Motorrad-Bürger GmbH
Düsseldorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
3.837,50 |
70.328,92 |
| I.
Sachanlagen |
3.837,50 |
4.694,50 |
| II.
Finanzanlagen |
0,00 |
65.634,42 |
| B.
Umlaufvermögen |
114.178,76 |
142.067,79 |
| I.
Vorräte |
41.646,63 |
79.512,56 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
3.286,02 |
4.368,26 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
69.246,11 |
58.186,97 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
854,16 |
444,36 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
118.870,42 |
212.841,07 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
49.283,43 |
73.684,97 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
76.106,31 |
76.106,31 |
| III.
Verlustvortrag |
28.421,34 |
30.745,62 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
24.401,54 |
-2.324,28 |
| B.
Rückstellungen |
45.453,04 |
100.153,87 |
| C.
Verbindlichkeiten |
24.133,95 |
39.002,23 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
24.133,95 |
39.002,23 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
118.870,42 |
212.841,07 |
Anhang
zum
31. Dezember 2010
Motorrad Bürger GmbH
Gerresheimer Straße 170
40233 Düsseldorf
R. Saborowski GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Kleine Frehn 38b
47877 Willich
I.
Allgemeine Angaben
Die
Motorrad Bürger GmbH
Düsseldorf
wurde am 26. November 2001 mit Sitz in
Düsseldorf gegründet. Die Eintragung beim
Amtsgericht Düsseldorf erfolgte unter der HRB Nr.
41747 am 19. Dezember 2001.
Mit dem notariellen Vertrag vom 20. Dezember 2001
wurde das gezeichnete Kapital der Gesellschaft
gemäß § 3 des Gesellschaftsvertrages vom
26. November 2001 von bisher Euro 25.000,00 um Euro
1.000,00 auf Euro 26.000,00 erhöht. Die neue
Stammeinlage in Höhe von Euro 1.000,00 wurde von dem
Übernehmer, Herrn Raymund Bürger in der Weise
erbracht, dass dieser als Inhaber des
einzelkaufmännischen Unternehmens dieses unter der
Firma Motorrad Bürger geführte Einzelunternehmen
auf der Grundlage des Einbringungsvertrages vom 20.
Dezember 2001 in die GmbH mit einem Betrag von Euro
1.000,00 gemäß § 20 UmwStG einbringt und
der darüber hinausgehende Kapitalbetrag in die
Kapitalrücklage eingestellt wurde. Die
Satzungsänderung wurde am 10. 01. 2002 in das
Handelsregister eingetragen.
Der Jahresabschluss wurde gemäß den
HGB-Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften
aufgestellt. Von den Erleichterungsvorschriften des §
288 HGB wurde Gebrauch gemacht. Für die Gewinn- und
Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren
gewählt.
II.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich
der Vornahme steuerrechtlicher
Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der Motorrad Bürger GmbH
wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen
des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Obwohl in dem Jahresabschluss noch nicht
sämtliche Bilanzpositionen angefallen sind, sind dies
im einzelnen die folgenden Grundsätze und Methoden:
2.1.
Anlagevermögen § 253 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3
HGB
Die unter dem Anlagevermögen ausgewiesenen
Posten sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
abzüglich planmäßiger Abschreibungen
angesetzt. Die Abschreibungen werden
ausschließlich nach der linearen Methode vorgenommen,
wobei folgende Nutzungsdauer unterstellt
wird:
Betriebs- und
Geschäftsausstattung
4 - 5 Jahre
Fuhrpark 6 Jahre
EDV-Software
3 Jahre
2.2.
Vorräte § 253 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 HGB
Die Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen
sowie an fertigen und unfertigen Erzeugnisse und Waren
werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Es erfolgen
angemessene Abschläge für veraltete und
nichtgängige Bestände.
2.3.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
§ 253 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 HGB
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind
zum Nominalwert bilanziert. Erkennbare Einzelrisiken werden
durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Es
wurde eine Pauschalwertberichtigung zur Abdeckung des
allgemeinen Kreditrisikos gebildet.
Die sonstigen Vermögensgegenstände sind zum
Nominalwert angesetzt.
2.4.
Rechnungsabgrenzungsposten § 250 HGB
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten enthalten
Ausgaben vor dem Abschlußstichtag, die Aufwand
für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
2.5.
Rückstellungen § 249 HGB i. V. m. § 253
Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 HGB
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen dienen zur
Abdeckung ungewisser Verbindlichkeiten und erkennbarer
Risiken und werden gemäß § 253 Abs. 1 Satz
2 HGB mit ihrem nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
.Erfüllungsbetrag bewertet.
Gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB sind
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abzuzinsen.
