Stammdaten

Register
Amtsgericht Fürth HRB 11951
Eingetragen
18.5.2009
Branche
Einzelhandel mit sonstigen Nahrungs- und GenussmittelnEinzelhandel mit Fleisch und FleischwarenGroßhandel mit Fleisch und Fleischwaren
Gegenstand
Betreiben eines Feinkostgeschäftes mit Gastronomie.

Historie

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Management

NameRolle
Dib S a a d
seit 18.5.2009
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

DIBESKO GmbH

Fürth

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 15.04.2009 bis zum 31.12.2009

Bilanz

Aktiva

31.12.2009
EUR
14.4.2009
EUR
A. Anlagevermögen 36.741,00 0,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.182,00 0,00
II. Sachanlagen 35.559,00 0,00
B. Umlaufvermögen 4.692,63 0,00
I. Vorräte 1.000,00 0,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.625,24 0,00
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.067,39 0,00
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.471,10 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 42.904,73 0,00

Passiva

31.12.2009
EUR
14.4.2009
EUR
A. Eigenkapital 6.262,63 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 0,00
II. Jahresfehlbetrag 18.737,37 0,00
B. Rückstellungen 2.650,00 0,00
C. Verbindlichkeiten 33.992,10 0,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 42.904,73 0,00

Anhang für das Geschäftsjahr 2009

Grundlagen der Rechnungslegung

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz der Dibesko GmbH zum 14.04.2009 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen.

Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden entsprechend den steuerlichen Vorschriften vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 150,00 Euro wurden sofort abgeschrieben.

Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr als 150,00 Euro bis 1.000,00 Euro wurden als Sammelposten Geringwertige Wirtschaftsgüter erfasst und entsprechend der gesetzlichen Vorschrift des § 6 Abs. 2a EStG auf 5 Jahre abgeschrieben.

Die Vorräte sind nach den folgenden Grundsätzen aktiviert worden: Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden mit den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt.

Die Herstellungskosten setzen sich aus den Einzelkosten sowie Material- und Fertigungsgemeinkosten zusammen.

Fremdkapitalzinsen sind nicht berücksichtigt. sDer Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken.

Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem nachfolgend dargestellten Anlagenspiegel zu entnehmen. Die Abschreibungen des laufenden Geschäftsjahres ergeben sich aus dem Anlagenspiegel (§ 268 Abs. 2 Satz 3 HGB).

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 0 0
Sonstige Vermögensgegenstände 225,25 0

Sonstige Angaben

Personalstand

Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 2 Mitarbeiter beschäftigt. Die Berechnung erfolgte methodisch nach § 267 Abs. 5 HBG.

Geschäftsführung

Die Geschäftsführung liegt seit Gründung des Unternehmens bei Herrn Esko Fritz und Herrn Dib Saad.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

 

Fürth, den 22.12.2010

Esko Fritz

Dib Saad

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