Stammdaten

Register
Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen) HRB 41752
Vorher
HEKA Elektronik Dr. Schulze GmbH
Eingetragen
22.6.1967
Branche
Herstellung von elektronischen Bauelementen a. n. g.Herstellung elektrischer und elektronischer Ausrüstungsgegenstände für KraftwagenHerstellung von Geräten der Unterhaltungselektronik
Gegenstand
Die Entwicklung, Fertigung und der Vertrieb elektron. Steuerungsanlagen und Geräte. Ferner die Entwicklung von Sondergeräten und Maschinen, sowie die Montage der gelieferten Anlagen und Durchführung spezieller Arbeiten.

Historie

Keine Bekanntmachungen für diesen Filter verfügbar

Management

NameRolle
Joe Joseph Eyles
seit 9.6.2015
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

HEKA Elektronik GmbH (vormals: HEKA Elektronik Dr. Schulze GmbH)

Lambrecht

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Bilanz

Aktiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Anlagevermögen 144.295,00 195.485,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 59.945,00 77.335,00
II. Sachanlagen 84.350,00 118.150,00
B. Umlaufvermögen 4.080.319,47 3.517.097,96
I. Vorräte 67.135,33 258.398,29
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 3.322.409,70 2.917.953,31
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 690.774,44 340.746,36
C. Rechnungsabgrenzungsposten 7.403,71 13.838,01
Bilanzsumme, Summe Aktiva 4.232.018,18 3.726.420,97

Passiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Eigenkapital 3.263.290,06 2.698.673,19
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Bilanzgewinn 3.237.725,47 2.673.108,60
B. Rückstellungen 351.615,17 347.981,25
C. Verbindlichkeiten 617.112,95 679.766,53
Bilanzsumme, Summe Passiva 4.232.018,18 3.726.420,97

ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2019


HEKA ELEKTRONIK GMBH
LAMBRECHT

A. ALLGEMEINE ANGABEN

Die Gesellschaft hat Ihren Sitz in Lambrecht ist im Handelsregister des Amtsgerichts Ludwigshafen unter HRB 41752 eingetragen.

Die Erstellung des Jahresabschlusses der HEKA Elektronik GmbH, Lambrecht, erfolgt gemäß dem Handelsgesetzbuch in der Fassung des Bilanzrichtlinienumsetzungsgesetzes ('BilRuG').

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt.

Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.

Einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung haben wir zusammengefasst, um die Klarheit der Darstellung zu verbessern. Im Interesse einer größeren Klarheit und Übersichtlichkeit haben wir auch die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Angaben und Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, insgesamt im Anhang aufgeführt.

B. WESENTLICHE BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE

Bei der Bewertung der einzelnen Positionen werden die folgenden Grundsätze angewendet:

1. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden bei Zugang mit ihren Anschaffungskosten aktiviert und linear abgeschrieben.

2. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten und, soweit abnutzbar, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer bilanziert. Die Abschreibungen der Sachanlagen werden linear ermittelt. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens werden zeitanteilig vorgenommen. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 800,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.

3. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden unter Beachtung des Niederstwertprinzips zu Anschaffungs- kosten bewertet. Für die Ermittlung der Anschaffungskosten wird das Verbrauchsfolgeverfahren nach der Fifo-Methode angewendet.

4. Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bewertet, wobei neben den direkt zurechenbaren Materialeinzelkosten, Fertigungslöhnen und Sondereinzelkosten auch Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie Abschreibungen berücksichtigt werden. In allen Fällen wurde verlustfrei bewertet, d. h. es wurden von den voraussichtlichen Verkaufspreisen Abschläge für noch anfallende Kosten vorgenommen. Handelswarensind zu Anschaffungskosten oder niedrigeren Marktpreisen bilanziert.

5. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessener Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.

6. Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt.

7. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen; die Auflösung des Postens erfolgt linear entsprechend dem Zeitablauf.

8. Die Steuer- und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Der Ansatz erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags. Erwartete Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt.

9. Die Verbindlichkeiten sowie erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen werden mit ihrem Erfüllungsbetrag ausgewiesen.

10. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet (§ 256a HGB). Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden dabei das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) sowie das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet. Gewinne und Verluste aus der Umrechnung von Fremdwährungsgeschäften werden erfolgswirksam erfasst und in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert unter dem Posten "sonstige betriebliche Erträge" bzw. "sonstige betriebliche Aufwendungen" ausgewiesen.

C. ERLÄUTERUNGEN ZUM JAHRESABSCHLUSS

I. Erläuterung der Bilanz

1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres fällig.

In den Forderungen sind solche gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von T€ 2.612 (Vorjahr: T€ 2.407) enthalten. Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten solche gegenüber Gesellschafter in Höhe von T€ 1.064 (Vorjahr T€ 1.013).

2. Verbindlichkeiten

Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten solche gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von T€ 552 (Vorjahr T€ 414).

In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von T€ 298 (Vorjahr T€ 316) enthalten.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von T€ 198 (Vorjahr T€ 52).

In der Position "Sonstige Verbindlichkeiten" sind Verbindlichkeiten aus sozialer Sicherheit in Höhe von T€ 2 (Vorjahr: T€ 2) und aus Steuern in Höhe von T€ 7 (Vorjahr: T€ 100) enthalten.

III. Ergänzende Angaben

Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.

Mitarbeiter

Während des Geschäftsjahres waren im Unternehmen durchschnittlich 9 Mitarbeiter beschäftigt.

Unterschrift

 

Reutlingen, den 29. Januar 2021

HEKA Elektronik GmbH

Joe Eyles

Die Geschäftsführung

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.02.2021 festgestellt.

Nachrichten & Medien

Insolvenzbekanntmachungen

Aktuelle Insolvenzverfahren

Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen

Handelsregister Dokumente

Gesellschafterliste
Aktueller Abdruck
Chronologischer Abdruck
Die Informationen auf dieser Seite stammen aus öffentlichen Quellen, offiziellen Registern oder werden von Drittanbietern bereitgestellt. Fusionbase übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Daten. Melde dich bei Fragen oder Anregungen über unser Kontaktformular.