Stadtsparkasse SchwalmstadtLiquidiert
SchwalmstadtStammdaten
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Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Stephan Krummeich seit 10.9.2020 | Vorstandsmitglied |
Wilhelm Bechtel seit 1.9.2010 | Vorsitzender des Vorstands |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
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Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Stadtsparkasse SchwalmstadtSchwalmstadtJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Lageberichtder Stadtsparkasse SchwalmstadtA. Darstellung und Analyse des Geschäftsverlaufes einschließlich des Geschäftsergebnisses und der LageRahmenbedingungenGesamtwirtschaftliche und regionale Rahmenbedingungen 12021 war in wirtschaftlicher Hinsicht erneut vor allem von der Pandemie geprägt. Zweite, dritte und vierte Wellen der COVID-Infektionen waren zu verzeichnen. Wie schon 2020, als Deutschland im Vergleich zu den europäischen Partnerländern mit einem realen BIP-Rückgang um 4,6 Prozent noch vergleichsweise glimpflich durch die erste Pandemiephase gekommen war, zeigen sich auch in 2021 sehr starke Schwankungen im Quartalsrhythmus - wenn auch nicht ganz mit der in 2020 beobachtbaren Intensität. So war der Jahresauftakt 2021 zunächst von dem damaligen langen Lockdown verhagelt. Die beiden Quartale des Sommerhalbjahres brachten dann in der Phase mit niedrigen Infektionszahlen zwischen April und September eine deutliche Erholung. Für das Schlussquartal, das dann wieder von der aufziehenden Infektionswelle der Delta-Variante des Virus gezeichnet war, liegt noch keine offizielle BIP-Zahl vor. Das Statistische Bundesamt hat bei der Vorstellung der Jahresergebnisse in der Pressekonferenz am 14. Januar 2022 aber durchblicken lassen, dass das BIP im Schlussquartal 2021 in laufender Rate im Vergleich zum Vorquartal um ein halbes bis ein ganzes Prozent geschrumpft sein dürfte. Auf Jahressicht erreichte Deutschland in 2021 nur ein kleineres Wachstum. Die Erstschätzung, die das Statistische Bundesamt am 14. Januar 2022 auf Basis von noch nicht vollständigen Ist-Daten hochgerechnet veröffentlich hat, lautet auf 2,7 Prozent für das preisbereinigte BIP-Wachstum. Im Gesamtjahr wurde nach Schätzung des Statistischen Bundesamtes vom 14. Januar 2022 eine reale BIP-Veränderung von +2,7 Prozent nach -5,0 Prozent im Vorjahr erreicht. Bei grundsätzlich stabilen Einkommen für weite Teile der Bevölkerung reduzierte sich die Sparquote der privaten Haushalte auf 15,0 Prozent (16,3 Prozent). Da sich die privaten Konsumausgaben nicht veränderten, schlägt sich die Auflösung von Sparguthaben voll in den nochmals gestiegenen Bauinvestitionen (+0,5 Prozent nach +1,5 Prozent) nieder. Die staatlichen Konsumausgaben stiegen im Vorjahresumfang (+3,4 Prozent). In 2021 schlugen in vollem Umfang die Ausgaben für den Impfstoffbezug, den Betrieb der Impfzentren und auch die kostenlose Abgabe oder Kostenübernahme von Testsets zu Buche. Die Staatsquote in Relation der Staatsausgaben zum BIP erreichte mit 51,6 Prozent einen historischen Höchststand. Die deutsche Staatsverschuldung liegt bei rd. 70 Prozent des BIP. Weiterhin recht robust erwies sich der deutsche Arbeitsmarkt, auch weil keine große Insolvenzwelle aufgetreten ist. Das Instrument der Kurzarbeit wurde auch in 2021 weiterhin genutzt, aber bei weitem nicht mehr in dem Ausmaß wie 2020. Somit wurden wieder mehr Arbeitsstunden geleistet, was im Ergebnis einen Anstieg der Arbeitsproduktivität bewirkte. Die Anzahl der Erwerbstätigen ist mit 44,9 Millionen gegenüber dem Vorjahr (44,8 Millionen) sogar leicht gestiegen. Die Arbeitslosenquote reduzierte sich auf 5,7 Prozent (5,9 Prozent). In einigen Sektoren bestand sogar Personalmangel. Der dadurch initiierte Lohndruck bewirkt in Kombination mit güterwirtschaftlichen Lieferengpässen, Angebotsrestriktionen und verteuerten Energiepreisen zum Jahresende die Rückkehr zur Inflation. In Deutschland stiegen die Verbraucherpreise im Jahresdurchschnitt um 3,3 Prozent. Im Euroraum betrug der Anstieg 2,6 Prozent, womit die Zielmarke der Europäischen Zentralbank für eine Inflationsrate von annähernd 2,0 % als erfüllt angesehen werden kann. Die Geldpolitik blieb dennoch 2021 weiter bei ihrem expansiven Kurs. Die Federal Reserve kündigte für den US-Dollar allerdings erste Ausstiegsschritte aus ihrem "Quantitative Easing" an. Einige andere Notenbanken, darunter die Bank of England, vollzogen Ende 2021 erste Leitzinssteigerungen. Die Europäische Zentralbank betont dagegen bisher, dass sie die Preissteigerungen, die auch nach ihrer 2021 erfolgten Strategieneuformulierung deutlich über dem Zielniveau liegen, für vorübergehend hält. Sie bleibt weiter auf einen sehr expansiven Kurs festgelegt. Immerhin hat die EZB Ende 2021 die Einstellung der Netto-Käufe unter dem Pandemic Emergency Purchase Programme (PEPP) per März 2022 angekündigt. Die pandemiegetriebene gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland gestaltete sich im Wirtschaftsraum der Stadtsparkasse Schwalmstadt durchaus moderat positiver. Zentraler Indikator dafür bleibt der regionale Arbeitsmarkt. Die Arbeitslosenquote für den Schwalm-Eder-Kreis sank zum Jahresultimo 2021 auf 3,5 Prozent. Waren im Dezember 2019 noch 3,1 % der Erwerbstätigen arbeitslos gemeldet, erhöhte sich die Quote zum Dezember 2020 auf noch vergleichsweise moderate 3,7 %. Im Mikromarkt Schwalmstadt betrug die Quote zum Jahresende 2021 3,3 Prozent (3,8 Prozent). Somit zeigt sich der regionale Arbeitsmarkt weiter vergleichsweise robust und bleibt unter den Dezember 2021-Werten von Hessen mit 5,2 Prozent (Vorjahr: 5,4 Prozent) und Deutschland mit 5,4 Prozent (Vorjahr: 5,9 Prozent). Dies ist ein Beleg für die solide und nachhaltige Wirtschaftskraft der Region. Dennoch bleibt die Lage am Arbeitsmarkt aktuell fragil, je nach Pandemieweiterentwicklung kann sich die Tendenz zum Beschäftigungsabbau verstetigen. Das Geschäftsgebiet hat nach wie vor das Potenzial, sich als ländliches Regionalzentrum vor allem mit dem Angebot von bezahlbarem und ruhigem Wohnraum bei gleichzeitiger Nähe zu wichtigen, zukunftsfähigen Arbeitgebern zu profilieren. Damit stellt sich das Entwicklungspotenzial des Geschäftsgebietes grundsätzlich unverändert etwas günstiger dar als in anderen Regionen des weiteren Umfelds. Vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung mit einem mittlerweile abgeschwächten Bevölkerungsrückgang im Kerngeschäftsgebiet Schwalmstadt von 6,4 % bis zum Jahr 2030 (zum Vergleich: Schwalm-Eder-Kreis: Minus von 8,3 %, Hessen: +1,8 %) gilt es, den heimischen Mikromarkt auch konzeptionell innovativ zu entwickeln. Ein erster Schritt ist das im März 2016 eröffnete Einkaufszentrum "Schwalm-Galerie", was - in Verbindung mit dem bereits ansässigen Aldi Markt -einen erweiterten Branchenmix verspricht und die Attraktivität von Schwalmstadt und die Bindung der vorhandenen Kaufkraft in Mitten der beiden nord- und mittelhessischen Metropolen erheblich steigern kann. Die Anbindung des Geschäftsgebietes an die A 49 im Jahr 2022, bereits in der Umsetzung befindliche Erweiterungsinvestitionen regionaler Unternehmen mit Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze sowie erschlossene Baugrundstücke und Gewerbegebiete, untermauern zudem die vergleichsweise solide und weiter entwicklungsfähige regionale Infra- und Wirtschaftsstruktur. Nach den pandemiebedingten Konjunkturabstürzen im abgelaufenen Geschäftsjahr sind auch im IHKBezirk Kassel-Marburg vorsichtige Anzeichen einer wirtschaftlichen Konsolidierung erkennbar. Der IHK-Klimaindex klettert in der Frühjahresumfrage gegenüber dem Vorjahreswert um knapp 20 Punkte auf 114,5 Punkte; büßt gegenüber der Herbstumfrage jedoch 3,5 Punkte ein. Stabilisator der Konjunktur ist nach wie vor das produzierende Gewerbe. Auch die Industrie meldet ein solides Ergebnis. Überraschend stabile Zahlen liefert der Einzelhandel. Alle drei Sektoren liegen mit ihren Ergebnissen oberhalb der Marke von 100-Punkten, an der Optimisten und Pessimisten im Gleichgewicht stehen. Dies darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Gesamtkonjunktur nach wie vor unter der weltweiten Pandemie leidet. Zum einen vermeldet die Gastronomie, die am stärksten von den aktuellen Beeinträchtigungen betroffen ist, sehr schlechte Konjunkturdaten. Zum anderen sind die gestörten Lieferketten sowie die gestiegenen Preise für Rohstoffe und Energie nach wie vor das größte Risiko für die gesamtwirtschaftliche Situation. Damit einher geht der Fachkräftemangel als eines der größten Probleme für Wachstum und wirtschaftliche Solidität. Die Gesamtmarktsituation im Geschäftsgebiet der Stadtsparkasse Schwalmstadt stellt sich weiterhin als eher schrumpfender Markt mit tendenziell sich verändernden Anforderungs- und Bedarfsprofilen der Kunden dar. Dennoch bleiben - wie von einer Standortstudie der IHK bestätigt - die Standortfaktoren grundsätzlich positiv und mit Entwicklungspotenzial versehen zu bewerten. Die Chancen dürften sich in den letzten Jahren eher verstärkt haben. Diese Chancen gilt es für das Geschäftsgebiet und für die Sparkasse zu nutzen. Branchensituation 2Auch das Jahr 2021 war erneut geprägt von den geld- sowie den fiskalpolitischen Notfallmaßnahmen von Zentralbanken und Regierungen. Sie wurden ergriffen, um den Folgen der Pandemie entgegenzuwirken. Seit Beginn der Coronakrise bietet das das Eurosystem den Banken einen besonders günstigen Zugang zu Liquidität an, um die Kreditvergabe an die Wirtschaft zu stützen. U. a. wurden zusätzliche gezielte längerfristige Refinanzierungsgeschäfte (GLRG III) aufgelegt. Darüber hinaus wurde das in 2020 eingeführte Pandemie-Notfallankaufprogramm (PEPP) auch im Jahr 2021 fortgesetzt. Bis Ende Dezember 2021 beliefen sich die Netto-Anleihekäufe der Europäischen Zentralbank (EZB) zusammengenommen auf knapp 1.600 Mrd. Euro. Auf seiner letzten Sitzung im Jahr 2021 beschloss der EZB-Rat allerdings, die PEPP-Nettoankäufe Ende März 2022 einzustellen. Im Juli 2021 gab sich der EZB-Rat eine neue geldpolitische Strategie. Kernstück dieser strategischen Neuausrichtung ist das symmetrische Inflationsziel von 2 % in der mittleren Frist. Abweichungen vom Inflationsziel (positive wie negative) sind unerwünscht, mit der zwingenden Folge einer geldpolitischen Kursanpassung, falls es die Aussichten für die Preisstabilität erfordern. Obwohl die Prognosen zur Entwicklung der Inflation im Verlauf des Jahres mehrfach nach oben korrigiert wurden, behielt der EZBRat den lockeren geldpolitischen Kurs bei und ließ die Leitzinssätze unverändert auf ihren historisch niedrigen Niveaus. Der Hauptrefinanzierungssatz liegt nach wie vor bei 0 %, während die Zinssätze für die Spitzenrefinanzierungs- und Einlagefazilität bei 0,25 % bzw. -0,5 % verblieben.
2 Die wesentlichen Feststellungen sind dem
Geschäftsbericht 2021 der Deutschen Bundesbank
entnommen
Des Weiteren spielen in der neuen Strategie Klimaaspekte in der Geldpolitik eine größere Rolle. Der klimabezogene Maßnahmenplan sieht u. a. vor, bei geldpolitischen Geschäften die Anforderungen an Offenlegung und Transparenz klimarelevanter Informationen zum Beispiel für die Emittenten von Wertpapieren zu erhöhen. Darüber hinaus profitierten die Banken auch im Jahr 2021 indirekt von den Stabilisierungsbeiträgen der deutschen Fiskalpolitik (z. B. Kurzarbeitergeld), die den Unternehmenssektor stützten. Ein Anstieg von Kreditrisiken und Kreditausfällen konnte so vermieden werden. Der Anteil der notleidenden Kredite am gesamten Kreditvolumen (NPL-Quote) stieg zu Beginn der Pandemie nicht wesentlich an. Bis zum dritten Quartal 2021 sank er sogar auf 1,1 %. Insgesamt wirkte sich die Pandemie demzufolge bisher nicht stark auf den Bankensektor aus. Zum einen sind die deutschen Banken besser mit Eigenkapital ausgestattet als vor der globalen Finanzkrise. Zum anderen blieb die Anzahl der Unternehmensinsolvenzen dank der umfassenden wirtschaftspolitischen Maßnahmen bislang niedrig. Wenn die Hilfsmaßnahmen für die Realwirtschaft auslaufen, ist zwar damit zu rechnen, dass die Zahl der Unternehmensinsolvenzen steigen wird und entsprechend mehr Kredite ausfallen werden. Die darauf resultierenden Wertberichtigungen dürften aber aus heutiger Sicht für den Bankensektor verkraftbar sein. Rechtliche Rahmenbedingungen der SparkasseDie Stadtsparkasse Schwalmstadt unterliegt als mündelsichere, dem gemeinen Nutzen dienende rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts dem Hessischen Sparkassengesetz. Trägerin der Sparkasse ist die Stadt Schwalmstadt. Grundlagen für die geschäftspolitische Ausrichtung sind der öffentliche Auftrag (§ 2 Hessisches Sparkassengesetz) und das Regionalprinzip. Gemäß § 15 Abs. 2 Hessisches Sparkassengesetz haben wir dem Lagebericht einen statistischen Bericht über die Erfüllung des öffentlichen Auftrags der Sparkasse im Geschäftsjahr 2021 beigefügt. Die Zusammenarbeit zwischen der Sparkasse und der Landesbank Hessen-Thüringen wird innerhalb des Verbundkonzeptes Hessen-Thüringen geregelt. Dieses Konzept umfasst neben der Organisation der Zusammenarbeit gemeinsame Risikomanagementziele sowie ein Frühwarnsystem. Über den Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen (SGVHT), Frankfurt am Main und Erfurt, ist die Stadtsparkasse Schwalmstadt dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. in Berlin angeschlossen. Als Mitglied im Sparkassenstützungsfonds des SGVHT ist die Sparkasse Teil des bundesweiten Sicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe, welches elf regionale Sparkassenstützungsfonds durch einen überregionalen Ausgleich miteinander verknüpft. Zwischen diesen und den Sicherungseinrichtungen der Landesbanken und Landesbausparkassen besteht ein Haftungsverbund. Das Sicherungssystem der deutschen Sparkassenorganisation umfasst u. a. ein Risikomonitoringsystem zur Früherkennung von Risiken sowie eine risikoorientierte Beitragsbemessung. Das bundesweite Sicherungssystem ist durch das in 2015 in Kraft getretene Einlagensicherungsgesetz um die gesetzliche Einlagensicherungsfunktion ergänzt worden. Darüber hinaus besteht in Hessen ein zusätzlicher regionaler Reservefonds. Der Fonds wird von den Mitgliedssparkassen des SGVHT und der Landesbank Hessen-Thüringen sukzessive dotiert, bis 5 Promille der Bemessungsgrundlage (Gesamtrisikoposition, nach der sich die bankaufsichtsrechtlich erforderlichen Eigenmittel errechnen) erreicht sind. Der BGH hat mit Urteil vom 6. Oktober 2021 (XI ZR 234/20) über die Revision in einem Musterfeststellungsverfahren zu Zinsanpassungsklauseln bei Prämiensparverträgen entschieden. Gegenstand des Verfahrens war im Kern die Frage, wie der während der Vertragslaufzeit variable Zinssatz zu berechnen ist. Nach dem Urteil des BGH sind Zinsanpassungsklauseln, die eine Festlegung im Ermessen des Kreditinstituts vorsehen, unwirksam. Der BGH hat entschieden, dass für die Höhe der variablen Verzinsung ein öffentlich zugänglicher Referenzzinssatz in Anlehnung an die Entwicklung von Zinssätzen für langfristige Spareinlagen zu bestimmen ist. Bei der Zinsanpassung ist im Rahmen einer monatlichen Anpassung der ursprüngliche relative Abstand des Vertragszinssatzes zum Referenzzinssatz beizubehalten. Der BGH hat das Verfahren hinsichtlich der Festlegung des angemessenen Referenzzinssatzes an das zuständige Oberlandesgericht (OLG) Dresden zurückverwiesen; eine Entscheidung des OLG steht derzeit noch aus. Ungeachtet der Tatsache, dass wir nicht unmittelbar am Verfahren beteiligt waren, haben wir die Auswirkungen des BGH-Urteils analysiert und geprüft, ob die von uns in der Vergangenheit mit unseren Kunden geschlossenen Sparverträge mit vergleichbaren Zinsanpassungsklauseln ausgestaltet sind. Zur handelsrechtlichen Behandlung der Auswirkungen des BGH-Urteils verweisen wir auf den Anhang als Teil des Jahresabschlusses. Bilanzwirksames Geschäft
» Bilanzsumme / Geschäftsvolumen - nachhaltiges Wachstum in KerngeschäftsfeldernDie Bilanzsumme der Sparkasse konnte im Geschäftsjahr 2021 abermals zulegen. Mit einem Zuwachs von 13.446 TEUR bzw. 5,40 % auf 263.0 Mio. EUR wurde der schon deutliche Wachstumstrend der Vorperioden weiter fortgesetzt. In der Vorperiode hatte das Wachstum einen noch höheren Wert von 24.596 TEUR bzw. 10,9 %. Mit einer Erhöhung um 6,10% legte das Geschäftsvolumen der Sparkasse, das zusätzlich noch die Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen beinhaltet, sogar noch deutlicher zu. Mit einem Plus von absolut knapp 15.465 Mio. EUR erreichte das Geschäftsvolumen der Sparkassen damit erneut einen neuen Höchststand und beläuft sich bilanzstichtagsbezogen auf 270,5 Mio. EUR. Damit konnte die Stadtsparkasse Schwalmstadt den Pfad eines kontinuierlichen Wachstums des Geschäftsvolumens weiter nachhaltig bestätigen und nach unseren Marktanteilsanalysen ihre Spitzenposition im regionalen Wettbewerb unvermindert gut behaupten. Zentrale Wachstumsträger waren auf der Vermögensseite der angestiegene Wertpapierbestand bei erneuter, aber moderaterer Ausweitung der Forderungen gegenüber Kunden. Bei den Verbindlichkeiten konnten - jeweils deutlicher schwächer als in den Vorjahren - vor allem die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden (885 TEUR bzw. 0,5 %), erneut aber auch die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit 10.735 TEUR bzw. 51,8 % deutlich zulegen. Dies steht im Zusammenhang mit GLRG III - Geschäften mit der Deutschen Bundesbank, welche die Stadtsparkasse in 2021 erstmals nutzte. Insofern blickt die Sparkasse auf eine durchaus erfolgreiche und solide geschäftliche Entwicklung im Jahr 2021 zurück. » Kreditgeschäft - positive EntwicklungDie Entwicklung im Kreditgeschäft stellte sich im Jahr 2021 erneut erfreulich positiv dar. Mit einer Bestandserhöhung von 5.302 TEUR bzw. 3,8 % nach 4.883 TEUR bzw. 3,5 % im Vorjahr konnte in Summe der positive Trend der letzten Geschäftsjahre sogar noch übertroffen und die unverändert ambitionierten Ziele mehr als erreicht werden. Zentraler Wachstumsträger war erneut das strategisch bedeutsame und vergleichsweise risikoarme private Wohnungsbaugeschäft mit einem Zuwachs von 6,5 Mio. EUR oder 8,8%, nachdem der Bestandszuwachs im Vorjahr mit knapp 3,1 Mio. EUR schon sehr erfreulich ausgefallen war. Investitionen in die Substanzerhaltung von Bestandsobjekten, Immobilienerwerb als Renditeobjekt alternativ zu Wertpapieranlagen und als Form der Altersvorsorge, aber auch das weiterhin nachhaltig belebte Neubaufinanzierungsgeschäft zeichnen vor dem Hintergrund unverändert, im Jahresverlauf sogar etwas steigenden Finanzierungskosten, für diese unvermindert hervorragende Entwicklung verantwortlich. Das weniger bedeutsame sonstige private Kreditgeschäft, insbesondere das Konsumentenkreditgeschäft, konnte mit dieser Entwicklungsdynamik wie in den Vorjahren nicht mithalten. Der Bestand erhöhte sich jedoch gegenüber dem Vorjahr um 0,6 Mio. EUR oder 4,5 % auf 14,0 Mio. EUR. Das Gesamtvolumen der Kredite an Unternehmen und Selbständige konnte trotz hoher Tilgungsraten im Bestandsgeschäft im Jahresverlauf leicht gesteigert werden. Im letzten Jahr lag der Zuwachs mit einem Plus von 1,7 Mio. EUR höher. Die Stadtsparkasse Schwalmstadt begleitete dabei wie in den letzten Jahren unter Beachtung der Bonitäten erfreulicherweise insbesondere längerfristige Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen mit entsprechenden Finanzierungen Größe und Struktur des Geschäftsgebietes erweisen sich in diesem Kundenkreditsegment weiterhin als Wachstumshemmnis. Die Schwerpunkte des gewerblichen Kreditgeschäfts liegen weiterhin in den Branchen Handel, verarbeitendes Gewerbe sowie beim Grundstücks- und Wohnungswesen. In dem Bereich Grundstücksund Wohnungswesen konnte erneut eine Ausweitung erzielt werden, ein moderates Wachstum zeigte sich bei den Kreditierungen im Handel. Die Branchen verarbeitendes Gewerbe und Baugewerbe mussten zum Teil deutlichere Bestandseinbußen hinnehmen. Aufgrund unserer Größe können die Entwicklung von Einzelengagements zu entsprechenden Branchenentwicklung führen. Die Kreditvergabe der Stadtsparkasse Schwalmstadt erfolgt unter Orientierung an risikopolitischen Grundsätzen und unter Beachtung von Branchenlimiten. Die Ausleihungen an die öffentliche Hand des nicht als Kerngeschäftsfeld identifizierten Geschäftsbereichs wiesen dagegen das erwartete Minus von -1.383 TEUR auf und untermauerten damit den langjährigen Trend. Der Bestand ermäßigte sich auf 4.133 TEUR. Die aus der Vergangenheit zielgerichteten und sinnvollen Programme des Landes Hessen entfalten hier unvermindert ihre Wirkung. Demzufolge konnte im Geschäftsjahr 2021 die rege Kreditnachfrage im Firmen- und Privatkundengeschäft mit marktgerechten Konditionen bedient werden, die Sparkasse kommt somit - unter Beachtung von Bonitäts- und angemessener Rentabilitätsaspekten - erfolgreich ihrer Verantwortung nach, insbesondere den regionalen Kreditbedarf - auch mit unseren Verbundpartnern Helaba und Deutsche Leasing - zu bedienen. » Eigenanlagen und BeteiligungenDas Eigengeschäft der Sparkasse im Wertpapierbereich und im Rahmen der Forderungen gegenüber Kreditinstituten dient grundsätzlich der Anlage freier Mittel. Die Bestandsentwicklung ergibt sich folglich bei normalen Verhältnissen an den Kapitalmärkten in erster Linie als Restante aus der Entwicklung der anderen kundenbezogenen Bilanzpositionen der Aktiv- und Passivseite. Die Entwicklung der Geld- und Kapitalmärkte selbst war im Berichtsjahr - wie in den Vorjahren - und durch die Pandemie weiterhin durch die geldpolitischen Maßnahmen der EZB geprägt. Durch die in der Dimension fast unvorstellbare sowie sehr schnell eingeleitete expansive Geldpolitik der Notenbank zur Bekämpfung der Pandemiewirkungen in 2020 sowie den fiskalpolitischen Stabilisierungsmaßnahmen konnten insbesondere die Spreadaufschläge bei allen Anleihesegmenten auf ein Niveau vor der Pandemie zurückgeführt werden. Der Einlagenzins für Guthaben bei der EZB, die über das Mindestreservesoll hinausgehen, blieb zwar unverändert auf dem historischen Tiefststand von -0,5 %. Die Sparkasse nutzte in 2021 erstmals die langfristigen Refinanzierungsgeschäfte der Deutschen Bundesbank (GLRG III). Diese wirkten sich deutlich auf das Eigengeschäftsvolumen aus. Des Weiteren erneut prägend erwies sich unverändert das zweistufige System für die Verzinsung der Reserveguthaben, bei dem ein Teil der Überschussliquidität der Institute (d. h. das über die Mindestreserveanforderungen hinausgehende Reserveguthaben) von der negativen Verzinsung zum geltenden Einlagezinssatz befreit wird. Das Sechsfache des zu unterhaltenden Mindestreserveguthabens wurde von der Notenbank negativzinsfreigestellt. Die Sparkasse nutzte ihren Freizinsrahmen vollständig aus und nahm dazu - jedoch durch die zufließenden Kundengelder in geringerem Maße als geplant - kurzfristige Interbankengelder mit Negativverzinsung auf. Die Bilanzsumme der Sparkasse wurde wesentlich durch die GLRG III - Geschäfte zusätzlich um über 8 Mio. EUR verlängert. Der Wertpapierbestand als wesentliche Komponente der Eigenanlagen erhöhte sich dementsprechend in der Berichtsperiode deutlich, mit 12.627 TEUR höher als im Vorjahr (2020: Plus von 4.694 TEUR). Der Investitionsschwerpunkt im Rentenbereich mit einem Plus von über 6 Mio. EUR lag im Geschäftsjahr erneut bei den Financials, hier wiederum mit Fokus auf Forderungen innerhalb des S-Finanzverbunds. Den Wachstumstreiber im Eigengeschäft stellen die Fondsanlagen im Eigengeschäft dar - ebenfalls mit einem Plus von über 6 Mio. EUR, hier wurden insbesondere die Bestände von LCR-fähigen Rentenfonds ausgebaut. Die Abrufe bei Immobilienfonds trugen ebenfalls zu der Ausweitung bei. Risk-Return-Gesichtspunkte sorgten somit auch für eine strukturelle Veränderung innerhalb der Investmentfondsanlagen. Die Sparkasse nutzt über die Anlage in Investmentfonds bei hoher Diversifikation das Know-how professioneller Finanzmarktdienstleister. Der Bestand an Wertpapieren erhöhte sich im Zuge der genannten Entwicklung um 12.627 TEUR bzw. 18,9 % auf 79.486 TEUR, davon entfallen 28.266 TEUR (Vorjahr: 21.589 TEUR) auf Fondsanlagen. Bei vergleichsweiser großer Volatilität reduzierten sich die Forderungen an Kreditinstitute, die Reduzierung der täglich fälligen Bankguthaben trugen dazu bei. Die langfristigen Anlagen bei einer Landesbank konnten um 3 Mio. EUR weiter ausgebaut werden und passt zur Anlagestrategie der Sparkasse. Bei den festverzinslichen Wertpapieren lag die Duration als durchschnittliche Kapitalbindungsdauer und Risikoindikator unverändert im kurz- bis mittelfristigen Laufzeitbereich. Die Anlageentscheidungen folgen den Vorgaben der jährlich zu überprüfenden Strategie für Marktpreisrisiken. Entsprechend investiert die Sparkasse grundsätzlich in Titel des Investment-Grades und orientiert sich tendenziell aus den Erkenntnissen der wertorientierten Zinsbuchsteuerung an der Cashflow-Struktur des gleitenden 10-Jahres-Durchschnittes. Ziel der Anlagestrategie ist es darüber hinaus, unter Diversifikationsaspekten eine möglichst optimierte Portfoliostruktur zu gestalten. Die eigenen Wertpapiere sind vollständig nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet, ausgehend von der geschäftlichen Zweckbestimmung sind Wertpapiere sowohl der Liquiditätsreserve wie auch dem Anlagevermögen zugeordnet. Die Sparkasse agierte ihren strategischen Grundsätzen folgend risikobewusst und vorsichtig. Im Berichtszeitraum hat die Sparkasse keine zusätzliche Beteiligung in ihr strategisch ausgerichtetes Portfolio aufgenommen. Größte Vermögensposition bleibt die Beteiligung am SGVHT in Frankfurt am Main/Erfurt mit einem Buchwert von 1.202 TEUR. Der Bilanzansatz der Beteiligungen blieb mit 1.337 TEUR unverändert. » Sachanlagen und immaterielle AnlagenDie Sparkasse hat im Geschäftsjahr folgende Baumaßnahmen durchgeführt: Im Bereich der Ladenpassage wurde ein Teil von einem Mieter zurückgenommen - rund 75 qm. Dieser ehemalige Laden- bzw. Lagerraum wurde zur Bürofläche für vier Mitarbeiter (Team Organisation) ausgebaut. Des Weiteren wurde die Geschäftsstelle Steintor in der Friedrich-Ebert-Straße fremd vermietet. Der Mieter trug nahezu alle Umbaukosten, welche erheblich waren. Die Sparkasse errichtete einen modernen Container an der Hauswand der ehemaligen Geschäftsstelle (CUBE) mit drei SB-Geräten, wodurch sich der Bilanzwert der Sachanlagen moderat erhöhte. Ersatzbeschaffungen insgesamt wurden im überschaubaren Umfang (außer oben genannt) vorgenommen. Investitionsvorhaben sind im laufenden Geschäftsjahr in überschaubarem Rahmen geplant. Die Sachanlagen erhöhten sich insgesamt um 22 TEUR auf 457 TEUR. » Geldvermögensbildung von KundenDas anhaltend niedrige Zinsniveau hat die Struktur bilanzieller und außerbilanzieller Geldanlageprodukte unserer Kunden bereits in den vergangenen Jahren deutlich verändert. Verzinsliche Anlagen insgesamt blieben selbst ohne die Weitergabe von Verwahrentgelten unattraktiv, da im Jahresverlauf im Zuge der Pandemie und der schon dargestellten immensen geldpolitischen Maßnahmen - schon ausgehend von einem niedrigen Niveau - sogar insbesondere die langen Laufzeiten an Rendite weiter einbüßten. Somit verloren verzinsliche Anlagen aus Kundensicht jegliche Attraktivität. Es setzte sich am Markt sukzessiv die Einstellung durch, zumindest keine Verwahrentgelte zahlen zu müssen. Positivrenditen wurden von Bankprodukten bis zum Jahresende nicht mehr erwartet. Die Sparquote als für die Entwicklung der betreuten Kundengelder grundsätzlich wesentliche Einflussquote in Deutschland zeigte sich weiterhin auf einem hohen Niveau. Damit stand unter anderem auch ein höheres Volumen für Bankenanlagen zur Verfügung. Das für weite Teile der Bevölkerung trotz Pandemie stabile Einkommen ermöglichte somit in der Summe weiter deutlich positive Impulse für die Vermögensbildung. Vor dem Hintergrund dieser Einflussfaktoren ist die erneute Ausweitung der von der Sparkasse betreuten Kundengelder als zentrale strategische Zielgröße auf jetzt 265,5 Mio. EUR (Vorjahr 251,1 Mio. EUR) wohl annähernd erklärbar, in dieser Größenordnung aber über den Zielwerten auslaufend. Erfreulicherweise konnten im Jahr 2021 die Bestandsausweitung der Kundengelder mit rund 12,5 Mio. EUR im außerbilanziellen Bereich - inclusive des Private Banking - angelegt werden. Die Bestandsausweitung der Kundeneinlagen erreichte nicht ganz den Zielwert von 0; konnte aber erfreulicherweise bei 0,50 % der Kundeneinlagen gehalten werden. In beiden Teilbereichen der betreuten Kundengelder konnten jeweils neue Höchststände erreicht und im Bereich der außerbilanziellen Anlageformen auch unter Rentabilitätsgesichtspunkten die ambitionierten Ziele erreicht werden. