ABA
Pyrotechnik GmbH
Marienmünster/Altenbergen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
91.715,00 |
10.407,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.740,00 |
|
| II.
Sachanlagen |
89.175,00 |
9.607,00 |
| III.
Finanzanlagen |
800,00 |
800,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.407.488,15 |
1.687.489,72 |
| I.
Vorräte |
1.304.161,21 |
1.247.112,23 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
493.582,24 |
429.364,92 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
226.408,20 |
| III.
Wertpapiere |
35.862,05 |
|
| IV.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
573.882,65 |
11.012,57 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
6.828,08 |
5.430,29 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
535.087,29 |
532.505,37 |
| Aktiva |
3.041.118,52 |
2.235.832,38 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
26.500,00 |
26.500,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
46,70 |
46,70 |
| III.
Bilanzverlust |
561.633,99 |
559.052,07 |
| davon
Verlustvortrag |
559.052,07 |
542.410,18 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
535.087,29 |
532.505,37 |
| B.
Rückstellungen |
14.764,00 |
11.634,90 |
| C.
Verbindlichkeiten |
3.026.354,52 |
2.224.197,48 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
2.926.354,52 |
2.224.197,48 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
100.000,00 |
|
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
1.536.466,87 |
822.355,60 |
| Passiva |
3.041.118,52 |
2.235.832,38 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der ABA Pyrotechnik GmbH wurde
auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Der Jahresabschluss wurde ebenso wie der
Vorjahresabschluss nach den Vorschriften der §§
266 und 275 HGB gegliedert. Die Gewinn- und Verlustrechnung
ist wie bisher nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275
Abs. 2 HGB) aufgestellt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
i.S.d. § 267 Abs. 2 HGB
Die Abschlussposten der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung sind mit den entsprechenden
Vorjahresbeträgen vergleichbar. Die Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden haben sich gegenüber dem Vorjahr
nicht geändert.
Im Jahresabschluss sind Positionen enthalten, die auf
fremde Währung lauten oder ursprünglich auf
fremde Währung gelautet haben.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sind
ordnungsmäßig aus der Buchführung und den
weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite nicht mit Posten der Passivseite,
Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, welche bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung
des Unternehmens und für die Beschaffung des
Eigenkapitals sowie für immaterielle
Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich
erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB
und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften
des § 250 HGB gebildet.
Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB
sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein.
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich
sind alle vorsehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt
worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert
wurden. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der
Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
Das
Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten
zuzüglich Anschaffungsnebenkosten und abzüglich
Anschaffungskostenminderungen sowie vermindert um
Abschreibungen bewertet.
Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen
linear und degressiv unter Zugrundelegung der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Bei beweglichen
Anlagegütern werden die Abschreibungen zeitanteilig
nach dem Anschaffungsmonat ermittelt.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten bis € 1.000 werden im Zugangsjahr
als Sammelposten aktiviert und auf die Laufzeit von 5
Jahren abgeschrieben.
Die Bewertung der
Waren erfolgt zu Anschaffungskosten bzw.
Wiederbeschaffungskosten unter Beachtung des niedrigeren
beizulegenden Wertes.
Die
unfertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten
bewertet. Die Herstellungskosten enthalten neben den
Material- und Fertigungseinzelkosten auch angemessene Teile
der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten,
für die steuerrechtlich ein Aktivierungsgebot besteht.
Zinsen für Fremdkapital wurden in die Bewertung nicht
mit einbezogen.
Abwertungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert
wurden im erforderlichen Umfang vorgenommen.
Die
Forderungen und die sonstigen
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert
bzw. dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert
bewertet, wobei - soweit erforderlich - allen erkennbaren
Risiken durch eine angemessene Wertberichtigung Rechnung
getragen wird. Ein pauschaler Abschlag wurde im
Berichtsjahr in Höhe von 1% vorgenommen.
Die
flüssigen Mittel werden zum Nennwert
bilanziert.
Als
aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben
vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand
für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
Die Bewertung erfolgt mit dem Nennwert.
Die
Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die
Bewertung erfolgte in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrags. Dabei wurden Rückstellungen
mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr wurden
abgezinst.
Soweit aufgrund der Neubewertung von
Rückstellungen im Übergangsjahr eine
Auflösung der Rückstellung erforderlich war,
wurde von dem Wahlrecht nach § 67 Abs. 1 Satz 2 EGHGB
kein Gebrauch gemacht. Der aus der Auflösung der
Rückstellung resultierende Betrag wurde in die
Gewinnrücklagen eingestellt.
Die
Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
3. Ergänzende Angaben
3.1 Haftungsverhältnisse
Am Abschlussstichtag bestehen keine anhangpflichtigen
Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 i.V.m.
§ 268 Abs. 7 HGB
3.2 Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in
der Bilanz auszuweisen sind bestehen nicht.
3.3. Mitglieder der Geschäftsführung (§
285 Nr. 10 HGB)
Geschäftsführer war im Berichtsjahr: Markus
Pfleghardt
ABA Pyrotechnik GmbH
Der Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Nürnberg, den
22.12.2023
ABA Pyrotechnik GmbH
Geschäftsführer:
gez.
Markus Pfleghardt
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.12.2023
festgestellt.
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