Stammdaten

Register
Amtsgericht Düsseldorf HRB 41747
Eingetragen
19.12.2001
Branche
Einzelhandel mit Krafträdern, Kraftradteilen und -zubehörGroßhandel mit Krafträdern, Kraftradteilen und -zubehörEinzelhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehör
Gegenstand
Der Verkauf von Ersatzteilen für Zweiradfahrzeuge.

Historie

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Management

NameRolle
Raymund Bürger
seit 19.12.2001
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Motorrad-Bürger GmbH

Düsseldorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 3.837,50 70.328,92
I. Sachanlagen 3.837,50 4.694,50
II. Finanzanlagen 0,00 65.634,42
B. Umlaufvermögen 114.178,76 142.067,79
I. Vorräte 41.646,63 79.512,56
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 3.286,02 4.368,26
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 69.246,11 58.186,97
C. Rechnungsabgrenzungsposten 854,16 444,36
Bilanzsumme, Summe Aktiva 118.870,42 212.841,07

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 49.283,43 73.684,97
I. gezeichnetes Kapital 26.000,00 26.000,00
II. Kapitalrücklage 76.106,31 76.106,31
III. Verlustvortrag 28.421,34 30.745,62
IV. Jahresfehlbetrag 24.401,54 -2.324,28
B. Rückstellungen 45.453,04 100.153,87
C. Verbindlichkeiten 24.133,95 39.002,23
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 24.133,95 39.002,23
Bilanzsumme, Summe Passiva 118.870,42 212.841,07

Anhang


zum



31. Dezember 2010


Motorrad Bürger GmbH
Gerresheimer Straße 170

40233 Düsseldorf


  
R. Saborowski GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Kleine Frehn 38b

47877 Willich
 
I. Allgemeine Angaben

Die
 Motorrad Bürger GmbH
 Düsseldorf

wurde am 26. November 2001 mit Sitz in Düsseldorf gegründet.  Die Eintragung beim Amtsgericht Düsseldorf erfolgte unter der HRB Nr. 41747 am 19. Dezember 2001.

Mit dem notariellen Vertrag vom 20. Dezember 2001 wurde das gezeichnete Kapital der Gesellschaft gemäß § 3 des Gesellschaftsvertrages vom 26. November 2001 von bisher Euro 25.000,00 um Euro 1.000,00 auf Euro 26.000,00 erhöht. Die neue Stammeinlage in Höhe von Euro 1.000,00 wurde von dem Übernehmer, Herrn Raymund Bürger in der Weise erbracht, dass dieser als Inhaber des einzelkaufmännischen Unternehmens dieses unter der Firma Motorrad Bürger geführte Einzelunternehmen auf der Grundlage des Einbringungsvertrages vom 20. Dezember 2001 in die GmbH mit einem Betrag von Euro 1.000,00 gemäß § 20 UmwStG einbringt und der darüber hinausgehende Kapitalbetrag in die Kapitalrücklage eingestellt wurde. Die Satzungsänderung wurde am 10. 01. 2002 in das Handelsregister eingetragen.

Der Jahresabschluss wurde gemäß den HGB-Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften aufgestellt. Von den Erleichterungsvorschriften des § 288 HGB wurde Gebrauch gemacht. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.



II. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher
    Maßnahmen


Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss der Motorrad Bürger GmbH wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Obwohl in dem Jahresabschluss noch nicht sämtliche Bilanzpositionen angefallen sind, sind dies im einzelnen die folgenden Grundsätze und Methoden:


2.1. Anlagevermögen § 253 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 HGB

Die unter dem Anlagevermögen ausgewiesenen Posten sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen angesetzt.  Die Abschreibungen werden ausschließlich nach der linearen Methode vorgenommen, wobei folgende Nutzungsdauer unterstellt
wird:

Betriebs- und Geschäftsausstattung                              4 - 5 Jahre
Fuhrpark 6 Jahre
EDV-Software                                                                      3 Jahre


2.2. Vorräte § 253 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 HGB

Die Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie an fertigen und unfertigen Erzeugnisse und Waren werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Es erfolgen angemessene Abschläge für veraltete und nichtgängige Bestände.

2.3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände § 253 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 HGB

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind zum Nominalwert bilanziert. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Es wurde eine Pauschalwertberichtigung zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos gebildet.

Die sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert angesetzt.


2.4. Rechnungsabgrenzungsposten § 250 HGB

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten enthalten Ausgaben vor dem Abschlußstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.