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden legten somit insgesamt um rund 0,9 Mio. EUR zu. Die Sparkasse hat das stimulierende Umfeld genutzt und ihre gute Marktposition untermauert, der notwendige Wachstumspfad zum Erreichen der mittelfristigen Wachstumsziele wurde deutlich übertroffen. Achillesverse und Ansatzpunkt für Optimierungsüberlegungen bleibt unverändert die Allokation der verwalteten Kundengelder. Grundsätzlich und über die Preisfindungsmechanismen priorisiert die Sparkasse ein qualifiziertes Wachstum mit angemessener Rentabilität gegenüber einseitigen Volumenzielen. Das Jahr 2021 zeigt einen deutlich nachhaltigen Ausbau der verwaltenden Kundengelder. Dabei konnte ein Großteil im außerbilanziellen Bereich angelegt werden, was auch in Verbindung mit der Umsetzung von Verwahrentgelt im Privatkundenbereich zu sehen ist. Die Strukturentwicklung der bilanziellen Kundeneinlagen folgte der Marktentwicklung und eröffnet je nach zukünftiger Zinsentwicklung gewisse Verfügungs- wie auch Zinsänderungsrisiken. Der Anlagehorizont der Sparkassenkunden ist weiterhin und noch einmal kurzfristiger Natur. Entsprechend legten die täglich fälligen Verbindlichkeiten erneut deutlich zu, während das eher mittelfristig ausgerichtete Produktset der Sparkassenbriefe in der Hoffnung auf später wieder höhere Ertragschancen von der verschärften Niedrigzinsphase erstmals wieder, durch gezielte Kundenaktionen Zuwachs verzeichnete. » RefinanzierungenInstitutionelle Refinanzierungsmittel hat die Sparkasse ausschließlich im Rahmen der Optimierungsmaßnahmen aus dem zweistufigen System für die Verzinsung der Reserveguthaben der EZB aufgenommen. Zum Bilanzstichtag beliefen sich diese Mittel auf moderate 4,0 Mio. EUR. Mittel- und langfristige Refinanzierungen konnten deutlich mit einem Wert von 10,7 Mio. EUR ausgebaut werden und stehen im Wesentlichen im Zusammenhang mit den genannten GLRG III - Geschäften. Refinanzierungen in der Größenordnung institutioneller Einlagen aus dem Kundengeschäft waren im Jahr 2021 nicht fällig. Die Sparkasse bewegt sich hiermit unverändert im Rahmen ihrer Refinanzierungsstrategie unter Ausnutzung der durch die EZB geschaffenen Möglichkeiten. » RücklagenDurch die vollständige Zuführung des Bilanzgewinns 2020 in Höhe von 26 TEUR erhöhte sich die Sicherheitsrücklage im Berichtsjahr auf 14.167 TEUR und entspricht 5,4 % der Bilanzsumme von 263,0 Mio. EUR. Nicht bilanzwirksames Kundengeschäft» Depot-B-GeschäftDie wertmäßigen Umsatzzahlen wie auch die reinen Orderzahlen im Depot B-Geschäft über das Comfortdepot, das die Sparkasse über die S Broker AG & Co. KG, Wiesbaden, abwickelt, bzw. das DekaBank-Depot haben sich im Geschäftsjahr 2021 deutlich über dem Niveau von 2020 bewegt. Der Absatz von Aktienfonds war in diesem Jahr ein Treiber dieser erfreulichen Entwicklung. Eine strukturierte Anlageberatung und der Wunsch der Kunden nach alternativen zu niedrigen Zinssätzen bei den verzinslichen Produkten, sowie die Vermeidung von Verwahrentgelt sind für den Absatzerfolg maßgeblich gewesen. Sowohl die Anzahl der Kundendepots als auch der Kurswert aller Kundendepots (S Broker und DekaBank und der Vermögensverwaltung bei der Frankfurter Bankgesellschaft kumuliert) verzeichnen einen signifikanten Anstieg verglichen mit dem Vorjahr. Der Nettoabsatz aus Kaufs- und Verkaufsvolumina hat sich erfreulich erhöht. » VerbundgeschäfteDer Absatz im Bauspargeschäft entwickelte sich trotz höherer Erwartungen durch verbesserte staatliche Förderung rückläufig. Das Vertriebsniveau erreichte im Geschäftsjahr ein Abschlussvolumen von 1.210 TEUR, dies entspricht nahezu dem Wert aus 2019. Für das laufende Jahr erwarten wir aufgrund des steigenden Zinsniveaus wieder höhere Vertriebsergebnisse in diesem Segment. Bei der Vermittlung von Produkten unseres Verbundpartners, der Sparkassenversicherung, hielt die im Zeitvergleich volatile Absatz- und Ertragsentwicklung an. Nach den stärkeren Vorjahren konnte der Absatz- und Ertragserfolg nicht erneut im Sinne eines positiven Trends weiterentwickelt werden. Der Rückgang umfasste dabei sämtliche Versicherungssegmente, insbesondere das Lebens- und Rentenversicherungsgeschäft. Die Beratungsintensivierung und ausgebaute Vermittlungskompetenz insbesondere über die Kooperation mit unserem Vermittlungspartner vor Ort soll schwerpunktmäßig im Schlüsselsegment, dem Lebens- und Rentenversicherungsgeschäft, unabhängig von der nicht zufriedenstellenden Entwicklung in den Jahren 2020 und 2021 systematisch ausgebaut werden. Ziel ist es, die Absatzzahlen sukzessive weiter den Marktpotenzialen des Geschäftsgebietes anzunähern. Die Entwicklung der vergangenen beiden Jahre steht nach unserer Analyse auch in Verbindung mit den durch Corona rückläufiger gewordenen Terminquote. Des Weiteren wurden auch im Jahr 2021 Geschäfte mit der Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba) getätigt und vermittelt. Erfreulich zeigte sich erneut die Zusammenarbeit mit der Deutsche Sparkassen-Leasing-Gruppe, hier wurden auch größere Abschnitte gegen Provisionen vermittelt und die Sparkasse konnte im zweiten Jahr in Folge einen Leasing-Award für erfolgreiche Abschlüsse erreichen. Wichtige Ereignisse und Entwicklungen im Geschäftsjahr 2021Die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung in Schwalmstadt, welche auch von der bevorstehenden Anbindung (30.06.2022) an die A49 beeinflusst sein wird, zeigt grundsätzlich ein positives Bild. Neben einem Logistikunternehmen mit einer weiteren Erweiterung der Kühlhauskapazitäten und damit verbundenen weiteren neuen Arbeitsplätzen stehen noch verschiedene größere Investitionen im Geschäftsgebiet an. Der Fertigstellung des Ausbaus des Bahnhofes Treysa und die Anbindung an die ICE-Strecke stärkt Schwalmstadt auch mit Blick als Stadt zum Wohnen. Weitere Neubaugebiete sind in Planung in den Ortsteilen Ascherode und Ziegenhain. Der weitere Neubau eines Nahversorgungsmarktes stärkt zusätzlich Schwalmstadt-Treysa als regionales Mittelzentrum. Eine Außenstelle der Hochschule Darmstadt sorgt auch für positive Impulse für den Ort. VermögenslageDie Vermögenslage der Sparkasse war im Geschäftsjahr 2021 geordnet. Sämtliche Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden nach den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung bewertet. Die Sparkasse hat für alle am Bilanzstichtag akuten und erkennbaren Risiken im Kreditgeschäft durch Wertberichtigungen ausreichend Vorsorge getroffen. Die eigenen Wertpapiere wurden zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren Kurswert am Bilanzstichtag bewertet (strenges Niederstwertprinzip). Nach der Feststellung des Jahresabschlusses und der vorgesehenen Zuführung des Bilanzgewinns zur Sicherheitsrücklage wird sich diese um 0,1 % auf 14,2 Mio. EUR (Vorjahr: 14,2 Mio. EUR) erhöhen. Der Sonderposten für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB, der als Eigenkapital anerkannt ist, bleibt im Vergleich zum Vorjahr unverändert und beläuft sich auf 9,8 Mio. EUR. Neben der Sicherheitsrücklage und dem Sonderposten für allgemeine Bankrisiken verfügt die Stadtsparkasse Schwalmstadt außerdem über ergänzende Eigenkapitalbestandteile. Das Ergänzungskapital besteht zum 31. Dezember 2021 aus versteuerten Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB sowie aus längerfristigen nachrangigen Verbindlichkeiten. Das Verhältnis der Eigenmittel zu den anrechnungspflichtigen Positionen gemäß der CRR überschreitet zum 31. Dezember 2021 mit einer Gesamtkennziffer von 18,6 % deutlich den von der Bankenaufsicht vorgeschriebenen Mindestwert von 8 %. Die aktuelle Kernkapitalquote auf Basis der als hartes Kernkapital anerkannten Kapitalpositionen beträgt zum Stichtag 14,8 %. FinanzlageDie Zahlungsfähigkeit der Sparkasse im Geschäftsjahr 2021 war jederzeit gegeben; sie ist insbesondere im Hinblick auf die derzeitige Ausstattung mit liquiden Mitteln sowie den Kredit- und Refinanzierungsmöglichkeiten auch weiterhin gewährleistet. Die Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio, LCR), die das Verhältnis des Bestands als erstklassig eingestufter Aktiva zum gesamten Nettoabfluss der nächsten 30 Tage abbildet, überschritt die aufsichtsrechtlich geforderte Mindesthöhe von 1,0 im gesamten Berichtsjahr deutlich. Zur Erfüllung der Mindestreservevorschriften unterhielt die Sparkasse entsprechende Guthaben bei der Deutschen Bundesbank. Das Angebot der Deutschen Bundesbank, Refinanzierungsgeschäfte in Form von Offenmarktgeschäften (Hauptrefinanzierungsgeschäfte) abzuschließen sowie Übernachtkredite (Spitzenrefinanzierungsfazilität) aufzunehmen, wurde im Geschäftsjahr nicht in Anspruch genommen. Erstmals hat die Sparkasse im Geschäftsjahr gezielte längerfristige Refinanzierungsgeschäfte abgeschlossen. Liquiditätsdeckungsquote (LCR nach der delegierten Verordnung EU 2015/61)
Die Liquiditätssteuerung wird im zuständigen Fachbereich auf der Basis bekannter und prognostizierter Cashflows durchgeführt. Es ist Vorsorge getroffen, um unplanmäßige Liquiditätsabflüsse zu decken. Ertragslage und GesamtbeurteilungDie Ertragslage der Sparkasse stellte sich 2021 im Vergleich zum Jahr 2020 wie folgt dar:
Unter Berücksichtigung verschiedener betriebswirtschaftlicher Anpassungen ergibt sich das nachfolgend dargestellte betriebswirtschaftliche Ergebnis. Grundlage für die Anpassungen stellen die Regeln des Betriebsvergleichs der Sparkassenorganisation dar. Bei dem Betriebsvergleich handelt es sich um eine betriebswirtschaftliche Darstellung von Erfolgskennzahlen auf Basis der Durchschnittsbilanzsumme (DBS) des Geschäftsjahres. Überleitungsrechnung
Die wesentlichen Unterschiede basieren auf folgenden betriebswirtschaftlichen Modifikationen, die wiederum die Intention verfolgen, die operative, also nachhaltige, Ertragskraft der Stadtsparkasse Schwalmstadt adäquat abzubilden und Sondereffekte zu neutralisieren.
Die Stadtsparkasse Schwalmstadt konnte im Geschäftsjahr 2021 im operativen Geschäft ein sehr solides Ergebnis erzielen. Wie im Vorjahr belasteten jedoch Sondereffekte im Zuge von Einzelkonstellationen, die betriebswirtschaftlich als Einmaleffekte dem neutralen Ergebnis zuzuordnen sind, die Ertragslage erneut deutlich. Das Ergebnis vor Steuern bewegte sich mit 316 TEUR somit nochmals - wenn auch moderat - unter dem schon ermäßigten Niveau des vorangegangenen Geschäftsjahres und konnte die ambitionierteren Zielsetzungen der Sparkasse nicht erreichen. Der Sparkasse war es deshalb erneut nicht möglich, ihre Reservepositionen weiter zu stärken. Die Grundlage für eine solide operative Ertragskraft in den folgenden Geschäftsjahren ist unabhängig davon auf Grundlage der soliden Eigenkapitalausstattung und des unvermindert rentablen Geschäftsmodells der Sparkasse nachhaltig gegeben. Bedeutendste Ertragsquelle der Sparkasse als transformationsfokussiertes Institut bleibt gem. dem Geschäftsmodell der Sparkasse der Zinsüberschuss (einschließlich der laufenden Erträge). Dieser konnte nach einigen Jahren der sukzessiven Degression im Rahmen des extremen und im Rahmen der Pandemie nochmals manifestierten Niedrigzinsumfeldes erstmals wieder erfreulich stabilisiert werden. Mit 3.968 TEUR zeigt sich der Zinsüberschuss - wenn auch moderat - in der Berichtsperiode sogar leicht verbessert (Vorjahr: 3.950 TEUR), ohne jedoch auch nur annähernd das Durchschnittsniveau der letzten Dekade zu erreichen. Erwartungsgemäß belastete die Verringerung der Durchschnittsverzinsung der Kapitalmarkt- und Kundenforderungen über Ablaufeffekte und marktgerechtes Neu- beziehungsweise Prolongationsgeschäft erneut die Hauptertragsquelle, wenn auch in geringerem Maße als den Vorjahren; so ermäßigte sich beispielsweise die Durchschnittsverzinsung unserer festverzinslichen Wertpapiere im Berichtszeitraum von 1,36 % auf 1,26 %. Im Jahr 2018 hatte die Durchschnittsverzinsung noch 2,21 % betragen. Als vergleichsweise kapitalmarktaktives Institut belastet das Zinsniveau die Sparkasse deutlicher als andere Institute mit höherem Kundenkreditvolumen. Der durchschnittliche Ertrag der Investmentfondsanlagen als inzwischen wesentlicher Bestandteil der Eigengeschäfte der Sparkasse ging sogar noch deutlicher um 0,38 % zurück. Dennoch konnte der Zinsertrag erfreulich stabilisiert werden. Zum einen unterstützte die deutliche Bestandsausweitung einzelner Bilanzpositionen - vor allem des Eigengeschäftes auch im Zuge der Gegenanlagen aus den langfristigen Refinanzierungsgeschäften mit der EZB - den absoluten Zinsertrag, zum anderen profitierte die Sparkasse insbesondere von der nicht erwarteten Aufhebung der von der EZB-Bankenaufsicht verfügten Ausschüttungssperre für Beteiligungserträge aus der Beteiligung an der Landesbank Hessen-Thüringen. Stabilisierend wirkten zusätzlich erstmals in relevanter Höhe die vereinnahmten Verwahrentgelte, deren Erhebung der expansiven Geldpolitik der Notenbank geschuldet sind. Das wiederum, obwohl die Sparkasse vergleichsweise großzügige Freigrenzen definiert hat. Trotz zusätzlich eher enttäuschender Investmentfondsausschüttungen - der Abruf gezeichneter Fondsanlagen erfolgte von den Kapitalanlagegesellschaften später als geplant und das Ausschüttungsniveau insbesondere der Rentenfonds konnte im Vorjahresvergleich deutlicher als erwartet nicht wiederholt werden - konnte somit in Summe aller Entwicklungen auf absoluter Ertragsebene der Gesamteffekt auf Jahresvergleichsbasis sogar moderat ins Positive gewendet werden. Das Zinsertrags-Substitutionskonzept der Sparkasse entfaltet sukzessive seine volle Wirkung. Das nochmals erweiterte Immobilien- und Infrastrukturfondsportfolio ist inzwischen deutlicher Träger der diesbezüglichen Erträge. Im Zuge der Zinsentwicklung lieferte darüber hinaus auch das umfänglich getätigte derivative Eigengeschäft der Stadtsparkasse erneut einen etwas höheren negativen Ergebnisbeitrag. Das Swapportfolio dient grundsätzlich der Absicherung gegen Zinsänderungsrisiken und soll die Gewinnsituation der Stadtsparkasse im Sinne ihres nachhaltigen und vorsichtigen Geschäftsmodells auch bei potenziellen Zinssteigerungen stabilisieren. Die den Zinsüberschuss der Zukunft verbessernden Maßnahmen der letzten Geschäftsjahre entfalteten insgesamt die gewünschte Wirkung. Ein in Teilkomponenten wiederholt differenziertes, insgesamt aber erneut sehr erfreuliches Ergebnisbild zeichnet der Provisionsüberschuss. Mit einem Ergebnis von 1.492 TEUR wurde deutlich ein neuer Ertragshöchstwert erzielt. Die kontinuierlich gesteigerten Erfolge der letzten Dekade tragen wesentlich zur Stabilisierung der Ertragslage der Stadtsparkasse bei und entsprechen dem strategischen Entwicklungspfad. Im abgelaufenen Geschäftsjahr konnten sogar die schon ambitionierten Erwartungen mehr als erfüllt werden. Es bleibt das klar definierte Ziel der Stadtsparkasse, zumindest Teile der Ertragseinbußen im Zinsüberschuss über kompetentes und leistungsgerecht bepreistes Dienstleistungsgeschäft zu substituieren. Die Zahlungsverkehrserträge bildeten wie zuletzt die zentrale Ertragsquelle des Provisionsüberschusses und steuerten in der abgeschlossenen Periode insbesondere über das Privatkundensegment einen Wachstumsimpuls bei. Vor allem aufgrund der fehlenden Opportunitätsanlagen, aber auch durch die Beratungskompetenz der Sparkassenberater profitierten auch im langjährigen Vergleich in der Berichtsperiode vor allem die Erträge aus der Vermittlung von Investmentfonds, die Marktpotenziale konnten besser, wenn auch nicht vollkommen ausgeschöpft werden. Insbesondere das Segment der Aktien- und Immobilienfonds, aber auch Exchange Trading Funds wurden durch die Rahmenbedingungen und Marktentwicklung begünstigt und erreichten neue Höchststände. Wermutstropfen blieben die Erträge aus der Vermittlung im Versicherungsgeschäft. Vor dem Hintergrund der Rahmenbedingungen stringent positiv über den Vorjahreszahlen und den Zielwerten zeigten sich auch die Erträge aus der Bestandsverwaltung und Geschäftsabwicklung von Wertpapieren. Insgesamt stieg der Provisionsüberschuss um 69 TEUR oder 4,9 %. Die zur Unterstützung der strategischen Zielerreichung notwendige und geplante Ertragsverbesserung konnte somit erreicht werden. Der Verwaltungsaufwand insgesamt erhöhte sich moderat um 51 TEUR auf 4.206 TEUR und konnte die operative Ertragskraft der Sparkasse damit in Summe nicht weiter verbessern. Dabei konnte jedoch der Personalaufwand als zentrale Aufwandsposition bei moderatem Kapazitätsabbau die Gewinn- und Verlustrechnung erwartungsgemäß erfreulich deutlich um 116 TEUR auf 2.953 TEUR nach 3.069 TEUR entlasten. Neben dem vergleichsweise moderaten Tarifabschluss prägend zeigten sich dabei erneut die Pensionsrückstellungsverpflichtungen. Modifizierte Vertragsausgestaltungen im Zuge des Vorstandswechsels sorgten im operativen Ergebnis der Sparkasse für die entscheidende Entlastung. Prima vice negativer entwickelte sich dagegen der Sachaufwand inklusive sonstigem ordentlichen Aufwand. Dieser legte deutlich und über Planwertniveau zu und schloss das Berichtsjahr mit 1.254 TEUR auf dem höchsten Wert der letzten Dekade ab (Vorjahr: 1.086 TEUR). Die Sparkasse investierte dabei jedoch erstmals wieder nachhaltiger und rational in ihre Vertriebsstruktur und -entwicklung und modernisierte in deren Folge punktuell auch die Betriebs- und Geschäftsausstattung. Dabei wählte die Sparkasse im Rahmen der vorhandenen gesetzlichen Spielräume jeweils die maximale Aufwandsvorverlagerung. Abstrahierend von diesem Vorgehen liefen die Sachkosten auf dem Planniveau, aber immer noch über dem effizienteren Niveau der Vorjahre aus. Erneut geringen Aufwendungen für Marketingmaßnahmen standen turnusmäßig und situativ höhere Prüfungskosten gegenüber. Mit Abstand größter Einzelposten blieben die Aufwendungen für IT-Dienstleistungen unseres Rechenzentrums und EDV-Leitungen. Die erfolgreiche und zukunftsweisende Einführung eines Kundenservice-Centers einhergehend mit einer Modifikation des individuellen Vertriebskonzepts der Sparkasse belasteten diesen Etat und die Bedarfsspanne einmalig noch zusätzlich. Das installierte Budgetmanagement der Stadtsparkasse Schwalmstadt mit fachspezifischen Teilverantwortlichkeiten und Top-Down-Buttom-Up-Integration in die Bankplanung steuert den effizienten und zielgerichteten Einsatz der Ressourcen, um perspektivisch wieder einen deutlicheren Beitrag zu Effizienzsteigerung der Sparkasse beitragen zu können. Strategisches Ziel bleibt ein Sachaufwand von 1.000 TEUR. Das sich insgesamt ergebende Betriebsergebnis vor Bewertung von 1.418 TEUR konnte respektive der unverändert herausfordernden Rahmenbedingungen und der genannten Sondereffekte - insbesondere der einmaligen Investitionen in die Vertriebsstrukturentwicklung und der Substanzerneuerung - erfreulich die vorsichtigeren Planwerte übertreffen und trotz anhaltendem Niedrigzinsumfeld sogar erstmals wieder über den Vorjahreswerten auslaufen. Insbesondere der im Jahresvergleich deutlich höhere Provisionsüberschuss und der stabilisierte Zinsüberschuss trugen zu diesem positiven Ergebnis bei. Die Cost-Income-Ratio als Aufwands-Ertrags-Relation und Maß für die Leistungseffizienz verharrte im Berichtsjahr mit 74,8 % fast unverändert auf dem Niveau des Geschäftsjahres 2020 mit 74,9 % und lag somit erneut auf dem Niveau unserer strategischen Zielsetzung. Die Sparkasse konnte somit das verbesserte Produktivitätsniveau der letzten Dekade erneut nicht erreichen, weist aber im operativen Geschäft auch weiterhin deutlich bessere Produktivitätswerte als Sparkassen vergleichbarer Größe auf. Die Eigenkapitalrentabilität vor Steuern als Rentabilitätskennziffer unter Integration des Bewertungs- und des neutralen Ergebnisses verschlechterte sich dagegen nochmals von 2,7 % auf 2,2 %. Diese Entwicklung basiert auf sehr unterschiedlichen Entwicklungen innerhalb der genannten zusätzlichen Komponenten: Gemäß ihrer vorsichtigen Bewertungs- und Risikopolitik hat die Stadtsparkasse Schwalmstadt für alle erkennbaren Risiken Vorsorge getroffen und im Rahmen handelsrechtlich zulässiger Bewertungsspielräume konservative Bewertungsmaßstäbe zugrunde gelegt. Die Abschreibungen und Wertberichtigungen im Kreditgeschäft sowie die Abschreibungen und Kursverluste auf Wertpapiere sowie auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere beliefen sich - nach der gemäß § 340f Abs. 3 HGB zulässigen Kompensation mit Erträgen -auf 362 TEUR (Vorjahr: Erträge und Zuschreibungen: 445 TEUR). Das Bewertungsergebnis aus dem Forderungsgeschäft stellte sich dabei in Widerspiegelung der im Zuge der fiskalpolitischen Maßnahmen noch vergleichsweise soliden Rahmenbedingungen insbesondere im Geschäftsgebiet der Sparkasse nur sehr moderat negativ dar, wobei auch das geschärfte Frühwarnsystem der Sparkasse seine Signalwirkung entfaltete und moderate Wertberichtigungen nach sich zog. Das Bewertungsergebnis blieb damit auf dem Durchschnittsniveau der vergangenen Jahre und deutlich unter dem Erwartungswert, der höhere Bewertungsaufwendungen antizipiert hatte. Das Bewertungsergebnis im Wertpapiergeschäft zeigte sich bei erneut volatilem Jahresverlauf zum Jahresende überschaubar negativ, bei stabilen Kreditaufschlägen belasteten die spürbaren Steigerungen primär der langfristigen Zinsen im IV. Quartal des Geschäftsjahres die Werthaltigkeit unserer Positionen im Eigendepot und zogen vereinzelt überschaubare Abschreibungen zum Jahresende nach sich. Die Zinssteigerungen waren bis zuletzt nicht erwartet worden, so dass die Sparkasse zumindest im Jahresverlauf mit einem besseren Bewertungsergebnis im Wertpapiergeschäft gerechnet hatte. Insgesamt ergab sich somit ein gut tragbares Bewertungsergebnis, auch wenn die Sparkasse zwischenzeitlich mit einem positiveren Impuls zur Stärkung der Rentabilität gerechnet hatte. Das Jahr war darüber hinaus im dritten Jahr nacheinander von einer Vielzahl von Sondereffekten geprägt, die nicht der grundsätzlichen Ertragskraft der Sparkasse zuzuschreiben sind und deshalb im neutralen Ergebnis subsumiert werden. Mit einem realisierten Wert von -740 TEUR (nach -1.453 TEUR im Vorjahr) fällt das neutrale Ergebnis zwar erheblich weniger frappierend als im Geschäftsjahr 2020 aus, belastet die Sparkasse aber noch immer vergleichsweise deutlich. Insbesondere die Veränderung der Bewertungszinssätze (Reduzierung der Diskontierungssätze) ließ abermals die Pensions- und Beihilferückstellungen erwartungsgemäß steigen, zusätzlich musste im Rahmen der Dotierungssystematik die Beihilferückstellung zusätzlich unerwartet deutlich erhöht werden. Die Rückstellung für potenzielle Kundenansprüche aus Prämiensparverträgen belastet ebenso unerwartet die Ertragslage zusätzlich mit 169 TEUR. Der Bewertungssystematik des HGB folgend sorgen Teile der genannten Rückstellungen unter sonst gleichen Bedingungen für Aufwandsentlastungen in der Zukunft. Das verbleibende Jahresergebnis als Ergebnis vor gewinnabhängigen Steuern und nach Integration der Veränderungen der Vorsorgereserven nach § 340f HGB konnte mit 316 TEUR im Zuge dieser deutlich belastenden Einmaleffekte trotz gestärkter operativer Ertragskraft das ohnehin schon schwächere Vorjahresergebnis von 385 TEUR nicht mehr erreichen. Die ambitionierten Ziele insbesondere aus der Selbstfinanzierung wurden damit erneut unerwartet verfehlt. Die Gesamtkapitalrentabilität als zentrale strategische Zielgröße betrug 1,3 % und lag damit deutlich unter unserer strategischen Zielsetzung. Insgesamt blickt die Sparkasse im operativen nachhaltigen Bereich auf ein solides Jahr auf Höhe der Erwartungen zurück. Das neutrale Ergebnis prägte dennoch das abgelaufene Geschäftsjahr deutlich, so dass die Kapital- und Rentabilitätsziele nicht erreicht wurden. Respektive der unverändert guten operativen Ertragskraft schaut die Sparkasse dennoch optimistisch in die Zukunft. Auf Grundlage der in der Geschäfts- und Risikostrategie kleingliedriger formulierten quantitativen geschäftspolitischen Ziele hat die Sparkasse die folgenden zentralen finanziellen und nicht finanziellen Leistungsindikatoren bestimmt bzw. im Berichtsjahr erreicht:
Der Jahresüberschuss in Höhe von 8 TEUR soll nach dem Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstandes in die Sicherheitsrücklage eingestellt werden und damit zur weiteren Aufstockung des Eigenkapitals beitragen. Zusammengefasst beurteilen wir die Vermögens-, und Finanzlage unserer Sparkasse als solide. Die Ertragslage war bezogen auf die operative Ertragskraft insgesamt zufriedenstellend; mit Blick auf das ausgewiesene Jahresergebnis kann die Ertragslage bedingt durch Einmaleffekte allerdings nicht zufriedenstellen. Mit Blick auf dieses am Ende 2021 vorhandene harte Kernkapital sieht sich die Stadtsparkasse Schwalmstadt auch für die perspektivische Erfüllung aufsichtlicher Eigenkapitalforderungen und eine zukünftige Geschäftsausweitung gut gerüstet. Nichtfinanzielle LeistungsindikatorenB. Personal- und SozialberichtAnzahl Mitarbeiter und Personalstrategie
In unserem Haus wurden zum Bilanzstichtag 46 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - inkl. Mitarbeiterinnen ohne Bezüge (eine Mitarbeiterin in Elternzeit) - beschäftigt, darunter 14 bankspezifisch beschäftigte Teilzeitkräfte. In der Gesamtanzahl enthalten sind ebenfalls die nicht-bankspezifisch beschäftigten Mitarbeiter auf geringfügiger Basis. Motivation, Qualifikation und Identifikation mit der Sparkasse von unseren Mitarbeitern sind wesentliche Erfolgsfaktoren. Angesichts der Wettbewerbs- sowie insbesondere Geld- und Kapitalmarktsituation, technischer Innovationen und sich weiterhin rasant ändernder rechtlicher und aufsichtlicher Rahmenbedingungen (z. B. MiFID II/MiFIR, FinaRisikoV, FINREP, AnaCredit, MaRisk-Novelle, CRR und CRD, weitere technische Durchführungsstandards wie den zur asset encumbrance oder der additional liquidity monitoring metrics) sowie gestiegener Kundenbedürfnisse und -erwartungen, legt die Sparkasse auf eine potenzial- und aufgabenbezogene Förderung und Begleitung ihrer Mitarbeiter besonderen Wert. Dies spiegelt sich auch in den in der Vergangenheit hohen Aus- und Fortbildungsaufwendungen wider. Die Mitarbeiter der Stadtsparkasse Schwalmstadt honorieren diese Förderungs- und Führungskultur mit einer häufig überdurchschnittlichen Leistungsbereitschaft sowie oft langjähriger Treue zum Unternehmen. Markt- und Kundenorientierung, Teamfähigkeit und Handlungskompetenz stellen Schlüsselqualifikationen dar. Gleichzeitig ist der effiziente Personaleinsatz gerade in einer kleineren Sparkasse eine wesentliche Zielsetzung. Die Personalaus- und -weiterbildung sowie vor allem Personalentwicklung und -akquise haben für die Stadtsparkasse Schwalmstadt insbesondere vor dem Hintergrund ihrer vergleichsweise noch immer älteren Belegschaft hohe Bedeutung. Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund beinhaltet die Geschäftsstrategie der Sparkasse eine separate Personalentwicklungsstrategie. Die Stadtsparkasse Schwalmstadt hat insbesondere vor dem Hintergrund des sich bereits in Umsetzung befindlichen altersbedingten Personalwechsels das Aus- und Fortbildungsbudget auch perspektivisch auf erhöhtem Niveau gehalten. Die Früchte der verantwortlichen und wertschätzenden Mitarbeiterführung und der systematischen Personalentwicklung der Sparkasse zeigen sich unter anderem in der unproblematischen Besetzung vakanter Funktionsstellen in den abgelaufenen Geschäftsjahren und der Bindung junger Mitarbeiter nach dem Abschluss der Berufsausbildung. Qualifikation Mitarbeiter/innen (Angaben im Verhältnis zur Gesamtzahl der bankspezifischen Mitarbeiter)Die Qualifikation der bankspezifischen Mitarbeiter/innen gliedert sich wie nachfolgend dargestellt (Stand: 31.12.2021).
