Ostsee Mühlen GmbHLiquidiert
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Ostsee Mühlen GmbH26524 Hage, OstfrieslandJahresabschluss zum 31.12.2006Bilanz
AnhangAllgemeine Angaben Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2006 der Ostsee Mühlen GmbH, Hage, wird nach den gesetzlichen Vorschriften des HGB und des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Steuerliche Vorschriften werden, soweit ihnen nicht handelsrechtliche Bestimmungen entgegenstehen, ebenfalls angewandt. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 264 a HGB i. V. m. § 267 Abs. 1 HGB auf. Von den Erleichterungen des § 326 HGB bei der Offenlegung wird Gebrauch gemacht. Größenabhängige Erleichterungen, die bei der Aufstellung des Jahresabschlusses nicht oder nur teilweise in Anspruch genommen wurden, werden bei der Offenlegung nachgeholt. Von der Aufstellung eines Lageberichtes hat die Gesellschaft gemäß § 264 Abs. 1 S. 3 HGB abgesehen. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden unverändert zum Vorjahr angewandt (Stetigkeitsgebot). Das Anlagevermögen wird zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Die Gegenstände des Sachanlagevermögens werden degressiv/linear abgeschrieben. Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu Anschaffungskosten. Das Niederstwertprinzip und der Grundsatz der verlustfreien Bewertung werden beachtet. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit Nennwerten angesetzt. Rückstellungen werden in Höhe des Betrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Die Verbindlichkeiten werden mit den Rückzahlungsbeträgen angesetzt. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz Auf die Aufstellung eines Anlagegitters (§ 268 Abs. 2 HGB) wird gemäß § 274 a Nr. 1 HGB verzichtet. Forderungsspiegel
Rückstellungen
Verbindlichkeitenspiegel Die Laufzeiten der Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar; die Vorjahreswerte sind in Klammern aufgeführt.
Auf die Erläuterung der unter den Verbindlichkeiten ausgewiesenen, erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstehenden Beträgen (§ 268 Abs. 5 S. 3 HGB), wird gemäß § 274 a Nr. 3 HGB verzichtet.
Angaben zu einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung Auf die Offenlegung der Gewinn- und Verlustrechnung wird gemäß der größenabhängigen Erleichterung nach § 326 S. 1 HGB verzichtet. Des Weiteren wird gemäß § 326 S. 2 HGB auf die Angaben im Anhang, welche die Gewinn- und Verlustrechnung betreffen, verzichtet. Sonstige Angaben Im Geschäftsjahr 2006 erfolgt die Geschäftsführung durch Herrn Johann Tiemens. Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befereit. Hage, den 20. Dezember 2007
gez.
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