Stammdaten

Register
Amtsgericht Frankfurt/Oder HRB 12480
Vorher
Möller Druck und Verlag GmbH
Eingetragen
28.7.2009
Branche
Verlegen von ZeitschriftenVerlegen von ZeitungenDruck- und Medienvorstufe
Gegenstand
Die Herstellung, Entwicklung und Herausgabe von Druckerzeugnissen aller Art sowie elektronischer Medien, die Verwaltung, der Vertrieb und die Konfektionierung von Druckerzeugnissen aller Art sowie damit verbundene Versanddienstleistungen, die Beratung, Konzeption, Gestaltung und Realisierung von Kommunikationsmaßnahmen, die Erstellung, Produktion, Verarbeitung und der Handel mit Software, Digital- und Printmedien sowie die mit den o. g. Zwecken im Zusammenhang stehende Geschäfte und die Beteiligung an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer
Lars Maßlow
seit 21.1.2020
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Daniela Antmann-MöllerD & W Möller Verwaltungs GmbH
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
245.600 €
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Möller Pro Media GmbH

Ahrensfelde

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Lagebericht

Möller Pro Media GmbH, Ahrensfelde
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023
Zur allgemeinen Lage wirtschaftlichen Lage der Druckindustrie in Deutschland
Corona-Pandemie, Ukrainekrieg, Energie- und Papierkrise - die vergangenen Jahre waren für die Druck- und Medienindustrie und für die Wirtschaft allgemein, Jahre der Extreme. Sie haben die Grundlagen des wirtschaftlichen Handelns beeinflusst und nachhaltig verändert.
Von Lockdowns, über Lieferengpässe, bis hin zu Energiepreisschocks und Kostenexplosionen gab es eine große Bandbreite an Herausforderungen, derer sich die Wirtschaft gegenübersah. Diese haben letztlich in eine rezessive Lage in Deutschland geführt, von der auch die Druck- und Medienindustrie 2023 nicht verschont geblieben ist.
Im Jahr 2022 konnte die Druckindustrie mit knapp 19 Milliarden Euro Umsatz fast das Vorkrisenniveau erreichen und die Branche damit eine robuste Stärke beweisen. Diese Umsätze waren jedoch vor allem durch die starken kostengetriebenen Verkaufspreisanstiege gekennzeichnet, während die Produktionsleistung gleichzeitig sank. In der Folge zeigte sich jedoch, dass die Krisen der letzten Jahre und die dadurch schwache allgemeine wirtschaftliche Situation in Deutschland diese Ergebnisse in 2023 nicht mehr zulassen.
Die Druckindustrie befindet sich seit vielen Jahren in einem Strukturwandel. Dieser ist ausgelöst durch eine Reihe von Faktoren. Geändertes Konsumverhalten, ein Trend zu Onlinemedien und Digitalisierung prallten auf Überkapazitäten, die auf der Produktionsseite vorhanden waren. Hier zeigte sich, dass Klein- und Kleinstbetriebe in diesem Markt nur noch im Nischengeschäft eine Chance haben. Gleichzeitig stellen Kunden an Groß- und mittelständische Betriebe die Anforderung, über eine breite Palette an Produkten und Dienstleistungen verfügen zu müssen.
Auch wenn durch Onlinemedien und weitere Digitalisierung die Bedarfe an Printprodukten sinken dürften, so hat das gedruckte Produkt nach wie vor seine Daseinsberechtigung. Schließlich können haptische und sensorische Eindrücke mit digitalen Medien nicht erzeugt werden. Nach wie vor ist ein Trend zu erkennen, der gedruckte und digitale Medien miteinander verknüpft. Für die Druck- und Medienindustrie wird es wichtig sein, den Nutzen dieser Verbindung für den Kunden aufzuzeigen.

