Gisela Gewürze Inhaber Markus Hensel e.K.
Selbe AdresseHerstellung von Würzmitteln und Soßen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Irmgard Voss seit 2.6.2022 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
VOSS BIKE-LINE GmbHBinauJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BILANZ
Anhang zum 31. Dezember 2011A. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften werden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses wurden teilweise in Anspruch genommen. Gliederungsgrundsätze Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr. Eine Anpassung der Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung des Vorjahres war nicht erforderlich. Eine Mitzugehörigkeit von Vermögensgegenständen und Schulden zu anderen Posten der Bilanz bestand nicht. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals sind nicht aktiviert worden. Die Bilanzierung von immateriellen Wirtschaftsgütern erfolgte deshalb, da diese entgeltlich erworben wurden. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind nicht anzugeben. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: Das Immaterielle Anlagevermögen und das Sachanlagevermögen werden zu Anschaffungskosten oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger nutzungsbedingter Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen erfolgen unter Berücksichtigung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer nach der linearen Methode. Die im Geschäftsjahr zugegangenen geringwertigen Wirtschaftsgüter wurden voll abgeschrieben. Bei den Vorräten wurden die Waren zu Einstandspreisen bewertet. Teilwertabschläge waren im Berichtsjahr nicht erforderlich. Die Bewertung der Forderung aus Lieferungen und Leistungen erfolgte mit dem Teilwert. Soweit erforderlich wurden Einzelwertberichtigungen gebildet. Daneben wurde das übliche Ausfallrisiko mit einer Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1 % der Nettoforderungen belegt. Die sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennbetrag oder dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Wertberichtigungen für das allgemeine Kreditrisiko waren nicht zu bilden. Rechnungsabgrenzungsposten waren nicht zu bilden. Rückstellungen werden in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle am Bilanzstichtag erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten abzudecken. Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. B. Erläuterungen zum Jahresabschluss Erläuterungen zur Bilanz 1. Anlagevermögen Die Aufgliederung der in der Bilanz zusammengefassten Anlagepositionen und ihre Entwicklung im Geschäftsjahr sind im " Bruttoanlagespiegel" dargestellt. 2. Stammkapital Das Stammkapital wurde in der Bilanz mit € 78.000,00 ausgewiesen. Das Stammkapital entspricht den Festsetzungen des Gesellschaftsvertrages. 3. Rückstellungen Die Rückstellungen enthalten den Aufwand für Aktenbewahrung und für die Erstellung des Jahresabschlusses. Sie sind ausreichend bemessen und steuerlich vertretbar. 4. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind außer den üblichen Eigentumsvorbehalten bei Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten unbesichert. Die Gesellschafterin, Frau Irmgard Voss, hat der Gesellschaft Darlehen über insgesamt 260.287,95 € ausgereicht. Sie sind mit einem qualifizierten Rangrücktritt versehen. Das Verrechnungskonto Irmgard Voss weist zusätzlich eine Verbindlichkeit in Höhe von 73.392,79 aus. C. Sonstige Angaben 1. Zusammensetzung der Organe Im Geschäftsjahr war Frau Irmgard Voss zur alleinigen Geschäftsführerin bestellt. Frau Voss ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Prokuren waren im Geschäftsjahr nicht erteilt. Forderungen gegenüber der Gesellschafterin, Frau Irmgard Voss, bestanden zum Bilanzstichtag nicht. Binau, den 13.11.2012 ...................................................... Irmgard Voss Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 11.12.2012 |
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