Die Mitarbeiter/innen wurden jeweils mit ihrer höchsten Qualifikation berücksichtigt. Betriebszugehörigkeit (Angaben im Verhältnis zur Gesamtzahl der bankspezifischen Mitarbeiter exklusive Auszubildender)
Ein Großteil der bankspezifischen Mitarbeiter ist seit mehr als 15 Jahren in der Sparkasse beschäftigt. Die Zahlen dokumentieren exemplarisch die wahrgenommene Attraktivität der Stadtsparkasse Schwalmstadt als Arbeitgeber. Gleichzeitig steht der bereits begonnene Generationenwechsel in der Belegschaft der Sparkasse in den nächsten Jahren vor einer Intensivierung. Im Zuge der anstehenden Renteneintritte werden sich die relativen Anteile weiter deutlich zugunsten der kürzer in der Sparkasse beschäftigten Arbeitnehmer verschieben. Es ist Ziel der Stadtsparkasse, die vakanten Positionen vor allem über die Übernahme von Auszubildenden in Verbindung mit innerbetrieblichem Qualifizierungsmanagement zu besetzen. Der erfolgreichen potenzialorientierten Auswahl von Bewerbern wie deren zielgerichteter Aus- und Fortbildung wird deshalb hohe Bedeutung beigemessen. Altersstruktur der bankspezifischen Mitarbeiter (Angaben im Verhältnis zur Gesamtzahl der bankspezifischen Mitarbeiter)
ArbeitszeitregelungDie Mitarbeiter/innen der Stadtsparkasse Schwalmstadt nutzen das Modell der variablen Arbeitszeit. Es werden unterschiedliche Teilzeitmodelle genutzt. Mit dem Angebot von Teilzeit-Arbeitsplätzen erleichtert die Sparkasse die Rückkehr von Mitarbeiter/innen aus der Elternzeit in das Berufsleben. Dabei werden die betrieblichen Notwendigkeiten berücksichtigt und die Attraktivität der Sparkasse als Arbeitgeber weiter erhöht. Gesellschaftliches EngagementDie Stadtsparkasse Schwalmstadt hat im Jahr 2007 eine eigene Stiftung gegründet. Stiftungszweck ist die Förderung karitativer, wohlfahrtspflegerischer und kultureller Zwecke im Geschäftsgebiet. Die Sparkasse möchte damit als starkes regionales Wirtschaftsunternehmen über ihr Spendenengagement hinaus Verantwortung übernehmen und das facettenreiche gesellschaftliche Leben der Schwalm fördern. Das Kapital beträgt zum Bilanzstichtag 425 TEUR. Somit war es der Stiftung auch im Berichtszeitraum möglich, Zinserträge an Vereine, karitative, wohlfahrtspflegerische und kulturelle Einrichtungen im Geschäftsgebiet für konkrete Projekte zu spenden. C. Risikoberichterstattung gemäß § 289 Abs. 2 Nr. 2 HGBRisikomanagementziele und -methodenDie kontrollierte Übernahme, aktive Steuerung und gezielte Transformation von Risiken sind Kernfunktionen und -kompetenzen von Kreditinstituten. Als Teil ihrer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation hat die Sparkasse einen Risikomanagementprozess implementiert. Risiken werden identifiziert, bewertet, gemessen, den Entscheidungs- und Steuerungsgremien transparent gemacht, gesteuert und kontrolliert. Das Risikomanagementsystem der Sparkasse betrachtet alle relevanten banktypischen Risiken. Wie im vergangenen Berichtszeitraum definierte die Sparkasse in Anlehnung an die MaRisk Marktpreis-, Adressenausfall-, Liquiditäts- und operationelle Risiken als wesentlich. Bei der Sparkasse bestehen mit Fokus auf eine periodenorientierte Banksteuerung entsprechende Systeme zur Steuerung, Überwachung und Kontrolle dieser Geschäftsrisiken, die den gesetzlichen Vorschriften gemäß § 25a KWG gerecht werden. Unabhängig von dieser Periodenorientierung hat die Sparkasse die von der deutschen Bankenaufsicht geforderte Neustrukturierung der Risikotragfähigkeitskonzepte, denen grundsätzlich eine normative und eine ökonomische Perspektive zugrunde liegen, zur Kenntnis genommen und wird diese anforderungs- und zeitgerecht im Jahr 2022 umsetzen (kurz: RTF-Leitfaden neu). Das Risikotragfähigkeitskalkül und effiziente Ertrags-/Risikokorrelationen stellen zwei elementare Säulen des Umgangs mit Risiken dar. Risiken werden deshalb nur dann übernommen, wenn angemessene Ertragsversprechen gegenüberstehen und auch ungünstige Entwicklungen von der Sparkasse getragen werden können. Die Risikostrategie und das Risikomanagement sind konsistent in die Unternehmensstrategie eingebunden. Die Sparkasse hat zusätzlich zur allgemeinen Risikostrategie für alle wesentlichen Risiken separate Teilstrategien formuliert. Damit liegen strategische Aussagen zur Risikobegrenzung und -steuerung für die genannten Risiken vor. Die Gesamtverantwortung für das Risikomanagement obliegt dem Vorstand. Zu dessen Hauptaufgaben gehören die Festlegung der Risikostrategie, die Verteilung des Risikodeckungskapitals zur operativen Steuerung der Risiken sowie die Gewährleistung der Funktionalität des internen Kontrollverfahrens. Mit Hilfe des auf Basis einer Konzeption des SGVHT erarbeiteten Unternehmenssicherungskonzeptes (USI) - und ergänzend in anderen schriftlichen Anweisungen - strukturieren wir unsere strategischen und operativen Banksteuerungsprozesse. Basierend auf dieser Konzeption werden sowohl betriebswirtschaftliche Erfordernisse an die Bankensteuerung als auch die aufsichtsrechtlichen Anforderungen dokumentiert und abgedeckt. Ein alle wesentlichen Risiken berücksichtigendes Limitsystem stellt darüber hinaus sicher, dass die Risiken die Deckungsmasse nicht übersteigen. Für nicht als wesentlich identifizierte Risiken wird im Rahmen der mindestens jährlich und anlassbezogen durchgeführten Risikoinventur sichergestellt, dass deren Gesamtsumme keine erhebliche Größenordnung annimmt. Dieser Abgleich erfolgt über die Überprüfung, dass die Risikofallwerte der gesamten unwesentlichen Risiken in Summe initial 10 % des ungebundenen einsetzbaren Risikodeckungspotenzials der Sparkasse nicht übersteigen. Diese initiale 10 %-Schwelle für alle unwesentlichen Risiken ist wiederum inhaltlich und materiell zu überprüfen und ggf. weiter abzusenken. Die Sparkasse hat unter Rückgriff auf die Erläuterungen zu AT 4.1. Tz. 1 der novellierten MaRisk einen "Gleichlauf" der Schwellenanpassungen (für wesentliche und unwesentliche Risiken) realisiert, was wiederum - aus dem Initialverhältnis 10:5 (Initialverhältnis unwesentlicher zu wesentlichen Risiken) - eine Verdoppelung der gewählten tatsächlichen Wesentlichkeitsschwelle entspricht. Damit setzt die Sparkasse die individuelle Schwelle für die Summe der unwesentlichen Risiken auf 6,5 %, da die Wesentlichkeitsschwelle für eine -Risikokategorie wiederum auf 3,25 % des ungebundenen einsetzbaren Risikodeckungspotenzials normiert wurde. Mit einem Gesamtrisikofallwert dieser Risiken von im Jahresvergleich moderat rückläufigen 6,3 % in Summe für alle unwesentlichen Risiken ist deren Beurteilung als unwesentliche Risiken im Rahmen der letzten Risikoinventur nachhaltig untermauert worden. Es bleibt darüber hinaus festzuhalten, dass der Risikopuffer an nicht allokiertem strategiekonform verwendbaren Risikodeckungspotenzial den absoluten Wert, der der 6,5%-Schwelle entspricht, deutlich übersteigt. Innerhalb der Risikoart der Marktpreisrisiken wurde die Beurteilung der Immobilienrisiken als wesentlich bestätigt. Auf die Gesamtsumme der unwesentlichen Risiken werden auch Bestandteile von wesentlichen Risiken angerechnet, die wiederum für diese Risikokategorie materiell als irrelevant bewertet worden sind. Es ergibt sich ein interdependentes System, das zu jeder Zeit die Tragfähigkeit der Sparkasse gewährleistet. Die Unwesentlichkeit einzelner Risikoarten und -kategorien wird neben deren Beurteilung in der Risikoinventur auch regelmäßig überprüft, insbesondere bei einer geplanten wesentlichen Veränderung der Geschäfts- und Risikopolitik oder signifikanten Risikofaktorveränderungen. Unabhängig von deren materieller Bedeutung werden auch diese Risiken im Risikohandbuch der Sparkasse umfassend beschrieben und betrachtet. Abgeleitet aus der Geschäfts- und Risikostrategie verfolgt die Sparkasse im Rahmen ihrer Tragfähigkeitskonzeption einen GuV-orientierten Going concern-Ansatz. Auf die perspektivische Veränderung hin zu einer ökonomischen Perspektive mit barwertigen oder barwertnahen Verfahren wurde bereits hingewiesen. Die Sparkasse möchte mit dem Going concern-Ansatz unter Einhaltung der bankaufsichtlichen Mindestkapitalanforderungen ihre Geschäftstätigkeit selbst dann fortführen können, wenn das komplette ungebundene strategiekonform einsetzbare Risikodeckungspotential durchschlagend werdende Risiken aufgezehrt werden würde. Dem Vorsichtsprinzip folgend allokiert die Sparkasse zur Deckung ihrer Risiken nur diejenigen freien Mittel, die zur Einhaltung einer Gesamtkapitalquote nach der CRR von 14 % nicht benötigt werden. Damit deckt die Sparkasse ihrer konservativen Risikostrategie folgend nicht nur die Kapitalanforderungen aus ihrem individuellen "Säule 1 Plus"-Aufschlag der Aufsicht aus dem Supervisory Review and Evaluation Process (SREP) für LSI-Institute (individueller Eigenkapitalzuschlag für weniger bedeutende Kreditinstitute gem. dem aufsichtlichen Prüfungs- und Überwachungsprozess) ab, sondern bei zusätzlicher Berücksichtigung eines vergleichsweise umfassend bemessenen Abstandspuffers wird der Kapitalerhaltungspuffer bzw. - wenn sich dieser größer als der Kapitalerhaltungspuffer darstellt - der von der Aufsicht geforderte Puffer zur Bewältigung von Stresssituationen komplett und der maximale, potenziell von der jeweiligen nationalen Aufsicht geforderte antizyklischen Puffer bereits größtenteils abgedeckt. Insbesondere der von BaFin per Allgemeinverfügung per 01.02.2022 mit Erfüllungswirkung zum 01.02.2023 verlautbarte antizyklische Kapitalpuffer von 0,75% zur präventiven Stärkung der Widerstandsfähigkeit des deutschen Bankensystems wird mit dem Puffer deutlich abgedeckt. Das Risikotragfähigkeitskonzept der Sparkasse beachtet alle relevanten Hinweise aus den Leitlinien "Aufsichtliche Beurteilung bankinterner Risikotragfähigkeitskonzepte" in deren alten Fassung (kurz: RTF-Leitlinie -alt), die bis auf Weiteres Anwendung finden dürfen und deren Einhaltung Voraussetzung für die Nutzung der Übergangsfrist bis zur Umsetzung der ökonomisch geprägten Neuausrichtung ist. Grundsätzlich besteht das gesamte periodenorientierte Risikodeckungspotenzial im Sinne einer Bestandsaufnahme aus dem erwarteten GuV-Ergebnis bereits nach Eintritt erwarteter Ergebnisbelastungen sowie aus dem Eigenkapital und den Vorsorgereserven. Die Sparkasse achtet insbesondere über die Einhaltung der bereits genannten Mindest-Gesamtkapitalquote von 14 % darauf, dass für den Nachweis der Tragfähigkeit im Risikofall nicht das gesamte so prima vice definierte Risikodeckungspotenzial angesetzt werden darf. Das abzuleitende sogenannte einsetzbare strategiekonforme Risikodeckungspotenzial berücksichtigt damit, dass neben der Deckung der laufenden Risiken auch künftige Risiken und Stresssituationen abgesichert sind und ist in der Höhe so zu wählen, dass die bereits genannten Eigenkapitalanforderungen nachhaltig eingehalten werden. Die einfließenden Komponenten werden bei Bedarf überprüft und angepasst. Gemäß den aufsichtlichen RTF-Leitlinien in deren bisheriger Fassung werden an die Berücksichtigung des noch nicht erwirtschafteten operativen Ergebnisses besondere Anforderungen gestellt. Die diesbezüglichen Planungsunsicherheiten werden angemessen berücksichtigt, insbesondere werden keine geplanten Ergebnisse der laufenden Periode in das einsetzbare strategiekonforme Risikodeckungspotenzial des Folgejahres integriert. Geplante Ergebnisse werden demnach grundsätzlich vorsichtig angesetzt. Je volatiler die zu berücksichtigenden Ergebnisse sind, umso mehr ist das damit verbundene Risiko negativer Abweichungen zu beachten. Dies geschieht zunächst über grundsätzlich konservative Planungsannahmen und darüber hinaus über die Berücksichtigung potenzieller Schwankungen in den zugehörigen Risikoarten und -kategorien (Marktpreisrisiko, operationelles Risiko sowie Provisions- und Kostenrisiko). Ergänzt wird die vorsichtige Vorgehensweise durch eine monatliche Überprüfung und ggf. Anpassung der im Risikodeckungspotenzial enthaltenen erwarteten Ergebnisse. Alle wesentlichen Risiken werden grundsätzlich in das Risikotragfähigkeitskonzept einbezogen und dem periodenorientierten Risikodeckungspotential gegenübergestellt. Einzig Ausnahme bildet eine Unterkategorie des Liquiditätsrisikos. Das Liquiditätsrisiko differenziert die Sparkasse in ein Liquiditätsrisiko im engeren Sinne und dem Refinanzierungsrisiko. Das Liquiditätsrisiko im engeren Sinne oder Zahlungsunfähigkeitsrisiko als Gefahr der Illiquidität der Sparkasse wird im Risikotragfähigkeitskonzept nicht berücksichtigt, da dieses Risiko nicht sinnvoll durch Teile des Risikodeckungspotenzials begrenzt werden kann. Das Risikodeckungspotenzial entwickelt bei Liquiditätsengpässen keine Schutzwirkung. Die Sparkasse hat deshalb unabhängig von der fehlenden Schutzwirkung des Risikodeckungspotenzials für das Zahlungsunfähigkeitsrisiko einen umfassenden und wirksamen Risikomanagementprozess installiert. Zu berücksichtigen bleibt in diesem Zusammenhang darüber hinaus, dass die Stadtsparkasse Schwalmstadt Teil des vorhandenen leistungsfähigen Liquiditätsverbundes der S-Finanzgruppe ist und historisch die jederzeitige Zahlungsfähigkeit nachhaltig gesichert war. Das Refinanzierungsrisiko besteht bei einem Missverhältnis in der Laufzeit zwischen Aktiva und Passiva, wenn infolge längerfristiger Verwendung von kurzfristig zur Verfügung stehenden Mitteln im Aktivgeschäft oder durch zu geringe Platzierung von längerfristigen Einlagen die Refinanzierung nicht vorbehaltlos sichergestellt ist. Das Risiko besteht primär in einem Preisrisiko, da Mittel zwar kurzfristig, jedoch nur zu ungünstigen Konditionen beschafft werden können. Wirkungen dieser Risikokategorie des Liquiditätsrisikos können dementsprechend dem Risikodeckungspotenzial gegenübergestellt werden. Ein zukunftsgerichteter Kapitalplanungsprozess ergänzt das bis hierhin kurzfristig ausgerichtete Risikotragfähigkeitskonzept mit dem Ziel, ausgehend von der aktuellen Geschäftsplanung die mittelfristige Entwicklung des zukünftigen Risikodeckungspotenzials aufzuzeigen. Der Fokus liegt hier weniger auf den einzelnen Risikosimulationen als auf der Analyse der Entwicklung der Kapitalgrößen und des einhergehenden Risikodeckungspotenzials. Veränderte Rahmenbedingungen oder die Wirkung modifizierter Geschäftsmodelle und strategischer Zielsetzungen sind dabei unter Berücksichtigung bereits vorhandener Kapitalbestandteile einzubeziehen. Die Sparkasse untersucht dabei insbesondere auch, ob das geplante Deckungspotenzial in der Zukunft auch dann noch ausreicht, wenn hinsichtlich der Ertragslage adverse - also von der eigentlichen Planung negativ abweichende -Entwicklungen eintreten. Ändern sich Rahmenbedingungen, die strategische Ausrichtung oder die Risikosituation unterjährig, ist der prinzipiell jährlich durchzuführende Kapitalplanungsprozess auch ad-hoc zu aktualisieren. Der Betrachtungszeitraum erstreckt sich unter Rückgriff auf die mittelfristige Bankplanung rollierend auf mindestens fünf Jahre. Die Sparkasse hat konsistent zu den Parametrisierungen der Bankplanung das erwartete Planszenario und ein adverses Szenario definiert. Gemäß den Anforderungen der Aufsicht als eine echte Belastung der Ertrags- und in der Folge der Kapitalentwicklung subsumiert das adverse Szenario dabei gemeinsam die Wirkungen eines fortgesetzt extremen Niedrigzinsumfeldes, moderat enttäuschter Markt- und Effizienzziele als pessimistische Zukunftseinschätzung und zusätzlich den einmaligen Eintritt des größten Einzelrisikos - der Spreadrisiken - in der Risikofalldimension. In den Auswirkungen auf das zukünftige Risikodeckungspotenzial konnte bei keinem der Szenarien ein Kapitalbedarf identifiziert werden. Der Vorstand verteilt die nach dargestelltem Verfahren ermittelte einsetzbare strategiekonforme Deckungsmasse über Limitfestlegungen auf einzelne Risikobereiche. Die Höhe der Limite wird nach geplantem Geschäftsumfang und Risikogehalt der Geschäfte bzw. der eingegangenen Positionen und der definierten Unternehmensziele bemessen. Mondlimite widersprechen der Signalfunktion des Limitsystems und entfalten keine Steuerungswirkung. Da im einsetzbaren strategiekonformen Risikodeckungspotential bereits die für das betrachtete Jahr erwarteten Ergebnisbelastungen berücksichtigt sind, werden durch die differenziert abgeleiteten Limite nur noch die darüberhinausgehenden Ergebnisbelastungen begrenzt. Die Vorgehensweise der Sparkasse folgt damit der herrschenden betriebswirtschaftlichen Risikodefinition. Risiko ist definiert als Verluste, die über die erwarteten Verluste hinausgehen. Regelmäßige Risikoberichte bis hin zu einem Gesamtbankrisikoreport ermöglichen die Limiteinhaltung und sorgen bis in den Verwaltungsrat für umfassende Transparenz. Die Risiken werden jeweils für ein Programm von Stresstests ermittelt. Stellen die Erwartungswerte als Teil des Programms quasi die Bezugsgröße und Messlatte für die anderen Stresstests dar, beschreibt der sogenannte Risikofall die allgemeine Unsicherheit im Eintritt des Erwartungswertes und führt zu einer Belastung der definierten Limite. Vervollständigt wird das Programm an Stress-Szenarien durch sogenannte aE-Stresstests (außergewöhnliche, aber plausibel mögliche Ereignisse). Außergewöhnlich hat die Stadtsparkasse Schwalmstadt dabei dahingehend definiert, dass auf außergewöhnlichen Ereignissen basierende Szenarien zu einer signifikant negativen Veränderung der Ergebnis- oder Geschäftssituation der Sparkasse führen, die deutlich über die Wirkungen des Risikofalls hinausgeht. Die Sparkasse hat ausgehend von risikobegründenden Annahmen bzw. definierten auslösenden Ereignissen konsistente Wirkungsketten auf ihre Ertrags- und Geschäftssituation abgeleitet, die alle wesentlichen Risikoarten und Organisationseinheiten berücksichtigen. Die Ereignisse und Annahmen sind dabei plausibel möglich, wobei sowohl historisch und damit empirisch festgestellte und hypothetische Ereignisse betrachtet werden. Mit der Ableitung der Wirkungsketten trägt die Sparkasse der empirisch nachweisbaren Tatsache Rechnung, dass sich bestimmte krisenartige Ereignisse in der Regel auf mehrere Risikoarten auswirken. Obwohl die Wirkungen von aE-Stresstests nicht zwingend durch das Risikodeckungspotenzial gedeckt werden müssen, stellt die Sparkasse den Wirkungen die Deckungsmasse gegenüber. In Anlehnung an die Ereignisdefinition und grundlegende Parametrisierung durch die Sparkassen Rating und Risikosysteme GmbH (SR) als Methodikverantwortliche im Sparkassenfinanzverbund hat die Sparkasse drei die Anforderungen umfassend abdeckende aE-Stressszenarien identifiziert, individualisiert und auf interne Angemessenheit analysiert. Das aE-Stressszenario "harter konjunktureller Abschwung" ist dabei obligatorisch von der Aufsicht vorgegeben. Hinzu treten die Wirkungen einer Markt- und Liquiditätskrise als weltweite Banken- und Finanzkrise und das hypothetische Szenario eines schnellen Zinsanstiegs infolge einer Immobilienblase. Dem Risikoprofil der Sparkasse folgend zeigt die Markt- und Liquiditätskrise dabei unverändert das höchste Risiko (Auslastung des verwendbaren Risikodeckungspotenzials ca. 112 %). Bei Eintritt dieses Szenarios könnte somit vorübergehend die genannte individuell-strategische Zielquote von 14 % Gesamtkapitalquote nach der CRR nicht eingehalten werden, sämtliche definierte aufsichtliche Quoten werden jedoch unverändert deutlich eingehalten. Zum anderen ergänzen Inverse Stresstests das Stresstest-Programm. Diese stellen in ihrer Zielsetzung darauf ab, je nach Risikoart Szenarien oder Parameterveränderungen zu suchen, die zu dem aufsichtsrechtlich vorgegebenen Ergebnis einer Gefährdung der Aufrechterhaltung der individuellen Geschäftstätigkeit führen. Als existenzgefährdend hat die Sparkasse dabei jede Entwicklung definiert, die entweder zur Verletzung aufsichtsrechtlicher Anforderungen mit der möglichen Folge des Erlöschens der Banklizenz führt oder die Risikotragfähigkeit über den Verzehr von Risikodeckungspotenzial so stark gefährdet ist, dass ein Going concern nicht mehr gegeben ist. Wesentliche Risikotreiber sind bei der risikoartenspezifischen Analyse im Bereich der Marktpreisrisiken in extremen Zinsniveausteigerungen und im Adressenrisiko in deutlichen Bonitätsverschlechterungen sämtlicher Kreditnehmer zu sehen. Die risikoartenübergreifende Analyse basiert auf den Wirkungen des ungünstigsten aE-Stress-Szenarios, der bereits genannten Markt- und Liquiditätskrise. Integriert man in die Wirkungen dieses Szenarios zusätzlich konsistent denkbare umfassendere Wirkungen auf die gesamte Realwirtschaft, also nicht nur auf den Finanzsektor, kann über die unterstellte Verteuerung der Investitionskredite und einhergehende Unternehmensinsolvenzen inklusive Ausfall eines konjunkturabhängigen Schuldscheindarlehens die kritische Verlustschwelle der Sparkasse erreicht werden. Die Wahrscheinlichkeit des Eintritts dieser Szenarien hat die Sparkasse erneut als extrem unwahrscheinlich eingeschätzt, so dass keine Maßnahmen abgeleitet werden müssen. Die Sparkasse führt zur komprimierten Darstellung ihrer Risiken ein auf Basis der Standards der S-Finanzgruppe individualisiertes Risikohandbuch. Darin sind neben grundsätzlichen Aussagen zum Umgang mit Risiken für jede Risikoart die jeweils gültigen Verfahren zur Ermittlung, Bewertung und Steuerung der Risiken in komprimierter Form dargestellt. Die Aufgaben im Rahmen des Managementprozesses sind überschneidungsfrei und vollständig zugeordnet. Um Interessenkonflikte zu vermeiden und Entscheidungen möglichst objektiv treffen zu können, besteht entsprechend den aufsichtsrechtlichen Anforderungen eine funktionale und organisatorische Trennung von Marktfunktionen sowie risikosteuernden einerseits und überwachenden Funktionen andererseits, die den Vorstand mit einschließt. Die Gesamtverantwortung für die Ausgestaltung und Durchführung des Risikomanagementprozesses trägt der Vorstand. Für die Koordination des Risikomanagementprozesses sowie die Überwachung der Marktpreis- und Liquiditätsrisiken ist das Risiko-Controlling, angesiedelt in der Abteilung Rechnungswesen/Gesamtbanksteuerung, verantwortlich. Zusätzlich führt diese die Risikotragfähigkeitsrechnungen auf Gesamtbankebene, Szenario-Analysen und Stresstests durch und fasst die Risikoteilberichterstattung im Gesamtbankrisikobericht wertend zusammen. Die Risikoüberwachung der Adressenrisiken mit Ausnahme der Ermittlung historisch-statistischer Erhebungen zur Berechnung der Stresstest-Ergebnisse (Risiko-Controlling) ist in der Kreditweiterbearbeitung angesiedelt. Die Überwachung operationeller Risiken für laufende Schadensfälle, die periodenorientierte OpRisk-Quantifizierung gemäß dem OpRisk-Schätzverfahren der S-Finanzgruppe und deren Validierung über die antizipative Methodik "Risikolandkarte" und damit einhergehend die Integration der Risiken in die Risikotragfähigkeit erfolgt im Risiko-Controlling. Die operative Risikosteuerung wird vom Handelsvorstand durchgeführt. Die Interne Revision ist neben dem internen Kontrollsystem Bestandteil des internen Überwachungssystems. Sie ist direkt dem Vorstand unterstellt und unterstützt diesen in seiner originären Überwachungsaufgabe, insbesondere mit Blick auf die Betriebs- und Geschäftsabläufe innerhalb der Sparkasse, das Risikomanagement und -controlling sowie das interne Kontrollsystem. Sie untersucht gezielt, ob die Grundsätze von Sicherheit und Ordnungsmäßigkeit sowie von Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit beachtet werden. Die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation erfordert auch das Implementieren und Ausgestalten sogenannter besonderen Funktionen in der Sparkasse. Die Anforderungen sind im AT 4.4 MaRisk zusammengefasst. Die besonderen Funktionen setzten sich aus der Risiko-Controlling- und der Compliance-Funktion sowie der Internen Revision zusammen. Zentrale Aufgabe der Risiko-Controlling-Funktion ist es dabei, die Geschäftsleitung in allen strategischen und wesentlichen risikopolitischen Fragestellungen - vergleichsweise unabhängig - zu unterstützen und unter anderem explizit die Risikoinventur und Erstellung des Risikoprofils zu verantworten. Die Funktion wurde vorbehaltlich der jeweiligen fachlichen Eignung der Stelle des Leiters der Abteilung Rechnungswesen/Gesamtbanksteuerung zugeordnet. Im Zuge der Stellenvakanz bzw. bis zur umfassenden Erlangung der fachlichen Eignung im Zuge einer Nachfolgeregelung wird die Funktion bis auf Weiteres vom Marktfolgevorstand wahrgenommen. Die Compliance-Funktion im Sinne der MaRisk ist fokussiert auf die Überwachung der Einhaltung sämtlicher gesetzlicher, aufsichtsrechtlicher oder freiwilliger Regelungen. Ziel ist es, Institutsgefährdungen durch Nichteinhalten von Vorschriften zu verhindern. Die Funktion wurde ohne Bindung an eine Funktionsstelle dem Leiter Kreditweiterbearbeitung zugeordnet. Jeweilige Vertretungsregelungen sind definiert. Die Informations- und Entscheidungswege innerhalb der Sparkasse sind klar geregelt, für die Genehmigung und den Abschluss von Geschäften gelten