Stammdaten

Register
Amtsgericht Aschaffenburg HRB 1068
Eingetragen
21.3.1977
Branche
Großhandel mit Häuten, Fellen und LederTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Bekleidung und BekleidungszubehörGroßhandel mit Textilien
Gegenstand
1. Groß- und Einzelhandel mit Pelzen, Fellen und Häuten aller Art 2. Groß- und Einzelhandel mit Pelzbekleidung 3. Verarbeitung von Pelzen zu Bekleidungsstücken 4. Vertriebs-, Management- und Beratungstätigkeiten.

Historie

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Management

NameRolle
Stefan Raab
seit 7.11.2006
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

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Gesellschafter

4 Gesellschafter

GmbH-Struktur

1 von 4 angezeigt

Axel Raab
Kleinwallstadt
40000
40.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Axel Raab GmbH, Pelz- und Lederwaren

Kleinwallstadt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013

Bilanz

Aktiva

31.12.2013
EUR
A. Anlagevermögen 72.902,63
I. Sachanlagen 12.552,00
II. Finanzanlagen 60.350,63
B. Umlaufvermögen 542.460,54
I. Vorräte 206.772,06
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 79.194,40
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 256.494,08
C. Rechnungsabgrenzungsposten 8.931,09
Bilanzsumme, Summe Aktiva 624.294,26

Passiva

31.12.2013
EUR
A. Eigenkapital 509.690,43
I. gezeichnetes Kapital 51.129,19
II. Gewinnvortrag 484.072,09
III. Jahresfehlbetrag 25.510,85
B. Rückstellungen 41.059,50
C. Verbindlichkeiten 73.544,33
Bilanzsumme, Summe Passiva 624.294,26

Anhang


Allgemeine Angaben
 
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.
Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288, 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
 
Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit
 
Die Gliederung der Bilanz ist unverändert zum Vorjahr.
 
Bilanzierungsmethoden
 
Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.
 
Bewertungsmethoden
 
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
 
Immaterielle Vermögensgegenstände
 
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
 
Sachanlagen
 
Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.
Bei Gebäuden wurden die Abschreibungen nach steuerrechtlichen Vorschriften vorgenommen.
Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen gemäß EStG § 7 Abs. 1 nach der linearen Methode vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 410,00 wurden gemäß § 6 Abs. 2 S. 1 EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben, wobei aus Vereinfachungsgründen im Anlagenspiegel im Jahr des Zugangs ein Abgang unterstellt wurde.
 
Vorräte
 
Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.
 
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände
 
Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.
 
Verbindlichkeiten
 
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
 
Rückstellungen
 
Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.
 
Ergänzende Angaben
1. Geschäftsführer/in


Familienname

Vorname

Funktion

Raab

Stefan

Geschäftsführer

Raab

Katharina

Geschäftsführerin


 
2. Datum der Feststellung
29.10.2014
 
3. Ergebnisverwendung
Es wurde beschlossen das Ergebnis auf laufende Rechnung vorzutragen.
 

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 29.10.2014.

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