Ein weiterer Trend hat sich auf Seiten von Auftraggebern und Endverwendern gefestigt. Immer mehr steht die Nachhaltigkeit von Produkten und Dienstleistungen im Fokus. Bereits seit Jahren hat die Druck- und Medienindustrie bewiesen, wie sehr sie ihre Produkte und Produktionen auf Nachhaltigkeit, Ressourcenschonung und Ökologie ausrichtet. Kaum eine Industrie in Deutschland war in diesen Themen so führend und innovativ wie die Druckbranche.
Mit größeren Kampagnen haben sich Branchenverbände und Betriebe in 2023 noch deutlicher zu der positiven Ökobilanz von Print positioniert. Sie haben damit auch stärker auf die zunehmenden Diskussionen reagiert, die Printprodukte mit der Rodung von Wäldern in Verbindung gebracht haben. Über Faktenveröffentlichungen in den Kampagnen konnten so Auftraggeber und Endverbraucher die vielfältigen Vorteile von Printprodukten nahegebracht werden. Gleichzeitig machten die Informationen für die enormen Energieverbräuche von Online- und Digitalmedien bewusst. Diese stehen in krassem Widerspruch zu behaupteten Ökologievorteilen, die angeblich bei digitalen Medien vorhanden sein sollen und die Wahrnehmung in der Öffentlichkeit falsch geprägt haben. Betriebswirtschaftliche Notwendigkeiten und Marktanforderungen werden die Druckindustrie auch weiterhin dazu veranlassen, die Nachhaltigkeit und Ökologie Ihrer Produkte und Dienstleistungen zu optimieren. Allein durch die hohen Kosten im Energiebereich werden hier weitere Fortschritte bei der Energieeinsparung erfolgen.

Kostenentwicklung
Hatten im Jahr 2022 noch zwei Bereiche in großem Maß zu explosionsartigen Anstiegen von Kosten gesorgt, so zeigte sich bei Rohstoffen und Materialien eine Stagnation der Preise auf hohem Niveau. Bei den Papierpreisen, die sich im Vorjahr noch rund verdoppelt hatten, trat ab Mitte des Jahres eine Konsolidierung der Preise ein. Diese führte in der zweiten Jahreshälfte sogar zu einem Abschmelzen der Preise; jedoch auf Werte, die immer noch deutlich über den Bezugspreisen vor der Papierkrise lagen. Preisanstiege bei weiteren Roh- und Hilfsstoffen setzen sich ebenfalls nicht weiter fort. Jedoch verblieben auch diese auf hohen Werten.
Mit dem Ausbruch des Ukrainekrieges und den daraus resultierenden Lieferausfällen durch den Bezugsstopp von russischem Erdgas, entwickelte sich auf dem Energiesektor eine Preisdynamik, die bisher ungekannte Größenordnungen entwickelte. In der Folge wurden langfristige Lieferverträge von Energieversorgern gegenüber der Industrie aufgekündigt. Preissteigerungen bis zu 460 Prozent allein auf dem Strommarkt waren die Konsequenz. Hatten längerfristige Verträge beim Energiebezug bis dato für Sicherheit gesorgt, war die Kostenweitergabe - teilweise in sehr kurzen Zyklen - in diesem Segment unausweichlich.
Mit dem Wechsel zu anderen Lieferstaaten zeigte sich in 2023 eine Beruhigung auf dem Energiemarkt. Strompreise pendelten sich in einem Bereich ein, der circa auf dem doppelten Wert gegenüber dem Zeitpunkt vor der Krise lag. Wie unkalkulierbar der Energiemarkt sich in 2023 weiterhin gab, zeigt ein Blick auf die Preiskonditionen neuer, langfristiger Lieferverträge. Diese waren nur mit deutlich höheren Preisen bei den Energieversorgern möglich als der Preisindex des Tagesspotmarktes.
Bereits ab dem Sommer 2022 ist die Inflationsrate in Deutschland steil angestiegen. Anfang 2023 ging der Indexwert bis auf 8,8 nach oben und blieb bis Mitte des Jahres deutlich über 6. Zum Ausgleich des resultierenden Anstiegs der Lebenshaltungskosten, war ein Trend zu Lohn- und Gehaltssteigerungen auf der Personalkostenseite zu sehen. Der anhaltend hohe Bedarf an Fach- und Arbeitskräften in der deutschen Wirtschaft hat diesen Trend zusätzlich verstärkt.
Deutliche Kostensteigerungen waren in 2023 bei Versand- und Transport erkennbar. Hier sind vor allem die knappen Frachtraumkapazitäten - ebenfalls eine der Folgen des Ukrainekrieges - zu nennen. Weiter spielen die hohen Kraftstoffkosten dabei eine gewichtige Rolle.