eindeutige Kompetenzregelungen und Berichtspflichten. Vor Einführung neuer Geschäftsarten oder geschäftlicher Aktivitäten auf neuen Märkten müssen formalisierte Testprozesse durchlaufen werden. Allen aktuellen gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen wird entsprochen. Adressen-, Marktpreis-, Liquiditäts-, Operationelle Risiken und sonstige Risiken» AdressenrisikoAdressrisiken und deren Management stehen neben Marktpreisrisiken weiter im Fokus der Sparkasse. Das Adressenrisiko im Kundengeschäft umfasst einerseits die Gefahr einer negativen Abweichung vom Erwartungswert aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines originären Kredites sowie Eventualverbindlichkeiten (Ausfallrisiko). Andererseits umfasst es auch die Gefahr, dass Sicherheiten während der Kreditlaufzeit teilweise oder ganz an Wert verlieren und deshalb zur Absicherung der Kredite nicht ausreichen oder sogar überhaupt nicht beitragen. Das Adressenrisiko im Eigengeschäft umfasst die Gefahr einer negativen Abweichung vom Erwartungswert, welche einerseits aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Emittenten oder eines Kontrahenten (Ausfallrisiko) resultiert, andererseits aus der Gefahr entsteht, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Ratingklasse) des Schuldners ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Das Ausfallrisiko erstreckt sich somit sowohl auf bilanzwirksame Forderungen in Form von Krediten, Wertpapieren und Beteiligungen als auch auf nicht bilanzwirksame Zahlungsansprüche aus derivativen Finanzinstrumenten oder übernommenen Bürgschaftsverpflichtungen. Diese Risiken werden durch sorgfältige Auswahl unserer Partner nach den Regeln der Kreditwürdigkeitsprüfung sowie durch Limite bezüglich Emittenten, Kontrahenten, Größenstruktur etc. begrenzt. Die wesentlichen Ziele des Adressen-Risikomanagements sowie die wesentlichen risikobegrenzenden Vorgaben sind in der Kreditrisikostrategie niedergelegt. Im Beteiligungsportfolio befinden sich ausschließlich strategische Beteiligungen, also in Abgrenzung zu Funktions- und Kapitalbeteiligungen solche, die zur Stärkung des Sparkassen-Finanzverbundes eingegangen wurden. Die Risikomessung erfolgt über durchschnittliche Abschreibungsquoten der Vergangenheit bzw. per Expertenschätzung angesetzte Ausfallquoten. Die Adressenausfallrisiken im Sinne der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) werden im Risikobewertungsausschuss vierteljährlich bzw. auf Basis des implementierten Frühwarnsystems der S-Finanzgruppe laufend bewertet. Den Risiken des Kreditgeschäftes wird durch eine angemessene Risikovorsorge und Limitierungen Rechnung getragen. Regelmäßig werden Prognosen zum voraussichtlichen Risikovorsorgebedarf erstellt, die dazu dienen, gegebenenfalls ungünstige Entwicklungen im Kreditgeschäft zeitnah zu erkennen. Zur systematischen Analyse der im gewerblichen Kreditgeschäft vorhandenen Risiken auf Einzelengagementebene bedient sich die Sparkasse eines zentral für alle Sparkassen unter Führung der SR entwickelten mathematisch-statistischen Bewertungsmodells (= Rating). Hierdurch werden die ausfallrelevanten Merkmalsausprägungen eines Unternehmens in eine Bonitätsaussage (Ratingnote, Ausfallwahrscheinlichkeit) transformiert. Unter Verwendung gewichteter harter und qualitativer Faktoren sowie Finanzkennzahlen zur Unternehmensbeurteilung wird eine kreditnehmerbezogene Ratingnote ermittelt, die zur Vorbereitung einer Kreditentscheidung bzw. zur Kreditüberwachung dient. Des Weiteren bildet die Ratingnote die Basis für eine rating- und damit risikoadäquate Bepreisung und die Überleitung von Engagements in die Problemkreditbearbeitung. Für eine solche qualifizierte Analyse der Kreditrisiken ist es für die Sparkasse unabdingbar, zeitnah über aussagefähige Informationen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen der Kunden nach § 18 KWG zu verfügen. Dieses gilt generell auch für Engagements unterhalb der gesetzlichen Grenze von 750 TEUR. Die Sparkasse hat hier ihrer Größe entsprechend einen deutlich niedrigeren Schwellenwert von 250 TEUR für die laufende Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Unternehmen sowie Selbständigen bzw. 400 TEUR bei Privatkunden in ihren Organisationsrichtlinien definiert. Neben dem seit langem implementierten Standard-Rating nutzt die Sparkasse das von der SR entwickelte und validierte Scoringverfahren für Privatkunden. Für Geschäftskunden kommt das automatisierte KKR (Kunden-Kompakt-Rating) zum Einsatz. Daneben wird das Immobiliengeschäftsrating für Kreditnehmer eingesetzt, die ihre Haupteinkünfte aus Immobilien generieren. Bedarfsweise nutzt die Sparkasse darüber hinaus das Landesbankrating der Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba), der Bayerischen Landesbank und der Landesbank Baden-Württemberg als zusätzliches Risikomessinstrument, insbesondere zur Bewertung von Schuldscheindarlehen. Auf Gesamtbankebene werden aus der stichtagsbezogenen Rating- und Scoringstruktur zunächst die erwarteten Verluste des Kundenportfolios aus der Multiplikation der PD (probability of default) und des individuell beanspruchten Blankoanteils je Einzelkreditnehmer mit einem Horizont von einem Jahr ermittelt. Die Sicherheiten werden mit dem satzungsrechtlichen Wert vom Gesamtengagement abgezogen, so dass der Blankoanteil als Risikobemessungsgrundlage verbleibt. Zusätzlich werden sonstige wesentliche Einflussfaktoren auf das Bewertungsergebnis des Kreditgeschäftes mit historischen Durchschnittsrelativwerten und Anwendung auf das aktuelle Portfolio und weitere über absolute historische Durchschnittswerte in den vorläufigen Gesamtjahreserwartungswert integriert. Unterjährig wird dieser Teilerwartungswert über einen Laufzeitverkürzungsfaktor linear an den reduzierten Zeitraum bis zum Jahresende angepasst. Auf Basis des so ermittelten Erwartungswertes für Adressrisiken im Kundengeschäft validiert der sich vierteljährlich konstituierende Risikobewertungsausschuss als sachkundiges Gremium unter Kenntnis des Gesamtbankportfolios und der individuellen Bonitätsentwicklungen den Simulationswert und bestätigt diesen bzw. legt final einen Gesamtbankerwartungswert fest. Die Adressenrisiken beim Erwerb von festverzinslichen Wertpapieren und Schuldscheinen werden durch die Beschränkung auf bestimmte - i. d. R. extern ermittelte - Mindestratings und die zeitnahe Überwachung der Veränderung dieser Ratings begrenzt. Es sind außerdem Volumenlimite für jede einzelne Adresse auf Basis einer Bonitätsanalyse festgelegt. Werden bereits für vorhandene Emittenten Ausfälle erwartet, folgt im Rahmen der Risikoermittlung deren unmittelbare Berücksichtigung im Erwartungswert des Abschreibungsrisikos aus Wertpapieren. Das aus dem Ausfall- und Migrationsrisiko bestehende Adressenrisiko des Eigengeschäftes wird integrativ durch eine Verschiebung der Ausfallwahrscheinlichkeit (PD-Shift) gemessen, die grundlegende Ermittlung erfolgt wie das Kundenkreditgeschäft über die Multiplikation der PD (probability of default) mit dem Blankoanteil. Alle Direkt- und Fondspositionen werden grundsätzlich granular berücksichtigt. Sind Fonds nicht auf granularer Ebene verfügbar, können diese hilfsweise mit dem Gesamtvolumen in die Ratingklasse 11 eingebunden werden. Zur frühzeitigen Identifizierung von Kreditnehmern, bei deren Engagements sich erhöhte Risiken abzuzeichnen beginnen, wurden Prozesse im individualisierten Frühwarnsystem auf Basis des Frühwarnsystems der S-Finanzgruppe etabliert. Es erfolgt eine enge Begleitung von Engagements mit definiertem Negativmerkmal mittels Watchlist-Verfahren. Vorstand und Kreditausschuss werden mithilfe eines Kreditrisikoberichts vierteljährlich u. a. über die Entwicklung der Strukturmerkmale des Kreditportfolios, die Einhaltung der beschlossenen Limite und die Entwicklung der Vorsorgemaßnahmen für Einzelrisiken informiert. Ergänzend aktualisieren wir vierteljährlich das Volumen der notwendigen Nettoneubildungen von Einzelwertberichtigungen und der Direktabschreibungen. Die Sparkasse betreibt traditionell ein intensives Kreditgeschäft mit Kunden vor Ort und betrachtet dies auch als Teil ihres öffentlichen Auftrags. Entsprechend ordnen wir nach wie vor dem Adressenausfallrisiko in der internen Risikosteuerung eine sehr hohe Risikobedeutung zu. Die rein quantitativ bemessene Risikobedeutung zeigt sich nach Einschätzung des relevanten Gremiums aus Vorstand und Risikocontrolling-Funktion unter Rückgriff auf die Ergebnisse der letzten Risikoinventur und der permanenten Risikomessung weitgehend als stabil. Das gilt grundsätzlich unabhängig von periodenbezogenen Einzelentwicklungen. War die Vorperiode vor allem von Eingängen aus abgeschriebenen Forderungen geprägt, kam es im Geschäftsjahr 2021 zur Neubildung von Risikovorsorge in überschaubarer Größenordnung. Die weitere Reduzierung der Risiken aus dem originären Kreditgeschäft, insbesondere die Verbesserung der Granularität des Portfolios sowie die Steuerung und bedarfsweise Reduzierung großer Einzelrisiken, bleibt wichtige geschäftspolitische Aufgabe. Wachstum wird nur in Engagements mit definierten Mindestbonitätsniveaus angestrebt. Die Stadtsparkasse Schwalmstadt nutzt zur Berechnung der regulatorischen Anforderungen zur Unterlegung von Adressrisiken mit Eigenkapital den Kreditrisikostandardansatz (KSA). Der Risikowert betrug zum Bilanzstichtag 12.056 TEUR. Am 31. Dezember 2021 ergab sich bezogen auf das geratete Kundenkreditportfolio (einschließlich Kreditzusagen ohne öffentliche Stellen) der Sparkasse folgende Risikostruktur: Auf die Ratingklassen 1 bis 8, die eine mittlere Ausfallwahrscheinlichkeit innerhalb eines Jahres zwischen 0,01 % und 1,32 % aufweisen, entfällt ein Anteil von deutlich verbesserten 93,1 % des Kundenkreditvolumens nach 91,5 % im Vorjahr. Auf die Ratingklassen 9 bis 15 mit einer mittleren Ausfallwahrscheinlichkeit von 1,98 % bis 45,0 % entfällt ein Anteil von 5,5 % (Vorjahr: 7,2 %). 1,4 % nach 1,3 % des gerateten Kundenkreditvolumens entfallen auf die Ratingklassen 16 bis 18. Insgesamt waren zum Bilanzstichtag fast 100 % unseres Kundenkreditvolumens geratet. Die Ratingstruktur hat sich damit im Vergleich zum Vorjahr noch einmal geringfügig und damit mittelfristig betrachtet erfreulich kontinuierlich verbessert. Der langjährig strukturelle Nachteil bezogen auf das gesamte Kreditportfolio bleibt damit im Vergleich zum durchschnittlichen Kreditportfolio aller Sparkassen in Hessen und Thüringen relativ gering bzw. konnte gerade in den Ratingstufen des Investmentgrades sogar umgekehrt werden. Bezogen auf die Ratingstufen des Investmentgrades (Ratingklassen 1 bis 5) weist die Sparkasse mit verbesserten 80,0 % erneut einen strukturellen Vorteil im Vergleich zu den Sparkassen des Verbandsgebietes mit 75,8 % auf. Das Risiko als Abweichung vom Erwartungswert im Kundenkreditgeschäft der Sparkasse betrug zum Bilanzstichtag 371 TEUR oder 49,4 % des Limits (Vorjahr: 423 TEUR = 56,4 % des Limits), der Erwartungswert selbst beläuft sich - inkl. PWB-Bildung - auf 261 TEUR nach 200 TEUR. Der Risikowert der Adressrisiken aus dem Eigengeschäft der Sparkasse belief sich zum Stichtag auf 597 TEUR oder 79,6 % des dafür dotierten Limits (Vorjahr: 548 TEUR = 73,1 % des Limits), der Erwartungswert auf 289 TEUR. » MarktpreisrisikoDie Marktpreisrisiken schließen neben dem Zinsänderungsrisiko inklusive der Risiken aus Optionsrisiken im Eigen- und Kundengeschäft auch Spread-, Währungs-, Immobilien- und sonstige Risiken in Form von Infrastrukturrisiken ein. Aktien- und Rohstoffrisiken geht die Sparkasse gemäß ihrer Risikostrategie nicht ein. Es handelt sich hierbei um Risiken, die sich durch Marktpreisveränderungen auf volatilen Märkten ergeben können. » ZinsänderungsrisikenDie Steuerung des Zinsänderungsrisikos der Sparkasse erfolgt aktuell auf periodenorientierter Basis. Ziel der Sparkasse ist es dabei, unter Beachtung der Risikotragfähigkeit eine Geschäftsposition aus allen zinsrelevanten Geschäften der Sparkasse zu erzielen, die bei vertretbarem Risiko einen möglichst optimalen Zinsüberschuss ermöglicht. Aufgrund des empirisch nachgewiesenen Zusammenhangs zwischen Substanz- und Ertragswertperspektive betrachtet die Sparkasse ihre Zinsänderungen flankierend auch wertorientiert. Die Sparkasse orientiert sich dabei an der Chancen-Risiko-Position einer effizienten Benchmark. Berechnungsgrundlage für das Risk-Return-Verhältnis ist die moderne historische Simulation. Die Ermittlung des wertorientierten Zinsänderungsrisikos erfolgt im vierteljährlichen Turnus und wird dem Vorstand durch das Risiko-Controlling bereitgestellt. Gemäß ihrer mittelfristigen Strategie beabsichtigt die Sparkasse, aufgrund der methodischen Überlegenheit der entsprechenden Methode perspektivisch ihr Zinsbuch substanzwertorientiert zu steuern. Die Neustrukturierung der Risikotragfähigkeitskonzepte durch die deutsche Bankenaufsicht wird die Fokussierung auf die ökonomische Perspektive beschleunigen. Zur Steuerung des strategischen Zinsbuchs und damit zur Steuerung der Marktpreisrisiken in Form der Zinsänderungsrisiken hat die Sparkasse auch im abgelaufenen Geschäftsjahr Zins-Swap-Geschäfte als Payer- und Receiver-Swaps eingesetzt. Das Volumen dieser Geschäfte belief sich zum Bilanzstichtag auf insgesamt 25 Mio. EUR; davon entfielen 20 Mio. EUR auf Payer-Swaps und 5 Mio. EUR auf Receiver-Swaps. Zur Integration in das Limitsystem nutzt die Sparkasse ein Mess-System, das das individuelle Anpassungsverhalten der Sparkasse auf Zinsänderungen berücksichtigt (Methode konstanter Margen auf Basis gleitender Durchschnitte). Empirisch fundierte Zinsänderungssimulationen bzw. Experteneinschätzungen der Sparkasse über mögliche Zinsänderungen stellen die Berechnungsbasis für die Risikoermittlungen dar. Ausgangswert in konsequenter Umsetzung der Risikodefinition ist die Hauszinsmeinung und die Geschäftsstruktur, die sich auf Basis der Gesamtbankplanwerte ergibt. Für den Risikofall simuliert die Sparkasse aus der Gesamtheit der sogenannten Standardparameter der SR die Wirkungen desjenigen Zinsszenarios, das - in einem iterativen Prozess jährlich überprüft - die negativsten Wirkungen auf Zinsüberschuss und zinsinduziertes Abschreibungsergebnis liefert. Die Standardparameter bilden für den von der SR analysierten Stützzeitraum ermittelte klassische Zinsstrukturentwicklungen ab, z. B. Kurvenversteilerungen. Im Berichtsjahr hat die Sparkasse mit dem sogenannten "Up-Szenario" das belastendste Szenario identifiziert, bei dem alle relevanten Stützstellen der Zinsstrukturkurve Zinssteigerungen aufweisen. Weitere fünf alternative Zinskurvenentwicklungen liefern geringere Risikowerte. Der Ermittlung liegt, wie einheitlich allen wahrscheinlichkeitsbezogenen Simulationen der Sparkasse für den Risikofall, ein Konfidenzniveau von 95 % zugrunde. Zusätzlich erfolgt die Risikomessung auf Basis einer konsistent aus dem identifizierten Risikofall-Zinsszenario abgeleiteten, für die Sparkasse ungünstigen, Geschäftsentwicklung. Die Ergebnisse aus dieser GuV-Betrachtung werden ebenso vierteljährlich dem Gesamtvorstand und dem Verwaltungsrat reportet. Die auf Basis dieses Szenarios ermittelten Zinsspannenrisiken weisen zum Bilanzstichtag ein Risiko von 81 TEUR auf. Die Limitauslastung beträgt somit 81 % (Vorjahr: 0 TEUR = 0,0 % des Limits). Das vergleichsweise geringe Risiko bzw. die vorhandene Chance im Vorjahr ist vor allem in den umfassenden Absicherungsgeschäften der Sparkasse begründet. Neben der Änderung auf den Zinsüberschuss wirken Zinssatzveränderungen auch auf den Bilanzansatz der im Eigengeschäft befindlichen festverzinslichen Wertpapiere. Entsprechend bindet die Sparkasse Simulationen zum zinsinduzierten Bewertungsergebnis in ihre Tragfähigkeitsbetrachtungen ein. Neben der Wirkung der Hauszinsmeinung auf das Bewertungsergebnis, das als erwartetes Bewertungsergebnis als Teilkomponente der Risikodeckungsmasse bereits berücksichtigt ist, simuliert die Sparkasse für den Risikofall - wiederum konsistent zu den Zinsspannenrisiken - den Eintritt des bereits unter den Zinsspannrisiken beschriebenen, aus den Standardparametern abgeleiteten Zinsszenarios in dessen Wirkung auf das zinsinduzierte Bewertungsergebnis. Dabei wirken potenzielle Zuschreibungen und Einlösungsgewinne risikokompensierend. Methodisch getrennt wird der Einfluss anderer Marktpreisfaktoren - zum Beispiel von Immobilienpreis- oder sonstigen Marktpreisschwankungen - auf das Bewertungsergebnis betrachtet. Zum Bilanzstichtag ergab sich ein im Vorjahresvergleich merklich erhöhter Risikowert von 465 TEUR oder 62,0 % des Limits (Vorjahr: 266 TEUR = 48,3 % des Limits). Die umfassende Portfolioausweitung, aber auch im Zuge der Zinsentwicklung im 4. Quartal reduzierte Kurswertreserven lassen die Kurswirkungen aus den unterstellten Zinssteigerungen auf das Bewertungsergebnis tragbar ansteigen. Die Sparkasse investiert Mittel im Rahmen ihrer Eigengeschäfte neben den Anlagen in festverzinslichen Wertpapieren auch in Anteilsscheine von Fondsgesellschaften. Damit einhergehen ebenso periodenorientierte zinsinduzierte Bewertungsrisiken. Die Sparkasse ermittelt diese bei den Investmentfonds über ein vereinfachtes Modified-Duration-Konzept unter Eintritt der Hauszinsmeinung bzw. des als risikorelevant identifizierten Zinsszenarios für den Risikofall. Bei Fonds, die komplett oder zum Teil zusätzlichen Preisrisiken unterliegen, werden neben den zinsinduzierten zusätzliche auf separate Risikokategorien bezogene Risikoermittlungen vorgenommen. Das zinsinduzierte Risiko betrug bei im Rahmen der LCR-Steuerung ausgeweitetem Portfolio vergleichsweise stabile 257 TEUR oder 64,3 % des Limits (Vorjahr: 270 TEUR = 77,1 % des Limits). Konsistent zu den zinsänderungsinduzierten Abschreibungsrisiken des Rentenportfolios werden bei der Ermittlung der Risiken aus Fondsanlagen mögliche Zuschreibungspotenziale ebenso kompensierend berücksichtigt. Ebenfalls auf den Bilanzstichtag bezogen beträgt die Auswirkung auf den Barwert der Sparkasse bei einem Ad-hoc-Zinsshift von + 200 Basispunkten nochmals ermäßigte -1,9 % der Eigenmittel im Sinne der CRR. Im Vorjahr hatte der Wert bei -5,6 % der Eigenmittel gelegen. Hintergrund ist vor allem das reduzierte Zinsbuchvolumen und integrierte Refinanzierungen aus Immobilienfondsanlagen. » Optionsrisiken im Kundengeschäft und EigengeschäftDie Risiken aus impliziten Optionen im Kundengeschäft entstehen aus Wahlrechten des Kunden, die direkt mit Festzinsprodukten der Aktiv- und der Passivseite verbunden sind. Diese Rechte ermöglichen den Kunden, in verschiedenen festverzinslichen Produkten vor Ende der vertraglich fixierten Laufzeit - ggf. unter Berücksichtigung von Kündigungsfristen - ohne Vorschusszinsen oder Vorfälligkeitsentschädigungen über Einlagen frühzeitig zu verfügen bzw. Darlehen über die Regeltilgung hinaus zu tilgen. Der Kunde ist hierbei "Inhaber" einer solchen Option, die Sparkasse ist der "Stillhalter". Die Stadtsparkasse Schwalmstadt hat diese Risiken im Rahmen ihrer Risikoinventur umfassend gemessen und innerhalb der Risikokategorie des Zinsänderungsrisikos als nicht relevant eingeschätzt. Das gilt ebenso für Optionsrisiken im Eigengeschäft. Dabei handelt es sich um Optionsrechte in Kombination mit bestimmten Festzinsprodukten, wie z.B. Clean Up Calls, bei der der Emittent das Recht hat, die Anleihe zu 100% vorzeitig zurückzuzahlen, falls sich das gehandelte Nominalvolumen der Anleihen unterhalb eines bestimmten Anteils des Ursprungsnominalvolumens reduziert. Das Portfolio der Sparkasse weist einige der gängigen Optionskomponenten festverzinslicher Wertpapiere auf, die jedoch qualitativ als nicht relevant eingestuft wurden. Beide letztgenannte Teilrisiken werden auf die Unwesentlichkeitsgesamtprüfung aller nicht in den laufenden Risikoermittlungsprozess eingebunden Risikoarten oder -kategorien angerechnet. » Risiken aus Veränderungen von SpreadsUnter dem Spreadrisiko sind Wertänderungen von Finanzinstrumenten aufgrund von Schwankungen in den Spreads bei unverändertem Rating zu verstehen. Mit dem Spread wird der Risikoaufschlag in Form einer höheren Verzinsung für ein adressrisikobehaftetes Wertpapier im Verhältnis zu einem vergleichbaren risikolosen bezeichnet. Die erweiterte Betrachtung des Spreadrisikos misst dabei das sogenannte systematische Risiko, d. h. ein Risiko resultierend aus der Änderung des allgemeinen Spread-Niveaus am Gesamtmarkt. Diese Risikokategorie qualifiziert die Sparkasse weiterhin als wesentlich. Die erwarteten Wirkungen auf das Bewertungsergebnis des Wertpapiergeschäftes werden folglich bei der Ableitung des erwarteten GuV-Ergebnisses berücksichtigt und die Risikokategorie Spreadrisiko in das gesamte Stresstestprogramm der Sparkasse einbezogen. Dabei differenziert die Sparkasse zwischen Spread-Risiken im Direktanlagensegment Renten und solchen aus mittelbaren Investments in Fondsanlagen. Risiken aus geplanten Neugeschäften werden berücksichtigt. Um die segmentbezogenen Schwankungsbreiten der Spreads korrekt zu simulieren, bedient sich die Sparkasse wiederum der diesbezüglichen Standardparameter der SR. Diese hat differenziert für 21 Marktsegmente - wie z. B. Staatanleihen bis zu einer Ratingstufe AA -Standardschwankungswerte der Spreads ermittelt. Im Zuge der sukzessiven Ausweitung des Renten- und Investmentfondsportfolios erfährt die Risikokategorie grundsätzlich eine unverändert große quantitative Bedeutung und bleibt deutlich über der Wesentlichkeitsgrenze. Insgesamt betrug das Risiko aus Spreadveränderungen unter Verwendung der ermittelten Spreadvolatilitäten zum Bilanzstichtag vergleichsweise stabile 2.249 TEUR oder 90,0 % des Limits (Vorjahr: 1.970 TEUR = 78,8 % des Limits). » ImmobilienrisikenDas Marktpreisrisiko aus Immobilien wird definiert als die Gefahr einer negativen Abweichung vom Erwartungswert einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welche sich aus der Veränderung von Immobilienpreisen ergibt. Hier werden sowohl eigengenutzte Immobilien als auch Immobilieninvestitionen betrachtet. Die Sparkasse misst somit ihr Risiko aus Direktinvestitionen (sparkassenbetrieblich genutzte Immobilien, ggf. vorhandene Rendite-Objekte und im Zuge des Rettungserwerbs erworbene Immobilien), indirekten Investitionen über Fondslösungen und Immobilienrisiken in Form des Vermietungsrisikos. Als für diese Risikokategorie prägend erweist sich das Risiko aus indirekten Investitionen, die im vergangenen Jahr -wie auch unverändert - perspektivisch- deutlich ausgeweitet wurden. Den Kernpunkt der Messmethodik für dieses Teilrisiko stellt der sogenannten Benchmark-Portfolioansatz dar. Die Grundidee des Benchmark-Portfolioansatzes besteht darin, dass die Sparkasse einen jeweils für den aktuellen Immobiliengesamtbestand des Fonds repräsentativen "maßgeschneiderten" Index (Mix von Immobilienpreis-Zeitreihen, die die jeweilige Struktur des Immobilienvermögens des Fonds am besten abbilden) und dessen Zeitreihe nutzt. Über die ermittelten statistischen Parameter dieser für das Fondsrisiko repräsentativen Benchmarkzeitreihe kann dann für die Immobiliengesamtposition des Fonds das Immobilienrisiko ermittelt werden. Das Immobilienrisiko hat in der Risiko-Inventur Ende 2019 erstmals die Wesentlichkeitsschwelle erreicht und stellt seit diesem Zeitpunkt insbesondere auch unter Berücksichtigung offener Zeichnungen stabil ein wesentliches Teilrisiko dar. Dabei haben Rentabilitäts- und Risk-Return-Erwägungen die Sparkasse veranlasst, das entsprechende Teilportfolio vergleichsweise deutlich auszuweiten. Insgesamt betrug das Risiko zum Bilanzstichtag 500 TEUR oder 77,0 % des Limits (Vorjahr: 229 TEUR oder 35,2 % des Limits). Die in den Szenarien errechneten Risikobeträge für die Abschreibungsrisiken aus Zinsänderungen, das Zinsspannenrisiko und die Risiken aus Spreadveränderungen und Immobilienpreisschwankungen werden jeweils dem vom Gesamtvorstand vorgegebenen Verlustlimit gegenübergestellt. Das Reporting wird dem Überwachungs- und Handelsvorstand zwecks Kenntnisnahme übermittelt. Die Ermittlung erfolgt je nach Auslastungsgrad des zur Verfügung gestellten Limits stufenweise monatlich bis täglich. » Sonstige Marktpreisrisiken aus InfrastrukturrisikenIm Zuge Ihrer Reallokationsstrategie der Eigenanlagen investiert die Sparkasse vermehrt - und im abgelaufenen Geschäftsjahr erstmals mit Dotationswirkung - in Infrastrukturobjekte. Ziel der Reallokationsstrategie ist es, die operative Ertragskraft der Sparkasse punktuell von der Marktzinsentwicklung zu entkoppeln. Die Sparkasse geht aktuell dabei ausschließlich indirekte Investitionen über Fondslösungen ein, verschließt sich strategisch aber auch nicht direkten Projektbeteiligungen. Die Risiken - gemessen über einen Value-at-Risk-Ansatz der relevanten Risikofaktoren mit für den Risikofall zu den anderen Risiken konsistentem Konfidenzniveau von 95 % -wurden im Rahmen der Risiko-Inventur unverändert als unwesentlich qualifiziert. Beide diesbezüglich relevante Teilrisiken werden auf die Unwesentlichkeitsgesamtprüfung