SBH Sparheizung 24 GmbH
Selbe AdresseGroßhandel mit Installationsbedarf für Gas, Wasser und Heizung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Bernd Geppert seit 22.1.2008 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Solarheizung 24 GmbHFredersdorf/VogelsdorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009BILANZ
ANHANG zum Jahresabschluss 2009 derSolarheizung 24 GmbH Erläuterung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung nach § 284 Abs. 1 HGB Der Jahresabschluss der Firma Solarheizung 24 GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Der Jahresabschluss ist nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung erstellt und vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Bei der Erstellung der Bilanz wurde die Vereinfachung nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB in Anspruch genommen. Die Gliederung ist nach den Vorschriften der §§ 266, 275 HGB vorgenommen worden. Bei der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren angewendet. Erläuterung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung nach § 284 Abs. 2 HGB 1. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2009 entspricht in seiner Gliederung und Bewertung den Vorschriften des HGB sowie den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung. Die Bewertung des Anlagevermögens erfolgte gemäß § 255 Abs. 1 und 2 HGB grundsätzlich zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Bei den Gegenständen des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, sind die Anschaffungs- oder Herstellkosten um planmäßige Abschreibungen vermindert worden. 2. Die Gesellschaft hatte zum 31. Dezember 2009 keine auf fremde oder ursprünglich fremde Währungen umzurechnenden Beträge zu bewerten. 3. Die Gesellschaft besitzt zum 31. Dezember 2009 keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz aufgeführt sind. 4. Die Angabe entfällt auf Grundlage § 288 HGB in Verbindung mit § 267 Abs. 1 HGB. 5. Die Gesellschaft hat zum 31. Dezember 2009 keine Zinsen für Fremdkapital in die Herstellungskosten mit einbezogen. Erläuterung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung nach § 285 HGB 1. a) Die Gesellschaft hat zum 31. Dezember 2009 keine Verbindlichkeiten von mehr als fünf Jahren Restlaufzeit. b) Die Gesellschaft hat zum 31. Dezember 2009 keine Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte gesichert sind. 2. Die Angabe entfällt auf Grundlage § 288 HGB in Verbindung mit § 267 Abs. 1 HGB. 3. Die Angabe entfällt auf Grundlage § 288 HGB in Verbindung mit § 267 Abs. 1 HGB. 4. Die Angabe entfällt auf Grundlage § 288 HGB in Verbindung mit § 267 Abs. 1 HGB. 5. Die Angabe entfällt auf Grundlage § 288 HGB in Verbindung mit § 267 Abs. 1 HGB. 6. Die Angabe entfällt auf Grundlage § 288 HGB in Verbindung mit § 267 Abs. 1 HGB. 7. Die Angabe entfällt auf Grundlage § 288 HGB in Verbindung mit § 267 Abs. 1 HGB. 8. Die Angabe entfällt auf Grundlage § 288 HGB in Verbindung mit § 267 Abs. 1 HGB. 9. a-b) Die Angabe entfällt auf Grundlage § 288 HGB in Verbindung mit § 267 Abs. 1 HGB. c) Die Gesellschaft hat zum 31. Dezember 2009 keine Vorschüsse oder Kredite an die geschäftsführenden Organe gewährt. 10. Die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans der Gesellschaft zum 31. Dezember 2009 lauten: Bernd Geppert, Kaufmann. Im Geschäftsjahr 2009 sind keine Geschäftsführungsorgane ausgeschieden. 11. und 11. a) Die Angabe entfällt auf Grundlage des § 286 Abs. 3 Satz 1. 12. Die Angabe entfällt auf Grundlage § 288 HGB in Verbindung mit § 267 Abs. 1 HGB. 13. Die Gesellschaft hat zum 31. Dezember 2009 weder planmäßige noch außerplanmäßige Abschreibungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte vorgenommen. 14. Die Gesellschaft hat zum 31. Dezember 2009 keine bestehenden Organverhältnisse. 15. Die Angabe entfällt, da es sich bei der Gesellschaft nicht um eine Personenhandelsgesellschaft im Sinne des § 264 a Abs. 1 handelt. 16. Die Angabe entfällt, da die Gesellschaft nicht der Publikationspflicht des § 161 AktG unterliegt. 17. Die Angabe entfällt auf Grundlage § 288 HGB in Verbindung mit § 267 Abs. 1 HGB. 18. Die Angabe entfällt auf Grundlage § 288 HGB in Verbindung mit § 267 Abs. 1 HGB. 19. a) Die Vermögensgegenstände der Gesellschaft zum 31. Dezember 2009 entsprechen im Buchwert dem beizulegenden Zeitwert der einzelnen Vermögensgegenstände. b) Die Gesellschaft hat zum 31. Dezember 2009 keine Abschreibung gemäß § 253 Abs. 2 Satz 3 HGB auf Vermögensgegenstände vorgenommen.
Bernd Geppert |
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