corefacts
GmbH
Mainz
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.004,00 |
1.589,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
67,00 |
| II.
Sachanlagen |
2.002,00 |
1.522,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
260.609,64 |
284.512,32 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
245.310,52 |
195.332,72 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
15.299,12 |
89.179,60 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
6.097,00 |
7.438,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
268.710,64 |
293.539,32 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
159.415,89 |
142.109,84 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
117.109,84 |
70.559,47 |
| III.
Jahresüberschuss |
17.306,05 |
46.550,37 |
| B.
Rückstellungen |
48.220,00 |
77.569,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
61.074,75 |
73.860,48 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
268.710,64 |
293.539,32 |
Anhang
für das Geschäftsjahr 2018
Allgemeine Angaben
Die corefacts GmbH ist zum Bilanzstichtag 31.
Dezember 2018 eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des
§ 267 HGB.
Die corefacts GmbH ist mit Datum vom 19.09.2013 unter
der Nr. HRB 44903 in das Handelsregister beim Amtsgericht
Mainz eingetragen worden.
Der Jahresabschluss wird nach den
Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften
des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Berücksichtigung
des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit
beschränkter Haftung (GmbHG)aufgestellt.
Die Gesellschaft nimmt die
größenabhängigen Erleichterungen des
Handelsgesetzbuches in Anspruch.
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Abweichungen von der Darstellungsstetigkeit
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzrichtlinien-umsetzungsgesetzes
(BilRUG) aufgestellt. Sofern sich hieraus
Veränderungen oder eine fehlende Vergleichbarkeit mit
dem Vorjahr ergeben, wird dies bei den entsprechenden
Posten nachrichtlich dargestellt und erläutert.
Angaben zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und
Ausweismethoden
Die
immateriellen Vermögensgegenstände wurden
linear, entsprechend der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer, abgeschrieben.
Außerplanmäßige Abschreibungen waren nicht
erforderlich.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibung, bewertet. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung war die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen wurden beim
beweglichen Anlagevermögen linear vorgenommen.
Außerplanmäßige Abschreibungen waren nicht
erforderlich.
Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu
Anschaffungskosten in Höhe von € 410,00
wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben; ihr
sofortiger Abgang wurde unterstellt. Sofern für
bewegliche und abnutzbare Wirtschaftsgüter mit einem
Netto-Anschaffungswert zwischen € 150,00 und
€ 1.000,00 ein Sammelposten gebildet wurde, wird
dieser über fünf Jahre abgeschrieben.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nennbetrag
bilanziert. Das Niederstwertprinzip wird beachtet.
Die
flüssigen Mittel sind zum Nennbetrag am
Bilanzstichtag angesetzt.
Als
aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen
vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand
für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt
darstellen.
Das
gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert.
Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle ungewissen Verpflichtungen und drohende Verluste aus
schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Für
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden künftige Preis- und
Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung
auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als
Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der
Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssätze der vergangenen sieben
Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen
Bundesbank gemäß
Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt
und bekannt gegeben werden.
Die Geschäftsführung geht davon aus, dass
alle Rückstellungen innerhalb eines Jahres verbraucht
werden.
Die
Verbindlichkeiten sind zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Erläuterungen zu Bilanzposten und der Gewinn- und
Verlustrechnung
Sämtliche Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres
fällig.
Forderungen gegenüber Gesellschafter
Es bestehen Forderungen gegen Gesellschafter in
Höhe von € 81.330,50 (Vorjahr: € 80.128,57).
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten haben in Höhe von
€ 61.074,75 (Vorjahr: € 73.860,48) eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Verbindlichkeiten mit
einer Restlaufzeit über einem Jahr bestehen nicht.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter
Es bestehen keine Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern.
Sonstige Angaben
Beteiligungen
Es bestehen zum Bilanzstichtag keine Beteiligungen.
Die Gesellschaft beschäftigte im
Jahresdurchschnitt 16 Arbeitnehmer (ohne
Geschäftsführung).
Geschäftsführung
Geschäftsführer waren im Geschäftsjahr
2018:
Herr Jan Baszczawski
Gemäß § 286 Abs. 4 HGB wird auf eine
Angabe der Bezüge der Geschäftsführung
verzichtet.
Gewinnverwendung
Die Geschäftsführung schlägt vor den
Jahresüberschuss in Höhe von € 17.306,05 auf
neue Rechnung vorzutragen.
Mainz, den 18. Februar 2019
gez. Jan Baszczawski
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Geschäftsführer
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Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2018 -
31.12.2018
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 81.330,50 EUR.
1.1.2017 -
31.12.2017
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 80.128,57 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 01.05.2019 festgestellt.
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