778mobile
GmbH
Düsseldorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
336.590,19 |
127.097,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
336.589,19 |
127.096,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
641.380,51 |
945.839,86 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
372.117,39 |
184.062,61 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
269.263,12 |
761.777,25 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
18.888,88 |
0,00 |
| Aktiva |
996.859,58 |
1.072.936,86 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
731.697,07 |
612.529,63 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
18.306,77 |
18.306,77 |
| III.
Gewinnvortrag |
569.222,86 |
258.896,14 |
| IV.
Jahresüberschuss |
119.167,44 |
310.326,72 |
| B.
Rückstellungen |
121.035,76 |
250.348,57 |
| C.
Verbindlichkeiten |
144.126,75 |
210.058,66 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
144.126,75 |
210.058,66 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
8.898,84 |
9.566,93 |
| Passiva |
996.859,58 |
1.072.936,86 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die 778mobile GmbH hat ihren Sitz in Düsseldorf
und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf
unter der Nummer HR B 79227 eingetragen.
Der Jahresabschluss der 778mobile GmbH,
Düsseldorf, zum 31.12.2023 wurde nach den Vorschriften
der §§ 242 ff HGB unter Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff HGB) sowie des
GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 1 HGB auf. Der
Jahresabschluss umfasst somit die Bilanz, die Gewinn- und
Verlustrechnung und den Anhang. Die Gewinn- und
Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren
(§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt. Die Gliederung der
Bilanz erfolgte nach den gesetzlichen Bestimmungen des
§ 266 HGB.
Die Aufstellung des Jahresabschlusses ist unter
Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss
angewandten Gliederungsgrundsätze nach den geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches erfolgt (§§
265 Abs. 1, 266 ff HGB).
Die Erleichterungsvorschriften des § 274a
HGB und des § 288 Abs. 1 HGB wurden bei der
Aufstellung des Jahresabschlusses teilweise in Anspruch
genommen.
II. Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
1. Allgemeine Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden im
Vergleich zum Vorjahr unverändert angewendet und
folgen den geltenden Bestimmungen des Handelsgesetzbuches.
Auf fremde Währung lautende
Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden
gemäß § 256a HGB zum Stichtagskurs
umgerechnet. Erträge und Aufwendungen aus der
Währungsumrechnung werden entsprechend in der Gewinn-
und Verlustrechnung ausgewiesen.
2. Immaterielle Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens und Sachanlagen
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
werden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der
Abnutzung unterliegen, planmäßig linear Jahren
abgeschrieben.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Sofern
erforderlich, werden Abschreibungen auf den niedrigeren
beizulegenden Wert vorgenommen.
Aktivierte Zinsen für Fremdkapital bestehen
nicht.
Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen
linear über die voraussichtlich
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände.
In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger
Wirtschaftsgüter wird handelsrechtlich die
steuerrechtliche Regelung des § 6 Abs. 2 EStG
angewendet. Anschaffungs- oder Herstellungskosten von
abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des
Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung
fähig sind, werden im Wirtschaftsjahr der Anschaffung,
Herstellung oder Einlage in voller Höhe als
Betriebsausgaben erfasst, wenn die Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen
Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut
€ 800,00 nicht übersteigen.
3. Finanzanlagen
Das Finanzanlagevermögen wird zu
Anschaffungskosten angesetzt.
Außerplanmäßige Abschreibungen werden bei
Vorliegen voraussichtlich dauernder Wertminderungen
vorgenommen. Zuschreibungen aufgrund des
Wertaufholungsgebots erfolgen bis zu den
Anschaffungskosten, wenn die Gründe für eine
dauerhafte Wertminderung nicht mehr bestehen.
4. Vorräte
Vorräte bestehen nicht.
5. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert
bewertet. Sofern erforderlich, erfolgen Abschreibungen
(Einzelwertberichtigungen) auf den niedrigeren, am
Abschlussstichtag beizulegenden Wert.
Eine Pauschalwertberichtigung wird nicht gebildet.
6. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben
bei Kreditinstituten und Schecks
Die flüssigen Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt.
7. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Bewertungen zu den zeitanteilig auf die folgenden
Geschäftsjahre entfallenden Aufwendungen bestehen
nicht.
8. Eigenkapital
Das Stammkapital ist als gezeichnetes Kapital
ausgewiesen und wird zum Nennbetrag bewertet.
9. Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen
Rückstellungen werden je für alle weiteren
ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei werden alle
erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Der Ansatz erfolgt mit dem nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrag.
Verpflichtungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden mit dem laufzeitadäquaten
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 HGB).
10. Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen
Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen bestehen nicht.
11. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
12. Passive Rechnungsabgrenzungsposten
Auf der Passivseite bestehen keine Einnahmen vor dem
Abschlussstichtag, sofern sie Ertrag für eine
bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
III. Angaben zur Bilanz
1. Anlagevermögen
Es bestehen keine Ausleihungen gegen Gesellschafter.
2. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände weisen keine Restlaufzeiten
von mehr als einem Jahr aus.
3. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung
Der aktive Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung gemäß § 246 Abs.
2 S.2 HGB besteht nicht.
4. Eigenkapital
In dem Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag in
Höhe von 258.896,14 € (Vorjahr: 3.776,54 €)
enthalten.
5. Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen
Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen bestehen nicht.
6. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten weisen keine Restlaufzeiten von
mehr als einem Jahr aus. Die Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr betragen entsprechend
189.568,78 € (Vorjahr 42.818,45 €).
Der Posten "Verbindlichkeiten gegenüber
GmbH-Gesellschaftern" beinhaltet Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 9.566,93
€ (Vorjahr: € 11.613,36). Die Verbindlichkeiten
resultieren aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen.
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
1. Sonstige betriebliche Erträge
Sonstige betriebliche Erträge bestehen nicht.
2. Abschreibungen
Auf Gegenstände des Anlagevermögens wurden
keine außerplanmäßigen Abschreibungen im
Sinne des § 253 Abs. 3 S. 5 HGB
vorgenommen.
3. Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten
Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe
von 2.995,17 € (Vorjahr: 0,00 €).
4. Zinserträge und -aufwendungen
Es bestehen weder Abzinsungen von Rückstellungen
in den sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen,
noch Aufzinsen in den Zinsen und ähnlichen
Aufwendungen.
V. Sonstige Angaben
1. Mitarbeiter
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer
beträgt 1 (Vorjahr: 1).
2. Gewährte Vorschüsse und Kredite an
Organmitglieder
Gewährte Vorschüsse und Kredite zugunsten
der Geschäftsführung bestehen nicht.
3. Haftungsverhältnisse im Sinne des §
251 HGB
Haftungsverhältnisse im Sinne des
§ 251 HGB bestehen zum Bilanzstichtag nicht.
4. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Es bestehen keine sonstigen finanziellen
Verpflichtungen, die für die Beurteilung der
Finanzlage von Bedeutung sind.
Düsseldorf den 04.07.2024
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778mobile GmbH
Geschäftsführerin
Mei Li-Berlit
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 04.07.2024
festgestellt.
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