aller nicht in den laufenden Risikoermittlungsprozess eingebunden Risikoarten oder -kategorien angerechnet. » WährungsrisikenAusschließlich über die Investments in Anteilsscheinen von Fondsgesellschaften unterliegt die Sparkasse in begrenztem Maße auch Währungsrisiken. Im Rahmen der Risikoinventur hat die Sparkasse diese Risiken umfassend bewertet und als nicht wesentlich qualifiziert. Eine Integration in das gesamte Stresstestprogramm der Sparkasse ist damit nicht nötig. Eine Integration in den Größenordnungsabgleich in Summe aller unwesentlichen Risiken ist gegeben. Die Qualifizierung der Währungsrisiken als unwesentliche Risikokategorien hat zur Konsequenz, dass ausschließlich zins-, spread- und immobilieninduzierte Bewertungsrisiken der Investmentfondsanlagen in den umfassenden laufenden Risiko-Ermittlungsprozess eingebunden sind. In der Gesamtbetrachtung der abgelaufenen Berichtsperiode bleibt festzustellen, dass das Verlustlimit für Marktpreisrisiken im Jahr 2021 stets deutlich eingehalten wurde. » Operationelles RisikoDas operationelle Risiko ist die Gefahr von Schäden, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder als Folge externer Einflüsse entstehen. Personelle Risiken sollen durch geeignete Qualifizierungsmaßnahmen sowie die Begleitung der Arbeitsprozesse in Form von Arbeitsanweisungen und internen Kontrollen (u. a. Anwendung des Vier-Augen-Prinzips) verringert werden. Zur Begrenzung von Rechtsrisiken werden Standardformulare des Deutschen Sparkassenverlags verwendet. Im Bereich der IT-Risiken liegt der Schwerpunkt in Maßnahmen zur Weiterentwicklung unseres IT-Notfallkonzeptes und Sicherstellung eines ganzheitlichen Informationssicherheitsrisikomanagements sowie Informationssicherheitsrisikomanagements. Die Sparkasse setzt dazu das sogenannte Business Continuity Management-Tool (BCM-Tool) und das Produkt Sicherer IT-Betrieb (SIBT) der SIZ GmbH ein, welcher an der ISO/IEC 2700x-Reihe und am IT-Grundschutz des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik ausgerichtet ist. Unterstützt wird die Sparkasse hierbei durch das IT-Consulting des DSV. Außerdem nimmt die Sparkasse das Dienstleistungsangebot IT-Service der Finanz-Informatik wahr. Wesentliche IT-Systeme sind damit in das Rechenzentrum ausgelagert. Grundsätzlich werden Großrisiken, die den Fortbestand der Sparkasse gefährden, vermieden bzw. es wird eine entsprechende Vorsorge im Rahmen von Risikoüberwälzungen (Versicherungen) oder Risikominderung (Schadensverhütung) vorgenommen. Als per definitionem wesentliches Risiko integriert die Sparkasse operationelle Risiken in die Tragfähigkeitsbetrachtung. Der Erwartungswert wird auf Grundlage des von der SR entwickelten OpRisk-Schätzverfahrens vierteljährlich ermittelt. Das OpRisk-Schätzverfahren stellt ein standardisiertes Verfahren zur Berücksichtigung operationeller Risiken in der periodischen Risikotragfähigkeit dar. Die Bestimmung der erwarteten und unerwarteten Verluste erfolgt auf Grundlage der eigenen und innerhalb der S-Finanzgruppe gepoolten Schadensfälle, die in der sogenannten Schadensfalldatenbank abgebildet werden. Mit Hilfe der Schadensfalldatenbank werden im Rahmen der ex post-Betrachtung real eingetretene Schäden aus operationellen Risiken in den Ursachenkategorien Infrastruktur, interne Verfahren, Mitarbeiter oder infolge externer Einflüsse systematisch erhoben. Der Erwartungswert ergibt sich dabei aus der Adjustierung des Institutsmedians der eigenen Zeitreihe der Schadensfälle über den Pool-Median der S-Finanzgruppe. Über die valide Schadensfallverteilung der S-Finanzgruppe können dann die erwarteten und unerwarteten Verluste der Sparkasse - konsistent zu den anderen Risikofallszenarien wird für den Risikofall ein Konfidenzniveau von 95 % angewendet - ermittelt werden. Dies geschieht über sogenannte Q-Faktoren. Die Q-Faktoren beschreiben das Verhältnis vom Pool-Median zum erwarteten Verlust und jeweiligen Quantilswert. Die Plausibilisierung der Ergebnisse erfolgt über die sogenannte Methode "opRisk-Szenarien". Diese beinhaltet als ex ante-Methodik eine der Größe der Sparkasse angemessene Zahl möglicher Schadensfälle aus operationellen Risiken. Ein Szenario wird dabei durch die Ursache, das Ereignis und die Auswirkung inklusive einer Verlustschätzung beschrieben. Das Verlustpotenzial der Schadensfälle wird unter Einbeziehung von Experteneinschätzungen über deren erwartete durchschnittliche Schadenshöhen und Eintrittswahrscheinlichkeiten ermittelt. Der Gesamtbankerwartungswert ergibt sich aus der Summe der wie beschrieben pro Szenario ermittelten jährlichen Verlustpotenziale. Überschneidungen zu den bereits bei den Adressrisiken berücksichtigten operationellen Risiken und Versicherungsleistungen werden mindernd berücksichtigt. Die im Vorjahr eingeführte Messmethodik blieb im Berichtsjahr unverändert und wurde als angemessen bestätigt. Der wie beschrieben ermittelte Risikofallwert beträgt zum 31. Dezember 2021 vergleichsweise stabile 62 TEUR oder 62,0 % des Limits (Vorjahr: 58 TEUR = 58,0 % des Limits). Die Stadtsparkasse Schwalmstadt nutzt zur Berechnung der regulatorischen Anforderungen zur Unterlegung operationeller Risiken mit Eigenkapital den Basisindikatoransatz (BIA). Der Risikowert betrug zum Bilanzstichtag 866 TEUR. Der Gesamtvorstand erhält vierteljährlich ein Reporting der systematisch gesammelten Schadensfälle zwecks Kenntnisnahme der Schadensfälle und ggf. Veranlassung von Maßnahmen. Die Risikolandkarte (neu: opRisk-Szenarien) wird vom definierten Expertengremium der Sparkasse jährlich erstellt und dem Vorstand zur Kenntnis gegeben. » LiquiditätsrisikoDie Liquiditätsrisiken unterteilen sich - wie bereits dargelegt - in das Zahlungsunfähigkeitsrisiko als Liquiditätsrisiko im engeren Sinne und das Refinanzierungsrisiko. Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko wird im Tragfähigkeitssystem nicht integriert, im Gegensatz zum Refinanzierungsrisiko. Die Sparkasse hat dieses Risiko im Rahmen ihrer Risikomanagementmethodik als unwesentlich qualifiziert. Entsprechend wird es im Rahmen der Risikoinventur mindestens jährlich quantifiziert und in die Verprobung der Größenordnung aller unwesentlichen Risiken in Summe integriert. Das Liquiditätsmanagement (i. S. der MaRisk) umfasst alle Maßnahmen, Verfahren und Prozesse, welche die jederzeitige Liquidität eines Instituts sicherstellen bzw. das Liquiditätsrisiko begrenzen. In diesem Zusammenhang umfasst das operative Liquiditätsmanagement in der Stadtsparkasse neben der täglichen Liquiditätsdisposition und der obligatorischen Einhaltung der regulatorischen Anforderungen an die Liquidität (Einhaltung der sogenannten Liquidity Coverage Ratio (LCR) als im Zuge von Basel III etablierte Kennzahl zur Bewertung des kurzfristigen Liquiditätsrisikos und der Net Stable Funding Ratio (NSFR) als struktureller, also mittelfristiger, stabiler Liquiditätsquote) vor allem die Liquiditätsbetrachtung auf Basis von Liquiditätsablaufbilanzen und -deckungspotenzialen inklusive der sogenannten Survival Period ("Überlebensperiode" SVP) in definierten Stressszenarien. In der letztgenannten Cash-flow-basierten Liquiditätssicht fließen in die Liquiditätsbetrachtung alle Geschäftsvorfälle über die damit verbundenen Liquiditäts-Cash-Flows ein und werden differenziert ermittelten Liquiditätsbedarfsdeckungspotenzialen gegenübergestellt. Eine detaillierte Refinanzierungsplanung im erwarteten und adversen Planszenario und eine Liquiditätsnotfallplanung inklusive möglicher Maßnahmenpläne im Eintrittsfall und unter Rückgriff auf vorhandene Liquiditätspuffer als kurzfristige Liquiditätsdeckungspotenziale ergänzen den Managementprozess zusätzlich. Die Sparkasse hat einen umfassenden institutsinternen Prozess zur Identifizierung, Messung, Steuerung und Überwachung sämtlicher Liquiditätsrisiken umgesetzt, um den Anforderungen der MaRisk und der Capital Requirements Directive (CRD IV) gerecht zu werden. Dazu gehören vor allem auch die explizite Formulierung einer Refinanzierungsstrategie und deren operative Umsetzung im Rahmen der Unternehmensplanung. Die Refinanzierungsstrategie definiert dabei vor allem die Zusammensetzung des Refinanzierungsmixes wie auch deren Laufzeitstruktur. Strategische Zielsetzung der Sparkasse ist es dabei zunächst, die Refinanzierungsstruktur hinsichtlich der Produkt-, Kunden- bzw. Investorengruppen wie auch Märkten möglichst kleingliedrig und damit diversifiziert zu gestalten. Kundeneinlagen bleiben die Hauptrefinanzierungsquelle, Interbankenrefinanzierungen werden im aktiven Management, d.h. außerhalb des Spitzenausgleiches, nur bei ökonomischer Rentabilität und angemessenem Risk-Return-Verhältnis eingegangen. Die Stadtsparkasse hat im abgelaufenen Geschäftsjahr darüber hinaus längerfristige Refinanzierungen über die GLRG III-Geschäfte (Gezielte längerfristige Refinanzierungsgeschäfte) abgeschlossen. Bei entsprechender Rentabilität und unter Einhaltung der strategischen Leitplanken wird die Sparkasse auch weiterhin solche Refinanzierungsangebote nutzen. Die Verbindlichkeiten gegenüber einem Einzelkunden sollen im Kundeneinlagengeschäft im Einzelfall 10% der Gesamtkundeneinlagen nicht übersteigen. Einlagen auf der Aggregationsebene "Gruppe verbundener Kunden" stellen ab einem Prozent der Gesamtkundeneinlagen einen Großkunden dar. Insgesamt dürfen Großkundeneinlagen dieser Definition im Retailgeschäft nicht mehr als 15 % der Gesamtkundeneinlagen ausmachen. Im Rahmen des Risikomanagementprozesses analysiert die Stadtsparkasse Schwalmstadt regelmäßig ihre Einlagenstruktur auf Granularität. Trotz eines signifikanten Großkunden (der jedoch die oben genannte 10%-Schwelle nicht überschreitet) stellen sich die Einlagen als grundsätzlich diversifiziert dar, die strategischen Grenzen werden eingehalten. Die Zielwerte der Unternehmensplanung stehen selbst im adversen Szenario im Einklang mit der Refinanzierungsstrategie. In der Laufzeitstrukturierung gilt der Grundsatz, dass sich die Zielliquiditätsbindung der Refinanzierungsmittel am Liquiditätsprofil der Aktivseite orientiert, d.h. die Refinanzierung sollte möglichst fristenkongruent zur Aktivseite bzw. im Rahmen des formulierten Risikoappetits ausgestaltet werden. Dabei stellt die Passivseite nicht allein die vertraglichen Fälligkeiten ab, sondern berücksichtigt modellierte bzw. erwartete Liquiditätsbindungen der Verbindlichkeiten. Die Liquiditätsfristentransformation wird über die aufsichtliche und eine interne Risikolimitierung begrenzt. Konkret bedeutet dies, dass die zukünftige Bilanz- und Refinanzierungsstruktur in der kurzfristigen Betrachtung die aufsichtlichen Vorgaben zur Limitierung der Liquiditätsrisiken gem. der LCR nach der delegierten Verordnung und in der mittelfristigen Betrachtung der NSFR einhalten muss. Der Risikoappetit zeigt sich in der Definition eines angemessenen Abstandspuffers. In der mittel- und langfristigen Betrachtung wird die angemessene Laufzeitstrukturierung über die prognostizierte Survival Period und deren Steuerung sichergestellt. Der Risikoappetit wird in der Parametrisierung und den Steuerungslimiten abgebildet. Konkret hat sich die Sparkasse zur Steuerung der Liquiditätsfristentransformation folgende Ziele gesetzt: Kurzfristige Perspektive (bis 30 Tage)
Die Einhaltung signalisiert einen ausreichenden Liquiditätspuffer und ergänzt die tägliche Disposition zur Steuerung auch des untertägigen Liquiditätsrisikos in Form des Zahlungsunfähigkeitsrisikos. Die Sparkasse hat ein differenziertes Steuerungskonzept inklusive Szenariobildung zur Einhaltung dieser Kennzahl implementiert. Im Berichtszeitraum wurde das Steuerungslimit als Abbild des Risikoappetits mit wenigen Ausnahmen immer eingehalten. Diese Ausnahmen resultierten ausschließlich aus der rentablen Nutzung des zweistufigen Systems für die Verzinsung der Reserveguthaben bei der EZB. Der Sparkasse war es in diesem Zusammenhang jederzeit möglich, eigeninitiativ die Kennziffer deutlich zu erhöhen. Mittel- und langfristigen Perspektive (größer 30 Tage)
Die Survival Period wird aufsichtlich gem. BTR 3.1 Tz. 8 als Risikomaß erwartet. In diese cashflow-basierte Liquiditätsübersicht fließen grundsätzlich alle Geschäftsvorfälle ein, die zukünftig eine Liquiditätswirkung entfalten. Die Liquiditätsbedarfsübersichten werden über das webbasierte caballito-Tool "SVP-Rechner", welcher die aufsichtlichen Anforderungen erfüllt und als Brückenlösung bis zum Einsatz des Methodenmehrwertdienstes LQR fungiert, abgebildet. Auf Basis dieser Übersichten wird das Stresstestprogramm für das Zahlungsunfähigkeitsrisiko in dieser Perspektive durchgeführt. Das Stresstestprogramm gliedert sich in
In der sogenannten Planungssicht werden alle erwarteten Liquiditätszu- und -abflüsse gemäß der Unternehmensplanung aus dem Ist- und geplanten Neugeschäft abgebildet. Aus dieser Sicht lassen sich Erkenntnisse über gegebenenfalls künftig notwendige Refinanzierungsmaßnahmen und strategische Geschäftsentscheidungen gewinnen, Fälligkeitsschwerpunkte des Aktiv- und Passivgeschäftes sowohl im Kunden- wie Eigengeschäft können identifiziert werden. Im Sinne des Risikomanagements ist die sogenannte Zahlungsfähigkeitssicht im Sinne der genannten Stressszenarien wesentlich. Zunächst abstrahierend bzgl. der Konsequenzen auf die Vermögens- und Ertragslage wird differenziert nach Definition des Stress-Szenarios analysiert, wie unterschiedlich lange die Sparkasse unter sich verschärfenden Prämissen zahlungsfähig bleibt. Die sogenannte Survival Period misst dabei die Zeitspanne in Monaten, in der positive Liquiditätsüberhänge vorliegen. Eigengeschäftsaktiva gehen dabei, sofern diese hochliquide und nicht belastet sind, als unmittelbares Liquiditätspotenzial in die Betrachtung ein, wobei nach konsistentem Szenario unterschieden szenarioindividuelle Haircuts (Marktwertabschläge) simuliert werden. Basis der individuellen Parametrisierung sind die von der EZB publizierten Haircuts für die von der Sparkasse gehaltenen Wertpapiere, die dann pro Aktiva-Klasse (Zeile 780 etc.) zusammengefasst werden. Lag ein EZB-Haircut für ein einzelnes Papier nicht vor, ist in die Positionsberechnung der ratingabhängige Default-Haircut (z. B. für Rating BBB von 35 %) gem. Klassifizierung der EZB integriert worden. Für (börsennotierte) Immobilienfonds wurde in Anlehnung an die Default-Haircuts der EZB für den Institutsstress ein Haircut von 20 % (vgl. Szenario ohne Marktverwerfungen) und den Markt-/Kombinationsstress von 50 % (maximaler EZB-Default-Wert) angenommen. Kundenaktiva gehen in der Regel mit der vereinbarten Liquiditätswirkung in die Betrachtung ein. Beim Kundengeschäft auf der Passivseite erfolgt, wiederum differenziert nach Stresstest-Szenario und grundlegender Geschichte, ein mehr oder weniger verstärkter unerwarteter Abruf der Einlagen. Das institutsspezifische Stressszenario betrifft ausschließlich die Liquiditätssituation im eigenen Institut. Es werden die Risikoparameter z. B. infolge eines Reputationsschadens der Sparkasse variiert. Die Belastung erfolgt in erster Linie durch einen verstärkten Abruf der Kundeneinlagen auf der Passivseite, d.h. das Szenario wirkt primär auf die Liquiditätsablaufbilanz und weniger auf das Liquiditätsdeckungspotential. Im marktspezifischen Stressszenario wird von einer Banken- und Finanzkrise ausgegangen, welche alle Finanzinstitute betrifft. Infolgedessen entsteht ein Vertrauensverlust am Interbankenmarkt und zwischen weiteren Marktteilnehmern, der zu einer Liquiditätsverknappung am Geldmarkt führt. Darüber hinaus macht sich eine Illiquidität an allen Märkten bemerkbar. Die Belastung erfolgt in erster Linie durch Wertabschläge beim Liquiditätsdeckungspotential. Im kombinierten Stressszenario wird von einer Banken- und Finanzkrise ausgegangen. Infolgedessen entsteht ein Vertrauensverlust am Interbankenmarkt und zwischen weiteren Marktteilnehmern, welcher zu einer Liquiditätsverknappung am Geldmarkt führt. Darüber hinaus macht sich eine Illiquidität an allen Märkten bemerkbar. In diesem Marktumfeld erleidet die Sparkasse einen Reputationsschaden. Sowohl Kunden als auch Banken ziehen ihre Einlagen ab. Das Kreditgeschäft wird, um einem weiteren Vertrauensverlust entgegenzuwirken, jedoch aufrechterhalten. Mit den Szenariowerten per 31.12.2021 von 12, 60 und 6 Monaten für die jeweiligen Stressszenarien dokumentiert die Sparkasse, dass auch unter mittel- und langfristiger Perspektive die Zahlungsfähigkeit nachhaltig gesichert ist. Flankierend untermauert die aufsichtliche LCR-Kennzahl diese Bewertung. Die monatlich gegenüber dem Vorstand reportete Liquiditätskennzahl Liquidity Coverage Ratio (LCR) weist zum Stichtag 31.12.2021 mit einem Wert von 1,81 eine deutliche Erfüllung der bankaufsichtlichen Anforderungen aus, die mittelfristige ebenso aufsichtlich definierte Net Stable Funding Ration (NSFR) als Abbild der strukturellen Liquiditätsquote dokumentiert mit einem Wert von 1,23 die Zahlungsfähigkeit auch mit längerem Zeithorizont. Damit ist auch unter Stressszenario-Annahmen die kurz- und mittelfristige Zahlungsfähigkeit nachhaltig gegeben. Detaillierte aufbau- und ablauforganisatorische Regelungen und ein differenziertes Reportingverfahren stellen darüber hinaus sicher, dass der Vorstand über den aktuellen und zukünftigen Liquiditätsstatus umfassend informiert ist. Die aktuelle Liquiditätssituation der Sparkasse wird dem Vorstand im monatlichen Rhythmus zur Verfügung gestellt, Ad-hoc-Berichtspflichten und ein Notfallplan bereits für einen sich abzeichnenden Liquiditätsengpass ergänzen das Managementverfahren ebenso wie eine vierteljährlich aktualisierte und dem Vorstand zur Verfügung gestellte Liquiditätsliste, die alle verfügbaren Liquiditätspuffer (hochliquiden, unbelasteten Vermögensgegenständen, die im Fall eines Liquiditätsengpasses für einen Zeitraum von max. 30 Tagen zur Verfügung stehen, ohne dass zusätzliche Refinanzierungsmittel benötigt werden) der Sparkasse inklusive gegebenenfalls zur Verfügung stehender Fazilitäten beinhaltet. Die Liquiditätssteuerung erfolgt in unserem Haus durch den Handelsvorstand und die Abteilung Rechnungswesen/Gesamtbanksteuerung. Der Vorstand hat bei Bedarf Maßnahmen zu treffen, die im Reporting dokumentiert werden. Der Verwaltungsrat wird im Rahmen der Auslastung der Verlustobergrenze über die Liquiditätskennzahlen und die differenzierten Szenarioergebnisse unterrichtet. Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war - wie unter anderem aus der Darstellung der Finanzlage ersichtlich ist - im Berichtsjahr jederzeit gegeben. Die Ergebnisse der differenzierten Stresstest-Szenarien zeigen über die Messgröße SVP auch unter den Prämissen außergewöhnlicher Ereignisse sowie in Anbetracht der methodischen Änderungen eine entspannte Liquiditätssituation auf. » Sonstige RisikenAlle Risiken, die sich den vorgenannten Risiken nicht oder nicht eindeutig zuordnen lassen, werden hier zusammengefasst betrachtet. Insbesondere sind hier in neuer Abgrenzungsdefinition der S-Finanzgruppe das Kosten- und Provisionsrisiko zu finden. Das Kostenrisiko ist die Gefahr, dass die realisierten Kosten die geplanten Kosten übersteigen. Subsumiert werden unter dieser Risikokategorie auch Belastungen aus unmittelbaren und mittelbaren Pensionsverpflichtungen. Das Provisionsrisiko wiederum bezeichnet das Risiko, dass der geplante Provisionsüberschuss unterschritten wird. Strategische Risiken (Planungs- Geschäftsfeld- oder Managementrisiken) sowie Reputationsrisiken, werden unter den Risikoarten geführt, unter denen sie schlagend werden. Eine zum Teil pauschaliert bewertende Betrachtung der sonstigen Risiken erfolgt im Rahmen der jährlichen Risikoinventur. Die genannten Risiken wurden durchgängig als unwesentlich beurteilt. Zu den sonstigen Risiken zählen auch die Nachhaltigkeitsrisiken. Unter den Nachhaltigkeitsrisiken (sog. ESG-Risiken) versteht man potenzielle Ereignisse aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, die mittelbare oder unmittelbare Wirkung auf die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage des Unternehmens entwickeln. Nachhaltigkeitsrisiken spiegeln sich in anderen Risikoarten wider, stellt also keine eigene Risikoart dar. Sie zeigen sich beispielsweise in den Adressenausfallrisiken übersteigende Ausfallwahrscheinlichkeiten, wenn nicht nachhaltig agierende Kunden perspektivisch vor Nachfrageproblemen stehen. Die Sparkasse hat ihre Nachhaltigkeitsstrategie im Jahr 2021 umfassend modifiziert und wird die entsprechend von der SR entwickelten konsistenten "Nachhaltigkeitsrisiko-Szenarien" zeitnah in die Risikomessungen der einzelnen Risikoarten und -kategorien einbinden. Zusammenfassende Darstellung der RisikolageBezüglich der Bedeutung der einzelnen Risikoarten bzw. -kategorien verfügt die Sparkasse in der Umsetzung des verbundweit eingesetzten Risiko-Inventur-Konzepts der SR über ein Risikoklassifizierungsverfahren, das es ermöglicht, die Risiken anhand ihrer materiellen Wirkung im Eintrittsfall zu differenzieren und zu vergleichen. Die quantitative Bedeutungsunterscheidung basiert dabei jeweils auf dem sogenannten Risikofallwert, also auf Simulationen, die die allgemeine Unsicherheit über den Eintritt der Erwartungen abbilden und diesbezüglich mögliche negative Errata bemessen. Insbesondere vor dem Hintergrund des Regionalprinzips, der ökonomischen Infrastruktur des Geschäftsgebiets und der Versorgung primär der mittelständigen Wirtschaft, wie auch respektive des weiter ausgeweiteten Schuldscheindarlehen- und Eigengeschäftsportfolios misst die Sparkasse dem Adressenrisiko unverändert eine stabil hohe Bedeutung bei. Marktpreisrisiken in Form der Zinsänderungsrisiken in der Ausprägung als Abschreibungs- und Zinsspannenrisiken zeigen sich zum Bilanzstichtag in der GuV-orientierten Risikowirkung insgesamt ausgeweitet und erstmals wieder in Summe und auch ohne Abstellen auf die reine Wertschwankungsbreite oberhalb der sparkassenindividuellen Wesentlichkeitsschwelle. Sie bleiben gerade vor dem Hintergrund des Geschäftsmodells der Sparkasse wesentlich und von hoher Bedeutung. Das wird insbesondere bei den Analysen im Rahmen der Risikoinventur deutlich, die stille Reserven außen vorlassen und auf die Wertschwankungen unabhängig vom Bilanzansatz abzielen. Stille Reserven und derivative Finanzinstrumente mildern die Szenariowirkungen im Sinne von GuV-Belastungen weiter nicht unerheblich ab, auch wenn die Zinssteigerungen des letzten Quartals des Geschäftsjahres die stillen Reserven reduziert haben. Die Risiken aus Credit Spreads stellen weiterhin nicht nur eine wesentliche Risikoart dar, sondern weisen vor dem Hintergrund des vergleichsweise hohen Bilanzstrukturanteils des zum Niederstwertprinzip bewerteten Eigengeschäftssegments auf Basis der Risikofallsimulationen unverändert die höchsten Risikowerte aus. Das Management dieser Risiken erfordert eine intensive Betrachtung im Rahmen des Risikomanagementprozesses, was nicht zuletzt durch die volatilen Bewertungsergebnisse der Geschäftsjahr 2018 und 2019 - einmal mit positiven, einmal mit negativen Vorzeigen - deutlich untermauert wird. Im abgelaufenen Geschäftsjahr standen eintretende Spread-Risiken jedoch nicht im Fokus, sind jedoch weiterhin und wesentlich latent vorhanden. Im Gegensatz zu jedem der drei Jahre zuvor prägte insofern diese Risikokategorie nicht das Gesamtbewertungsergebnis der Sparkasse. Die verbleibenden Risiken - auch unvermindert das Immobilienrisiko - werden von ihrer Bedeutung her als - z. T. sogar - deutlich geringer eingeschätzt. Im Rahmen der kurz- bis mittelfristigen modifizierten Assetallokation werden die Immobilienrisiken jedoch weiter an Bedeutung gewinnen. Die Risikotragfähigkeit, die das Verhältnis zwischen den eingegangenen Risiken und dem zur Verfügung stehenden Risikodeckungspotenzial beschreibt, war im gesamten Berichtsjahr deutlich gegeben. Die festgelegten Globallimite wurden eingehalten. Das Risikotragfähigkeitslimit von im Jahresvergleich moderat ausgeweiteten 6.000 TEUR war zum Ende des Berichtsjahres zu 76,4 % ausgelastet. Untermauert durch die Erwartung einer soliden, sogar moderat verbesserten Ertragslage für das laufende Geschäftsjahr sowie den vorhandenen umfangreichen Reserven, steht der Sparkasse auch weiterhin ein deutlich ausreichendes Risikodeckungspotenzial zur Verfügung. Die Ergebnisse des mittelfristigen Kapitalplanungsprozesses untermauern diese Tatsache auch unter Annahme negativer Entwicklungen nachhaltig. Mit der Dotation des Risikotragfähigkeitslimits von vergleichsweise höheren 6.000 TEUR signalisiert die Sparkasse unverändert, einen Teil der in den vergangenen Jahren gebildeten Eigenmitteln aus Selbstfinanzierung zur effizienten Stabilisierung der Gesamtbankerträge nutzen zu wollen. Die ambitionierte Mindest-Gesamtkapitalquote von 14 % und der hohe, nicht auf Limite verteilte, Anteil des einsetzbaren Risikodeckungspotenzials dokumentieren ungeachtet dessen weiterhin das konservative und risikobeachtende Handeln der Sparkasse. Risikokonzentrationen sind ausschließlich im Bereich möglicher Verfügungen von Großeinlagen aus Liquiditätssicht erkennbar. Die Sparkasse hält über entsprechende Liquiditätspuffer ausreichende Potenziale zur Minderung dieser Risiken vor bzw. verfügt für potenzielle derartige Risiken in anderen Risikoarten über das derivative Finanzinstrumentarium, bei Nachhaltigkeit der Konzentration dieses abzuhedgen. Bestands- oder die Zahlungsfähigkeit gefährdende Risiken sind weiterhin nicht erkennbar. Die Ergebnisse der aE-Stresstests als Unterstellung außergewöhnlicher, aber plausibel möglicher Ereignisse zeigen, dass die Sparkasse auch für den Eintritt konsistent abgeleiteter negativer Entwicklungen über alle Risikoarten ihres geschäftlichen Handelns hinweg alle Verlustrisiken tragen kann. Die Erkenntnisse aus den inversen Stresstest-Szenarien untermauern diese Beurteilung ebenso nachhaltig. Die umfangreichen Simulationen und deren Bewertung dokumentieren, dass erhebliche, historisch bis dato weder auf die einzelne Risikoart bezogen noch kumulativ mit den Parameteränderungen anderer Risikoarten einhergehende Krisenszenarien notwendig sind, um für die Sparkasse kritische Verlustschwellen zu erreichen. Im Rahmen der laufenden Überwachung wird der Vorstand regelmäßig über die Entwicklung der Risiken informiert. Zu keinem Zeitpunkt war die Risikotragfähigkeit der Sparkasse gefährdet bzw. mussten Limitreallokationen vorgenommen werden. Die im Zusammenhang mit diesem Gesamtkomplex zu beachtenden aufsichtsrechtlichen Auflagen werden stets eingehalten. Bei veränderten Rahmenbedingungen ist gewährleistet, dass Strukturen und Prozesse in der Sparkasse entsprechend angepasst werden. D. PrognoseberichtGesamtwirtschaftliche Perspektiven 2022Die Einschätzungen zur wirtschaftlichen Entwicklung und Risikolage der Sparkasse im Jahr 2022 basieren auf den Planwerten zum Stichtag 31. Dezember 2021. Zusätzliche Prognoseunsicherheiten sind aufgrund des weiterhin schwer einschätzbaren Verlaufs der Corona-Pandemie und des begonnen Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine vorhanden. Wir weisen darauf hin, dass die tatsächlichen Entwicklungen und Ergebnisse wesentlich von den nachfolgend beschriebenen Erwartungen abweichen können. Die Sparkasse verfügt über Instrumente, um die Abweichungen von den Erwartungen rechtzeitig zu erkennen und gegebenenfalls steuernd eingreifen zu können. Unsere Einschätzungen zur volkswirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland in 2022 stützen sich auf die Gemeinschaftsprognose von Chefvolkswirten der Sparkassen-Finanzgruppe vom Januar 2022. