Stammdaten

Register
Amtsgericht Nürnberg HRB 30767
Eingetragen
6.6.2014
Branche
Vermittlungstätigkeiten für die Reparatur und Instandhaltung von Datenverarbeitungsgeräten und Gebrauchsgütern sowie von Kraftwagen und KrafträdernGroßhandel mit elektronischen Bauteilen und TelekommunikationsgerätenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Geräten der Unterhaltungselektronik
Gegenstand
Die Vermittlung von Aufträgen zur Reparatur elektronischer Ware, der Vertrieb elektronischer Produkte und Dienstleistungen, der Handel mit elektronischer Ware, das Recycling und die Reparatur elektronischer Ware sowie Service- und Logistikdienstleistungen.

Historie

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Management

NameRolle
Matthias Meindl
seit 6.6.2014
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
50.00%

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Matthias Meindl
Fürth
12.500 €
50.00%
Holger Zebisch
Cadolzburg
12.500 €
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

reNEW electronics GmbH

Nürnberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 06.06.2014 bis zum 31.12.2014

Bilanz

Aktiva

  31.12.2014
EUR
1.5.2014
EUR
A. Anlagevermögen 1.929,00 0,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.309,00 0,00
II. Sachanlagen 620,00 0,00
B. Umlaufvermögen 37.023,76 0,00
I. Vorräte 4.445,82 0,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 14.108,68 0,00
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 18.469,26 0,00
C. Rechnungsabgrenzungsposten 106,13 0,00
D. sonstige Aktiva 338,51 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 39.397,40 0,00

Passiva

   
  31.12.2014
EUR
1.5.2014
EUR
A. Eigenkapital 16.866,56 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 0,00
II. Jahresfehlbetrag 8.133,44 0,00
B. Rückstellungen 1.750,00 0,00
C. Verbindlichkeiten 20.780,84 0,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 39.397,40 0,00

Anhang für das Rumpfgeschäftsjahr 2014

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und daher in diesem Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt. Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 410,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Allen erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlich langer Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, wird bei der Bewertung Rechnung getragen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden abgezinst.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel dargestellt

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

  Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Sonstige Vermögensgegenstände 14.447,19 0,00 0,00 0,00

Unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden Forderungen gegen Gesellschafter von 3,41 € ausgewiesen.

Eigenkapital

Das Stammkapital von € 25.000,00 ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für die Jahresabschlusserstellung.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

  Bilanzjahr davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten 20.780,84 20.780,84 0,00
  Vorjahr davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten 0,00 0,00 0,00

Haftungsverhältnisse

Zum Bilanzstichtag bestehen keine Haftungsverhältnisse

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Name, Vorname Tätigkeit/ausgeübter Beruf
Meindl, Mathias Dipl. Ing.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

 

Nürnberg, den 30.11.2015

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 30.11.2015.

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