PvH Hospitality GmbH
Panker
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022 EUR |
31.12.2021 EUR |
| A. Anlagevermögen |
75.438,00 |
72.724,00 |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
9.198,00 |
| II. Sachanlagen |
75.437,00 |
63.526,00 |
| B. Umlaufvermögen |
408.356,60 |
490.764,17 |
| I. Vorräte |
50.599,66 |
39.599,66 |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
71.839,48 |
52.185,88 |
| III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks |
285.917,46 |
398.978,63 |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten |
3.011,50 |
5.601,50 |
| D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
170.668,99 |
123.123,65 |
| Aktiva |
657.475,09
|
692.213,32 |
Passiva
|
|
31.12.2022 EUR |
31.12.2021 EUR |
| A. Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I. Gezeichnetes Kapital |
51.000,00 |
51.000,00 |
| II. Verlustvortrag |
174.123,65 |
116.460,36 |
| III. Jahresfehlbetrag |
47.545,34 |
57.663,29 |
| IV. nicht gedeckter Fehlbetrag |
170.668,99 |
123.123,65 |
| B. Rückstellungen |
49.233,50 |
73.854,35 |
| C. Verbindlichkeiten |
608.241,59 |
618.358,97 |
| davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
608.241,59 |
618.358,97 |
| davon gegenüber Gesellschaftern |
451.498,93 |
447.050,48 |
| Summe Passiva |
657.475,09 |
692.213,32 |
Anhang
PvH Hospitality GmbH
Panker
Anhang
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022
A. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM UNTERNEHMEN
Die Gesellschaft firmiert unter dem Namen PvH Hospitality GmbH, Panker, und ist beim
Amtsgericht Kiel unter HRB 9333 KI eingetragen.
B. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
1. Grundsätzliche Angaben Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs
über die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften, den ergänzenden Vorschriften des
Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie den Regelungen
des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.
Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB Anwendung.
Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen
Vorschriften bei den Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden
Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung
anzubringen sind, weitestgehend im Anhang aufgeführt. 2. Bestandsgefährdende Tatsachen Die Gesellschaft ist bilanziell überschuldet und weist einen „Nicht durch Eigenkapital
gedeckten Fehlbetrag“ nach § 268 Abs. 3 HGB aus. Die Bilanzierung erfolgte unter der
grundsätzlichen Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit gem. § 252 Abs.
1 Nr. 2 HGB, da die interne Planungsrechnung der Geschäftsführung zu einer positiven
Fortbestehensprognose führt. Es bestehen trotzdem Risiken, die den Bestand der Gesellschaft
gefährden. Zur Vermeidung einer Überschuldung i.S.d. des § 19 InsO vereinbarte die Gesellschaft
mit der Gesellschafterin Hessische Hausstiftung, Kronberg im Taunus, einen qualifizierten
Rangrücktritt der Gläubigerin mit Ihren Forderungen.
2. Angaben zur Darstellungsstetigkeit und Vergleichbarkeit mit Vorjahr
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten
worden. Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen die nachfolgenden
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.
C. ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZEN
1. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1.1 Bilanzierungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Ansatzvorschriften der §§
246-251 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften,
§§ 264, 265-266, 268-274, 276-277 HGB, und unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften
der §§ 252-256a HGB aufgestellt. Es wurde von der Möglichkeit des § 266 Abs. 1 S.
3 HGB Gebrauch gemacht und eine verkürzte Bilanz aufgestellt. Es wurde ebenso von
der Möglichkeit des § 276 S. 1 HGB Gebrauch gemacht und das „Rohergebnis“ in der Gewinn-
und Verlustrechnung ausgewiesen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs.
2 HGB aufgestellt.
Es wurden keine Ansatzwahlrechte ausgeübt.
1.2 Bewertungsmethoden
Im Einzelnen erfolgte die Bewertung wie folgt:
ANLAGEVERMÖGEN
Sachanlagen
sind zu Anschaffungskosten angesetzt und werden linear um die geplanten Abschreibungen
über die durchschnittliche Nutzungsdauer von zwei bis fünf Jahren vermindert. Geringwertige
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen EUR 250 und EUR 800 wurden im Zugangsjahr
gem. den Regelungen des § 6 Abs. 2 EStG in voller Höhe abgeschrieben und als Abgang
im Anlagenspiegel ausgewiesen
Von der Möglichkeit des § 240 Abs. 3 HGB wurde Gebrauch gemacht und für bestimmte
Vermögensgegenstände ein sogenannter Festwert gebildet.
UMLAUFVERMÖGEN
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
sind mit ihrem Nominalwert angesetzt.
Forderungen gegen verbundene Unternehmen, Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht sind mit ihrem Nominalwert angesetzt.
Sonstige Vermögensgegenstände, Wertpapiere des Umlaufvermögens, Anteile an verbundenen Unternehmen, Sonstige Wertpapiere sind mit ihren Nennwerten bilanziert. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks
sind zum Nennwert bewertet.
RÜCKSTELLUNGEN
Sonstige Rückstellungen
wurden in Höhe der voraussichtlichen Erfüllungsbeträge nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung dotiert und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden abgezinst. Als
Zinsfuß wurde der von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung
bekannt gegebene laufzeitindividuelle Prozentsatz verwendet.
VERBINDLICHKEITEN
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und sonstige Verbindlichkeiten sind zu Erfüllungsbeträgen angesetzt.
D. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ UND GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
1. Anlagevermögen Die Entwicklung der immateriellen Vermögensgegenstände und des Sachanlagevermögens
im Geschäftsjahr 2023 ist im Anlagenspiegel dargestellt, der diesem Anhang als Anlage
beigefügt ist.
2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben in voller Höhe eine Restlaufzeit
von bis zu einem Jahr.
3. Rückstellungen Die Rückstellungen betreffen im Wesentlichen solche für die Erstellung des Jahresabschlusses
sowie der betrieblichen Steuererklärungen (TEUR 20; VJ TEUR 10) und für ausstehende
Rechnungen (TEUR 26, VJ. TEUR 26)
4. Verbindlichkeiten Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin in Höhe von TEUR 451,4
(VJ. TEUR 447), die eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr haben. Diese Verbindlichkeiten
verursachten Zinsaufwendungen in Höhe von auf TEUR 4,4 (VJ. TEUR 2,2). Restliche sonstige Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. In Höhe von TEUR 20 (VJ EUR 7) bestehen Steuerverbindlichkeiten.
E. Sonstige Angaben SONSTIGE ANGABEN 1. Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 32.
2. Gesellschaftsorgane
Geschäftsführung
Geschäftsführer der Gesellschaft waren im Berichtsjahr:
- Frau Birthe Domnick, Reinbeck (Abberufung im Jahr 2022) - Frau Tina Groth-Müller, Schwalbach im Taunus (Berufung im Jahr 2022) - Herr Donatus Landgraf von Hessen, Panker (Berufung im Jahr 2022) - Frau Anna Lisa Schmitz, Panker (Berufung im Jahr 2022)
Die aktuellen Geschäftsführer der Gesellschaft sind:
- Herr Donatus Landgraf von Hessen, Panker
3. Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen.
sonstige Berichtsbestandteile
Unterschrift der Geschäftsführung nach § 245 HGB
Panker, 01.08.2025
Donatus Landgraf von Hessen (Geschäftsführer)
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 08.08.2025 festgestellt.
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