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Prognosen einem hohen Unsicherheitsfaktor unterliegen und deutlich abweichende Verläufe möglich sind. Das nachfolgende Szenario ist als optimistisch, aber durchaus plausibel zu bewerten und unterstellt, dass Konsumfreude sowie die für Investitionen notwendige Sicherheit zurückkehren. Für das Gesamtjahr 2022 wird in Deutschland ein Wachstum des Bruttoinlandsproduktes von 3,5 Prozent und ein weiterer Anstieg der Verbraucherpreise erwartet, da hier noch nicht alle aus vorgelagerten Wertschöpfungsstufen resultierende Verteuerungen vollständig angekommen sind bzw. auf Grund des Kriegs in Europa bestehende logistische Engpässe verschärft werden. Die Zahl der Erwerbstätigen in Deutschland wird sich im Jahresdurchschnitt erhöhen. Damit verbunden ist ein Rückgang der Arbeitslosenquote, wofür neben dem unterstellten Aufschwung auch demographische Trends verantwortlich sind. Nach dem Konjunkturbericht der IHK Kassel-Marburg zum Jahresbeginn 2022 sind in der nordhessischen Wirtschaft weitere Anzeichen einer wirtschaftlichen Konsolidierung erkennbar. Der IHK-Klimaindex (gewichteter Faktor aus gegenwärtiger Lage und zukünftiger Entwicklung) lag zum Jahresanfang 2022 mit 114,5 Punkten deutlich über der 100-Marke. Eine aktualisierte Einschätzung der IHK Kassel-Marburg liegt zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht vor. Wir gehen derzeit davon aus, dass der Angriffskrieg und damit verbundene wirtschaftliche Auswirkungen auf unser spezifisches, ländlich geprägtes Geschäftsgebiet, in dem die besonders stark betroffenen Risikobranchen eine untergeordnete Rolle spielen, grundsätzlich überschaubar bleiben werden. Erwarteter GeschäftsverlaufNach unseren Erwartungen wird sich die grundsätzlich positive geschäftliche Entwicklung in den strategischen Kerngeschäftsfeldern des Kundenkreditgeschäfts zumindest in der Mittelfristbetrachtung - im Vergleich zu den abgelaufenen Geschäftsjahren jedoch zum Teil mit einem moderat gedrosselten Wachstumstempo - unvermindert fortsetzen. Segmentbezogene Stagnationen gerade im Zuge der Lieferkettenproblematiken, der drohenden inflationären Entwicklung und den Pandemiefolgen sind dennoch auch weiterhin nicht auszuschließen. Unverändert stimuliert durch im Jahresverlauf zwar erhöhte, historisch betrachtet aber unverändert niedrige Finanzierungskosten, den gerade auf Mikromarkt-Ebene trotz Corona-Krise weiter intakten Arbeitsmarkt und durch die sich nach dem Pandemieschock sukzessiv wieder erholende konjunkturelle Lage erwartet die Sparkasse ein Anhalten des Baubooms bzw. des Trends zum Eigentumserwerb, wenn auch auf merklich niedrigerem Wachstumsniveau. Das sorgt beim vergleichsweise risikoarmen privaten Wohnungsbaugeschäft erneut für gute Absatzerfolge und positive Nettobestandsentwicklungen, die wiederum das insgesamt gedrosselt ausgeweitete Kreditportfolio prägen. Konsumfinanzierungen bleiben auch vor dem Hintergrund der Verunsicherung im Zuge der Pandemie- und Inflationswirkungen zunächst ohne Impulse, entwickeln sich aber zumindest bestandserhaltend. Dynamischer entwickelt sich kurzfristig das gewerbliche Kundenkreditgeschäft. Erhaltungs- und Reinvestitionen prägen vor dem Hintergrund des nur moderat prosperierenden Geschäftsgebietes das langjährige Nachfrageverhalten, Investitionen in Kapazitätsausweitungen bleiben auch geschäftsstrukturbezogen die Ausnahme oder sprengen die Dimension gewollter Kreditierungen. Dennoch sorgen einzelne vergleichsweise größere regionale Kreditierungen von Erweiterungsinvestition kurzfristig für einen Wachstumsschub, zusätzlich plant die Sparkasse bei geringen Fälligkeiten im Bestandsgeschäft auch die Ausweitung des Schuldscheindarlehensportfolios als überregionales gewerbliches Kreditgeschäft. Mittelfristig setzt dieses Portfoliosegment im gewerblichen Kreditgeschäft unverändert die entscheidenden Impulse. Wie bisher dominieren Bonitäts- und Nachhaltigkeitsaspekte undifferenzierte Rentabilitätsüberlegungen. Insgesamt rechnet die Sparkasse für das Jahr 2022 - getragen durch das private Wohnungsbaugeschäft und gewerbliche Kreditierung - mit einem Kreditwachstum von 2,9 %. Vor dem Hintergrund der Hessenkasse als Programm zur Entschuldung hessischer Kommunen von Kassenkrediten und der einhergegangenen Änderung des kommunalen Haushaltsrechts erwarten wir im kurzfristigen Kommunalkreditgeschäft unverändert keine Belebung. Gleichzeitig versucht die Sparkasse im mittel- und langfristigen Kommunalkreditgeschäft unter Beachtung der Rentabilität flexibel auf Finanzierungsfragen zu reagieren und stellt dabei die Eigenkreditvergabe wieder in den Fokus. Größere Absatzerfolge werden dennoch aufgrund der Marktenge nicht erwartet. Unvermindert hohe Bonitätsanforderungen, die Beachtung vergleichsweise kleiner Losgrößen und angemessene, in die verbesserte Kalkulation verursachungsgerecht integrierte Risikoprämien bleiben unverändert strenge Nebenbedingung und Garant einer risikobeachtenden Geschäftspolitik. Das Eigengeschäft betreibt die Sparkasse gem. ihrer Geschäftsstrategie grundsätzlich als Restante aus der Kundengeschäftsentwicklung. Die seit Jahren vorherrschende, durch die Pandemie nochmals intensivierte expansive Geldpolitik der EZB sorgt unverändert für eine aus Sicht des langjährigen Anlageverhaltens vorübergehende Neukalibrierung im kurzfristigen Anlagesegment. Die Sparkasse wird unverändert die betraglich begrenzte Unverzinslichkeit der Überschussliquidität nutzen und über diese speisende, zum negativen Geldmarktsatz aufgenommene Gelder moderate (Negativ-)Zusatzerträge erzielen. Voraussetzung hierfür ist auch die Eindämmung zufließender Kundengelder über die Durchsetzung von Verwahrentgelten, da ansonsten die eigenen "Freigrenzen" überschritten werden und das "Eigengeschäftsmodell" defizitär wird. Die Sparkasse erwartet insofern nach der erfolgreichen Implementierung der Verwahrentgelte zielkongruent nur geringfügige Zuflüsse an bilanzwirksamen Kundengeldern. Da die Sparkasse jedoch an den lukrativen gezielten langfristigen Refinanzierungsgeschäften mit der Bundesbank partizipiert und die Mittel in vergleichsweise attraktive Eigengeschäft angelegt hat, ergibt sich in Verbindung mit den sonstigen Einflussfaktoren für das Jahr 2022 eine DBS-Verlängerung von über 11 Mio. EUR. Von der originären, nachhaltigeren Kundengeschäftsentwicklung werden dagegen im Gegensatz zum abgelaufenen Geschäftsjahr keine Wachstumsimpulse für das Geschäftsvolumen erwartet. Aus einem steigenden Kundenkreditvolumen und den eher stabilen bilanziellen Kundeneinlagen resultiert ein eher rückläufiges Eigengeschäfts- und Gesamtbilanzvolumen. Auch bei einem im Jahresvergleich geringeren Anlagebedarf bleibt es die zentrale Herausforderung des Treasurys, attraktive und risikobeachtende Re- und Neuinvestments auch vor dem Hintergrund der unverändert noch eher unattraktiven Zinslandschaft und damit einhergehend unter Risk-Return-Gesichtspunkten zu finden. Die Fälligkeiten im Eigengeschäft bewegen sich im Langfristmittel auf einem eher niedrigen Niveau, wodurch der Zinsüberschuss zwar auf Basis der erwarteten Zinsentwicklung nochmals infolge von auslaufenden noch höheren Kuponforderungen belastet wird, jedoch nicht ganz so gravierend wie in den Vorjahren. Der Anlageschwerpunkt der Sparkasse liegt bei erneut moderat expansivem Investitionsverhalten im Eigengeschäft wie diversifiziert im Bereich der Financials, dabei jedoch wieder primär mit Schwerpunkt von S-Finanzgruppenforderungen. Erneut prägen auch Investitionen in Investmentfonds - in der Bestandsveränderung sogar dominierend - zusätzlich das Anlageverhalten, wobei die Sparkasse dem Primat hoher Diversifikation folgend in wohnwirtschaftliche Immobilienfonds ebenso investiert wie in Infrastruktur-Investments. Bei der diesbezüglich deutlichen Geschäftsausweitung handelt es sich primär um Kapitalabrufe von bereits in den Vorjahren gezeichneten Fondsinvestments. Anlageentscheidungen in klassische Rentenpapiere mangelt es trotz der Zinsniveauverbesserungen zum Jahresende noch immer an Attraktivität. Das Investmentfondsportfolio soll dagegen unter Diversifikations- und Rentabilitätsaspekten auch mittelfristig nochmals deutlicher ausgeweitet werden, strukturell stellt die Reallokation zugunsten offener Immobilien- und Infrastrukturfonds einen wesentlichen Teil der mittel- bis langfristigen Eigengeschäftsplanung dar. Dabei stehen Risikosteuerungs- und Rentabilitätsaspekte im Vordergrund. Auch das Engagement in Schuldscheindarlehensfinanzierungen primär mittelständischer deutscher Unternehmen mit angemessenen Credit-Spreads soll auch mittelfristig weiter moderat ausgeweitet werden. Hohe Mindestbonitätsanforderungen und der unverändert gegebene Anlagefokus auf Schuldner des S-Verbundes gerade bei den innovativen Finanzprodukten begrenzen das Anlagerisiko auch weiterhin nachhaltig. Rentabilitäts- und risikointegrierende Effizienzziele dominieren unverändert Wachstumsziele. Institutionelle Refinanzierungen spielen strategisch auch weiterhin nur im Rahmen von Weiterleitungsdarlehen eine Rolle, die vorübergehend aufgenommenen kurzfristigen Interbankengelder oder die Partizipierung an den gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäften dienen der Rentabilitätsoptimierung und stellen bis auf Weiteres keine strategische Refinanzierungsquelle dar. Nach der unsere vorsichtigeren Zielsetzungen im bilanziellen und vor allem außerbilanziellen Bereich erheblich übertreffenden Entwicklung im abgelaufenen Geschäftsjahr bleibt es grundsätzlich mittelfristiges Ziel der Sparkasse, die hinzugewonnenen Marktanteile zu sichern und kontinuierlich die betreuten Kundengelder auszuweiten. Eine Akquise zusätzlicher Kundengelder im Umfang der abgelaufenen Geschäftsjahre erwarten wir auf Grundlage der eingeschätzten Marktpotenziale für das laufende Jahr trotz erneut hoher nationaler Sparquote nicht, sehen im Bereich der Geldvermögensbildung als Konglomerat bilanzieller und außerbilanzieller Betreuungsgelder aber weiterhin eine kontinuierlich nachhaltig positive Entwicklung. Mit 6,0 Mio. EUR legt der Zuwachs der kundenbetreuten Gelder nach unseren Erwartungen deutlich unter dem Niveau des Vorjahres (Plus von 14,4 Mio. EUR) zu. Als Schwerpunkt des Wachstums sieht die Bankplanung das außerbilanzielle Vermittlungsgeschäft. Insbesondere die durchgängige Vereinbarung von Verwahrentgelten im Neukundengeschäft ab einem Einlagenvolumen von 10 TEUR entfaltet hier unverändert ihre positive Wirkung. Die Maßnahme wird auch die eigene "Liquiditätsschwemme" systematisch mindern. Mittelfristige bilanzielle Anlageformen bleiben für unsere Kunden vor dem Hintergrund der nur moderat verbesserten Zinslandschaft und des gestrafften Produktportfolios der Sparkasse zunächst weiter unattraktiv, ein mit Zinsänderungsrisiken zu Lasten der Sparkasse einhergehendes Passivprodukt bleibt vor dem Hintergrund der Zinserwartung der Sparkasse unverändert von Angebot ausgesetzt. Unsere Kunden werden insofern im bilanziellen Bereich erneut fast ausschließlich kurzfristige Anlagemöglichkeiten nachfragen. Insofern verkürzt sich die Fristigkeitsstruktur unserer Einlagen weiter. Außerbilanzielle Anlageformen bleiben vergleichsweise attraktiv und tragen mit ihrer Bestandsausweitung zur Stabilität der betreuten Kundengelder bei. Gleichzeitig kann die Sparkasse über die damit verbundenen Provisionserträge den Gesamtertrag weniger abhängig vom Zinsüberschuss gestalten. Das bilanzielle Einlagengeschäft wird in Summe der genannten Rahmenbedingungen und Absatzziele belastet, verbleibt aber nach unseren Planungen auf dem Niveau des Vorjahres. ErtragslageHauptertragsquelle bleibt der Zinsüberschuss. Die Sparkasse erwartet vor dem Hintergrund der ökonomischen Rahmenbedingungen im Zuge der Pandemie in der Eurozone eine Fortsetzung der grundsätzlich expansiven Geldpolitik der Europäischen Zentralbank, wenn auch nicht in dem Maße der vergangenen Perioden. Die Zinsstrukturkurve erholt sich deshalb nach unseren Einschätzungen im Jahresverlauf moderat und mit leichtem Fokus auf die längerfristigen Stützstellen. Erfolge aus der Fristentransformation - neben Konditionsbeiträgen wesentlicher Bestandteil des Zinsüberschusses -zeigen sich deshalb insbesondere unter Risk-Return-Gesichtspunkten nur leicht attraktiver und bewegen sich noch immer hinter einem perspektivisch gut auskömmlichen Niveau. Risiken liegen in einer völligen Linearität der Strukturkurve insbesondere auf dem aktuellen absoluten Niveau oder sogar einer kaum vorstellbaren weiteren negativen Linearverschiebung. Konditionsbeiträge in Festzinseinlagen sind im Prinzip weiter nicht zu realisieren. Chancen liegen in einer deutlich steileren als der erwarteten Zinsstrukturkurve möglichst auf moderat höherem Niveau, über die wieder auskömmliche Fristentransformationserträge und perspektivisch auch passive Konditionenbeiträge im Festzinsgeschäft ermöglicht werden können. Je nach Ausmaß der Steigerung würden dann jedoch Wertberichtigungen im Eigengeschäft die kurzfristige Rentabilität der Sparkasse belasten, als Buy-and-Holder zeigen entsprechende Szenarien jedoch insgesamt eher Chancen für die Sparkasse auf. Bei Unterstellung der erwarteten Geschäftsstruktur, trotz der deutlich ausgeweiteten Bilanzsumme und unter Berücksichtigung der bereits genannten Strukturveränderungen, ergibt sich aus unseren Ertragssimulationen ein doch erfreulicher stabiler Zinsüberschuss fast identisch auf dem Niveau des abgelaufenen Jahres. Fälligkeiten in den Eigenanlagen mit zum Teil noch hohen Nominalverzinsungen bzw. Neuabschlüsse auf aktuellem Kapitalmarktniveau, aber auch erneut Zinsbindungsausläufe im Kundengeschäft belasten die Ertragsseite und können durch Neuabschlüsse oder Prolongationen selbst bei ausgeweitetem Kundenkreditgeschäft nicht ausgeglichen werden. Die Einlagenseite verbilligt sich über weitere Fälligkeiten im Festzinsgeschäft, zusätzliche Erfolge aus den Verwahrentgelten und vor allem die Negativzinsen aus den gezielten langfristigen Refinanzierungsgeschäften ebenso weiter. Stabilisierend wirken die Erträge aus dem deutlich ausgeweiteten Investmentfondsportfolio, hier wiederum über die Anlagen im Infrastruktur- und Immobiliensegment. Die "Immunisierung" des Zinsüberschusses in der betriebswirtschaftlichen Betrachtungsweise gegen die Wirkungen des anhaltenden Niedrigzinsumfelds über entsprechende zinsniveauunabhängige Ertragskomponenten ist ein zentraler Baustein der Zukunftsstrategie Sparkasse 2025. Die Swapgeschäfte liefern vor dem Hintergrund ihrer vorwiegend risikoabsichernden Wirkung gemäß unseren Planungen inzwischen einen noch deutlich negativeren Ergebnisbeitrag als bisher. Die vergleichsweise umfassende Risikoabsicherung der letzten Berichtsjahre mindert zwar aktuell die Ertragspotenziale, ermöglicht es der Sparkasse jedoch im Falle sich verbessernder Rentabilitätswerte primär von Eigengeschäften, die Fristentransformation ohne aufsichtliche Auffälligkeit auszuweiten. In der Summe der Entwicklungen verharrt nach unseren Erwartungen der Zinsüberschuss somit fast identisch auf dem Niveau des abgelaufenen Jahres und damit insgesamt auf einem auch vergleichsweise noch gut auskömmlichen Niveau. Im Zuge des Niedrigzinsumfeldes kommt dem Provisionsüberschuss eine immer größere Bedeutung bei. Ziel ist es unverändert, den reduzierten Zinsüberschuss durch zusätzliche Provisionserträge zumindest anteilig zu substituieren und damit die Ertragslage der Sparkasse weiter erfolgreich zu stabilisieren. Entsprechend hat die Sparkasse ihre mittelfristigen Ertragsziele bereits im Vorjahr maßnahmenunterstützt vergleichsweise deutlich angepasst und versucht, über ein verbessertes und kleingliedrigeres Controlling- und Steuerungssystem und Maßnahmen zur Vertriebserfolgssteigerung, den Wachstumspfad noch erfolgreicher nach oben zu verschieben. Die Zahlungsverkehrserträge bleiben dabei wie in den Vorjahren zentraler Erfolgs- und Wachstumsfaktor. Weitere Impulse gehen unvermindert aus der Ausweitung der außerbilanziellen Kundengelder hervor, aber auch aus der erweiterten Übernahme von Bürgschaftsverpflichtungen mit den damit verbundenen Avalprovisionen und der Vermittlung von Leasingverträgen. Die Sparkasse verfolgt grundsätzlich eine vorsichtige Preispolitik. Die hohe Abschluss- und Beratungskompetenz unserer Kundenbetreuer und die gewachsenen Kundenbeziehungen im Geschäftsgebiet bieten eine gute Ausgangslage für die Zielerreichung. In der Konsequenz erwarten wir den Provisionsüberschuss im Trend der letzten fünf Geschäftsjahre erneut moderat über den Vorjahreswerten, auch wenn das Wachstum nicht ganz die Dynamik des abgelaufenen Geschäftsjahres fortentwickeln kann. Die Bedarfsspanne insgesamt verbleibt im Dekadenvergleich auf einem mäßig erhöhten aber insgesamt fast stabilen Niveau, im Vergleich zur abgelaufenen Periode entwickeln sich diese erfreulicherweise sogar leicht rückläufig. Insbesondere der Wegfall von diversen Einmalaufwendungen des abgelaufenen Jahres entlasten die Etatwerte der Sparkasse merklich. Eine Vielzahl von Maßnahmen aus der Sachkostensteuerung, der energetischen Optimierung und das zielorientierte Budgetierungssystem unter Anwendung des Top-Down-Buttom-Up-Verfahrens unterstützen die Aufwandsoptimierung. Strategisch bleibt es das Ziel der Sparkasse, den Sachaufwand auf eine Million Euro zu begrenzen. Das Ziel ist perspektivisch nur mit einer hohen Ausgabendisziplin zu erreichen. Der Personalaufwand belastet die operative Ertragskraft der Sparkasse ebenso erfreulich nicht. Bei im Zuge einer Outsourcingmaßnahme moderater Reduzierung der Mitarbeiterkapazitäten und moderaten Tarifabschlüssen bleiben die Aufwendungen weitestgehend auf dem Niveau der abgelaufenen Periode. Zum Teil genutzte aufwandsmindernde Effekte aus der Verjüngung der Altersstruktur der Sparkasse im Zuge von Ruhestandsregelungen und einhergehenden partiellen Kapazitätsreduzierungen konnten den Aufwand in den vorangegangenen Geschäftsjahren zusätzlich stabilisieren und stellen respektive der aktuellen Altersstruktur unverändert ein Entlastungspotenzial dar. Belastend wirken unvermindert vor allem die im Zuge der Bewertungszinsveränderungen notwendigen Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen für ehemalige und aktuelle Geschäftsleiter, zum Teil allerdings mit Wirkung auf das neutrale Ergebnis der Sparkasse. Perspektivisch erwartet die Sparkasse vor Maßnahmengenerierung gemäß ihrem Personalentwicklungsplan bei sukzessiv ausgeweiteten Personalkapazitäten moderat ansteigende Personalkosten. Insgesamt rechnen wir für das Geschäftsjahr 2022 mit einem in absoluten Zahlen im Vergleich zum abgelaufenen Geschäftsjahr leicht verbesserten Betriebsergebnis vor Bewertung. Die erwartete CIR als Effizienzkennziffer bleibt in einem schwierigen Umfeld auf einem für ein kleines Institut auskömmlichen und ebenso verbesserten Niveau. Perspektivisch sehen wir bei dem der Planung zugrundeliegenden moderat steigenden Zinsniveau eine Stabilisierung der operativen Ertragskraft der Sparkasse, was wiederum die solide Grundertragskraft der Sparkasse und den Erfolg der umgesetzten Maßnahmenpakete insbesondere im Eigengeschäft untermauert. Die klare strategische Ausrichtung der Sparkasse im Rahmen ihres Programmes "Sparkasse 2025" entfaltet hier weiter ihre umfassende Wirkung. Aufgrund der bestehenden Geschäftsstruktur (Überhang festverzinslicher Aktivpositionen) stellt ein kurzfristig deutlicher Anstieg der Marktzinsen in allen Laufzeitbereichen in der kurzfristigen Betrachtungsperspektive ein Risiko für die Entwicklung des Zinsüberschusses der Sparkasse im bestehenden Kundengeschäft dar. Über ihr Derivategeschäft und den damit einhergehenden umfassenden risikobegrenzenden Maßnahmen und das hohe Neugeschäftspotenzial im Eigengeschäft zu dann besseren Konditionen kehrt sich dieser Effekt in der Gesamtbankbetrachtung jedoch um. Belastet wird der Zinsüberschuss durch den anhaltenden Wettbewerbs- und Margendruck. Bei der Erwartung für das Bewertungsergebnis im Kundenkreditgeschäft geht die Sparkasse von einem Wert aus, der sich über dem langjährigen Mittel bewegt. Ohne in ihrem Kundenportfolio zusätzliche akute Risiken identifizieren zu können, wurde der langjährige Erwartungswert den Planungen zugrunde gelegt. Zusätzlich wurde mit einer erwarteten Dotation der Pauschalwertberichtigungen den Anforderungen nach IDW RS BFA 7 angemessen Rechnung getragen. Die strategischen Zielsetzungen werden unverändert gut eingehalten. Der auf Basis der Zinsprognose und der erwarteten adressenrisikobezogenen Verluste aus Eigengeschäften simulierte Bewertungsaufwand für Wertpapiere berücksichtigt vor allem auch die überschaubaren Einlösungsverluste aus Über-Pari-Papieren. Gemeinsam mit dem leicht steigenden Zinsniveau ergibt sich so nach den Erwartungen ein erneut moderat negatives Ergebnis, das jedoch noch unter dem Niveau der langjährigen Mittelwerte liegt und welches die Sparkasse gut tragen kann. Die Annahmen für den Bewertungsaufwand sind naturgemäß mit Unsicherheiten behaftet. Besonders für den Wertpapierbereich kann bei einem über unseren Zinsprognosen liegenden Zinsanstieg und/oder einem Spread-Anstieg ein erhöhter Aufwand notwendig sein. Hinsichtlich der in Abschnitt A - Wirtschaftsbericht - definierten bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren ergibt sich aus der geschilderten Geschäfts- und Ertragsentwicklung aggregierend folgende erwartete Entwicklung:
1) Erwartete Zielwerte auf Basis der
Unternehmensplanung per 31.12.2021
