SCHÖLLY FIBEROPTIC GMBH
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AESCULAP FLEXIMED GmbHDenzlingenJahresabschluss zum 31. Dezember 2016BILANZ
ZUM 31. DEZEMBER 2016
|
| 31.12.2016
EUR |
31.12.2015
TEUR |
|
| A. ANLAGEVERMÖGEN | 52.862,66 | 74 |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | 3,00 | 0 |
| II. Sachanlagen | 52.859,66 | 74 |
| B. UMLAUFVERMÖGEN | 2.675.878,08 | 2.530 |
| I. Vorräte | 791.144,33 | 827 |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 1.535.599,10 | 1.291 |
| III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten | 349.134,65 | 412 |
| C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN | 5.864,77 | 3 |
| 2.734.605,51 | 2.607 |
P A S S I V A
| 31.12.2016
EUR |
31.12.2015
TEUR |
|
| A. EIGENKAPITAL | 2.171.552,85 | 2.122 |
| I. Gezeichnetes Kapital | 155.000,00 | 155 |
| II. Gewinnvortrag | 1.967.303,61 | 2.022 |
| III. Jahresüberschuss (VJ.: Jahresfehlbetrag) | 49.249,24 | -55 |
| B. RÜCKSTELLUNGEN | 143.656,90 | 75 |
| C. VERBINDLICHKEITEN | 419.395,76 | 410 |
| 2.734.605,51 | 2.607 |
I. Allgemeine Angaben
Die AESCULAP FLEXIMED GmbH hat ihren Sitz in Denzlingen und ist in das Handelsregister beim Amtsgericht Freiburg i. Br. unter der Nummer (HRB 260527) eingetragen.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Die Gliederung der Bilanz erfolgte nach § 266 HGB. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach § 275 Abs. 2 HGB das Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.
In dem vorliegenden Jahresabschluss wurden erstmals die durch das BilRUG geänderten handelsrechtlichen Vorschriften angewendet. Aufgrund der geänderten Umsatzerlösdefinition (§ 277 Abs. 1 HGB) sind die Umsatzerlöse des Geschäftsjahres nicht mit den Umsatzerlösen des Vorjahres vergleichbar. Die Anwendung der geänderten Umsatzerlösdefinition auf das Vorjahr hätte zu Umsatzerlösen in Höhe von TEUR 6.425 geführt.
II. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
1. Angabe der auf die Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethode
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibung vermindert.
Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibung vermindert.
Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Anlagegüter werden linear abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Netto-Einzelwert von EUR 150,00 sind im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben bzw. als Aufwand erfasst worden; ihr sofortiger Abgang wurde unterstellt. Für Anlagegüter mit einem Netto-Einzelwert von mehr als EUR 150,00 bis EUR 1.000,00, die nach dem 31. Dezember 2007 angeschafft worden sind, wurde der jährlich steuerlich zu bildende Sammelposten aus Vereinfachungsgründen in die Handelsbilanz übernommen und pauschalierend jeweils 20 Prozent p. a. im Zugangsjahr und den vier darauf folgenden Jahren abgeschrieben. Die Abschreibung auf Zugänge des Sachanlagevermögens werden im Übrigen zeitanteilig vorgenommen.
Die Vorräte sind ausgehend von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt im Geschäftsjahr nach der so genannten Durchschnittsmethode unter Errechnung eines gleitenden Durchschnittspreises. Bei dieser Methode werden die durchschnittlichen Anschaffungskosten nach jedem Zugang neu ermittelt und die Verbrauchsmengen zu demjenigen gleitenden Durchschnittswert angesetzt, der für den zugehörigen Abgangszeitpunkt gilt. Abwertungen auf den am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert wurden im erforderlichen Umfang vorgenommen. Unfertige und fertige Erzeugnisse werden zu Materialeinzelkosten und Fertigungseinzelkosten zuzüglich angemessener Gemeinkosten, die über einen pauschalen Zuschlag auf die Material- bzw. Fertigungseinzelkosten ermittelt werden, unter Berücksichtigung des Grades der Fertigstellung bewertet. Zusätzlich wurde der fertigungsbezogene Werteverzehr des Anlagevermögens eingerechnet. Kosten der allgemeinen Verwaltung sowie Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, für freiwillige soziale Leistungen und für betriebliche Altersversorgung, wurden nicht berücksichtigt. Das strenge Niederstwertprinzip wurde beachtet.
Handelswaren sind zu Anschaffungskosten oder niedrigeren Beschaffungspreisen bilanziert.
Wie im Vorjahr werden auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Vorräte pauschale Abschläge vorgenommen, die in Abhängigkeit vom letzten Lagerzugang gestaffelt sind. Mit diesen Abschlägen soll das technische und wirtschaftliche Risiko, das sich aus einer langen Lagerdauer ergibt, berücksichtigt werden.
Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigen Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden gebildet, um Aufwendungen periodengerecht zu erfassen.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale Abschläge berücksichtigt.
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages (d. h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst.
Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.
2. Angabe der Grundlage für die Umrechung von Fremdwährungsposten
Die Umrechnung von Geschäftsvorfällen in fremder Währung erfolgte bei den Forderungen und Verbindlichkeiten mit dem Brief- beziehungsweise Geldkurs am Entstehungstag. Soweit erforderlich wurde grundsätzlich eine Abwertung auf den jeweils ungünstigeren Kurs am Abschlussstichtag vorgenommen.
Bei einer Restlaufzeit der auf fremde Währung lautenden Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten von einem Jahr oder weniger wurden die §§ 253 Abs. 1 Satz 1 und 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB nicht angewendet.
III. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände weisen in Höhe von TEUR 0 (VJ TEUR 4) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr aus.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände umfassen solche gegen Gesellschafter in Höhe von TEUR 1.228 (VJ TEUR 753).
2. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Die Verbindlichkeiten umfassen solche gegenüber Gesellschafter in Höhe von TEUR 319 (VJ TEUR 366).
IV. Sonstige Pflichtangaben
1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
| Gesamt
TEUR |
davon im folgenden
Geschäftsjahr fällig
TEUR |
|
| Mietverträge | 795.203,60 | 112.390,80 |
| Leasing | 6.390,40 | 5.458,40 |
| 801.594,00 | 117.849,20 |
Von den genannten sonstigen finanziellen Verpflichtungen bestehen solche gegenüber verbundenen Unternehmen aus Mietverträgen in Höhe von TEUR 795.
2. Durchschnittliche Zahl der Beschäftigten
Die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten im Geschäftsjahr beträgt 19 Mitarbeiter.
3. Unternehmensbeziehungen
Für den kleinsten Kreis von Unternehmen wird ein Konzernabschluss von der Aesculap AG, Tuttlingen, aufgestellt.
Außerdem wird der Jahresabschluss gem. § 310 HGB nach den Grundsätzen der Quotenkonsoliderung in den Konzernabschluss der SCHÖLLY FIBEROPTIC GMBH, Denzlingen, einbezogen, der im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht wird.
Denzlingen, den 17. Februar 2017
Geschäftsführung
Prof. Dr. Holger Reinecke
Robert Merkle
Stefan Schnekenburger
Die Feststellung des Jahresabschlusses ist am 28. März 2017 erfolgt.
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