MAFI &
TREPEL Technology GmbH
Bremerhaven
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
25.044.261,92 |
24.143.686,76 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
402.639,00 |
540.042,00 |
| II.
Sachanlagen |
24.641.622,92 |
23.603.644,76 |
| B.
Umlaufvermögen |
18.107.101,30 |
13.566.614,01 |
| I.
Vorräte |
11.579.612,97 |
11.111.018,48 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.283.708,14 |
2.272.348,54 |
| III.
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten |
5.243.780,19 |
183.246,99 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
24.415,48 |
22.435,96 |
| Aktiva |
43.175.778,70 |
37.732.736,73 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
8.750.087,58 |
1.445.453,04 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
5.000.000,00 |
5.000.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
13.000.000,00 |
2.000.000,00 |
| III.
Verlustvortrag |
5.554.546,96 |
820.447,34 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
3.695.365,46 |
4.734.099,62 |
| B.
Rückstellungen |
389.701,83 |
1.937.973,87 |
| C.
Verbindlichkeiten |
34.035.989,29 |
34.349.309,82 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
4.035.989,29 |
34.349.309,82 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
30.000.000,00 |
|
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
32.876.346,64 |
31.068.170,72 |
| Summe
Passiva |
43.175.778,70 |
37.732.736,73 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2023
I. Allgemeines
Der Jahresabschluss der MAFI & TREPEL Technology
GmbH, Bremerhaven, Amtsgericht Bremen, HRB 35718 HB, zum
31. Dezember 2023 wurde nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches sowie nach den ergänzenden
Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit
beschränkter Haftung aufgestellt.
Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die
Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne
des § 267 Abs. 1 HGB Anwendung.
II. Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätze
Die
immateriellen Vermögensgegenstände sind zu
Anschaffungskosten bewertet. Sie werden
planmäßig entsprechend ihrer voraussichtlichen
Nutzungsdauer linear abgeschrieben.
Das
Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bewertet abzüglich
planmäßiger Abschreibungen auf der Basis der
voraussichtlichen Nutzungsdauer sowie ggf.
außerplanmäßiger Abschreibungen. Im
Berichtsjahr wurde das Sachanlagevermögen linear
abgeschrieben.
Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bis EUR 250,00 werden im Zugangsjahr
voll abgeschrieben und nicht mehr im Anlagenverzeichnis
erfasst (§ 6 Abs. 2 EStG).
Geringwertige Anlagegüter mit
Anschaffungs-/Herstellungskosten zwischen EUR 250,00 und
EUR 1.000,00 werden grundsätzlich in einen
Sammelposten eingestellt, der über einen Zeitraum von
5 Jahren linear abgeschrieben wird (§ 6 Abs. 2a EStG).
Abweichend von dieser Regelung erfolgt die Aktivierung von
geringwertigen EDV-Anlagegütern über ihre
tatsächliche Nutzungsdauer.
Die
Vorräte sind zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegen- den
Stichtagswert angesetzt. Bei der Ermittlung der
Herstellungskosten wurden angemessene Teile der Material-
und Fertigungsgemeinkosten einbezogen. Kosten der
allgemeinen Verwal- tung sind in den Herstellungskosten
nicht enthalten.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind zu
Nominalbeträgen, ggf. vermindert um gebotene
Einzelwertberichtigungen, angesetzt. Das allgemeine
Ausfallrisiko sowie die Beitreibungskosten wurden bei den
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen durch eine
Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind
zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt.
Als
aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben vor
dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand
für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt
darstellen.
Sonstige Rückstellungen werden für
ungewisse Verbindlichkeiten mit dem nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrag gem. § 253 Abs. 1 HGB gebildet.
Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden
berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise
für deren Eintritt vorliegen.
Bei der Bemessung der
Rückstellungen wurde allen erkennbaren Risiken
und ungewissen Verpflichtungen Rechnung getragen.
Die
Verbindlichkeiten sind zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
III. Erläuterungen zur Bilanz
Die
Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen
resultieren aus folgenden Positionen:
|
31.12.2023
T-EUR
|
31.12.2022
T-EUR
|
1. aus Lieferungen und
Leistungen
|
1.214
|
0
|
2. sonstige
Verbindlichkeiten
|
0
|
0
|
Die
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen resultieren aus folgenden Positionen:
|
31.12.2023
T-EUR
|
31.12.2022
T-EUR
|
1. aus Lieferungen und
Leistungen
|
517
|
1.362
|
2. sonstige
Verbindlichkeiten
|
32.390
|
31.040
|
IV. Ergänzende Angaben
1. Mitglieder der Geschäftsführung
Im Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember
2023 war
Herr Heiko Ernst
Im Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 1. November
2023 war
Herr Werner Berger
Im Geschäftsjahr vom 1. November bis 31.
Dezember 2023 war
Herr Roland Hartwig
als Geschäftsführer bestellt.
2. Name und Sitz des Mutterunternehmens
Mutterunternehmen ist die NDW Draht und Stahl GmbH,
Eberbach. Übergeordnetes Mutterunternehmen, das einen
Konzernabschluss erstellt, ist die NDW
Beteiligungsgesellschaft mbH, Eberbach. Der
Konzernabschluss der NDW Beteiligungsgesellschaft mbH wird
im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.
3. Anzahl Mitarbeiter
Die durchschnittliche Zahl der beschäftigten
Arbeitnehmer (Angestellte) betrug im Berichtsjahr 49
Mitarbeiter.
4. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
|
2024
T-EUR
|
2025 bis 2028
T-EUR
|
ab 2029 jährlich
T-EUR
|
Verpflichtungen aus
Miet- und Wartungsverträgen (geschätzte
Höhe)
|
388
|
777
|
127
|
Unterschrift der Geschäftsführung
Bremerhaven, den 9. August 2024
Roland
Hartwig Heiko
Ernst
sonstige Berichtsbestandteile
Feststellung des Jahresabschlusses
Die Gesellschafterversammlung der MAFI & TREPEL
Technology GmbH hat am 30. August 2024 den Jahresabschluss
zum 31. Dezember 2023 festgestellt.
|