Finanz- und VermögenslageDie Eigenkapitalausstattung bleibt bei stabiler Ertragslage trotz erhöhter Anforderungen weiter auf hohem Niveau. Die Finanz- und Vermögenslage der Sparkasse werden sich nach unserer Einschätzung nicht wesentlich verändern. Zusammenfassende DarstellungFür das Geschäftsjahr 2022 geht der Vorstand bei ausgeweitetem Geschäftsvolumen von einer in absoluten Werten erfreulich stabilen bis leicht verbesserten Ertragslage im operativen Geschäft aus. Die Eigenkapitalrentabilität vor Steuern und die CIR als Rentabilitäts- bzw. Effizienzkennziffern bewegen sich verbessert im Zielkorridor der langjährigen strategischen Zielsetzungen. Vor dem Hintergrund der absehbaren, den gesamten Sektor treffenden Eintrübung der operativen Ertragskraft, hat die Sparkasse ihre mittelfristigen Unternehmensziele im Einklang mit der Verbundstrategie der Sparkassen-Finanzgruppe Hessen-Thüringen in den Vorjahren moderat zurückgenommen. Neuerliche Anpassungen nach unten mussten nicht vorgenommen werden, im Gegenteil, die Sparkasse sieht gerade vor dem Hintergrund ihres konkretisierten und in der Umsetzung befindlichen strategischen Leitbildes "Sparkasse 2025" moderat erhöhte Ertragspotenziale. Das Geschäfts- und Wettbewerbsumfeld, hier insbesondere das nur geringfügig veränderte Zinsniveau, veranlassen die Sparkasse, auch weiterhin in den Anstrengungen um Effizienz- und Ertragsverbesserungen sowie einer qualifizierten und aktiven Betreuung der Kunden nicht nachzulassen, sondern diese sogar weiter zu forcieren. Insbesondere in der Reallokation der Eigengeschäftsmittel und zusätzlichen Markterfolgen sowie der Umsetzung des Vertriebskonzepts der Zukunft sieht die Sparkasse unverändert die Möglichkeit, die Ertragslage mittelfristig zu stabilisieren. Die Sparkasse ist dabei unverändert bereit, neue Geschäftsfelder zu erschließen und in neue Märkte zu investieren. Das geschieht jederzeit unter Beachtung der bereits geschilderten Risikostrategie vorsichtig und risikobeachtend. Eine umfassende und zielorientierte Projekt- und Maßnahmenplanung unterstützt die Sparkasse bei ihrer Aufgabe. Die Sparkasse ist sich als kleines Institut bewusst, größenbedingte Nachteile aus Skaleneffekten über ein motiviertes Mitarbeiterteam und hocheffiziente Prozesse ausgleichen zu müssen. Gerade letztgenannte Prozessoptimierung ist wiederum ebenso Bestandteil des bereits genannten strategischen Leitbildes. Auswirkungen des Krieges in der UkraineIn Ergänzung der bisherigen Einschätzungen und Planungen im Routineprozess der Sparkasse wirken sich die wirtschaftlichen Folgen des Krieges in der Ukraine nach unserer Einschätzung wie folgt auf die einzelnen Teilbereiche aus: Gesamtwirtschaftliche RahmenbedingungenAngesichts einer drohenden Energiekrise gehen die deutschen Wirtschaftsinstitute von einem geringeren Wachstum in 2022 aus. In den Frühjahrsgutachten wird die Wachstumsprognose für Deutschland auf 2,7 % für das Jahr 2022 zurückgenommen. Für das Folgejahr werden 3,1 % prognostiziert. Allerdings würde das Extremszenario eines völligen Lieferstopps von Energierohstoffen aus Russland die Verluste deutlich erhöhen. In unserem Geschäftsgebiet sind derzeit noch keine gravierenderen Auswirkungen zu beobachten. Der deutliche Anstieg der Verbraucherpreise (Frühjahresgutachten: 6,1 % für Deutschland im Jahresdurchschnitt) führt auch zu Veränderungen an den Kapitalmärkten. Eine Leitzinswende im Euroraum, mit ersten Zinssteigerungen, erwarten die Institute im Herbst. Bis Ende 2023 könnten die Leitzinsen dann auf etwa 1,0 % angehoben sein. BilanzstrukturDie Kundeneinlagen in den variablen Sicht- und Spareinlagen zeigen sich stabil, ein erhöhter Mittelabruf ist nicht erkennbar. Die Kreditnachfrage zeigt noch keine nachhaltige Eintrübung. Eine weitere Bestandsaufnahme und Bewertung eines etwaigen erforderlichen Anpassungsbedarfs wird zum 30. Juni 2022 vorgenommen. ErtragslageIm Bereich des Betriebsergebnisses vor Bewertung kann die Sparkasse den Zinsertrag, gegenüber der auf der Hauszinsmeinung basierenden Planung, voraussichtlich steigern. Die deutlich gestiegenen Zinsen am Kapitalmarkt verbessern hier die Anlagemöglichkeiten, aufgrund der Bilanzstruktur der Sparkasse sogar deutlicher als in anderen Instituten. Das Betriebsergebnis nach Bewertung wird durch das Bewertungsergebnis im Wertpapierbereich deutlich negativ beeinflusst. Zum 30. Juni 2022 ergeben sich bei Anwendung des strengen Niederstwertprinzips Abschreibungen zum Jahresende von 3.636 TEUR. Bei Anwendung des gemilderten Niederstwertprinzips belaufen sich die Abschreibungen auf 2.538 TEUR. Eine Umwidmung von Wertpapieren aus dem Umlauf- in das Anlagevermögen kann hier eine Alternative beim Ausweis der Abschreibungen darstellen. Die Auswertung der Ratings per März 2022 zeigen noch keine negativen Tendenzen, so dass derzeit im Kreditbereich noch keine erhöhten Risiken erkennbar sind. Sach- und PersonalaufwandDer weit überwiegende Teil des Sach- und Personalaufwands wird von der Sparkasse grundsätzlich als krisenunabhängig bewertet; eine nennenswerte Reduktion bzw. Erhöhung ist nicht ersichtlich, weshalb auf eine Anpassung verzichtet wird. Wenn überhaupt ergeben sich mittelfristig aufgrund höherer Tarifabschlüsse Anpassungen. Die deutliche Zinsveränderung wirkt am ehesten aufwandsentlastend auf die Dotation der Pensionsrückstellungen. Gemäß § 15 Abs. 2 Satz 2 HSpG i. V. m. § 2 HSpG haben wir den Lagebericht um den statistischen Bericht über die Erfüllung des öffentlichen Auftrages der Stadtsparkasse Schwalmstadt im Geschäftsjahr 2021 ergänzt. Stadtsparkasse Schwalmstadt Der Vorstand E. Statistischer Bericht nach § 15 Abs. 2 Satz 2 HSpG über die Erfüllung des öffentlichen Auftrags der Sparkasse im Geschäftsjahr 2021Mitarbeiter, Geschäftsstellennetz und Förderung gemeinnütziger und kommunaler BelangeMitarbeiter per 31.12.2021
Geschäftsstellennetz per 31.12.2021
Spenden und Sponsoring (ohne Stiftungen) im Geschäftsjahr 2021
Stiftung der Stadtsparkasse Schwalmstadt
Steuerleistung im Geschäftsjahr 2021
Förderung der VermögensbildungBilanzwirksame Anlagena) Kontenzahl per 31.12.2021
b) Vermögensbildung per 31.12.2021
Bilanzneutrale Anlagena) Anzahl Kundendepots per 31.12.2021
b) Kundenwertpapiergeschäft - Bestände per 31.12.2021
Befriedigung des örtlichen KreditbedarfsForderungen an Kunden per 31.12.2021
Darlehenszusagen und -auszahlungen im Geschäftsjahr
Girokonten auf Guthabenbasis per 31.12.2021
Beratung von Existenzgründern per 31.12.2021
Vermittelte Förderkredite per 31.12.2021
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021
Jahresbilanz zum 31. Dezember 2021Aktivseite
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021
Anhang zum 31. Dezember 2021der Stadtsparkasse SchwalmstadtA. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODENDer Jahresabschluss der Stadtsparkasse Schwalmstadt zum 31. Dezember 2021 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellt. Um die Transparenz der Rechnungslegung zu erhöhen, haben wir in Teilbereichen Vorjahresangaben über die gesetzlich vorgesehenen Angaben hinaus gemacht. Forderungen an Kreditinstitute und an Kunden sind zum Nennwert ausgewiesen, wobei ein eventueller Unterschiedsbetrag zwischen Nennwert und Auszahlungsbetrag/Anlagebetrag als Rechnungsabgrenzungsposten bilanziert und zeitanteilig aufgelöst wird. Erforderliche Wertberichtigungen werden vom Forderungsbestand abgesetzt. Die Vorsorge für Risiken im Kreditgeschäft umfasst Wertberichtigungen und Rückstellungen für alle akuten und latenten Ausfallrisiken. Den latenten Ausfallrisiken wird in Form von Pauschalwertberichtigungen, die in Anlehnung an die Vorgaben der Finanzverwaltung ermittelt werden, Rechnung getragen. Dabei wurden die Vorgaben der Finanzverwaltung unverändert zum Vorjahr dahingehend modifiziert, dass auf einen Betrachtungszeitraum von zehn Jahren abgestellt und der Abschlag von 40 % auf den durchschnittlichen Forderungsausfall der Vergangenheit nicht berücksichtigt wird. Für die bei Kreditinstituten bestehenden besonderen Risiken sind zudem versteuerte Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB und der Fonds für allgemeine Bankrisiken i. S. v. § 340g HGB vorhanden. Das Wahlrecht gemäß § 340f Abs. 3 HGB wurde in Anspruch genommen. Den Wertpapierbestand unterteilen wir gemäß den handelsrechtlichen Bestimmungen nach der jeweiligen Zweckbestimmung in Anlagevermögen und Liquiditätsreserve. Die institutsinternen Kriterien für die Einbeziehung von Finanzinstrumenten in den Handelsbestand haben wir im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht geändert. Die Wertpapiere werden zu den Anschaffungskosten bzw. niedrigeren Kurswerten oder den niedrigeren beizulegenden Werten bilanziert. Für die Ermittlung des Bewertungskurses haben wir die festverzinslichen Wertpapiere daraufhin untersucht, ob zum Bilanzstichtag ein aktiver Markt vorliegt. Für die Abgrenzung, ob ein aktiver Markt vorliegt, haben wir die Kriterien zugrunde gelegt, die in der MiFID II (Markets in Financial Instruments Directive -Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014) für die Abgrenzung eines liquiden von einem illiquiden Markt festgelegt wurden. Auf Basis der genannten Abgrenzungskriterien liegen für die festverzinslichen Wertpapiere nahezu vollständig nicht aktive Märkte vor. In den Fällen, in denen kein aktiver Markt vorliegt, haben wir die Bewertung anhand von Kursen vorgenommen, die vom Finanzmarktdatenanbieter Refinitiv Germany GmbH bereitgestellt wurden. Diesen Kursen liegt ein Discounted Cashflow-Modell zugrunde. Wertpapiere, für die ein aktiver Markt vorliegt, wurden mit Börsenpreisen oder sonstigen Marktpreisen bewertet. Anteile an Investmentvermögen bewerten wir zu den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren von der Kapitalverwaltungsgesellschaft veröffentlichten investmentrechtlichen Rücknahmepreis oder zum Börsenkurs, sofern ein aktiver Markt vorliegt. Bei insgesamt 12.634 TEUR Anteilen an offenen Immobilienfonds, die wir zum großen Teil der Liquiditätsreserve zugeordnet haben, sind vertraglich geregelte Rückgabefristen zu beachten. Bei Nichtbeachtung dieser Fristen erhebt die Kapitalverwaltungsgesellschaft teilweise einen Rückgabeabschlag. Diese Rückgabeabschläge berücksichtigen wir bei der Bewertung dann, wenn eine vorfristige Rückgabe der Anteile beabsichtigt ist. Da eine vorfristige Rückgabe der Investmentanteile nicht beabsichtigt ist, haben wir den möglichen Rückgabeabschlag bei der Bewertung nicht berücksichtigt. Anteile an Investmentkommanditgesellschaften, die wir im Aktivposten 6 "Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere" ausgewiesen haben, bewerten wir nach den Grundsätzen für Beteiligungen. Die Beteiligungen sind mit den Anschaffungskosten bzw. den fortgeführten Buchwerten bilanziert; bei einer Wertminderung werden Abschreibungen vorgenommen. Ergänzend verweisen wir auf die Angaben zu den Finanzanlagen. Die entgeltlich erworbenen immateriellen Anlagewerte des Anlagevermögens und die Sachanlagen bewerten wir zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Geringwertige Vermögensgegenstände, deren Anschaffungskosten 250 EUR nicht übersteigen, werden aus Vereinfachungsgründen in Anlehnung an die steuerlichen Regelungen im Jahre der Anschaffung voll abgeschrieben. Bei Anschaffungskosten bis zu von 800 EUR werden sie sofort als Aufwand erfasst. Soweit die Gründe für vorgenommene außerplanmäßige Abschreibungen bzw. für Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert nicht mehr bestehen, werden Zuschreibungen nach § 253 Abs. 5 Satz 1 HGB vorgenommen. Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag bzw. Nominalbetrag passiviert. Der Unterschied zwischen Nennbetrag und Ausgabebetrag von Verbindlichkeiten wird in den Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt und zeitanteilig aufgelöst. Bei der Bemessung der Rückstellungen haben wir alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste ausreichend berücksichtigt. Dabei haben wir Einschätzungen vorgenommen, ob dem Grunde nach rückstellungspflichtige Tatbestände vorliegen und ob nach aktuellen Erkenntnissen eine Inanspruchnahme zu erwarten ist. Dabei wurde in Einzelfällen auf die Einschätzung externer Sachverständiger zurückgegriffen. Soweit erforderlich haben wir künftige Preis- und Kostensteigerungen sowie bei Abzinsung der Rückstellungen die Zinssätze entsprechend den Veröffentlichungen der Deutschen Bundesbank gemäß der Rückstellungsabzinsungsverordnung berücksichtigt. Rückstellungen mit einer ursprünglichen Laufzeit von genau einem Jahr oder weniger werden nicht abgezinst. Bei der Ermittlung der im Zusammenhang mit der Rückstellungsbewertung entstehenden Aufwendungen und Erträge wird davon ausgegangen, dass die Änderung des Abzinsungssatzes zum Beginn der Periode eingetreten ist. Erfolge aus der Änderung des Abzinsungssatzes oder der Restlaufzeit sind hinsichtlich des Passivpostens 7c) "andere Rückstellungen" einheitlich im Aufzinsungsergebnis enthalten und werden demzufolge in dem GuV-Posten 2 "Zinsaufwendungen" ausgewiesen. Hinsichtlich des Passivpostens 7a) "Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen" wird der Effekt aus der Änderung des Abzinsungssatzes zusammen mit den Zuführungen zu den Rückstellungen im GuV-Posten 10ab) "Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung" ausgewiesen. Rückstellungen für Pensionen sind gemäß versicherungsmathematischen Grundsätzen nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt. Dabei wurden die Heubeck-Richttafeln 2018 G und ein durchschnittlicher Marktzinssatz von 1,87 %, der sich bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt, zugrunde gelegt. Hierbei haben wir die von der Deutschen Bundesbank gemäß der Rückstellungsabzinsungsverordnung ermittelten Zinssätze verwendet. Der durchschnittliche Marktzins wurde auf Basis der vergangenen zehn Jahre ermittelt. Erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen wurden mit 2,50 % p. a. berücksichtigt, erwartete Rentensteigerungen mit 1,75 % p. a. Ungeachtet der Tatsache, dass wir vom BGH-Urteil vom 6. Oktober 2021 (XI ZR 234/20) zu unwirksamen Zinsanpassungsklauseln bei Prämiensparverträgen nicht unmittelbar als Prozessbeteiligte betroffen sind, haben wir die Auswirkungen des BGH-Urteils analysiert und geprüft. Soweit die von uns abgeschlossenen Sparverträge eine vergleichbare Ausgestaltung haben, haben wir für eventuelle Zinsansprüche der Kunden in unserem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 Rückstellungen gebildet. Dabei haben wir im Rahmen einer vernünftigen kaufmännischen Beurteilung die Wahrscheinlichkeit, dass Kunden aus bereits beendeten, noch nicht verjährten Sparverträgen weitere Zinsansprüche geltend machen, geschätzt. Für noch laufende Sparverträge werden wir spätestens zum Ende der Vertragslaufzeit eine Abrechnung unter Berücksichtigung der in Urteilen des BGH festgelegten Grundsätze und der noch ausstehenden Rechtsprechung zum angemessenen Referenzzinssatz vornehmen. Für die aus der bisherigen Vertragslaufzeit sich ggf. ergebenden Zinsnachzahlungen haben wir unter Berücksichtigung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ebenfalls entsprechende Rückstellungen gebildet. Den Referenzzinssatz, der einen wesentlichen Parameter für die Bewertung der Rückstellungen darstellt, haben wir aufgrund der derzeit noch ungeklärten Rechtslage für Zwecke der Bewertung der Rückstellungen unter Berücksichtigung des handelsrechtlichen Vorsichtsprinzips geschätzt. Wir orientierten uns dabei an den einschlägigen Urteilen sowie Empfehlungen des Sparkassen- und Giroverbands Hessen-Thüringen. Im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs (Zinsbuchs) haben wir einen barwertorientierten Rückstellungstest durchgeführt und hierbei die IDW Stellungnahme RS BFA 3 berücksichtigt. Im ersten Schritt haben wir den Überschuss des Barwerts des Bankbuchs über den Buchwert des Bankbuchs ermittelt. Vom Ergebnis dieser Ermittlung haben wir die Verwaltungsaufwendungen und Risikokosten abgezogen, die bis zur vollständigen Abwicklung des Bestands des Bankbuchs erwartet werden. Nach unseren Ermittlungen hat sich kein Verpflichtungsüberschuss ergeben. Für getätigte Anlagen gezahlte Zinsen (sogenannte "Negativzinsen") werden im GuV-Posten 1 ausgewiesen. Die für aufgenommene bzw. erhaltene Gelder von der Sparkasse empfangenen Negativzinsen werden im GuV-Posten 2 ausgewiesen. Anteilige negative Zinsen, die erst nach dem Bilanzstichtag fällig werden, aber bereits am Bilanzstichtag den Charakter von bankgeschäftlichen Forderungen oder Verbindlichkeiten haben, wurden dem Posten der Aktiv- oder Passivseite zugeordnet, dem sie zugehören. Zinsswaps, die der Steuerung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos dienen, werden in die verlustfreie Bewertung des Bankbuchs gemäß der IDW Stellungnahme RS BFA 3 einbezogen. Der Ausweis der Zinsabgrenzungen erfolgt saldiert je Zinsswap. B. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ SOWIE ZU DEN POSTEN UNTER DEM BILANZSTRICHI. POSTENBEZOGENE ANGABENFORDERUNGEN AN KREDITINSTITUTEIm Posten Forderungen an Kreditinstitute sind Forderungen an die Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale, Frankfurt am Main und Erfurt, in Höhe von 12.420 TEUR (Vorjahr: 17.868 TEUR) und im Unterposten "b) andere Forderungen" nachrangige Vermögensgegenstände in Höhe von 8.592 TEUR (Vorjahr: 7.592 TEUR) enthalten. FRISTENGLIEDERUNG
Von dem Wahlrecht des § 11 Satz 3 RechKredV haben wir Gebrauch gemacht. FORDERUNGEN AN KUNDENFRISTENGLIEDERUNG
Von dem Wahlrecht des § 11 Satz 3 RechKredV haben wir Gebrauch gemacht. SCHULDVERSCHREIBUNGEN UND ANDERE FESTVERZINSLICHE WERTPAPIEREa) Börsenfähige Wertpapiere
b) Nachrangige VermögensgegenständeIm Posten Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sind insgesamt nachrangige Vermögensgegenstände in Höhe von 4.859 TEUR (Vorjahr: 4.854 TEUR) enthalten. Die nachrangigen Vermögensgegenstände entfallen - wie im Vorjahr - auf den Unterposten "bb) Anleihen und Schuldverschreibungen von anderen Emittenten". c) FristengliederungVon den Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren werden 4.036 TEUR in dem Jahr fällig, das auf den Bilanzstichtag folgt. Von dem Wahlrecht des § 11 Satz 3 RechKredV haben wir Gebrauch gemacht. AKTIEN UND ANDERE NICHT FESTVERZINSLICHE WERTPAPIEREa) Börsenfähige Wertpapiere
b) Angaben zu Anteilen an InvestmentvermögenDie Sparkasse hält am 31. Dezember 2021 an keinem Sondervermögen i. S. d. § 1 Abs. 10 KAGB mehr als 10% der jeweiligen Anteile. BETEILIGUNGENUnter den Beteiligungen werden die Anteile an folgenden Unternehmen ausgewiesen:
*1 unter Berücksichtigung des
Jahresüberschusses/-fehlbetrags vor Gewinnverwendung
TREUHANDVERMÖGENDas Treuhandvermögen betrifft in voller Höhe Forderungen an Kunden. SACHANLAGENDie Grundstücke und Bauten entfallen wie im Vorjahr in voller Höhe auf von der Sparkasse im Rahmen ihrer eigenen Tätigkeit genutzte Grundstücke und Bauten. VERBINDLICHKEITEN GEGENÜBER KREDITINSTITUTENa) Verbindlichkeiten gegenüber der eigenen GirozentraleIm Posten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind Verbindlichkeiten gegenüber der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale, Frankfurt am Main und Erfurt, in Höhe von 19.227 TEUR (Vorjahr: 16.721 TEUR) enthalten. b) Fristengliederung
Von dem Wahlrecht des § 11 Satz 3 RechKredV haben wir Gebrauch gemacht. c) Als Sicherheit übertragene VermögensgegenständeHierzu verweisen wir auf die zusammenfassende Darstellung im Abschnitt B.II. "Mehrere Posten der Bilanz betreffende Angaben". VERBINDLICHKEITEN GEGENÜBER KUNDENFRISTENGLIEDERUNG
Von dem Wahlrecht des § 11 Satz 3 RechKredV haben wir Gebrauch gemacht. TREUHANDVERBINDLICHKEITENDie Treuhandverbindlichkeiten entfallen in voller Höhe auf Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. RÜCKSTELLUNGENDer Differenzbetrag nach § 253 Abs. 6 Satz 3 HGB zwischen der Bewertung der Pensionsrückstellungen mit dem Marktzins, der sich bei einer zehnjährigen Durchschnittsbildung ergibt, und mit dem Marktzins der sich bei einer siebenjährigen Durchschnittsbildung ergibt, beträgt 534 TEUR. Zur daraus resultierenden Ausschüttungssperre verweisen wir auf unsere Ausführungen zum Bilanzgewinn. NACHRANGIGE VERBINDLICHKEITENFür von der Sparkasse zum Zwecke der Anerkennung als aufsichtsrechtliche Eigenmittel eingegangene nachrangige Verbindlichkeiten sind im Geschäftsjahr insgesamt Aufwendungen von 72 TEUR angefallen. In der Bilanz war die Berücksichtigung von anteiligen Zinsen aufgrund der vereinbarten Zinstermine nicht erforderlich. a) Nachrangige Verbindlichkeiten größer als 10 % des Gesamtbetrags der nachrangigen Verbindlichkeiten
Die von der Sparkasse begebenen nachrangigen Verbindlichkeiten, die 10 % der Gesamtverbindlichkeiten übersteigen, wurden in voller Höhe nach den Vorgaben der CRR in der Zeit seit dem 1. Januar 2014 begeben. Diese Verbindlichkeiten dienen der Stärkung der aufsichtsrechtlichen Eigenmittel nach der CRR. Eine vorzeitige Rückzahlungsverpflichtung der Sparkasse kann bei diesen nachrangigen Verbindlichkeiten nicht entstehen. Die von der Sparkasse eingegangenen nachrangigen Verbindlichkeiten können im Falle der Insolvenz oder der Liquidation der Sparkasse erst nach Befriedigung aller nicht nachrangigen Gläubiger zurückgezahlt werden. b) Nachrangige Verbindlichkeiten die im Einzelfall 10 % des Gesamtbetrags der nachrangigen Verbindlichkeiten nicht übersteigenDie nachrangigen Verbindlichkeiten von insgesamt 2.224 TEUR, die im Einzelfall 10 % des Gesamtbetrags der nachrangigen Verbindlichkeiten nicht übersteigen, haben eine Durchschnittsverzinsung von 1,55 % und Laufzeiten von knapp zehn bis zwölf Jahren; davon werden in dem Jahr, das auf den Bilanzstichtag folgt, 120 TEUR fällig. EVENTUALVERBINDLICHKEITENIm Posten "Eventualverbindlichkeiten" ist im Unterposten b) "Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen" ein Einzelposten von wesentlicher Bedeutung in Bezug auf die Gesamttätigkeit der Sparkasse in Höhe von 3.000 TEUR enthalten. ANDERE VERPFLICHTUNGENIm Posten "Andere Verpflichtungen" sind keine Einzelbeträge enthalten, die in Bezug auf die Gesamttätigkeit der Sparkasse von wesentlicher Bedeutung sind. In den unwiderruflichen Kreditzusagen sind Darlehenszusagen von 6.329 TEUR enthalten. Wir gehen derzeit davon aus, dass diese von den Kreditnehmern in Anspruch genommen werden. II. MEHRERE POSTEN DER BILANZ BETREFFENDE ANGABENFINANZANLAGEN
Von der Zusammenfassungsmöglichkeit des § 34 Abs. 3 Satz 2 RechKredV wurde Gebrauch gemacht. SACHANLAGEN, IMMATERIELLE ANLAGEWERTE UND SONSTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
VERMÖGENSGEGENSTÄNDE UND VERBINDLICHKEITEN IN FREMDWÄHRUNGAuf Fremdwährung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten hat die Sparkasse nicht im Bestand. ALS SICHERHEIT ÜBERTRAGENE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
Der unter der Position "Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten" ausgewiesene Betrag betrifft zum 31. Dezember 2021 mit 19.185 TEUR abgetretene Darlehensforderungen aus im Rahmen zentraler Kreditaktionen bereitgestellten Mitteln und mit 12.000 TEUR Buchwerte von Darlehensforderungen, die der Deutschen Bundesbank für Refinanzierungszwecke verpfändet wurden. Zum Bilanzstichtag 2021 betrugen die derart besicherten Verbindlichkeiten 8.250 TEUR. C. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNGI. POSTENBEZOGENE ANGABENZINSAUFWENDUNGENZu den im GuV-Posten 2 enthaltenen periodenfremden Zinsaufwendungen verweisen wir auf die Angabe zu den "Erträgen und Aufwendungen, die einem anderen Geschäftsjahr zuzurechnen sind". PROVISIONSERTRÄGEDie wesentlichen an Dritte erbrachten Dienstleistungen für Verwaltung und Vermittlung sind die Vermittlung von Produkten der Verbundpartner (Versicherungen, Bausparverträge, Investmentanteile, Depot- und Vermögensverwaltung sowie Leasingverträge). SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGEDie sonstigen betrieblichen Erträge enthalten folgende wesentliche Einzelbeträge:
PERSONALAUFWANDZu den im GuV-Posten 10 enthaltenen periodenfremden Aufwendungen verweisen wir auf die Angabe zu den "Erträgen und Aufwendungen, die einem anderen Geschäftsjahr zuzurechnen sind". BILANZGEWINNa) Ausschüttungsgesperrte BeträgeNach § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB ergibt sich eine Ausschüttungssperre von 534 TEUR. Die zur Unterlegung von ausschüttungsgesperrten Beträgen in Vorjahren thesaurierten Gewinnbestandteile übersteigen den zuvor genannten Betrag. Daher besteht für den nach dem Hessischen Sparkassengesetz für eine Ausschüttung zur Verfügung stehenden Teil des Bilanzgewinns keine Ausschüttungssperre. b) GewinnverwendungsvorschlagDer Vorstand schlägt vor, den für das Geschäftsjahr 2021 ausgewiesenen Bilanzgewinn vollständig der Sicherheitsrücklage zuzuführen. Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt § 16 des Hessischen Sparkassengesetzes. II. MEHRERE POSTEN DER GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG BETREFFENDE ANGABENERTRÄGE UND AUFWENDUNGEN, DIE EINEM ANDEREN GESCHÄFTSJAHR ZUZURECHNEN SINDIn den folgenden Posten der Gewinn- und Verlustrechnung sind Aufwendungen und Erträge von nicht untergeordneter Bedeutung enthalten, die einem anderen Geschäftsjahr zuzurechnen sind:
