Cordts
Fleischwaren GmbH
Bad
Schwartau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.11.2022 bis zum 31.10.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.10.2023
EUR |
31.10.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
32.896,00 |
40.252,00 |
| I.
Sachanlagen |
17.446,00 |
24.052,00 |
| II.
Finanzanlagen |
15.450,00 |
16.200,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
75.280,94 |
106.050,72 |
| I.
Vorräte |
5.971,31 |
8.553,05 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
20.564,28 |
23.969,27 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
48.745,35 |
73.528,40 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.167,03 |
1.206,95 |
| Summe
Aktiva |
109.343,97 |
147.509,67 |
Passiva
|
|
31.10.2023
EUR |
31.10.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
69.459,92 |
82.786,88 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
38.346,89 |
38.346,89 |
| II.
Gewinnvortrag |
24.440,97 |
29.227,80 |
| III.
Jahresüberschuss |
6.672,06 |
15.212,19 |
| B.
Rückstellungen |
26.381,56 |
44.618,56 |
| C.
Verbindlichkeiten |
13.502,49 |
20.104,23 |
| Summe
Passiva |
109.343,97 |
147.509,67 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft erfüllt im
Geschäftsjahr 2022/2023 erneut die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 I HGB.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§§ 266 I, 276, 288 HGB) des
Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
Die Bilanz wurde gemäß § 266 HGB, die
Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 275 II
nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.
Einzelne Sachverhalte, die im vorliegenden
Gliederungsschema mehreren Bilanzposten zugeordnet werden
könnten, sind im Jahresabschluss der Gesellschaft auf
den 31.Oktober 2023 nicht enthalten.
II.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungsmethoden
Der vorliegende Jahresabschluss ist unter
Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss
angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze
nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den
ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Bewertungsmethoden
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag
und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen
und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:
Sachanlagen
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibung bewertet.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung war
die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
Die Abschreibungen wurden beim beweglichen
Anlagevermögen linear vorgenommen.
Vorräte
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und, sofern ein entsprechender
Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- oder
Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein
Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden
sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt.
Rechnungsabgrenzung
Der Posten für aktive Rechnungsabgrenzung dient
der periodengerechten Zuordnung einzelner
Aufwandspositionen.
Rückstellungen
Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger
kaufmännischer Schätzung ermittelt.
Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Alle Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von
bis zu einem Jahr.
.
III.
Angaben zur Bilanz
Die
Entwicklung
des
Anlagevermögensist im Anlagenspiegel
dargestellt. Hieraus ergeben sich auch die Abschreibungen
des Geschäftsjahres (§ 268 II HGB).
Eigenkapital, Ergebnisverwendung und
Rücklagenentwicklung
Der Jahresabschluss weist einen Überschuss in
Höhe von € 6.672,06 aus. Unter
Berücksichtigung des Gewinnvortrages aus dem
Vorjahr ergibt sich ein Bilanzgewinn
von € 31.113,03.
Die Geschäftsführung wird der
Gesellschafterversammlung vorschlagen, den Bilanzgewinn auf
neue Rechnung vorzutragen.
IV.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Aufgliederung der Umsatzerlöse wurde unter
Bezug auf § 288 II HGB unterlassen.
Periodenfremde Aufwendungen sind im
Geschäftsjahr 2022/
2023 in Höhe von € 1.091,50
aufgrund von Rechnungen des Technikers der Firma
Convotis entstanden.
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten in
voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit.
V.
Sonstige Pflichtangaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch den
Geschäftsführer
Herrn Ralf Cordts
Fleischermeister
geführt.Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen
Die Angabe der Vergütung der
Geschäftsführung unterbleibt gem. § 286 IV
HGB.
VI.
Angaben gem. § 42 III GmbHG
Forderungen gegen Gesellschafter bestehen am
Abschlussstichtag in Höhe von
€ 3.747,50 (Vorjahr: € 3.951,59 ).
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am 17.6.2024.
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