Rensch-Haus GmbH
Mottener Straße 13, 36148 Kalbach, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Daniel Rensch seit 8.4.2024 | Geschäftsführer |
Matthias Müller seit 8.9.2015 | Prokura |
Martin Rensch seit 12.8.2005 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Rensch-Haus GmbHKalbachJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht 2023RENSCH-HAUS GMBHA. Geschäfts- und Rahmenbedingungen Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) war nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) in 2023 um 0,3 % niedriger als im Vorjahr. Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland kam in 2023 in einem krisengeprägten Umfeld ins Stocken. Die trotz der jüngsten Rückgänge nach wie vor hohen Preise auf allen Wirtschaftsstufen dämpften die Konjunktur. Hinzu kamen ungünstige Finanzierungsbedingungen durch steigende Zinsen und eine geringere Nachfrage aus dem In- und Ausland. Damit setzte sich die Erholung der deutschen Wirtschaft vom tiefen Einbruch im Corona-Jahr 2020 nicht weiter fort. Im Baugewerbe machten sich neben den weiterhin hohen Baukosten und dem Fachkräftemangel insbesondere die zunehmend schlechteren Finanzierungsbedingungen bemerkbar. Hiervon war vor allem der Hochbau betroffen. Dagegen konnte die Produktion im Tiefbau und im Ausbaugewerbe gesteigert werden. Insgesamt erreichte das Baugewerbe 2023 preisbereinigt ein kleines Plus von 0,2 %. 2023 war demnach bei Ein- und Zweifamilienhäusern ein Rückgang um 40,4 % zu verzeichnen, bei Häusern in Fertigbauweise lag der Rückgang in diesem Segment bei 38,1 % auf 13 394 genehmigte Bauvorhaben. Der Marktanteil der Fertigbauweise stieg in diesem insgesamt rückläufigen Markt auf 24,5%. Die Gründe für den Rückgang sind laut BDF für den Holz-Fertigbau die gleichen wie in der Bauwirtschaft insgesamt: Die gestiegenen Bauzinsen haben die Investitionsbereitschaft gehemmt, und der Ukraine-Krieg hat die Inflation und die Energiekosten sowie daraus resultierend die Preise für Baumaterialien nach oben getrieben. Der Auftragsbestand der Rensch-Haus GmbH wurde von dieser Entwicklung auch beeinflusst und war zum 31.12.2023 niedriger wie im Vorjahr. Für das Geschäftsjahr 2024 wurden die geplanten Montagezahlen dem vorhandenen Auftragsbestand und den erwarteten Auftragseingängen angepasst. Bei Zugrundelegung der in 2024 geplanten Montagezahlen hatte der Auftragsbestand eine Reichweite von mindestens 12 Monaten. B. Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage Die Gesamtleistung entsprach dem Vorjahresniveau und belief sich auf EUR 100,7 Mio. Der Materialaufwand reduzierte sich von EUR 66,5 Mio. im Vorjahr auf EUR 60,2 Mio. und die Materialaufwandquote reduzierte sich um 6,6 %-Punkte auf 59,8 %. Die Personalaufwendungen erhöhten sich von EUR 16,5 Mio. im Vorjahr auf EUR 18,0 Mio. Im Rahmen von Restrukturierungsmaßnahmen wurden Arbeitsplätze abgebaut. Die hierfür angefallenen Abfindungen in Höhe von EUR 0,9 Mio. sind in den Personalaufwendungen 2023 enthalten. Die Personalkostenquote erhöhte sich um 1,4%-Punkte auf 17,9 %. Die Abschreibungen auf das operativ eingesetzte Anlagevermögen verblieben auf dem Vorjahresniveau und beliefen sich auf EUR 1,7 Mio. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen reduzierten sich um EUR 1,5 Mio. auf EUR 10,7 Mio. Dies entsprach einer Reduzierung von 12,6 %. Hierin sind die Provisionen Fachberater enthalten, die wegen einer Abschwächung der Auftragseingänge gesunken waren. Die Rensch-Haus GmbH erzielte ein Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit von EUR 10,7 Mio. Die täglich kündbaren Wertpapiere von EUR 4,7 Mio. und die Guthaben bei Kreditinstituten von EUR 14,8 Mio. summierten sich zum Bilanzstichtag zu liquiden Mittel in Höhe von EUR 19,5 Mio. Es ist sichergestellt, dass das Unternehmen seine finanziellen Verpflichtungen jederzeit uneingeschränkt erfüllen kann. Die Lieferantenverbindlichkeiten wurden unter Inanspruchnahme von Skonti gezahlt. In 2023 wurden Investitionen in Höhe von insgesamt EUR 2,7 Mio. getätigt. Investiert wurde insbesondere in den Produktionsstandort Uttrichshausen. Die