosten
(T€ 19), sowie Verpflichtungen zur Abgeltung von
Überstunden von Mitarbeitern (T€ 12).
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten haben folgende
Fälligkeiten:
|
|
|
Restlaufzeit
|
|
Insgesamt
in €
|
< 1 Jahr
in €
|
1 bis 5 Jahre in
€
|
> 5 Jahre
in €
|
> 1 Jahr In €
|
Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten
(Vorjahr)
|
712.500,00
(937.500,00)
|
162.500,00
(225.000,00)
|
350.000,00
(412.500,00)
|
200.000,00
(300.000,00)
|
550.000,00
(
712.500,00
)
|
Erhaltene Anzahlungen
auf Bestellungen
(Vorjahr)
|
30.246,78
(138.235,18)
|
30.246,78
(138.235,18)
|
0,00
(0,00)
|
0,00
(0,00)
|
0,00
(0,00)
|
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
(Vorjahr)
|
883.941,51
(1.302.528,18)
|
883.941,51
(1.302.528,18)
|
0,00
(0,00)
|
0,00
(0,00)
|
0,00
(0,00)
|
Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
(Vorjahr)
|
860.000,00
(1.107.546,93)
|
240.000,00
(247.546,93)
|
620.000,00
(
860.000,00
)
|
0,00
(0,00)
|
620.000,00
(
860.000,00
)
|
Sonstige
Verbindlichkeiten
(Vorjahr)
|
143.623,52
(165.299,18)
|
143.623,52
(165.299,18)
|
0,00
(0,00)
|
0,00
(0,00)
|
0,00
(0,00)
|
|
2.630.311,81
(3.651.109,47)
|
1.460.311,81
(2.078.609,47)
|
970.000,00
(1.272.500,00)
|
200.000,00
(300.000,00)
|
1.170.000,00
(1.572.500,00)
|
Die Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten sind wie folgt besichert:
- Sicherungsübereignung der im Jahr
2020 angeschafften Sitma Einsteck- und Foliermaschine sowie
eines Primera Sammelhefters.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
in Höhe von insgesamt T€ 860 (Vorjahr
T€ 1.108) bestehen aus Verbindlichkeiten für
Kreditgewährung über T€ 860 (Vorjahr
T€ 1.100) sowie aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen von T€ 0 (Vorjahr T€ 8).
5. Erläuterungen zur Gewinn- und
Verlustrechnung
Sonstige betriebliche Erträge
In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind
bereits gezahlte Quoten (Insolvenzplanverfahren) in
Höhe von T€ 120 aus Schadensersatzforderung
für nicht geleistete Stromlieferungen der KEHAG in
Insolvenz enthalten. Die Differenz zwischen vereinbartem
Preis mit der KEHAG und dem tatsächlichen
Stromlieferanten wurde zur Insolvenztabelle angemeldet.
6. Sonstige Angaben
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die Gesellschaft hat zum 31. Dezember 2023 sonstige
finanzielle Verpflichtungen in Höhe von
insgesamt T€ 1.649. Die Verpflichtungen
resultieren aus der Anmietung des Betriebsgebäudes
(T€ 728) von der Gesellschafterin D & W
Möller Verwaltungs GmbH, Ahrensfelde. Der Vertrag ist
kurzfristig kündbar. Die restlichen T€ 921
resultieren aus Fahrzeugleasing- und anderen Miet- und
Wartungsverträgen gegenüber Dritten bei
unterschiedlichen Restlaufzeiten.
Geschäftsführung
Im Geschäftsjahr 2023 erfolgte die
Geschäftsführung der Gesellschaft durch die
Geschäftsführer:
· Herrn Thomas Bertelt, Berlin,
· Herrn Steffen Seifert, Berlin,
abberufen zum 10.07.2023.
Die Geschäftsführer sind von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Gemäß § 286 Abs. 4 HGB können die
Angaben über die Gesamtbezüge der
Geschäftsführung sowie der früheren
Mitglieder der Geschäftsführung unterbleiben.
