Alf-Trans GmbH & Co. KG

49594 Alfhausen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Osnabrück HRA 200120
Eingetragen
16.2.2006

Finanzübersicht

Historie

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Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Alf-Trans GmbH & Co. KG

Alfhausen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 105.318,56 120.263,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2.002,00 2,00
II. Sachanlagen 103.316,56 120.261,00
B. Umlaufvermögen 487.532,33 524.794,56
I. Vorräte 80.647,00 155.742,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 406.885,33 369.052,56
C. Rechnungsabgrenzungsposten 9.681,58 6.847,91
D. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil Kommanditisten 117.951,27 149.823,26
Aktiva 720.483,74 801.728,73

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 74.325,94 128.447,15
I. Kapitalanteile 74.325,94 128.447,15
1. Kapitalanteile Kommanditisten 74.325,94 128.447,15
II. Bilanzgewinn 0,00 0,00
B. Rückstellungen 46.866,23 31.901,98
C. Verbindlichkeiten 599.291,57 641.379,60
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 470.508,97 602.379,60
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 128.782,60 39.000,00
Summe Passiva 720.483,74 801.728,73

Anhang zum 31. Dezember 2023

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Alf-Trans GmbH & Co. KG, Alfhausen, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Osnabrück unter der Registernummer HRA 200120 eingetragen. Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine Gesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB i. V. m.
§ 264 a HGB.
Der Jahresabschluss ist nach Gewinnverwendung aufgestellt worden.
Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewandten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze nach den für kleine Gesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungs- posten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden, soweit dies nach den Vorschriften des § 246 HGB nicht ausdrücklich gefordert wird.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Der Jahresabschluss wurde gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.
Anlagevermögen
Die Immateriellen Vermögensgegenstände, das Sachanlagevermögen und die Finanzanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Abschreibung des Sachanlagevermögens erfolgt grundsätzlich nach der linearen Abschreibungsmethode. Im Zugangsjahr erfolgt die Abschreibung pro rata temporis. Selbstständig nutzbare bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 800,00 EUR, die der Abnutzung unterliegen, werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben und als Abgang gezeigt.
Auf die Gegenstände des Anlagevermögens werden außerplanmäßige Abschreibungen vorge- nommen, wenn voraussichtlich dauerhafte Wertminderungen vorliegen. Zuschreibungen aufgrund des Wertaufholungsgebots erfolgen bis zu den fortgeführten Anschaffungskosten, wenn die Gründe für eine dauerhafte Wertminderung nicht mehr bestehen.
Umlaufvermögen
Die Vorräte werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. zu niedrigeren Auftragswerten angesetzt. Die Ermittlung der Anschaffungskosten der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie der Waren erfolgt im Wesentlichen zu durchschnittlichen Einstandspreisen. Die Herstellungskosten der unfertigen und fertigen Erzeugnisse und Leistungen umfassen alle direkt zurechenbaren Material- und Fertigungskosten sowie Gemeinkosten, die angefallen sind, um die Vorräte an den Ort der geplanten Verwendung zu bringen und in ihren bestimmungsgemäßen Zustand zu versetzen. Fremdkapitalkosten werden nicht in die Anschaffungs- und Herstellungskosten einbezogen. Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit usw. ergeben, werden bei Bedarf durch Abwertungen berücksichtigt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bilanziert. Erkennbaren Einzelrisiken wird durch angemessene Wertberichtigungen Rechnung getragen.
Flüssige Mittel sind mit Anschaffungskosten oder niedrigeren Tageswerten angesetzt.
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.
Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen wurden auf der Grundlage des § 253 HGB nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zum notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Wesentliche Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit einem laufzeitadäquaten Zinssatz abgezinst.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag am Bilanzstichtag angesetzt.
Gewinn- und Verlustrechnung
Aufwendungen und Erträge wurden auf das Geschäftsjahr abgegrenzt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren i. S. v. § 275 HGB aufgestellt

C. Angaben zu Bilanzposten
I. Einzelposten des Anlagevermögens
Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus der Anlage.
II. Einzelposten des Umlaufvermögens
Unter den Sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen gegenüber Gesellschaftern in Höhe von insgesamt 0,00 EUR (Vorjahr: 0,00 TEUR) ausgewiesen.

III. Verbindlichkeiten
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beläuft sich auf 0,00 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR).
Die Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung sind durch übliche Eigentumsvorbehalte besichert.

D. Sonstige Angaben
I. Organe der Gesellschaft
Als operativer und kaufmännischer Geschäftsführer der Alf-Trans GmbH & Co. KG, Alfhausen ist bestellt:
 Dr. - Ing. Heiko Scheffczyk, Alfhausen
Auf eine Angabe der Bezüge der Geschäftsführung wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.
II. Mitarbeiter
Im Berichtsjahr wurden durchschnittlich 30 Mitarbeiter beschäftigt.
III. Nahestehende Personen/Unternehmen
Marktunübliche Bedingungen für nicht unwesentliche Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und/oder Personen haben im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff., 284 ff. HGB angabepflichtigen Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
Es sind keine bedeutsamen Ereignisse bzw. Entwicklungen im neuen Geschäftsjahr bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses eingetreten, insbesondere sind keine wesentlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Geschäftsverlauf der Gesellschaft zu verzeichnen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind außer den allgemeinen wirtschaftlichen und konjunkturellen Risiken, die weder beeinflussbar noch steuerbar sind, keine besonderen Risiken für die künftige Entwicklung der Gesellschaft erkennbar.

sonstige Berichtsbestandteile

 

Alfhausen, 24.03.2025

gez. Dr.-Ing. Heiko Scheffczyk, Geschäftsführer


Alf-Trans GmbH & Co. KG

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 24.03.2025 festgestellt.

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