Geschäftsverlauf 2023
Das Unternehmen arbeitete weiter intensiv an der Verbesserung der Schnittstellen zwischen den einzelnen Geschäftsbereichen. Im Besonderen die Analyse und Optimierung der Prozesse sowohl in den einzelnen Bereichen und Abteilungen, wie auch zwischen diesen, standen dabei im Fokus. Aus dieser Arbeit heraus konnten sehr gute Ergebnisse erzielt werden, die die geplante Automatisierung und Digitalisierung des Unternehmens unterstützen werden.
Die Auswirkungen des Fach- und Arbeitskräftemangels zeigen sich auch in der Druck- und Medienindustrie. Das Unternehmen konnte jedoch im gesamten Jahr eine sehr stabile Personalsituation erzielen. Ein großer Teil des Mitarbeiterstamms ist bereits über viele Jahre im Unternehmen tätig. Ein etwas geringerer Beschäftigungsgrad wurde im Geschäftsjahr über die nichterfolgte Nachbesetzung von herkömmlicher Mitarbeiterfluktuation solide ausgeglichen.
Satzungsgemäß fanden vier gemeinsame Sitzungen von Beirat und Geschäftsführung im Jahr statt. Darin wurden permanent aktueller Status, Chancen- und Risiken des Unternehmens analysiert. Weiterhin wurde die strategische und vertriebliche Ausrichtung des Unternehmens abgestimmt.

Ertragslage
Die Gesamtleistung (definiert als Zwischensumme der Positionen 1 bis 3 des § 275 Abs. 2 HGB) verminderte sich um T€ 1.445 oder 6,1 % und somit auf T€ 22.155. Der Materialaufwand hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 0,7 % vermindert. Die Materialaufwandsquote im Verhältnis zur Gesamtleistung stieg auf 51,7 % (i. Vj. 48,9 %). Die Personalaufwendungen der Möller Pro Media GmbH stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 2,8 % auf T€ 5.941 (i. Vj. T€ 5.777). Die Personalaufwandsquote betrug im Geschäftsjahr nun 26,8 % (i. Vj. 24,5 %).
Die sonstigen betrieblichen Erträge betrugen im Geschäftsjahr 2023 insgesamt T€ 383 (i. Vj. T€ 326). Die Erträge setzten sich insbesondere aus den Schadenersatzzahlungen wegen Nichteinhaltung des Stromlieferungsvertrages (T€ 120) sowie aus den Erträgen aus der Herabsetzung von Einzelwertberichtigungen auf Forderungen (T€ 125) zusammen. Weiterhin waren Auflösungen von Rückstellungen von T€ 13 und Erträge aus abgeschriebenen Forderungen in Höhe von T€ 5 in den sonstigen betrieblichen Erträgen enthalten. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sanken im Vergleich zum Vorjahr um insgesamt 18,9% auf T€ 4.305.
Das Betriebsergebnis hat sich gegenüber dem Vorjahr von T€ 212 auf T€ - 219 vermindert. Das Finanzergebnis erhöhte sich im Geschäftsjahr 2023 gegenüber dem Vorjahr um T€ 33 auf T€ - 21 (i. Vj. T€ - 54).

Finanzlage und Investitionen
Die Finanzlage des Unternehmens ist, wie in den vorangegangenen Geschäftsjahren als gut zu bezeichnen. Eingangsrechnungen konnten durch die gute Liquidität stets innerhalb der Skontofristen bezahlt werden.
Insgesamt konnten 2023 technischen Anlagen im Wert von T€ 8 in Betrieb genommen werden. Weiterhin wurden T€ 149 in die Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie in Software investiert.

