Hörl
GmbH
Pegnitz
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.07.2023 bis zum 30.06.2024
Bilanz
Aktiva
|
|
30.6.2024
EUR |
30.6.2023
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
272.261,00 |
194.400,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
272.259,00 |
194.398,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.012.590,37 |
1.150.015,16 |
| I.
Vorräte |
575.179,36 |
700.288,97 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
402.442,56 |
393.226,39 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
34.968,45 |
56.499,80 |
| Summe
Aktiva |
1.284.851,37 |
1.344.415,16 |
Passiva
|
|
30.6.2024
EUR |
30.6.2023
EUR |
| A.
Eigenkapital |
436.480,24 |
396.251,43 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
150.000,00 |
150.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
51.129,19 |
51.129,19 |
| III.
Bilanzgewinn |
235.351,05 |
195.122,24 |
| B.
Rückstellungen |
59.076,59 |
80.518,92 |
| C.
Verbindlichkeiten |
789.294,54 |
867.644,81 |
| Summe
Passiva |
1.284.851,37 |
1.344.415,16 |
Anhang
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Generalnorm:
Firma:
Hörl GmbH
Sitz:
Pegnitz
Eintragung:
Handelsregister HRB 2827
Amtsgericht Bayreuth
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf
Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches i.d.F. des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen
des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Bei der Gesellschaft handelt es sich gem. § 267
HGB um eine kleine Kapitalgesellschaft.
Gem. § 284 Abs. 1 HGB sind im Anhang diejenigen
Angaben zu machen, die zu den einzelnen Posten der Bilanz
und Gewinn- und Verlustrechnung vorgeschrieben oder im
Anhang zu machen sind, weil sie in Ausübung eines
Wahlrechtes nicht in der Bilanz oder in der Gewinn- und
Verlustrechnung aufgenommen wurden. Nachfolgend ist
berichtet, wenn Angaben zu folgenden
Bilanzierungsgrundsätzen zu machen sind.
Sofern hierfür ein Wahlrecht besteht, werden
Angaben im Anhang und nicht in der Bilanz oder Gewinn- und
Verlustrechnung gemacht.
Von der den größenabhängigen
Erleichterungen nach § 274a HGB, § 276 HGB und
§ 288 Abs. 1 HGB für kleine Kapitalgesellschaften
wurde Gebrauch gemacht.
Angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden:
Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der
§§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt.
In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den
Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren
gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Da für eine klare und übersichtliche
Darstellung aller geforderten Informationen der Raum
in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nicht
ausreichend ist, werden die Ausweiswahlrechte im Anhang
dargestellt.
Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren
die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend.
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände
wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der
Absetzung unterlagen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Der steuerliche Sammelposten nach § 6 Abs. 2a
EStG wurde in die Handelsbilanz übernommen, da der
vorliegende Sammelposten für das Unternehmen von
untergeordneter Bedeutung ist.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe
des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages ausgewiesen. Bei
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden künftige Preis- und
Kostensteigerungen berücksichtigt. Alle
Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem
Jahr werden mit dem von der Deutschen Bundesbank
veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz
abgezinst (§ 253 Abs. 2 HGB).
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Grundsätzliche Änderungen gegenüber
dem Vorjahr in der Ausübung von Bilanzierungs- oder
Bewertungswahlrechten sind nicht zu verzeichnen.
Für Büro- und Reinigungsmaterial wurde nach
§ 240 Abs. 3 HGB ein Festwert gebildet.
Gliederung und Bewertung der Bilanz- und GuV-Posten
entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Einzelheiten
sind dem beigefügten Erläuterungsbericht zu den
einzelnen Posten des Jahresabschlusses zu entnehmen.
Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung:
Verbindlichkeiten
|
Gesamtbetrag |
bis zu 1 Jahr |
Restlaufzeit
1-5 Jahre |
über 5 Jahre |
|
€ |
€ |
€ |
€ |
Verbindlichkeiten gg. Kreditinstituten |
549.328,16 |
434.385,97 |
114.942,19 |
0,00 |
Erhaltene Anzahlungen |
97.348,98 |
97.348,98 |
0,00 |
0,00 |
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen |
8.000,00 |
8.000,00 |
0,00 |
0,00 |
Sonstige Verbindlichkeiten *) |
134.617,40 |
134.617,40 |
0,00 |
0,00 |
Gesamtsumme: |
789.294,54 |
674.352,35 |
114.942,19 |
0,00 |
*) davon aus Steuern
davon i. R .d. soz. Sicherheit |
25.929,63 €
199,14 € |
|
|
|
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind, beträgt Euro 549.328,16 €.
Die nachfolgenden Sicherungsarten und
Sicherungsformen sind mit den Verbindlichkeiten verbunden:
Bürgschaften, Forderungsabtretungen,
Eigentumsvorbehalte, Sicherungs- übereignung.
Weitere
Pflichtangaben nach § 285 HGB
Angaben über die Mitglieder der
Unternehmensorgane
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
· Herr
Armin Hörl, Kfz-Meister
Angaben betreffend die Gesellschafter gem. § 42
Abs. 3 GmbHG
Zwischen der Gesellschaft und den Gesellschaftern
bestehen zum Bilanzstichtag Darlehens- und
Verrechnungskonten zu Lasten der Gesellschaft in Höhe
von 8.000,00 €.
Angaben zu § 285 Nr. 7 HGB
Die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer im
Geschäftsjahr betrug 15.
Ergebnisverwendung und Rücklagenbildung
Im Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag in Höhe
von 195.122,24€ enthalten.
Die Geschäftsführung schlägt der
Gesellschaftersammlung folgende Verwendung des
Jahresergebnisses vor:
Der Jahresüberschuss wird mit dem bestehenden
Gewinnvortrag auf neue Rechnung vorgetragen.
Pegnitz, 18. Dezember
2024
gez.
Armin Hörl, Geschäftsführer
Der Jahresabschluss wurde am 18.12.2024 von
der Gesellschafterversammlung festgestellt.
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