größten Einzelinvestitionen erfolgten in eine Heizungsanlage (Spanner-Holz-Kraft-Anlage mit Hackschnitzelsilo), in ein Plattenbearbeitungszentrum mit Bestückung, in eine Erweiterung der Absaug- und Filteranlage der Produktionshallte sowie in Hof- und Parkplatzbefestigungen. Die Bilanzsumme erhöhte sich um EUR 10,9 Mio. und lag zum Bilanzstichtag bei EUR 46,8 Mio. Das bilanzielle Eigenkapital belief sich auf EUR 17,0 Mio. Dies entsprach einer Eigenkapitalquote von 36,3 %. Zum Bilanzstichtag waren die Rückstellungen um EUR 3,1 Mio. gestiegen und die Verbindlichkeiten mit EUR 17,2 Mio. auf Vorjahresniveau verblieben. C. Risiko- und Prognosebericht Der zum Jahresende 2023 vorhandene Auftragsbestand, die angepasste Produktions- und Montageplanung sowie der bisherige Auftragseingang in 2024 stellen eine verlässliche Ausgangsbasis für eine Kapazitätsauslastung bis zum Jahresende 2024 und darüber hinaus dar. Die Nachfrage nach Fertighäusern war in den ersten Monaten des Jahres 2024 wieder leicht verbessert. Es wurden verschiedene Maßnahmen eingeleitet, um auf die veränderte Marksituation, den niedrigeren Auftragseingang und die reduzierte Anzahl von Hausmontagen angemessen zu reagieren. Neben Maßnahmen zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und Einsparung von Kosten werden weitere Geschäftsfelder, wie die Nachverdichtung im Gebäudebestand, Neubauprojekte im mehrgeschossigen Wohnungsbau und Neubauprojekte im gewerblichen Objektbau erschlossen bzw. ausgebaut. Die Rensch-Haus GmbH sieht sich mit diesen Maßnahmen für die zukünftigen Herausforderungen des Marktes gut positioniert und plant für das Geschäftsjahr 2024 aufgrund des reduzierten Geschäftsvolumens eine Gesamtleistung deutlich unter dem Vorjahreswert. Die eingeleiteten Maßnahmen werden im Laufe des Geschäftsjahres 2024 ihre volle Wirkung entfalten. Weiterhin werden Neustrukturierungskosten und Kosten für die Erschließung weiterer Geschäftsfelder das Ergebnis in 2024 beeinflussen. Aus diesem Grund wird für 2024 ein ausgeglichenes Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit erwartet. Neben dem Anspruch auf höchsten Qualitätsstandard und dem Einsatz ökologischer Baustoffe mit energieeffizienter und individueller Bauweise erwarten die Kunden verstärkt einen Partner, der auch für wirtschaftliche und finanzielle Solidität steht. Um in dieser Beziehung zum Kunden aber auch zu Lieferanten zusätzliches Vertrauen zu schaffen und finanzielle Verlässlichkeit zu dokumentieren, lässt sich RENSCH-HAUS seit mehreren Jahren regelmäßig durch die Creditreform zertifizieren und wurde auch in 2023 wieder mit dem Bonitätszertifikat Crefozert ausgezeichnet. Eine für das laufende Geschäftsjahr implementierte Unternehmensplanung mit monatlichen SOLL- IST-Vergleichen sowie einer darin integrierten Liquiditätsplanung ermöglicht es dem Unternehmen, Risiken bezogen auf das wirtschaftliche Ergebnis frühzeitig zu erkennen und Gegenmaßnahmen einzuleiten. Unterjährige Kapazitätsschwankungen, u.a. durch Witterungseinflüsse, werden durch unterschiedliche Inanspruchnahme von Partnerunternehmen bzw. Flexibilität über ein tarifvertraglich vorgesehenes Zeitkonto ausgeglichen. Mit Lieferanten und Subunternehmern fixierte Jahresverträge gewährleisten eine verlässliche Vorschau in den Konditionen und damit Sicherheit in der Kalkulation für den jeweiligen Planungszeitraum. Ausfallrisiken im Bereich der Kundenforderungen sind sehr gering, da für jeden Kundenauftrag Finanzierungsbestätigungen von den Bauherren eingeholt werden. In einem 4-wöchigen Rhythmus werden mit den verantwortlichen Bauleitern die Forderungsbestände analysiert und Maßnahmen zum Forderungsausgleich eingeleitet. Ein Unternehmensbeirat nimmt in regelmäßigen Beiratssitzungen eine beratende und überwachende Funktion gegenüber der Geschäftsführung wahr. Die Analyse des Gesamtrisikos des Unternehmens als Summe der Betrachtung vieler Einzelrisiken ergibt aus heutiger Sicht keine Risiken, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden oder die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich beeinträchtigen könnten.