Mit Gesellschafterversammlung vom 3. Januar 2022 und
Bezug auf die §§ 10 und 11 des
Gesellschaftsvertrages der Möller Pro Media GmbH wurde
ein Beirat, bestehend aus drei Mitgliedern, als weiteres
Organ gebildet. Als Beiratsmitglieder wurden bestellt:
· Frau Daniela Antmann-Möller,
Berlin, Vorsitzende · Herrn Sylvio
Antmann, Berlin und · Herrn Michael
Apenberg, Hamburg
Anzahl der Mitarbeiter (Jahresdurchschnitt)
|
2023
|
|
2022
|
Gewerbliche Arbeitnehmer
|
92
|
|
81
|
Angestellte
|
46
|
|
48
|
|
138
|
|
129
|
Ahrensfelde, 3. Mai 2024 Möller Pro Media GmbH
____________________________ Thomas
Bertelt Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 03.05.2024 festgestellt.
Bestätigungsvermerk
des unabhängigen Abschlussprüfers
An die Möller Pro Media GmbH, Ahrensfelde
PrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss
der Möller Pro Media GmbH, Ahrensfelde, - bestehend
aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn‑
und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1.
Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang,
einschließlich der Darstellung der
Bilanzierungs‑ und Bewertungsmethoden - geprüft.
Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der
Möller Pro Media GmbH, Ahrensfelde, für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023
geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
- entspricht der beigefügte Jahresabschluss
in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für
Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen
Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens‑ und
Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie
ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1.
Januar bis zum 31. Dezember 2023 und
- vermittelt der beigefügte Lagebericht
insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der
Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser
Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht
den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3
Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung
zu keinen Einwendungen gegen die
Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des
Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben
unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317
HGB unter Beachtung der vom Institut der
Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere
Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen
ist im Abschnitt "Verantwortung des
Abschlussprüfers für die Prüfung des
Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres
Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir
sind von dem Unternehmen unabhängig in
Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen
und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere
sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung
mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der
Auffassung, dass die von uns erlangten
Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um
als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den
Jahresabschluss und den LageberichtDie gesetzlichen
Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des
Jahresabschlusses, der den deutschen, für
Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen
Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und
dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens‑, Finanz‑ und Ertragslage der
Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen
Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen,
die sie in Übereinstimmung mit den deutschen
Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die
Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder
unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die
gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren
haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang
mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit,
sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus
sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter
verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts,
der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der
Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen
Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den
deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen
Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und
Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet
haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in
Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen
gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um
ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im
Lagebericht erbringen zu können.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses und
des LageberichtsUnsere
Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu
erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von
wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten -
falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht
insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der
Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen
Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht,
den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk
zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter
Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche
Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten
resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn
vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass
sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses
Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen
wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten
beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
- identifizieren und beurteilen wir die Risiken
wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter -
falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im
Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen
als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen
Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind,
um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu
dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen
nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen
höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße
betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen,
beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende
Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner
Kontrollen beinhalten können.
- gewinnen wir ein Verständnis von dem
für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten
internen Kontrollsystem und den für die Prüfung
des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und
Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die
unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch
nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil über die
Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
- beurteilen wir die Angemessenheit der von den
gesetzlichen Vertretern angewandten
Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von
den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten
Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
- ziehen wir Schlussfolgerungen über die
Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern
angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf
der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine
wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen
oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir
zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit
besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk
auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und
im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese
Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges
Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere
Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum
unseres Bestätigungsvermerks erlangten
Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder
Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die
Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr
fortführen kann.
- beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den
Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses
einschließlich der Angaben sowie ob der
Jahresabschluss die zugrunde liegenden
Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt,
dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens‑,
Finanz‑ und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
- beurteilen wir den Einklang des Lageberichts
mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das
von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.
- führen wir Prüfungshandlungen zu den
von den gesetzlichen Vertretern dargestellten
zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf
Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise
vollziehen wir dabei insbesondere die den
zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen
Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und
beurteilen die sachgerechte Ableitung der
zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein
eigenständiges Prüfungsurteil zu den
zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde
liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein
erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige
Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben
abweichen.
Wir erörtern mit den für die
Überwachung Verantwortlichen unter anderem den
geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie
bedeutsame Prüfungsfeststellungen,
einschließlich etwaiger Mängel im internen
Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung
feststellen.
Berlin, 3. Mai 2024
AIOS GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
ppa.
Lutz Mehwald Marco
Schneider
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
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