TBS
Produktions GmbH
Hemmingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
57.737,00 |
58.939,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
57.585,00 |
58.787,00 |
| III.
Finanzanlagen |
150,00 |
150,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.636.543,37 |
1.424.933,29 |
| I.
Vorräte |
1.295.627,64 |
1.137.977,02 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
248.859,97 |
276.729,77 |
| davon
gegen Gesellschafter |
1.145,52 |
|
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
92.055,76 |
10.226,50 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
5.642,00 |
6.906,31 |
| Aktiva |
1.699.922,37 |
1.490.778,60 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.502.876,37 |
1.192.057,69 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
1.477.876,37 |
1.167.057,69 |
| davon
Gewinnvortrag |
1.167.057,69 |
847.425,43 |
| B.
Rückstellungen |
79.602,27 |
214.833,01 |
| C.
Verbindlichkeiten |
117.443,73 |
83.887,90 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
117.443,73 |
83.887,90 |
| Passiva |
1.699.922,37 |
1.490.778,60 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Firma
TBS Produktions GmbH
Sitz
Hemmingen
Registergericht
Stuttgart
Handelsregisterbuchnummer
748079
B. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine
Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen
wurden bei der Aufstellung des Jahresabschlusses in
Anspruch genommen.
C. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Ein Wechsel bzw. Abweichen von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter
immaterieller Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.
Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu
Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei
der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens
vermindert um planmäßige lineare oder degressive
Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen
Nutzungsdauer angesetzt. Der Übergang von der
degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den
Fällen, in denen dies zu einer höheren
Jahresabschreibung führt. Bei der Bestimmung der
Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche
Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.
Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens
erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Bewegliche,
abnutzbare und selbständig nutzbare
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem
Anschaffungswert von EUR 800,00 ohne Umsatzsteuer (GWG)
wurden im Berichtsjahr aktiviert und sofort in voller
Höhe abgeschrieben.
Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten.
Bei der Bewertung der Forderungen wurden
sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden
zum Nennwert angesetzt.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.
Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert
angesetzt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am
Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine
Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die
Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der
Deutschen Bundesbank veröffentlichten
Abzinsungszinssätze verwendet.
Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern
für das laufende Geschäftsjahr.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Latente Steuern
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 4 HGB
über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch
genommen.
D.
Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
Bilanz
keine
Gewinn- und Verlustrechnung
keine
E. Sonstige Angaben
· Bei der Erstellung des Anhangs
wurde von den Erleichterungen nach § 288 HGB Gebrauch
gemacht.
· Geschäftsführer waren:
Herr Jozef Jacques Garardus Maria de Pont und Herr
Helge Seitz
· Ein Beirat/Aufsichtsrat besteht
nicht.
· Haftungsverhältnisse nach
§ 251 HGB bestehen wie folgt:
Bürgschaft für das Darlehen in Höhe
von1.500.000,00 € der Fa. TBS The Best Solution GmbH
an die Volksbank Strohgäu eG
sonstige Berichtsbestandteile
Hemmingen, den 19. April
2024
...................................................
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Teun de Pont
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Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.04.2024
festgestellt.
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