Vermögenslage
Die Vermögenslage des Unternehmens ist nach wie vor stabil. Die Bilanzsumme hat sich zum Bilanzstichtag gegenüber dem Vorjahr um T€ 948 auf T€ 8.803 vermindert. Dies resultiert unter anderem aus der Minderung der Bestände des Anlagevermögens um T€ 896, der Minderung des Umlaufvermögens auf T€ 6.272 (i. Vj. T€ 6.334). Die Vorräte haben sich um T€ 1.036 vermindert, die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände um T€ 359 erhöht. Die Guthaben bei Kreditinstituten betrugen zum Stichtag T€ 1.864 gegenüber dem Vorjahr mit T€ 1.249.
Auf der Passivseite ist die Minderung der Bilanzsumme insbesondere durch den Abbau der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten um T€ 225 sowie der Minderung der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern um T€ 248 begründet.
Die Eigenkapitalquote erhöhte sich im Geschäftsjahr 2023 auf 60,2 % nach 57,1 % im Vorjahr.
Risiko- und Chancenbericht
Nach wie vor hohe Kosten für Energie, Papier und Transport reduzieren die Vorteile von Printprodukten gegenüber den digitalen Medien. Die Verringerung von Bedarfen, bedingt durch die Umstellung auf digitale Medien, erhöht den Wettbewerbsdruck. Es steigt das Risiko, dass Unternehmen versuchen, unterhalb von notwendigen Preisgrenzen zu agieren. Hier ist eine permanente Marktbeobachtung erforderlich.
Das Risiko von Forderungsausfällen ist in den letzten Monaten nach Einschätzung von Inkassounternehmen gestiegen. Ein konsequentes Monitoring ist hier zu Risikominimierung erforderlich. Die Möller Pro Media GmbH verfügt bereits über sehr wirksame Controllinginstrumente. Das Risiko von Forderungsausfällen kann als weitest möglich reduziert eingeschätzt werden.
Mit der Einführung einer vorausschauenden Personalbedarfsanalyse konnten die Risiken, die der Fach- und Arbeitskräftemangel erzeugt, minimiert werden. Durch die Verknüpfung mit Umsatzeinschätzungen können auch zukünftige Personalbedarfe und eventuelle Personalanforderungen sehr genau ermittelt und gesteuert werden.
Die Möller Pro Media GmbH ist insgesamt sehr solide aufgestellt. Dies gilt sowohl in der kaufmännischen wie auch in der technischen Betrachtung des Unternehmens. Die geplanten vertrieblichen Aktivitäten und die weitere permanente technische Anpassung des Unternehmens lassen ein weiteres, geordnetes Wachstum der Gesellschaft erwarten.
Prognosebericht 2024
Die wirtschaftliche Gesamtlage in Deutschland lässt im Moment nur geringe Erwartungen für das Geschäftsjahr 2024 zu. Nach wie vor hohe Kosten bei Materialien, Energie und steigende Kosten auf der Personalseite erschweren Umsatzsteigerungen. Gespräche mit den bedienten Kundengruppen bestärken auch auf der Auftraggeberseite, dass von einem eher schwachen Geschäft ausgegangen werden muss.
Die permanente Kostenanalyse, die Verbesserung der innerbetrieblichen Prozesse und der weitere Fokus auf Automatisierung und Digitalisierung der Arbeitsabläufe sollen einen Ausgleich zu eventuell geringeren Umsätzen bilden und so für solide Geschäftsergebnisse sorgen.
Die Versorgung mit Energie, Roh- und Hilfsstoffen und Papier ist aktuell in allen Bereichen abgesichert. Es bleibt abzuwarten, ob sich eine weitere Konsolidierung auf der Anbieterseite der Papierindustrie nachteilig bei Beschaffung und Preis der Materialien auswirkt.
Der Lagebericht enthält Aussagen, die sich auf die zukünftige Entwicklung der Möller Pro Media GmbH sowie auf die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung beziehen. Diese Aussagen stellen eine subjektive Einschätzung dar, die wir auf der Basis der uns aktuell zur Verfügung stehenden Informationen getroffen haben. Sollten die zugrunde liegenden Annahmen nicht eintreten oder andere Risiken wirksam werden, so können die tatsächlichen Ergebnisse von den derzeitigen Prognosen abweichen.

Ahrensfelde, 3. Mai 2024 Möller Pro Media GmbH
____________________________ Thomas Bertelt Geschäftsführer

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 2.488.458,50 3.384.910,63
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 4.201,50 10.405,00
II. Sachanlagen 2.484.257,00 3.374.505,63
1. technische Anlagen und Maschinen 2.246.653,50 3.174.954,50
2. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 237.603,50 198.475,50
3. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 1.075,63
B. Umlaufvermögen 6.271.552,21 6.333.990,96
I. Vorräte 1.299.681,20 2.336.100,97
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 3.108.047,92 2.748.974,17
1. Forderungen gegen Gesellschafter 0,00 31,03
2. sonstige Vermögensgegenstände 3.108.047,92 2.748.943,14
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 125.000,00 288.488,86
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.863.823,09 1.248.915,82
C. Rechnungsabgrenzungsposten 42.903,00 31.660,50
Aktiva 8.802.913,71 9.750.562,09

