Gesellschaft für Regulationsmedizin GfR GmbH
Pforzheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.05.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
18.368,12 |
| I.
Vorräte |
13.205,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
3.501,55 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.661,57 |
| B.
Rechnungsabgrenzungsposten |
200,00 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
9.970,85 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
28.538,97 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.450,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.550,00 |
| II.
Jahresfehlbetrag |
22.520,85 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
9.970,85 |
| B.
Rückstellungen |
2.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
26.538,97 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
28.538,97 |
Anhang
Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sind
nach den Bestimmungen des HGB (§§ 266, 275)
gegliedert. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist
entsprechend § 275 Absatz 2 HGB nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die Gesellschaft nimmt die für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Erleichterungen des
§ 288 HGB und § 274a HGB in Anspruch.
Für die Offenlegung wird von den Bestimmungen
des § 326 HGB Gebrauch gemacht.
Die Gesellschaft wurde am 01. Mai 2010
gegründet. Das erste Geschäftsjahr ist daher ein
Rumpfgeschäftsjahr.
I. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
orientieren sich grundsätzlich nach den steuerlichen
Bestimmungen.
Der Jahresabschluss enthält alle
ansatzfähigen Vermögensgegenstände, Schulden
und Rechnungsabgrenzungsposten.
Das Saldierungsverbot gemäß § 246
Abs. 2 HGB wurde beachtet.
A k t i v a
Anlagevermögen
Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
kumulierte Abschreibungen, bewertet.
Die Abschreibungen erfolgen über die
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer und werden nach der
linearen Methode vorgenommen. Die Zugänge des
beweglichen Sachanlagevermögens werden entsprechend
den steuerlichen Vorschriften monatsgenau
(pro-rata-temporis) abgeschrieben.
Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten
bis EUR 410,00 (netto) wurden gemäß §
6 Abs. 2 EStG im Zugangsjahr voll abgeschrieben, für
geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten von
mehr als EUR 410,00 bis EUR 1.000,00 wird in der
Steuerbilanz ein Sammelposten gemäß
§ 6 Abs. 2a EStG gebildet. In die
Handelsbilanz werden diese Wertansätze
übernommen. Die Abschreibung erfolgt über die
Vereinfachungsregel und wird verteilt auf 5 Jahre.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden
zum Nennwert bewertet. Ansonsten sind die Forderungen und
die sonstigen Vermögensgegenstände mit dem
Nominalwert ausgewiesen. Die Forderungen sind vorsichtig
bewertet. Erkennbare Ausfallrisiken sowie zu erwartende
Zahlungsabzüge waren nicht zu berücksichtigen.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag
Der Verlust des Gründungsjahres übersteigt
das vorhandene Eigenkapital. Der nicht durch Eigenkapital
gedeckte Fehlbetrag von Euro 9.970,85 wird auf der
Aktivseite ausgewiesen. Die sich zum Bilanzstichtag
ergebende handelsrechtliche bilanzielle Überschuldung
wurde durch entsprechende Maßnahmen beseitigt.
P a s s i v a
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen und sind nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung bewertet worden.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet.
II. Fremdwährungsumrechnungsmethoden
Fremdwährungsforderungen werden mit dem
Anschaffungskurs oder mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren
Devisenkassamittelkurs bewertet.
Fremdwährungsverbindlichkeiten werden zum
Anschaffungskurs oder zum am Bilanzstichtag höheren
Devisenkassamittelkurs angesetzt.
Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr werden zum
Abschlussstichtag mit dem Devisenkassamittelkurs
umgerechnet.
III. Erläuterungen zur Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Sämtliche Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von
bis zu einem Jahr.
Verbindlichkeiten
Es bestehen Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR
12 mit einer Restlaufzeit von mehr als einem und bis zu
fünf Jahren. Die restlichen Verbindlichkeiten haben
eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten in
Höhe von TEUR 6 Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern.
IV. Sonstige Angaben
Geschäftsführung
Im Geschäftsjahr war zum
alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer
bestellt:
Herr Dr. Peter-Christian Witt, Dipl.-Ingenieur
Er ist von den Beschränkungen des
§ 181 BGB befreit.
Beteiligungen / verbundene Unternehmen
Die Gesellschaft war am Bilanzstichtag an keinem
anderen Unternehmen beteiligt.
Haftungsverhältnisse
Es bestehen keine Haftungsverhältnisse.
Pforzheim, den 29. Dezember 2011
gez. Dr. Peter-Christian Witt
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.12.2011 festgestellt.
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