NiSiPharm GmbH
Kirchwegallee 11A, 61197 Florstadt, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Silke Dr. Sittner seit 24.5.2018 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
NiSiPharm GmbHFlorstadtJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhang
NiSiPharm GmbH, Florstadt
Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Dritten Buches HGB (§§ 238ff HGB) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264ff HGB) sowie der einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt worden. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten, soweit sich nicht aufgrund des BilRUG zwingend Änderungen ergeben. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen angesetzt. Die Anlagegüter werden nach der jeweils kürzesten zulässigen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Geringwertige Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens bis zu einem Anschaffungspreis von € 800,00 werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben und im Anlagenverzeichnis als Abgang behandelt. Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten angesetzt. Die Finanzanlagen werden bei voraussichtlich dauernder Wertminderung gemäß § 253 Absatz 3 HGB auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Sofern in Folgejahren die Gründe für die Wertminderung entfallen sind, erfolgen Zuschreibungen gemäß dem Wertaufholungsgebot gemäß § 253 Absatz 5 HGB. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nominalwert angesetzt. Uneinbringliche Forderungen wurden abgeschrieben. Die flüssigen Mittel wurden mit dem Nennbetrag bilanziert. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. III. Erläuterungen zur Bilanz Der Betrag der Forderungen/Sonstige Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern beträgt € 33.389,51 (Vorjahr: € 41.437,96).
Florstadt, den 19.April 2024
gez. Dr. Silke Sittner sonstige Berichtsbestandteile
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