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 5.301.750,14 5.567.865,34
I. Gezeichnetes Kapital 245.600,00 245.600,00
II. Kapitalrücklage 1.746.844,67 1.746.844,67
III. Gewinnrücklagen 807.066,51 807.066,51
IV. Bilanzgewinn 2.502.238,96 2.768.354,16
davon Gewinnvortrag 2.768.354,16 2.629.820,88
B. Rückstellungen 807.093,00 464.927,00
C. Verbindlichkeiten 2.630.311,81 3.651.109,47
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 712.500,00 937.500,00
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 162.500,00 225.000,00
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 550.000,00 712.500,00
2. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 860.000,00 1.107.546,93
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 240.000,00 247.546,93
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 620.000,00 860.000,00
3. sonstige Verbindlichkeiten 1.057.811,81 1.606.062,54
davon mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr 1.057.811,81 1.606.062,54
D. Rechnungsabgrenzungsposten 63.758,76 66.660,28
Passiva 8.802.913,71 9.750.562,09

Gewinn- und Verlustrechnung

1.1.2023 - 31.12.2023
EUR
1.1.2022 - 31.12.2022
EUR
1. Rohergebnis 11.081.256,91 12.386.564,51
2. Personalaufwand 5.941.355,21 5.776.928,37
a) Löhne und Gehälter 4.943.700,38 4.655.374,84
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 997.654,83 1.121.553,53
davon für Altersversorgung 8.182,94 10.257,28
3. Abschreibungen 1.054.071,54 1.088.185,99
a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 1.054.071,54 1.088.185,99
4. sonstige betriebliche Aufwendungen 4.305.153,22 5.309.796,76
5. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 26.928,08 3.728,26
davon aus verbundenen Unternehmen 493,80  
6. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 48.198,23 58.072,42
davon sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen aus Abzinsung 2.808,14 3.097,20
7. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 23.760,00 16.943,96
8. Ergebnis nach Steuern -264.353,21 140.365,27
9. sonstige Steuern 1.761,99 1.831,99
10. Jahresfehlbetrag 266.115,20 -138.533,28
11. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 2.768.354,16 2.629.820,88
12. Bilanzgewinn 2.502.238,96 2.768.354,16

Anhang

Möller Pro Media GmbH, Ahrensfelde
Anhang für das Geschäftsjahr 2023

1.  Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die Möller Pro Media GmbH (im Folgenden auch "Gesellschaft" genannt) hat ihren Sitz in Ahrensfelde. Sie ist im Handelsregister des Amtsgericht Frankfurt/Oder unter HRB 12480 FF eingetragen. Die GmbH hat gemäß Verschmelzungsvertrag vom 6. Mai 2021 mit der Eintragung im Handelsregister am 30. Juni 2021 rückwirkend zum 1. Januar 2021 die Schwestergesellschaften Möller Medien Versand GmbH, Ahrensfelde, die Möller Medienagentur GmbH, Ahrensfelde und die Möller Neue Medien Verlags GmbH, Ahrensfelde, in sich aufgenommen.

