Gammadata
Systeme und Software GmbH
Germering
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
33.633,50 |
23.690,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
697,00 |
0,00 |
| II.
Sachanlagen |
32.936,50 |
23.690,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
332.922,67 |
288.191,13 |
| I.
Vorräte |
310,92 |
310,92 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
41.369,50 |
43.642,73 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
291.242,25 |
244.237,48 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.085,56 |
1.089,68 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
367.641,73 |
312.971,31 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
292.704,62 |
238.917,50 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
76.693,78 |
76.693,78 |
| II.
Kapitalrücklage |
25.168,20 |
25.168,20 |
| III.
Gewinnvortrag |
137.055,52 |
100.668,64 |
| IV.
Jahresüberschuss |
53.787,12 |
36.386,88 |
| B.
Rückstellungen |
54.661,66 |
54.447,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
20.275,45 |
19.606,81 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
20.275,45 |
19.606,81 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
367.641,73 |
312.971,31 |
Anhang
zum Jahresabschluss 2018
Erläuterungen zu Bilanz und GVR
Grundsatzangaben
Der Jahresabschluss der Firma Gammadata Systeme und
Software GmbH wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB)
aufgestellt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen aufgrund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH- Gesetzes zu beachten.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung
gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine
kleine Kapitalgesellschaft.
Der Vorjahresabschluss wurde festgestellt. Seine
Zahlen sind in diesem Jahresabschluss aufgegangen.
Die Wertansätze der Bilanz zum 31.12.2016 wurden
unverändert übernommen. Im Anlagenspiegel sind
die historischen Anschaffungskosten aller Investitionen
angeführt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Diese Handelsbilanz weicht von der Steuerbilanz nicht
ab; eine Pflichtrückstellung für Steuerabgrenzung
entfällt.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im
Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß
§ 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände werden entsprechend der
steuerlichen Handhabung aktiviert und nach ihrer
voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer
abgeschrieben.
Sachanlagen werden zu den Anschaffungs - oder
Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt.
Die planmäßigen Abschreibungen richten
sich grundsätzlich nach Maßgabe der steuerlichen
Höchstsätze; es wird degressiv bzw. linear
abgeschrieben. Bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens bis zu einem Wert von EURO 800,00
(geringwertige Wirtschaftsgüter) werden im Zugangsjahr
voll abgesetzt.
Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten
angesetzt.
Vorräte werden grundsätzlich mit den
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. dem
niedrigeren Teilwert bewertet.
Erhaltene Anzahlungen sind passiviert und beinhalten
auch die Umsatzsteuer.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw.
dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Bei
zweifelhaft einbringlichen Forderungen werden
Einzelwertberichtigungen vorgenommen.
Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden nur gebildet
für in 2018 geleistete Zahlungen, die das Jahr 2019
betreffen.
Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen sind in Höhe des Betrages
angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist.
Die Rückstellungen haben eine Restlaufzeit von
max. 12 Monaten, so dass eine Abzinsung nicht vorgenommen
wurde.
Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt
Die Bilanzierung erfolgt vor Verwendung des
Jahresüberschusses.
Bilanzierungs- und Bewertungsabweichungen
Abweichungen liegen nicht vor, Bilanzierung und
Bewertung erfolgen stetig.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Die Aufgliederung der Anlagenwerte ist aus dem
Anlagespiegel zu entnehmen.
Ergebnisverwendung:
Die Geschäftsführung schlägt in
Übereinstimmung mit den Gesellschaftern
die folgende Ergebnisverwendung vor:
Der Jahresüberschuss in Höhe von 53.787,12
EURO wird auf das folgende
Geschäftsjahr 2019 vorgetragen.
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB
bestehen nicht.
Unternehmensorgane
Geschäftsführung
Als alleinige Geschäftsführerin ist Frau
Angela Fröstl bestellt.
Sie ist von den Einschränkungen des § 181
BGB befreit.
Die Erleichterung des § 288 HGB zu den
Angabepflichten des § 285 Nr. 9a HGB
wurde in Anspruch genommen.
Germering, 31.12.2019
(Angela Fröstl)
sonstige Berichtsbestandteile
Germering, 31.12.2019, gez. Angela Fröstl
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.12.2019 festgestellt.
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