Kalbach, 30. August 2024 Rensch-Haus GmbH gez. Martin Rensch, Geschäftsführer gez. Dirk Wolschke, Geschäftsführer BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang für das Geschäftsjahr 2023Rensch-Haus GmbH1. Allgemeine Angaben zum UnternehmenDie Gesellschaft führt die Firma "Rensch-Haus GmbH". Sitz der Gesellschaft ist in Kalbach. Die Rensch-Haus GmbH ist im Handelsregister des Amtsgerichtes Fulda unter der Registernummer HRB 2908 eingetragen. 2. Allgemeine Angaben zum JahresabschlussDie Rensch-Haus GmbH ist zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Absatz 3 HGB. Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB, den Vorschriften des GmbH-Gesetzes sowie nach den gesellschaftsvertraglichen Bestimmungen aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. 3. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenFür die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (unverändert) maßgebend: Die immateriellen Vermögensgegenstände und Gegenstände des Sachanlagevermögens werden grundsätzlich zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden nach den steuerlichen Regelungen des § 6 EStG bewertet und abgeschrieben. Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. mit den niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Die Vorräte wurden im Wege der Stichtagsinventur zum 31. Dezember 2023 aufgenommen und durch Inventurlisten nachgewiesen. Die in den Vorräten enthaltenen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie die Grundstücke werden zu Anschaffungskosten bewertet. In den Fällen, in denen der Marktpreis am Bilanzstichtag niedriger ist, wird dieser Wert angesetzt. Die teilfertigen Bauten werden mit Material- und Lohneinzelkosten sowie entsprechenden Material- und Fertigungsgemeinkostenzuschlägen bewertet. Auf die Einbeziehung von Verwaltungskosten wird verzichtet. Der Wertansatz der Grundstücke im Umlaufvermögen erfolgt zu Anschaffungskosten einschließlich Anschaffungsnebenkosten. Die Bewertung der Forderungen erfolgt grundsätzlich zum Nennwert. Drohende Ausfallrisiken werden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Für Zinsverluste und das latente Ausfallrisiko wird bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen darüber hinaus eine Pauschalwertberichtigung angesetzt. Der Ansatz der Wertpapiere des Umlaufvermögens erfolgte zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Zeitwert zum Abschlussstichtag. Die Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten sind zu ihren Nominalbeträgen angesetzt. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind in Höhe der abzugrenzenden Beträge angesetzt. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Absatz 1 Satz 2 HGB). Sie werden pauschal mit einem einer Restlaufzeit von 15 Jahren entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst (§ 253 Absatz 2 Satz 2 HGB). Das vorhandene Deckungsvermögen wurde mit den Rückstellungen verrechnet. Die Rückstellungen werden für alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Sie sind mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigem Erfüllungsbetrag angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Der Ansatz der Verbindlichkeiten erfolgt zum Erfüllungsbetrag. Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten werden zum Zeitpunkt der Zugangsbewertung mit dem jeweiligen Devisenkassakurs umgerechnet. Die Folgebewertung der Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung mit einer Restlaufzeit unter einem Jahr erfolgt durch Umrechnung zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag. Die Folgebewertung der Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr erfolgt zum Abschlussstichtag unter Beachtung des Imparitätsprinzips, wonach Kursverluste aufwandswirksam und Kursgewinne nicht berücksichtigt werden. Entsprechend den HGB-Regelungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung die folgenden Angaben als sogenannte "davon-Vermerke" ausgewiesen: • Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen unter dem Posten "Zinsen und ähnliche Aufwendungen". • Erträge aus der Abzinsung von Rückstellungen unter dem Posten "Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge". 