2.  Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss der Möller Pro Media GmbH zum 31. Dezember 2023 ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Gesetzes betreffend Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer mittelgroßen GmbH gemäß § 267 Abs. 2 HGB auf.
Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den §§ 266 bzw. 275 HGB, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren Anwendung findet. Die Postenbezeichnungen wurden den Bedürfnissen der Gesellschaft angepasst.
Der Berichtszeitraum umfasst das mit dem Kalenderjahr identische Geschäftsjahr 2023.
Die in der Bilanz sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung oder wahlweise im Anhang geforderten Angaben werden aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit weitestgehend im Anhang aufgeführt.
Der vorliegende Jahresabschluss ist unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätze nach den für mittelgroße Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt worden.
3. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen, bewertet. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer liegt bei drei Jahren.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten aktiviert und gemäß der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von einem Jahr bis 14 Jahren abgeschrieben. Für die ab 2008 angeschafften Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens erfolgt die Abschreibung ausschließlich linear über die Nutzungsdauer. Davor angeschaffte Vermögensgegenstände wurden sowohl geometrisch-degressiv als auch linear über die Nutzungsdauer abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten bis € 800,00 nicht übersteigen, werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. In die Herstellungskosten werden neben den Einzelkosten auch notwendige Gemeinkosten gemäß § 255 Abs. 2 Satz 2 HGB sowie Verwaltungsgemeinkosten gemäß § 255 Abs. 2 Satz 3 HGB einbezogen.
Bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen wurden erkennbare Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Ausfall- und Kredit­risiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1,0% (Vorjahr: 1,0%) auf die Netto-Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausreichend Rechnung getragen.
Die liquiden Mittel wurden mit ihrem Bestand zum Nennwert angesetzt.
Die Pensionsrückstellung wurde aufgrund einer vertraglichen Versorgungszusage gebildet. Die Bewertung der Pensionsrückstellung erfolgte nach anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik nach dem modifizierten Teilwertverfahren als Barwert der laufenden Pension. Zum Bilanzstichtag erfolgte die Bewertung der Pensionsrückstellung nach Maßgabe des § 253 HGB. Danach wurde die Pensionsrückstellung mit einem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren in Höhe von 1,82 % (Vorjahr: 1,78 %) p.a. abgezinst. Entsprechend dem Pensionsvertrag wurde keine Gehaltssteigerung berücksichtigt. Rentenanpassungen sind mit 1,1% p.a. eingerechnet worden. Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck angewandt.

Die sonstigen Rückstellungen entsprechen dem Betrag, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflich­tungen. Entsprechend § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB erfolgt der Ansatz mit dem Erfüllungsbetrag. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden zum Stichtag mit dem von der Deutschen Bundesbank bekanntgegebenen Zinssatz abgezinst, soweit die hieraus resultierenden Abzinsungsbeträge wesentlich sind. Als Zinssatz wird der durchschnittliche laufzeitadäquate Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet.
Die Verbindlichkeiten wurden mit den Erfüllungsbeträgen bilanziert.
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beizubehalten.
4. Erläuterungen zur Bilanz
Anlagevermögen
Die Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens ist im Anlagespiegel (Anlage zum Anhang) dargestellt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Sonstige Vermögensgegenstände mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr bestehen in Höhe von T€ 125 (Vorjahr: T€ 288). Sämtliche weitere Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind vor Ablauf eines Jahres fällig.
Eigenkapital und Ergebnisverwendung
Im Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag von T€ 2.768 (Vorjahr T€ 2.630) enthalten.
Pensionsrückstellung
Der Unterschiedsbetrag zwischen der Bewertung der Pensionsrückstellung mit dem Zehn- und dem Siebenjahresdurchschnittszinssatz zum 31. Dezember 2023 beläuft sich auf T€ 1 (Vorjahr: T€ 4). In Höhe des Unterschiedsbetrages der Pensionsrückstellung besteht gemäß § 253 Abs. 6 HGB eine Ausschüttungssperre. Gewinne dürfen nur ausgeschüttet werden, wenn die nach der Ausschüttung verbleibenden frei verfügbaren Rücklagen zuzüglich eines Gewinnvortrags und abzüglich eines Verlustvortrags mindestens dem Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB entsprechen.

Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen (T€ 621) enthalten Inflationsausgleichsprämien (T€ 250), Provisionsansprüche bzw. Tantiemen (T€ 82), Ansprüche aus noch nicht ausgeglichenem Urlaub von Mitarbeitern (T€ 58), Beiträge zur Berufsgenossenschaft (T€ 55), Aufbewahrungskosten der Geschäftsunterlagen (T€ 20), Jahresabschluss- und Prüfungskosten (T€ 19), sowie Verpflichtungen zur Abgeltung von Überstunden von Mitarbeitern (T€ 12).
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten haben folgende Fälligkeiten:




Restlaufzeit

Insgesamt
in €
< 1 Jahr
in €
1 bis 5 Jahre in €
> 5 Jahre
in €
> 1 Jahr In €
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (Vorjahr)

712.500,00
(937.500,00)

162.500,00
(225.000,00)
350.000,00
(412.500,00)

200.000,00
(300.000,00)

550.000,00
( 712.500,00 )
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen (Vorjahr)

30.246,78
(138.235,18)

30.246,78
(138.235,18)
                  0,00
(0,00)

