Reisedienst Filthaut & Reusch GmbH
Bräukerweg 17, 58708 Menden (Sauerland), DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Pierre Reusch seit 17.12.2015 | Geschäftsführer |
Hans-Jürgen Reusch seit 18.3.2003 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 80.00% | |
P***** R***** | 20.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Reisedienst Filthaut & Reusch GmbHMendenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktiva
Anhang für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis 31.12.2023der Firma Filthaut & Reusch GmbH, Amtsgericht Arnsberg, HRB 5201:I. Anwendung des HGB: Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 ist nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs § 242 ff. HGB in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gem. § 265 Abs. 8 HGB nicht ausgewiesen. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Die größenabhängigen Erleichterungen der §§ 276 und 288 HGB wurden in Anspruch genommen. Auf die Erstellung des Lageberichtes konnte gem. § 264 Abs. 1 S. 4 HGB verzichtet werden. II. Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung: Die Wertansätze der in der Bilanz zum 31.12.2022 ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schuldposten wurden zu Beginn des Geschäftsjahres unverändert übernommen. Die Gliederung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Vorschriften der §§ 266 und 275 HGB. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren angewandt. Es ist der Struktur des Unternehmens angemessen. Verkäufe und Einkäufe werden ausschließlich in Euro abgewickelt. Die Bilanzierung erfolgte nach Verwendung des Jahresüberschusses. Der Stetigkeitsgrundsatz der §§ 252 Abs. 1 Nr. 6 bzw. 265 Abs. 1 HGB wurde beachtet. Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schuldposten trägt allen erkennbaren Risiken nach den Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung Rechnung. Die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen bewertet. Dabei kam ausschließlich die lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung. Für außerplanmäßige Abschreibungen bestand keine Veranlassung. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von € 800,-- (Geringwertige Wirtschaftsgüter) werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bewertet. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden grundsätzlich mit den Anschaffungskosten bzw. zu niedrigeren Tageswerten bewertet. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwendbarkeit usw. ergeben, werden durch angemessene Abwertung berücksichtigt. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalbetrag abzüglich erforderlicher Einzelwertberichtigungen für zweifelhafte Forderungen und Pauschalwertberichtigungen zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos ausgewiesen. Sämtliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages passiviert. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die durchschnittlichen Marktzinssätze verwendet, die von der Deutschen Bundesbank in der Rückstellungsabzinsungsverordnung bekannt gegeben werden. Die Bewertung der Pensionsrückstellungen erfolgte nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die "Richttafeln 2018 G" von Klaus Heubeck verwendet. Im Berichtsjahr wurde ein von der Deutschen Bundesbank vorgegebener Marktzinssatz von 1,82 % zugrunde gelegt. Gehalts- und Rentenanpassungen wurden nicht eingerechnet. Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gem. § 284 Absatz 2 Nr. 3 HGB, die Einfluss auf die Vermögens-, Finanz und Ertragslage haben, liegen nicht vor. Angaben zu den Verbindlichkeiten:
Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag gem. § 253 Abs. 1 HGB angesetzt. Eventualverbindlichkeiten: Am Bilanzstichtag bestanden keine Eventualverbindlichkeiten. Ausschüttungssperre: Der Gesamtbetrag der ausschüttungsgesperrten Beträge (§ 263 Abs. 6 HGB) beläuft sich auf € 264,00. Aus der Abzinsung der Rückstellung für Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 10 Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 7 Jahre der oben genannte Unterschiedsbetrag. Geschäftsführer/ Geschäftsführervergütung: Kaufmann Hans-Jürgen Reusch, Kaufmann, 58708 Menden Kaufmann Pierre Reusch, Kaufmann, 58708 Menden Bei der Angabe der Geschäftsführerbezüge wurde von § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern und Geschäftsführern: In den Sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen gegen den Gesellschafter-Geschäftsführer, Herrn Hans-Jürgen Reusch, in Höhe von € 4.895,73 (Vorjahr € 67.659,88) enthalten. Die Forderung wurde mit 1 % verzinst. Sicherheiten für den Kredit bestehen nicht. III. Sonstige Angaben: Es bestehen folgende, nach § 285 Nr. 3a HGB anzugebende, nicht in der Bilanz ausgewiesene oder vermerkte finanzielle Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind: Die Berichtsgesellschaft hat die betrieblich genutzte Immobilie sowie einen Reisebus von ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer, Hans-Jürgen Reusch, gemietet. Darüber hinaus bestehen 2 weitere Leasingverträge. Der Pachtzins p.a. beträgt:
Im Geschäftsjahr 2023 wurden durchschnittlich 18 Arbeitnehmer beschäftigt.
58708 Menden, 28.02.2025 gez. Hans-Jürgen Reusch, Geschäftsführer sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 28.02.2025 festgestellt. |
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