4. Erläuterungen zur BilanzAnlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beinhalten Forderungen gegenüber dem Gesellschafter und Geschäftsführer, Herrn Martin Rensch in Höhe von TEUR 2 (Vorjahr TEUR 8). Eigenkapital Der ausgewiesene Bilanzgewinn enthält einen Gewinnvortrag in Höhe von EUR 7.895.312,78 (Vorjahr: EUR 8.817.247,86). Im Berichtsjahr erfolgten Ausschüttungen in Höhe von EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 3.150.000,00). Pensionsrückstellungen Die Pensionsverpflichtung wurde nach der versicherungsmathematischen PUC-Methode (Projected-Unit-Credit-Methode) gebildet. Der Rechnungszinssatz beträgt 1,82 %. Der Berechnung liegt eine Gehaltsdynamik bzw. Fluktuation von 0 % sowie eine Rentendynamik von 2 % zugrunde. Die Sterbetafeln nach Dr. Klaus Heubeck "Richttafeln 2018 G" wurden berücksichtigt. Aus der Abzinsung der Pensionsrückstellungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag in Höhe von EUR 2.554,00 (Vorjahr EUR 12.436,00). Dieser Unterschiedsbetrag ist für die Ausschüttung gesperrt. Im Berichtsjahr erfolgte gemäß § 246 Absatz 2 Satz 2 HGB eine Verrechnung mit den Aktivwerten aus den Rückdeckungsversicherungen mit einem beizulegenden Wert in Höhe von TEUR 207 mit der Pensionsrückstellung in Höhe von TEUR 586. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen setzen sich im Berichtsjahr wie folgt zusammen:
Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten und die Besicherung sind im folgenden Verbindlichkeitenspiegel im Einzelnen dargestellt:
*) Sicherungsübereignung Sonstige finanzielle Verpflichtungen Pachtverträge: Aus dem Pachtvertrag mit der Gesellschafterin Rensch GmbH & Co. Grundstücksverwaltung KG besteht eine jährliche Pachtverpflichtung von TEUR 134 für die Grundstücke und Betriebsgebäude sowie in Höhe von jährlich TEUR 9 für die Vermietung von Maschinen. Daneben besteht seit Mai 2006 ein weiterer Pachtvertrag mit der Rensch GmbH & Co. Grundstücksverwaltung KG für das Bemusterungszentrum in Kalbach-Uttrichshausen in Höhe von jährlich TEUR 52. Leasingverträge: Die Gesellschaft hat diverse Leasingverträge für Fahrzeuge sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung abgeschlossen, deren Laufzeit zwischen zwei und fünf Jahren liegen. Infolge der am Bilanzstichtag bestehenden kurzfristig nicht kündbaren Verträge summieren sich die in den folgenden Jahren zu zahlenden Beträge wie folgt:
5. Sonstige AngabenAnzahl der Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt
Geschäftsführung Einzelvertretungsberechtigter Geschäftsführer im Geschäftsjahr 2023 war Herr Dipl.-Ing. Martin Rensch, Kalbach. Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Des Weiteren war im Geschäftsjahr Herr Dirk Wolschke, Velpke, als einzelvertretungsberechtigter Geschäftsführer bestellt. Für Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern der Geschäftsführung und ihren Hinterbliebenen hat die Gesellschaft eine Pensionsrückstellung in Höhe von TEUR 586 gebildet. Gesamtbezüge der Geschäftsführung Bezüglich der Bezüge der Geschäftsführung wird von der Schutzklausel des § 286 Absatz 4 HGB Gebrauch gemacht. Konzernabschluss Die Berichtsgesellschaft wird in den Konzernabschluss der Muttergesellschaft, der Rensch GmbH & Co. Grundstücksverwaltung KG, Kalbach, zum 31. Dezember eines jeden Jahres einbezogen. Im Berichtsjahr besteht gemäß § 290 Absatz 1 HGB die Pflicht zur Aufstellung des Konzernabschlusses. Anteilsbesitz
Honorar des Abschlussprüfers Auf die Angabe des Honorars des Abschlussprüfers wurde verzichtet, da die Angaben im Konzernabschluss der Rensch GmbH & Co. Grundstücksverwaltung KG enthalten sind. Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt vor, den Bilanzgewinn in Höhe von EUR 15.667.786,04 auf neue Rechnung vorzutragen.
Kalbach, 30. August 2024 Rensch-Haus GmbH gez. Martin Rensch, Geschäftsführer gez. Dirk Wolschke, Geschäftsführer Entwicklung des Anlagevermögens 2023
sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 09.10.2024 festgestellt. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Rensch-Haus GmbH, Kalbach Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Rensch-Haus GmbH, Kalbach - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Rensch-Haus GmbH, Kalbach für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2024 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht der Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Fulda, den 30. August 2024 Muth & Co. GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gez. ppa. Lukas Geiger, Wirtschaftsprüfer gez. Marco Bug, Wirtschaftsprüfer |
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