0,00
(0,00)

0,00
(0,00)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (Vorjahr)

883.941,51
(1.302.528,18)

883.941,51
(1.302.528,18)
0,00
(0,00)

0,00
(0,00)

0,00
(0,00)
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (Vorjahr)

860.000,00
(1.107.546,93)

240.000,00
(247.546,93)

620.000,00
( 860.000,00 )


0,00
(0,00)

620.000,00
( 860.000,00 )
Sonstige Verbindlichkeiten (Vorjahr)
143.623,52 (165.299,18)
143.623,52 (165.299,18)
    0,00
(0,00)
  0,00 (0,00)
  0,00 (0,00)

2.630.311,81 (3.651.109,47)
1.460.311,81 (2.078.609,47)
970.000,00   (1.272.500,00)
 200.000,00 (300.000,00)
 1.170.000,00 (1.572.500,00)



Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind wie folgt besichert:
-  Sicherungsübereignung der im Jahr 2020 angeschafften Sitma Einsteck- und Foliermaschine sowie eines Primera Sammelhefters.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von insgesamt T€ 860 (Vorjahr T€ 1.108) bestehen aus Verbindlichkeiten für Kreditgewährung über T€ 860 (Vorjahr T€ 1.100) sowie aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von T€ 0 (Vorjahr T€ 8).

5. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Sonstige betriebliche Erträge
In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind bereits gezahlte Quoten (Insolvenzplanverfahren) in Höhe von T€ 120 aus Schadensersatzforderung für nicht geleistete Stromlieferungen der KEHAG in Insolvenz enthalten. Die Differenz zwischen vereinbartem Preis mit der KEHAG und dem tatsächlichen Stromlieferanten wurde zur Insolvenztabelle angemeldet.

6. Sonstige Angaben
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die Gesellschaft hat zum 31. Dezember 2023 sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von insgesamt T€ 1.649. Die Verpflichtungen resultieren aus der Anmietung des Betriebsgebäudes (T€ 728) von der Gesellschafterin D & W Möller Verwaltungs GmbH, Ahrensfelde. Der Vertrag ist kurzfristig kündbar. Die restlichen T€ 921 resultieren aus Fahrzeugleasing- und anderen Miet- und Wartungsverträgen gegenüber Dritten bei unterschiedlichen Restlaufzeiten.
Geschäftsführung
Im Geschäftsjahr 2023 erfolgte die Geschäftsführung der Gesellschaft durch die Geschäftsführer:
·  Herrn Thomas Bertelt, Berlin, ·  Herrn Steffen Seifert, Berlin, abberufen zum 10.07.2023.

Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Gemäß § 286 Abs. 4 HGB können die Angaben über die Gesamtbezüge der Geschäftsführung sowie der früheren Mitglieder der Geschäftsführung unterbleiben.
Mit Gesellschafterversammlung vom 3. Januar 2022 und Bezug auf die §§ 10 und 11 des Gesellschaftsvertrages der Möller Pro Media GmbH wurde ein Beirat, bestehend aus drei Mitgliedern, als weiteres Organ gebildet. Als Beiratsmitglieder wurden bestellt:
·  Frau Daniela Antmann-Möller, Berlin, Vorsitzende ·  Herrn Sylvio Antmann, Berlin und ·  Herrn Michael Apenberg, Hamburg
Anzahl der Mitarbeiter (Jahresdurchschnitt)


2023

2022
Gewerbliche Arbeitnehmer
92

81
Angestellte
46

48

138

129



Ahrensfelde, 3. Mai 2024 Möller Pro Media GmbH
____________________________  Thomas Bertelt     Geschäftsführer 

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 03.05.2024 festgestellt.

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers


An die Möller Pro Media GmbH, Ahrensfelde
PrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der Möller Pro Media GmbH, Ahrensfelde, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn‑ und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs‑ und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Möller Pro Media GmbH, Ahrensfelde, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
- entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens‑ und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und
- vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verant­wortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den LageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens‑, Finanz‑ und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des     LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
- identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
- gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
- beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
- ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
- beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens‑, Finanz‑ und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
- beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.
- führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Berlin, 3. Mai 2024
AIOS GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
ppa.
Lutz Mehwald     Marco Schneider Wirtschaftsprüfer     Wirtschaftsprüfer

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