EXTRUFLEX
GmbH
Köln
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
16.791,00 |
7.664,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
16.790,00 |
7.663,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.389.401,06 |
5.194.765,36 |
| I.
Vorräte |
38,72 |
69,99 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
985.243,18 |
4.908.178,15 |
| davon
gegen Gesellschafter |
0,00 |
3.996.175,42 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
404.119,16 |
286.517,22 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
483,16 |
2.222,29 |
| Aktiva |
1.406.675,22 |
5.204.651,65 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
919.310,83 |
3.935.441,33 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
41.650,00 |
41.650,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
93.791,33 |
3.038.719,28 |
| III.
Jahresüberschuss |
783.869,50 |
855.072,05 |
| B.
Rückstellungen |
304.600,76 |
669.939,06 |
| C.
Verbindlichkeiten |
182.763,63 |
599.271,26 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
182.763,63 |
599.271,26 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
84.401,44 |
|
| Summe
Passiva |
1.406.675,22 |
5.204.651,65 |
Anhang
der
Extruflex GmbH,
Köln
für das
Geschäftsjahr 2023
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
1. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023
wurde nach den Vorschriften der §§ 242
ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden
Bestimmungen für Kapitalgesellschaften
gemäß den §§ 264 ff. HGB
aufgestellt.
2. Die Gesellschaft ist beim Handelsregister des
Amtsgerichts Köln unter der Registernummer HRB 57153
eingetragen.
3. Die Gliederung der Bilanz sowie die der
Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform,
die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
4. In der Bilanz und in der Gewinn- und
Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Wert
des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.
5. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit
Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit
Erträgen verrechnet.
6. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert.
7. Dem Anlagevermögen sind nur
Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.
8. Die auf den Jahresabschluss angewendeten
Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.
9. Die Vorräte sind zu Anschaffungskosten
unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips
bewertet. Der Grundsatz der verlustfreien Bewertung wurde
beachtet.
10. Zusätzliche Angaben wegen der
Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des
Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht
notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
B. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
I.
Bilanzierungsmethoden
1. Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
2. Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs.
1 HGB wurden beachtet.
3. Rückstellungen sind nur im Rahmen des
§ 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der
Rückstellungen erfolgte nach
bestimmungsgemäßem Verbrauch.
4. Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im
Rahmen der Bestimmungen des
§ 250 HGB gebildet.
5. Soweit Haftungsverhältnisse i.S.d.
§ 251 HGB bestehen, sind diese im Anhang angegeben.
II.
Bewertungsmethoden
1. Bei der Bewertung wird von der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen
weder tatsächliche noch rechtliche Gründe
entgegen.
2. Die Vermögensgegenstände und Schulden
sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet
worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und
Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
3. Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit
diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen
und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten
der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
4. Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der
planmäßigen Abschreibungen wurde von der
voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung
der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es
wurde von der linearen Abschreibungsmethode Gebrauch
gemacht. Geringwertige Vermögensgegenstände
gemäß § 6 Abs. 2 EStG wurden im laufenden
Geschäftsjahr in voller Höhe abgeschrieben.
5. Die Vorräte sind zu Anschaffungskosten
bewertet. Vom Bewertungsvereinfachungsverfahren nach §
256 HGB (Durchschnittsmethode) wird Gebrauch gemacht. Das
Niederstwertprinzip und das Prinzip der verlustfreien
Bewertung werden beachtet.
6. Die Forderungen sind grundsätzlich mit dem
Nennbetrag angesetzt. Das Ausfallrisiko wurde durch
Wertberichtigungen ausreichend berücksichtigt.
Verzinsliche Forderungen bestehen nicht.
7. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag
angesetzt.
8. Die sonstigen Rückstellungen sind zu Ihrem
Erfüllungsbetrag gemäß vernünftiger
kaufmännischer Schätzung ermittelt.
9. Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
10. Vermögensgegenstände und
Verbindlichkeiten in Fremdwährungen werden mit Ihren
Anschaffungskosten zum Devisenkassamittelkurs zum
Bilanzstichtag erfasst.
11. Die auf den Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
12. Die durchschnittliche Zahl der
beschäftigten Arbeitnehmer beträgt sechs.
III. Haftungsverhältnisse und sonstige
finanzielle Verpflichtungen
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen setzen
sich wie folgt zusammen:
|
|
Gesamt
|
bis ein Jahr
|
2 - 5 Jahre
|
|
|
TEUR
|
TEUR
|
TEUR
|
Mieten
|
|
56
|
42
|
0
|
Leasing
|
|
36
|
18
|
0
|
|
|
92
|
60
|
0
|
IV. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42
GmbHG
Der Bilanzausweis dieser Posten erfolgte unter den
sonstigen Vermögensgegenständen.
Forderungen gegenüber Gesellschaftern bestehen
nicht.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter
betragen TEUR 84.
V. Aufgliederung der Umsatzerlöse nach §
284 Nr. 4 HGB
Da die Gesellschaft ausschließlich im Vertrieb
von Stahlerzeugnissen im Rahmen von Projektgeschäften
tätig ist und sich die geografisch bestimmten
Märkte nicht wesentlich unterschieden, haben wir auf
eine Aufgliederung der Umsatzerlöse gemäß
§ 284 Nr. 4 HGB verzichtet.
VI. Name und Sitz der Muttergesellschaft gem.
§ 285 Nr. 14 HGB
Der Jahresabschluss wird im Konzernabschluss der
Muttergesellschaft, Extruflex SAS, La Roche de Rame,
konsolidiert.
C. Sonstige Angaben
I. Geschäftsführungsorgane
Als Geschäftsführer sind bestellt:
Lasch, Andreas, Köln
Patrick Chambriard, Paris
II. Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt vor, TEUR
750 aus dem Bilanzgewinn auszuschütten.
sonstige Berichtsbestandteile
Bonn, den 19.04.2024
gez.
Patrick Chambriard (Geschäftsführer)
gez.
Andreas Lasch (Geschäftsführer)
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.04.2024
festgestellt.
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