Rückstellungen für
Altersversorungsverpflichtungen sind gemäß
§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB mit dem
durchhschnittlichen Marktzinssatz abgezinst, der sich
bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt.
Gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB sind dabei
Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller
übrigen Gläubiger entzogen sind und
auschließlich der Erfüllung von Schulden aus
Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren
langfristig fälligen Verpflichtungen dienen, mit
diesen Schulden zu verrechnen.
2.6.
Verbindlichkeiten § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Grundlagen für die Umrechnung von
Fremdwährungsposten § 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB
Der Jahresabschluss kann auch auf fremde
Währung lautende Sachverhalte enthalten.
Gemäß § 256 a HGB sind auf
fremde Währung lautende Vermögensgegenstände
und Verbindlichkeiten zum Devisenkassamittelkurs am
Abschlussstichtag umzurechnen.
III.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
3.1.
Anlagevermögen
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens ist auf Blatt 3 in
Übereinstimmung mit
§ 268 Abs. 2 HGB dargestellt. Die
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sind mit
Hilfe des Datev-Programms ANLAG einzeln im
Anlagenverzeichnis erfasst und werden über die
Nutzungsdauer abgeschrieben.
3.2.
Vorräte
Die Vorräte umfassen 31.12.2010 31.12.2009
Euro
Euro
1. fertige Erzeugnisse und Waren
41.646,63 79.512,56
3.3.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Sämtliche Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von
weniger als einem Jahr.
31.12.2010 31.12.2009
Euro
Euro
3.286,02 4.368,26
3.4.
Kassenbestände und Guthaben bei
Kreditinstituten
31.12.2010 31.12.2009
Euro
Euro
69.246,11 58.186,97
3.5.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
31.12.2010 31.12.2009
Euro
Euro
854,16 444,36
3.6.
Rückstellungen
Die Rückstellungen setzen sich wie folgt
zusammen:
31.12.2010 31.12.2009
Euro
Euro
45.453,04 100.153,87
3.6.
Verbindlichkeiten § 285 Nr. 1 a HGB
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
setzt sich wie folgt zusammen:
R e s t l a u f z e i t
Verbindlichkeiten bis zu 1 Jahr über 1 Jahr
über 5 Jahre
Gesamt 24.133,95 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro
3.7.
Haftungsverhältnisse § 251 HGB und
sonstige finanzielle Verpflichtungen § 285 Nr. 1 b
HGB
Neben den in der Bilanz aufgeführten
Verbindlichkeiten sind die folgenden
Haftungsverhältnisse zu vermerken:
a) Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB:
aus Bürgschaften,
Wechsel- und Scheckbürgschaften 0,00 Euro
b) sonstige finanzielle Verpflichtungen
gemäß § 285 Nr. 1 b
HGB:
0,00 Euro
I
Ergebnisverwendung und Rücklagenentwicklung
31.12.2010 31.12.2009
Euro
Euro
Für die Geschäftsjahre 2009
und 2010 ergeben sich ein
Jahresüberschuss von -24.401,54 2.324,28
Unter Berücksichtigung des
Vortrags von -28.421,34 -30.745,62
(nach Anpassung an BP-Bilanz)
der
Kapitalrücklage in Höhe von 76.106,31
76.106,31
und des Gezeichneten
Kapitals
26.000,00
26.000,00
beträgt das Eigenkapital
zum 31. Dezember
2010
49.283,43 73.684,97
Sonstige Pflichtangaben § 285 HGB
Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane
§ 285 Nr. 10 HGB
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Erster
Geschäftsführer: Raymund Bürger,
Kfz.-Meister , 40231 Düsseldorf
Auf die Angabe der
Geschäftsführerbezüge wird gemäß
§ 286 Abs. 4 HGB verzichtet.
Angaben über Unternehmensbeziehungen § 285 Nr.
11 HGB
Beziehungen zu verbundenen Unternehmen bestehen
nicht.
Angaben zu den Rückstellungen für Penisonen
und ähnlichen Verpflichtungen § 285 Nr. 24
HGB
Die versicherungsmathematische Bewertung erfolgte
nach der "projected unit credit method" mit den folgenden
Annahmen:
Erwartete Rentendynamik: keine
Erwartete Gehaltsdynamik: keine
Fluktuation:
keine
Rechnungszins 01. 01. 2010: 5,25 %
Rechnungszins 31. 12. 2010 5,15 %
Richttafel:
2005 G von Dr. Klaus Heubeck
Angaben im Fall der Verrechnung von
Vermögensgegenständen und Schulden § 285 Nr.
25 HGB
Aktivwert der Rückdeckungsversicherung: Euro
70.126,93.
Düsseldorf, den 12. Dezember 2011
Raymund Bürger
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.12.2011 festgestellt.
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