D. SONSTIGE ANGABENVORGÄNGE VON BESONDERER BEDEUTUNG, DIE NACH DEM SCHLUSS DES GESCHÄFTSJAHRS EINGETRETEN UND WEDER IN DER GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG NOCH IN DER BILANZ BERÜCKSICHTIGT SINDDer Ausbruch des Ukraine-Krieges stellt ein Ereignis mit wertbegründendem Charakter dar, das geeignet ist, die Entwicklung unserer Vermögens- und Ertragslage wesentlich zu beeinflussen. Das Ausmaß dieser Entwicklungen und deren negative Auswirkungen auf den Jahresabschluss 2022 sind zum heutigen Zeitpunkt nur schwer abzuschätzen. Mit hoher Wahrscheinlichkeit lässt sich bereits jetzt festhalten, dass die negativen Folgen umso stärker sind, je länger die Auseinandersetzungen und die damit zusammenhängenden Sanktionen der westlichen Staaten anhalten. Aktuell zeigen sich Verunsicherungen und Verwerfungen an den Wertpapiermärkten, die auch Auswirkungen auf die Sparkasse haben. Zum Aufstellungszeitpunkt des Jahresabschlusses gehen wir von einem wesentlichen Bewertungsbedarf bei den Eigenanlagen der Sparkasse aus, der insbesondere die Ertragslage belasten wird. Darüber hinaus können sich auch erhöhte Wertberichtigungen im Kreditgeschäft ergeben. Inwiefern sich diese Entwicklungen verfestigen, bleibt abzuwarten. ANGABEN ZU TERMINGESCHÄFTEN GEMÄß § 36 RECHKREDV
DERIVATIVE FINANZINSTRUMENTE, DIE NICHT ZUM BEIZULEGENDEN ZEITWERT BILANZIERT WURDENDie Volumina und die beizulegenden Zeitwerte der derivativen Geschäfte stellen sich im Vergleich zum Vorjahr wie folgt dar:
Die angegebenen Zinsderivate bestehen ausschließlich zur Steuerung des Zinsbuchs. Die Bewertung dieser Geschäfte erfolgt ausschließlich im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs; wir verweisen auf die Ausführungen in Abschnitt "A. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden". Die beizulegenden Zeitwerte haben wir mithilfe eines in der DV-Anwendung SimCorp Dimension integrierter Marktwertmodell ermittelt. Als Bewertungsparameter wurden erwartete zukünftige Cashflows und Zinssätze, die sich nach der aktuellen Zinsstrukturkurve richten, verwendet. NICHT IN DER BILANZ ENTHALTENE SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGENDie Sparkasse ist dem bundesweiten Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen, das elf regionale Sparkassenstützungsfonds durch einen überregionalen Ausgleich miteinander verknüpft. Zwischen diesen und den Sicherungseinrichtungen der Landesbanken und Landesbausparkassen besteht ein Haftungsverbund. Durch diese Verknüpfung steht im Bedarfsfall das gesamte Sicherungsvolumen der Sparkassen-Finanzgruppe zur Verfügung. Die Sparkassen-Finanzgruppe verfügt damit über ein von der BaFin als Einlagensicherungssystem anerkanntes institutsbezogenes Sicherungssystem. Dieses System vereint zwei Funktionen in sich. Zum einen wurde gemäß den gesetzlichen Anforderungen die Einlagensicherungsfunktion in das Sicherungssystem integriert. Hierdurch wird sichergestellt, dass Einlagen pro Einleger im Regelfall bis zu 100 TEUR, in Sonderfällen auch bis zu 500 TEUR, gesichert sind und Entschädigungszahlungen spätestens sieben Arbeitstage nach der Feststellung des Entschädigungsfalls geleistet werden. Für die Feststellung des Entschädigungsfalls ist die BaFin zuständig. Daneben besteht die für die Institute im Vordergrund stehende Institutssicherungsfunktion fort. Durch die Sicherung der Institute selbst sind im gleichen Zuge auch die Einlagen aller Kunden ohne betragsmäßige Begrenzung geschützt. Im Bedarfsfall entscheiden die Gremien der zuständigen Sicherungseinrichtungen darüber, ob und in welchem Umfang Stützungsleistungen zugunsten eines Instituts erbracht und an welche Auflagen diese ggf. geknüpft werden. Das Sicherungssystem der deutschen Sparkassenorganisation umfasst ein Risikomonitoringsystem zur Früherkennung von Risiken sowie eine risikoorientierte Beitragsbemessung. Als zusätzliche neben den nationalen Sicherungseinrichtungen existierende Vorsorge entfaltet darüber hinaus der regionale Reservefonds der Sparkassen-Finanzgruppe Hessen-Thüringen instituts- und gläubigerschützende Wirkung. Der Fonds wird von den Mitgliedssparkassen des Sparkassen- und Giroverbandes Hessen-Thüringen (SGVHT) und der Landesbank Hessen-Thüringen sukzessive dotiert, bis 5 Promille der Bemessungsgrundlage (Gesamtrisikoposition, nach der sich die bankaufsichtsrechtlich erforderlichen Eigenmittel errechnen) erreicht sind. Die Einzahlungsverpflichtung eines Instituts bemisst sich risikoorientiert unter Berücksichtigung von Bonus- und Malusfaktoren. Bis zur vollständigen Bareinzahlung des Gesamtvolumens übernimmt der SGVHT die Haftung für die Zahlung des ausstehenden Differenzbetrags, der auf erstes Anfordern bei den Instituten eingezogen werden kann. Im Zusammenhang mit einer verbindlichen Zeichnungszusage für Anteile an Investmentvermögen betragen die sonstigen finanziellen Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3a HGB 6.785 TEUR. ANGABEN ZU MITTELBAREN PENSIONSVERPFLICHTUNGEN GEMÄß ART. 28 EGHGBDie Sparkasse hat ihren Arbeitnehmern Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach Maßgabe des "Tarifvertrags über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes - Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K)" zugesagt. Um den anspruchsberechtigten Mitarbeitern die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung gemäß ATV-K zu verschaffen, ist die Sparkasse Mitglied in der Zusatzversorgungskasse für die Gemeinden und Gemeindeverbände des Regierungsbezirks Kassel (ZVK). Die ZVK finanziert ihre Versorgungsverpflichtungen im Umlageverfahren. Hierbei wird im Rahmen eines Abschnittdeckungsverfahrens ein Umlagesatz bezogen auf die zusatzversorgungspflichtigen Entgelte der versicherten Beschäftigten ermittelt. Die ZVK erhebt zusätzlich zur Deckung der im ehemaligen Gesamtversorgungssystem entstandenen Versorgungsansprüche ein Sanierungsgeld. Im Geschäftsjahr 2021 betrug das Sanierungsgeld 2 %. Insgesamt betrug im Geschäftsjahr 2021 der Finanzierungssatz (Umlagesatz und Sanierungsgeld) 8,5 % der umlagepflichtigen Gehälter. Der Umlagesatz bleibt im Jahr 2022 unverändert. Der Rechtsanspruch der versorgungsberechtigten Mitarbeiter zur Erfüllung des Leistungsanspruchs gemäß ATV-K richtet sich gegen die ZVK, während die Verpflichtung der Sparkasse ausschließlich darin besteht, der ZVK im Rahmen des mit ihr begründeten Mitgliedschaftsverhältnisses die erforderlichen, satzungsmäßig geforderten Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen. Die Gesamtaufwendungen für die Zusatzversorgung bei versorgungspflichtigen Entgelten von 1.945 TEUR betrugen im Geschäftsjahr 2021 168 TEUR. Nach der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) in seiner Stellungnahme zur Rechnungslegung "IDW RS HFA 30 n. F. Handelsrechtliche Bilanzierung von Altersversorgungsverpflichtungen" vertretenen Rechtsauffassung begründet die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung bei einem externen Versorgungsträger wie der ZVK handelsrechtlich eine mittelbare Versorgungsverpflichtung. Die ZVK hat im Auftrag der Sparkasse den nach Rechtsauffassung des IDW zu ermittelnden Barwert der auf die Sparkasse im umlagefinanzierten Abrechnungsverband entfallenden Leistungsverpflichtung zum 31. Dezember 2021 ermittelt. Unabhängig davon, dass es sich bei dem Kassenvermögen um Kollektivvermögen aller Mitglieder des umlagefinanzierten Abrechnungsverbandes handelt, ist es gemäß IDW RS HFA 30 n. F. für Zwecke der Angaben im Anhang nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB anteilig in Abzug zu bringen. Auf dieser Basis beläuft sich der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebende Betrag auf 5.131 TEUR. Der Barwert der auf die Sparkasse entfallenden Leistungsverpflichtung wurde in Anlehnung an die versicherungsmathematischen Grundsätze und Methoden (Anwartschaftsbarwertverfahren), die auch für unmittelbare Pensionsverpflichtungen angewendet wurden, unter Berücksichtigung einer gemäß Satzung der ZVK unterstellten jährlichen Rentensteigung von 1 % und unter Anwendung der im Hinblick auf die Bestandsspezifika der ZVK modifizierten Heubeck-Richttafeln 2018 G ermittelt. Als Diskontierungszinssatz wurde gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB i. V. m. der Rückstellungsabzinsungsverordnung der auf Basis der vergangenen zehn Jahre ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz von 1,87 % verwendet, der sich bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Da es sich nicht um ein endgehaltbezogenes Versorgungssystem handelt, sind erwartete Gehaltssteigerungen nicht zu berücksichtigen. Die Daten zum Versichertenbestand der Versorgungseinrichtung per 31. Dezember 2021 liegen derzeit noch nicht vor, sodass auf den Versichertenbestand per 31. Dezember 2020 abgestellt wurde. Der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebende Betrag bezieht sich auf die Einstandspflicht der Sparkasse gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, bei der die Sparkasse für die Erfüllung der zugesagten Leistung einzustehen hat (Subsidiärhaftung), sofern die ZVK die vereinbarten Leistungen nicht erbringt. Hierfür liegen gemäß der Einschätzung des verantwortlichen Aktuars im Aktuar-Gutachten 2021 für die Sparkasse keine Anhaltspunkte vor. Vielmehr bestätigt der verantwortliche Aktuar der ZVK in diesem Gutachten die Angemessenheit der rechnungsmäßigen Annahmen zur Ermittlung des Finanzierungssatzes und bestätigt auf Basis des versicherungsmathematischen Äquivalenzprinzips die dauernde Erfüllbarkeit der Leistungsverpflichtungen der ZVK. BEZÜGE DER ORGANMITGLIEDERDie ausgezahlten Bezüge des Vorstands stellen sich für das Jahr 2021 wie folgt dar:
Vorstandsbezüge waren im Geschäftsjahr 2021 in voller Höhe erfolgswirksam.Der Vorstandsvorsitzende hat in den Fällen der Dienstunfähigkeit, der Nichtwiederanstellung und des Ausscheidens wegen Erreichens der gesetzlichen Altersgrenze (65. Lebensjahr) einen Ruhegehaltsanspruch. Ausgehend vom vereinbarten ruhegehaltsfähigen Gehalt, das als Bemessungsgrundlage für das Ruhegehalt dient, steht den Vorstandsmitgliedern ein jährlich prozentual ansteigender Ruhegehaltsanspruch zu. Das Ruhegehalt beträgt bei Beginn des sechsten Jahres der Vertragszeit 35 % des ruhegehaltsfähigen Jahresgehalts und steigt einschließlich des sechsten mit jedem weiteren zurückgelegten Jahr bis zum Beginn des 16. Vertragsjahres um 2,5 %-Punkte und danach um 1,5 %-Punkte bis zum Höchstsatz von 75 % des ruhegehaltsfähigen Gehalts. Bei vorzeitigem Ausscheiden durch Dienstunfall erhöht sich der Ruhegehaltssatz um 10 % bis zum Höchstsatz von 75 %. Der erworbene Ruhegehaltsanspruch beträgt zum Stichtag 31. Dezember 2021 bei Herrn Bechtel rund 108 TEUR. Die Hinterbliebenen erhalten 60 % Witwen- oder Witwerrente bzw. 10 % Waisengeld als Halbwaise und 20 % Waisengeld als Vollwaise jeweils bezogen auf das dem Vorstandsmitglied zustehende Ruhegehalt; insgesamt sind die Ruhegehälter jedoch auf zusammen 100 % bezogen auf den Ruhegehaltsanspruch des Vorstandsmitglieds beschränkt. Die Dynamisierung der laufenden Versorgungsbezüge erfolgt gemäß der Anpassung der Versorgungsbezüge der Beamten im Land Hessen. Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden in vollem Umfang auf die Versorgungsbezüge angerechnet. Einkünfte und Versorgungsleistungen aus einer anderweitigen Beschäftigung werden ebenfalls auf die Versorgungsbezüge angerechnet, wobei der Teil anrechnungsfrei bleibt, der zusammen mit der von der Sparkasse gewährten Versorgung die Höhe des vertraglich vereinbarten ruhegehaltsfähigen Jahresgehalts nicht übersteigt. Für Einkünfte aus einer laufenden Beschäftigung erfolgt die Anrechnung bis zur Vollendung des 62. Lebensjahres. Für unsere Verpflichtungen haben wir Pensionsrückstellungen in folgendem Umfang gebildet. Die vertragliche Gestaltung orientiert sich an den gesetzlichen Regelungen zu den Sozialversicherungen. Für unsere Verpflichtungen haben wir Pensionsrückstellungen in folgenden Umfang gebildet.
Die Gesamtbezüge der Verwaltungsratsmitglieder betrugen im Geschäftsjahr 2021 32 TEUR. Für frühere Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen ergaben sich im gleichen Zeitraum Gesamtbezüge von 206 TEUR. Für diesen Personenkreis haben wir insgesamt 3.804 TEUR zurückgestellt; dieser Betrag trägt sämtlichen Pensionsverpflichtungen gegenüber diesem Personenkreis Rechnung. KREDITE AN ORGANEZum Bilanzstichtag bestehen Kredite an Mitglieder des Verwaltungsrates in Höhe von insgesamt 921 TEUR, Kredite an Vorstandsmitglieder wurden nicht gewährt. MITARBEITER UND MITARBEITERINNENIm Jahresdurchschnitt wurden beschäftigt:
ANGABE DES ABSCHLUSSPRÜFERHONORARS NACH § 285 NR. 17 HGBIn der Gewinn- und Verlustrechnung sind folgende Honorare für unseren Abschlussprüfer, die Prüfungsstelle des Sparkassen- und Giroverbands Hessen-Thüringen, enthalten:
ANGABEN ZU DEN LATENTEN STEUERN NACH § 285 NR. 29 HGBAufgrund abweichender Ansatz- und Bewertungsvorschriften zwischen der Handelsbilanz und den steuerrechtlichen Wertansätzen bestehen zum Bilanzstichtag Steuerlatenzen. Dabei wird der Gesamtbetrag der künftigen Steuerbelastungen von 44 TEUR durch absehbare Steuerentlastungen überdeckt. Für den Überhang aktiver latenter Steuern wurde das Aktivierungswahlrecht nicht genutzt. Die wesentlichen künftigen Steuerbelastungen resultieren aus unterschiedlichen Wertansätzen bei den Wertpapieren und Rückstellungen. Ohne Berücksichtigung der aufgrund des Bildens von Vorsorgereserven nach § 340f HGB entstandenen Ansatzunterschiede entfallen die künftigen Steuerentlastungen zu rund 88 % auf unterschiedliche Wertansätze bei den Rückstellungen, zu knapp 6 % auf unterschiedliche Wertansätze bei den Beteiligungen, zu rund 6 % auf unterschiedliche Wertansätze bei den Wertpapieren und mit einem geringen Restbetrag auf unterschiedliche Wertansätze bei den Sachanlagen. Der Ermittlung der latenten Steuern wurde ein Steuersatz von 29,125 % (Körperschaft- und Gewerbesteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag) zugrunde gelegt. Aus Beteiligungen an Personengesellschaften resultierende, lediglich der Körperschaftsteuer und dem Solidaritätszuschlag unterliegende Differenzen wurden bei den Berechnungen mit 15,825 % bewertet. VERWALTUNGSRAT UND VORSTANDVerwaltungsrat
Vorstand
Der Vorstandsvorsitzende ist seit dem 01.07.2020 stellvertretendes Verwaltungsratsmitglied bei der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale.
Schwalmstadt, den 21. Juli 2022 Der Vorstand Bechtel Krummeich Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG - "Länderspezifische Berichterstattung"Die Stadtsparkasse Schwalmstadt hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Sparkasse in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Stadtsparkasse Schwalmstadt besteht im Wesentlichen darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren. Die Stadtsparkasse Schwalmstadt definiert den Umsatz aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Erträge aus Gewinngemeinschaften etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen, Nettoertrag/-aufwand des Handelsbestands und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2021 5.415 TEUR. Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt im Jahresdurchschnitt 35. Der Gewinn vor Steuern beträgt 331 TEUR. Die Steuern auf den Gewinn belaufen sich auf 308 TEUR. Die Steuern betreffen ausschließlich laufende Steuern. Die Stadtsparkasse Schwalmstadt hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Stadtsparkasse SchwalmstadtVermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsPrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der Stadtsparkasse Schwalmstadt bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Stadtsparkasse Schwalmstadt für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften von der Sparkasse unabhängig und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 lit. f) EU-APrVO i. V. m. § 340k Abs. 3 Satz 2 HGB, dass alle von uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des JahresabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar: 1. Bewertung von Forderungen an Kunden (Aktiva 4)a) Sachverhalt und Problemstellung: Entsprechend ihrem gesetzlichen und satzungsrechtlichen Auftrag betreibt die Sparkasse das Kreditgeschäft mit Kunden vorrangig im Geschäftsgebiet der Sparkasse. Daneben tritt überregionales Kreditgeschäft überwiegend in Form des Schuldscheindarlehensgeschäfts auf. Der Anteil des Kreditgeschäfts mit Kunden (Aktiva 4) macht 55,0 % der Bilanzsumme der Sparkasse zum 31. Dezember 2021 aus und liegt damit um 3,8 Prozentpunkte höher als im Vorjahr. Somit handelt es sich quantitativ um einen besonders bedeutsamen Aktivposten. Aus dem Bestand an Krediten können sich Bewertungsaufwendungen aufgrund der Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer ergeben. Die grundsätzlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie, die dadurch ausgelösten Verhaltensanpassungen und Eindämmungsmaßnahmen und anhaltende weltweite Lieferengpässe führen zu einer allgemein erhöhten Unsicherheit bezüglich der Prognose der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und der Entwicklung der wirtschaftlichen Verhältnisse von Kreditnehmern. Neben der Bonitätsbeurteilung der Kreditnehmer erfolgt eine Bewertung der Kreditsicherheiten teilweise auf Basis geschätzter Werte. Bewertungsaufwendungen im Kreditbereich können sich als Einzelwertberichtigungen, Pauschalwertberichtigungen oder als Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB in für Kreditinstitute gesetzlich zulässiger Weise ergeben. Aufgrund der quantitativen Bedeutung der Forderungen an Kunden, der erhöhten Prognoseunsicherheit und der Ermessensspielräume stellt die Bewertung der Kundenforderungen im Hinblick auf potenzielle Auswirkungen auf die Ertragslage der Sparkasse einen besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar. b) Prüferisches Vorgehen: Im Rahmen unserer Jahresabschlussprüfung haben wir Aufbau- und Funktionsprüfungen im Kreditbereich durchgeführt und hierbei insbesondere die Risikofrüherkennung der Sparkasse berücksichtigt. Im Rahmen der Aufbauprüfungen haben wir die Kreditprozesse der Sparkasse beurteilt und uns hierbei grundsätzlich an den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation (§ 25a KWG i. V. m. den Mindestanforderungen an das Risikomanagement - Ma-Risk) orientiert. Funktionsprüfungen haben wir im Rahmen einer Auswahl von Kreditengagements durchgeführt. Anhand dieser Kreditengagements haben wir sowohl die Wirksamkeit der Kreditgeschäftsprozesse (inkl. der Bilanzierungs- und Bewertungsprozesse) beurteilt als auch im Einzelfall das Erfordernis von Bewertungsmaßnahmen geprüft. Daneben haben wir im gesamten Prüfungsprozess analytische Prüfungshandlungen im Kreditbereich mit Bezug zu Bewertungsaufwendungen durchgeführt, z. B. anhand von Auswertungen der Kreditbestände, der Sicherheiten und der Risikovorsorge im Rahmen des internen Berichtswesens der Sparkasse oder der Kreditgeschäftsprozesse, insbesondere im Bereich der Risikoklassifizierungsverfahren, der Risikofrüherkennung und der Problemkreditbearbeitung. c) Verweis auf weitergehende Informationen: Weitere Informationen zur Bewertung der Forderungen an Kunden können den Anhangangaben zu Aktiva 4 (Abschnitt B.I.) sowie den Erläuterungen zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (Abschnitt A.) entnommen werden. Darüber hinaus verweisen wir auf die Darstellungen und Erläuterungen im Lagebericht (Abschnitt A.). 2. Auswirkungen aktueller höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH-Urteil vom 6. Oktober 2021) auf die anderen Rückstellungen (Passiva 7 c)a) Sachverhalt und Problemstellung: Die im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 der Sparkasse unter Passiva Nr. 7 "Rückstellungen" ausgewiesene Unterposten c) "andere Rückstellungen" enthält u. a. Beträge zur Unwirksamkeit von Zinsanpassungsklauseln bei Prämiensparverträgen vom 6. Oktober 2021 (XI ZR 234/20). Die Sparkasse war nicht unmittelbar an dem Verfahren beteiligt; dennoch hat das BGH-Urteil mittelbar Auswirkungen auf die Sparkasse. Nach unserer Einschätzung ist der Sachverhalt für den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 von besonderer Bedeutung, da die handelsrechtlichen Schlussfolgerungen bis zu einer endgültigen gerichtlichen Klärung von an die Vorinstanz zurückverwiesener Fragestellungen sowie der Konkretisierung und Regulierung von Kundenansprüchen wesentlich auf rechtlichen Einschätzungen und Annahmen des Vorstandes, u. a. zum Kundenverhalten und der weiteren Entwicklung der Rechtsprechung, beruhen. Zur Bewertung und bilanziellen Abbildung des vorstehenden Sachverhalts hat der Vorstand der Sparkasse Einschätzungen vorgenommen, ob und in welcher Höhe unter Berücksichtigung aktueller Erkenntnisse eine finanzielle Belastung zu erwarten ist. Neben unternehmensinterner rechtlicher Expertise hat er bei seiner Meinungsbildung teilweise die zentral in der Sparkassenfinanzgruppe erarbeiteten Einschätzungen sowie die Auffassung des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) berücksichtigt. b) Prüferisches Vorgehen: Bei unserer Prüfung haben wir uns mit der Analyse und Bewertung des in Abschnitt a) genannten BGH-Urteils durch den Vorstand auseinandergesetzt. Unsere Prüfungshandlungen haben wir im Wesentlichen an der wirtschaftlichen Bedeutung in Form der potenziellen finanziellen Auswirkungen und der Komplexität der rechtlichen Fragestellungen ausgerichtet. Bei der Prüfung der Bilanzierung und Bewertung der Rückstellungen im Zusammenhang mit dem genannten Sachverhalt haben wir sowohl sparkasseninterne als auch öffentlich zugängliche Informationen berücksichtigt. Nach einem risikoorientiert abgestuften Verfahren haben wir die Beurteilungen des Vorstandes und die daraus abgeleiteten Bilanzierungs- und Bewertungsentscheidungen stichprobenweise beurteilt. Wir haben beurteilt, ob die in diesem Zusammenhang vom Vorstand vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen hinreichend begründet und dokumentiert wurden. Darüber hinaus haben wir beurteilt, ob Ermessensentscheidungen im Rahmen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung getroffen wurden. Abschließend haben wir zusammengefasst beurteilt, ob die Höhe der im Jahresabschluss ausgewiesenen Rückstellung vertretbar ist und die Rückstellung in Übereinstimmung mit den geltenden Rechnungslegungsgrundsätzen ermittelt wurde sowie die Angaben im Anhang vollständig und zutreffend sind. c) Verweis auf weitergehende Informationen: Weitere Informationen zur Bewertung der Rückstellung können den Anhangangaben zu Rückstellungen in den Erläuterungen zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (Abschnitt A.) entnommen werden. Darüber hinaus verweisen wir auf die Darstellungen und Erläuterungen im Lagebericht (Abschnitt A). Sonstige InformationenDer Vorstand ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen den statistischen Bericht über die Erfüllung des öffentlichen Auftrags der Stadtsparkasse Schwalmstadt im Geschäftsjahr 2021 (§ 15 Abs. 2 Satz 2 HSpG i. V. m. § 2 HSpG), der dem Lagebericht beigefügt ist. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Verantwortung des Vorstands (gesetzliche Vertreter) und des Verwaltungsrats (Aufsichtsorgan) für den Jahresabschluss und den LageberichtDer Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen beabsichtigten oder unbeabsichtigten falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen beabsichtigten oder unbeabsichtigten falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit dem Verwaltungsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber dem Verwaltungsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Verwaltungsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche AnforderungenÜbrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVOWir sind nach § 44 der Satzung der Stadtsparkasse Schwalmstadt i. V. m. § 340k Abs. 3 Satz 1 HGB gesetzlicher Abschlussprüfer der Sparkasse. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem Prüfungsbericht nach Artikel 11 EU-APrVO im Einklang stehen. Wir haben die folgenden Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder Lagebericht konkretisiert bzw. angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die Sparkasse erbracht:
Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Volker Laurenze.
Frankfurt am Main, den 21. Juli 2022 Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen - Prüfungsstelle - Laurenze, Wirtschaftsprüfer Bericht des VerwaltungsratesDer Verwaltungsrat nahm im Jahr 2021 die ihm aufgrund der sparkassenrechtlichen Bestimmungen obliegenden Aufgaben wahr. Er wurde durch den Vorstand in vier Sitzungen über die Geschäftsentwicklung und die wirtschaftlichen Verhältnisse der Sparkasse sowie über alle besonderen Vorgänge unterrichtet. Der Vorstand hat dem Verwaltungsrat den Jahresabschluss sowie den Lagebericht für das Jahr 2021 vorgelegt. Die Prüfungsstelle des Sparkassen- und Giroverbandes Hessen-Thüringen hat die Buchführung, den Jahresabschluss sowie den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021 geprüft und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. In seiner Sitzung vom 13. September 2022 hat der Verwaltungsrat von dem Prüfergebnis Kenntnis genommen, den Jahresabschluss festgestellt, den Lagebericht gebilligt und dem Vorstand Entlastung erteilt. Es wurde beschlossen, den Jahresüberschuss in Höhe von 8.220,26 EUR der Sicherheitsrücklage zuzuführen.
Schwalmstadt, den 13.09.2022 Der Vorsitzende des Verwaltungsrates Stefan Pinhard, Bürgermeister |
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