2.5. Rückstellungen § 249 HGB i. V. m. § 253 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 HGB

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.

Die sonstigen Rückstellungen dienen zur Abdeckung ungewisser Verbindlichkeiten und erkennbarer Risiken und werden gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2  HGB mit ihrem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen .Erfüllungsbetrag bewertet.

Gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB sind Rückstellungen mit  einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abzuzinsen.

Rückstellungen für Altersversorungsverpflichtungen sind gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB mit dem durchhschnittlichen  Marktzinssatz abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB sind dabei Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und auschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen, mit diesen Schulden zu verrechnen.

2.6. Verbindlichkeiten § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB

Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.


Grundlagen für die Umrechnung von Fremdwährungsposten § 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB

Der Jahresabschluss kann auch auf  fremde Währung lautende Sachverhalte enthalten.

Gemäß § 256 a HGB sind auf  fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umzurechnen.



III. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung


3.1. Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist auf Blatt 3 in Übereinstimmung mit
§ 268 Abs. 2 HGB dargestellt. Die Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sind mit Hilfe des Datev-Programms ANLAG einzeln im Anlagenverzeichnis erfasst und werden über die Nutzungsdauer abgeschrieben. 

3.2. Vorräte

Die Vorräte umfassen 31.12.2010 31.12.2009
  Euro Euro

1. fertige Erzeugnisse und Waren
 
  41.646,63 79.512,56


3.3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

 31.12.2010 31.12.2009
  Euro Euro

 3.286,02  4.368,26

3.4. Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten

  31.12.2010 31.12.2009
  Euro Euro

  69.246,11 58.186,97


3.5. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

  31.12.2010 31.12.2009
  Euro Euro

  854,16 444,36

3.6. Rückstellungen

Die Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:

 31.12.2010 31.12.2009
  Euro Euro

 45.453,04 100.153,87

3.6. Verbindlichkeiten § 285 Nr. 1 a HGB

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten setzt sich wie folgt zusammen:

  R e s t l a u f z e i t

Verbindlichkeiten bis zu 1 Jahr über 1 Jahr über 5 Jahre

 
 Gesamt 24.133,95 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro



3.7. Haftungsverhältnisse §  251 HGB  und sonstige finanzielle Verpflichtungen § 285 Nr. 1 b HGB

Neben den in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten sind die folgenden Haftungsverhältnisse zu vermerken:

a) Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB:

aus Bürgschaften,
Wechsel- und Scheckbürgschaften 0,00 Euro


b) sonstige finanzielle Verpflichtungen
 gemäß § 285 Nr. 1 b HGB:                0,00 Euro
    


I

Ergebnisverwendung und Rücklagenentwicklung


 31.12.2010 31.12.2009
  Euro Euro

Für die Geschäftsjahre 2009
und 2010 ergeben sich ein

 Jahresüberschuss von -24.401,54 2.324,28

Unter Berücksichtigung des

Vortrags von  -28.421,34 -30.745,62
(nach  Anpassung an BP-Bilanz)

der 

Kapitalrücklage in Höhe von 76.106,31 76.106,31

und des Gezeichneten Kapitals                 26.000,00                      26.000,00
beträgt das Eigenkapital
zum 31. Dezember 2010                           49.283,43 73.684,97

 




Sonstige Pflichtangaben § 285 HGB


Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane § 285 Nr. 10 HGB

Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:

Erster
Geschäftsführer: Raymund Bürger, Kfz.-Meister , 40231 Düsseldorf

Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.




Angaben über Unternehmensbeziehungen § 285 Nr. 11 HGB

Beziehungen zu verbundenen Unternehmen bestehen nicht.

Angaben zu den Rückstellungen für Penisonen und ähnlichen Verpflichtungen § 285 Nr. 24 HGB

Die versicherungsmathematische Bewertung erfolgte nach der "projected unit credit method" mit den folgenden Annahmen:

Erwartete Rentendynamik:  keine
Erwartete Gehaltsdynamik: keine
Fluktuation:                          keine
Rechnungszins 01. 01. 2010: 5,25 %
Rechnungszins 31. 12. 2010  5,15 %
Richttafel:                             2005 G von Dr. Klaus Heubeck

Angaben im Fall der Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden § 285 Nr. 25 HGB

Aktivwert der Rückdeckungsversicherung: Euro 70.126,93.

Düsseldorf, den 12. Dezember   2011




Raymund Bürger
Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.12.2011 festgestellt.

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