HGM
FITNESS-AG
Bad
Kreuznach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.440.366,19 |
2.557.659,19 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
884,00 |
242,00 |
| II.
Sachanlagen |
2.413.982,19 |
2.531.917,19 |
| III.
Finanzanlagen |
25.500,00 |
25.500,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
745.829,57 |
528.873,99 |
| I.
Vorräte |
11.710,14 |
16.684,42 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
144.853,21 |
172.391,06 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
3.500,00 |
3.500,00 |
| davon
gegen Gesellschafter |
2.299,00 |
|
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
589.266,22 |
339.798,51 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.667,34 |
1.023,14 |
| Aktiva |
3.189.863,10 |
3.087.556,32 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
2.842.206,64 |
2.741.791,50 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
284.760,00 |
284.760,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
28.476,00 |
28.476,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
2.428.555,50 |
2.520.175,67 |
| IV.
Jahresüberschuss |
100.415,14 |
-91.620,17 |
| B.
Rückstellungen |
19.408,00 |
|
| C.
Verbindlichkeiten |
300.359,98 |
312.410,57 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
283.130,87 |
284.440,14 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
17.229,11 |
27.970,43 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
27.888,48 |
33.354,25 |
| Passiva |
3.189.863,10 |
3.087.556,32 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der HGM-Fitness-AG wurde nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des
Aktiengesetztes (AktG) aufgestellt. Die Gewinn- und
Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt
worden. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne von § 267 HGB. Bei der erstmaligen Aufstellung
des Jahresabschlusses nach dem
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die
Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art.
67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Die Gliederung der
Bilanz der Gewinn- und Verlustrechung entspricht den
Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist
in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform
nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. In der Bilanz und
in der G.u.V. ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des
vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben. Die Posten der
Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite,
Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte
nicht mit Grundstückslasten verrechnet. Das Anlage- und
Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und
Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend gegliedert. Dem
Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die
dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und
bestimmt sind. Die auf den Jahresabschluss angewendeten
Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden. Der
Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage.
2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Durch die erstmalige Anwendung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich keine
Veränderungen bei den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden ergeben. Im Jahresabschluss sind
sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Der
Geschäftswert wird planmäßig über
fünfzehn Jahre abgeschrieben. Andere erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten vermindert
um planmäßige lineare Abschreibungen bewertet. Als
Nutzungsdauer werden regelmäßig drei Jahre
zugrunde gelegt. Das Sachanlagevermögen wird zu
Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
nutzungsbedingte Abschreibungen, angesetzt. Die
Abschreibungen werden beim beweglichen
Sachanlagevermögen linear über Nutzungsdauern von
drei bis dreizehn Jahren vorgenommen. Die Sachanlagen werden
pro rata temporis abgeschrieben. Geringwertige
Anlagegüter werden im Anschaffungsjahr voll
abgeschrieben, wobei im Zugangsjahr auch der Abgang
unterstellt wird. Bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens über einem Wert von Euro 250,00
wurden im Jahr des Zugangs aktiviert und entsprechend
abgeschrieben. Die Vorräte werden zu Anschaffungskosten
oder mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Die
Forderungen werden grundsätzlich mit ihrem Nominalwert
ausgewiesen. Erkennbare Einzelrisiken werden durch
Wertberichtigungen berücksichtigt. Kassenbestände
und Guthaben bei Kreditinstituten werden mit Ihrem
Nominalbetrag angesetzt. Das gezeichnete Kapital ist zum
Nennbetrag angesetzt. Rückstellungen sind nur im Rahmen
des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der
Rückstellungen erfolgte nach
bestimmungsgemäßem Verbrauch. Die
Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Die Bilanzierungsverbote und -wahlrechte nach
§ 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
Soweit Haftungsverhältnisse i.S. d. § 251 HGB
bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HBG
im Anhang angegeben. Die Wertansätze der
Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit
denen der Schlussbilanz des vorhergehenden
Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wird von
der Fortführung der
Unternehmenstätigkeitausgegangen. Dem stehen weder
tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.
Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am
Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und
Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der
entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst. Die auf
den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind
beibehalten worden.
3. Angaben zu Bilanzposten
a) Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Alle Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind
innerhalb eines Jahres fällig.
b) Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Sie werden gemäß den gesetzlichen
Bestimmungen gebildet und aufgelöst.
c) Gezeichnetes Kapital
Das Grundkapital beträgt 285 TEUR.
d) Gewinnvortrag
Der Gewinnvortrag resultiert aus den Vorjahren.
e) Jahresüberschuss
Es wurde ein Gewinn i.H. von 100.415,14€
erwirtschaftet.
f) Rückstellungen
Die Rückstellungen beinhalten die
tatsächlichen Verpflichtungen für die
Jahresabschlusserstellung.
g) Verbindlichkeiten
Der Ansatz der Verbindlichkeiten erfolgte mit den
Rückzahlungsbeträgen.
4. Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB
bestanden am Bilanzstichtag nicht.
5. Zusammensetzung des Aufsichtsrats und des Vorstands
Der Aufsichtsrat der AG setzte sich im Berichtsjahr aus
ff. Mitgliedern zusammen:
Fr. P. Merkelbach, Bad Kreuznach
Fr. S. Zimmermann, Gau Bickelheim
Fr. L. Schreiner, Bad Kreuznach
Der Vorstand wird von Hr. Hans Gerhard Merkelbach
besetzt.
| Handelsregister: |
HR B 4555 |
sonstige Berichtsbestandteile
Die gesetzliche Kapitalrücklage nach 150 AktG ist
erfüllt. Es bestehen keine Haftungsverhältnisse
nach § 251 HGB i.V.m. § 268 Abs. 7 HGB. Es gibt
keine Vorschüsse und Kredite an Mitglieder der
Verwaltungs-, Geschäftsführungs- oder
Aufsichtsorgane nach § 285 Nr. 9 Buchst. c HGB,
Transaktionen eigener Aktien i. S. d. § 160 Abs. 1 S. 1
Nr. 2 AktG liegen nicht vor.
sonstige Berichtsbestandteile
55543 Bad Kreuznach
gez. Hans Gerhard Merkelbach
Vorstand
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.09.2024
festgestellt. |