GranMalt Brewing Solutions GmbH

Dorfstraße 15, 85232 Bergkirchen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 152567
Vorher
GranMalt GmbH
Eingetragen
26.5.2004
Branche
Herstellung von MalzGroßhandel mit GetränkenGroßhandel mit Mehl und Getreideprodukten
Gegenstand
Handel, Vertrieb und Erbringung von Dienstleistungen im Bereich von verfahrenstechnischen Anlagen, Rohstoffen für die Lebensmittel-, Brau- und Getränkeindustrie, sowie Vergabe/Lizenzierung von Schutzrechten und Marken.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Gerhard Kamil
seit 26.5.2004
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Dorfstraße 15, Oberbachern, 85232 Bergkirchen
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

GranMalt Brewing Solutions GmbH

Oberbachern, Gde. Bergkirchen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Bilanz

Aktiva

31.12.2019
EUR
A. Anlagevermögen 1,00
B. Umlaufvermögen 3.266,77
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 46.673,94
Bilanzsumme, Summe Aktiva 49.941,71

Passiva

31.12.2019
EUR
A. Eigenkapital 0,00
I. andere Zuzahlungen in das Eigenkapital 40.000,00
B. Rückstellungen 1.900,00
C. Verbindlichkeiten 8.041,71
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 8.041,71
Bilanzsumme, Summe Passiva 49.941,71

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Allgemeine Grundsätze und Methoden

Bei der Firma GranMalt Brewing Solutions GmbH, mit Sitz in 85232 Bergkirchen, Dorfstraße 15 handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. d. §267 HGB.
Die Bilanz wurden nach den Vorschriften der §§ 266 ff. HGB in Kontenform aufgestellt. In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie im Vorjahr die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs.2 HGB gewählt.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mir denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
Die im Vorjahr angewandten Darstellungsgrundsätze und Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
In der Bilanz- und Gewinn- und Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.
Soweit zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses notwendig wurden, sind diese im Anhang erläutert.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträge, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.
Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die mit dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.
Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind zum einen in der Bilanz gesondert bzw. durch einen "Davon-Vermerk" ausgewiesen und zum anderen im Anhang nochmals vollständig dargelegt.
Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nicht anderes bestimmt ist.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden.
Es ist vorsichtig bewerten worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der Firma GranMalt Brewing Solutions GmbH wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden, gegenüber dem Vorjahr unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend:
Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 HGB und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßen Verbrauch.
Rückstellungen mit einer Laufzeit über 12 Monaten wurden entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen des § 253 Abs. 2 HGB abgezinst.
Rechnungsabgrenzugsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände im Geschäftsjahr linear vorgenommen. Die Abschreibung auf Zugänge des Anlagevermögens erfolgte zeitanteilig.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 800,00 wurden im Zugangsjahr 2019 sofort in voller Höhe abgeschrieben.
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie die Warenvorräte sind zu Anschaffungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Das  allgemeine Kredit-, Forderungsausfall- und Zinsverlustrisiko wurde durch einen pauschalen Abschlag auf den Forderungsbestand berücksichtigt.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Die Höhe der Rückstellungen wurde nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt.
Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung

Erläuterungen zu den Rückstellungen
Nach Maßgabe der Bestimmungen des § 249 Abs. 1 HGB waren nachstehende Rückstellungen in der Bilanz einzustellen bzw. aufzulösen (in EUR):
Gründe für die Bildung weiterer Rückstellungen per 31.12.2019 sind nicht bekannt.
Rückstellung für Abschluss- und Prüfungskosten EUR   1.900,00

Verbindlichkeitenspiegel
In der Bilanz beziehen sich die Restlaufzeitvermerke bei den Verbindlichkeiten auf die jeweilige Restschuld, so dass dort nur ein Ausweis erfolgt, wenn die Restschuld innerhalb eines Jahres bzw. nach 5 Jahren fällig ist.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern EUR   8.041,71

Jahresergebnis und Ertragssteuerbelastung
Das handelsrechtliche Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 2018 beträgt EUR  ./. 3.342,44. Unter Berücksichtigung des aus den Vorjahren bestehenden Verlustvortrags in Höhe von EUR 43.331,50 ergibt sich ein Gesamtbilanzverlust in Höhe von EÜR 43.331,50.

Sonstige Pflichtangeben
Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB bestanden aum Bilanzstichtag nicht.

Angaben nach § 42 Abs.3 GmbHG und nach § 285 Nr.9c HGB
Gegenüber dem Gesellschafter-Geschäftsführer bestehen Verbindlichkeiten in Höhe EUR 7.860,91. Sie resultieren aus einem Verrechnungskonto welchen mit 2,30 % p.a. verzinst wird.

Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch den einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer Gerhard Kamil vertreten.

Unterzeichnung gemäß §245 HGB
Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses zum 31.12.2019 der Firma GranMalt Brewing Solutions GmbH wird hiermit versichert.

Bergkirchen, 20.11.2020

______________________

Sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 20.11.2020 festgestellt.

  


Geschäftsführer Gerhard Kamin

Bergkirchen, 20.11.2020

______________________

 


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.11.2020 festgestellt.

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